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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Gast472 am 18. Mai 2015, 15:52:05

Titel: Neue Wohnungsgröße für Alleinstehende in Hessen
Beitrag von: Gast472 am 18. Mai 2015, 15:52:05
Nach einem Erlass für die Wohnraumförderung in Hessen stehen einer alleinstehenden Person, die auf Hartz IV angewiesen ist, seit August vergangenen Jahres bis zu 50 Quadratmeter Wohnraum zu.


http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-neue-wohnungsgroee-fuer-alleinstehende-90016556.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-neue-wohnungsgroee-fuer-alleinstehende-90016556.php)

wie schön..das es so gerecht in deutschland zu geht..bin immer wieder aufs neue begeistert.. :wand: :teuflisch:
Titel: Re: Neue Wohnungsgröße für Alleinstehende
Beitrag von: Greywolf08 am 18. Mai 2015, 17:42:09
Endlich  :sehrgut:
Titel: Re: Neue Wohnungsgröße für Alleinstehende
Beitrag von: CHIPI am 18. Mai 2015, 21:37:25
Ich wohne in Frankfurt, bei unseren Job-Centern gab es schon immer bis 50 qm.... komisch
Titel: Re: Neue Wohnungsgröße für Alleinstehende
Beitrag von: Greywolf08 am 18. Mai 2015, 21:56:03
Tja CHIPI, .. vor Hartz IV gab es bei mir die 50 qm Regelung auch. Mit Einführung von Hartz IV wurde auf 45 qm runtergerechnet.
Den absoluten Vogel haben die aber abgeschossen, bei Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern. In fast jeder Stadt im Bundesgebiet werden diesem Personenkreis ein zweites Zimmer oder 10 qm - 15 qm mehr Wohnraum zugestanden ... hier nur zusätzlich 8 % von der erlaubten Wohnfläche. Das waren dann bei 45 qm sage und schreibe 3,6 qm mehr. Jetzt dürfen es 54 qm sein.
Titel: Re: Neue Wohnungsgröße für Alleinstehende
Beitrag von: CHIPI am 18. Mai 2015, 22:01:45
@ Greywolf08 .. das ist natürlich hart. Bei uns gibts 15 qm mehr. Ich verstehe die krassen Unterschiede ganz und garnicht. Aber es ist bei vielen Sachen so das JC unterschiedlich handeln b.z.w. genehmigen etc.
Titel: Re: Neue Wohnungsgröße für Alleinstehende
Beitrag von: Gast26342 am 19. Mai 2015, 00:59:13
Zitat von: CHIPI am 18. Mai 2015, 22:01:45
Aber es ist bei vielen Sachen so das JC unterschiedlich handeln b.z.w. genehmigen etc.
Bei den Wohnraumgrößen sollen sich die JC (laut BSG) an den Vorschriften zum sozialen Wohnungsbau orientieren. Und die sind je nach Bundesland verschieden.
Titel: Re: Neue Wohnungsgröße für Alleinstehende
Beitrag von: Gast472 am 19. Mai 2015, 15:25:50
ebend..deswegen entweder alle 50qm..oder keine ..ist nur gerecht..hier werden wg ohne ende gesucht..und benötigt..gleichzeitig werden wg-blöcke frei gemacht für flüchtlinge..oder man reist sie ab..anstatt sie an wg suchenden zu vermieten.. :teuflisch: