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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 24. Mai 2015, 17:55:54

Titel: LSG Nds/Bremen: Darlehen f. PKW im Einzelfall bei Arbeitsplatzverlust - Hartz IV
Beitrag von: Meck am 24. Mai 2015, 17:55:54
LSG Niedersachsen-Bremen, Pressemitteilung vom 22.05.2015 zum Beschluss L 11 AS 676/15 B ER vom 13.05.2015

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass das Jobcenter der Arbeitnehmerin vorläufig ein Darlehen zur Anschaffung eines Pkw gewähren muss, wenn andernfalls Arbeitslosigkeit droht. Im konkreten Fall war der Pkw zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich und die Anschaffung nicht von vornherein unwirtschaftlich


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Titel: Re: LSG Nds/Bremen: Darlehen f. PKW im Einzelfall bei Arbeitsplatzverlust - Hartz IV
Beitrag von: Gast30076 am 03. September 2015, 14:26:34
Vielen Dank für diesen Hinweis!
Noch eine Frage, Betroffener arbeitet für eine Zeitarbeitsfirma, Privatinsolvenz, Aufstocker, wieviel dürfte die ProArbeit maximal monatlich zurückverlangen?
Titel: Re: LSG Nds/Bremen: Darlehen f. PKW im Einzelfall bei Arbeitsplatzverlust - Hartz IV
Beitrag von: Ottokar am 06. September 2015, 12:46:03
Zitat von: Gast30076 am 03. September 2015, 14:26:34
Noch eine Frage, Betroffener arbeitet für eine Zeitarbeitsfirma, Privatinsolvenz, Aufstocker, wieviel dürfte die ProArbeit maximal monatlich zurückverlangen?
Da Aufstocker, gibt § 42a Abs. 2 SGB II die Antwort : das Darlehen wird i.H.v. 10% des Regelsatzes aufgerechnet.
Titel: Re: LSG Nds/Bremen: Darlehen f. PKW im Einzelfall bei Arbeitsplatzverlust - Hartz IV
Beitrag von: Gast30076 am 07. September 2015, 11:26:45
Nicht gerade wenig...Danke!