Erfreuliche Mitteilung:
Ein Richter des Sozialgerichtes in Gotha hat entschieden,
die Richtervorlage gegen die Sanktionen in Karlsruhe einzureichen.
Quelle (http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-ereignisse-2015.htm)
Mal sehen ob es was bringt
Diskus
Leider fehlen da jede Menge detaillierterer Informationen. Sicherlich wird ein Richter die Vorlage nicht 1:1 so weiter gereicht haben, sondern kann sie zu seiner Vorlage nur durch Anpassung/Überarbeitung auswählen.
Das die Sache aber nun in Bewegung kommt, bleibt in jedem Falle zu begrüßen und die Vorarbeit bleibt zu würdigen!
Wenn jetzt mit einem geschriebenen und/oder überarbeiteten Wort die Grundrechte vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden, wäre das die zweite unverhoffte Revolution mit friedlichen Verlauf seit 1989. Bleibt nur Daumendrücken und parallel dazu andere Richter zu interessieren :zwinker:
Dann bin ich mal gespannt wie das ausgeht!
Schweinehirtin,
sicherlich wurde die Vorlage angepasst bzw. eine eigne Einschätzung des Richters nach Karlsruhe gesandt. Dieses Wort "Richtervorlage" ist meiner Meinung nach ein falscher Begriff. Diese Vorlage dient ja eigendlich nur dazu zweifel beim Richter auszulösen und dieser muss dann eine "Verfassungsbeschwerde/Klage" einreichen. Da dieses nun geschehen ist, wird es dem Verfassungsgericht schwer fallen diese einfach so abzulehnen.
Genau das war ja der Sinn dieses Schriebes.
Da es in der Vorlage ja Hauptsächlich um die Sanktionen geht,wäre das ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Wenn ich mir allerdings Projekt Peine ansehe, dort ist die 4te Verfassungsbeschwerde natürlich ohne Begründung abgelehnt worden. Meine Hoffung besteht darin, das es jetzt ein Richter vorgelegt hat, das es eventuell auch zur Entscheidung angenommen wird, nur bis zur Verhandlung kann es dann nochmal Jahre dauern.
Diskus
http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html
Zitat "...Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann...."
:ironie: Wer hätte das gedacht.
Danke an Ralph Boes, denn die von ihm und seinem Umfeld erarbeitete Vorlage für eine Richtervorlage, hat den Anstoss gegeben.
Aufmerksam sollte jeder auch dabei sein, dass das Gericht in Gotha zur Begründung auch die entsprechenden Formulierungen zweier bekannter Urteile des BVerfG aus der Vergangenheit wählt!
Das Urteil vom 09.02.2010 und das vom 18.07.2012.
Genau das ist ja der Punkt, es dauert Jahre und wenn es dann soweit ist, haben unsere sauberen Herrn und Damen Politiker die Gesetze so geändert das es ihnen wieder in den Kram passt. Mann müsste die ganze feine Gesellschaft da oben aus dem Land jagen. :wand:
Klick mich MDR (http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html)
LG Hexe
:sehrgut: Danke !!
Hoffentlich bleibt das nicht ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Ich würde mir wünschen, dass weitere Richter den Blick auf das GG richten und auch dementsprechend anwenden.
Haleluja!
Es wurde auch langsam Zeit, dass sich ein SG mal da dran wagt.
Mich würde interessieren, wenn das Verfassungsgericht nun die Sanktionen killt, was ist mit den millionen von Menschen die dann ja unrechtmäßig Sanktioniert wurden. Bekommen die Ihr Geld wieder ?
Diskus
Ottokar,wir haben den Thread doppelt. Richtervorlage in Karlsruhe ist der andere Thread.
LG Hexe
Themen wurden verknüpft. LG Meck
Wenn dieses Verfahren bis zum BVerfG geht, und wenn die Sanktionen von dort auch als verfassungswidrig/GG-widrig gesehen/entschieden werden, dann wird das BVerfG so wie in anderen Verfahren auch entscheiden, dass die Rechtsgrundlagen zu ändern sind.
So wie im Urteil vom 9.2.2010.
Das hat dann noch bis zum 1.1.2011 gedauert und AB DANN galt das *neue Recht*.
Die vorher Sanktionierten würden dann nach altem Recht sanktioniert worden sein. Das alte Recht war aber nicht verfassungswidrig.
edit
haben wir das Thema nicht schon 3fach?
@Schweinehirtin mit Lackmustest?
Themen wurden verknüpft. LG Meck
Die Sanktionspraxis kann sofort eingestellt werden ! Es muss keine Berechnung vorgenommen bzw. ermittelt werden.
BuT galt auch sofort......
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 27. Mai 2015, 20:32:46
BuT galt auch sofort......
Hab ich das vergessen oder galt das sog. kleine Päckchen B&T (oft auch Missbildungspaket genannt) nicht auch erst ab 1.1. 2011?
Also mit Inkrafttreten des Reförmchens RBEG der damaligen Bundessozialministerin UvdL?
Was meinst du mit Berechnung?
Jetzt sind die % festgelegt: 10, 30, 100 und Addition auch.
Da ist nich viel mit Berechnung/Ermittlung
Zitat von: Hexe am 27. Mai 2015, 20:32:46Es muss keine Berechnung vorgenommen bzw. ermittelt werden.
Nach dem 9.2.10 hatte die Regierung Zeit bis 1.1.2011 für die neue Berechnung des RS.
Fällt ja wohl bei Sanktionen weg !
LG Hexe
Zumindest sollte eine Aussetzung der Sanktionen angeordnet werden, bis Karlsruhe entschieden hat.
Jetzt haben wir 3 Jubelthreads zu dem Thema.
In keinem lese ich, daß irgendjemand hier auch nur annähernd ein Verfahren zum / beim BVerfG einschätzen kann.
- Die Annahme der Klage durch das BVerfG fehlt und ist nicht sehr wahrscheinlich
- Wie lange dauern dessen Entscheidungen? 2,3,4,5 Jahre?
- Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit einer positivem Entscheidung? Aus vielfältigen Gründen, auch politischen, minimal.
Zitat von: coolio am 27. Mai 2015, 22:08:51- Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit einer positivem Entscheidung? Aus vielfältigen Gründen, auch politischen, minimal.
Kopf in den Sand? Vielen Dank! Das Forum heißt: gegen-hartz :sehrgut: Schon mitbekommen?
Das Thema war insgesamt 4 mal!!! Beiträge insg. ca 20! Sehr traurig :heul:
Wir kommen so nicht aus dem Schlamassel. Ich meine damit, dass ohne gegen hartz-wehr nichts läuft.
Nun was soll's. Macht ruhig weiter, Deutschland geht es gut... und hört auf mit Jammern.
Was willst Du damit sagen?
Ottokars Ansage war die genau richtige.
sinngem. : endlich hat sich mal ein Richter getraut.
Das ist es und nicht mehr.
Zitat von: coolio am 27. Mai 2015, 22:30:38Was willst Du damit sagen?
Ottokars Ansage war die genau richtige.
Ich habe ja nichts dagegen gesagt, nur eben auch das:
Zitat von: Ecki07 am 27. Mai 2015, 19:27:02Hoffentlich bleibt das nicht ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Ich glaub das SG Mainz wollte auch den KdU Wahnsinn stoppen. Und was ist?
Drei Richter allein werden das nicht (stoppen). Ob KdU Ungerechtigkeit oder Sanktionswahn.
Drei Richter geben vielleicht das Signal. Aber....
Tut mir Leid bin gerade beschäftigt mit einem Thema: Hilfe EGV, oder meine Wohnung zu groß usw.
Das allein reicht eben nicht :teuflisch:
Sehr schön. :smile:
Der Text, auf dem diese Vorlage beruht, findet Ihr hier:
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Vorlageantrag/Muster.htm#ANHANG3
Kann sein, daß der Richter Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen hat.
Glaubt Ihr wirklich, dass Richter über das Recht entscheiden?
1. Bei Tacheles war ich 2010 der erste, der die Rechtsprechung nach Kassenlage durch das Bundesverfassungsgericht
kritisierte. Wenn es vorher verfassungswidrig war, hätte nachgezahlt werden müssen. Davor haben sich aber die
Verfassungsrichter gedrückt, obgleich das Ausland damals schon mehr Konsum in Deutschland wollte, damit der
Leistungsbilanzüberschuß reduziert wird.
2. Auch jetzt ist zu befürchten, daß die Verfassungsrichter - die ja von den Parteien gewählt werden und nicht von den Kollegen - für die
Vergangenheit dem Staat Recht geben. Also keine Rückzahlung der durch Sanktionen eingehaltenen Gelder anordnen, da die
Sanktionen verfassungswidrig sind.
3. Sollten die Sanktionen aber tatsächlich als verfassungswidrig eingestuft werden und auch dies rückwirkend - was eigentlich
logisch ist -, dann sollte auf den gesetzlichen Zins bestanden werden. Ich weiß aus eigener Anschauung, daß dieser gesetzliche Zins
die Behörden unglaublich ärgert. Müssen die doch 6% oder mehr bezahlen, können sich aber viel günstiger neues Geld aufnehmen. Machen also einen relativ großen Verlust bei jeder Auszahlung mit gesetzlichen Zinsen.
" Das Existenzminmum muss vom Staat sicher gestellt werden"
So oder so ähnlich konnte ich es vor Jahren schonmal lesen. Vom BverFG. Pustekuchen; Seifenblase
Es gibt mittlerweile auch schon zuviele Steilvorlagen sich für Sanktionen auszusprechen:
- Dieser Herr Schneider für die Armen, der gesagt hat" ohne Sanktionen würde das Sozial-System nicht akzeptiert werden"
- Keine Leistung ohne Gegenleistung
- für ein funktionerendes und friedliches Zusammenleben müssen sich Alle einbringen
- und damit ist dann jede Möglichkeit im Einzellnen zu bewerten <-> prüfen.
Zitat von: coolio am 27. Mai 2015, 22:08:51
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In keinem lese ich, daß irgendjemand hier auch nur annähernd ein Verfahren zum / beim BVerfG einschätzen kann.
- Die Annahme der Klage durch das BVerfG fehlt und ist nicht sehr wahrscheinlich
- Wie lange dauern dessen Entscheidungen? 2,3,4,5 Jahre?
- Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit einer positivem Entscheidung? Aus vielfältigen Gründen, auch politischen, minimal.
Nach 11 Jahren würde es wiklich langsam Zeit dafür. Ob das Bundesverfassungsgericht die Richtervorlage annimmt, wird sich zeigen.
Sollte es die Vorlage zur Entscheidung annehmen, dann, denke ich, wird das Verfahren vielleicht zwei Jahren dauern - leider.
Ob die ganze Geschichte positiv ausgeht, hängt davon ab, ob sich das Vefassungsgericht selbst treu bleibt. Nach den drei Entscheidungen vom 09. Februar 2010, 18. Juli 2012 und 23. Juli 2014 müßte es jeden sanktionierende Eingriff als mit dem GG für unvereinbar erklären.
also meine Meinung dazu ist:
Lasst mal keine Freude aufkommen, denn ich vermute mal das diese "Beschwerde" genauso abgelehnt wird wie die von Projekt Peine. Wie ein Vorschreiber schon geschrieben hat sind die hochwohlgeborenen Richter des Verfassungsgerichts alle mit einem Parteibuch ausgestattet. Zum anderen sieht man doch an den Urteilen des Verfassungsgerichtes und der damit verbundenen Umsetzung der ReGIERung wieviel so ein Urteil bedeutet. Wir sind und leben nun mal in einer Neoliberalen Gesellschaft, in der die Gehirnwäsche so gut funktioniert, das Arbeitslose als Schmarotzer, Parasiten usw. tituliert werden und das vom größten Teil der Bevölkerung so gesehen wird. (siehe die Kommentare unter dem Artikel)
Ich glaube solange wir uns auf den Retter Verfassungsgericht verlassen wird sich NICHTS zum positiven hin ändern. Da der Michel aber noch nicht wach ist (ob ers jemals wird), wird er sich weiter vera+++en lassen ohne es zu merken.
Entgegen aller Argumentationen und Berichten, bin ich davon überzeugt, das es auch nicht gehen kann.
1. Warum wird der Verrat des Volkes durch die NSA nicht weiterverfolgt ?
2. Warum wird der Verrat des Volkes durch den BND nicht weiterverfolgt (ausser in der Presse schöngeredet)
3. Warum wird das Grundgesetz mit Füßen getreten und das nicht nur in Sachen SGB II
4. Warum unternimmt das Verfassungsgericht nichts ? Denn eines ist dem Verfassungsgericht sehr wohl erlaubt, nämlich die Umsetzung der Urteile zu überprüfen
5. Warum sprechen Politiker offen über die FA. BRD (siehe Gabriel, Schäuble, Seehofer und einige andere)
Schaut doch mal auf die Verträge die gemacht wurden (sind ja öffentlich einsehbar) da stehts drinn warum das alles so ist und meiner Meinung nach kristallisiert sich das immer mehr herraus, auch wenn die meisten das nicht sehen.
Ich bin weiss Gott kein Reichsbürger oder Nazi Verfechter, aber wenn ich hinsehe was in diesem Land mittlerweile wieder möglich ist, kann man schon mal auf solche Gedanken kommen.
Warum bleibt die Lüge des Fachkräftemangels so vehement bestehen ?
Warum muss jeder Mensch in diesem Lande Arbeit haben obwohl die Technik fürs Gegenteil sorgt
Fragen über Fragen, damit alleine könnte man das Forum sprengen. Warum werden Bürger die sich belesen haben die mit sicherheit nicht dumm sind plötzlich als Rechtsradikal und Spinner abgetan und zwar in der übelsten Sorte (siehe Xaviar Nadoo (hoffe der ist richtig geschrieben)und einige andere).
Jede Demo die größer wird, wird von den Medien als Rechtsradikal, Ausländerfeindlich usw dargestellt. Schaut euch im Internet um wieviele Demos es mittlerweile gibt und was wird davon berichtet ? Nix
So langsam sollte jedem klar sein das in diesem Lande etwas nicht stimmt was es nun ist bleibt jedem selbst überlassen herauszufinden. Ich habe mir meine Meinung gebildet (aber nicht durch Bild)und die Handlungen der Regierung geben mir Recht. Obs richtig ist mag dahingestellt bleiben, aber bisher konnte mich noch keiner vom Gegenteil überzeugen.
Diskus
Zitat von: coolio am 27. Mai 2015, 22:08:51
Jetzt haben wir 3 Jubelthreads zu dem Thema.
In keinem lese ich, daß irgendjemand hier auch nur annähernd ein Verfahren zum / beim BVerfG einschätzen kann.
- Die Annahme der Klage durch das BVerfG fehlt und ist nicht sehr wahrscheinlich
- Wie lange dauern dessen Entscheidungen? 2,3,4,5 Jahre?
- Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit einer positivem Entscheidung? Aus vielfältigen Gründen, auch politischen, minimal.
Auch wenn ich mich damit sehr weit aus dem Fenster lehne, mutmaße ich mal.
Wenn das SG Gotha einen ordentlichen Vorlagebeschluss hinbekommt, sollte das BVerfG diesen auch annehmen.
Denn die Sache ist nicht nur von grundlegender verfassungsrechtlicher Bedeutung, sondern tendiert eindeutig auch in die Richtung, die das BVerfG 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) vorgegeben hat.
Die Verfahrensdauer im o.g. Verfahren betrug 1 Jahr und 4 Monate (ausgehend vom ältesten Vorlagebeschluss). Man kann also durchaus davon ausgehen, dass es hier auch nicht schnelller geht. Und es ist sicher auch nicht verkehrt, anzunehmen, dass ein solches Verfahren auch diesmal nicht in einem Wahljahr (Bundestagswahl) stattfinden wird. Damit wäre der Herbst 2016 ein annehmbares Datum.
Wenn das BVerfG, bei aller von ihm schon 2010 zugrunde gelegten Verklausulierung und Verallgemeinerung, seiner damaligen Rechtsprechung folgt, wird es Sanktionen in Form der Minderung des verfassungsrechtlich zu garantierenden Existenzminimums für verfassungswidrig halten.
Gleichzeitig wird es darauf verweisen, dass dem Gesetzgeber hinsichtlich der Art, wie das Existenzminimum (bei Sanktionen) sicherzustellen ist, ein Gestaltungsspielraum zusteht.
Eine denkbare Sanktion wäre also, statt Bargeld ALG II teilweise als Gutschein oder Sachleistung zu gewähren.
Die Minderung des verfassungsrechtlich zu garantierenden Existenzminimums bei einer Sanktion wird es dann ab sofort für rechtswidrig erklären und dem Gesetzgeber eine mehrmonatige Frist setzen, eine verfassungskonforme Regelung zu verabschieden.
Das wäre der Idealfall.
Denkbar ist ebenfalls, dass
- das BVerfG den Vorlagebeschluss des SG Gotha ablehnt, oder
- in einem Verfahren keine Verfassungswidrigkeit erkennt,
weil es das Existenzminimum aus Gründen der Staatsräson neu definiert als das zum Überleben Unerlässliche, was ca. 70% der Regelleistung umfasst und womit zumindest eine 30%ige Kürzung der Regelleistung zulässig ist, darüber hinaus ja Gutscheine gewährt werden können, resp. in verfassungskonformer Auslegung gewährt werden müssen.
Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 09:34:26
.... Eine denkbare Sanktion wäre also, statt Bargeld ALG II teilweise als Gutschein oder Sachleistung zu gewähren. ...
... unter der Voraussetzung, dass damit ein soziokulturelles Existenzminimum, inklusive der Teilhabe und Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen ermöglicht werden würde. Das würde bedeuten, dass dafür der Jobcentergutschein zur Zweitwährung erhoben wird und so wie Geld anerkannt werden muss. Wäre das nicht der Fall, würde das BVerfG entgegen seiner eigenen Aussagen auch den Gleichheitsgrundsatz verletzen.
Erinnern wir uns:
http://www.welt.de/wirtschaft/article123905192/Wenn-der-Supermarkt-Hartz-IV-Gutscheine-ablehnt.html
Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 09:34:26
Wenn das SG Gotha einen ordentlichen Vorlagebeschluss hinbekommt, sollte das BVerfG diesen auch annehmen.
Das wäre zu hoffen.
Wenn der Vorlagebeschluss aber auf der Grundlage der von @Kratylos verlinkten Quelle fusst, bin ich ziemlich pessimistisch.
Die Sache, die hier angeschoben wird, ist eben NICHT das BGE, sondern die Prüfung der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen nach § 31 ff SGB 2.
Das wird das SG Gotha sicher auseinanderhalten können.
Es würde dann aber mM erst wieder die RB-Summe (nach RBEG) hinsichtlich des Existenzminimums zerfleddert werden.
Und der Gesetzgeber mit Hausaufgaben betraut werden.
Und zahlreiche Sachverständigen-GA eingeholt werden.
Das dauert doch alles.
Etwa: welches Ex-Minimum ist denn überhaupt gemeint? Wo und wie hoch ist der sog. *Ansparbetrag* nun wirklich? Welche Alternativen (Fordern) stellt man sich vor anstelle Geldentzug? Welche Grenze soll gezogen werden-- zB: Ist eine einmalige Sanktion wegen Meldeversäumnis mit der 100-%-Sanktion für einen U 25 in der Gefährdung gleichzusetzen?
Oder ist das permanente Verweigern a la Boes gleichzusetzen mit einer Sanktion, weil der Arzt die WUB leider einfach nicht ausstellen will?
Man wird lange Geduld haben müssen, bis das BVerfg sich so äussert, wie es viele hier erhoffen.
Es bleibt spannend.
Zitat von: Gast35960 am 27. Mai 2015, 22:59:02Es gibt mittlerweile auch schon zuviele Steilvorlagen sich für Sanktionen auszusprechen:
- Dieser Herr Schneider für die Armen, der gesagt hat" ohne Sanktionen würde das Sozial-System nicht akzeptiert werden"
- Keine Leistung ohne Gegenleistung
- für ein funktionerendes und friedliches Zusammenleben müssen sich Alle einbringen
- und damit ist dann jede Möglichkeit im Einzellnen zu bewerten <-> prüfen.
Hallo,
wer sagt denn, dass Sanktionen generell verfassungswidrig sind ? Das ist Quatsch! Dann dürfte es gar kein Strafrecht etc.. geben.
Verfassungswidrig sind Sanktionen, die die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden.
Eine Kürzung der Leistung bei Pflichtverstößen kann es ohne Weiteres geben, wenn die Leistung ansonsten eben höher ist, wie der Betrag, der für das soziokulturelle Minimum erforderlich ist. Es steht ja nirgends geschrieben, dass die Leistung ALG II bzw. Sozialhilfe dem Minimum entsprechen muss.
Zitat von: MichaK am 28. Mai 2015, 11:07:17
wer sagt denn, dass Sanktionen generell verfassungswidrig sind ?
Stimmt. Genau das wird die grosse Frage sein. Solange keiner lesen kann, was das SG Gotha nun letztlich zur Vorlage beim BVerfG gebracht hat, bleibt alles nur wilde und verunsichernde Spekulatiusse.
Werden Sanktionen tatsächlich als verfassungswidrig eingestuft, wird die Politik sicherlich neue Wege finden zur " Bestrafung". Bin ich fest von überzeugt.
- Bargeld nur bei Wohlverhalten
- Sanktionen als zukünftig rückzahlbare Schulden. Ähnlich des alten Sozi. Dort war eigentlich festgelegt diese innerhalb von 7 Jahren zurück zu zahlen.
Zitat von: Gast35960 am 28. Mai 2015, 11:18:09
- Sanktionen als zukünftig rückzahlbare Schulden. Ähnlich des alten Sozi. Dort war eigentlich festgelegt diese innerhalb von 7 Jahren zurück zu zahlen.
Sanktionen als Darlehen??? Der Phantasie sind offenkundig keine Grenzen gesetzt ... :lachen:
Zitat von: Gast36005 am 28. Mai 2015, 11:05:24Die Sache, die hier angeschoben wird, ist eben NICHT das BGE, sondern die Prüfung der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen nach § 31 ff SGB 2.
Was hast du immer mit dem BGE, jeder der Leistungen beantragt muss sich nackig machen.
Die finanzielle Not MUSS nachgewiesen werden. Das hat nichts mit dem BGE zu tun.
Das wäre nämlich BEDINGUNGSLOS und zwar für jeden !
LG Hexe
ICH habs weissGott nicht so mit dem BGE.
Bitte lies doch nochmal den 1. und 21. Beitrag.
Ich lese dort zumindest, dass man sich auf die dort genannten Quellen bezieht.
DORT gehts ums BGE.
Man kann nur hoffen, dass das SG Gotha sich grad nicht darauf stützt. Sondern einen *feinen/ordentlichen* Vorlagebeschluss gegen Sanktionen vorlegt.
Finanzielle Not heisst Hilfebedürftigkeit.
Ein 60jähriger Erwerbsloser muss sich bis auf (weniges) nackig machen. Der darf zB . noch fast 10.000 an verfügbarem Geld haben und darf auch noch ne gute KLV laufen haben, die ihm bald gutes Geld bringt.
Ganz schön fies, wa?
So einer kann sich doch gern nackig machen und ist TROTZDEM hilfebedürftig und auch leistungsberechtigt.
Fangen wir hier mit dem Urschleim an?
Es geht um Sanktionen. Genau.
Zitat von: MichaK am 28. Mai 2015, 11:07:17
Zitat von: Gast35960 am 27. Mai 2015, 22:59:02Es gibt mittlerweile auch schon zuviele Steilvorlagen sich für Sanktionen auszusprechen:
- Dieser Herr Schneider für die Armen, der gesagt hat" ohne Sanktionen würde das Sozial-System nicht akzeptiert werden"
- Keine Leistung ohne Gegenleistung
- für ein funktionerendes und friedliches Zusammenleben müssen sich Alle einbringen
- und damit ist dann jede Möglichkeit im Einzellnen zu bewerten <-> prüfen.
Hallo,
wer sagt denn, dass Sanktionen generell verfassungswidrig sind ? Das ist Quatsch! Dann dürfte es gar kein Strafrecht etc.. geben.
Verfassungswidrig sind Sanktionen, die die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden.
Eine Kürzung der Leistung bei Pflichtverstößen kann es ohne Weiteres geben, wenn die Leistung ansonsten eben höher ist, wie der Betrag, der für das soziokulturelle Minimum erforderlich ist. Es steht ja nirgends geschrieben, dass die Leistung ALG II bzw. Sozialhilfe dem Minimum entsprechen muss.
