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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Gast27142 am 11. Oktober 2013, 16:18:43

Titel: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: Gast27142 am 11. Oktober 2013, 16:18:43
Laut einen Urteil des Landessozialgerichtes NRW haben EU-Bürger, die schon länger in
Deutschland leben und Arbeit suchen, Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Aktenzeichen: Az.: L 19 AS 129/13)

http://www.heute.de/Kommunen-drohen-Mehrkosten-wegen-Hartz-IV-30165526.html (http://www.heute.de/Kommunen-drohen-Mehrkosten-wegen-Hartz-IV-30165526.html)

Allerdings ist gegen das Urteil Revision möglich.

" "Es handelt sich um eine wesentliche Grundsatzfrage, die bundesweit etwa 130.000 Personen betrifft", erklärte das höchste nordrhein-westfälische Sozialgericht in Essen."

Nach dem aktuellen Recht haben eingewanderte EU-Bürger keinen Anspruch auf Fürsorgeleistungen in Deutschland.

"Weil die Bundesagentur für Arbeit wenig Aussicht auf Beschäftigung für den Vater sieht,
erlischt aus Sicht des Gerichts der Grund für die Verweigerung der Leistungen
nach sechs bis neun Monaten der Arbeitssuche."


Titel: LSG NRW: Sozialleistungen für EU-Bürger
Beitrag von: oldhoefi am 28. November 2013, 04:27:14
Sozialleistungen für EU-Bürger - ein Urteil mit Pferdefuß

Das jüngste Urteil zu Hartz IV für Rumänen ist keineswegs so großzügig wie viele glauben.
Denn das Aufenthaltsrecht ist in Gefahr.


Ein rätselhaftes Urteil sorgt für Furore -->  http://www.taz.de/Sozialleistungen-fuer-EU-Buerger/!125517/

Kritische Anmerkungen von Bernd Eckhardt --> http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-3-2013.pdf

LSG Nordrhein-Westfalen vom 10.10.2013, AZ: L 19 AS 129/13 --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165327
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 04. Dezember 2013, 11:23:38
Arbeitsuchende Unionsbürger haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II

LSG Niedersachsen-Bremen stellt sich gegen Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen

--> http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Niedersachsen.news17292.htm

LSG Niedersachsen-Bremen, ER-Beschluss vom 15.11.2013, AZ: L 15 AS 365/13 B ER

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165520
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 20. Januar 2014, 00:50:27
Ausschluss von EU-BürgerInnen aus dem SGB II

Erster Kommentar zur Entscheidung des BSG am 12.12.2013, das Verfahren zur Frage der Europarechtswidrigkeit des SGB II-Ausschlusses von EU-BürgerInnen, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, auszusetzen und den Europäischen Gerichtshof zur Klärung dreier Fragen anzurufen.

Eine Einschätzung der Bedeutung dieser Entscheidung für die aktuelle sozialrechtliche Praxis.

Bernd Eckhardt im neuesten sozialrecht justament 4/2013 --> http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-4-2013.pdf

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Rundmail von der GGUA Flüchtlingshilfe, nach der die Jobcenter SGB II–Leistungen statt versagen auch von Amts wegen vorläufig gewähren können.

--> http://www.harald-thome.de/media/files/Info-Mail-Claudius-Voigt-19.01.2014.pdf
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 03. März 2014, 04:25:08
Ist der Leistungsausschluss von Unionsbürgern im SGB II noch zu rechtfertigen?

Aufsatz von RA'in Eva Steffen --> http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/Veranstaltunes-Downloads/herford/steffen_artikel.pdf

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Darlegung der Rechtslage zum Umgang mit Unionsbürgern, anlässlich eines Urteils des LSG Hessen.

Rundmail von Claudius Voigt --> http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt-LSG-Hessen-zu-Unionsb-rgern-21.02.2014.pdf
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 29. Mai 2014, 22:38:43
SG Hildesheim erkennt EU-Bürgern SGB II-Leistungen zu

Das Urteil des SG Hildesheim ist insofern wichtig, da es sich klar und deutlich gegen die Ablehnungspraxis des LSG NB positioniert und EU-Bürgern SGB II-Leistungen zuerkennt. Es wird damit deutlich, dass auch in Niedersachsen gegen die Ablehnung von SGB II–Leistungen für EU-Bürger vorgegangen werden sollte.

