Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Tipps zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FightForRight am 29. Juli 2011, 00:28:40

Titel: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: FightForRight am 29. Juli 2011, 00:28:40
Hallo Mitgefangene  :smile:

Damit die Argumentation nicht immer wiederholt und die Forendatenbank nicht immer wieder mit selbem Anhang belastet werden muß,
fasse ich das Thema hier übersichtlich zusammen, weil es fast täglich in diesem Forum relevant ist.

Hausbesuche zum Thema Erstausstattung, Bedarf für Kinder, Renovierung etc. sind ein anderes Thema.
Hier sind Überprüfungen gerechtfertigt und i.d.R. im eigenen Interesse des Leistungen beantragenden ALG II - Empfängers.

ABER:
Hausbesuche zum Thema BG/VuE und deren Unterstellung wie daraus folgender Beweissicherung sind aber grundsätzlich abzulehnen!

Wichtig dazu: Leitfaden Außendienst der BA (http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/leitfaden__aussendienst__pdf_1_.pdf) in der die Kriterien beschrieben sind,
und: Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32)

Das faktische (tatsächliche) Bestehen einer BG/VuE KANN durch keinen Außendienst festgestellt werden!
Alle Voraussetzungen, die eine BG/VuE widerlegen, sind mit rein schriftlichen Unterlagen belegbar!
Getrennte Konten, keine gegenseitigen Zugriffsberechtigungen, getrennte oder ausgleichende Mietzahlungen sind belegbare Beweise GEGEN eine BG!
Solange KEIN Punkt aus dem Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB II" auf Euch zutrifft, SEID Ihr keine BG. PUNKT!

Auch die viel zitierten doppelten Zahnbürsten in einem Glas, herumliegende Klamotten eines "Bekannten", ein unsortiert getrennter Kühlschrank und selbst der in flagranti erwischte gemeinsame Sex in nur einem Bett... alles irrelevant!
In jeder normalen WG unter Fremden kann keine Stasi berechtigt kontrollieren und Schlüsse daraus ziehen, was nachts passiert!
Und niemand, der/die eine/n andere/n an den Rand des sexuellen Wahnsinns treibt, zahlt automatisch auch seine/ihre Schulden!

Damit ist jeder Hausbesuch grundlagenlos und somit ungesetzlich!

Weiter wichtig dazu:
Kostenbeteiligungsvereinbarung bei Zusammenleben von zwei Partnern (http://hartz.info/index.php?topic=30027.0)
Stellungnahme gegen die Vermutung einer VE nach einem Jahr Zusammenleben (http://hartz.info/index.php?topic=23607.0)
Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt) (http://hartz.info/index.php?topic=9703.0)
und ganz wichtig: Stellungnahme Unterstellung einer Verantwortungsgemeinschaft (http://hartz.info/index.php?topic=50.0)

Zieht Ihr also mit Partner/in zusammen, rechnet mit einem unangekündigten Hausbesuch, der Beweise FÜR eine BG/VuE sichern möchte!
Wenn es also plötzlich und unangekündigt an Eurer Türe klingelt, seid vorbereitet!

Es müssen ZWEI Amtsmitarbeiter sein, die müssen sich ausweisen UND Euch einen detaillierten Auftrag zeigen können, WAS geprüft werden soll!
Da es aufgrund vorgelegter oder schriftlich angefordert vorzulegender Unterlagen keine zu prüfenden visuellen Erkenntnisse geben kann, ist der Zutritt zur Wohnung zu verweigen!

Um das zu untermauern, dient Euch die Datei "Hausbesuch (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Hausbesuch_FfR-Doc.pdf)"
Druckt Euch diese aus, legt sie griffbereit in die Nähe der Wohnungstür und wenn es dann unverhofft klingelt ...

... macht die Tür auf (1 x nötig, da die sonst wiederkommen!), fragt die nach Ausweis und lasst Euch den Auftrag zeigen (notieren!),
haltet denen diesen Wisch vor die Nase.....

...freut Euch über die Verfärbungen in deren Gesichtern wenn die diesen lesen...
und dann schließt Ihr mit einem überaus freundlichen "Auf Wiedersehen" Eure Tür!

Die hier verlinkte Datei "Hausbesuch" ist persönlich getestet und für überaus wirksam beurteilt worden!  :cool: :grins:

--------------
Eine Verlinkung auf dieses Thema bei Bedarf ist ausdrücklich erwünscht!  :sehrgut:



Datei "Hausbesuch" wurde wiederhergestellt und neu verlinkt. / Wolf27
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: xDDDx am 29. Juli 2011, 00:32:57
Ja danke dafür nochmals. Ich habe mir den Zettel ausgedruckt und an meine Tür geklebt. Einen weiteren für die entsprechenden Stasibeauftragten.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: jalapeno am 29. Juli 2011, 12:14:20
Zitat von: FightForRight am 29. Juli 2011, 00:28:40
Und niemand, der/die eine/n andere/n an den Rand des sexuellen Wahnsinns treibt, zahlt automatisch auch seine/ihre Schulden!
:lachen: :lol: :mocking:  :lol: :lachen:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast2097 am 01. Februar 2012, 09:54:28
welchen text sollte ich kopieren um den sb zu zeigen wenn die mal auftauchen sollten?
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: FightForRight am 01. Februar 2012, 23:13:58
Zitat von: Gast15393s am 01. Februar 2012, 09:54:28
welchen text sollte ich kopieren um den sb zu zeigen wenn die mal auftauchen sollten?

Damit war eigentlich der ANHANG im Startbeitrag gemeint, der mittlerweile gelöscht ist.
Das WARUM kann ich Euch leider nicht beantworten, dafür bitte ich die Administratoren hier um öffentliche Antwort!
Ich habe mittlerweile mehrere Anfragen per PN erhalten, die ich selbst nicht beantworten kann!
Eine offene Antwort der Admin's entlastet mein persönliches Postfach, vielen Dank.

--------------
Dumm gelaufen: da hier im Forum "gespeichert", habe ich dieses Dokument (hausbesuch.pdf) auf meinem Rechner gelöscht!
Ich versuche derzeit, dieses hier ursprünglich gepostete Original auffinden zu können, weil ich es in der Gestaltung optimal fand.
Wenn jemand dieses .psf aus diesem Thrrad selbst abgespeichert hat - HER DAMIT!  :bye:

Bis dahin kann ich aber eine Alternative anbieten, die nicht ganz so optimal gestaltet, aber gleichen Inhaltes ist!
Dieses findet Ihr hier im Anhang!

Erklärung:
Dieses Dokument zeichnet die Rechte BEIDER Seiten neutral auf.
Wirklich interessant darin sind aber DEINE Rechte!


[gelöscht durch Administrator]
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: xDDDx am 01. Februar 2012, 23:27:42
Ich habs mir damals ausgedruckt und tatsächlich an die Tür geklebt also ich brauchs nur einscannen :)  :ok:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Wolf27 am 02. Februar 2012, 05:12:57
Zitat von: FightForRight am 01-02-2012, 23:13:58Das WARUM kann ich Euch leider nicht beantworten, dafür bitte ich die Administratoren hier um öffentliche Antwort!
Ganz ruhig, Brauner!  :zwinker: Die Antwort steht für jeden nachlesbar im § 6 Abs. 3 der Nutzungsbedingungen. Wenn du den Scan von xDDDx vorliegen hast, dann kann ich den direkt in deinen Thread einpflegen, damit er nicht mehr vom System gelöscht wird. PN an mich bitte, wenn's soweit ist.

LG Wolf
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: castagir am 07. Februar 2012, 12:17:11
Hallo Ihrs,

sagt mal, hier steht klar daß Hausbesuche nicht zu dulden sind:

http://hartz.info/index.php?topic=38122.msg342866#msg342866

Oder habe ich das falsch verstanden?

---

....und gleich eine zweite Frage...

WENN so was stattfindet - Zutritt zu den Räumen eines anderen Mitbewohners haben die ja nicht - doch was, wenn die Räume des Betroffenen nur durch die Räume des Mitbewohners zugänglich sind? Der Grundriss ist halt etwas altmodisch, es gibt einieg Durchgangszimmer...

Kann man den Zutritt dennoch verweigern?
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: FightForRight am 07. Februar 2012, 22:01:04
Zitat von: castagir am 07. Februar 2012, 12:17:11
Kann man den Zutritt dennoch verweigern?

Du kannst den Zutritt generell verweigern!

Die einzige Ausnahme einen HB zuzulassen, ist eigenes Interesse, und das gibts eigentlich nur
bei Anträgen auf Erst- oder Ersatzausstattung für Möbel etc.
Also dann, wenn DU etwas vom JC willst!

In sämtlichen Fällen, in denen ein Hausbesuch zur Feststellung einer BG/VuE/Partnerschaft,
also Euch beim Zusammenleben zum Zusammenwirtschaften zu "verknacken",
kann ich persönlich nur dringend raten, jedem Hausbesucher die rote Karte zu zeigen!

WARUM?

1.: Ein HB wird dann vom JC veranlasst, wenn die eine Chance sehen, durch "Feststellung einer BG" einen gegenteiligen Antrag zu widerlegen.
Neben den üblichen "vorgefundenen Argumenten" wie 2 Zahnbürsten in einem Bad, der grüne und der rote Joghurt im Kühlschrank nicht getrennt,
ging das ja schon so weit, daß die bemängelt haben, daß sich die jeweiligen Schlüpper in der selben Schublade miteinander vergnügt haben...
Alles restloser vollständiger Kokolores!

WARUM? weil...

2.: die einzig gültigen Regelungen finden sich hier: Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32)
Wenn diese Kriterien alle passen, entscheidet nur noch EINES darüber, ob Ihr tatsächlich eine BG seid oder nicht:
Euer WILLE, gegenseitig finanziell füreinander einzustehen - oder eben auch nicht!

Und spätestens jetzt wird jeder auch logisch verstehen, warum ein HB sowohl rechtswidrig wie unsinnig ist:
Weil dieser Wille schlichtweg mit keinem Auge dieser Welt gesehen werden kann.

So, feddich!  :cool:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: castagir am 09. Februar 2012, 10:51:58
Hallo,

danke, FightForRight.

Also, mal ganz Grundsätzlich - es geht hier um grundsätzliches - ein Hausbesuch in Sachen Wohngemeinschaft ist also rechtswidrig!

Wenn es also an der Tür klingelt, kann man sagen  - Sie haben hier keinen Zutritt - . Ist das in Hinblick auf das genannte Urteil also rechtlich richtig?
Ich erinnere an das Merkblatt wegen der Hausbesuche, an das ganze hin- und her? Alles hinfällig? Ich bin da jetzt etwas verwirrt!

Kann man also das Urteil ausdrucken und den Typen in die Hand drücken und sagen "lest mal, Ihr begeht grade einen Rechtsbruch!"

Eine wasserdichte Lösung wäre doch mal für viele hilfreich... :smile:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: FightForRight am 09. Februar 2012, 13:52:26
Zitat von: castagir am 09. Februar 2012, 10:51:58
Also, mal ganz Grundsätzlich - es geht hier um grundsätzliches - ein Hausbesuch in Sachen Wohngemeinschaft ist also rechtswidrig!
Wenn es also an der Tür klingelt, kann man sagen  - Sie haben hier keinen Zutritt - . Ist das in Hinblick auf das genannte Urteil also rechtlich richtig?