Dann lese doch einmal bitte:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html
Zitat von: Gast36005 am 28. Mai 2015, 11:58:41
.Bitte lies doch nochmal den 1. und 21. Beitrag.
Ich lese dort zumindest, dass man sich auf die dort genannten Quellen bezieht.
DORT gehts ums BGE.
Man kann nur hoffen, dass das SG Gotha sich grad nicht darauf stützt. Sondern einen *feinen/ordentlichen* Vorlagebeschluss gegen Sanktionen vorlegt.
Ja, R. Boes setzt sich für das Bedingungslose Grundeinkommen ein und hält dazu sehr viele Vorträge.
Bei seinem Antrag auf Richtervorlage geht es aber nicht um das BGE, sondern um die Prüfung, ob die (seine) Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Das eine hatt mit dem anderen nichts zu tun.
Die Vorlage wurde von mehreren Rechtsanwälten erarbeitet. Da dies aus dem damaligen Spendenaufruf finanziert wurde, ist dieser Entwurf frei verfügbar:
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Vorlageantrag/Inhaltsverzeichnis.htm (http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Vorlageantrag/Inhaltsverzeichnis.htm)
Ich konnte aus zeitlichen Gründen das Werk noch nicht bis in die Details durcharbeiten, hab mir das jedoch schon auf der Festplatte gespeichert.
Falls mich mal eine Sanktion Heimsucht bekommt der Richter das Werk auf den Tisch.
Zitat von: Gast37075 am 28. Mai 2015, 12:46:05
Dann lese doch einmal bitte:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html
Hallo,
?? Was willst du mir sagen?
Zitat von: Gast22317 am 28. Mai 2015, 13:16:16
Bei seinem Antrag auf Richtervorlage geht es aber nicht um das BGE, sondern um die Prüfung, ob die (seine) Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Das eine hatt mit dem anderen nichts zu tun.
Achso. Danke.
Ich habe das auch nicht genau *durchgearbeitet*, zugegeben. :schaem:
Dass ein SG nun diese Mustervorlage für seinen eigenen Vorlagebeschluss nutzt, mag gut möglich sein.
Wundert mich trotzdem.
Nach 10 langen Jahren endlich EIN Sozialgericht, das den Finger in die Wunde legt.
Im Lichte der Tatsache, dass dieses Limit-zum-Leben den Bedarf unterdeckt sowie dies gemessen an den tatsächlichen Preisen und Kosten (selbst der BA-Alt hält ein längerfristiges Dasein mit diesem Armutsregelsatz für menschunwürdig) längst belegt ist, sollte der fehlende Spielraum für Sanktionen jedem aufrechten, verfassungstreuen Demokraten klar sein.
Dazu kommt noch die freie Berufswahl, die in einem Rechtsstaat für JEDEN gleichermaßen Gültigkeit haben muss. Die mit Hass4 eingeführte, verfassungswidrige Unterscheidung zwischen Lohnabhängigen in Beschäftigung und Lohnabhängigen ohne Arbeit hinsichtlich freier Auswahl ist ANTI-Rechtsstaatlich.
Hass4 ist eine Abzockmaschine die einzig auf Lügenbeinen steht. Das Behaupten von angeblicher "Schuld" sowie "Bringschuld" wie sie den Leistungsberechtigten angedichtet wird, dient lediglich dem unrechtmäßigen Eintreiben von Geldern, wozu selbstredend auch der betrügerisch-niedrig gehaltene Freibetrag (Erwerbstätigkeit) gehört. Mit Rückforderungen und Vorenthalten von Zahlungen ergaunert sich die BA Jahr für Jahr seit Bestehen des Hass4-UNRECHTS bis zu zweistellige Milliarden-Guthaben.
Zitat von: MichaK am 28. Mai 2015, 13:36:02
Zitat von: Gast37075 am 28. Mai 2015, 12:46:05
Dann lese doch einmal bitte:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html
Hallo,
?? Was willst du mir sagen?
Sorry, mein Fehler, ich bezog mich mit dem zitierten Beschuß vornämlich auf den letzten Satz vor Dir:
Zitat von: MichaK am 28. Mai 2015, 11:07:17
Es steht ja nirgends geschrieben, dass die Leistung ALG II bzw. Sozialhilfe dem Minimum entsprechen muss.
Übrigens finde ich es als ziemlichen Tobak und befremdlich, wenn Du sanktionierte Bedürftige mit verurteilten Straftätern gleichsetzt, deren Strafe weder Hungern, Verhungern, Obdachlosigkeit noch Entzug der Krankenversicherung beinhaltet.
Zitat von: Hexe am 28. Mai 2015, 11:42:45Was hast du immer mit dem BGE, jeder der Leistungen beantragt muss sich nackig machen.
Zitat von: Gast36005 am 28. Mai 2015, 14:03:18Achso. Danke.Ich habe das auch nicht genau *durchgearbeitet*, zugegeben.
So viel zum informieren und in die Tasten hauen ! :wand:
LG Hexe
Zitat von: Gast36005 am 28. Mai 2015, 14:03:18
Dass ein SG nun diese Mustervorlage für seinen eigenen Vorlagebeschluss nutzt, mag gut möglich sein.
Wundert mich trotzdem.
Braucht es nicht, der Kläger hatte diese Richtervorlage benutzt, indem er nicht gegen die Sanktionen direkt, sondern gegen die Norm (für die Sanktionen) klagte.
Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 10:05:12Das würde bedeuten, dass dafür der Jobcentergutschein zur Zweitwährung erhoben wird und so wie Geld anerkannt werden muss.
Das ist doch Quatsch.
Solche Gutscheine gibt es nicht nur im SGB II, sie sind z.B. auch für Gäste von Firmen und bei Events üblich.
Oder ist es dir viellecht lieber, wenn das JC Sachleistungen gewährt und dich zum Abholen zur örtlichen Tafel schickt?
Zitat von: Gast37075 am 27. Mai 2015, 22:49:31
Der Text, auf dem diese Vorlage beruht, findet Ihr hier:
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Vorlageantrag/Muster.htm#ANHANG3
Kann sein, daß der Richter Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen hat.
Das bezweifle ich.
Der Richter muss den Vorlagebeschluss erst mal ausarbeiten und dann an das BVerfG senden.
Darauf wird er sich dabei wohl kaum stützen.
Möglicherweise hat der Kläger seine Klagebegründung darauf gestützt, das hat aber mit dem eigentlichen Vorlagebeschluss nichts zu tun, den das Gericht selbst ausarbeiten muss.
Zitat von: Gast37075 am 28. Mai 2015, 16:18:42
Zitat von: Gast36005 am 28. Mai 2015, 14:03:18
Dass ein SG nun diese Mustervorlage für seinen eigenen Vorlagebeschluss nutzt, mag gut möglich sein.
Wundert mich trotzdem.
Braucht es nicht, der Kläger hatte diese Richtervorlage benutzt, indem er nicht gegen die Sanktionen direkt, sondern gegen die Norm (für die Sanktionen) klagte.
Das ist leider falsch.
Privatpersonen steht das Rechtsmittel der abstrakten Normenkontrollklage (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Abstrakte-Normenkontrolle/abstrakte-normenkontrolle_node.html) beim BVerfG nicht zur Verfügung.
Privatpersonen steht nur das Rechtsmittel der konkreten Normenkontrolle (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Konkrete-Normenkontrolle/konkrete-normenkontrolle_node.html) zur Verfügung, dazu muss der Kläger selbst betroffen sein, beim SG klagen und als Grund (u.a.) die Verfassungswidrigkeit der Norm, durch die er in seinen Rechten verletzt wurde, anführen und begründen. Wenn das SG dem folgt, lässt es die Sache mittels Vorlagebeschluss durch das BVerfG prüfen.
Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 17:09:57
... Das ist doch Quatsch. ...
Es ist schon mühselig, in einem spekulierenden Thread von "Quatsch" zu schreiben. Festmachen kann man aber einiges aus dem Gerichtsurteil vom 09.02.2010, speziell auch zu dem Gestaltungsspielraum. Der Begriff kommt dort mehrfach vor und besonders herausstellen möchte ich die Randziffern 125, 133, 137 und 138, in denen der Gestaltungsspielraum auf die fiskalische Angemessenheitsberechnung festgemacht wird.
Der Begriff "Gutschein" findet sich nicht ein einziges Mal in dem Urteil. Hier lesen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Und ja, ich weiss dass es zum Beispiel auch Amazongutscheine gibt, die allerdings nicht in die Berechnung des Existenzminimum eingeflossen sind!
Und an Dritte, nämlich private "Hilfsorganisationen" wie Tafeln, kann zwar eine einfältige Sachbearbeitung gern verweisen, allerdings ist mindestens seit dem Urteil von 2010 keine Tafel zur Existenzsicherung verpflichtet, sondern eindeutig und im Wortgebrauch des Urteils der Bund!
Übrigens, in der Tafel, solltest Du es nicht wissen, müssen die Menschen mit BARGELD BEZAHLEN!
Zitat von: Gast37075 am 28. Mai 2015, 15:42:36Übrigens finde ich es als ziemlichen Tobak und befremdlich, wenn Du sanktionierte Bedürftige mit verurteilten Straftätern gleichsetzt, deren Strafe weder Hungern, Verhungern, Obdachlosigkeit noch Entzug der Krankenversicherung beinhaltet.
Sorry, dieser Vergleich war wirklich unglücklich gewählt.
Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 17:19:29Es ist schon mühselig, in einem spekulierenden Thread von "Quatsch" zu schreiben.
Du hast bezüglich des konkreten Sachverhaltes, um den es dabei geht, ja nicht spekuliert, sondern postuliert.
Und genau das ist ja der Quatsch dabei.
Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 17:19:29Übrigens, in der Tafel, solltest Du es nicht wissen, müssen die Menschen mit BARGELD BEZAHLEN!
Und was hat das mit dem konkreten Sachverhalt zu tun?
Wenn das JC Sachleistung gewährt, dann wird das JC die Tafel schon mit Bargeld bezahlen und nicht mit Coupons.
Lieber Ottokar, vielleicht eröffnet ja dann auch die Sachbearbeitung eine Tafel vor Ort. Die gibt es nämlich nicht mal überall. Da ist dann noch wohlgefälliger "Markt" :mocking:
:ironie: Alternative wären dann die Neuauflage sogenannter Butterfahrten, durch die Jobcenter, zur nächstgelegenen Tafel ....
Hallo Ottokar,
ich halte die Idee Sachleistung statt Geld als Sanktion auch nicht für sehr wahrscheinlich. Und praktikabel wohl auch nicht. Theoretisch schon denkbar, nur wäre das eigentlich keine Kürzung der Leistung.
Übrigens findet sich in dem von mir verlinkten Urteil nicht mal der Begriff "Ersatzleistung", dafür aber zum Beispiel der Begriff "Ersatzteile" für Kfz :zwinker:
Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 17:37:38
Übrigens findet sich in dem von mir verlinkten Urteil nicht mal der Begriff "Ersatzleistung", dafür aber zum Beispiel der Begriff "Ersatzteile" für Kfz :zwinker:
Das nennt sich "Gestaltungsspielraum".
Es geht nicht darum, was warscheinlich ist, sondern darum, was möglich und zulässig ist.
Lies dazu doch mal
§ 4 Abs. 1 SGB II
§ 24 Abs. 1 und 2(!) SGB II
§ 29 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 SGB II
§ 31a Abs. 3 SGB II
Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 17:37:38... dafür aber zum Beispiel der Begriff "Ersatzteile" für Kfz :zwinker:
jetzt mal nicht schludern bitte!
Zitatund Zubehör
steht da. :mocking:
Und Du bist Dir sicher lieber Ottokar, dass das SGB II dem Grundgesetz gegenüber ein nachrangiges Gesetz die Rechtsprechung des BVerfG rechtsgültig ersetzen kann? Und vorallem auch das Grundgesetz?
Hier gibt es etwas über die Normenlehre und Kollisionsregeln:
http://www.helge-sodan.de/materialien/kluckert_index.html
Entschuldigung MichaK, ich bemühe mich um Besserung.
Es ist schon bemerkenswert: Niemand kennt auch nur eine Zeile aus dem Vorlagenbeschluss des Gerichts; einige User meinen aber nicht nur schon zu wissen, wie das BVefG entschieden, sondern wie auch die Entscheidung des BVerfG umgesetzt werden könnte; nicht zuletzt, weil ihnen verfahrensrechtliche Grundlagen völlig unbekannt sind.
Einfach mal die Beiträge von @Ottokar in aller Ruhe lesen. Das Ergebnis aller Überlegungen kann zum gegenwärtig Zeitpunkt nämlich nur lauten: abwarten und Tee trinken ...
Übrigens ist es durchaus auch hilfreich, sich mit der Rechtsprechung zu § 25 BSHG auseinanderzusetzen, auf die bislang immer noch zurückgegriffen wird ... Sooooo einfach ist die Entscheidung nämlich nun auch wieder nicht ...
Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 17:09:57
Das ist leider falsch.
Privatpersonen steht das Rechtsmittel der abstrakten Normenkontrollklage (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Abstrakte-Normenkontrolle/abstrakte-normenkontrolle_node.html) beim BVerfG nicht zur Verfügung.
Privatpersonen steht nur das Rechtsmittel der konkreten Normenkontrolle (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Konkrete-Normenkontrolle/konkrete-normenkontrolle_node.html) zur Verfügung, dazu muss der Kläger selbst betroffen sein, beim SG klagen und als Grund (u.a.) die Verfassungswidrigkeit der Norm, durch die er in seinen Rechten verletzt wurde, anführen und begründen. Wenn das SG dem folgt, lässt es die Sache mittels Vorlagebeschluss durch das BVerfG prüfen.
Ist mir bekannt.
Glaubt es oder auch nicht, laut Ralph Boes beruht besagte Klage auf dieser Vorlage und ich habe erst einmal keinen Grund, an diesem Umstand zu zweifeln. Was der Richter damit gemacht hat, ist eine andere Frage. Er wird sie schwerlich 1:1 übernommen haben.
Auszug:
" b)
Keine verfassungskonforme Auslegung des § 31 a Abs. 1 und 2 SGB II
Bei Leistungskürzungen nach § 31a, § 31b, § 32 SGB II [ggf. § 32 streichen!] kommt eine verfassungskonforme Auslegung nicht in Betracht, weil sie contra legem wäre.
Der Wortlaut des § 31a Abs. 1 und 2 SGB II und des § 32 SGB II [ggf. § 32 streichen!] ist eindeutig, entspricht der in der Gesetzesbegründung offengelegten Absicht des Normgebers und lässt keinen Beurteilungsspielraum zu.
Einzige Tatbestandsvoraussetzung für eine Sanktion ist eine Pflichtverletzung nach § 31 SGB II. Der in § 31 Abs. 1 S. 2 SGB II normierte unbestimmte Rechtsbegriff des ,,wichtigen Grundes" kommt nicht als Abwägungskriterium in Betracht, da er nur zur Definition der Pflichtverletzung führt, die anschließende Rechtsfolge sich aber allein nach § 31a SGB II bestimmt. Eine Pflichtverletzung nach § 31 SGB II muss erst festgestellt sein, bevor § 31a Abs. 1 und 2 SGB II zur Anwendung kommt. Im Anwendungsbereich der Sanktionsnorm gibt es somit überhaupt keine Entscheidungsmöglichkeit für die Verwaltung mehr.
Auch ist die Definition des ,,wichtigen Grundes" bereits detailliert von der Rechtsprechung (durch eine Analogie zum SGB III) vorgenommen worden. Als wichtige Gründe gelten alle Umstände des Einzelfalls, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Leistungsberechtigten in Abwägung mit etwa entgegenstehenden Belangen der Allgemeinheit das Verhalten des Hilfebedürftigen rechtfertigen.
Vgl. Knickrehm - Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht, 2. Auflage 2011, Rn. 24; BSG 9.11.2010 – B 4 AS 27/10 R; vgl. auch Mutschler, § 144 SGB III; ABC des wichtigen Grundes bei Winkler in: Gagel, § 144 SGB III-Anhang; ähnlich Valgolio in: Hauck/Noftz SGB II, § 11 Rn. 74; zum SGB III BSG, 12.7.2006 – B 11 a AL 55/05 R.
Die Tatbestände des § 31 SGB II entfallen nur, wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für sein Verhalten darlegt und nachweist. Wichtige Gründe können z. B. im beruflichen oder persönlichen Bereich des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegen. Ein wichtiger Grund muss jedoch objektiv vorliegen,
vgl. BSG NJW 2011, 2073, 2076; Berlit in: ZfSH/SGB 2008, 1 ff., 6; Sonnhoff in juris-PK SGB II, Stand 15.8.2011, § 31 Rn. 104; Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand 11/2011, § 31 Rn. 167; Knickrehm/Hahn in: Eicher, SGB II, 3. Auflage 2013, Rn 63 ff.
Diese Definition bietet gerade keinen Raum für eine rechtsfolgenbezogene Abwägung derart, dass etwa auch die unverhältnismäßigen Folgen einer Sanktion den Tatbestand entfallen lassen könnten.
Auch auf Rechtsfolgenseite findet sich bei § 31a ff. SGB II kein unbestimmter Rechtsbegriff. Im Unterschied zu § 1a AsylbLG sowie zur früheren Vorschrift des § 25 BSHG findet durch §§ 31a, 32 SGB II keine Absenkung der Leistung auf das ,,nach den Umständen unabweisbar Gebotene" bzw. das ,,zum Lebensunterhalt Unerlässliche" statt, sondern es werden exakte prozentuale Leistungskürzungen (Sanktionsstufen) vorgegeben: um 10 % bzw. 30 %, 60 %, 100 % sowie das völlige Entfallen des ALG-II-Anspruchs inklusive der Kosten für Krankenkasse und für Unterkunft und Heizung.
Auch hinsichtlich der Verhängung einer Sanktion sowie bezüglich der Dauer einer Leistungskürzung ist kein Ermessen der Verwaltung (z. B. durch Einzelfallprüfung oder Härtefallklausel) vorgesehen. § 31a SGB II etabliert sie vielmehr als zwingende Rechtsfolge ohne Ausnahmetatbestände. § 31b Abs. 1 S. 3 SGB II sieht zusätzlich eine starre Dauer des Minderungszeitraums von drei Monaten vor, einzig bei Unter-25-Jährigen kann er auf (wiederum starre) sechs Wochen reduziert werden.
An diese strikten gesetzlichen Vorgaben ist die Verwaltung aufgrund des Vorrangs des Gesetzes und sind auch die überprüfenden Gerichte in jedem Einzelfall gebunden. Eine Möglichkeit, durch eine Einzelfallabwägung eine Sanktion nicht zu verhängen oder diese aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen zu reduzieren
(zu dieser Möglichkeit bei Kürzungen des alten § 25 BSHG vgl. BVerwG, V C 109.66 vom 31.1.1968),
ist im SGB II nicht vorgesehen. Ausdrücklich wird durch § 21 b Abs. 2 SGB II auch das Ausweichen auf Leistungen des SGB XII verwehrt.
Eine Auslegung, die dazu führte, dass trotz Einschlägigkeit der §§ 31a ff. SGB II keine verminderten, sondern reguläre Leistungen entrichtet werden könnten (wie sie durch einige Gerichte im Bereich des § 1a AsylbLG erfolgt) wäre daher offensichtlich unzulässig.
Sie wird – soweit ersichtlich – auch weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung vertreten."
Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 17:51:40die Rechtsprechung des BVerfG rechtsgültig ersetzen kann
Es gibt derzeit keine Rechtsprechung des BVerfG zu Saktionen.
Abgesehen davon sind deine Ausführungen vollkommen sinnentleert und haben keinen Bezug mehr zum eigentlichen Thema.
Ich finde es zudem traurig, dass man in Ermangelung von Argumenten sich dann hier im Thema lustig macht und Zoten reißt.
Zitat von: Gast37075 am 28. Mai 2015, 17:58:19Glaubt es oder auch nicht, laut Ralph Boes beruht besagte Klage auf dieser Vorlage
Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 17:09:57Möglicherweise hat der Kläger seine Klagebegründung darauf gestützt, das hat aber mit dem eigentlichen Vorlagebeschluss nichts zu tun, den das Gericht selbst ausarbeiten muss.
Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 18:00:19
Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 17:51:40die Rechtsprechung des BVerfG rechtsgültig ersetzen kann
Es gibt derzeit keine Rechtsprechung des BVerfG zu Saktionen.
Abgesehen davon sind deine Ausführungen vollkommen sinnentleert.
Wenn die Verlinkung und die Benennung einschlägiger Randziffern eines rechtskräftigen BVerfG Urteil, die Verlinkung der allgemein in der Juristerei geltenden Normen- und Kollissionsregeln eines Universitätsprofessor "sinnentlehrt" sind, dann nehme ich dieses so zur Kenntnis und bewerte dieses, ohne mich provozieren zu lassen, für mich selbst. Natürlich gibt es noch keine Entscheidung des BVerfG zu Sanktionen. Da müssen wir eben noch Geduld haben und vielleicht auch hier und da darauf hin arbeiten - und genau darum geht es nämlich im Verfahren mit dem AZ S 15 AS 5157 / 14 aus Gotha, welches hier zum Eingangsbeitrag führte :bye:
Ich zitiere hier noch von der Webseite von Gegen-Hartz den letzten Absatz zur Meldung und bin damit im vollen Einklang:
Zitat...Aussetzung von Sanktionen beantragen
In Hinblick auf dieses Urteil können Sanktionierte in Widerspruchsverfahren mit Verweis auf das Urteil von Gotha gehen und mindestens eine Aussetzung der Sanktion einfordern, bis das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Dazu muss das Aktenzeichen angegeben werden: S 15 AS 5157 / 14 (sb)...
Übrigens, in dem Beitrag von Gegen-Hartz spielen die Tafeln auch keine Rolle!
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gericht-hartz-iv-sanktionen-verfassungswidrig-90016576.php
Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 18:00:19
Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 17:51:40die Rechtsprechung des BVerfG rechtsgültig ersetzen kann
Es gibt derzeit keine Rechtsprechung des BVerfG zu Saktionen.
Abgesehen davon sind deine Ausführungen vollkommen sinnentleert und haben keinen Bezug mehr zum eigentlichen Thema.
Ich finde es zudem traurig, dass man in Ermangelung von Argumenten sich dann hier im Thema lustig macht und Zoten reißt.
Zitat von: Gast37075 am 28. Mai 2015, 17:58:19Glaubt es oder auch nicht, laut Ralph Boes beruht besagte Klage auf dieser Vorlage
Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 17:09:57Möglicherweise hat der Kläger seine Klagebegründung darauf gestützt, das hat aber mit dem eigentlichen Vorlagebeschluss nichts zu tun, den das Gericht selbst ausarbeiten muss.
Beruhen: sich auf etwas gründen,
stützen; seinen Grund, seine Ursache in etwas haben; basieren
Zitat von: Orakel am 28. Mai 2015, 17:56:34ist es durchaus auch hilfreich, sich mit der Rechtsprechung zu § 25 BSHG auseinanderzusetzen, auf die bislang immer noch zurückgegriffen wird ... Sooooo einfach ist die Entscheidung nämlich nun auch wieder nicht ...
Hallo,
das wird dem SG schon bewusst gewesen sein.
Welchen Sinn macht es, die Aussetzung der Sanktion zu beantragen bis Karlsruhe entschieden hat, wenn noch nicht mal die Richtervorlage angenommen wurde? :weisnich:
Zitat von: MichaK am 28. Mai 2015, 18:20:33
das wird dem SG schon bewusst gewesen sein.
Davon gehe ich aus ... :zwinker:
Zitat von: Gast29263 am 28. Mai 2015, 18:21:07
Welchen Sinn macht es, die Aussetzung der Sanktion zu beantragen bis Karlsruhe entschieden hat, wenn noch nicht mal die Richtervorlage angenommen wurde? :weisnich:
In der Regel (Ausnahmen bestätigen leider die Regel) urteilt das BVerfG nicht rückwirkend. Eine Sanktion widerspruchlos hinzunehmen ist schon ein Unding. Die Statistik der BA gibt zu den Erfolgen auch Auskunft. Sich derzeitige Ansprüche zu sichern, wenn das BVerfG für die Zukunft entscheiden
SOLLTE, dass Sanktionen egal welcher Höhe oder nur zum Teil verfassungswidrig sind, ist ein guter Rat. Vielleicht ergibt sich aus einem Widerspruchsverfahren mit dem Ziel der Aussetzung auch noch ein Gerichtsverfahren im Ablauf, bei dem ein weiteres Sozialgericht dem Gericht in Gotha folgt .... Nur Handeln kann zum Erfolg führen. Nichtstun bedeutet immer Erdulden!
Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 18:07:08Wenn die Verlinkung und die Benennung einschlägiger Randziffern eines rechtskräftigen BVerfG Urteil, die Verlinkung der allgemein in der Juristerei geltenden Normen- und Kollissionsregeln eines Universitätsprofessor "sinnentlehrt" sind
Ich bezog mich ausdrücklich und ausschließlich auf deine Inhalte, nicht die von Dritten.
Das dürfte dir auch klar sein und diese abermalige Abschweifung vom Thema und den Fakten nur (d)ein Stilmittel, um das letzte Wort zu haben.
Zitat von: Gast37075 am 28. Mai 2015, 18:09:46Beruhen: sich auf etwas gründen, stützen; seinen Grund, seine Ursache in etwas haben; basieren
:wand:
Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 18:34:47
... Ich bezog mich ausdrücklich und ausschließlich auf deine Inhalte, nicht die von Dritten.
Ich hoffe doch, dass eine personifizierte Beleidigung auch den Forenregeln entspricht. Danke für den Kommentar!
Bitte seid friedlich. Das Kapital freut sich über unseren Zwist.
"sinnentleert (http://www.duden.de/suchen/dudenonline/sinnentleert)" ist definitiv kein Schimpfwort und damit handelt es sich auch nicht um eine Beleidigung.
Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 18:42:28
"sinnentleert (http://www.duden.de/suchen/dudenonline/sinnentleert)" ist definitiv kein Schimpfwort und damit handelt es sich auch nicht um eine Beleidigung.
Ich gehe jetzt nicht auf den zulässigen Umkehrschluss ein und würde doch zum Thema zurückkehren :zwinker:
Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 18:34:47
... um das letzte Wort zu haben.
Wohl zutreffend ...
Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 18:44:05ch gehe jetzt nicht auf den zulässigen Umkehrschluss ein
Da gibt es keinen Umkehrschluss, nur eine weitere Abschweifung vom Thema und den Fakten.
Du machst dich über meine Argumente lustig und ziehst diese ins Lächerliche, und du verdrehst und verfälscht absichtlich die Bezüge meiner Beiträge und deren inneren Zusammenhang, um diese falsch und sinnlos aussehen zu lassen.
Könnte es sein, dass du hier etwas ganz Anderes bezweckst, als eine Diskussion zum Thema Sanktionen?
Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 18:44:05zum Thema zurückkehren
:yes: Gute Idee
Das Sozialgericht in Gotha hält also die Kürzung von AlgII für verfassungswidrig. Diese Erkenntnis ist logisch und Jedem mit gesundem Menschenverstand leuchtet ein:
Ein Mindestmaß, mit anderen Worten ein Minimum oder ein Limit zu unterschreiten muss an die Substanz gehen.
Dass es 10 Jahre gedauert hat, bis das erste Mal ein Gericht endlich auf dem Fundament von Rechtsstaat, Menschenrechten und Demokratie diese Kürzungen ins Limit hinein auf den Prüfstand stellt, DAS muss über die verfassungskonforme Haltung der Regierung/des Gesetzgebers im Speziellen und über den Zustand unseres Rechtsstaates sowie unsrer Demokratie im Allgemeinen doch sehr zu denken geben.
Die Sanktionen sind der faulige Kern des Hass4-Konstrukts. Mit ihnen werden seit 10 Jahren arbeitsuchende Menschen in miese Jobs unterhalb der vorhandenen Qualifikationen gezwungen und der Arbeitsmarkt zu einem Wildwest-Arbeitsmarkt mit stagnierenden Löhnen im mittleren Einkommensbereich und sinkenden im unteren inklusive Heuern+Feuern umgewandelt
Die Süddeutsche Zeitung zum Thema:
http://www.sueddeutsche.de/politik/gotha-sozialgericht-haelt-hartz-iv-kuerzung-fuer-verfassungswidrig-1.2497833
Was mich heute hat stutzig werden lassen als ich das gelesen habe, ist das das Thema auf einmal wieder angeschoben wird, genau da wo man über Bargeldverbot diskutiert.
Also das das in Gutscheine oder Sachleistungen enden könnte find ich gar nicht so abwegig..... vielleicht kommt da auch noch was ganz anderes bei rum ,da man ja immer mehr alle Menschen kontrollieren möchte.....gar kein Bargeld mehr für uns oder so.....trau der Sache nicht.... :nea:
Als nicht Betroffener von möglichen JC Sanktionen, darf ich vielleicht ein wenig anders denken, und die Sicht ein wenig ausweiten. Also ein SG Urteil ist noch lange nicht Bundesweit bindend, deshalb erst mal abwarten – ist aber auch schon hier geschrieben worden. Nach Wallraffs Reportage, ebenso den Offenen Brief der JC Mitarbeiter, ist möglicherweise ein neuer Ball ins rollen gekommen. Das Urteil aus Gotha, Gotha liegt in Thüringen, dem Bundesland mit einem Linken Ministerpräsidenten. Da durfte möglicherweise mal ein Richter über die bundesweite Zielführung hinaus schießen – möglicherweise. Vielleicht um Nachahmer zu finden , gar das BVerfG bemühen? Und immer dran denken, hier von Ralph Boes zitiert liegt die Hürde, die übersprungen werden muss:
DAS GRUNDGESETZ - REINE FIKTION?
Liebe Freunde, liebe Interessenten -
heute wurde mir der Link auf eine Webseite zugesandt, die aufs Schlüssigste darlegt, dass es die im Grundgesetz geforderte "Gewaltenteilung" zwischen Exekutive und Judikative überhaupt nicht gibt, und dass deswegen ein Versuch, das Grundgesetz gegen staatliche Machenschaften zur Geltung zu bringen, so gut wie hoffnungslos ist.
Das Grundgesetz gilt nur als IDEE - die Wirklichkeit ist bewusst anders eingerichtet! Indem die Regierung die maßgeblichen Richter ernennt, sie absetzt, das AUF und Ab ihrer Karriere und ihrer Bezüge regelt [1], indem sie andererseits über die Staatsanwälte Weisungsbefugnis hat [2], hat sie, allen anders lautenden Beteuerungen zuwider, die absolute Macht im Recht.
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-ereignisse-2015.htm
Zitat von: Orakel am 28. Mai 2015, 17:56:34
.... Übrigens ist es durchaus auch hilfreich, sich mit der Rechtsprechung zu § 25 BSHG auseinanderzusetzen, auf die bislang immer noch zurückgegriffen wird ... Sooooo einfach ist die Entscheidung nämlich nun auch wieder nicht ...
Das ist in der Tat kompliziert, auch weil:
§ 25 BSHG
Außer Kraft am 1. Januar 2005 nach Maßgabe des Artikels 68 Absatz 2 durch Artikel 68 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022).
Quelle:
https://www.jurion.de/Gesetze/BSHG/25
Die Schandgesetze "glänzen" in den 10 Jahren ihres Bestandes mit einer verheerenden Wirkung für alle Lohnabhängigen. Diejenigen mit Arbeitsverträgen zu alten Bedingungen werden immer weniger.
Mit den Kürzungen in das Limit-zum-Leben hinein werden existenzielle Ängste und Nöte in diesem reichen Land absolut unnötig geschürt.
Leistungsberechtigte werden somit erpresst anstatt frei und selber die Auswahl eines Arbeitsplatzes zu gestalten, entgegen den Regeln eines freien Marktes, wo Angebot und Nachfrage den Preis regeln, ihre Arbeitskraft unter Wert zu verramschen. Wer Widerstand leistet, dem wird in krimineller Manier die existenzielle Grundlage entzogen. Die erpresserischen Kürzungen wirken als elementare Bedrohung in die gesamte Gesellschaft der Lohnabhängigen.
Heute in den Meldungen: Forscher hangeln sich meist von einem Fristvertrag zum nächsten .... Bundesweit arbeiten knapp 90 Prozent der hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter an Hochschulen auf befristeten Stellen. Etwa die Hälfte davon hat Verträge mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr. .... Ob es sich dabei um Missbrauch gesetzlicher Öffnungsklauseln handelt oder womit man den hohen Anteil der Fristverträge sonst begründet, dazu war auf Nachfrage von der Universitätsverwaltung gestern keine Stellungnahme zu erhalten. Quelle (http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/TOP-THEMA/Forscher-hangeln-sich-meist-von-einem-Fristvertrag-zum-naechsten-artikel9207153.php)
Interessanter Beitrag und leider nicht nur für Jungakademiker die Lebensrealität geworden. Aus dem Link:
Zitat...Die Bundestags-SPD verlangt in ihrem Eckpunkte-Papier unter anderem, dass eine Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten festgeschrieben wird, falls keine Sachgründe dagegen sprechen. ...
Unterstrichen von mir. Da der Begriff Staatsräson hier im Thread schon genannt wurde und asoziale neoliberale Marktwirtschaft nicht anders funktioniert, ohne einseitig auszubeuten und auf den gewohnten Haufen an einer Spitze anzuhäufen, wird sich nichts daran ändern. Es sei denn, das ganze System wird geändert.
Von den Abschweifungen zum Ursprung:
Sollte man in diesem Zusammenhang nicht zumindest erst einmal --wenigstens-- den Beschluss des SG Gotha lesen?
Wenigstens den?
Bevor man das KSS wieder in allen nur denkbaren Facetten anprangert?
...nur mal so gefragt... :sleep:
KSS steht für Küstenschutzschiff oder ...?
nö, das nu grad nich... :grins:
Giselle und Rolo wissens ganz sicher. Denn insbesondere diese User haben den Bogen zum Kap. Schw. Sys. ganz schnell geschlagen.
Dabei gehts (nur) um die alte und stets neue Frage: Sind Sanktionen nach § 31ff SGB II verfassungswidrig?
Liebe 44lenzen,
nach fernmündlicher Auskunft des Sozialgericht Gotha:
Eine Veröffentlichung des Vorlagebeschluss wird erwogen und ist derzeit noch nicht entsprechend vorbereitet. Es geht vorrangig darum, den Vorlagebeschluss an das BVerfG einzureichen. Daher können sich alle nur darauf beziehen, was die Pressestelle des SG in Gotha bislang an die Medien öffentlich gemacht hat.
Giselle und Rolo wissens ganz sicher. Denn insbesondere diese User haben den Bogen zum Kap. Schw. Sys. ganz schnell geschlagen.
Die marktradikalen und neoliberalen Extremtäter haben die ehemals ,,Soziale Marktwirtschaft" mit der Agenda und Hass-IV höchstselbst
zum kapitalistischen Schweinesystem gekürt. Es kann nicht oft genug auf die katastrophalen Missstände in diesem schönen Land hingewiesen werden.
Es liegt in den verbrecherischen Auswirkungen der marktradikalen Sozialapartheid begründet, dass man diese Verbrechen nunmal anprangern MUSS.
Da hilft keine Ignoranz.
Die Umstände und Lebenswirklichkeiten die mit dem Hass-IV-Monster geschaffen wurden sind brutal und gehören ebenso brutal angeklagt.
Zitat von: Gast36005 am 29. Mai 2015, 11:28:12den Bogen zum Kap. Schw. Sys.
aha, nicht unbedingt mein Vokabular, da doppelt gemoppelt. :grins:
Zitat von: Gast36005 am 29. Mai 2015, 11:28:12Giselle und Rolo wissens ganz sicher. Denn insbesondere diese User haben den Bogen zum Kap. Schw. Sys. ganz schnell geschlagen.
Das behauptest du - wissend, dass du zum Einen die Unwahrheit schreibst und zum Anderen spam.
Niemand außer DIR, schrieb bisher vom "KKS" als Kap. Schw. Sys. - genauso Quark ist dein "Vorschlag" in Frageform, ob man nicht erst mal den Beschluss lesen sollte, obwohl dies momentan noch unmöglich ist.
Die marktradikalen und neoliberalen Extremtäter haben die ehemals ,,Soziale Marktwirtschaft" mit der Agenda und Hass-IV höchstselbst
zum kapitalistischen Schweinesystem gekürt. Es kann nicht oft genug auf die katastrophalen Missstände in diesem schönen Land hingewiesen werden.
Es liegt in den verbrecherischen Auswirkungen der marktradikalen Sozialapartheid begründet, dass man diese Verbrechen nunmal anprangern MUSS.Wer dazu schweigt oder schlimmer noch an diesem UNRECHT tatkräftig mitarbeitet, ist gegenüber den Opfern dieser Schandgesetze mitverantwortlich und mitschuldig.
Wo eine Vielzahl an Bewerbern auf die künstlich reduzierten Angebote in existenzsichernde, unbefristete Arbeitsplätze trifft, dienen Sanktionen einzig zur Entwertung der Arbeitskraft.
Millionen Arbeitsuchende sollen mit Pseudo-Angeboten zufrieden sein - Hauptsache Arbeit. Wer aber will schon einen knallroten Ferrari dem die Räder abmontiert und Motor, Sitze sowie das Lenkrad ausgebaut wurden? Solche miesen Jobs sollen die Ausbeuter sich sonstwohin stecken.
Zitat von: Gast13437 am 29. Mai 2015, 14:41:57- Hauptsache Arbeit. ...
mir ist schon seit einiger Zeit aufgefallen, dass in der Propaganda neuerdings der Terminus "Beschäftigung" bevorzugt wird.
Zitat von: MichaK am 29. Mai 2015, 16:00:42
... mir ist schon seit einiger Zeit aufgefallen, dass in der Propaganda neuerdings der Terminus "Beschäftigung" bevorzugt wird.
Dazu würde es doch Sozialausgaben schonend genügen, mit Antragstellung gleich ein Strickliesel zu verteilen und als Bonus um höheren Ansprüchen zu genügen, für die benötigte Wolle einen Gutschein :mocking:
Hallo,
das würde aber voraussetzen, dass ein solches Ziel überhaupt beabsichtigt ist. Ausgaben sind woanders schließlich Einnahmen.
Solange also Sozialausgaben nicht beim LE verbleiben, sind es doch gute Ausgaben. Das kann man in allen Zweigen des "Sozialstaates" gut beobachten.
Die Hirnwäsche-Propaganda ("Beschäftigung") soll wohl verschleiern, dass Arbeit in Vollzeit stets auch mit Existenzsicherung zusammenhängt und keinesfalls wie ein Hobby gehandelt werden kann.
Was freilich an Absurdität unübertroffen bleibt, sind SB, die mit Sanktionen letztendlich auch für ihre eigenes prekäres, weil zunehmend befristetes Dasein sorgen. :lol:
"Beschäftigung" kommt von "sich beschäftigen", also dem Gegenteil von "Nichtstun".
Nicht beschäftigt sein impliziert also, nichts zu tun (zu haben), d.h. "auf der faulen Haut zu liegen".
Das ist nichts weiter als eine etwas subtilere Art, anstelle von z.B. "Sozialschmarotzer", "arbeitsscheues/arbeitsfaules Gesindel" etc...
Zitat von: Ottokar am 30. Mai 2015, 10:41:57
Nicht beschäftigt sein impliziert also, nichts zu tun (zu haben), d.h. "auf der faulen Haut zu liegen".
Das zum Einen, aber in der Reflektion auch als eine Art infantiles Tun. Bei kleinen Kindern spricht man von Beschäftigung und auch bspw. bei Schwerstbehinderten in Werkstätten oder Heimen oder auch in der Therapie bei Kranken. Daher sehe ich auch eine Herabwürdigung insgesamt, die man als Beschäftigter erfährt. Gelegentlich ja auch für ganz normale Arbeiter benutzt.
Im Bewusstsein spiegelt sich die ökonomische Ordnung. Das Kapital arbeitet, der Mensch ist beschäftigt. In Beschäftigungsgesellschaften.
Zitat von: Gast13437 am 29. Mai 2015, 14:41:57
Niemand außer DIR, schrieb bisher vom "KKS" als Kap. Schw. Sys.
Danke, dass du nun unten genau DAS selbst bestätigst, was ich oben schrieb. Bin ich Hellseher ??
Zitat von: Gast13437 am 29. Mai 2015, 14:41:57genauso Quark ist dein "Vorschlag" in Frageform, ob man nicht erst mal den Beschluss lesen sollte, obwohl dies momentan noch unmöglich ist.
Ich ergänze gern für dich:...wenn der Beschluss (oder der ursprüngliche SG-Beschluss zur Klage gegen das JC) dann lesbar ist.
Dann kann man endlos darüber spekulieren/diskutieren.
Zitat von: Gast13437 am 29. Mai 2015, 14:41:57Es liegt in den verbrecherischen Auswirkungen der marktradikalen Sozialapartheid begründet, dass man diese Verbrechen nunmal anprangern MUSS.
Ja? Ist das so? In jedem Thread? Und du meinst trotzdem nicht, das sei Agitation und Propaganda? Ist es denn hilfreich ?
Zitat von: Gast13437 am 29. Mai 2015, 14:41:57Wer dazu schweigt oder schlimmer noch an diesem UNRECHT tatkräftig mitarbeitet, ist gegenüber den Opfern dieser Schandgesetze mitverantwortlich und mitschuldig.
Soso. Das bestimmst du?
Zitat von: Gast13437 am 29. Mai 2015, 14:41:57Wo eine Vielzahl an Bewerbern auf die künstlich reduzierten Angebote in existenzsichernde, unbefristete Arbeitsplätze trifft, dienen Sanktionen einzig zur Entwertung der Arbeitskraft.
Dafür gibts aber keine Sanktionen. Du scheinst Grundsätzliches nicht verstanden zu haben.
Eine Sanktion entwertet auch keine Arbeitskraft---sondern das tut leider das KS-System.
Tu doch bitte nicht so, als würden ALLE Hartz-4-Bezieher stets mit Pseudo-Angeboten bombardiert.
Wir lesen HIER tagtäglich auch ganz anderes.
Zitat von: Gast13437 am 29. Mai 2015, 21:24:40Was freilich an Absurdität unübertroffen bleibt, sind SB, die mit Sanktionen letztendlich auch für ihre eigenes prekäres, weil zunehmend befristetes Dasein sorgen. :lol:
Das macht mir am meisten Sorgen: sitzen auf ihrem Ast und sägen ihn selbst ab. Indirekt hatte ich es sogar beruflich so gelernt, teil eines Automatisierungsprozesses, meinen Berufstand weitestgehend selbst entsorgt. Man ist teil eines Projekts um den Faktor arbeit als Kostenfaktor zu reduzieren. Nenne sie die stumpfen Mitläufer – Täter. Fühle mich also davon nicht ausgenommen, andererseits, was soll einer meiner tun, etwa gegen Windmühlen ankämpfen? Kann nur den Finger immer wieder ermahnend in die Wunde legen.
Zitat von: Gast36005 am 29. Mai 2015, 11:28:12Giselle und Rolo wissens ganz sicher. Denn insbesondere diese User haben den Bogen zum Kap. Schw. Sys. ganz schnell geschlagen.
Dabei gehts (nur) um die alte und stets neue Frage: Sind Sanktionen nach § 31ff SGB II verfassungswidrig?
Selbst wenn Sanktionen verfassungswidrig wären, was sie ja eigentlich sind laut GG, kann ich doch auch wieder nicht an den Weihnachtsmann oder Osterhasen glauben. Würde die Saktionen abgeschafft, würde unsere Gesellschaft in einem anderen Zug, mit einem anderen Ziel. Doch das momentane Ziel heißt gerade outsourcing. Ist aber wieder ein anderes Thema.
Zitat von: Gast28527 am 30. Mai 2015, 11:17:05
Selbst wenn Sanktionen verfassungswidrig wären, was sie ja eigentlich sind laut GG, kann ich doch auch wieder nicht an den Weihnachtsmann oder Osterhasen glauben. Würde die Saktionen abgeschafft, würde unsere Gesellschaft in einem anderen Zug, mit einem anderen Ziel. Doch das momentane Ziel heißt gerade outsourcing. Ist aber wieder ein anderes Thema.
Was denn nun, Rolo?
Entweder sind sie verf-widrig---oder sie sind es nicht.
Wenn sie es wären---eigentlich sind sie ja--- was ist das denn?? :scratch:
Die Entscheidung, ob oder ob nicht----ist Sache des BVerfG. Soweit herrscht doch wohl wirklich sogar hier ziemliche Einigkeit.
Du siehst dich wohl noch wie seinerzeit die:
Dampflok-Führer--Schneider--Schuhmacher--Postkutschenkutscher---usw.? Alles weitgehend "abgesägt".
Was wird von deinereiner verlangt? Umdenken, anderes lernen, anderes machen---nach Kräften und Möglichkeiten. Das tun, was das Auskommen sichert. Oder aus dem System rausgehen, doch wohin? Wo es das nicht gibt? Wo gehen wir denn dann hin, Rolo? Ich würde evtl. sogar dorthin mitkommen, sogar mit Giselle und dir--- :grins:
Ich würde nämlich auch lieber etwas ganz anderes viel lieber machen und damit mein Auskommen sichern.
Wenns leider trotzdem nicht gelingt mit dem auskömmlichen (Erwerbs)einkommen, kommt Hartz4.
Gegen diese Windmühlenflügel willste nich kämpfen, sondern nur den Finger heben oder legen??
Nadann---machs weiter so. Solange es Hartz 4 gibt und du Sanktionen ausweichen kannst, wirst du ja mit dem Nötigsten versorgt werden vom KSS.
WO hast du sonst noch diese Freiheiten?
Ich frage dich:Was würde sich in unserer Gesellschaft konkret ändern, wenn das BVerfG irgendwann entscheidet, Sanktionen
sind verfassungswidrig und der Gesetzgeber
hat die Rechtsgrundlage dafür bis späteestens zum xx abzuschaffen.
WAS käme dann anstelle von *outsourcing*? Und für wieviele Menschen würde das NEUE RECHT dann gelten?
Zitat von: Gast36005 am 30. Mai 2015, 11:41:23Ich frage dich:
Was würde sich in unserer Gesellschaft konkret ändern, wenn das BVerfG irgendwann entscheidet, Sanktionen sind verfassungswidrig und der Gesetzgeber hat die Rechtsgrundlage dafür bis späteestens zum xx abzuschaffen.
Mal ne Gegenfrage: Glaubst du man könne ein Regime Chance herbeirufen wenn nur das BVerfG gerufen wird? :grins:
Ich verstehe leider nicht, was du mit dieser Gegen-Frage meinst.
Ich hatte auf deine Aussage geantwortet, die da hiess:
Würde die Saktionen abgeschafft, würde unsere Gesellschaft in einem anderen Zug, mit einem anderen Ziel. Doch das momentane Ziel heißt gerade outsourcing.
Outsourcing heisst ganz häufig auch: andere Beschäftigungsverhältnisse im Inland (in unserer Gesellschaft)
Ich denke absolut nicht, das sich unsere Gesellschaft in einem anderen Zug (befinden würde), nur, weil vllt. SGB 2-Sanktionen *abgeschafft* würden. Unsere Gesellschaft würde insgesamt sicher auch kein anderes Ziel haben, wenn sie abgeschafft würden.
Warum?
Weil unsere Gesellschaft aus ca. 80 Mio Bürgern besteht, von denen sich nur ein Bruchteil mit dem Thema *Sanktionen bei Hartz 4* beschäftigt. Deshalb würde unsere Gesellschaft sich nicht grossartig ändern oder anders entwickeln.
Sogar ich als kleinster, betroffener Teil unserer Gesellschaft würde nicht besonders von Änderungen betroffen sein. Ich leiste mir schon lange keine Sanktion mehr, die ersten beiden (bzw. 1 Sperrzeit) waren mir Lehrgeld genug.
Zitat von: Gast36005 am 30. Mai 2015, 11:11:40wenn der Beschluss (oder der ursprüngliche SG-Beschluss zur Klage gegen das JC) dann lesbar ist. Dann kann man endlos darüber spekulieren/diskutieren
Wiederholt hebst du nun auf den noch nicht veröffentlichten Beschluss ab, um diese Diskussion zu diskreditieren. Hier geht es immer noch um die Meldung, dass in Gotha das Sozialgericht Alg-II-Kürzungen für verfassungswidrig hält und keineswegs um diesen Beschluss. Und selbst wenn dieser Beschluss in einem Beitrag Erwähnung fand, ist dein "Argument" immer noch zu dünn, um in Sache etwas auszusagen.
Außerdem, wenn ich hier im Forum meine Meinung zu den Schandgesetzen und der dazugehörigen Politik äußere, hast du kein Recht dies als Agitation und Propaganda zu verunglimpfen, nur weil meine Meinung relativ gleich bleibt. Meine Meinung ändert sich wenn .... dann mit überzeugenden Argumenten.