SG Hildesheim, ER-Beschluss vom 22.05.2014 – AZ: S 43 AS 618/14 ER

Volltext --> http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Hildesheim.pdf 

Zusammenfassung des vertretenden Rechtsanwaltes --> http://tinyurl.com/nu6uoq7

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 29.05.2014)
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 09. Juni 2014, 01:52:29
In einem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen gewährt das Gericht einer Italienerin sehr wohl Sozialleistungen. Aus dem Verfahren wird ersichtlich, dass es sich empfiehlt, gleichzeitig einen SGB II und SGB XII Antrag zu stellen (dabei bitte die Zuständigkeitsregelung des § 43 SGB I bedenken).

LSG Niedersachsen-Bremen, ER-Beschluss vom 23.05.2014 – AZ: L 8 SO 129/14 B ER

RA-Begleitschreiben und Volltext des Beschlusses --> http://www.harald-thome.de/media/files/LSG-NB-23.05.2014.pdf

(Zitat: Harald Thomé)

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Ein weiterer Beschluss des SG Lüneburg, welches einem Österreicher SGB II-Leistungen zuerkennt.

SG Lüneburg, ER-Beschluss vom 21.05.2014 – AZ: S 27 AS 156/14 ER

Volltext --> http://www.harald-thome.de/media/files/beschluss-sg-l-neburg-21.05.2014.pdf

(Quellen: Harald Thomé - Newsletter vom 08.06.2014)
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 09. Juni 2014, 02:13:35
Stellungnahme der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. (VDJ) zu den Schlussanträgen des Generalanwalts beim EuGH wegen Ausschluss von EU-BürgerInnen von ,,Hartz IV"-Leistungen.

weiterlesen --> http://tinyurl.com/llhd7x3

(Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 08.06.2014)
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 26. Juni 2014, 01:09:49
Das LSG Hessen gewährt EU-Bürgern Hartz IV und positioniert sich zu der und gegen die Stellungnahme des Generalanwalts vom EuGH.

Hessisches LSG, Beschluss vom 06.06.2014 – AZ: L 6 AS 130/14 B ER

Volltext --> http://www.harald-thome.de/media/files/L_6_AS_130_14_B_ER_BESCHLUSS_KOPIE-01.pdf

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Dazu auch ein Beschluss des LSG Bayern, in dem einem polnischen Staatsangehörigen vorläufig im ER-Verfahren Leistungen nach dem SGB II zugesprochen werden. Die Entscheidung ist nach der Stellungnahme des Generalanwaltes beim EuGH ergangen und daher sicherlich interessant, auch wenn sich das LSG zur Stellungnahme nicht äußert.

Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.05.2014 – AZ: L 16 AS 344/14 B ER

Volltext --> http://www.harald-thome.de/media/files/doc20140618150045.pdf

(Zitate und Quellen: Harald Thomé - Newsletter vom 20.06.2014)
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 22. September 2014, 14:26:35
Unionsbürger Rechtsprechungen (SGB II)

Claudius Voigt von der GGUA Münster hat seine Rechtsprechungsübersicht zum Leistungsausschluss für Unionsbürgern aktualisiert.

Darin sind die Entscheidungen der LSG und des BSG seit Januar 2013 enthalten.

Übersicht, Stand 09/2014 --> http://www.harald-thome.de/media/files/rechtsprechung_leistungsausschluss_september2014.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 20.09.2014)
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 22. September 2014, 14:47:31
Ich stelle es mal hier mit ein.

Neues Projekt zur Ausgrenzung von Unionsbürgern – diesmal durch Dienstanweisung zur Verweigerung der Krankenkasse

Der Kollege Claudius Voigt von der GGUA Münster macht auf ein neues Projekt zum Ausschluss von nichterwerbstätigen Unionsbürgern aus der deutschen Krankenversicherung aufmerksam.

Durch Weisung des GKV–Spitzenverbandes soll dieser Fallgruppe von Unionsbürgern jeglicher Anspruch auf GKV–Leistungen genommen werden.
Europa und insbesondere Deutschland schottet sich ab, durch Ausschluss aus der GKV, dadurch dass die Balkanländer durch den Verrat der Grünen als sichere Drittstaaten erklärt wurden, durch systematische Leistungsverweigerung durch die Jobcenter und Polizeieinsätze gegen Flüchtlingsproteste.

