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Ratgeber, Beispielschreiben, Formulare, Gesetze, Weisungen, Urteile => Beispielschreiben => Thema gestartet von: Wolf27 am 18. Oktober 2011, 03:18:12

Titel: Teilnahmebestätigung für Infoveranstaltungen des JobCenters
Beitrag von: Wolf27 am 18. Oktober 2011, 03:18:12
Die JobCenter versenden häufig und gerne Einladungen zu Informationsveranstaltungen zu diversen Projekten, die dann jedoch nicht im JobCenter, sondern beim Maßnahmeträger "XY" stattfinden sollen. Ebenso häufig taucht hier die Frage auf, ob man sanktioniert werden kann, wenn man an diesen Veranstaltungen nicht teilnehmen möchte.

Grundsätzlich ist dazu Folgendes zu sagen:
Einladungen zu Dritten, d. h. die Nichtmeldung bei Dritten, die nicht Leistungsträger sind, können mangels rechtlicher Grundlagen nicht als Meldeversäumnis sanktioniert werden.

Aber Vorsicht!
Sollte diese Pflicht also in der Einladung bzw. der EinV verankert sein und man will vor Ort nicht blind irgendwelche Dokumente unterschreiben, besteht z. B. die Möglichkeit, sich auf einer eigenen Bestätigung die Teilnahme quittieren zu lassen, um einen schriftlichen Nachweis für das JobCenter zu erhalten. Hier mal ein Beispiel wie das aussehen kann:


Teilnahmebestätigung

Es wird bestätigt, dass Frau/Herr "xx" am Gruppentermin unserer Informationsveranstaltung teilgenommen hat.

Ort des Gruppentermins: xxx

Datum des Gruppentermins: xx.xx.2011

Zweck des Gruppentermins: Vorstellung des Projekts "XX"


______________________________________________
Ort, Datum - Unterschrift des Informationsveranstalters

Die 'xx' musst du natürlich noch mit deinen eigenen, sowie den Daten aus der Einladung ergänzen.

Nicht vergessen: Bevor ihr die Bestätigung beim JobCenter einreicht, unbedingt eine Kopie für eure Unterlagen anfertigen!

Update: 19.01.2015 / ©Wolf27 & Ottokar