Abgesehen davon, daß der obige Link kein Urteil, sondern die Rechtsgrundlage nach §7 ist - korrekt!
Alle relevanten Daten sind anderweitig belegbar (Mietvertrag, Kostenbeteiligungsvereinbarung, getrennte Konten etc.),
somit fehlt einem Hausbesuch jede rechtliche Grundlage.

Zitat von: castagir am 09. Februar 2012, 10:51:58
Ich erinnere an das Merkblatt wegen der Hausbesuche, an das ganze hin- und her? Alles hinfällig? Ich bin da jetzt etwas verwirrt!

Das Merkblatt sorgt öfter für Verwirrung, deshalb hier gerne nochmal eine Erklärung dazu:
Dieses Merkblatt führt alle Punkte auf, die relevant sind. Neutral für beide Seiten!
Das muß man etwas "auseinanderlesen"....  :zwinker:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast7898 am 10. Februar 2012, 18:24:03
Zum Haubesuch siehe auch Auszug vom : SG Lübeck vom 14.02.2008 - S 27 AS 106/08 ER-

Durch einen Hausbesuch werden grundrechtlich geschützte Positionen des Bürgers mehr als nur unerheblich berührt, nämlich zum einen die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und zum anderen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des so genannten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).

In diese Positionen darf nur auf Grund einer gesetzlich normierten Grundlage eingegriffen werden, wenn der Betroffene dem Verwaltungshandeln nicht von sich aus zustimmt (vgl. Art. 13 Abs. 7, 2 Abs. 1 GG). Verweigert der Grundrechtsbetroffene die Zustimmung zur Durchführung eines (unangekündigten) Hausbesuchs, so kann hieran für den Hilfebedürftigen nur dann eine negative Rechtsfolge geknüpft werden, wenn und soweit eine Rechtsgrundlage hierfür ersichtlich wäre.

Eine Rechtsgrundlage im Sinne einer Befugnisnorm für die Durchführung eines (unangekündigten) Hausbesuches durch die Antragsgegnerin existiert nach geltender Gesetzeslage jedoch nicht.

Im SGB II selbst fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung, Hausbesuche vornehmen zu können.

Eine solche ergibt sich nicht aus § 6 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 SGB II.

Nach dieser Vorschrift soll ein Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch eingerichtet werden. Eine Befugnis zur Durchführung eines (unangekündigten) Hausbesuchs kann hieraus indes nicht abgeleitet werden, denn es handelt sich nicht um eine Eingriffsermächtigung, sondern lediglich um eine Kompetenz- bzw. Organisationsnorm. Diese Art der Norm lässt bereits ihrem Wortlaut nach keine Eingriffe in grundrechtlich geschützte Positionen eines Bürgers zu. Auch aus ihrer Existenz kann ein Recht der Behörde zum Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung oder aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht hergeleitet werden, denn der Schluss von einer Kompetenznorm auf eine behördliche Befugnis verletzt den Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes als besondere Ausprägung des verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) in eklatanter Art und Weise. Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 26.02.2002 – 1 BvR 558/91 u. a.,
BVerfGE 105, 252 ff. = NJW 2002, 2621 ff. "Glykolwein") hat Ausnahmen von diesem Grundsatz nur insoweit gebilligt, als es um das nicht wahrheitswidrige Informationshandeln der Bundesregierung in der Öffentlichkeit als verfassungsimmanente Aufgabe der Staatsleitung (vgl. Art. 65 GG) geht. Ein solcher Fall ist hier jedoch offensichtlich nicht gegeben.

Auch eine systematische Auslegung ergibt, dass der Antragsgegnerin als Leistungsträger nicht über eine Befugnis zur Durchführung eines Hausbesuchs verfügt. Eine solche Befugnis ist in anderen Bereichen des Sozialgesetzbuchs durchaus bekannt. So findet sich eine spezielle Regelung in § 18 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI).


Aus dem aktuellen Münder LPK-SGB II; hier Bearbeiter Armborst im Anhang Verfahren Randnummer 17, hier kursiv:

Insbesondere gehört die Zustimmung zum Hausbesuch NICHT zu den in den §§ 60 bis 65a SGB I aufgezählten Mitwirkungspflichten, weshalb auch eine Leistungsverweigerung nach Maßgabe des § 66 SGB I NICHT zulässig ist.

SG Lübeck vom 14.02.2008 - S 27 AS 106/08 ER- >>>
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=78018

Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast7898 am 14. Februar 2012, 17:44:53
Bayerisches LSG bestätigt aktuell: Hilfebedürftige nach dem SGB II müssen Hausbesuche von Mitarbeitern des Jobcenters - nicht - dulden

Bayerisches Landessozialgericht , Beschluss vom 06.02.2012,- L 7 AS 21/12 B ER -

Inhalt der Entscheidung: Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist dann unrichtig, wenn sie Fehler enthält, die von einer sachgerechten Einlegung des gegebenen Rechtsbehelfs abhalten können -eheähnliche Gemeinschaft- Hausbesuch- Folgenabwägung
Weiter lesen >>>
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2012/02/bayerisches-lsg-bestatigt-aktuell.html

http://www.jurablogs.com/de/bayerisches-lsg-bestaetigt-aktuell-hilfebeduerftige-sgb-ii-hausbesuche-mitarbeitern
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast3658 am 20. März 2012, 08:34:27
Das heißt jetzt ich kann meinem Freund eine Schublade für seinen Klamotten gebe und es ist OK?

Ich hatte letztens Dienstag einen unangekündigten Hausbesuch, hab diese auch nicht reingelassen! Da ich das hier schonmal gelesen habe.
Auslöser kann eigentlich nur sein das ein Freund von mir die Spüle repariert hat und meinen Drucker verwendet hat, wärend ich in der Arbeit war und mein Sachbearbeiter hier anrief um einen Termin kurzfristig abzusagen. Naja mein Bekannter dachte ich wäre es am telefon um Ihm noch etwas zu sagen! War halt nicht so..
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: FightForRight am 22. März 2012, 11:25:42
Zitat von: Gast3658 am 20. März 2012, 08:34:27
Das heißt jetzt ich kann meinem Freund eine Schublade für seinen Klamotten gebe und es ist OK?

Wenn er was mit anfangen kann. "Hier, Schublade" *schenk* "Oh danke, wollte ich schon immer haben"  :lol: :lachen:

So *tränenwisch*, Scherz beiseite.

Natürlich kann Dein Freund Sachen in Deiner Wohnung "parken".

Zitat von: Gast3658 am 20. März 2012, 08:34:27
Ich hatte letztens Dienstag einen unangekündigten Hausbesuch, hab diese auch nicht reingelassen!

Absolut korrekt. Dieser Grund ist keiner. Die haben nur Lunte gerochen, man könne vielleicht eine neue BG konstruieren und Geld sparen.
Das erinnert mich ja schon an die Geier aus dem Disney-Fußballspielcomic, die jeden Verletzten möglichst direkt abgreifen wollen. *geifer*

Läßt man die rein, hat man zu 99% erstmal die A-Karte und mächtig Ärger am Hals.
Denen reicht es doch, wenn so ein Helfer seine als männlich erkennbare Jacke am Kleiderhaken vergessen hat.
Dann stellen die mal ganz wacker fest "da wohnt einer der da nicht gemeldet ist", und zack legen die los.

Also alles richtig gemacht!

Weitere Fragen zum Thema BG, Freund etc. aber besser in "Deinem" Thema dazu.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: FightForRight am 03. Mai 2012, 10:22:29
Um nochmal zu verdeutlichen, was passieren kann wenn man die "Schnüffel-Stasi" vom JC bei einem Hausbesuch reinlässt,
zeigt sich an diesem hier frei wiedergegebenen
haarsträubenden Beispiel:


Ein Mann besitzt ein Haus mit 2 Wohnungen, die untere bewohnt er selbst, die obere steht leer.
Eine Frau aus der Nachbarschaft trennt sich von ihrem Mann und mietet die obere Wohnung. Ganz normal.
Das JC "riecht" hier Einsparpotential - da wohnen ja ZWEI Leute in einem Haus! Der Mann hat Vermögen (Haus) und Verdienst!
Also steht ruckzuck das Rollkommando vor der Tür, die Frau - unbedarft wie wir alle mal waren - läßt sie rein.

Nun gut, da es 2 getrennte abgeschlossene Wohnungen sind, haben die wohl keine Anhaltspunkte gefunden, eine BG zu "konstruieren".
Jedenfalls hat der Vermieter, der den HB wohl teilweise begleitet und diesen Fall wutschnaubend berichtet hat, bis dahin diesen Eindruck gehabt.

Als die Schnüffler dann wieder entschwinden wollten, trauten die sich nicht am Hund des Vermieters vorbei, der vor der Eingangstüre stand.
Deshalb hat der Vermieter sie durch seine Küche rausgelassen, von der aus es wohl eine Art Terrassentür nach draußen gab. Alles schien ok.

Aus allen Wolken sind dann beide gefallen, als wenige Tage später Post im Briefkasten war.
Darin wurde er aufgefordert, sämtliche Unterlagen über Vermögen und Verdienst einzureichen.
Es sei "festgestellt worden", daß ER zu viele Kartoffeln im Topf auf seinem Herd für eine Person hat, weshalb eine BG wegen Unterstützung von Frau X besteht!
:schock: :help: :schock:

Das unterstreicht, daß Hausbesuche nur zu einem einzigen Zweck durchgeführt werden: als Druckmittel zu besseren Durchsetzung staatlicher Verar :zensiert:
Läßt Du die rein, hast Du schon verloren! Oder mindestens erstmal mächtig Ärger an der Backe! Denn: Die finden IMMER was!

Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Vocans am 04. Mai 2012, 09:40:23
FFR, welche medikamentösen Crackpfeifen von Deppenheimer Dumpfsinn waren denn da als AD da?
Das hält vor keinem SG stand.Ob eine einzelne Person sich 4 oder 10 Kartoffeln macht, bleibt der Person ja wohl noch selber überlassen.
Übereifrig? oder gib es dafür noch ein anderes Wort?
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast7471 am 25. September 2012, 15:36:19
Ich hab den Thread grade gefunden und bin entsetzt wenn das wirklich stimmen sollte....

Man wollte eine BG generieren nur weil sich jemand paar Kartoffel mehr kocht? WAHNSINN
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast22220 am 25. September 2012, 16:52:30
Zitat von: Gast7471 am 25. September 2012, 15:36:19Man wollte eine BG generieren nur weil sich jemand paar Kartoffel mehr kocht?

Muss ich demnächst aber aufpassen!!! Ich koch mir auch immer ein paar Kartoffeln mehr um dan am nächsten Tag Bratkartoffeln, Kartoffelpuffer, Klöse oder Quarkkäulchen davon zu machen.....  :heul:  :weisnich:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast62 am 04. Oktober 2012, 14:37:23
Hier kann ich FightForRight nur beipflichten. Wie auch hier (http://hartz.info/index.php?topic=53043.0)sehr gut geschrieben, beschrieben und analysiert  :ok:

Hausbesuch!? Nein Danke! Hier mal ein Ausschnitt meines eigenen Urteil. Lasst Euch bloß nicht einschüchtern.


ZitatEine Sanktionierung der Weigerung der Antragstellerin, eine Augenscheinnahme ihrer Wohnung (Hausbesuch) zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft durch Mitarbeiter der Antragsgegnerin zu gestatten, durch Leistungseinstellung nach § 66 SGB I kommt zur Überzeugung des Gerichts bereits im Lichte des besonderen Schutzes der Wohnung durch Art. 13 des Grundgesetzes (GG) nicht in betracht.