Claudius Voigt, Newsletter 18.09.2014 --> http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt-Newsletter--vom-18.9.2014.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 20.09.2014)
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 17. Oktober 2014, 23:48:54
SGB II Ausschluss von EU-BürgerInnen und zur anstehenden EuGH Entscheidung

Mein Kollege Bernd Eckhardt hat im neuesten "sozialrecht justament" das Thema SGB II Ausschluss von EU-BürgerInnen aufgearbeitet.

Dabei geht es um die möglichen Ergebnisse und Konsequenzen aus der für den 11.11.2014 angekündigten EuGH-Entscheidung.

Aber auch beratungsmäßige Gedanken zum kommenden Winter und wie die Anzahl der obdachlosen EU-Zuwanderer steigt und vielerorts ist unklar, wer für die Unterbringung bei Gefahr für Leib und Leben verantwortlich ist...

sozialrecht justament 3/2014 (Jg. 2/Nr. 7) --> http://www.harald-thome.de/media/files/sozialrecht-justament-3-2014_Nummer-7.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 17.10.2014)
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 11. November 2014, 16:34:27
Ich stelle es mal zusätzlich hier mit ein.

Deutschland darf Zuwanderern aus EU-Staaten, die hierzulande nie gearbeitet haben, auch in Zukunft Hartz-IV-Leistungen verwehren. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag entschieden. Ein Staat "muss die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen". So formuliert der Europäische Gerichtshof in Luxemburg seine Entscheidung über soziale Leistungen im EU-Raum.

Die höchsten EU-Richter bestätigten damit eine zentrale Regelung im deutschen Sozialgesetzbuch. "Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden", erklärte das Gericht.


EuGH, Urteil vom 11.11.2014 – AZ: C-333/13

Volltext --> http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=159442&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=307116

parallel dazu --> http://hartz.info/index.php?topic=85346.msg870403#msg870403
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 01. Dezember 2014, 22:08:12
SG Dortmund gewährt trotz aktueller EuGH-Entscheidung weiterhin einstweiligen Rechtsschutz für arbeitsuchende
EU-Zuwanderer


EuGH-Urteil bezieht sich auf Unionsbürger, die keinerlei Bemühungen zur Arbeitsuche zeigen

Arbeitsuchende EU-Zuwanderer können weiterhin im Wege des sozialgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzes Arbeitslosengeld II zugesprochen bekommen.

weiterlesen --> http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dortmund_S-35-AS-392914-ER_Hartz-IV-SG-Dortmund-gewaehrt-trotz-aktueller-EuGH-Entscheidung-weiterhin-einstweiligen-Rechtsschutz-fuer-arbeitsuchende-EU-Zuwanderer.news19242.htm

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 18.11.2014 – AZ: S 35 AS 3929/14 ER

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173886
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 03. Dezember 2014, 20:05:41
EuGH -Urteil ,,Dano": Alles bleibt anders

Bewertung des EuGH–Urteil von Seiten der Kollegen der GGUA-Flüchtlingshilfe.

Man muss nicht drum herum reden: Das Urteil des EuGH im Fall "Dano" ist ein Rückschlag. Es hat die Hoffnungen der Wohlfahrtsverbände, der Migrations- und Sozialberatungsstellen, der Rechtsanwält_innen, der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und medizinischen Notfallhilfe zunichte gemacht, für einen Teil ihrer Klient_innen ein menschenwürdiges Existenzminimum (und genau darum geht es – nicht etwa um die ,,Soziale Hängematte") mit dem Instrument des Europarechts gegen das ,,exklusive" nationale Recht durchsetzen zu können.

Es ist auch ein Rückschlag für eine emanzipatorische, soziale und postnationale Entwicklung Europas, da es zu einer Renationalisierung der sozialen Sicherungssysteme und zu einer noch stärkeren Trennung der wirtschaftlich verwertbaren von den nicht verwertbaren Unionsbürger_innen in Europa beitragen wird.

weiterlesen --> http://www.harald-thome.de/media/files/dano2.pdf
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 03. Dezember 2014, 20:27:19
EuGH-Urteil ,,Dano" vom 11.11.2014 – und nun?

Die Bedeutung der EuGH-Entscheidgung ,,Dano" vom 11.11.2014 (AZ: C-333/13) für die Beantwortung der Frage, ob der Ausschluss von neu zugewanderten arbeitssuchenden EU_BürgerInnen von Leistungen des SGB II europarechtswidrig ist.

