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Ratgeber, Beispielschreiben, Formulare, Gesetze, Weisungen, Urteile => Formulare, Gesetze, Weisungen, Urteile => Urteile von SG und LSG => Thema gestartet von: Ottokar am 17. April 2009, 10:40:19

Titel: Steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen
Beitrag von: Ottokar am 17. April 2009, 10:40:19
- SG Dresden, Beschluss vom 26.06.2008, Az: S 21 AS 1805/08 ER: Verpflegungsmehraufwendungen, die der Arbeitgeber steuerfrei zahlt, sind auf das - vom Arbeitnehmer ergänzend bezogene - Arbeitslosengeld II nicht anzurechnen.
Die Zahlungen des Arbeitgebers dienen dazu, den Mehraufwand auszugleichen, der für die Ernährung bei Ortsabwesenheit entsteht. Hier ging es um 530 € Verpflegungsmehraufwendungen pro Monat für einen im Osten lebenden, im Westen angestellten und in den Niederlanden eingesetzten Arbeitnehmer, der Aufstockungsleistungen von der Arbeitsagentur bezog.