.. Der Betroffene mag dann prüfen, ob er zur Untermauerung des abgelehnten Anspruchs freiwillig einen Augenschein gestattet und so der Behörde eine bis dahin verschlossene Erkenntnismöglichkeit eröffnet. ..."


Sozialgericht Nordhausen Az.: S 14 AS 1914/06 ER (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,300&Freigabe==1&cmd=all&Id=1251) Beschluss gegen Arbeitsgemeinschaft SGB II; Landkreis, Gz.: K 129/06
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Heimatloser am 12. November 2012, 13:06:10
Da gibts noch ganz andere angebliche Indizien, die in solchen Fällen ins Feld geführt werden..selbst dann,wenn sie ganz offensichtlich jeglicher gesunden Logik entbehren. So wurde mir schon unterstellt, daß in meiner Wohnung High Heels gesehen wurden (stimmt natürlich nicht).  Und weil ich -eher zufällig- eine Zeugin des Hausbesuchs hatte, wurde die gleich zum potentiellen BG-Partner erklärt. Dumm nur, daß die Frau lockere 170kg wiegt, womit High Heels innerhalb von Sekunden zu Slippern würden....
Auch wenn man die "Frechheit" besitzt, ein Doppelbett zu besitzen und es beim mehr oder minder regelmäßigen Lakenwechsel immer mitbezieht, kommt das beim Hausbesuch auch nicht sehr gut an.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast62 am 12. November 2012, 13:47:06
Schon krank, was die alles als Indiz für eine BG sehen. Ohne Worte!
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast22457 am 23. November 2012, 19:47:26
Zum Hausbesuch mal hier lesen ab Seite 20:

https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Meck am 09. Dezember 2012, 08:04:03
Mal ergänzend zum Thema Hausbesuche und zur Information.

Gemäß § 6 Abs. 1 SGB II muss jedes Jobcenter zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einen  Außendienst einrichten.

Die Arbeit des Außendienstes soll nicht nur ungerechtfertigten Leistungsbezug und Leistungsmissbrauch verhindern, sondern auch im Interesse der Leistungsberechtigten und Antragsteller zu einer bedarfsgerechten Leistungsgewährung beitragen. Ziel des Außendienstes ist es also nicht, Rechtsansprüche zu mindern, sondern verbesserte Voraussetzungen für zweckentsprechende und bedarfsgerechte Entscheidungen des Jobcenters zu schaffen.


-->> http://www.jobcenter-cham.de/index.php?option=com_content&view=article&id=13&Itemid=14

Zu diesem Thema habe ich im Nachrichtenbereich einen Thread erstellt, wo darüber diskutiert werden kann -->> Hausbesuche durch das JC: Außendienst / Ordnungswidrigkeitenstelle (http://hartz.info/index.php?topic=55887.0)
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast23243 am 10. Dezember 2012, 14:36:14
Liebe Community,

zum Thema "Hausbesuch" und dessen mögliche Folgen möchte ich Euch an dieser Stelle gerne eine (wahre) Geschichte erzählen, wie sie erst neulich einer guten Bekannten von mir widerfahren ist.

Kurz zur Vorgeschichte;
Nach ihrer Scheidung zog meine Bekannte aus dem ehem. gemeinsamen Haus ihres Ex.-Mannes aus, worin sie zuvor auch ihre gesamte Trennungszeit mit ihm verlebte. Da sie während ihrer Trennungszeit bereits in Hartz IV rutschte und das Haus auch sehr stark belastet ist, räumte sie also freiwillig das Feld.
Aufgrund des Wunsches etwas räumliche Distanz zwischen ihrem Ex und sich zu schaffen, und auch mit der Hoffnung auf verbesserte berufliche Aussichten, zog sie in eine größere, benachbarte Stadt.
Bez. eines Umzuges in eine andere Stadt wurden ihr von Seiten der Arge/n auch weiter keine Steine in den Weg gelegt, wie man es sonst von anderen Menschen (leider) oft mitbekommt; So weit so gut also!

Meine Bekannte fand recht schnell auch eine geeignete Wohnung, was "zulässige" Größe und Mietpreis anbelangt.
Auch wurden ihr entsp. Kautions- und Mietzahlungen nahezu problemlos und (nach etwas Hin und Her) auch eine
Hilfe zur Wohnungserstausstattung bewilligt.

Die Probleme begannen erst im Anschluß, denn meine Bekannte hatte kaum Mobilar von ihrem Ex.-Mann zugesprochen
bekommen, bzw. erstreiten können. Bis auf eine Couch, einen Wohnzimmertisch und ein paar Gartnenmöbeln konnte sie demnach zunächst nicht mehr in ihre neue Wohnung verbringen, als kistenweise alte Bücher und Kleidung.
Ferner brachen durch die Beendigung ihrer Ehe auch fast gänzlich alle ihre sozialen Kontakte ab, da diese halt hauptsächlich über ihren Ex.-Mann entstanden waren.

So stand sie da also nun, mit einer fast leeren Wohnung und nicht einmal einer handvoll verbliebener Freunde/Bekannte, ohne Küche, ohne Schlafzimmer uvm.
Zur Verfügung standen ihr lediglich schlappe ca. € 700,-, um ihre Wohnung komplett einrichten zu können. Mehr zahlte die Arge ihr nicht, zur Erstausstattung, da meine Bekannte theoretisch ja ein Anrecht auf den halben Hausstand aus ihrer gescheiterten Ehe hatte.

Leicht lässt sich erahnen, daß sie sich nun gleich mehrfach in einer schwierigen Situation befand. Zum Einen konnte sie sich in ihrer Wohnung bspw. kein Essen zubereiten, aber zum Anderen konnte sie sich auch nicht ohne Hilfe um die Einrichtung ihrer Wohnung kümmern.
Günstiges Mobilar mußte gefunden werden, und Helfer um diese Möbel zu transportieren und aufzubauen. Ferner war sie ab nun längere Zeit darauf angewiesen, sich auch mal bei anderen Leuten etwas zu kochen, bzw. auch dort mitzuessen, da sie von ihrer Grundsicherungsleistung natürlich unmöglich täglich "essengehen" konnte.
Ferner sah ihre Wohnung -verständlicherweise- auch alles andere als wohnlich aus, da sie quasi aus dem Karton heraus lebte und auf einen Teil ihrer -immer noch nicht zusammengebauten- Schlafcouch nächtigte.       

Eines lieben Tages hatte meine Bekannte dann wieder einen Besuchstermin bei ihrem Fallmanager ihrer zuständigen Arge wahrzunehmen, was sie auch tat.
Doch anstatt mit ihr über ihre Wiedereingliederungsmassahmen in Arbeit zu sprechen, konfrontierte sie ihr Fallmanager sogleich mit dem Verdacht, daß sie gar nicht in ihrer Wohnung leben -und somit unrechtmässig KdU erhalten würde.
Er untermauerte diese Aussage mit den Behauptungen "wir haben einen anonymen Hinweis erhalten" und "ihr Stromverbrauch lässt ebenfalls darauf schliessen, was wir bereits überprüft haben".
Meine Bekannte erklärte ihm dann, daß ihr Stromverbrauch natürlich nur äusserst gering ausfallen kann, da sie aktuell ja weder über eine Küche, noch über eine Waschmaschine, noch über einen Fernseher etc. verfüge.
Daraufhin entgegnete Ihr Fallmanager "wir müssen uns ein eigenes Bild von ihrer Lebenssituation machen. Daher müssen sie einer Wohnungsbesichtung durch unsere Aussendienstmitarbeiter zustimmen", was sie entrüstet ablehnte.
Doch ihr Fallmanager blieb hart und drohte ihr eine sofortige Einstellung der Zahlungen für ihre KdU an, sofern sie nicht jetzt und umgehend einwilligen würde.
Völlig entmutigt und verängstigt sah meine Bekannte für sich also keinen anderen Ausweg mehr, als diesem erpresserischen und unrechten Druck von seiten ihres Gegenüber nachzugeben.
Daraufhin offerierte ihr Fallmanager ihr dann, daß sie jetzt bitte sofort nach Hause fahren solle, denn schon in etwa 15 Min. stünden entsp. "Aussendienstmitarbeiter" bei ihr vor der Türe.

So war es dann auch; meine Bekannte war grad mal 5 Min. wieder zu Hause, da klingelte es auch schon und 2 sehr resolut
wirkende und nicht gerade freundliche Mitarbeiter der Arge standen vor ihrer Wohnungstüre.

Sicher könnt Ihr Euch schon denken, wie das Ganze dann ausgegangen ist? :(
Ihre Wohnung wurde besichtigt, einer von beiden machte sich ein paar Notizen und bald darauf verabschiedeten sich die Beiden wieder von ihr. Sie stellten keinerlei Fragen und gaben -auch auf ihr Nachfragen hin- keinerlei Kommentar bez.
ihres Ergebnisses dieser Begehung ab.
2 Tage später erhielt meine Bekannte dann eine Änderungsmitteilung in welcher man ihr -ohne Angabe von Gründen-
ihre komplette KdU wegstrich!!!  :nea:

Bitte seid klüger als sie, indem Ihr Euch rechtzeitig über Eure Rechte informiert und Euch nicht von einem übermotivierten Fallmanager an der Nase herumführen lasst. Meine Bekannte befand sich damals im guten Glauben, daß ihre Mitwirkung zu einem gerechten Ausgang in dieser Sache führt.
Das aber allein schon die Anbahnung des Hausbesuchs, von Seiten ihres Fallmanager, alles andere als gerecht und auch RECHT war, wurde ihr erst später bewußt, als schon alles viel zu spät war!
Dies alles liegt jetzt schon ein paar Monate zurück und sie kämpft nun mit anwaltlicher Unterstützung für ihr Recht.
Mittlerweile hat sie es geschafft ihre Wohnung nahezu komplett einzurichten, was ohne die Unterstützung anderer (so auch meiner Person) niemals geklappt hätte, und doch muß sie noch mit der Ungewissheit leben, vielleicht alles wieder zu verlieren, was sie sich jetzt dort aufgebaut hat.
Nervlich ist sie auf jeden Fall am Nullpunkt, was sich auch auf ihre Gesundheit auswirkt.

An alle motivierten Fallmanager, die das hier vielleicht lesen sollten;
"Schämt Euch, da Ihr die Grundrechte der Bürger so mit Füßen tretet. Für solche oder ähnliche Aktionen gehört Ihr eingesperrt. Doch Ihr seid ja klug genug Eure Drohungen niemals schriftlich zu formulieren (einmal abgesehen von
dem ganzen SGB II-Geplänkel). Bedenkt bitte ferner, daß auch ihr selbst einmal in diese Lage kommen könntet und fragt
Euch bitte mal selbst, in welche Tiefen Eurer Seele Ihr offensichtlich Euer eigenes Gewissen verbannt habt?"

