Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam
Das ArbG Berlin hat entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unwirksam ist, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wird.
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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2015 – AZ: 28 Ca 2405/15 (Volltext folgt)