Was denn
f ü r das verfassungswidrige Hass4-Unrecht sprechen soll, dazu wirst auch du
auf dem Fundament von Demokratie-Rechtsstaat-Menschenrechten-Grundgesetz schwerlich argumentieren können. An der faulen agenda-2010-Frucht ist so sehr vieles grundgesetzwidrig und anti-rechtsstaatlich, dass es für verfassungstreue, aufrechte und rechtsstaatliche Demokraten die erste Bürgerpflicht sein muss, gegen diese Schande Widerstand zu leisten.
Zitat von: Ottokar am 30. Mai 2015, 10:41:57Das ist nichts weiter als eine etwas subtilere Art, anstelle von z.B. "Sozialschmarotzer", "arbeitsscheues/arbeitsfaules Gesindel" etc...
Stimmt. So habe ich das noch gar nicht gesehen. Dass somit die allgegenwärtige Hetze gegen Menschen ohne Arbeitsplatz auf Schleichwegen zur Geltung kommt, ist mit jetzt auch klar.
Auf mich wirkte die Bezeichnung irgendwie verniedlichend in Bezug auf die Verpflichtung welche mit Reichtum einhergeht. Wenn Profite/Gewinne aus Lohnarbeit angehäuft werden und gleichzeitig die in Vollzeit eingesetzte Arbeitskraft als bloße "Beschäftigung" vernebelt dargestellt wird, stehlen sich damit die Ausbeuter der Arbeitskraft nebenbei und hinterrücks aus ihrer verfassungsgemäßen Verantwortung bzw. ihrer Verpflichtung Investitionen in auskömmliche, dauerhafte Arbeitsplätze zu tätigen.
Zitat von: Gast28527 am 30. Mai 2015, 11:17:05Das macht mir am meisten Sorgen: sitzen auf ihrem Ast und sägen ihn selbst ab
Ja, weil eben jeder auch für seinen Lebensunterhalt arbeitet, so wie Möglichkeiten dafür vorhanden sind. Es ist freilich ein Unterschied, ob jemand am Prozess der Automatisierung mitarbeitet oder im JC für sklavenhalterische Standards eintritt.
Die Mitarbeiter in den JCn haben die Möglichkeit (bisher weitgehend verpasst) sich mit Inge Hannemann solidarisch zu zeigen und gegen die Vielzahl der verfassungswidrigen Anweisungen zu remonstrieren.
44lenzen,
muss noch einmal nachfragen: dir ist wohl nicht ganz klar was es in unserer Gesellschaft bewirken würde, wenn die Sanktionspraxis der JC vom BVerfG aufgehoben werden würde? Dir ist nicht klar, dass dann Hartz IV sozusagen ein BGE für Bedürftige wäre? Dir ist dann auch nicht klar, dass viele ihren prekären Job aufgeben würden, um lieber Hartz IV zu beziehen, usw. usw.....
Zitat von: Gast13437 am 30. Mai 2015, 14:35:57Die Mitarbeiter in den JCn haben die Möglichkeit (bisher weitgehend verpasst) sich mit Inge Hannemann solidarisch zu zeigen und gegen die Vielzahl der verfassungswidrigen Anweisungen zu remonstrieren.
Die Frage darf natürlich gestellt sein, inwiefern sie arbeitsvertraglich gebunden. Meine gelesen zu haben, dass Hannemann nur schwerlich zu kündigen sei. Sitzt sozusagen gegenüber vielen Kollegen sicher im Sattel – vom Mut und der Bereitschaft ins öffentliche Licht zu treten, Engagement und Rückrat zu zeigen, mal ganz zu schweigen; kann auch nicht jede/r.
Solidarisch heißt ja auch gemeinsam verantwortlich. Wenn das gesamte Team solidarisch remonstriert und besser noch viele oder die Mehrzahl der JC-Teams, ist das gegenseitige "Rückenstärken" mit im Programm.
Dazu gehört natürlich eine gewisse Grundhaltung zu / Überzeugung von Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechten und Grundgesetz
Zitat von: Gast13437 am 30. Mai 2015, 14:35:57Die Mitarbeiter in den JCn haben die Möglichkeit (bisher weitgehend verpasst) sich mit Inge Hannemann solidarisch zu zeigen und gegen die Vielzahl der verfassungswidrigen Anweisungen zu remonstrieren.
Dabei sind die meisten nur befristet eingestellt ! Erst sanktionieren sie die Leute um dann nach 2 Jahren selber auf den Stuhl zu sitzen und sogar Sanktionen zu empfangen :wand:
Zitat von: Gast28527 am 30. Mai 2015, 14:54:18Dir ist nicht klar, dass dann Hartz IV sozusagen ein BGE für Bedürftige wäre? Dir ist dann auch nicht klar, dass viele ihren prekären Job aufgeben würden, um lieber Hartz IV zu beziehen, usw. usw.....
Zur Zeit von Blüm gab es die Arbeitslosenhilfe auch ohne Sanktionen. Erwachsene Menschen brauchen keine Sanktionen .Mit dem BGE hat das nichts zu tun. Arbeitslose sind Opfer verfehlter Politik auch wenn sie noch so hetzen.
Die meisten sind nicht befristet eingestellt!
Orakel:
ZitatSanktionen als Darlehen??? Der Phantasie sind offenkundig keine Grenzen gesetzt ... :lachen:
Warten wir mal ab
wessen Fantasie dann wirklich angekurbelt wird, sollten in der Tat sämtliche Sanktionen als verfassungswidrig eingestuft werden. Ok?
Zitat von: Ottokar am 30. Mai 2015, 10:41:57
.... Nicht beschäftigt sein impliziert also, nichts zu tun (zu haben), d.h. "auf der faulen Haut zu liegen".
Ich möchte hier einmal den Herrn Zuse zitieren, dem wir ja letztendlich im Grunde unsere heutigen Kommunikationsmöglichkeiten wie diese hier zu verdanken haben. Bei einer Übergabe eines seiner ersten Computer für ein Museum an eine Universität erklärte er öffentlich und betonte mehrfach, dass er diese Maschine aus seiner "Faulheit" heraus erfunden hatte. Und richtig, schon der >>olle<< Goethe sinnierte: "Auch Faulheit ist ein Stück Intelligenz" .....
Mit dem Strickliesel den Grundstock zu legen, um sich eine neumodische Mütze zu basteln, erfordert übrigens schon etwas Fleiß :zwinker:
Zitat von: Gast28527 am 30. Mai 2015, 14:54:18
muss noch einmal nachfragen: dir ist wohl nicht ganz klar was es in unserer Gesellschaft bewirken würde, wenn die Sanktionspraxis der JC vom BVerfG aufgehoben werden würde?
Rolo, das hatte ich dich gefragt!!
Ich denke NICHT, dass es ein BGE für Bedürftige würde. Dagegen gibt es viel zu viele Argumente. Und auch andere Instrumente. Hältst du die Richter des BVerfG für völlig losgelöst und benebelt?
Ich denke auch nicht, dass viele ihren jetzt prekären Job aufgeben würden. Denn jeder hat MIT ihm mehr als ohne.
@gagusch
Ja, und zu Zeiten von Blüm war die Rente noch sicher. Achwas...
Und wer aus anderen Gründen als der verfehlten Politik keinen Job kriegt, sind wessen Opfer ?
Die meisten Mitarbeiter in den Jobcentern sind nicht befristet beschäftigt. Merks dir endlich mal.
Hör auf mit deinen immerzu falschen Parolen.
@44lenzen, ob JC-Mitarbeiter befristet oder unbefristet eingestellt sind ändert Null und Nix an den verfassungswidrigen Schändlichkeiten, die sie umsetzen. Merks du dir endlich mal und hör du auf mit deinen immerzu falschen Parolen, die zu Nebendiskussionen animieren sollen.
Zitat von: Gast16739 am 30. Mai 2015, 15:50:05Erst sanktionieren sie die Leute um dann nach 2 Jahren selber auf den Stuhl zu sitzen und sogar Sanktionen zu empfangen :wand:
:yes:
Anstatt alles dafür zu tun, dass dieses unmenschliche Kürzen vom
Mindesten-zum-Leben, diese Gängelung, Entrechtung, Demütigung ..... von erwachsenen, mündigen Bürgern endlich aufhört. Dazu fehlt es offenbar bei den JC-Mitarbeitern an Kenntnissen zu Rechtsstaat, Menschenrechte, Demokratie und Grundgesetz
Hier (https://www.bpb.de/shop/warenkorb/) könnten für 4,60 Porto 120 Grundgesetze bestellt werden, als Horizonterweiterung für unbedarfte JC-Mitarbeiter :grins:
Zitat von: Gast13437 am 30. Mai 2015, 18:44:54
@44lenzen, ob JC-Mitarbeiter befristet oder unbefristet eingestellt sind ändert Null und Nix an den verfassungswidrigen Schändlichkeiten, die sie umsetzen. Merks du dir endlich mal und hör du auf mit deinen immerzu falschen Parolen, die zu Nebendiskussionen animieren sollen.
Wer hat diese Befristungs-Parole angefangen? Wer animiert zu Nebendiskussionen? LESEN bitte! Dann möglichst merken.
Unbedarfte User wie @gagusch sollten sich wenigstens 1 Exemplar bestellen. Ob LESEN hilft?
Dass Sanktionen Leistungsberechtigte unter Druck setzen sollen, damit sie herabgestufte, sklavische Standards als zumutbar akzeptieren MÜSSEN, das ist keine Parole sondern die Realität.
Zitat von: Gast16739 am 30. Mai 2015, 15:50:05Zur Zeit von Blüm gab es die Arbeitslosenhilfe auch ohne Sanktionen.
Das stimmt so nicht, denn Jobangebote und Termine musstest du nachkommen, sonst gab es eine Sperre.
Zitat von: Gast36005 am 30. Mai 2015, 17:30:05Ich denke NICHT, dass es ein BGE für Bedürftige würde.
Wenn es vom BVerfG nach dem GG ersatzlos aufgehoben werden würde, käme es einem BGE für Bedürftige gleich.
Zitat von: Gast36005 am 30. Mai 2015, 17:30:05Hältst du die Richter des BVerfG für völlig losgelöst und benebelt?
Ich nicht! Deswegen kann ich mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Sanktionspraxis aufgehoben wird. Im Einzelfall mal ja – beim SG, im allgemeinen aber nicht.
Zitat von: Gast36005 am 30. Mai 2015, 17:30:05Ich denke auch nicht, dass viele ihren jetzt prekären Job aufgeben würden.
Wäre ich solch ein Beschäftigter, dürfte mich mein AG nicht mehr so sehr unter Druck setzen, für mehr Lohn stände ich schneller auf der Matte bei ihm.
Zitat von: Gast36005 am 30. Mai 2015, 17:30:05Denn jeder hat MIT ihm mehr als ohne.
Nicht jeder, selbst nicht als Aufstocker, denn der Freibetrag kann schnell zur Fahrtkostenfalle werden. Wenn der prekäre Job kurz war, kann er sogar zur Bedarfsunterdeckungs-Falle werden.
Zitat von: Gast36005 am 30. Mai 2015, 17:30:05Ja, und zu Zeiten von Blüm war die Rente noch sicher. Achwas...
Sorry, - auch wieder so eine Neoliberale Aussage. Natürlich war sie da sicher, ist bis heute so geblieben. Nur unter ,,Blüm" war die Rente noch Bedarfs deckend im Allgemeinen, heute für viele nicht mehr ohne Grundsicherung.
Bevor du fragst, Neoliberal deshalb, weil den ,,zukünftigen" Rentnern angst gemacht werden soll, seine Rente würde nicht mehr ausreichen, um ihm/ihr zu signalisieren eine Zusatzversicherung abzuschließen. Denn neoliberale Profitgier kennt keine Grenzen, und macht noch nicht einmal vor Sozialsystemen halt.
Zitat von: Gast13437 am 30. Mai 2015, 18:57:06
Dass Sanktionen Leistungsberechtigte unter Druck setzen sollen, damit sie herabgestufte, sklavische Standards als zumutbar akzeptieren MÜSSEN, das ist keine Parole sondern die Realität.
Ich nehme an nicht nur der Druck sondern auch sparen will man an den Ärmsten der Armen .
Zitat von: Gast35753 am 30. Mai 2015, 17:21:46"Auch Faulheit ist ein Stück Intelligenz" .....
Mit dem Strickliesel den Grundstock zu legen, um sich eine neumodische Mütze zu basteln, erfordert übrigens schon etwas Fleiß :zwinker:
Von Faulheit kann man da nicht sprechen.Die Menschen sind einfach übrig.
Früher beim Kaiser kehrten 100 Mann die Straße und heute fährt Einer mit der Kehrmaschine. So ist es überall die Maschinen lösen den Menschen ab.
Nur wenn ich den Fortschritt will ,welcher gut und richtig ist,so muss ich auch wissen was mache ich mit den Menschen welche die Maschine
ersetzt ??? Faule Arbeitslose ist einfach nur bequem.
Zitat von: Gast16739 am 30. Mai 2015, 19:22:57
.... Von Faulheit kann man da nicht sprechen.Die Menschen sind einfach übrig. ...
Ich wollte es nicht so drastisch ausdrücken. Mir scheint, der "Gutscheinbefürworter" ist wegen meiner Gutscheinablehnung verärgert :mocking:
Zitat von: Gast28527 am 30. Mai 2015, 19:19:46Das stimmt so nicht, denn Jobangebote und Termine musstest du nachkommen, sonst gab es eine Sperre.
Klar aber Du musstest nicht alles nehmen und Sanktionen gab es da nicht.
Viel (http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Arbeit_und_Beruf/Arbeitslosigkeit/Artikel/22339_Seite_2.php)findet man nicht mehr darüber aber H4 war das nicht. Das war noch menschlich und hungern musste keiner und ein Dach über den Kopf hatten sie alle.
Dabei ist es für mich absurd wenn man einem Menschen Hungern und Dursten lässt (Sanktionen) wie der dann noch arbeiten soll und solche Leistungen bringen welche sie heute erwarten.
Zitat von: Gast16739 am 30. Mai 2015, 19:44:27Dabei ist es für mich absurd wenn man einem Menschen Hungern und Dursten lässt (Sanktionen) wie der dann noch arbeiten soll und solche Leistungen bringen welche sie heute erwarten.
Eben. Wer nicht permanent Höchstleistung und größte Motivation zeigt, ist schnell wieder entlassen. An der Stelle setzt sich Münteferings schändlich-zynischer Ausspruch
"wer nicht arbeitet soll nicht essen" fort: Wer kein Essen hat kann nicht arbeiten, also sind Sanktionen neben der Verfassungswidrigkeit auch noch absolut unsinnig.
Als möglicherweise bahnbrechend begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband den Beschluss des Sozialgerichts Gotha, das die bestehenden Sanktionsregelungen in Hartz IV für verfassungswidrig hält und daher in dieser Frage am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Der Verband fordert die Abschaffung der Sanktionen und eine arbeitsmarktpolitische Offensive zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.
"Spätestens mit den massiven Kürzungen bei den Hilfen für Langzeitarbeitslose seit 2010 und der daraus folgenden Zweiklassenarbeitsmarktpolitik ist das Prinzip des Forderns und Förderns von der Bundesregierung aufgegeben worden. Damit ist das Recht auf Sanktionen verwirkt", erklärte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Angesichts einer Förderquote von mittlerweile nur noch neun Prozent und einer Vermittlungsquote von gerade einmal 14 Prozent seien Sanktionen nicht länger zu rechtfertigen. "Wenn die Jobcenter den Betroffenen keine echte Perspektive anbieten können, sind Sanktionen nicht nur sinnlos, sondern geradezu unredlich. Bei den Sanktionen handelt es sich keinesfalls um eine Petitesse", betont Schneider. "Hier werden Menschen tatsächlich unter die Armutsgrenze gedrückt."
-->> http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/31779/Parit%C3%A4tischer-fordert-Abschaffung-der-Hartz-IV-Sanktionen.htm
Nach dem Urteil des Sozialgerichts Gotha, das Strafen für Stütze-Empfänger als verfassungswidrig einstuft, droht den Jobcentern eine Protest-Welle. Im Internet wird bereits zum Widerstand aufgerufen: Hartz-Empfänger, denen das Jobcenter die Stütze kürzen will (weil sie z. B. keinen Job annehmen wollen), sollen Widerspruch einlegen. Und sich auf das Gotha-Urteil (Az.: S 15 AS 5157/14) berufen.
-->> http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/keine-strafen-fuer-stuetze-empfaenger-41153422.bild.html (http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/keine-strafen-fuer-stuetze-empfaenger-41153422.bild.html)
BILD hetzt mal wieder mit dieser Schlagzeile. Entsprechend fallen auch die Kommentare unter dem Artikel aus (über 1300 Kommentare) :nea: .
Siehe auch: BILD hetzt erneut gegen Hartz IV Empfänger -->> https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/bild-hetzt-erneut-gegen-hartz-iv-empfaenger (https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/bild-hetzt-erneut-gegen-hartz-iv-empfaenger)
Zitat von: Meck am 30. Mai 2015, 21:42:17
... (über 1300 Kommentare) :nea: .
Das sind verdammt wenig, bei angeblich 6 Millionen Lesern :lachen:
Zitat von: Gast16739 am 30. Mai 2015, 19:44:27
Klar aber Du musstest nicht alles nehmen und Sanktionen gab es da nicht.
Jetzt musst du auch nicht alles *nehmen*, sondern nur dort bewerben, wo es für dich zumutbar ist. Und wie oft wird ein Bewerber *genommen*?
Nö, BSHG war nicht Hartz 4. Das ist aber schon länger bekannt.
Die allermeisten müssen auch jetzt nicht hungern und die allermeisten haben auch jetzt ein Dach überm Kopf, welches das JC bezahlt.
Zitat von: Gast16739 am 30. Mai 2015, 19:44:27Dabei ist es für mich absurd wenn man einem Menschen Hungern und Dursten lässt (Sanktionen) wie der dann noch arbeiten soll und solche Leistungen bringen welche sie heute erwarten.
Die drastischen Sanktionen gibts für die, die sich nicht bewerben oder eine Arbeit ablehnen (oder ne Massnahme). Wenn man dieses Gesetz kennt, warum setzt man sich Sanktionen so aus, dass man hungern und dursten muss?
Fährt man denn permanent bei Rot über die Ampel, weil keiner kommt oder weil man es immer eilig hat, OBWOHL man das Gesetz kennt?
@Giselle
Immer den Müntefering zu ziehen, ist doch langsam sowas von abgeschmackt.
Sanktionen sind sehr differenziert. Es fehlt nicht immer gleich am Essen.
Zitat von: Gast35753 am 30. Mai 2015, 21:43:55angeblich 6 Millionen
was? Nur 6 Millionen und die sind vielleicht auch noch übertrieben? :lol:
Zitat von: Gast36005 am 30. Mai 2015, 21:46:10
.... Sanktionen sind sehr differenziert. Es fehlt nicht immer gleich am Essen.
:lol:
Der Beruf eines Henkers oder Scharfrichters war schon immer recht diffizil :blum:
wenn nun differenziert und diffizil dasselbe wären, würd ich schlucken.
:wand:
Zitat von: Meck am 30. Mai 2015, 21:42:17BILD hetzt erneut gegen Hartz IV Empfänger -->> https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/bild-hetzt-erneut-gegen-hartz-iv-empfaenger (https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/bild-hetzt-erneut-gegen-hartz-iv-empfaenger)
Dafür muss es Strafanzeigen hageln! Wenn das keine Volksverhetzung ist, wo die Mehrheit gegen eine Minderheit aufgehetzt wird, wo zudem: die Menschenwürde einer gesellschaftlichen Minderheit dadurch angriffen wird, indem BILD die gesamte Gruppe, einen Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht und als faul verleumdet?
Zitat von: Gast13437 am 30. Mai 2015, 21:56:34
... Dafür muss es Strafanzeigen hageln! Wenn das keine Volksverhetzung ist, wo die Mehrheit gegen eine Minderheit aufgehetzt wird, ...
Das geht in vielen Bundesländern heute schon online :zwinker:
Zitat von: Gast16739 am 30. Mai 2015, 19:44:27Klar aber Du musstest nicht alles nehmen und Sanktionen gab es da nicht.
:help: Noch einmal zum alten ALG System:
Arbeitslosengeld gab es maximal 1 Jahr, (abgesehen von späteren Regelungen für über 50 jährige), und zwar in Höhe von 63-67 % berechnend aus den letzten 3 Monatsgehältern. Danach gab es unbefristet Arbeitslosenhilfe, wenn man den Anspruchsvoraussetzungen entsprach. Das ALG und ALH konnte bei kleineren Vergehen für 4 Wochen ersatzlos gesperrt werden, in Folgevergehen ersatzlos gestrichen werden. Man bekam einen Aufhebungsbescheid, mit diesem konnte man zum Sozialamt, um Sozialhilfe gewährt zu bekommen. Sozialhilfe bekam man nur, wenn man keinen Anspruch auf ALG oder ALH hatte. Bei Sozialhilfe musste man als ,,arbeitsloser" Auflagen erfüllen, bei Vergehen konnte der Sachbearbeiter eine ~10%ige Sanktion verhängen. Sozialhilfe musste auch monatlich abgeholt werden – Auflage-Nachweise mussten dabei vorgelegt werden. Um erneut ALG zu erwerben musste man erst wieder einmal die Anspruchsvoraussetzung, die da waren, in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgekommen zu sein.
Übrigens: Leiharbeit war kein muss, ein solches Arbeitsangebot konnte man ohne wenn und aber ablehnen. Vorrangig wurde man in den zuletzt ausgeübten Beruf vermittelt, und zwar verpflichtend, es sei den der zukünftige AG wollte weniger als den tariflichen Lohn bezahlen, auch dann durfte man ablehnen. Man durfte sich strikt an die Tarifautonomie halten. Prekäre Jobs war ein kann und nicht ein muss, wurde vom Amt auch nicht vermittelt.
Arbeitsvermittler waren meist geschultes Personal, und zwar berufsbezogen. :flag:
Ich habe ja zu Blüms Zeiten nur ALG erhalten aber die Arbeitsangebote im auf dem Seiten des Amtes waren noch zu gebrauchen und Leihbuden gab es da nicht. Es war alles übersichtlich und Jobs waren immer mal vorhanden. Soweit ich mich erinnern kann.
Zitat von: Gast36005 am 30. Mai 2015, 21:46:10Die allermeisten müssen auch jetzt nicht hungern und die allermeisten haben auch jetzt ein Dach überm Kopf, welches das JC bezahlt.
Die Toten von H4 (http://www.nachrichtenspiegel.de/2013/01/03/von-den-jobcentern-in-den-tod-getrieben-oder-wie-leichen-den-weg-der-hartz-iv-reform-pflastern/)
Nein hungern tun sie nicht :schock: Sie sterben daran :teuflisch:
gagusch.
jaja, früher war alles besser.
Trotzdem: die allermeisten Bedürftigen verhungern nicht und haben auf jeden Fall ein Dach überm Kopf.
Und es sind auch jetzt noch immer mal Jobs zu haben.
Zu deinen Zeiten gabs wahrscheinlich auch kein Internet und keine Handys, ebensowenig wie Leihbuden.
weisst du nicht, was *die allermeisten* heisst? Das auch nicht? Ziemlich armselig, was du hier abgibst.
Die Ergüsse der *angewandten Eifelphilosophen* im Nachrichtenspiegel sind natürlich **** :zensiert:
44lenzen, zu den "Allermeisten" - wieviele Menschen(leben) sind notwendig, damit aus vermeintlichen Recht Unrecht wird? Einer? Zehn? Hundert oder doch gleich Tausend etc.?
Die Allermeisten derer, die hungern müssen, sterben ja nicht. - Wie beruhigend, daß "man" damit am Ende auch alles rechtfertigen. Schau Dir mal die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes an, als es den § 14 des Luftsicherheitsgesetzes kassiert hat. (https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_des_Bundesverfassungsgerichts_zum_Luftsicherheitsgesetz_2005)
Wer muss hungern? haste Zahlen? Haste nicht!
Seit 10 Jahren gibts Hartz 4.
Heute so wie in den letzten 4-5 Jahren erhebt sich so gut wie keiner der Betroffenen gegen den *Hunger-RS*? Warum nicht?
Hier wird doch auch gewettert, dass die Schwarte kracht. Warum klagt keiner, der schon so lange hungert?