Freundlichst,
Tarralan



Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast23373 am 17. Dezember 2012, 02:20:23
@Tarralan , deine Bekannte ist nervlich auf dem Nullpunkt..... das wollen die so vom JC und das muß wohl Taktik sein , anders kann ich mir das nicht erklären und ich behaupte mal ganz frech , das die Mitarbeiter von den JC für sowas geschult werden d.h. wie man Menschen fertig macht und..... scheißegal ob man dafür geltende Gesetze mißbraucht bzw. übergeht .
Ich selber bin seit dem 01.12. zu 100% sanktioniert worden vom JC Ostholstein , schlafen kann ich nicht mehr und bin nervlich völlig am Ende da ich nicht weiß wie es weitergehen soll und wie lange dieser Alptraum gehen wird , wenn ich mal schlafe dann max. 2 Stunden..... wenn man dieses dahin vegetieren überhaupt schlafen nennen kann. Drohungen......... das habe ich auch erleben dürfen wie die 2 Sozialfahnder sich aufführten vor meiner Wohnungstür und weil ich sie nicht hinein ließ . Nicht nur das ich mir handfeste Drohungen anhören durfte sondern auch Beleidigungen , traurig nur das man als HARTZ4-Empfänger nicht gegen sowas gegenan kommt .

Diese Psychotaktik seitens der JC ist in meinen Augen legallisiert , da dieses ja nicht erst seit gestern so gehandhabt wird sondern seit es HARTZ4 gibt . Grundrechte mit Füsse treten........ das ist doch leider normal und wenn z.T. die Justiz den JC Recht zuspricht , wird mit solch Rechtsprechung quasi Tor und Tür geöffnet für Rechtswidrigkeiten und Gesetzesübertretungen und , somit werden die JC und Mitarbeiter noch gestärkt und dürfen sich alles erlauben . Wenn ich nur lese das man nicht verpflichtet ist einen Hausbesuch zu dulden aber im Streitfalle qausi der Dumme ist weil man solch Hausbesuch nicht zugelassen hat ,  dann sehe ich das das GG ein Fall für die Tonne ist und eigentlich ist die Unverletzbarkeit der Wohnung dann in diesem Fall ausgehebelt .

Ich möchte nicht wissen wieviele HARTZ4-Empfänger drangsaliert werden bis die Schwarte kracht und nicht den Mut haben dagegen zu klagen ! , ich glaube wenn wir alle diese Zahl kennen wird uns schlecht werden . Viele treibt diese Psychotaktik in die nervliche Schieflage und ich weiß wovon ich rede , da ich nicht weiß wie es bei mir hier noch weitergehen soll und ob ich das alles nervlich überstehe , da ich kurz vor dem nervlichen Exedus stehe . Ich weiß , sollte ich meine Klage vor dem SG Lübeck gegen das JC Ostholstein gewinnen , das ich keine Schadensersatz gar Schmerzensgeldansprüche geltend machen kann , da diese zu 100% abgewimmelt werden . Ich kann HARTZ4-Empfänger verstehen die in einem JC durchdrehen und die Mitarbeiter angreifen , irgendwann ist nämlich der Spreicher voll und man rastet aus , besonders wenn man noch wie Dreck behandelt wird . Ich habe mir immer die Frage gestellt warum manche beim JC durchdrehen , da ich vorher keine Probleme gar Ärger mit dem JC hatte , seit ich selber drangsaliert werde weiß ich warum manche durchdrehen .
Was mich immer nur wundert ist , da sind seit zig Jahren die SG überfordert mit HARTZ4-Klagen , da drehen oft manche in den JC durch und greifen die Mitarbeiter an , das alles ist bestens bekannt bei schwarz-gelb aber.................. es wird nichts unternommen und so blind und taub kann schwarz-gelb doch nicht sein ?! . Es ist bekannt das die JC dauernd Mist machen , und das von Flensburg bis nach Garmisch-Partenkirchen und von Aachen bis nach Frankfurt/Oder , die SG überfordert sind und zu 100% die JC schuld haben , aber es wird einfach drüber weggeschaut . Hinweggeschaut über Menschen die Grundrechte haben und besitzen . All das ist m.E. ein 100%-iges Zeichen dafür das wir keinen Wert haben gar das man uns Respekt zuweißt , traurig aber wahr .
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast23786 am 29. Dezember 2012, 12:18:24
Das schreiben auf der ersten seite zum Ausdrucken und an die Türe hängen hat ein grundlegenden Fehler ... Das Jobcenter ist kein Amt und auch keine Behörde. Und wenn ihr im Grundgesetz nachlest ist ein Hausbesuch wenn man das persönlich nicht möchte sowieso nicht rechtens . http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast23779 am 30. Dezember 2012, 15:13:36
du meine güte *mirdiehaarerauf*

hätte ich das doch nur alles vorher gewusst. aber es ist wie so oft..............., man informiert sich erst, wenn das problem da ist..........

ich hatte einen hausbesuch, unangemeldet, 1 person und ich hab alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte; hab alles gezeigt. da m.e. aber alles korrekt bei mir ist, ich als untermieterin getrennt von tisch und bett von meinem vermieter bin, unterstell ich dem hausbesucher mal, dass er das auch so in seinem protokoll vermerkt hat. jedenfalls ließ er mich auf nachfrage in dem glauben. denn auch einsicht in sein protokoll hab ich nicht gefordert. :wand:

da ich eh wegen anderer dinge mit dem jc jetzt schriftlich zugange bin, werd ich ja wohl in den nächsten tagen/wochen sehen, welche auswirkungen dieser hausbesuch nun wirklich hat.

omg :weisnich:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast7898 am 07. Januar 2013, 02:05:22
Hierzu noch ein Urteil nachgeschoben zur Abwehr der Unterstellung einer  Verantwortungs-und Einstehensgemeinschaft wichtig hier Rz. 18 und ab Rz.30

>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/22e/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE100074451%3Ajuris-r01&documentnumber=52&numberofresults=69&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast24481 am 06. Februar 2013, 14:42:44
Ich bin jetzt doch etwas verwirrt:
1. Fall ist klar: unangekündigte Hausbesuche kann man verweigern zwecks VuE/WG/etc.
2. Fall ist unklar: wenn das Jobcenter einen Termin vorgeben will zwecks Hausbesuch wegen VuE/WG/etc., kann man das immer noch verweigern?

Denn der Schrieb "Hausbesuche" lässt ja diesen Fall mit Terminabsprache ja zu.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Heimatloser am 06. Februar 2013, 19:22:14
Zitat von: Gast24481 am 06. Februar 2013, 14:42:44
2. Fall ist unklar: wenn das Jobcenter einen Termin vorgeben will zwecks Hausbesuch wegen VuE/WG/etc., kann man das immer noch verweigern?

M.E.ist das nicht zulässig. Diverse Gerichte und selbst der "Leitfaden Aussendienst" (quasi die Arbeitsanweisung der BA zu Hausbesuchen) vertritt ja die Meinung,daß ein Hausbesuch nicht dazu geeignet ist, eine VuE als solches zu "identifizieren".  Selbst wenn man in einem gemeinsamen Bett schläft, ist das kein Anzeichen einer VuE,da das Gesetz hier ganz eindeutig nicht von zusammen WOHNEN spricht,sondern von zusammen WIRTSCHAFTEN. Und letzteres kann man durch die InaugenscheinnahmeBetrachtung der Wohnung nunmal nicht feststellen.
Die Jobcenter wissen das auch,daß sie eigentlich keine Handhabe haben,um dafür in die Wohnung zu kommen,weswegen sie versuchen, von hinten über die Brust ins Auge zu schießen. Sprich: Sie lassen sich einen angeblichen anderen Grund einfallen,um einen Grund zur Wohnungsbesichtigung zu finden. Da heißt es dann plötzlich schonmal, man habe einen Hinweis bekommen, daß die Wohnung größer sei als beim Amt angegeben. Aber auch da gibts m.W. schon wieder SG-Urteile, die auf den Mietvertrag als bindende Größe verweist.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast24305 am 06. Februar 2013, 23:14:14
Vielleicht hatte ich gestern auch so einen Kontrollbesuch.....obwohl ich mir kein Grund dazu einfallen will....

Es klingelte Mittags an meiner Haustür. Bevor ich da war schon ein zweites Mal.
Da es eine relativ dicke Glastür mit so marmoriertem Glas ist (also keine Gesichter zu erkennen, aber Umrisse und Farben),
sah ich, dass es ein Mann war mit blauer Jacke und einer braunen Aktentasche.
Ich stutzte und stoppte, weil ich mir dachte: Wer soll das sein so unangekündigt? Und dann noch mit Aktentasche?
(Mich konnte er nicht sehen, da ich hinter einem Vorhang stand in 2 m Entfernung)

Dann ging das Sturmklingeln los mit gegen die Tür hämmern.
Ich habe natürlich nicht aufgemacht.
Es kam mir endlos lang vor. Dann hat er aufgegeben und hat draußen im Hof noch oft "Hallo" gerufen.
Wohl auch weil ich einige Fenster zum Lüften auf Kipp hatte.
Ich bin so froh, dass ich in der 1. Etage wohne...

Dann ist er doch gefahren. Mit einem grauen Kombi ohne Aufschrift.
Später habe ich meine Nachbarin befragt, da sie gerade draußen war als er kam. (Sie ist allerdings danach direkt weggefahren.)
Er wußte ganz genau, dass er zu mir in die 2. Etage wollte.
Ich hätte doch mal vom Balkon fragen können was er wollte, meinte sie.
Auf jeden Fall war nichts auffälliges an ihm, außer die Aktentasche.
Sie meinte es wäre vielleicht ein Vertreter gewesen...

Eine Nachricht hat er nicht hinterlassen.
Vielleicht habe ich Morgen die Lösung in der Post.
Mir war das sehr suspekt und die mein Gedanke an einen Polizeiruf war schon im Kopf  :teuflisch:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast19451 am 07. Februar 2013, 11:38:45
Apropos zum Thema Hausbesuche! Kommt ja sicherlich oft vor, dass bei Eintrittsverweigerung gegenüber dem JC-Außendienst Tage später ein Aufhebungs- oder Sanktionsbescheid per Post kommt!!

Ich hab vorhin mal in den Ratgebern geschaut, hab dort aber nicht wirklich etwas gefunden, was Leitfäden für Betroffene angeht!

Kann mir jemand sagen, wo die Übersicht zu finden ist?
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast8857 am 07. Februar 2013, 12:05:08
Ich hab mit meinen Bekannten ( Freunden etc ) ausgemacht,das sie mich vorher anrufen wann sie kommen und das sie dann bitte 3 mal klingeln,oder mein Telefon 3 mal klingeln lassen.Alle anderen können sich die Finger wund klingeln.Bisher hats gut geklappt.Kommt man erst garnicht in *schwulitäten*sich mit denen auseinanderzusetzen.