Ein Kommentar von Bernd Eckhardt.

sozialrecht justament Nr. 8 --> http://www.harald-thome.de/media/files/sozialrecht-justament-4-2014_Nummer-8-01.pdf

(Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 02.12.2014)
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 27. Dezember 2014, 18:16:41
Kein Hartz IV für arbeitslose Unionsbürger

Arbeitsloser und auch zuvor nicht erwerbstätiger rumänischer Unionsbürger hat keinen Anspruch auf Hilfeleistungen von Jobcenter

Das Sozialgericht Frankfurt hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entschieden, dass ein arbeitsloser und auch zuvor nicht erwerbstätiger rumänischer Antragsteller keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hat.

weiterlesen (runter scrollen) --> http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20354

Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.12.2014 – AZ: S 32 AS 1815/14 ER

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174251
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 09. Februar 2015, 22:46:31
Aktuelle Rechtsprechung zum SGB II-Ausschluss von EU-BürgerInnen nach der EuGH-Entscheidung ,,Dano".

Bernd Eckhardt hat wieder eine Sonderinfo zum Thema des SGB II-Ausschlusses von EU-Zuwanderern ausgearbeitet.

sozialrecht justament, Januar 2015 --> http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-1-2015.pdf

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EuGH zu Unionsbürgern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich erneut mit der Frage, ob arbeitsuchende EU-Bürger in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn diese der Existenzsicherung dienen oder einen Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.

weiterlesen --> http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialleistungen-fuer-eu-buerger-freizuegigkeit-die-sie-meinen-1.2333680

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Das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihr Zugang zu Grundsicherungsleistungen im Aufenthaltsstaat unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Deutschland.

Analyse des Deutschen Bundestages, Unterabteilung Europa
--> http://www.bundestag.de/blob/359382/1620de289f89db4a3b4f2234f71f34f4/das-aufenthaltsrecht-von-unionsbuergern-data.pdf

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(Quellen:  Harald Thomé - Newsletter vom 08.02.2015)
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 31. März 2015, 03:22:48
Arbeitsuchende EU-Ausländer können Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben

Der EuGH-Generalanwalt vertritt in seinem Schlussantrag vom 26.03.2015 folgende Position:

Wenn sich ein EU-Bürger länger als drei Monate in Deutschland aufhält und hier bereits kurzfristig gearbeitet hat, dürfen ihm Hartz-IV-Leistungen nicht automatisch ohne individuelle Prüfung nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit verweigert werden. Auch können Kinder eines EU-Bürgers, der im Aufnahmemitgliedstaat aktuell erwerbstätig ist, oder gewesen ist, und dem Elternteil, der die elterliche Sorge für die Kinder tatsächlich wahrnimmt, ein Recht auf Aufenthalt in diesem Staat allein deshalb zustehen, weil das EU-Recht diesen Kindern ein Recht auf Zugang zur Ausbildung verleiht.

Eine ganz gute Zusammenfassung --> http://beck-aktuell.beck.de/news/eugh-generalanwalt-arbeitsuchende-eu-ausl-nder-k-nnen-anspruch-auf-hartz-iv-leistungen-haben

Der Schlussantrag selbst --> http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-03/cp150035de.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 28.03.2015)
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 17. April 2015, 20:29:30
Klarheit in der Unklarheit - zum Stand SGB II-Ausschluss beim EuGH

Der Kollege Bernd Eckhardt hat wieder eine spannende Zusammenstellung zur Frage des Leistungsausschlusses von EU-Bürgern erstellt.

--> http://www.harald-thome.de/media/files/Aktuelle-Beitr-ge-zum-SGB-II-(1-2015).pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 14.04.2015)
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 20. April 2015, 15:35:14
Ich stelle es mal hier mit ein.

Polnische Arbeitnehmerin hat auch bei geringfügiger Beschäftigung Anspruch auf aufstockende Hartz IV-Leistungen

Tätigkeit als Reinigungskraft ist nicht als völlig untergeordnet oder unwesentlich anzusehen

Das SG Heilbronn hat entschieden, dass eine in Heilbronn lebende polnische Arbeitnehmerin Anspruch auf aufstockende Hartz IV-Leistungen hat, auch wenn sie nur geringfügig beschäftigt ist.

weiterlesen --> http://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA150400841&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 18.02.2015 - AZ: S 10 AS 3035/13 (Volltext folgt)
Titel: LSG Schleswig-Holstein: Definition völlig untergeordnete/unwesentliche Tätigkeit
Beitrag von: oldhoefi am 17. November 2015, 01:31:51
LSG Schleswig-Holstein zu Unionsbürgern und der Definition einer völlig untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit

Befindet sich ein Unionsbürger zum Zwecke des Arbeitens in Deutschland und arbeitet er nicht nur völlig untergeordnet und unwesentlich, dann greift der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nicht.