Erzähl doch nix---wenns so grauslig wäre, wie der aus Krefeld das beschreibt, wäre schon längst was passiert.
Von einer Seite zumindest.
Jetzt noch deine Quelle---manmanman---da hat jemand GEKLAGT! Und das BVerfG hat entschieden.
Wer klagt denn jetzt? Das SG Gotha erwägt bzw. bereitet u.U. eine Klage vor---im Juni 2015.
Wird Zeit, oder?
Zitat von: Gast36005 am 31. Mai 2015, 17:08:05Heute so wie in den letzten 4-5 Jahren erhebt sich so gut wie keiner der Betroffenen gegen den *Hunger-RS*? Warum nicht?
Solange Sozialgerichte nicht in der Lage sind, Sanktionsklagen an das Bundesverfassungsgericht weiter zu geben, solange wird sich auch nichts tun. Nun endlich traut sich mal ein SG.
Natürlich erheben sich die Menschen mit Klagen gegen Sanktionen, nur wenn ein SG zu Gunsten des Klägers entscheidet, landet es nicht mehr beim Bundesverfassungsgericht.
LG Hexe
Zitat von: Gast36005 am 31. Mai 2015, 17:08:05Wer muss hungern? haste Zahlen? Haste nicht!
Seit 10 Jahren gibts Hartz 4.
Heute so wie in den letzten 4-5 Jahren erhebt sich so gut wie keiner der Betroffenen gegen den *Hunger-RS*? Warum nicht?
Doch ist geklagt wurde aber die Klage wurde abgelehnt.
Und haben Hartzer das Geld zu Klagen ?? Wohl nicht mal zum Essen.
Zum Thema zurück !
Langzeitarbeitslose nicht nur das sie nicht bei Kräften sind nein auch wenn sie 10 Jahre H4 hinter sich haben ,immer wieder gesagt bekommen Du bist wertlos und lebst nur von Steuergeldern nieder gemacht werden im JC selbst wenn Sie wollten und sie wollen haben sie nach dem Psychoterror im Amt nicht mehr die Kraft der heutigen Leistung stand zu halten. Mit Maßnahmen wo man Sack hüpfen oder Eierlauf lernt oder Bäume zählen und Kamele spazieren führen hält man den heutigen Arbeitsablauf nicht mehr stand. Und Arbeitgeber wissen das auch. Und wenn man den Leuten einredet Du bist ein fauler Arbeitslose mit welchen Mut tritt er eine Arbeit stelle an ?
Hat wirklich mal einer ein Arbeit von paar Stunden wo er sich steigern könnte so macht das der JC sofort kaputt in dem sie ihn sofort in eine Maßnahme stecken.
Treten sie eine Arbeit an und wissen das JC steht an der Tür um wieder zu schikanieren wenn er Feierabend hat :wand:
Arbeitslosen muss man Mut machen,Schikane bringen auch nicht weit.
Zitat von: Gast36005 am 31. Mai 2015, 17:08:05Heute so wie in den letzten 4-5 Jahren erhebt sich so gut wie keiner der Betroffenen gegen den *Hunger-RS*? Warum nicht?
weil gagusch dazu geantwortet hatte, schreib ich mal, was mir beim Lesen in den Sinn kam.#
Ich denke, die Erhebung gibt es schon. Es wird genügend geklagt, wenn auch nicht gegen den Regelsatz. Wie auch, wenn das Verfassungsgericht ihn für zureichend hält? Hinter den vielen Klagen steckt auch immer die Unzufriedenheit mit der Leistung. Ist nicht abwegig, denke ich.
Die offene Revolte gibt es nicht. Stimmt. Aber das muss nix heißen. Das kann schon morgen anders sein. Ein Anlass genügt.
Zitat von: Diskus am 27. Mai 2015, 15:48:31
.....
Wenn ich mir allerdings Projekt Peine ansehe, dort ist die 4te Verfassungsbeschwerde natürlich ohne Begründung abgelehnt worden. Meine Hoffung besteht darin, das es jetzt ein Richter vorgelegt hat, das es eventuell auch zur Entscheidung angenommen wird, nur bis zur Verhandlung kann es dann nochmal Jahre dauern.
Diskus
Hallo Diskus
Eine von einem Bürger eingereichte Verfassungsbeschwerde ist mit einer Richtervorlage nicht vergleichbar.
Das BVerfG kann eine Verfassungsbeschwerde per Nichtannahmebeschluss ohne Begründung abbügeln.
Im Falle der Richtervorlage ist ein Nichtannahmebeschluss im BVerfGG nicht vorgesehen. Hier kann das BVerfG allerdings die Unzulässigkeit nach § 81a BVerfGG feststellen und die Vorlage zurückweisen.
Es muss aber dann die Unzulässigkeit der Vorlage begründen. In diesem Fall also die Vereinbarkeit von Sanktionsparagraphen und Grundgesetz feststellen oder entscheidende Form- oder Faktenfehler in der Vorlage herausstellen.
Der Gothaer Richter/in hat hier keine Klage oder Verfassungsbeschwerde vors BVerfG gebracht, sondern befindet sich in einem Gewissenskonflikt, kann daher nicht objektiv urteilen.
Zum Einen, hält er bspw. das grundgesetzlich garantierte und vom Gesetzgeber bezifferte Minimum für unbedingt notwendig, zum Anderen sind die Sanktionsparagraphen eindeutig formuliert und lassen keinen Spielraum zu einer verfassungsgemässen Auslegung.
In solchem Fall muss der Richter/in nach Artikel 100 GG das Verfassungsgericht zur Entscheidung anrufen.
Artikel 100
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.Logisch, dass das BVerfG nun nicht begründungslos zurückweisen kann, denn der Sozialrichter/in müsste ja dann entweder das Grundrecht oder das gültige Sozialrecht in unzulässiger Weise verbiegen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich das BVerfG nun endlich mit den Sanktionen auseinandersetzen muss ist also ziemlich hoch.
In spätesten 2018 wissen wir ob das bedrohen mit Hunger gerecht und mit Würde zu ertragen ist.
:cool:
Zitat von: Hexe am 31. Mai 2015, 18:22:13
Solange Sozialgerichte nicht in der Lage sind, Sanktionsklagen an das Bundesverfassungsgericht weiter zu geben, solange wird sich auch nichts tun. Nun endlich traut sich mal ein SG.
Das Problem liegt viel weiter oben.
Schon vor den Entscheidungen des BVerfG in 2010 hat das BSG in ständiger Rechtsprechung geurteilt, dass der Regelsatz nicht verfassungswidrig wäre.
Und dann kommt - oh Wunder - das BVerfG zu einer genau gegenteiligen Aussage. Da muss man sich (mit Blick auf Art. 100 GG) schon fragen, was das BSG da mit seiner (offensichtlich politisch motivierten) Rechtsprechung bezweckt hat - und weiterhin bezweckt, denn auch nach den o.g. Entscheidungen des BVerfG urteilt das BSG im gleichen Tenor wie vorher, obwohl viele Studien weiterhin die Verfassungswidrigkeit der Regelsätze anprangern.
Ich zweifele nicht daran: käme es, aufgrund eines hinreichend motivierten Richters eines SGs, erneut zu einer Vorlage der Regelsatzbemessung beim BVerfG, würde dieses erneut wie 2010 entscheiden, denn die Berechnungstricks sind offensichtlich.
Zitat von: Gast36005 am 31. Mai 2015, 17:08:05
.... Wer muss hungern? haste Zahlen? Haste nicht!
Ich habe welche, zwar nur in Prozent angegeben, aber seit 2006 öffentlich bekannt. Wissenschaftlich ermittelt, vom Professor Doktor Karl Lauterbach (MDB, SPD), werden jedem finanziell von Armut Betroffenen in Deutschland Lebensjahre geraubt.
http://gesundheitsoekonomie.uk-koeln.de/forschung/schriftenreihe-sgmg/
Bei Männern sind es im Durchschnitt 8,9 Lebensjahre und bei Frauen 8,8 Lebensjahre, die den Menschen so einfach mal genommen werden.
Diese Zahlen sind nicht weg zu diskutieren. Der Erste der mit Einführung von Hartz IV bekannter Weise verhungerte, war ein behinderter Bürger in Speyer http://www.sueddeutsche.de/panorama/speyer-arbeitsloser-verhungert-in-seiner-wohnung-1.666139
Das solche Leute wie Du im Diskurs überall die bitteren Realitäten verleugnen, in Abrede stellen, ist mehr als nur beschämend!
Das gerade auch Kinder unter Hartz IV an Mangel in Deutschland leiden müssen, belegten bundesweit Mediziner und Hilfsorganisationen beklagten über Jahre diesen beschämenden Zustand im reichsten Land Europas!
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Zitat von: Gast35753 am 01. Juni 2015, 10:20:43ei Männern sind es im Durchschnitt 8,9 Lebensjahre und bei Frauen 8,8 Lebensjahre, die den Menschen so einfach mal genommen werden.
Das hat aber haupsächlich etwas damit zu tun, dass man sich vom Regelsatz nicht gesund ernähren kann.
Spitzzüngig könnte man nun unterstellen, dass der Gesetzgeber mit dem Herausstreichen der Bedarfe für Alkohol und Tabak aus dem Regelsatz dies wieder ausgleichen wollte.
Wenn man sich die Erhöhung des Renteneintrittsalters ansieht, könnte man jedoch wieder zu einem anderen Schluss kommen, nämlich das sich die durchschnittliche Lebensdauer der Betroffenen dem Renteneintrittsalter nahezu deckungsgleich annährt, wodurch sowohl die kommunalen Sozialkassen als auch die Rentenkasse massiv entlastet werden. Irgendein Politiker hatte dazu mal ein Wort geprägt: sozialverträgliches Frühableben. Soviel zur vermeintlich fehlenden Weitsicht in der Politik.
Zitat von: Gast35753 am 01. Juni 2015, 10:20:43
Das solche Leute wie Du im Diskurs überall die bitteren Realitäten verleugnen, in Abrede stellen, ist mehr als nur beschämend!
Was verleugne ich? Dass Armut bitter ist, ist altbekannt. Da gibts nichts zu leugnen. Das tu ich nirgends. Armut war schon IMMER bitter, auch lange vor Hartz 4.
Was ich tu, ist: Ich halte der pauschalen Aussage (Hartz 4 gehört abgeschafft und ist menschenverachtend usw) Fragen und Tatsachen entgegen. Manche regt das auf.
Zahlen sind tot, sie belegen aber in der Gegenüberstellung (böse: Relativierung), wieviele schlimme Zustände herrschen im Vergleich zu den *guten* Zuständen.
Ein Toter WEGEN des Hartz4 ist schlimm---gar keine Frage.
Wieviele stehen dagegen die (arm) leben?
Wieviel Menschen leben arm und beziehen keinerlei Sozialleistungen? Die sind in Lauterbachs Studie aus 2006 auch enthalten, ausserdem ist seine Datengrundlage vom SOEP aus 2000-2004---also VOR Hartz 4.
Dr. Lauterbach hat die Einkommen aus Renten ---und die Auswirkungen untersucht. Also wohl aus Erwerbstätigkeit und daraus bezogener (geringen oder hohen) Rente.
Die Kritik am Rentensystem ist ein anderes Thema---vllt. anderer Thread?
Auch an dich die Frage: Wie soll das etablierte System (KSS) die Armut abschaffen? Sie gehört systemimmanent dazu. Die Abschaffung wäre ein Widerspruch in sich. Also wohl das herrschende System abschaffen.
Fang an!
Kleine Verbesserungen wie höhere RB sind NICHTS. Sie ändern das System NICHT. Sie führen mM zu einem längeren Verharren in Hartz4 (weils eher erträglich ist, mit 730,- zu leben als mit 399,-)
Hierzu müsste man dann u.U. das Hartz 4 teilen----wie @MichaK bereits mehrfach schrieb.
Erwerbsgeminderte und Altersrentner haben einfach fast keine Möglichkeit, ihr Einkommen unabhängig von GruSi wieder zu generieren. Sie verharren zwangsweise darin.
Das müsste im SGB 12 anders berücksichtigt werden als im SGB 2.--- Das würde ich voll unterstützen. Klagen kann ich aber nicht, weil nicht betroffen.
Ich will auch was spitzzüngiges anhängen:
Wer würde aufhören zu rauchen, um sich stattdessen gesünder zu ernähren und/oder sich qualitativ besser zu bilden?
Wer würde auf alkoholische Getränke ganz oder fast verzichten, um das eingesparte Geld für o.g. zu verwenden?
Zitat von: Gast36005 am 31. Mai 2015, 17:08:05
Wer muss hungern? haste Zahlen? Haste nicht!
Seit 10 Jahren gibts Hartz 4.
Eine Erinnerung an den UN-Abschlussbericht:
No. 24
"Der Ausschuss vermerkt mit Besorgnis, dass den Angaben des Vertragsstaates zufolge
13 Prozent der Bevölkerung des Vertragsstaates unterhalb der Armutsgrenze leben und 1,3 Millionen Menschen zwar wirtschaftlich aktiv sind, aber Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, da ihr Verdienst für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Der Ausschuss ist ferner besorgt darüber, dass ein solcher Stand der Armut in Anbetracht des umfassenden sozialen Sicherungssystems in dem Vertragsstaat möglicherweise auf eine unzureichende Leistungshöhe oder beschränkten Leistungszugang hindeutet. (Art. 11, 9)
Um Doppel-Post zu vermeiden :
http://hartz.info/index.php?topic=91677.msg946525#msg946525 (http://hartz.info/index.php?topic=91677.msg946525#msg946525)
oder Download UN-Bericht:
http://www.tagesspiegel.de/downloads/4365526/1/UN-Bericht (http://www.tagesspiegel.de/downloads/4365526/1/UN-Bericht)
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 12:53:08
Kleine Verbesserungen wie höhere RB sind NICHTS. (...) Sie führen mM zu einem längeren Verharren in Hartz4 (weils eher erträglich ist, mit 730,- zu leben als mit 399,-)
Ja, wo sollen denn die LEs hin? Kennst Du die Arbeitsmarktstatistik? :wand:
Vorlagebeschluss wegen Sanktionen zum BVerfG
Das SG Gotha hat letzte Woche die SGB II-Sanktionspraxis dem BVerfG vorgelegt.
Damit kommt nach 10 Jahren Hartz IV und regelmäßigen neuen Sanktions"rekorden" weit oberhalb der Millionengrenze die SGB II-Sanktionspraxis vor das BVerfG.
Dieser Vorlagebeschluss kommt zu einem brisanten Zeitpunkt. Auf der einen Seite bestehen juristisch ernsthafte Zweifel an den Sanktionen bis auf null Euro, an den Sanktionen der KdU sowie an der Ungleichbehandlung von U-25 und Ü-25'ern im Bereich der Sanktionen. Gleichzeitig wird deutlich, dass das ,,Fördern" im SGB II faktisch kaum noch existent ist, die Förderungsquote liegt bei 9 %, die Vermittlungsquote bei 14 %. Gerade hat die SPD–Arbeitsministerien eine weitere Kürzung von 750 Mio. € bei den Eingliederungsleistungen verkündet. Sanktionen werden somit fast nur noch Selbstzweck zum Disziplinieren und Terrorisieren von Erwerbslosen.
Inhaltlich ist es Zeit für eine Kampagne zum sofortigen Stopp der Sanktionspraxis. Ich denke dazu werden in der nächsten Zeit Inaktiven folgen.
Zwei ganz gute Links dazu:
--> http://www.neues-deutschland.de/artikel/972639.ex-bundesrichter-hartz-darf-nicht-vom-wohlverhalten-abhaengen.html
--> http://www.neues-deutschland.de/artikel/972649.sozialverband-recht-auf-hartz-sanktionen-ist-verwirkt.html
Noch ein wirklich gutes Interview mit Roland Rosenow/Sozialrecht in Freiburg auf Radio Dreyeckland vom 29.5.2015 zu dem Vorlagebeschluss.
--> https://rdl.de/sites/default/files/audio/2015/05/20150529-krieggegener-w2256.mp3
(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 31.05.2015)
Danke für die Steilvorlage. :cool:
Wenn nach deiner Meinung gar keine Stellen für die LB vorhanden sind---(hab ich dich richtig verstanden?)--- was ist dann?
Dann bleiben sie mit 730,- im vollen Leistungsbezug. Meine Rede !
Andererseits:
Wenn du meinst, es gäbe für die LB gar keine Stellen, dann könnten sie sich doch ruhig bewerben. Sie bekämen nun mal keinen Job und auch keine Sanktionen. Sanktionsthema würde sich von selbst erledigen.
Was @Giselle behauptet, verstehst du? Mit 730,- würde der Niedriglohnsektor verschwinden---siehst du das auch so?
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 13:14:22
Danke für die Steilvorlage. :cool:
Wenn nach deiner Meinung gar keine Stellen für die LB vorhanden sind---(hab ich dich richtig verstanden?)--- was ist dann?
Dann bleiben sie mit 730,- im vollen Leistungsbezug. Meine Rede !
Mann, Mann, Mann... Dein Zynismus ist wirklich atemberaubend. :schock:
Du schreibst, dass eine Erhöhung des RS auf 730 Euro dazu führen würde, dass LEs noch länger im Leistungsbezug bleiben. Das heißt im Umkehrschluss, dass sie beim jetzigen RS schneller wieder "in Arbeit" kommen - es gibt aber nicht genügend Arbeit für alle. Sie bleiben so oder so im Leistungsbezug, könnten sich aber mit 730 Euro ein vernünftiges Leben leisten.
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 13:14:22Andererseits:
Wenn du meinst, es gäbe für die LB gar keine Stellen, dann könnten sie sich doch ruhig bewerben. Sie bekämen nun mal keinen Job und auch keine Sanktionen. Sanktionsthema würde sich von selbst erledigen.[/qfuote9
Nochmals Zynismus pur. Wozu bitte schön soll man sich bewerben, wenn es eh keine Stellen gibt? Eine Bekannte von mir hat jetzt wieder eine Anstellung gefunden. Ich fragte sie, wie viele Bewerbungen sie abgeschickt hat - Antwort: "Nach 350 Bewerbungen habe ich aufgehört zu zählen." Und bevor Du jetzt dies wieder meinst als "Steilvorlage" nutzen zu können, lass Dir sagen, dass bei diesen über 350 Bewerbungen auf über 350 Stellen insgesamt sicherlich an die 20.000 Bewerbungen verschickt wurden. Bewerbungen als Beschäftigungstherapie? :nea:
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 13:14:22Was @Giselle behauptet, verstehst du? Mit 730,- würde der Niedriglohnsektor verschwinden---siehst du das auch so?
Aber ja doch... Du auch, oder soll ich's Dir noch mal erklären? :mocking:
Zitat von: Frau am 01. Juni 2015, 13:32:26
Du schreibst, dass eine Erhöhung des RS auf 730 Euro dazu führen würde, dass LEs noch länger im Leistungsbezug bleiben. Das heißt im Umkehrschluss, dass sie beim jetzigen RS schneller wieder "in Arbeit" kommen
NEIN. Das heisst es
nicht. Und ich behaupte das auch
nicht. Es ist ja belegbar auch gar
nicht der Fall!
Zitat von: Frau am 01. Juni 2015, 13:32:26- es gibt aber nicht genügend Arbeit für alle. Sie bleiben so oder so im Leistungsbezug, könnten sich aber mit 730 Euro ein vernünftiges Leben leisten.
Welche Arbeit meinst du? Und für wen?
Was du hier behauptest, heisst im Umkehrschluss auch, dass sich jetzt jeder LB bewerben kann und weil es eh' nicht genügend Arbeit gibt, besteht die Gefahr einer Einstellung gar nicht und also folgt auch keine Sanktion.
Oder? Das ist kein Zynismus.
Man bewirbt sich, wenn man VV bekommt.
Man bewirbt sich, wenn man selbst Stellenangebote findet.
WAS bitte willst du hier darstellen? Es gibt einen riesigen Niedriglohnsektor, der durch die ZAF permanent gefüttert wird.
Deswegen: Welche Arbeit fehlt und für wen fehlt sie?
Einzelbeispiele kenne ich auch. Zwar nicht 350, aber weit über 100 B hab ich selbst geschrieben.
Beschäftigungstherapie? NÖ. Sanktionsvermeidung JA.
Andere, die kein Hartz4 bekommen, bewerben sich sich wie oft? Wann haben sie den Traumjob? Auch Beschäftigungstherapie?
Alternative?
Welche AM-Statistik hast du eigentlich gemeint?
Nein, ich denke nicht, dass durch 730,- RB der Niedriglohnsektor verschwinden würde. Absolut nicht!
Bitte erklär mal, WARUM das passieren sollte.
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 13:55:06Nein, ich denke nicht, dass durch 730,- RB der Niedriglohnsektor verschwinden würde. Absolut nicht!
Bitte erklär mal, WARUM das passieren sollte.
Er würde nicht verschwinden, weil ja der Steuerzahler aufstocken würde. Ist doch klar. Er würde weniger gefördert, kann man vermuten. Die Niedriglohnkonzepte dürfen sich nicht mehr lohnen. Das geht aber nicht mit höherer GS alleine.
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 13:55:06
Zitat von: Frau am 01. Juni 2015, 13:32:26
Du schreibst, dass eine Erhöhung des RS auf 730 Euro dazu führen würde, dass LEs noch länger im Leistungsbezug bleiben. Das heißt im Umkehrschluss, dass sie beim jetzigen RS schneller wieder "in Arbeit" kommen
NEIN. Das heisst es nicht. Und ich behaupte das auch nicht. Es ist ja belegbar auch gar nicht der Fall!
Hör doch auf, andere für doof verkaufen zu wollen.
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 12:53:08
Kleine Verbesserungen wie höhere RB sind NICHTS. Sie ändern das System NICHT. Sie führen mM zu einem längeren Verharren in Hartz4 (weils eher erträglich ist, mit 730,- zu leben als mit 399,-)
Was wolltest Du denn dann damit ausdrücken, dass eine Erhöhung des RS zu einem "längeren Verharren in Hartz4" führt?
mit *doof* kann man jede sich gerade entwickelnde Diskussion totklopfen.
Immerhin hat der zu niedrige RB seit 10 Jahren NICHT dazu geführt, dass LB schnell in Arbeit kommen. Das ist doch tatsächlich so und belegbar. Ganz andere Ursachen sind dafür verantwortlich.
Und den Umkehrschluss hast du gedacht---nicht ich.
Ein RB von 730,- führt meiner Meinung nach dazu, dass man als Erwerbsfähiger nicht mehr versucht, schnellstmöglich das Hartz-4-System wieder zu verlassen.
Denn man kann (deine Worte) damit vernünftig leben.
Man könnte sogar ab und zu eine Sanktion verkraften, ohne hungern zu müssen.
Man kann dann ohne Erwerbsarbeit vernünftig leben, sich einbilden, den Konsum anzukurbeln und den NL-Sektor abzuschaffen. Alles GUTE Dinge, allein mit Hartz 4 und ganz ohne Arbeit.
Frau Frau, das ist recht kurz gesprungen. Dein Gesamtbild zeigt nur einen kleinen Ausschnitt.
Es ist schon ...
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 15:09:33
*doof*
... , wenn man die Lebensrealitäten wie Du nicht mehr wahrnehmen kann. Komm mal in den Ruhrpott. Hier gibt es Straßenzüge, da findest Du nur noch geschlossene Geschäfte. Die Ursache ist ganz einfach: Abbau von Arbeitsplätzen, Export von ganzen Werken, schmälern den Verdienst. Damit sinkt gewöhnlich auch der Umsatz des Einzelhandel, so dass auch der die Mieten nicht mehr bezahlen kann.
Fahr mal in den Norden. Eine berühmte Werft hatte bis 1956 noch rund 13.000 Beschäftigte, die ihren Lebensunterhalt dort verdienen konnten.
In dieser Stadt dieser Traditionswerft sind heute noch nach Pressemeldungen 2.180 Leute beschäftigt.
Die 10.820 Wegrationalisierten sind vermutlich alle auf Friseur und Friseuse umgeschult und schneiden sich gegenseitig die Haare :mocking:
Neue Technologien, in Deutschland geboren, dann später im Grunde nur noch in China produziert ...
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 15:09:33
... schnellstmöglich das Hartz-4-System wieder zu verlassen ...
..., wohin???? Nach China???
Zitat von: Gast35753 am 01. Juni 2015, 15:26:40wohin???? Nach China???
die Front wäre noch eine Alternative. Für die Wehrfähigen.