                                                                        :bye:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Meck am 07. Februar 2013, 12:22:37
Zitat von: Gast19451 am 07. Februar 2013, 11:38:45Ich hab vorhin mal in den Ratgebern geschaut, hab dort aber nicht wirklich etwas gefunden, was Leitfäden für

Schau mal hier in diesem Thread in den Eingangsbeitrag vom User FightForRight und in die folgenden Beiträge. Da findest Du Links und Dateien zum Thema -->> http://hartz.info/index.php?topic=36238.0 (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast19451 am 07. Februar 2013, 12:24:30
Zitat von: Meck am 07. Februar 2013, 12:22:37Schau mal hier in diesem Thread in den Eingangsbeitrag vom User FightForRight und in die folgenden Beiträge. Da findest Du Links und Dateien zum Thema -->> http://hartz.info/index.php?topic=36238.0 (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)

Da ging beim Kopieren was schief. Der Link ist der Thread, in dem wir uns hier befinden :blum:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Meck am 07. Februar 2013, 12:26:29
@ Gegner

da ging nichts schief, denn ich meinte ja dieses Thema hier, denn da stehen eine Menge an Informationen zum Thema. Deswegen steht dieses Thema hier auch im Bereich "Tipps zu Hartz IV / ALG II"  :zwinker: .
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast19451 am 07. Februar 2013, 12:59:55
Ohje, manchmal sollte man sich trotz allem evtl. 2 min mehr Zeit geben beim Recherchieren. Danke für den Hinweis  :flag:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Februar 2013, 16:31:12
:offtopic:
Zitat von: Gast19451 am 07. Februar 2013, 12:59:55Ohje, manchmal sollte man sich trotz allem evtl. 2 min mehr Zeit geben beim Recherchieren
:grins:
Solange es Dir nicht wie Shaggy geht  :scratch:
Zitat von: Gast24305 am 06. Februar 2013, 23:14:14Ich bin so froh, dass ich in der 1. Etage wohne...
Zitat von: Gast24305 am 06. Februar 2013, 23:14:14Er wußte ganz genau, dass er zu mir in die 2. Etage wollte.
:lol:

MfG FN
:offtopic: Ende
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast24305 am 07. Februar 2013, 17:34:53
 :lachen: :lachen: (ich lach jetzt wirklich drüber !) ....habe auch immer noch keine Ahnung wer der Typ war, den ich vom Balkon aus dem 1. Obergeschoss  :smile: hätte anschreien können  :teuflisch: :teuflisch:

Zitat von: Gast8857 am 07. Februar 2013, 12:05:08Ich hab mit meinen Bekannten ( Freunden etc ) ausgemacht,das sie .....bitte 3 mal klingeln,o
Das ist auch unser Zeichen (aber in einem bestimmten Rhythmus) Und nur daraufhin darf meine Tochter die Tür öffnen
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast17647 am 10. März 2013, 13:20:42
es ist echt traurig das es in D schon so weit gekommen ist.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast26037 am 15. Mai 2013, 20:42:00
Zu diesem Thema kann ich auch eine wahre Geschichte betragen. 26 August 2012 lebte ich noch an der Ostsee auf einem Campingplatz (erster Wohnsitz), Der Ermittlungsdienst JC besuchte meine Parzelle, allerdings war ich nicht da, hatte was zu erledigen. Mein Nachbar sagte den Herren dann auf Nachfragen das ich gerade nicht da sei. Die Herren haben sich nicht vorgestellt und auch keine Nachricht für mich hinterlassen. Resultat: Der JC behielt mein ALG II für Sept. 12 komplett ein, ohne Bescheid. :schock: Am 11.Sept. hatte ich dann endlich einen Termin wo man mir sagte ich würde gar nicht dort wohnen. Als ich nach Lebensmittelgutscheinen fragte bekam ich noch nicht mal eine Antwort.  :help:  Meine Antwort: Einstweilige Verfügung. Komisch, innerhalb von zwei Tagen war mein Geld auf dem Konto. Ehrlich soviel Dreistigkeit auf einen Haufen gibt's doch nicht, oder?   :teuflisch:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Heimatloser am 22. Mai 2013, 22:31:36
Einige Herrschaften in den Ämtern vergessen ganz gern,was in der Erreichbarkeitsanordnung drinsteht. Nämlich daß man am Wohnort täglich persönlich *per Briefpost* erreichbar sein muss. Nicht mehr und nicht weniger. Entgegen der Meinung einiger Herrschaften auf dem Amt bedeutet das keinen Hausarrest für ALG2-Bezieher. Und wenn der Betroffene sich nur 1x am Tag zwecks Briefkastenleerung nach Hause begibt und sich die restliche Zeit sonstwo rumtreibt, so ist das ganz allein sein Problem.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast26705 am 25. Juni 2013, 00:47:30
Zitat von: Gast24305 am 07. Februar 2013, 17:34:53
Das ist auch unser Zeichen (aber in einem bestimmten Rhythmus) Und nur daraufhin darf meine Tochter die Tür öffnen

Ist das euer ernst? Und wenn mal einer 4x klingelt im falschen Rythmus? Bekommt man da nicht Schweißausbrüche ?
Armes Land. Ich bin selten geschockt, aber du hast es geschafft  :schock:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: mousekiller am 25. Juni 2013, 11:02:37
Zitat von: Gast26705 am 25. Juni 2013, 00:47:30
Zitat von: Gast24305 am 07. Februar 2013, 17:34:53
Das ist auch unser Zeichen (aber in einem bestimmten Rhythmus) Und nur daraufhin darf meine Tochter die Tür öffnen

Ist das euer ernst? Und wenn mal einer 4x klingelt im falschen Rythmus? Bekommt man da nicht Schweißausbrüche ?
Armes Land. Ich bin selten geschockt, aber du hast es geschafft  :schock:

Ich habe jetzt keine Ahnung, wie du das meinst, aber ist es nicht so, dass gerade Kinder Erwachsenen gegenüber am vertrauensseligsten sind? Ich gehe davon aus, dass Shaggy nur die Sicherheit des Kindes im Sinn hat, nichts anderes.
In Recklinghausen ist letztes Wochenende ein junges Mädchen nicht weit weg von ihrem zu Hause entführt und mehrere Tage mindestens misshandelt worden, bevor sie sich selbst befreien und die Polizei rufen konnte. Die Gefahr ist für alle Kinder gegeben, auch hier in Deutschland!
Vor kurzem habe ich gelesen, dass ein Kind einem Fremden entwischt ist, weil dieser nicht das Paßwort wusste, was das Kind mit der Mutter ausgemacht hat, damit es mitgeht. Ich finde solche Maßnahmen durchaus angebracht.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast26705 am 25. Juni 2013, 11:43:36
Es ging weniger um das Kind eher das man weiss das keine Person an der Tür ist die man kennt. Das war nicht negativ gemeint. Es ist natürlich absolut richtig das das Kind KEINEM aufmacht. Zuviel komische Gestalten dieser Tage unterwegs.

Ging eher darum das man die Schwadronen des JC mit solchen Mitteln abwehren muss.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast26037 am 25. Juni 2013, 12:10:22
Zitat von: Gast26705 am 25. Juni 2013, 11:43:36Ging eher darum das man die Schwadronen des JC mit solchen Mitteln abwehren muss.

Genau, da von den Herrschaften ja mal gerne Hausfriedensbruch begangen wird, von wegen Wohnungskontrolle ohne richterlichen Beschluß. :teuflisch: :teuflisch:

:bye:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast16302 am 25. Juni 2013, 12:10:23
Also, ich weiß nicht.....

Angesichts der Mechanismen, die ich hier lese und die manche nur deshalb ersonnen haben, weil sie sich vor Hausbesuchen des JC fürchten, muß ich mich doch schon sehr wundern. Um nicht zu sagen:
Ich bin entsetzt!  :schock:

Wir sind doch keine Ratten, die in ihren Löchern hausen und sich erst nach Einbruch der Dunkelheit aus ihren Schlupflöchern wagen!

Ich jedenfalls öffne dann die Tür, wenn ich Lust dazu habe, und wenn ein JC-Mitarbeiter davor steht, zeige ich ihm höflich aber bestimmt, wo der Zimmermann das Loch gelassen hat. Ohne Hausdurchsuchungsbefehl und Polizeibegleitung keine Hausdurchsuchung, basta. 

Und sollte einmal jemand meinen dezenten Wink zur Haustüre partout nicht verstehen wollen, muß er an meinem Samuraischwert vorbei, das griffbereit - natürlich ausschließlich zu Dekorationszwecken, versteht sich - gleich neben der Wohnungstür hängt. So einfach ist das.

TdT
goodwife
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast26037 am 25. Juni 2013, 12:19:13
@ goodwife
Zitat von: Gast16302 am 25. Juni 2013, 12:10:23Wir sind doch keine Ratten, die in ihren Löchern hausen und sich erst nach Einbruch der Dunkelheit aus ihren Schlupflöchern wagen!

Es ging hier doch um das Klingelzeichen, das mit dem Kind abgemacht wurde, damit niemand Unberechtigtes :ironie: in die Wohnung kommt.
         :bye:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast16302 am 25. Juni 2013, 12:25:40
huhu Demeter,

da hab ich manche Beiträge aber anders verstanden  :zwinker:

Gruß, goodwife
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast12005 am 30. Oktober 2013, 21:18:18
Mal ein Vorschlag zur allegemeinen Anwendung, wie wäre es wenn JEDER H4ler prophylaktisch seinem JC schriftlich ein lebenslanges Hausverbot erteilt. Sollte dann ein Hausbesuch versucht werden, kann die Polizei gerufen werden, sie muß dann das Hausverbot durchsetzen, denn wenn das JC nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, ist das Hausverbot rechtsgültig!!!
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast29591 am 29. November 2013, 21:31:59
Zitat von: xDDDx am 29. Juli 2011, 00:32:57
Ja danke dafür nochmals. Ich habe mir den Zettel ausgedruckt und an meine Tür geklebt. Einen weiteren für die entsprechenden Stasibeauftragten.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: castagir am 07. Dezember 2013, 12:06:21
@Bummi, klingt gut - doch ist Haus/Platzverbot doch nur gegenüber Personen auszusprechen, dachte ich.

Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast12005 am 07. Dezember 2013, 12:12:16
Nein, das Hausverbot kann gegen namentlich nicht benannte Mitarbeiter einer Firma/Behörde usw ausgesprochen werden.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast29691 am 17. Dezember 2013, 19:57:47
Hallo habe mir jetzt alles hier durchgelesen.

Also ich hatte neulich auch so einen "netten"Besuch.....
Ich wollte gerade los und aufeinmal Klingelte es an der Tür. Ich also ran an den Höhrer....."Arbeitsamt xxx wir würden gerne Ihre Wohnung kontrollieren...."
Ich nach unten und habe die dann etwas voll gequatscht von wegen das ginge jetzt nicht da ich a) keine Zeit habe und mein Abwasch angeblich rum steht und b) sie nicht angemeldet sind.
Die Heerschaften haben dann mit mir einen neuen Termin ausgemacht und meinten "Ich MÜSSE Sie dann auch rein lassen da Ich ansonsten meine MITWIRKUNGSPLICHT VERLETZE" (Is dem so???)
Es ging darum das Heer xxx bei mir Wohnen soll, wir eine HG, WG sind und Sie dies prüfen müssten. Habe die dann auch rein gelassen weil Heer xxx seit 2 Wochen gar nicht mehr bei mir Wohnte :lachen:

Soweit so gut.
Nun zieht Heer xxx aber ab 01.01.2014 wieder bei mir ein.
Mir wurde gesagt wir bräuchten wieder 2 getrennte Zimmer, Schränke und Betten (am besten noch 2 getrennte Klopapierrollen!) um als WG zu zählen. (Ist dem wirklich so?)
Zählt hier nicht alleinig §7 Abs. 3 also ob wir gemeinsam Wirtschaften?
Man kann doch auch in 1 Kleiderschrank getrennt Sachen haben? Dies begründigt doch nicht das wir füreinander einstehen und gemeinsam wirtschaften.

Nun gehe ich davon aus das ich ab Januar wieder so ein netten Besuch bekomme. :yiepieh:
Muss ich diese Spione wirklich auch dann nicht rein lassen wenn Sie sich anmelden ohne eine Sanktion befürchten zu müssen?
Wie geht man dann am besten vor wenn man dennoch eine unberechtigte Sanktion bekommt weil man den Hausbesuch verweigert?

