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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 30. April 2015, 19:58:00

Titel: SG Osnabrück: Anspruch auf Allein­erziehenden­zu­schlag nach erneuter Heirat
Beitrag von: Meck am 30. April 2015, 19:58:00
Hartz IV: Mütter können auch nach erneuter Heirat Anspruch auf Allein­erziehenden­zu­schlag haben.

SG Osnabrück spricht Hartz IV-Bezieherin weiterhin Allein­erziehenden­zu­schlag zu.

Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine Mutter auch dann einen Anspruch auf den Allein­erziehenden­zu­schlag haben kann, wenn sie erneut verheiratet ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens steht im laufenden Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie hat eine 1999 geborene Tochter sowie eine weitere 2013 geborene Tochter. Im März 2013 heiratete die Klägerin einen russischen Staatsbürger. Das beklagte Amt berücksichtigte bei der folgenden Leistungsgewährung das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft zwischen dem neuen Ehemann der Klägerin und dieser. Er bewilligte den Alleinerziehendenzuschlag nicht mehr weiter. Hiergegen legt die Klägerin erfolglos Widerspruch ein. Mit ihrer Klage machte die Klägerin geltend, dass ihr Ehemann sich an der Erziehung ihrer vor der Eheschließung geborenen Tochter ausdrücklich nicht beteilige. Dieser lehne es ab, für seine Stieftochter aufzukommen oder sich auch nur um sie zu kümmern. Ihr sei daher der Alleinerziehungszuschlag für ihre mit in die Ehe eingebrachte Tochter weiter zu bewilligen ( AZ: S 31 AS 41/14 ).


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