Das BAG hat der Klage einer Einzelhandelskauffrau auf Zahlung eines "Kittelgeldes" stattgegeben.
Das BAG gab der Klage einer Einzelhandelskauffrau auf Zahlung des von dem beklagten Verbrauchermarkt einbehaltenen "Kittelgeldes" statt. Der Senat entschied nicht, ob die von der Beklagten praktizierte Vertragsklausel wirksam ist, nach der die Arbeitnehmer den monatlichen Beitrag auch dann schulden, wenn sie infolge Urlaubs oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht gearbeitet haben. Die Einbehaltung der Beklagten scheiterte bereits an den Pfändungsschutzbestimmungen. Das monatliche Nettoentgelt der Klägerin lag mit rd. 800,00 Euro deutlich unter der Pfändungsgrenze.
Urteil des BAG vom 17.02.2009
Az.: 9 AZR 676/07
Quelle: Pressemitteilung Nr. 18/2009 des BAG vom 17.02.2009
http://www.personalpraxis24.de/aktuelles/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=155556&cHash=c1b9f367b305c0165a1d3a5036321cb0