Übriegens haben wir heute unsere VE ausgefüllt und bei der Begründung die Sachbearbeiter mit darauf aufmerksam gemacht (war ja noch ne Menge Platz) das nach 1 Jahr nicht automatisch eine BG begründigt werden darf sondern nur "vermutet" und für eine BG auch nach 1 Jahr die Kriterien des §7 Abs 3 erfüllt sein müssen. (Wir müssen es doch lediglich Beweisen das keine BG besteht)
Das ganze noch schick mit n gelben Textmarker gekennzeichnet.....die wird sich freuen.... :grins:
Naja is die Tante doch selbst dran schuld das Sie von mir solche "Hinweiszeilen" bekommt wenn Sie mich vor Antragstellung darauf aufmerksam macht das wir dann ab August 2014 automatisch eine BG bilden  :nea:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast30850 am 19. Februar 2014, 13:17:25
Zitat von: Gast12005 am 07. Dezember 2013, 12:12:16
Nein, das Hausverbot kann gegen namentlich nicht benannte Mitarbeiter einer Firma/Behörde usw ausgesprochen werden.

Ich kann mir das nicht vorstellen. Da gibt es Hundertprozentig Einschränkungen. Sonst könnte man ja z.B. auch der Polizei oder dem Amtsgericht (Gerichtsvollzieher) ein Hausverbot erteilen und müsste sich keine Sorgen mehr machen. Ich denke, dass auch das Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit Ausnahmen bilden sollten.

Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: xDDDx am 19. Februar 2014, 20:53:50
Selbst ein Gerichtsvollzieher kann nicht ohne gültigen Beschluss in die Wohnung!
ZitatIch denke, dass auch das Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit Ausnahmen bilden sollten.
Nein
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast12005 am 22. Februar 2014, 21:07:25
LeuteLeute,
mann haben die Euch schon das Gehirn gewaschen. Ihr müßt Euch mal die Rechtsfolge genau anschauen. Praktisch jede Behörde steht rechtlich ÜBER dem Jobcenter. Polizei, Justitz, ja sogar das Finanzamt. Die Leute im Jobcenter dürften Euch eigentlich nicht einmal nach dem PA fragen, geschweige denn ohne richterliche Anordnung in Eure Wohnungen kommen. So etwas ist in der Bundesrepublik nicht rechtlich gar nicht möglich. Nicht einmal die Polizei darf das so ohne weiteres. Aber die Jobcenter machen, wisst Ihr warum? Weil IHR es Euch gefallen lasst. :wand:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: xDDDx am 23. Februar 2014, 02:33:05
Die Polizei darf es schon. Aber nur bei Gefahr in Verzug.
Die Leute müssen das hier wohl noch einfach haben.

Schellt ihr doch mal irgendwo an und sagt, das ihr euch in der Wohnung umgucken müsst.
Wartet die Reaktion ab.

Nichts anderes macht das Jobcenter!

Bummi hat recht
ZitatWeil IHR es Euch gefallen lasst.
versuchen sie es immer wieder
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: mousekiller am 23. Februar 2014, 09:54:54
Hallo Sternentaler.
Auf einen weiteren Kontrollbesuch hat das Jobcenter kein Anrecht. Ihr zählt als Wohngemeinschaft. Punktum. Wenn Herr Wieauchimmer eine Kostenbeteiligungsvereinbarung (hier im Forum gibts ein vorformuliertes Schreiben dazu) mit dir abschließt, du dem JC mitteilst, dass ihr eine Wohngemeinschaft seid und Herr Wieauchimmer ab dem soundsovielten einen Anteil der Miete übernimmt, habt ihr beide eure Pflicht getan. Feddisch. Sollte das JC auf den Gedanken kommen, dir dein Geld einzubehalten, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim SG einreichen.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast31120 am 24. Februar 2014, 13:38:39
Frage zu einem * benachbarten * Thema :
Gem. Erreichbarkeitsanordnung ( EAO ) darf man sich ja nur nach vorheriger Anmeldung beim JC
von seinem Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt entfernen :
Kann jemand was dazu sagen, ob , und wenn ja wie, hier überhaupt eine Kontrolle durch die
JC stattfindet ...oder ob die Abmeldung zwar vorgeschrieben ist, die JC faktisch aber nichts unternehmen,
um die Einhaltung dieser Bestimmung zu kontrollieren ?
DAS könnte ja auch nur durch eine * Anwesenheitsüberprüfung * durch einen * Hausbesuch * stattfinden,
der allerdings auch schon vor der Wohnungs- bzw Haustüre enden könnte, da das ja reicht ...oder reichen kann,
um die Anwesenheit festzustellen .
Also : Gibt es solche Kontrollen überhaupt ?
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast26037 am 24. Februar 2014, 13:59:57
@ Fabricius ,
wie es genau gehandhabt wird weiß ich nicht. Ich kann nur aufgrund meiner persönlicher Erfahrung antworten. Bei mir war der Aussendienst (unangemeldet) und hat mich nicht zu Hause angetroffen da ich Erledigungen machte. Wurde den Herren auch von meinem Nachbar geschildert. Trotzdem wurde mein kompletter Regelbedarf einfach einbehalten mit der Begründung ich würde an meiner gemeldeten Adresse nicht wohnen. Es bedurfte EA durchs SG um das zu regeln.

                           :flag: :flag:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast31120 am 25. Februar 2014, 09:24:43
@ Demeter : Wenn solche Kontrollen überhaupt einen Sinn haben solllen, dann können sie ja nur unangemeldet erfogen ..

Frage : Gab es für diesen * Besuch * irgend einen vorangegangenen Anlass ...?
..oder war das eine * Zufallskontrolle * nach einer Art * Lotterieprinzip ?

Mir geht es, kurz gesagt, um folgendes :
Ich habe zZt auch ein * Abwesenheitsproblem * ..
Nun ist es so, dass es Rspr dazu gibt, dass eine Gesetzesnorm verfwidrig ist,
wenn sie nur auf dem Papier steht,
aber es keinerlei Vollzugskontrolle gibt ...
und das dürfte mE bei der Anwesenheitsregelung gem EAO so sein ..
Denn ich habe bislang nicht eruieren können,
dass hier eine wirkliche Kontrolle stattfindet ...
so dass es am Gesetzesvollzug fehlt ....
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast26037 am 25. Februar 2014, 09:37:06
Zitat von: Gast31120 am 25. Februar 2014, 09:24:43Gab es für diesen * Besuch * irgend einen vorangegangenen Anlass ...?

Nein, es gab keinen Anlass für den Hausbesuch und war nach meinem Ermessen reine Willkür des JC. Die Herren haben sich bei meinem Nachbar weder ausgewiesen noch haben sie eine Nachricht für mich hinterlassen, das ich mich hätte melden können.
Mit unseren Grundrechten geht die Residenzpflicht auf keinen Fall konform, da uns laut Art.11 Freizügigkeit zusteht.
Und das schnelle Reagieren ( übers Wochenende 2 Tage)  des SG bestätigt meine Einschätzung.

                      :flag: :flag:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast12005 am 25. Februar 2014, 10:31:25
STASI lässt grüßen...alles illegal, was die da machen. Ich hatte 2006 mal so einen Besuch. Die Herrschaften habe ich erstmal ihre Dienstausweise abgenommen und die Tür zugeknallt, dann auf den Kopierer damit und sie den völlig verärgerten Leuten zurück gegeben und sie ohne Disk, des Hauses verwiesen. Anschließend schriftliches Hausverbot erteilt, die sind bis heute nicht wieder gekommen. Leute Leute, was ihr euch so alles gefallen lasst. :wand:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: FightForRight am 13. August 2014, 13:38:32
Hui, hier hat sich ja noch einiges getan in der Zeit in der ich nicht hier sein mußte war.

Als Ergänzung noch.
Hier war von einigem Druck bis Androhungen zu lesen, dazu ist klar zu sagen:

Die Androhung von Leistungseinstellung zur Durchsetzung eines gesetzlich nicht rechtmäßigen Hausbesuches ist
mindestens Nötigung bis Erpressung und bewegt sich somit eindeutig im strafbaren Bereich.

Das sollte allen Verunsicherten helfen, den Rücken zu stärken und die Fäuste zu ballen  :blum:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast7898 am 14. Oktober 2014, 21:14:54
Dazu noch nachgereicht aus der Zeitschrift Sozialrecht 5/2014 :

Die Amtsermittlungspflicht und die Arbeit des Außendienstes im Rahmen des § 7 Abs.3 Nr.3 c SGB II von Dr. Bettina Weinreich, Schwerin>>  http://www.sozialrecht-aktuell.nomos.de/fileadmin/sozialrecht/doc/Aufsatz_SRa_14_05.pdf
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: coolio am 14. Oktober 2014, 22:18:09
... Lehrt an der Universität der Bundesanstalt für Arbeit .....
-----------
Seite 5 und 6 ist evtl. noch lesenswert - hat aber seit Jahren keinen Einfluss auf das tatsächliche 'hoheitliche' Gebaren der Ausführenden.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast33378 am 17. Oktober 2014, 11:59:47
...Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA)...
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast33474 am 23. November 2014, 15:31:11
Und am Ende wird es doch so kommen das Sie entweder aufgeben, vor Gericht verlieren oder der eine den anderen raus schmeißt.
Wieso immer dieser endlos lange Kampf mit dem Mobcenter und dem Gericht?  Selbst wenn man gewinnt kommt das Mobcenter 1 Jahr später wieder mit der selben Leier denn es "könnte" sich ja inzwischen was geändert haben.
Das Stresst doch alles nur unnötig die Beziehung.
Wieso zieht dein Freund nicht aus und aus die Maus?
Er kann doch dann täglich zu dir kommen du kannst soviel Besuch empfangen wie du willst und wann du willst.

Und wenn es dannn an der Tür klingelt Tür auf und Auf nimmer Wiedersehen sagen weil dadurch das dein Freund seinen eigenen Mietsvertrag hat belegst du doch dann das ihr nicht zusammen wohnt und somit is jeder Hausbesuch unbegründet
Geschnüffelt wird nicht und erst recht nicht weil der Mobcenter Mitarbeiter der "Meinung" is er "könnte" ja dort 1 Paar Socken bei dir haben.

