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Ratgeber, Beispielschreiben, Formulare, Gesetze, Weisungen, Urteile => Formulare, Gesetze, Weisungen, Urteile => Urteile des BAG => Thema gestartet von: Ottokar am 02. Oktober 2011, 16:43:03

Titel: Urlaub
Beitrag von: Ottokar am 02. Oktober 2011, 16:43:03
- BAG-Urteile vom 20.06.2000, Az. 9 AZR 404/99 und 9 AZR 405/99:
Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freigestellt, d.h. dessen Urlaub bewilligt, kann er ihn nicht aus dem Urlaub zurückrufen.
Anderslautende Vereinbarungen, in denen sich der Arbeitnehmer z.B. verpflichtet, den Urlaub bei Rückruf durch den Arbeitgeber abzubrechen um die Arbeit wiederaufzunehmen, verstoßen gegen das nach § 13 BUrlG geltende Urlaubsrecht und sind daher rechtsunwirksam.
(Anm. Ottokar: Ebenso sind Abmahnungen oder Kündigungen rechtsunwirksam, wenn sie aufgrund der Weigerung des Arbeitnehmers, den Urlaub abzubrechen, ausgesprochen werden, und können somit gerichtlich angefochten werden.)