Dazu hat das LSG Schleswig-Holstein zusammenfassend festgestellt:
Eine völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn die tatsächliche Arbeitszeit in einem angemessenen Verhältnis zur verfügbaren Zeit steht.

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.11.2015 – AZ: L 6 AS 197/15 B ER

Volltext --> http://www.harald-thome.de/media/files/LSG-SH---L-6-AS-197-15-B-ER.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 15.11.2015)
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 05. Dezember 2015, 02:24:23
Ausschluss von Hartz IV-Leistungen für EU-Bürger bei gegebener Selbsthilfemöglichkeit verfassungsgemäß

Der Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürger von der Grundsicherung für Arbeitsuchende in § 7 Abs. 1 SGB II ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Diese Auffassung vertritt das Sozialgericht Dortmund in einem Beschluss und lehnt die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz für einen in Kreuztal lebenden slowakischen Bauarbeiter ab.
Das Jobcenter Siegen-Wittgenstein verweigere zu Recht unter Berufung auf den Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger die Zahlung von Arbeitslosengeld II. Die verfassungsrechtliche Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums verlange nur die Beseitigung von Notlagen, die nicht durch eine "Hilfe zur Selbsthilfe" beseitigt werden könnten. Die vorrangige Selbsthilfemöglichkeit des Antragstellers bestehe darin, dass eine Rückreise in sein Heimatland durchgeführt werde. Der Antragsteller habe in der Slowakei die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch Arbeitsaufnahme oder das dortige Sozialsystem sicherzustellen.

Quelle --> http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/02_12_2015_/index.php

SG Dortmund, Beschluss vom 23.11.2015, AZ: S 30 AS 3827/15 ER

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Kein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen für arbeitssuchende EU-Ausländer

Grundgesetz garantiert keine bedarfsunabhängigen, voraussetzungslosen Sozialleistungen

EU-Bürger, die kein spezielles Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, z. B. nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern allein zum Zweck der Arbeitssuche bleiben dürfen, haben ebenso wie ihre Familienangehörigen keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II - ("Hartz IV"), weil dies gesetzlich ausgeschlossen ist (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II). Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

weiterlesen --> http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Rheinland-Pfalz_L-3-AS-47915-B-ER_Kein-Anspruch-auf-Hartz-IV-Leistungen-fuer-arbeitssuchende-EU-Auslaender.news21930.htm

LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2015 – AZ: L 3 AS 479/15 B ER

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181605
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 26. Januar 2016, 21:54:37
Nahles und SPD bereiten Kürzungen bei Migranten vor (EU-Bürger)

Die SPD tritt vehement für Kürzungen von Sozialleistungen für Migranten ein. Entsprechende Ankündigungen sind in Arbeit. An dieser Front scheint die SPD die C-Parteien noch deutlich rechts zu überholen.

weitere Infos --> http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-auslaender-mehr-migranten-beziehen-hartz-iv-merkel-fuer-kuerzungen-1.2809337

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 17.01.2016)
Titel: Re: LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II
Beitrag von: oldhoefi am 26. Januar 2016, 22:15:34
Ich stelle es mal hier mit ein.

Deutscher Verein: Handreichung zum rechtlichen Rahmen der Erwerbsintegration von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit

In der Handreichung des Deutschen Vereins wird erläutert, wie die Erwerbsintegration von Ausländerinnen und Ausländern sowohl in der Grundsicherung für Arbeitsuchende als auch von Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gefördert werden kann.

Die Anspruchsberechtigung von Ausländerinnen und Ausländern nach § 7 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und aufenthaltsrechtlichen Regelungen dargestellt. Dabei wird zwischen Unionsbürgerinnen bzw. -bürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.

Die Handreichung bildet das am 17. November 2015 geltende Recht ab (Stand: ,,Asylpaket I").
--> https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2015/dv-22-15-erwerbsintegration.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 17.01.2016)