Kurz gesagt wenn ihr euch getrennte Wohnungen nehmt habt ihr viel weniger Stress.  Hausbesuch gibt es auf Grund des Mietvertrages deines Freundes nicht,  solange du tatsächlich in deiner Wohnung lebst.
Wie oft und wann dein Freund bei dir is, tagsüber,  über nacht,  übereinander,  untereinander hat dem Jobcenter dann einen Scheiß zu interessieren!
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast26037 am 23. November 2014, 15:36:40
@ Die Ella,

ich glaube du übersiehst eine wichtige Kleinigkeit. Zwei Wohnungen müssten finanziert werden. Meist teilt man sich eine Wohnung um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

                                          :flag: :flag:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast12005 am 28. November 2014, 18:00:39
@ Die Ella,
wie ich schon sagte, alles illegal, die dürfen nicht in Deine Wohnung um gegen Dich zu ermitteln. Dazu brauchen laut Gesetz einen Richterlichen Beschluss. KEINE BEHÖRDE der BRD darf ohne richterlichen Beschluss und ohne vorherigen Termin in Deine Wohnung, auch kein Gerichtsvollzieher, Außer bei Gefahr im Verzug.
Deine Wohnung ist ist Deine durch das Grundgesetz geschützte Privatsphäre, die NIENAND so ohne weiteres verletzen darf. Jetzt versteh doch endlich mal.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: xDDDx am 30. November 2014, 13:10:21
Zitatich glaube du übersiehst eine wichtige Kleinigkeit. Zwei Wohnungen müssten finanziert werden. Meist teilt man sich eine Wohnung um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Wenn beide vom Amt abhängig sind spielen die Kosten keine Rolle. Partner werden offensichtlich nicht im Alg2 gleichgestellt, sondern immer benachteiligt. Schlimmer wird es noch, wenn einer arbeiten geht.
Wo siehst du da die Einsparung der Kosten? Welchen Vorteil hat das?
Das JC sollte meiner Meinung nach Partner so behandeln wie alleinstehende, ausser es besteht der schriftliche Wunsch des füreinander eingestehen. Dann würden erheblich mehr Menschen zusammen wohnen und das würde zu einer sinnvollen Einsparung von Sozialleistungen führen.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast26037 am 30. November 2014, 14:22:33
Zitat von: xDDDx am 30. November 2014, 13:10:21Das JC sollte meiner Meinung nach Partner so behandeln wie alleinstehende, ausser es besteht der schriftliche Wunsch des füreinander eingestehen. Dann würden erheblich mehr Menschen zusammen wohnen und das würde zu einer sinnvollen Einsparung von Sozialleistungen führen.

Sag mal, hast du gemaust oder war das Gedankenübertragung?  :zwinker:
http://hartz.info/index.php?topic=85965.30 #Antwort 37

                                      :flag: :flag:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: xDDDx am 30. November 2014, 16:48:24
Nee habe ich nicht. Aber schön wenn man doch nicht so andersdenkend ist wie ich sonst immer glaube  :ok:

Das mit dem Betrug ist halt so eine Sache. Der Gesetzgeber hat manchmal Gesetze die so schwammig sind, das man durchaus Spielraum für Interpretationen hat.
Das, so scheint mir, kommt vermehrt da vor, wo Geld eine Rolle spielt. Siehe Steuerabgaben, Firmensitze etc.
Das ist bekannt, es gehen Miliarden am System vorbei und keiner macht was. Ist das gewollt?
Die "ehrlichen" deutschen Firmen zahlen ihre Abgaben, die riesigen Konzerne laufen über Steueroasen.
Sind sie deswegen Betrüger oder einfach nur kleverer als andere? Da wird für mich offensichtlich die Allgemeinheit als Moralapostel herangezogen anstatt klare Richtlinien zu schaffen.

Auf Hartz IV BGs bezogen sehe ich dahingehend absolut einen Vergleich.
Denn auch hier bleibt es jedem Paar selbst überlassen ob sie mit weniger leben wollen oder nicht. Füreinander einstehen bedeutet nämlich manchmal, sich ärmer darzustellen als man ohnehin schon ist um den Staat zu unterstützen, die Finanzlücken die sie anderweitig selbst kreiert haben, auffüllen zu können. Also für was oder wen genau ist das von Vorteil?
Die Öffentlichkeit ist auch in dieser Hinsicht wieder der Moralapostel und der Schiedsrichter. Das darf mM. nicht sein.

*
Persönlich könnte ich mir nichts schöneres vorstellen, als mit einem festen Partner gemeinsam zu leben.
Solange ich jedoch die Möglichkeit hätte, eine BG nicht auf dem Papier und unter Vorgabe der Konstellationsstruktur nach Richtlinien und derzeitiger Gesetzsprechung zu unterlassen, würde ich dem folgerichtig auch nicht widersprechen.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast26037 am 30. November 2014, 17:15:37
Zitat von: xDDDx am 30. November 2014, 16:48:24Also für was oder wen genau ist das von Vorteil?

Schau dir mal in diesem Thread das Video an ( von mir gesetzter Link) , es ist sehr erhellend!  :yes:

http://hartz.info/index.php?topic=86043.msg878482#msg878482

                                              :flag: :flag:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast34409 am 30. November 2014, 17:23:18
Betteln und Hausieren in meinem Viertel VERBOTEN  :no: :no: :no:

Hausverbot schriftlich erteilt; die Gestapo.. sorry das Außendienstgeschwader wollte es nicht glauben. Beim nächsten Versuch gabs was auf die Mütze: Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. FERTIG! Ich sehe hier niemanden mehr  :cool: :cool:

MfG
Frido
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: xDDDx am 30. November 2014, 17:28:01
@Demeter:
Danke für den Link. Film weckt schon nach wenigen Sekunden das Interesse am ganzen!
Werde ihn mir gleich anschauen, jedoch krähen die Küken und es muss für Futter gesorgt werden. Ist auf jeden Fall gespeichert  :sehrgut:
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast36027 am 17. März 2017, 13:51:43
Hallo, ich habe mal eine Frage: wo finde ich denn die Datei: "Hausbesuch", von der hier die Rede war und die man sich bei unangemeldeten "Besuchen" an die Tür kleben soll. Ich finde die nicht..... ?!??  :weisnich:
Kommen die eigentlich immer unangemeldet, muss man diese Personen rein lassen und entstehen einem Nachteile wenn man es nicht macht?
Kenne mich da garnicht aus, habe jetzt aber von einem Bekannten gehört bei ihm wurde auch das öffnen der Schränke (ob sie den Inhalt aufgeschrieben haben weiß ich nicht, aber sie haben wohl genau notiert was ihm gehört)gefordert. Auch die gemeinsam genutzte Küche wollte man inspizieren ebenso das gemeinsam genutzte Wohnzimmer.
Kann mir hier jemand was dazu sagen? Achso, noch eine Frage.....muss man sich ständig in der Wohnung aufhalten oder hinterlassen die auch eine Nachricht wenn man nicht vor Ort ist. Niemand ist doch 24h zu Hause.....

Vielen Dank schon mal.
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. März 2017, 16:34:48
Seite 1
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/leitfaden__aussendienst__pdf_1_.pdf
und
http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Hausbesuch_FfR-Doc.pdf

Zitat von: Gast36027 am 17. März 2017, 13:51:43Kommen die eigentlich immer unangemeldet, muss man diese Personen rein lassen und entstehen einem Nachteile wenn man es nicht macht?
Passiert gerne und nein die muss man nicht reinlassen. Der einzige sinnvolle Grund ist wenn man Erstausstattung beantragt.

Zitat von: Gast36027 am 17. März 2017, 13:51:43Kann mir hier jemand was dazu sagen
ist ein NOGO siehe die Links

Zitat von: Gast36027 am 17. März 2017, 13:51:43Achso, noch eine Frage.....muss man sich ständig in der Wohnung aufhalten oder hinterlassen die auch eine Nachricht wenn man nicht vor Ort ist. Niemand ist doch 24h zu Hause.....
Natürlich nicht ich würde die sowieso nie reinlassen bis auf oben erwähnten Grund.

MfG FN
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast36027 am 17. März 2017, 21:45:51
Hallo Fettnäpfchen,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Mich interessiert immer noch diese Datei von der in dem Threadt die Rede war. Die sollte man doch den Mitarbeitern unter die Nase halten.....allerdings finde ich die nicht.
Ich habe keinen Antrag auf Erstausstattung gestellt....nur mal so nebenbei....
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. März 2017, 11:52:04
ist immer noch das selbe wie gestern, steht auch so in dem Eröffnungsbeitrag:
Zitat von: FFR « am: 29. Juli 2011, 00:28:40 »Um das zu untermauern, dient Euch die Datei "Hausbesuch"
Druckt Euch diese aus, legt sie griffbereit in die Nähe der Wohnungstür und wenn es dann unverhofft klingelt ...

... macht die Tür auf (1 x nötig, da die sonst wiederkommen!), fragt die nach Ausweis und lasst Euch den Auftrag zeigen (notieren!),
haltet denen diesen Wisch vor die Nase.....

...freut Euch über die Verfärbungen in deren Gesichtern wenn die diesen lesen...
und dann schließt Ihr mit einem überaus freundlichen "Auf Wiedersehen" Eure Tür!

Die hier verlinkte Datei "Hausbesuch" ist persönlich getestet und für überaus wirksam beurteilt worden!  :cool: :grins:
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. März 2017, 16:34:48http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Hausbesuch_FfR-Doc.pdf
was glaubst Du was die noch machen wenn du denen das vorlegst. Für so Sachen wie den Hausbesuch und was das JC darf ist der andere Link von gestern.

MfG FN
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast36027 am 18. März 2017, 18:42:11
Hallo Fettnäpfchen, mittlerweile denke ich, DIE KOMMEN WIEDER ;-)
Da kein Antrag auf Erstausstattung gestellt wurde, geht es ja eh nur darum, eine VuE zu basteln. Kosten einsparen heißt das Zauberwort .....egal wie. Aber, den freien Willen kann man doch auch bei Hausuntersuchungen nicht erkennen/ feststellen. Ausser man ist Hellseher......
Ausserdem denke ich eher die setzten das als Druckmittel ein ! So nach dem Motto: solange keiner die Wohnung "durchsuchen" darf.....  solange zahlen wir halt nix.
Wie hast Du das gemacht? Hast Du die rein gelassen?

MfG
Ilona
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. März 2017, 11:26:20
Das wäre ein Grund um ein eigenes Thema zu eröffnen da dieser hier eher einen informativen Charakter hat so wie ein Ratgeber. Da wird der Thread bloß unnötig in die Länge gezogen, auch geshreddert genannt.
Bei inzwischen 6 Seiten hier dürften allerdings alle deine Fragen genauso beantwortet sein bzw. werden!
Ansonsten:
Einfach da Fragen und Antworten zu Hartz IV / ALG II (http://hartz.info/index.php?board=4.0) einen Thread zu dem Thema eröffnen, da gibt es mit Sicherheit reichlich Antworten.

Selber hatte ich noch keinen Hausbesuch!

LG FN
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Passat_Zicke am 07. November 2019, 01:16:28
Moin Moin, bin Neu hier im Forum und habe auch ärger mit den Herrschaften...

Ich habe am 10.10.19 Antrag auf ALG 2 gestellt (War Berufskraftfahrerin, habe aber Führerschein aufgrund Punkte abgeben müssen) und hatte am 23.10 einen Termin bei der Sachbearbeiterin. Ich war grade mal 10 Minuten wieder zuhause als es klingelte... Vor der Türe standen 2 von den ADs und wollte die Wohnung inspizieren, wegen Verdacht auf VE!

Weil ich so geplättet war hab ich sie leider reingelassen, aber aufgrund renovierungsarbeiten (neue Schränke die schon vor der Arbeitslosigkeit angeschafft wurden) war die gesamte Wohnung auf links gedreht... und die Dame und der Herr konnten keine wirkliche Beurteilung vornehmen und wollten nochmal in 14 Tagen wieder kommen, das wäre also jetzt in dieser Woche!

Nun habe ich hier einiges darüber gelesen und denke dass ich einen großen Fehler gemacht habe als Ich sie reinließ....

Ich lebe mit meinem EX Freund in einer WG, getrennte Zimmer etc. Jedoch will das Amt mir partoust so eine VE ankreiden. Dabei wurde von beiden Parteien eine Erklärung abgegeben das keine VE vorliegt auch wenn wir bereits über 1 Jahr in einem Haushalt leben. Getrennte Konten, geteilte Miete auch aus Kontoauszügen ersichtlich.

