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Ratgeber, Beispielschreiben, Formulare, Gesetze, Weisungen, Urteile => Ratgeber => Thema gestartet von: Wolf27 am 10. Oktober 2012, 14:14:58

Titel: Probearbeit: Was muss man beachten?
Beitrag von: Wolf27 am 10. Oktober 2012, 14:14:58
Hallo @ all,

nach der gefühlten 999. Bewerbung hat es endlich geklappt, man sitzt dem (vielleicht) zukünftigen Chef gegenüber und dieser schlägt eine Probearbeit vor. Auch wenn die Freude darüber verständlich ist, sollte man gerade jetzt einen kühlen Kopf bewahren, denn ein "Handschlag" reicht hier i. d. R. nicht aus.
Warum das so ist, könnt ihr hier nachlesen:  Da staunt der Chef: Probearbeit heißt nicht Umsonst-Arbeit  (http://www.zeit.de/karriere/2009-10/arbeitsrecht-probezeit)

Sollte der Chef meinen, er könne sich um die Vergütung drücken, dann könnt ihr durchaus eine Rechnung erstellen. Hier mal ein Beispiel, das ihr auf euren speziellen Fall anpassen müsst: Lohnforderung_Probearbeit (DOC) (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Lohnforderung_Probearbeit.doc)*

Denkt daran, die Probearbeit dem JobCenter nachweislich schriftlich zu melden, damit ihr
a) euren Versicherungsschutz nicht gefährdet.
b) euch nicht dem Verdacht der Schwarz-Arbeit aussetzt.
c) Eingliederungshilfen beantragen könnt (z. B. Fahrtkosten).

(http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_seb_bubble_info1.gif) Probearbeit bitte nicht mit einem Praktikum verwechseln: Ratgeber Praktikum (http://hartz.info/index.php?topic=10282.0)
Update: 10.10.2012 / ©Wolf27

*Ganz herzlichen Dank an Wölfin für die wertvolle Hilfe und die Freigabe der Muster-Rechnung.

Wolf27



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