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 15:09:33
Immerhin hat der zu niedrige RB seit 10 Jahren NICHT dazu geführt, dass LB schnell in Arbeit kommen. Das ist doch tatsächlich so und belegbar. Ganz andere Ursachen sind dafür verantwortlich.
Richtig, und zwar weil es nicht genügend Arbeit für alle Arbeitsuchenden gibt.
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 15:09:33Ein RB von 730,- führt meiner Meinung nach dazu, dass man als Erwerbsfähiger nicht mehr versucht, schnellstmöglich das Hartz-4-System wieder zu verlassen.
Ach, es gibt auch jetzt bei niedrigem RS schon viele, die sich halbwegs darin eingerichtet haben... ich zum Teil auch. Denn: Ich lasse mich in meinem Alter doch nicht mehr für einen Hungerlohn verheizen, damit die Reichen noch reicher werden.
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 15:09:33Frau Frau, das ist recht kurz gesprungen. Dein Gesamtbild zeigt nur einen kleinen Ausschnitt.
Ach, ich hätte da durchaus noch mehr... ist aber nix für Menschen mit festgefahrenen Gedanken.
Zitat von: MichaK am 01. Juni 2015, 15:30:05
... die Front wäre noch eine Alternative. Für die Wehrfähigen.
Was ist denn eigentlich aus dem Projekt "Kindergärten für Bundeswehrangehörigen*Innen" von der Flintenuschi geworden? Müsste ja direkt hinter der Front dann hier und da ein Schichtdienst für Erzieher*Innen möglich sein. Ob man dann die Frisör*Innen wieder umschult? :weisnich: :lachen:
Zitat von: Gast35753 am 01. Juni 2015, 15:26:40
Es ist schon ...doof , wenn man die Lebensrealitäten wie Du nicht mehr wahrnehmen kann.
Wie kommst du darauf? Hier in dieser doch ziemlich theoretischen Diskussion um einen noch viel theoretischeren RB?
Zitat von: Gast35753 am 01. Juni 2015, 15:26:40Komm mal in den Ruhrpott. Hier gibt es Straßenzüge, da findest Du nur noch geschlossene Geschäfte. Die Ursache ist ganz einfach: Abbau von Arbeitsplätzen, Export von ganzen Werken, schmälern den Verdienst. Damit sinkt gewöhnlich auch der Umsatz des Einzelhandel, so dass auch der die Mieten nicht mehr bezahlen kann.
Weiss ich. Kenn ich. Habe länger in Dortmund-Nähe und Bochum gelebt. Habe beruflich häufig von Krefeld bis Hagen, von Recklinghausen bis Witten zu tun gehabt.
Was hat das mit dem Thema des Threads zu tun? Sanktionen sind das Thema. Abschweifung zur Studie Hausstein mit 730,-.
Und @Frau's Gedanken zu diesem RB.
Zitat von: Gast35753 am 01. Juni 2015, 15:26:40Fahr mal in den Norden. Eine berühmte Werft hatte bis 1956 noch rund 13.000 Beschäftigte, die ihren Lebensunterhalt dort verdienen konnten.
Weiss ich. Komme ürsprünglich aus dem Norden. Habe nichts von dem abgestritten, was du da schreibst.
Ist leider so. Die Arbeitswelt hat sich seit 50 Jahren komplett gewandelt.
Vielleicht liest du nochmal, was ich da geschrieben habe...
Ein RB von 730,- führt meiner Meinung nach dazu, dass man als Erwerbsfähiger
nicht mehr versucht, schnellstmöglich das Hartz-4-System wieder zu verlassen.
Schon ergibt sich das ziemlich anders.
@Frau
Es gibt noch etliche andere Gründe.
Das Feigenblatt mit dem Slogan *Es gibt nicht genügend Arbeit für alle* ist oft genug missbraucht worden.
Du weisst es vielleicht?
Es ging auch nicht um zu wenig Arbeit---es ging um die Auswirkung eines RB von 730,-
Du gibst es doch hier zu: Man kann sich auch mit 399,- in Hartz 4 einrichten, man verhungert offenbar nicht.
Wie herrlich wärs dann erst mit 730,-
Wenn der Grund ist---man will sich nicht um den Profit der Reichen verheizen lassen--- darf ich fragen, ob du früher nicht für den Profit eines AG geackert hast, als du noch in Lohn und Brot warst?
Ich war angestellt und habe meinem AG ganz sicher auch zu gutem Profit verholfen, obwohl er mich nicht ganz schlecht bezahlt hat.
Er hat ganz einfach das System genutzt. Kann man ihm nicht einmal vorwerfen.
@44Lenzen, erst wirfst Du mit Mistbrocken quer durch den Thread und bei Beantwortung wirfst Du anderen die Abschweifung vom Thema vor.
Und hier geht es im Grunde auch nicht um eine Studie oder um einen fiktiven Regelsatz, sondern immer noch,
ZitatSozialgericht Gotha hält ALG-II-Kürzung für verfassungswidrig
:zwinker: :blum:
Und gleich noch mal zur Präzisierung, weil Du ja schon ein mal gefragt hattest:
Nach aktueller Auskunft des SG in Gotha, stellen sie selbst spätestens bis 02.06.2015 die Pressemeldung im Original auf ihrer Webseite öffentlich. Der Beschluss selbst wird noch immer auf den gerichtsüblichen Weg bearbeitet und da braucht es eben noch Geduld :zwinker:
Und wer sich bis dahin noch mit den "geistreichen" Kommentaren hauptsächlich aus dem "bürgerlichen Lager" beschäftigen möchte, hier geht's lang:
http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv-urteil-strafe-fuer-hartz-iv-empfaenger-als-verfassungswidrig-eingestuft_id_4717191.html
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 16:16:21
Das Feigenblatt mit dem Slogan *Es gibt nicht genügend Arbeit für alle* ist oft genug missbraucht worden.
Du bezeichnest die Nennung von Tatsachen als "Missbrauch"? :schock: Arbeitsmarktstatistik der BfA (http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Arbeitslose-und-gemeldetes-Stellenangebot/Arbeislose-und-gemeldetes-Stellenangebot-Nav.html)
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 16:16:21Du gibst es doch hier zu: Man kann sich auch mit 399,- in Hartz 4 einrichten, man verhungert offenbar nicht.
Soll ich mich erschießen oder erhängen, weil ich keine Arbeit habe? Ich schlage Dir eine neue Signatur vor:
ZitatIch verhungere nicht, also lebe ich.
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 16:16:21Wie herrlich wärs dann erst mit 730,-
Ja, herrlich!
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 16:16:21Wenn der Grund ist---man will sich nicht um den Profit der Reichen verheizen lassen--- darf ich fragen, ob du früher nicht für den Profit eines AG geackert hast, als du noch in Lohn und Brot warst?
Aber sicher, Du darfst alles fragen, was Du willst.
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 16:16:21Ich war angestellt und habe meinem AG ganz sicher auch zu gutem Profit verholfen, obwohl er mich nicht ganz schlecht bezahlt hat.
Er hat ganz einfach das System genutzt. Kann man ihm nicht einmal vorwerfen.
Solange Menschen noch bereit sind, anderen Menschen finanziell zu dienen, wird das nix mit Systemwandel. :nea:
Beim Sozialgericht Gotha hat sich ein Richter getraut, Sanktionen bei Hartz IV als verfassungswidrig einzustufen. Natürlich ist das ein positives Zeichen und erst einmal zu begrüßen. Doch was haben die Erwerbslosen davon? Außer falschen Hoffnungen und ein Warten auf die nächsten Entscheidungen, nicht viel. An diesem sozialfaschistischen System wird sich nichts ändern, schon gar nicht an so zentralen Fragen wie den Sanktionen. Sanktionsmoratorium, Regelsatzklage und Petitionen, alle Anstrengungen der letzten Jahre haben nichts gebracht, außer das viel Zeit ins Land gegangen ist, die Gesetze immer weiter verschärft wurden und die Bedingungen für Erwerbslose und Arbeiter immer schlechter geworden sind.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-urteil-sg-gotha-falsche-hoffnungen-90016586.php
Zitat von: Gast35753 am 01. Juni 2015, 16:19:14
@44Lenzen, erst wirfst Du mit Mistbrocken quer durch den Thread und bei Beantwortung wirfst Du anderen die Abschweifung vom Thema vor.
Und hier geht es im Grunde auch nicht um eine Studie oder um einen fiktiven Regelsatz, sondern immer noch, ZitatSozialgericht Gotha hält ALG-II-Kürzung für verfassungswidrig
Ich darf doch sehr bitten :sad:- wo sind Mistbrocken?
Und bitte immer schön genau lesen:
Sanktionen sind das Thema. Abschweifung zur Studie Hausstein mit 730,-.Denn was als *Kürzung von Alg2* sind Sanktionen denn sonst?
Über andere Zahlen aus anderen Studien wurde doch auch ellenlang diskutiert. Seit Jahren.
Die Experten streiten sich bis zum heutigen Tag über die bedarfsgerechte Höhe und das Für und Wider und die Auswirkungen.
---weiss gar nicht, was du willst. :wand:
@Frau
Der Slogan ist nicht neu und er wurde schon in Vorbraunen Zeiten dazu verwendet---*Arbeit* zu schaffen. Wohin das geführt hat, hast auch du in der Schule gelernt.
Hier mal eine Sammlung von Ansichten quer Beet zu diesem Spruch
https://startpage.com/do/metasearch.pl
Eigenartig, dass du diese BA-Zahlen nun hernimmst. Sonst werden die BA-Statistiken samt und sonders in Bausch und Bogen als Statistikfälschung oder Lüge bezeichnet.
??Immer, wie es grad passt?? Nicht sehr fair.
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 18:48:48Die Experten streiten sich bis zum heutigen Tag ......
Das werden die auch weiter tun. Das ist sicher! Im Gegensatz zur "richtigen" Höhe. Experten, die sich mit Sachen beschäftigen, mit denen sie selbst gar nix zu tun haben, sind Schwätzer bzw. Schwafler.
Zitat von: Frau am 01. Juni 2015, 16:32:06Solange Menschen noch bereit sind, anderen Menschen finanziell zu dienen, wird das nix mit Systemwandel
Ich unter schreib ! Mal (http://petraraab.blogspot.de/2015/05/plotzlich-hat-die-regierung-geld-wie-heu.html) die ersten beiden Absätze durchlesen. Genau so ist es heute und nicht anders.
Also ich---ich meinte damit Leute wie Hausstein, Böker, Becker, den Paritätischen, die diversen Arbeitsmarktforscher, die vom DIW, die vom IAB.
Wen davon hältst du für Schwätzer oder Schwafler?
"richtige" Höhe wird es nie geben.
Auch wenn ich nicht gefragt bin, halte ich den "Parisätischen" und das Gedöns rings herum für Schwätzer. Warum? Weil alle im Deutschen Verein e. V. Nutznießer der erbärmlichen Agenda 2010 sind!
https://www.deutscher-verein.de/de/wir-ueber-uns-unsere-mitglieder-1185.html
Tafeln, Sozialkaufhäuser, AGH's, PRO Sanktionen bei der Anhörung im Juni 2011 ....
Wer Armut nur verwaltet und damit Kohle macht, der hat auch kein Interesse daran, die Armut wirksam zu beenden!
Gagusch,
nach 12 mal "deutsch" hab ich aufgehört zu zählen :grins:
Zitat von: Gast36005 am 01. Juni 2015, 18:48:48Ich darf doch sehr bitten - wo sind Mistbrocken?
Bitte sehr: In Antwort
#114
"Sanktionen sind sehr differenziert. Es fehlt nicht immer gleich am Essen" Früher oder später eben doch, da helfen dir auch keine theoretischen Allgemeinplätze
#122
"die allermeisten Bedürftigen verhungern nicht und haben auf jeden Fall ein Dach überm Kopf. Und es sind auch jetzt noch immer mal Jobs zu haben" wurde von Kratylos in #123 :sehrgut: beantwortet
#124
"Warum klagt keiner, der schon so lange hungert? Erzähl doch nix---wenns so grauslig wäre, wie der aus Krefeld das beschreibt, wäre schon längst was passiert" Probier es doch selber oder frag Ralph Boes
#132
"Was ich tu, ist: Ich halte der pauschalen Aussage (Hartz 4 gehört abgeschafft und ist menschenverachtend usw) Fragen und Tatsachen entgegen" Welche Tatsachen? :lol: (brauchst nicht antworten)
Und auch in #134
"Was @Giselle behauptet, verstehst du? Mit 730,- würde der Niedriglohnsektor verschwinden---siehst du das auch so?" bist DU es der vom Thema abweicht.
Minimalisierung des Minimums
Endlich: Das Sanktionsregime der Hartz-IV-Gesetze wird in Karlsruhe überprüft.
Von Heribert Prantl
Das Recht, als Langzeitarbeitsloser eine, wenn auch sehr bescheidene, Lebensgrundlage zu haben, ist ein Grundrecht. Grundrechte kann man nicht kürzen, nicht um die Hälfte verkleinern. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum kann einem nicht partiell entzogen werden. Das heißt: Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind bedenklich. Es ist deshalb gut, dass das Sozialgericht Gotha einen extremen Fall von Leistungskürzung dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegt.
Quelle (http://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-minimalisierung-des-minimums-1.2497214)
:sehrgut:
So, wie angekündigt gibt es hier die sachliche Pressemitteilung des SG Gotha im Original:
http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$webservice?openform&sggotha&presse (http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$webservice?openform&sggotha&presse)
Und hier zur Wiederholung das Statement der Website *gegen-hartz.de*
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-urteil-sg-gotha-falsche-hoffnungen-90016586.php
Gestern hats offenbar keinen interessiert.
Aber die Abschweifungen seitdem sind schon fast lustig---wenns nicht so traurig wär.
nun..wurde ja nun schon öffters erwähnt..das das deutsche volk mit sich machen läst..sonst wären die regierenden ja auch nicht so gnadenlos..dieses volk ist dumgläubig und macht ständig den selben kardinalsfehler..und macht das kreuz bei cdu und co kg..wäre ich politiker,hätte bei diesem volk..auch keinen respekt..und solange dieser nicht geschaffen wird..sollte auch niemand jammern..den schuld haben sie doch alle alleine..ich habe mein kreuz immer an der richtigen stelle gemacht..und müste rechtlich gesehen auch anders leben dürfen..ich habe cdu und co kg nicht gewält..und muss unwürdig leben..nur weil andere idioten das so wollen.. :teuflisch:
Guten Morgähhnn----
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/groko-ist-wort-des-jahres-a-938819.html
Zitat von: Gast36005 am 02. Juni 2015, 14:09:22
.... Aber die Abschweifungen seitdem sind schon fast lustig---wenns nicht so traurig wär.
Zitat von: Gast36005 am 02. Juni 2015, 15:05:22
Guten Morgähhnn----
Volltreffer, versenkt :lachen:
Wenn nicht die Vermutung auf der Hand liegen würde, dass Du lange Weile hast, wäre noch als Vermutung möglich:
Auftragsschreiber, mit dem Ziel Widerstand gegen Hartz IV Sanktionen und dem gekoppelten Unrecht zu stören. DAS wird solchen Leuten wie Dir nicht gelingen!
Zitat von: Gast36005 am 02. Juni 2015, 14:09:22
Und hier zur Wiederholung das Statement der Website *gegen-hartz.de*
Das ist eine Meinungsäußerung der Gruppe "Gegenwind". Ich bin zufällig aus deren Gegend und bekomme deren Flugschriften regelmäßig in die Hand gedrückt. Man muss wissen, dass dort ein etwas rigider Tonfall und das verbale um sich hauen Prinzip ist. Dort zählt nur eine Meinung und wer anders meint, ist Konterrevolutionär :mocking: http://ali-gegenwind.org/wordpress/category/landkreis-zwickau/
Das dir diese Meinung offenbar "gefällt", wundert nicht und dass sie hier in dieser Diskussion keine Beachtung findet, auch nicht.
Zitat von: MichaK am 02. Juni 2015, 15:41:22
Das ist eine Meinungsäußerung der Gruppe "Gegenwind".
Danke für den Hinweis. Allerdings habe ich unten den letzten Quellenverweis gar nicht gelesen--- :schaem:
Ich habe den gestrigen Link von @Meck (Moderator hier) einfach kopiert.
So scheint es, dass die Moderation von *gegen-hartz.de*, die ja auch hier dieses Forum betreibt, diesen Artikel gut fand und ihn gestern abend eingestellt hat.
Grad neulich wurde ich verbal geohrfeigt, weil ich nach Meinung eines Users grad nicht 100% hinter der Parole *Hartz 4 abschaffen* stehe. Was ich hier zu suchen hätte, hier hätten nur Hartz-4-Gegner zu schreiben.
(Toll, oder?)
Sei's drum---ich halte grosse Teile des Artikel für sachlich richtig. Und persönlich gefärbt von A.Pianski (wie ich jetzt lese)
Zitat von: Gast36005 am 02. Juni 2015, 16:41:44So scheint es, dass die Moderation von *gegen-hartz.de*, die ja auch hier dieses Forum betreibt, diesen Artikel gut fand und ihn gestern abend eingestellt hat.
darüber möchte ich nicht groß spekulieren. Weite Teile dieses Artikels aber teile ich überhaupt nicht. Ausdrücklich nicht den Schluss, es habe alles keinen Sinn (Proteste etc..) Dann hätte auch die Webseite und dieses Forum letztlich keinen Sinn. Das wird wohl kaum die Meinung der Betreiber sein. Außerdem muss Gegenwind sich dann selbst infrage stellen.
Nur nach der Ernüchterung folgt die Erkenntnis. Nach der Erkenntnis möglicherweise ein Weg des Widerstands.
Zitat von: MichaK am 02. Juni 2015, 17:24:30
..... Ausdrücklich nicht den Schluss, es habe alles keinen Sinn (Proteste etc..) Dann hätte auch die Webseite und dieses Forum letztlich keinen Sinn. Das wird wohl kaum die Meinung der Betreiber sein. Außerdem muss Gegenwind sich dann selbst infrage stellen.
Der Artikel trieft vollgesaugt mit destruktiver Depression. Kopf in den Sand stecken ist auch nicht meine Sache!
Im Interview: Der Gothaer Richter Jens Petermann.
http://www.mdr.de/mdr-aktuell/video275314_zc-36d200d6_zs-046016ee.html (http://www.mdr.de/mdr-aktuell/video275314_zc-36d200d6_zs-046016ee.html)
und noch die Meldung dazu. (Beitrag 3)
http://www.mdr.de/mdr-aktuell/index.html (http://www.mdr.de/mdr-aktuell/index.html)
Danke für den Link.
Und das im öffentlich-rechtlichem Rundfunk zur besten Sendezeit. Manchmal geschehen doch noch Zeichen und Wunder.
Nettes Statement, aber mich befriedigt die Antwort zu der Frage, wieso es 10 Jahre gedauert hat, nicht.
Nun ja, es ist doch mal so das die Bescheide der JC so Schlampig sind, das diese schon wegen anderen "Kleinigkeiten" zurückgenommen werden müssen. Somit stellt sich die Frage ob diese dem Grundgesetz entsprechen nicht mehr. -leider
Zitat von: Gast29263 am 03. Juni 2015, 21:11:02
Nettes Statement, aber mich befriedigt die Antwort zu der Frage, wieso es 10 Jahre gedauert hat, nicht.
Da muss schon einiges zusammen kommen:
1. braucht es einen betroffenen mutigen Kläger
2. braucht es möglicher Weise einen engagierten Rechtsanwalt, der ggf. dem Kläger auch engagiert zur Seite steht
3. braucht es einen engagierten, vermutlich auch mutigen oder nicht karrieregeilen Richter, der an der Sache orientiert urteilt und eben nicht an der Politik oder der möglichen Rangfolge der Nahrungskette. Außerdem haben die Richter (zumindest dem Kläger und/oder der Beklagten gegenüber) die Hoheit weisungsunabhängig zu entscheiden.
Wenn die drei Dinge gegeben sind, ist das nach meiner Beobachtung doch eher wie ein Sechser im Lotto.
Übrigens:
Eine interessante Aussage eines Rechtsanwaltes für Sozialrecht, auf eine ähnliche Frage:
Zitat"... Selbst in meiner Praxis spielen die Sanktionen nur eine geringe Rolle und zwar weil von Sanktionen meist die Leute betroffen sind, die sowieso sich kaum wehren. ..."
Vorhin grade im Netz gelesen ...
Spätestes scheitert es meist am 3. Punkt
Eine tatsächliche Trennung (Gewaltenteilung) zwischen Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung ) scheint mir nicht existent zu sein. Schließlich sind Richter den Ministerien unterstellt.
Wie sagt man sprichwörtlich: Eine Hand die einem Füttert beißt man nicht.
Zitat von: Gast29263 am 03. Juni 2015, 21:11:02
Nettes Statement, aber mich befriedigt die Antwort zu der Frage, wieso es 10 Jahre gedauert hat, nicht.
Weil die JC bisher darauf geachtet haben, es nicht soweit kommen zu lassen.
Zitat von: Gast29263 am 03. Juni 2015, 21:11:02mich befriedigt die Antwort zu der Frage, wieso es 10 Jahre gedauert hat, nicht
Warum?
Ab 2:09 lautet die Antwort, dass der Richter diese Frage in letzter Konsequenz nicht beantworten kann. Wie würdest du die Frage beantworten?
Hier gibt es einen ganz aktuellen Beitrag, der die Wirkweise richterlicher Entscheidungen in Deutschland mal beleuchtet:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2416120/Unschuldig-hinter-Gittern#/beitrag/video/2416120/Unschuldig-hinter-Gittern
Ist zwar Strafrecht, wenn ich mir aber den §31 und 32 SGB II durchlese, sind wir da nicht weit weg.
Zitat von: Ottokar am 04. Juni 2015, 08:54:39
Weil die JC bisher darauf geachtet haben, es nicht soweit kommen zu lassen.
Genau so ist das :yes:
Dies lässt sich sehr gut an der Stellungnahme des BA-Mitarbeiters erkennen.
Zitat: "Mit der Sanktion werden die Menschen ja nicht bestraft." Soviel zur Sichtweise des JC. Für jeden der schon mal von einer Sanktion betroffen war, ist so ein Satz wie ein Schlag ins Gesicht.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass es der erste Fall in 10 Jahren sein soll, wo es möglich gewesen ist, die Sanktionen für verfassungswidrig zu halten. Ich denke da nur an Herrn Boes.....
rubbel, wo hast du das Zitat her?
Ich bin zwar nicht rubbel. aber das Zitat ist aus dem Kurzbeitrag:
"Dürfen die Jobcenter Hartz IV kürzen."
http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/sendung537262_boxIndex-0_zc-b98f14b6_zs-2d7967f4.html (http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/sendung537262_boxIndex-0_zc-b98f14b6_zs-2d7967f4.html)
Danke dir. Den hatte ich noch gar nicht gesehen.
Zitat von: rubbel am 04. Juni 2015, 11:00:00
Dies lässt sich sehr gut an der Stellungnahme des BA-Mitarbeiters erkennen.
Zitat: "Mit der Sanktion werden die Menschen ja nicht bestraft."
Soviel zur Sichtweise des JC.
1 Mitarbeiter von 1 JC---was soll daran allgemeingültig sein?
NICHTS!!
Natürlich ist eine Sanktion eine Strafe---für die Nichtbefolgung der Regeln. (Sagt er übrigens auch)
bissel :offtopic:
Zitat: "Mit der Sanktion werden die Menschen ja nicht bestraft."
Das nit, aber dressiert erzogen, und darum gehts, wenn das Damoklesschwert der Existenzvernichtung ständig über einem schwebt, dann wird eher gekuscht und man wagt nicht, Menschenrechte (oder zumindest einen fairen Lohn bei einer Arbeit) einzufordern, weil man immer Angst haben muss, wegen Nichtigkeiten von einem, sich als Herr über Leben und Tod sehenden SB seiner Existenzgrundlage beraubt zu werden (auch und gerade, wenn man auf diese Existenzsicherung angewiesen ist, weil der heutige WildWest-Arbeitsmarkt schlicht und ergreifend keine/nicht genug Stellen mit existenzsichernden Löhnen hergibt!).
Allein die Tatsache, dass selbst an dieses ExistenzMINIMUM noch Hand angelegt werden kann, hält Betroffene in ständiger Angst, bloß nix "falsch zu machen", wobei bei einigen Willkür-SBs hier auch die Gesetze wurscht sind, bzw. diese so windelweich formuliert sind, dass die SBs quasi jeden Pups des Betroffenen zum Sanktionsgrund umstricken können, und die Sanktion kommt erstmal, wenn man die Kraft hat, dagegen vorzugehen, dauert es, bis man Recht bekommt, die Sanktion läuft aber weiter und das Geld fehlt für den Sanktionszeitraum erstmal, selbst, wenn man es nach gewonnenem Rechtsstreit nachgezahlt bekommt.
Weitergedacht gehts doch mit der ganzen Maschinerie HartzIV doch darum:
"der Wirtschaft" Sklaven zuzuschanzen, die arbeiten wie die Brunnenputzer, kaum was kosten und die Fresse halten, wenn man ihnen noch in den Arsch tritt, und eben weil man diesen Pool an Humanmaterial verfügbar hat, welches man mittels Androhung der Existenzvernichtung in jedes noch so miese Beschäftigungsverhältnis pressen kann, erhöht sich auch der Druck auf die, die (noch) regulär in diesen Betrieben arbeiten. Mit dem Druckmittel des "da stehen zig andere, die diesen Job für weniger Geld machen" lassen sich Lohnerwerbstätige eher davon "überzeugen", dass sie noch ein paar unbezahlte Überstunden dranhängen, dann doch mal den Urlaub nicht nehmen usw. usw...
Und damit die Wut über die eigene bescheidene Situation nicht dazu führt, die Brocken hinzuschmeißen bzw. die Wut gegen den Ausbeuter zu richten, wird eben immer mal wieder lanciert, dass diese HartzIV-Schmarotzer faule Dreckschweine sind, damit der Ausgebeutete dann bei sich denkt: " Und ich stehe jeden Morgen um 5 auf, um solchen faulen Drecksäuen das süße Nichtstun zu finanzieren" und das ist genau so gewollt, die Wut auf die kanalisieren, die nix dazu können...
MfG
@Atalante: :ok:
Zwei zentrale Denkweisen ,,schmücken" die Hass4-Schandgesetze:
Sozial ist was Armut schafft
Hartz-4-Betroffene fordern und das Kapital fördern.
Zitat von: Gast2063 am 04. Juni 2015, 13:54:57
Sozial ist was Armut schafft
Das liegt (satirische Lesung vorausgesetzt) in der Produktionsweise begründet, H4 ist "nur" ein Instrument unter Anderen. Allerdings ist H4 nicht typisch für den Kapitalismus. Es handelt sich um eine Zwangsarbeit, insofern die Sanktionen zwingen entweder zu tun, was angeordnet ist, oder ein Dasein zu führen, was Teilhabe ausschließt, ausgestoßen zu sein. Das typische Instrument des Kapitalismus ist eigentlich die Mehr(wert)arbeit des "freien" Lohnarbeiters, der sich seine Tätigkeit und seinen Ausbeuter selbst auswählen darf.
Genau darüber muss das BVerfG nun befinden. Sprich: Das BVerfG wird natürlich nicht die Produktionsweise (Lohnarbeit) für verfassungswidrig erklären, aber eventuell eine abweichende Praxis (Zwangsarbeit).
Für nichtig oder verfassungswidrig erklärte Bundesgesetze (https://drive.google.com/file/d/0B0oAvzGnWnZ_RjdSdDhnd3BDTXM/edit?usp=sharing)
LG Hexe
Zitat: "Mit der Sanktion werden die Menschen ja nicht bestraft."
Duden (http://www.duden.de/rechtschreibung/Sanktion)
Sanktion
(Völkerrecht) Maßnahme, die zur Bestrafung angewandt wird.
(Soziologie) Reaktion, mit der ein bestimmtes Verhalten bestraft wird
(bildungssprachlich) Maßnahme zur Bestrafung
Synonyme
Abstrafung, Bestrafung, Strafaktion, Strafe, Strafmaßnahme
Etwas Allgemeinwissen und -bildung sollte man von einem erwachsenen Menschen schon erwarten können.
Zitat von: Hexe am 04. Juni 2015, 17:11:22
Für nichtig oder verfassungswidrig erklärte Bundesgesetze (https://drive.google.com/file/d/0B0oAvzGnWnZ_RjdSdDhnd3BDTXM/edit?usp=sharing)
Und damit soll nun welcher Beweis erbracht sein???
Zitat von: Orakel am 04. Juni 2015, 19:30:33
... Und damit soll nun welcher Beweis erbracht sein???
Vielleicht nur der Umstand, dass die 631 Königinnen und Könige trotz Verfügbarkeit eines "wissenschaftlichen Dienst" vor Ort und trotz mehrfach angeblich abgeschlossener Ausbildung als Juristen nicht nur einmal in der Vergangenheit geirrt haben und Verfassungsbruch begangen hatten. Einfach durchwinken führt zu solchen Ergebnissen, dieses wohl an der Liste ersichtlich mit Kontinuität.
Das kommt auch dabei raus, wenn zum Beispiel bei Anhörung zu Sanktionen vom sozialpolitischen Sprecher der CDU statt aus dem Grundgesetz aus der Bibel zitiert wird. :mocking:
Irren ist aber menschlich. Das macht die 631 Königinnen und Könige auch so liebenswert :zwinker:
Zitat von: Ottokar am 04. Juni 2015, 19:09:56
Etwas Allgemeinwissen und -bildung sollte man von einem erwachsenen Menschen schon erwarten können.
Das Wissen mag ja durchaus vorhanden sein, aber es darf halt nicht sein, was dem herrschenden Gedanken nicht entspricht. Daher finden sich dafür die Umschreibung "Konsequenz" oder "Wiedergutmachung!", "Entzug von Privilegien" etc..
Mal "Time-Out-Technik" googeln. :grins:
@Schweinehirtin, :sehrgut: !
LG Hexe
Allerdings sind die knapp 130 verfassungswidrigen Paragraphen nur ein winzig-kleiner Anteil der in den 25 Jahren verabschiedeten Gesetze.
Wenn man also jetzt mit der Fehlerquote des Gesetzgebers argumentieren will, dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass Sanktionen verfassungswidrig sind, sehr, sehr nah bei 0% liegen.
Naja, die 130 Verfassungswidrigkeiten haben in der Regel auch Flurschaden angerichtet. Dieses ist garantiert nicht die Aufgabe im Kaisersaal. Da steht über dem Giebel deutlich geschrieben: "Dem Deutschen Volke" und ein Teil der Regierungsthronbestimmungen lautet wohl oder übel, "Schaden vom Deutschen Volk abwenden" ...
Dazu kommt auch, dass man von einem "Hochleistungsträger" immerhin auch Spitzenleistung mit Kompetenz erwarten darf und wie oft im Leben entscheidet zuletzt nicht die Quantität, sondern die Qualität.
Aber nett @blablabla, dass Du hier spekulieren möchtest. Andere sind bereit für ihr Recht zu streiten :zwinker:
Radio Dreyeckland (https://www.youtube.com/watch?v=ZeTfU_ggNzI)
Ab Minute 10:30 wie war !
Gestern am 3.6.15 hat das Sozialgericht Gotha die Richtervorlage in Karlsruhe eingereicht! :-)
Bei Wir -sind- Boes zu finden.
LG Hexe
@Hexe
Das hatte die oldhoefi bereits verlinkt.
Ist aber aufschlussreich.
Zum Thema unterschied von "Pflichten" und "Obliegenheiten" hatte sich mal Ex-Verfassungsrichter Prof. Papier geäussert.
zitat:
"Welt am Sonntag : Wäre eine Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger verfassungsgemäß?
Papier : Juristisch handelt es sich genau genommen nicht um "Pflichten", sondern um "Obliegenheiten" zur Erlangung einer Leistung. Und die sind im geltenden Recht durchaus schon vorgesehen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit einer Leistungskürzung rechnen. Sozialleistungen des Staates sind prinzipiell subsidiärer Natur, sie sollen nur dann gezahlt werden, wenn jemand in einer Notlage ist, aus der er mit eigener Kraft nicht herauskommt. "
http://www.welt.de/politik/deutschland/article6587967/Bundesrichter-mahnt-moderate-Steuersaetze-an.html
Aus welchem Grundgesetz er diese "Obliegenheit" ableitet, hat er leider nicht gesagt. Aus Art. 12 sicher nicht
Schaut man ins juristische Wörterbuch, so ist die Obliegenheit eine Rechtspflicht.
Laut Papier ist es also kein Pflicht zugewiesene Arbeit anzunehmen sondern eine Pflicht.
:scratch:
Zitat von: Gast18959 am 04. Juni 2015, 22:45:06
... so ist die Obliegenheit eine Rechtspflicht.
Die Obliegenheit ist ein Rechts
gebot!
"Eine Obliegenheit begründet für den Berechtigten weder einen Erfüllungsanspruch noch bei Verletzung durch den Belasteten einen Schadensersatzanspruch und gibt keine Klage- und Vollstreckungsmöglichkeit. Es handelt sich vielmehr um Verhaltensregeln, bei deren Nichtbeachtung der mit der Obliegeneheit belastete einen Verlust oder eine Minderung einer Rechtsposition erleidet."
Quelle (http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/o/obliegenheit/)
Anderes hat auch Papier nicht gesagt ...
Du wirst nirgends eine andere Definition finden ...
"Generell ist eine Obliegenheit als Pflichten eines Schuldverhältnisses anzusehen, welche vom Gläubiger nicht eingeklagt werden können. verletzt der Schuldner diese Pflichten, so kann er auch nicht seitens des Gläubigers regresspflichtig gemacht werden; das heißt, der Gläubiger hat keinen Anspruch auf Schadensersatzleistungen. Der Schuldner muss allerdings im Falle einer Pflichtverletzung seinerseits damit rechnen, dass er bestehende Rechte verliert beziehungsweise diese nicht mehr geltend machen kann."
http://www.juraforum.de/lexikon/obliegenheit
Stellt sich erst recht die Frage in welchem Schuldverhältnis ein Grundrechteträger steht um seine Grundrechte zu erhalten und wie sich ein solches aus der Verfassung ableiten liesse.
Noch schützt die Verfassung den Grundrechteträger vor Eingriffen in die Freiheitsrechte durch den Staat und nicht den Staat vor ungelittenen Rechtehabern.
Tja, lesen und verstehen ...
Zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungsträger besteht kein Schuldrechtsverhältnis ...
Zitat von: Orakel am 05. Juni 2015, 00:55:18Tja, lesen und verstehen ...
Zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungsträger besteht kein Schuldrechtsverhältnis ...
Tja, wie kommt es dann wohl zu den Obliegenheiten laut - Papier ?
Die Frage war schliesslich ob ein Arbeitszwang verfassungsgemäss wäre und nicht ob der Leistungsberechtigte generell Obliegenheiten zu erfüllen hätte.
Die hat er nämlich - im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung.
Das BGE wurde noch nicht für gut befunden.
Zitat von: Gast18959 am 05. Juni 2015, 01:26:35
Tja, wie kommt es dann wohl zu den Obliegenheiten laut - Papier ?
Das hat er doch gesagt:
"Juristisch handelt es sich genau genommen nicht um "Pflichten", sondern um
"Obliegenheiten" zur Erlangung einer Leistung. Und die sind im geltenden Recht durchaus schon vorgesehen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit einer Leistungskürzung rechnen.
Sozialleistungen des Staates sind prinzipiell subsidiärer Natur, sie sollen nur dann gezahlt werden, wenn jemand in einer Notlage ist, aus der er mit eigener Kraft nicht herauskommt."
Zitat von: Gast18959 am 05. Juni 2015, 01:26:35
Die Frage war schliesslich ob ein Arbeitszwang verfassungsgemäss wäre ...
Die Frage stellt sich im Grunde nicht, weil es einen solchen Zwang nicht gibt; gäbe es ihn, wäre er allerdings verfassungswidrig.
Ausführlich (240 Seiten) in:
Katrin Toens
Recht, Leistung, Bedarf
Die Verteilungsprinzipien der sozialen Gerechtigkeit am Beispiel der erwerbszentrierten Sozialhilfereform
Politische Theorie Band 1
LIT Verlag, 2003
Äh, Moment. Für LBs gibt es einen Arbeitszwang, aber diesen Arbeitszwang gibt es nicht? Wow, das ist ja Doppeldenk in Reinkultur! :schock:
Zitat von: Gast18959 am 04. Juni 2015, 22:45:06
zitat:
"Welt am Sonntag : Wäre eine Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger verfassungsgemäß?
Papier : Juristisch handelt es sich genau genommen nicht um "Pflichten", sondern um "Obliegenheiten" zur Erlangung einer Leistung. Und die sind im geltenden Recht durchaus schon vorgesehen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit einer Leistungskürzung rechnen. Sozialleistungen des Staates sind prinzipiell subsidiärer Natur, sie sollen nur dann gezahlt werden, wenn jemand in einer Notlage ist, aus der er mit eigener Kraft nicht herauskommt. "
http://www.welt.de/politik/deutschland/article6587967/Bundesrichter-mahnt-moderate-Steuersaetze-an.html
Das ist doch Unsinn! Wenn will der denn mit dieser sinnlosen Wortspielerei verarschen?
Zwischen Pflichten und Obliegenheiten gibt es juristisch keinen Unterschied, das ist ein Fakt. Beide Begriffe sind per Definition bedeutungsgleich und damit beliebig austauschbar.
In beiden Fällen handelt es sich um Voraussetzung zur Erlangung eines Rechtsgutes (hier dem Leistungsanspruch).
Der traurige Witz dabei ist, dass der Gesetzgeber in § 31 SGB II selbst wörtlich von "Pflichten" und "Pflichtverletzungen" spricht und Herr Papier in seinen Urteilsbegründungen selbst oft genug den Begriff "Obliegenheitspflicht" verwendet hat.
Da stellt sich die Frage, warum solche Leute die Verwendung des Wortes Pflicht in der Öffentlichkeit offenbar scheuen wie der Teufel das Weihwasser.
Da wird aus dem Wort Pflicht eine Obliegenheit. Wer diese Obliegenheit nicht nachkommt begeht eine >Pflichtverletzung< und muss mit einer Sanktion rechnen. Nicht umsonst sagt der Volksmund: Juristen sind Rechtsverdreher. Letztlich mag auch ungeklärt sein, was eine zumutbare Arbeit sei.
Zitat von: Ottokar am 05. Juni 2015, 09:06:00Zwischen Pflichten und Obliegenheiten gibt es juristisch keinen Unterschied, das ist ein Fakt.
Naja, ursprünglich stammt der Begriff ja aus dem Schuld- bzw. Vertragsrecht. Die Definition ist schon uralt und bedeutet nichts anderes als : Wer seiner Obliegenheitspflicht nicht nachkommt, hat auch keinen Anspruch auf Vertragserfüllung.
Deshalb hatte ich ja das Orakel befragt in welchem Schuldverhältnis ein Grundrechteträger steht.
Zitat von: Orakel am 05. Juni 2015, 02:16:00Das hat er doch gesagt:
"Juristisch handelt es sich genau genommen nicht um "Pflichten", sondern um "Obliegenheiten" zur Erlangung einer Leistung. Und die sind im geltenden Recht durchaus schon vorgesehen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit einer Leistungskürzung rechnen. Sozialleistungen des Staates sind prinzipiell subsidiärer Natur, sie sollen nur dann gezahlt werden, wenn jemand in einer Notlage ist, aus der er mit eigener Kraft nicht herauskommt."
Hier übersieht der Herr Papier allerdings einen wesentlichen Punkt.
Art. 12 GG legt eindeutig fest wem die Obliegenheit zur Prüfung aller Gründe zufällt ob ein zugewiesener Arbeitsplatz angenommen werden soll.
Weiter noch, es bedarf keiner Angabe von Gründen eine bestimmte Arbeit eben nicht zu übernehmen.
Aus einem solchen Verhalten dürfen sich auch keine Nachteile für den Grundrechteträger ergeben, andernfalls würde er in seiner Rechtsstellung eingeschränkt.
Art. 19 GG
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.Auch hat das nichts mit der subsidären Natur (also Nachrang) von Sozialleistungen zu tun, denn der grundgesetzlich garantierte Anspruch auf ein Existenzminimum kann niemals an eine ominöse Obliegenheit = Grundrechteverzicht gekoppelt sein.
Zitat von: Gast9483 am 05. Juni 2015, 03:19:29
Äh, Moment. Für LBs gibt es einen Arbeitszwang, aber diesen Arbeitszwang gibt es nicht? Wow, das ist ja Doppeldenk in Reinkultur! :schock:
Du irrst. Es gibt keinen Arbeitszwang.
Wurde doch grad erklärt.
Du balancierst von Pflicht über --->Obliegenheit --->zumutbares Angebot aus unwichtigem Grund nicht annehmen--->Pflichtverletzung ---> deswegen Sanktion---> bis zu Zwang.
Du irrst und stürzt ab.
Ich denke die ganzen Hobbyjuristen hier, sollten sich mal insgesamt im Staatsrecht etwas einlesen, um wenigstens das Grundgerüst zu verstehen. Danach würden sich sehr sehr viele Kommentare inklusive der typischen Hasstiraden, die durch ständiges wiederholen auch nicht richtiger werden absolut erübrigen.
Egal was das Sozialgericht Gotha denkt oder meint, letztendlich entscheidet nur das BVerfG ob ein Gesetz verfassungswidrig ist oder nicht. Daran gibt es nichts dran zu rütteln, egal was viele "Experten" hier denken oder auch nicht.
Solange das BVerfG eben diese Fragen noch nicht als verfassungswidrig festgestellt hat, sind sie im Umkehrschluß verfassungsgemäss egal ob es einem passt oder nicht.
Ich würde mit angrenzender Wahrscheinlichkeit vermuten, dass das BVerfG sich auf Zahlen bei Erhöhungen oder Kürzungen nicht festlegen wird, sondern das dem Gesetzgeber auferlegen wird.
Zitat von: AlterGaul am 05. Juni 2015, 12:14:55
Ich würde mit angrenzender Wahrscheinlichkeit vermuten, dass das BVerfG sich auf Zahlen bei Erhöhungen oder Kürzungen nicht festlegen wird, sondern das dem Gesetzgeber auferlegen wird.
Oh. Aber darum gehts doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei dem Vorlagebeschluss aus dem SG Gotha gerade nicht.
Sicher nicht um die Frage, wie hoch oder wie niedrig darf eine Sanktion sein. Und BMAS, leg du das selber fest.
Sondern doch eher: BVerfG soll entscheiden, OB oder OB NICHT verfassungswidrig.
Ob 1Cent oder 399,-€ spielen dann keine Rolle.
Ich bin weder Jurist noch Hobbyjurist noch Staatsrechtler.
Ich dachte bisher, verstanden zu haben, über WAS das BVerfG zu entscheiden hat. Aber ich kann mich auch irren.
Zitat von: Gast36005 am 05. Juni 2015, 13:26:28BVerfG soll entscheiden, OB oder OB NICHT verfassungswidrig.
......
...... Aber ich kann mich auch irren.
Nein da irrst du nicht.
Aber hier:
Zitat von: Gast36005 am 05. Juni 2015, 11:48:41Du irrst. Es gibt keinen Arbeitszwang.
Wurde doch grad erklärt.
Du balancierst von Pflicht über --->Obliegenheit --->zumutbares Angebot aus unwichtigem Grund nicht annehmen--->Pflichtverletzung ---> deswegen Sanktion---> bis zu Zwang.
Du irrst und stürzt ab.
Sanktionen haben Strafcharakter und sind somit Zwangsmassnahmen zuzuordnen.
Zitat von: Ottokar am 04. Juni 2015, 19:09:56Duden
Sanktion
(Völkerrecht) Maßnahme, die zur Bestrafung angewandt wird.
(Soziologie) Reaktion, mit der ein bestimmtes Verhalten bestraft wird
(bildungssprachlich) Maßnahme zur Bestrafung
Synonyme
Abstrafung, Bestrafung, Strafaktion, Strafe, Strafmaßnahme
Übrigens hasse das 44lenzen in keinster Weise und vorm Wissen vom Orakel habe ich gehörig Respekt.
Mit beiden kann man trefflich in der Sache streiten (auch mal etwas Lauter), für seltsame Tiraden ist da kein Platz.
Für Hobbyjuristen hier aber schon, Meinungsäusserung und Wissenstausch sind der Sinn eines Forums @AlterGaul.
Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" i. V. mit "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat"
Art.2 Abs.2 S.1 GG
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. "
und Art. 12 GG
" Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden."
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht."
"Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
Ich wollts nochmal hinschreiben, damit auch Jeder vor Augen hat, wo die Kammer (nix Hobbyjurist!) die Grundrechteverstöße verortet.
Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig. Letzte Woche verwies es deshalb die Klage eines Betroffenen an das Bundesverfassungsgericht. Bis zur Klärung fordern nun vor allem Politiker der Linken, darunter auch Thüringens Sozialministerin Heike Werner, die Sanktionspraxis auszusetzen. Hartz-IV-Foren rufen Betroffene dazu auf, schon mal pro forma Widerspruch gegen verhängte Sanktionen einzulegen. Macht sich das in den Jobcentern bereits bemerkbar?
-->> http://www.mdr.de/nachrichten/hartz-vier-sanktionen100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html
Zitat von: Gast36005 am 05. Juni 2015, 11:48:41
Zitat von: Gast9483 am 05. Juni 2015, 03:19:29
Äh, Moment. Für LBs gibt es einen Arbeitszwang, aber diesen Arbeitszwang gibt es nicht? Wow, das ist ja Doppeldenk in Reinkultur! :schock:
Du irrst. Es gibt keinen Arbeitszwang.
Wurde doch grad erklärt.
Du balancierst von Pflicht über --->Obliegenheit --->zumutbares Angebot aus unwichtigem Grund nicht annehmen--->Pflichtverletzung ---> deswegen Sanktion---> bis zu Zwang.
Du irrst und stürzt ab.
Nein, ich irre nicht! Wenn man für die Nichterfüllung von irgendwelchen Dingen bestraft wird, so ist das Zwang!!!!
Aber immer wieder schön zu sehen wie im schönsten Juristensprech Sachverhalte in sich so verdreht werden, dass sie am Schluss so klingen als würden sie nicht zutreffen!!! :wand:
Zitat von: Gast9483 am 05. Juni 2015, 15:38:55
Wenn man für die Nichterfüllung von irgendwelchen Dingen bestraft wird, so ist das Zwang!!!!
... und in diesem Fall wohl auch ein Verstoß gegen internationales Recht:
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.Dezember 1966
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICESCR/icescr_de.pdf (http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICESCR/icescr_de.pdf)
Artikel 6
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf Arbeit an, welches das Recht jedes einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch
frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfasst, und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz dieses Rechts.
Neulich beim Aufräumen meiner Festplatte wieder gefunden:
Der UN Bericht vom Mai 2011:
No. 19
"Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass Regelungen des Vertragsstaates [Deutschland, DSB] im Rahmen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe, einschließlich der Auflage für Empfänger von Arbeitslosengeld, jede zumutbare Arbeit' anzunehmen, was in der Praxis als nahezu ,jede Arbeit' ausgelegt werden kann, und der Einsatz von Langzeitarbeitslosen für unbezahlte gemeinnützige Arbeit zu Verstößen gegen die Artikel 6 und 7 des Pakts führen kann. (Art. 6, 7 und 9)
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitslosenunterstützungssysteme das Recht des Einzelnen, frei eine Beschäftigung seiner Wahl anzunehmen, sowie das Recht auf gerechtes Entgelt achten."
Zitat von: Gast22317 am 05. Juni 2015, 20:03:41
.... Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitslosenunterstützungssysteme das Recht des Einzelnen, frei eine Beschäftigung seiner Wahl anzunehmen, sowie das Recht auf gerechtes Entgelt achten."
Und ich dachte, dass ist mit den regelmäßigen Diätenerhöhungen längst umgesetzt :lachen:
Zitat von: Gast22317 am 05. Juni 2015, 20:03:41Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitslosenunterstützungssysteme das Recht des Einzelnen, frei eine Beschäftigung seiner Wahl anzunehmen, sowie das Recht auf gerechtes Entgelt achten."
und welche Sanktion ist für den Fall vorgesehen, dass der Vertragsstaat der Aufforderung nicht nachkommt?
Gute Frage, mal sehen ob sich da was findet.
Auf der Schnelle finde ich nichts.
Steht auch noch als Download zur Verfügung:
http://www.tagesspiegel.de/downloads/4365526/1/UN-Bericht (http://www.tagesspiegel.de/downloads/4365526/1/UN-Bericht)
Werde zu dem Thema bei Gelegenheit mal kräftig googeln.