Von meinem Ex bzw Mitbewohner haben die keinerlei Daten, bis auf die Erklärung das er für micht nicht aufkommen wird und es auch nicht will.

Mein Antrag wird derzeit nicht weiter bearbeitet weil man auf die Ergebnisse dieses Hausbesuches wartet.

Habt Ihr einen Tipp wie ich nun weiter damit umgehen soll, damit die endlich mal den Finger ausm Po ziehen und den Antrag bearbeiten. Da ich mittlerweile komplett mittellos dastehe.

Falls die die Tage hier auftauchen, lasse ich Sie defintiv nicht in die Wohnung.

Danke für die Antworten, Gruß Maike
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast19195 am 07. November 2019, 02:39:55
Hallo Passat_Zicke,

erst einmal herzlich willkommen im Forum!

Du solltest für Deine Frage ein eigenes Thema erstellen unter "Fragen und Antworten zu Hartz VI / ALG II".

Vielleicht kann aber auch ein Moderator Deinen Text hier entsprechend verschieben?

LG hubble
Titel: Re: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Gast47211 am 07. November 2019, 03:37:07
Zitat von: Passat_Zicke am 07. November 2019, 01:16:28Mein Antrag wird derzeit nicht weiter bearbeitet weil man auf die Ergebnisse dieses Hausbesuches wartet.

Muster. Überprüfen und anpassen.

Sehr geehrte Damen,sehr geehrte Herren,
entgegen ihrer Auffassung als Leistungsträger des SGB II, dass zwischen Herrn XXX und mir eine Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs.3a besteht ist der Gesetzesnorm des § 7 Abs. 3a SGB II nicht zu entnehmen. Dem § 7 Abs.3a SGB II ist höchstens zu entnehmen das der Leistungsträger nach einem zusammenleben (nicht zusammen wohnen)von länger als einem Jahr vermuten kann das die Vorrausetzungen des § 7 Abs. 3a vorliegen.

Da sie als Leistungsträger  offensichtlich der Ansicht sind, dass die Vermutungsregelung bei einen zusammen wohnen per se gilt und Feststellungen zum Bestehen einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft im Übrigen entbehrlich werden lässt ist dies ist falsch und verkennt die systematische Stellung der Vermutungsregelung.

Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft i.S.d. SGB II liegt nur vor, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
Es muss sich 1. um Partner handeln, die 2. in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben (objektive Voraussetzungen) und zwar 3. so, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (subjektive Voraussetzung).

Von dem Bestehen einer Partnerschaft i.S.d. ersten Voraussetzung ist auszugehen, wenn eine gewisse Ausschließlichkeit der Beziehung gegeben ist, die keine vergleichbare Lebensgemeinschaft daneben zulässt. Zudem muss zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem Dritten die grundsätzliche rechtlich zulässige Möglichkeit der Heirat bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft bestehen.

Eine Wirtschaftsgemeinschaft besteht, wenn Haushaltsführung und Bestreiten der Kosten des Haushalts gemeinschaftlich durch beide Partner erfolgen, wobei es nicht zwingend auf gleichwertige Beiträge ankommt. Ausreichend ist eine Absprache zwischen den Partnern, wie sie diese zum Wohle des partnerschaftlichen Zusammenlebens untereinander aufteilen.

Die subjektive Seite i.S.d. dritten Voraussetzung, dass die in einem Haushalt zusammenlebenden Partner auch den gemeinsamen Willen, füreinander Verantwortung zu tragen und füreinander einzustehen, haben müssen, wird nach § 7 Abs. 3a SGB II bei positiver Feststellung einer der dort aufgezählten vier Fälle vermutet.(Erst) dann obliegt es dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, diese Vermutung zu widerlegen (BSG Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R m.w.N.).

Nach meiner Erklärung vom xx.xx. 2019 das kein Wille zwischen mir und Herrn XXX YYY besteht, finanziell füreinander einzustehen müssen sie als Leistungsträger gemäß § 20 SGB X belastbare Feststellungen treffen bzw. überhaupt Stellung nehmen aufgrund welcher ihnen vorliegenden Tatsachen hier von ihnen eine Bedarfsgemeinschaft konstruiert wird , die sich sowohl jeder Logik und jedes Tatsachenbeweises entzieht, als auch rechtlich vollkommen unhaltbar ist.

Solange die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3a nicht vorliegen, dürfen zu meinen Mitbewohner Herr XXX YYY keine Angaben gefordert werden. Der § 60 SGB I betrifft nur die Mitwirkungspflicht des Leistungsempfängers, gemäß § 60 SGB II Auskunft und Mitwirkungspflicht Dritter ist das Jobcenter berechtigt vom Partner ( nicht vom Mitbewohner ) Auskünfte zu fordern aber nur dann wenn die Voraussetzungen gemäß § 7 Abs. 3a erfüllt sind.  Der § 7 Abs. 3a besagt daher klar wenn Partner zusammenleben und nicht wenn zwei Personen zusammen wohnen und aus Kostengründen eine Wohngemeinschaft gebildet haben.

Die Vermutung einer Einstandsgemeinschaft (grundlegend dazu BVerfG Urt. vom 17.11.1992 – 1 BvL 8/87 – BVerfGE 87, S. 234 ff., 265) wird nach einem Jahr nach § 7 Absatz 3a Nummer 1 SGB 2 durch ein "zusammen leben" begründet, nicht allein durch ein bloßes "zusammen wohnen". Das "zusammenleben" muss geeignet sein, den Schluss auf das Bestehen einer Einstandsgemeinschaft zu begründen (LSG NSB L 9 AS 439/07 ER). Dazu muss wenigstens eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bestehen (SG LG S 41 AS 1782/07 ER ).

Eine bloße Wohngemeinschaft muss also auch nach einem Jahr "zusammen wohnen" nicht beweisen, dass die Bewohner keine Einstandsgemeinschaft bilden (LSG NSB L 9 AS 349/06 ER und LSG NSB L 9 AS 439/07 ER).

Da hier also nur ein zusammen Wohnen vorliegt, berechtigt sie als Leistungsträger nicht eine Haushalts-und Wirtschaftgemeinschaft zu unterstellen.
Selbst beim Vorliegen der Vermutenstatbestände muss berücksichtigt werden, dass eine Partnerschaft dann nicht( mehr) besteht, wenn jemand sein Einkommen und Vermögen ausschließlich zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse oder Erfüllung eigener Verpflichtungen, insb. Schuldentilgung, verwendet (BVerFg,aaO., Rn.63).

Da eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft in Ermangelung der vom Gesetzgeber dafür genannten Voraussetzungen derzeit nicht besteht, erwarte ich eine umgehende Bescheidung und Überweisung der mir zustehenden Leistungen gemäß SGB II .

Sollten Sie die Ablehnungshaltung ihrer Leistungspflicht gemäß SGB II aufrechterhalten und weiterhin versuchen, die mit fadenscheinigen Argumenten zu umgehen, bzw. diese Angelegenheit erneut aussitzen, werde ich am xx.11.2019 ( 7 Tage ab Versand ) beim zuständigen Sozialgericht Klage gegen sie erheben und Antrag auf einstweiligen Rechtschutz und Verurteilung zur vorläufigen Zahlung der mir zustehenden Leistungen beantragen.

Zum  angekündigten Hausbesuch weise ich der Form halber auf den Münder Lehr und Praxiskommentar 5 Auflage zum § 6 SGB II Rz.14 hin.
Zitat: Insbesondere sind mit der Organisationsnorm des Abs. 1  Satz 1 HS 2keine Befugnisse (vor allem eingriffsrechtlicher Art) verbunden. Hausbesuche sind nur ausnahmsweise  zulässig.Es gibt kein Recht auf Betreten der Wohnung ( so auch Rixen in Eicher/Spellbrink § 6  Rn. 17c;jetzt auch DH-BA 6.21), vielmehr ist die Weigerung, das Betreten der Wohnung zu dulden, durch Art 13 GG geschützt ( LSG SH 22.04.2005 – L2 B 9/05 AS ER –NZS 2006,262;Blüggel SGb2007,336, 338; SG Lübeck  14.02.2008 – S 27 AS 106/08 ER,  vgl. auch Anhang Verfahren Rn. 17. Die Weigerung, Hausbesuche zu dulden, ist somit auch kein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht des §§60ff , SGB I( ebenso Rixen aa.a.O.; ebenso DH-BA  6.22 zum Hausbesuch vgl. auch Anhang Verfahren Rn. 17).

MFG.Passat_Zicke



Titel: Aw: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: CCR am 29. Mai 2022, 21:18:38
Entschuldigung...

leider konnte die angeforderte Seite nicht gefunden werden.

Wichtig dazu: Leitfaden Außendienst der BA in der die Kriterien beschrieben sind,
und: Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/leitfaden__aussendienst__pdf_1_.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/leitfaden__aussendienst__pdf_1_.pdf)

Hausbesuch Jobcenter! So wehrst Du Dich gegen unangemeldeten Besuch vor Deiner Haustür!


Stellt sich heraus - was meistens auch der Fall ist - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken wollte, ist das - Nötigung (§ 240 StGB) - falsche Verdächtigung (§ 164 StGB und sollten die Mitarbeiter vom Jobcenter dem Leistungsbezieher gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch - Bedrohung (§ 241 StGB) hinzu
https://www.datentransfer24.de/Arbeitslosengeld10.html (https://www.datentransfer24.de/Arbeitslosengeld10.html)
Titel: Aw: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Mai 2022, 17:16:08
Zitat von: CCR am 29. Mai 2022, 21:18:38Wichtig dazu: Leitfaden Außendienst der BA in der die Kriterien beschrieben sind,
und: Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/leitfaden__aussendienst__pdf_1_.pdf
Der Link funzt leider auch nicht. Fehler 404

MfG FN
Titel: Aw: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: CCR am 31. Mai 2022, 21:02:37
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Mai 2022, 17:16:08
Zitat von: CCR am 29. Mai 2022, 21:18:38Wichtig dazu: Leitfaden Außendienst der BA in der die Kriterien beschrieben sind,
und: Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/leitfaden__aussendienst__pdf_1_.pdf
Der Link funzt leider auch nicht. Fehler 404

MfG FN
ja den hattest du eingestellt und ich konnte auch keinen neuen auf der Seite mehr finden.
Titel: Aw: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Juni 2022, 15:43:59
CCR

Zitat von: CCR am 31. Mai 2022, 21:02:37ja den hattest du eingestellt und ich konnte auch keinen neuen auf der Seite mehr finden.
ach so , ich dachte den hast du neu eingestellt weil der alte nicht mehr verbindet. Als Zitat eingestellt wäre mir die Idee nicht gekommen.

MfG FN
Titel: Aw: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
Beitrag von: CCR am 01. Juni 2022, 23:30:08
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Juni 2022, 15:43:59CCR

Zitat von: CCR am 31. Mai 2022, 21:02:37ja den hattest du eingestellt und ich konnte auch keinen neuen auf der Seite mehr finden.
ach so , ich dachte den hast du neu eingestellt weil der alte nicht mehr verbindet. Als Zitat eingestellt wäre mir die Idee nicht gekommen.

MfG FN
FightForRight hat ihn nicht erneuert wenn du ihn weiter verlinkst, so meinte ich eigentlich.