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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 24. Mai 2015, 17:59:29

Titel: LSG Hessen: Geld statt Handy kein Einkommen - Hartz IV
Beitrag von: Meck am 24. Mai 2015, 17:59:29
Erhält ein Hartz-IV-Empfänger aufgrund eines "Cash-statt-Handy-Geschäfts" anstelle der subventionierten Handy-Kaufoption eine Sofortauszahlung, so ist diese bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Sofortauszahlung geringer ist, als die Gebühren, die der Hartz-IV-Empfänger ohne Telefonie an das Mobilfunkunternehmen zahlt. Denn insoweit komme es nicht zu einem Vermögenszuwachs, der zur Deckung des Lebensunterhaltes verwendet werden könnte. Dies entschied veröffentlichten Urteil der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts / Az: L 6 AS 828/12.

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