Stelle hier mal den Praxisbegleiter zu den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II vom Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa
des Landes Schleswig-Holstein als PDF- Datei ein. >>> http://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2012/10/praxisbegleiter_kdu_mjae_sh.pdf
Zu den Heiz und Betriebskosten wird hier extra darauf hingewiesen das die Kostensenkungsaufforderung mindestens eine Abrechnungsperiode ( also 12 Mon. )betragen muss.
Ich finde, das ist eine sehr moderate Anleitung. Schade nur, das da nichts zur Übernahme der Tilgung als KdU bei Wohneigentum gesagt wird. :smile:
Dazu findest du hier ein Urteil (das zweite von oben) und weitere Infos: Unterkunftskosten bei selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen (http://hartz.info/index.php?topic=2357.msg18423#msg18423)
Die JC orientieren sich nicht daran........
LG Hexe
Woran, Hexe? An dem, was das Ministerium in dem Praxisbegleiter schreibt? Das wäre ggfs. auch gut so, denn es ist nicht alles richtig, was dadrin steht.