Wird sich möglicherweise auch nichts finden lassen. Bisher lässt sich internationales Recht im Nationalstaat nicht einfordern. Deswegen schauen auch viele EU Bürger immer wieder nach Griechenland. Da ist die Frage: Entweder wird Griechenland sich der Troika ergeben, oder es werden in ganz EU neue Sozialstandart –zumindest Schrittweise erstellt, wenn man nicht gar letztlich den EU Austritt der Griechen will. :zwinker:
Zitat von: Gast28527 am 06. Juni 2015, 09:25:22
Wird sich möglicherweise auch nichts finden lassen. Bisher lässt sich internationales Recht im Nationalstaat nicht einfordern. ...
Es kommt darauf an. Wenn Du Weltpolizist Obama überzeugst, rollen wieder die German Tanks Richtung Elbe :schock:
Ich habe bislang selten solch einen Schwachsinn gelesen!!!
Zitat von: Orakel am 06. Juni 2015, 09:38:48
Ich habe bislang selten solch einen Schwachsinn gelesen!!!
Wenn ein UN-Beschluss beknackt ist, dann ist die Sichtweise zwar in Deutschland systemkonform, ändert aber nichts an der Tatsache, nachzulesen selbst in den Urteilen des BVerfG, dass in Deutschland eiskalt Menschenrecht gebrochen wird!
Zitat von: Gast35753 am 06. Juni 2015, 09:46:01
Wenn ein UN-Beschluss beknackt ist, dann ist die Sichtweise zwar in Deutschland systemkonform, ändert aber nichts an der Tatsache, nachzulesen selbst in den Urteilen des BVerfG, dass in Deutschland eiskalt Menschenrecht gebrochen wird!
Dann gebe doch mal bitte diesbezüglich Quellen und Beweise an.
Wo wird in Deutschland bestätigtes Menschenrecht gebrochen? Bitte Urteile mit Aktenzeichen.
ECLI:DE:BVerfG:2012:ls20120718.1bvl001010
L e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2012
- 1 BvL 10/10 -
- 1 BvL 2/11 -
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010
§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
(1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/31a.html
Hier wird das höchstrichterlich festgestellte Menschenrecht auf gesicherte Existenz an Pflichterfüllung und Wohlverhalten gekoppelt.
Ein Menschenrecht kann aber nicht eingeschränkt werden, es entfaltet immer und vollständig Rechtskraft.
:sleep:
Hier wird das höchstrichterlich festgestellte Menschenrecht auf gesicherte Existenz an Pflichterfüllung und Wohlverhalten gekoppelt.
Ich bezeichne das als ein Verbrechen!
Zitat von: Gast9483 am 05. Juni 2015, 15:38:55
Nein, ich irre nicht! Wenn man für die Nichterfüllung von irgendwelchen Dingen bestraft wird, so ist das Zwang!!!!
Nö, dann ist das eine Pflichtverletzung. Und auch nur, wenn man das ohne wichtige Gründe tut.
Aber du kannst gern Zwang dazu sagen.
Nicht die Juristen hier oder anderswo, sondern der Gesetzgeber hat eben die Pflichterfüllung <---> Pflichtverletzung gesehen und die Konsequenz ins Gesetz geschrieben.
Zwang/Zwingen geht NICHT---was geht, ist Nichtgewährung von Leistungen.
Die Sachverhalte verdrehst du, weil du einfach dabei bleiben willst, es sei Zwang.
@H4Opfer
Das Pochen auf Einhaltung von Gesetzen als Gegenleistung für Sozialleistungen---sei ein Verbrechen??
Guten Morgen: Das BGE ist noch nicht eingeführt.
Wie hoch hat das BVerG das menschenwürdige Ex-minimum beziffert?
Das Pochen auf Einhaltung von Gesetzen als Gegenleistung für Sozialleistungen---sei ein Verbrechen??
Unterlasse deine Umdeutungen, wie du genau weißt bezog ich mich exakt hierauf:
,,Hier wird das höchstrichterlich festgestellte Menschenrecht auf gesicherte Existenz an Pflichterfüllung und Wohlverhalten gekoppelt."
Menschenrecht ist für mich nicht verhandelbar - daher wie schon geschrieben - die Koppelung in diesem Kontext ein Verbrechen.
Das meine ich genau so und nicht anders. Ob es dir gefällt oder nicht.
ZitatWie hoch hat das BVerG das menschenwürdige Ex-minimum beziffert?
Sex and Drugs and Rock and Roll sollten doch reichen. :mocking:
Du kannst doch als Verbrechen bezeichnen, was du willst.
Menschenrecht ist gut und schön. Und wichtig. Und zu gewährleisten. Du brauchst auch gar nicht verhandeln.
Menschenrecht und gesicherte Existenz---sind nun aber leider ziemlich unbestimmte Rechtsbegriffe.
Und gekoppelt wirds, weil wir das BGE (noch) nicht haben. Erst dann kann das Koppel/die Kopplung fallen.
Deswegen meine Frage: Ein höchstrichterlich festgestelltes Menschenrecht auf eine gesicherte Existenz---muss wie hoch sein?
Wo steht im GG oder beim BVerfG, dass dieses Menschenrecht bzw. das Exminimum ganz ohne Einschränkungen und jederzeit und jedem gewährt werden muss?
Und wieviel darfs oder solls oder muss es denn sein?
Schließlich gehts um die Summe in € oder Geldwert, die (unbedingt) verfügbar sein soll, oder?
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010
Der Gesetzgeber hat es doch festgelegt,@lenzen ! :wand:
LG Hexe
die Summe hat das BVerfG festgelegt?
Ja? Wirklich? Wo steht sie denn?
Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html
Leider nur diese schwammige Antwort vom BVerfG. Insofern muss man Lenzen recht geben. :empathy:
Zitat von: Gast36005 am 06. Juni 2015, 18:10:28die Summe hat das BVerfG festgelegt?
Das habe ich nicht geschrieben, sondern der Gesetzgeber hat die Summe festgelegt.
LG Hexe
Zitatan dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu
Nun, das sind messbare Größen. Wo soll denn der Gestaltungsspielraum sein? Beim Messen oder doch nicht etwa beim Entwicklungsstand? Ich stelle mir grad vor, wie man einen Stand, also Ist-Zustand gestaltet.
Und auch da können wir nur philosophieren....schwitz :grins:
Hurra! :grins:
Das *predige* ich hier schon seit Kriegsende o.s.ä.
Der Gesetzgeber hat die Macht und die *Gestaltungsmöglichkeiten* und nutzt das, so gut es geht und es durchgeht. Manche (ich nicht) sagen auch: soweit es der Mehrheit vermittelbar ist.
399,- ++++ sind derzeit der Mehrheit noch vermittelbar.
:sleep:
@MichaK
ich kann doch noch. Der Gestaltungsspielraum wurde genutzt im RBEG:
Bildungspäckchen extra.
Schnapps und Zaretten raus aus dem RB.
Festlegung (nicht Berechnung) auf 364,- , dann jährliche Fortschreibung----
§ 10 im RBEG
http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/BJNR045310011.html
nun gehts wieder los mit: welche Grundlage für die Messung ist die *richtige*. (Murmeltiere lassen grüssen)
@Rolo
eben gabs den Wetterbericht von D, nicht von Sibirien. Verpasst?
ich möchte ja nicht philosophisch werden---aber mit kühlem Kopf fühlt man sich gut. :lachen:
Zitat von: Gast36005 am 06. Juni 2015, 17:05:47Nö, dann ist das eine Pflichtverletzung. Und auch nur, wenn man das ohne wichtige Gründe tut.
Aber du kannst gern Zwang dazu sagen.
Nicht die Juristen hier oder anderswo, sondern der Gesetzgeber hat eben die Pflichterfüllung <---> Pflichtverletzung gesehen und die Konsequenz ins Gesetz geschrieben.
Zwang/Zwingen geht NICHT---was geht, ist Nichtgewährung von Leistungen.
Die Sachverhalte verdrehst du, weil du einfach dabei bleiben willst, es sei Zwang.
und wieder irrst du
"Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen seinen Willen gezwungen wird."
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsarbeit
Zitat von: Gast36005 am 06. Juni 2015, 17:05:47Wie hoch hat das BVerG das menschenwürdige Ex-minimum beziffert?
Das BVerfG beziffert nicht, ist auch nicht seine Aufgabe, es prüft die Berechnungsmethode
Das BVerfG hat die Berechnungsmethode des Gesetzgebers geprüft und die errechnete Höhe des Bedarfes für noch ausreichend erkannt.
"Nach diesen Maßstäben genügen die vorgelegten Vorschriften für den entscheidungserheblichen Zeitraum in der erforderlichen Gesamtschau noch den Vorgaben von Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG.""Aus verfassungsrechtlicher Sicht kommt es vielmehr entscheidend darauf an, dass die Untergrenze eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht unterschritten wird und die Höhe der Leistungen zu dessen Sicherung insgesamt tragfähig begründbar ist. "
"(1) Zum internen Ausgleich kann nicht pauschal darauf verwiesen werden, dass Bedürftige Leistungen zur Deckung soziokultureller Bedarfe als Ausgleichsmasse für andere Bedarfspositionen einsetzen könnten (so die Stellungnahme der Bundesregierung, mit Verweis auf BSG, Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R -, juris, Rn. 60)"http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html
Das derzeit berechnete Minimum zu gesicherten Existenz ist 399 euronen.
Denklogisch ist alles darunter nicht existenzsichernd.
Vielen Dank
1. da wird man wohl ewig streiten. Bringt also (mir) keine Erhellung. Vllt. aber, wenn man den ganzen Wiki-Artikel liest?
2. Ja, habe ich bereits genauso beantwortet. grad eben.
Zitat von: Gast18959 am 06. Juni 2015, 20:15:22
Das derzeit berechnete Minimum zu gesicherten Existenz ist 399 euronen.
Das sagt wer??? Außer dir natürlich ...
Zitat von: Orakel am 06. Juni 2015, 22:10:09Das sagt wer???
Das BVerfG http://www.harald-thome.de/media/files/CV-Becker-Kommentar-zu-BVerfG.pdf
:flag: :flag:
Zitat von: Orakel am 06. Juni 2015, 22:10:09Das sagt wer??? Außer dir natürlich ...
Der Gesetzgeber.
Der ist dazu verpflichtet.
"a) Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf die unbedingt erforderlichen Mittel zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (vgl. BVerfGE 125, 175 <223>; 132, 134 <160, Rn. 64>). ""Entscheidend ist, dass der Gesetzgeber seine Entscheidung an den konkreten Bedarfen der Hilfebedürftigen ausrichtet (vgl. BVerfGE 125, 175 <224 f.>; 132, 134 <160 f., Rn. 67>) und die Leistungen zur Konkretisierung des grundrechtlich fundierten Anspruchs tragfähig begründet werden können (vgl. BVerfGE 132, 134 <162, Rn. 69> unter Verweis auf BVerfGE 125, 175 <225>). "http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html
Zitat von: Gast36005 am 06. Juni 2015, 17:05:47
Zitat von: Gast9483 am 05. Juni 2015, 15:38:55
Nein, ich irre nicht! Wenn man für die Nichterfüllung von irgendwelchen Dingen bestraft wird, so ist das Zwang!!!!
Nö, dann ist das eine Pflichtverletzung. Und auch nur, wenn man das ohne wichtige Gründe tut
Falsch @44lenzen
Da die Unantastbarkeit der Menschenwürde
unverhandelbar ist, darf es bei der Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums keine erpresserischen Einschränkungen geben.
Die Würde des Menschen IST unantastbar. Das gilt ohne Einschränkung für alle Menschen und natürlich auch für die Würde Arbeit suchender Menschen.
Die Sanktionspraxis will ja jetzt das Sozialgericht Gotha vom BVerfG prüfen lassen. Aktuell (politisch gewollt) ist es immer noch wie lenzen angibt eine Pflichtverletzung, die ohne wichtigen Grundangabe sanktioniert werden kann. Klar mag es für einen Betroffenen als Zwang empfunden sein, mag für den Betroffenen Existenz bedrohlich sein, aber ein nicht gewähren wollen von sozialen Leistungen, ist deshalb aber immer nur ein unterlassen von Leistungen eben als Druckmittel für eine Gegenleistung. Dem gegenüber steht immer, auch wenn es jetzt sarkastisch klingen mag: Niemand ist gezwungen soziale Leistungen zu beantragen. :flag:
Hallo,
ich hatte vor Jahren eine Petition zu der Zumutbarkeit an den Bundestag gerichtet. Im Prinzip wollte ich erreichen, dass die Zumutbarkeit analog SGB III auch im SGB 2 gelten solle. Damit in weiterem Zusammenhang steht ja auch die Frage der Verfassungswidrigkeit der Leistungskürzungen. Jedenfalls hat der Ausschuss diesen Zusammenhang hergestellt und als Begründung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus 1979 verwiesen. Den Auszug trage ich mal vor:
Zitat BVerwG:
Vom Gericht wurde... hervorgehoben, dass die Inanspruchnahme der Freiheit, eine zumutbare Arbeit abzulehnen, ohne Rücksicht auf die Gemeinschaft ein Missbrauch ist, der wegen der Sozialbindung der Grundrechte keinen Grundrechtsschutz genießt......
Zitat Ausschuss :
Diesem Missbrauch vorzubeugen, hat der Gesetzgeber...... Sanktionierung vorgesehen (§ 31 SGB II)
Zitat von: Gast28527 am 07. Juni 2015, 11:21:35Dem gegenüber steht immer, auch wenn es jetzt sarkastisch klingen mag: Niemand ist gezwungen soziale Leistungen zu beantragen.
Das ist nicht ganz richtig, da die Notlage einen zu dieser Antragsstellung zwingt wenn man leben möchte und da wären wir wieder bei unserem GG.
Zitat von: MichaK am 07. Juni 2015, 12:06:13Jedenfalls hat der Ausschuss diesen Zusammenhang hergestellt und als Begründung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus 1979 verwiesen.
Nur hat sich seit damals viel verändert, siehe z.B. die angeblichen Sozialkassen selbst. Da man heute für die angebliche Sozialleistung Hartz IV ständig einzahlt, da es ja aus den Steuern genommen wird. Somit kann es gar keinen Missbrauch geben, es sei denn man mag sich selbst mit betrügen. Die Gelder die damals in die Sozialversicherungen einflossen waren zweckgebunden und konnten daher auch nur für dieses vorgesehenen Zwecke genutzt werden, somit war Betrug durch falsche Angaben möglich. Das es heute mit den eingezahlten Steuern nicht mehr so ist, sieht man daran das die Fördergelder zweckentfremdet für die Verwaltungskosten genutzt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss es gibt keine Begründung mehr für Sanktionen.
:flag: :flag:
Zitat von: Gast26037 am 07. Juni 2015, 12:18:31Nur hat sich seit damals viel verändert,
mhh, was soll sich geändert haben? Eingezahlt wurde damals auch. Kann ich jetzt nicht ohne Weiteres nachvollziehn. Steuern waren doch nie wirklich zweckgebunden.
Zitat von: MichaK am 07. Juni 2015, 12:29:59Kann ich jetzt nicht ohne Weiteres nachvollziehn. Steuern waren doch nie wirklich zweckgebunden.
Habe einen Nachtrag gesetzt, vllt. ist es jetzt verständlicher. :bye:
Niemand ist gezwungen soziale Leistungen zu beantragen.
Schon klar, ist ja auch nur ein Hobby Sozialleistungen zu beantragen wenn man Langeweile hat.
Es wird auch niemand gezwungen zu essen.
Zitat von: MichaK am 07. Juni 2015, 12:29:59mhh, was soll sich geändert haben?
Damals wurde durch die Sozialabgabe in die Sozialversicherung ( Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Krankenkasse) eingezahlt, als nur von dem arbeitenden Teil der Bevölkerung, nun sind die Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe durch Steuern finanziert welche alle und immer zahlen. Somit leistet ein LE eine Gegenleistung da er ja weiter Steuern zahlt, trotz seiner Notlage der Bedürftigkeit.
:flag: :flag:
Zitat von: Gast26037 am 07. Juni 2015, 13:02:44
Somit leistet ein LE eine Gegenleistung da er ja weiter Steuern zahlt, trotz seiner Notlage der Bedürftigkeit.
Wie großzügig! Leistungsberechtigte zahlen Verbrauchssteuern aus Steuermitteln, die ihnen zur Verfügung gestellt wurden!!!
Zitat von: Orakel am 07. Juni 2015, 13:10:09Leistungsberechtigte zahlen Verbrauchssteuern aus Steuermitteln, die ihnen zur Verfügung gestellt wurden!!!
LEs zahlen
weiter unter anderem MWST. in die Steuermittel und leisten trotz Notlage noch ihren, wenn auch geringen Anteil an den Sozialleistungen die Ihnen von der Allgemeinheit der Steuerzahler zur Verfügung gestellt werden. Wobei man geringen Anteil mal dahingestellt lassen kann bei den Einnahmen aus der MWST.
:flag: :flag:
Zitat von: Gast2063 am 07. Juni 2015, 12:41:17Schon klar, ist ja auch nur ein Hobby Sozialleistungen zu beantragen wenn man Langeweile hat.
Es wird auch niemand gezwungen zu essen.
Schon klar, bin auch kein Freund von der Sanktionspraxis, steht aber leider so im SGB II §31 geschrieben. Ob dieses Gesetz Verfassungskonform ist, wird ja jetzt wohl das BVerfG prüfen sollen/müssen/dürfen.
Zitat von: Gast26037 am 07. Juni 2015, 13:02:44Somit leistet ein LE eine Gegenleistung da er ja weiter Steuern zahlt, trotz seiner Notlage der Bedürftigkeit.
Ob das zukünftig für das BVerfG als Begründung ausreicht, seine Entscheidung gegen SGB II §31 zu berücksichtigen, wage ich allerdings zu bezweifeln. Da werden andere Kriterien eine wichtigere Rolle spielen.
Ich bleibe dabei: sollte das BVerfG sich gegen die Sanktionspraxis entscheiden, ist das der Auftakt zu einem Wertewandel unserer Gesellschaft. Zu wünschen wäre es. :zwinker:
Zitat von: Gast28527 am 07. Juni 2015, 13:29:08Ich bleibe dabei: sollte das BVerfG sich gegen die Sanktionspraxis entscheiden, ist das der Auftakt zu einem Wertewandel unserer Gesellschaft. Zu wünschen wäre es.
Ja, dann gehen wir in die Richtung BGE und das wäre sehr zu begrüßen, da stimme ich dir voll und ganz zu.
:flag: :flag:
sollte das BVerfG sich gegen die Sanktionspraxis entscheiden, ist das der Auftakt zu einem Wertewandel unserer Gesellschaft. Zu wünschen wäre es.
:sehrgut:
Leider bin ich da nicht sehr hoffnungsvoll.
Das Kapital mit seinen Günstlingen in Justiz und Politik wird alles daran setzen, dies verhindern zu wollen.
Denn nicht vergessen:
Hartz-IV wurde auf dringlichen Wunsch des Kapitals/der Wirtschaft installiert. Von der Wirtschaft, für die Wirtschaft.
Durch neoliberale, mediale Gehirnwäsche der Öffentlichkeit wurde diesem Schandgesetz jahrelang der Boden bereitet.
Wie schon beschrieben macht INSM-BA-Vorstand Weise nicht zufällig Werbung auf der INSM-Seite! :teuflisch:
Zitat von: Gast18959 am 06. Juni 2015, 20:15:22
Das derzeit berechnete Minimum zu gesicherten Existenz ist 399 euronen. Denklogisch ist alles darunter nicht existenzsichernd.
hab grad nochmal denklogisch zu denken versucht. Ich denke, es ist logisch und auch nachzulesen, dass eben nicht 399,- das derzeit existenzsichernde Minimum ist.
Das RBEG ist von 2010, galt ab 2011.
Da waren es 364,---für den bedürftigen Mustermensch,erwerbsfähig, alleinstehend, einkommenslos, also eine (nackte) 1er BG.
Für den gabs weder was aus dem Bildungspäckchen, auch nichts für Tabak und Alkoholika---
aber 364,- als Regelbedarf zur eigenverantwortlichen Verwendung regelmässig wiederkehrender Bedarfe.
In den 364,- von 2011 (jetzt 399,-) sind auch Summen enthalten, die nicht für regelmässig wiederkehrende Bedarfe monatlich benötigt werden.
Wir nennen sie Ansparbeträge. Manche sparen an, manche nicht.
Das grosse Geheimnis und der ewige Streit um die tatsächlich existenzsichernde Summe ist noch nicht gelöst bzw. beendet.
Wie war das mit den 70%---was sollen die beinhalten? Wo findet man dazu was? Ist das nur eine hineingeworfene ominöse Pauschale einiger Statistiker?? Oder Politiker? Oder Kritiker?
Ich finde dazu nichts detailliertes.
Deswegen kann es schon denklogisch so sein, dass derzeitig die 399,- MEHR als nur das existenzsichernde Minimum sind, welches jedem als menschenwürdig unverhandelbar zu gewähren ist.
aber WIEVIEL mehr ist es denn?? Zumindest theoretisch und als Summe??
@Demeter
von diesem Pferd bist du einfach nicht runterzubringen, oder? :grins:
Der Staat als Steueroberfuzzi gibt dir 399,- aus Steuern. Er gewährt dir brutto=netto 399,-
Du möchtest dich verteidigen und ziehst die Steuerkarte---aber als Rechtfertigung für was denn?
Und was wäre, wenn der Steuer-Oberfuzzi beschliesst: Wir zahlen aus Steuern nur noch den Netto-Betrag als Alg2...? Ziehen vorher alle Steuern,( nicht nur Mwst.) von der gewährten Leistung ab.
Du zahlst dann natürlich auf nichts mehr Steuern, stets nur Nettobeträge.
Vorstellbar?
Und dann?
...was ist das denn wieder für eine kleinkarierte Erbsenzählerei? Denkst du, schlimmer gehts nicht mehr... :lachen:
Noch weniger Hass-4-Sockelbetrag würde die Reichen beim Shopping stören.
Lägen doch dann die halb und gänzlich Verhungerten in den sauberen Einkaufspassagen, wäre doch auch nicht so schön.
Oder Betroffene flankierten bettelnd die Zufahrtswege zu den Privatschulen. Das geht ja gar nicht.
Da muss man doch Verständnis für die Agenda-Profiteure aller Gattungen haben.
Den Hartz-Sterbehilfesatz immer knapp über dem Verhungern halten, dann hält der Pöbel auch still und stört nicht beim Geldvermehren.
Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 13:40:35Du möchtest dich verteidigen und ziehst die Steuerkarte---aber als Rechtfertigung für was denn?
Falsch, denn ich brauche mich nicht verteidigen, da ich keine Straftat begangen habe.
Ich versuche so viele wie möglich aufzuklären, die noch im alten System der Sozialversicherung verhaftet sind.
Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 13:40:35Wir zahlen aus Steuern nur noch den Netto-Betrag als Alg2...? Ziehen vorher alle Steuern,( nicht nur Mwst.) von der gewährten Leistung ab.
Das ist nicht möglich, da es sich bei der MWST., und weitere um Direktabgaben beim Einkauf, Tanken, ect. handelt.
Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 13:40:35Wie war das mit den 70%---was sollen die beinhalten? Wo findet man dazu was? Ist das nur eine hineingeworfene ominöse Pauschale einiger Statistiker?? Oder Politiker? Oder Kritiker? Ich finde dazu nichts detailliertes.
Da wirst du dir selbst wohl mal die Mühe machen müssen um den detaillierten RS mit den realistischen Kosten der einzeln Posten zu vergleichen.
Mal sehen ob bei dir noch eine Ansparsumme übrig bleibt, auch ohne Sanktion.
http://www.hartziv.org/news/20140923-uebersicht-der-hartz-iv-regelsaetze-ab-01-01-2015.html
http://www.hartz-4-empfaenger.de/regelsatz weiter runter scrollen bis Was deckt der Regelbedarf ab?
:flag: :flag:
Wie bitte? Sozialversicherung? Wir sind im Jahre 10 von Hartz4. Bist du vllt. noch darin verhaftet? :scratch:
Verteidigung---zurückgezogen---larifari-Wörtelei. :schaem:
Bitte lesen: Und was wäre, wenn ??
Natürlich WÄRE es es möglich, zumindest ist es möglich, das mal zu denken. Damit sich klärt, welch Unfug das ist mit dem *wir zahlen aber auch Steuern...*.
Zieht man alle Steuern vom Betrag 399,- ab, bleibt übrig---WAS?
Natürlich ist die Mwst. eine Direktsteuer.
Und doch könnte ein *Rechner* ausrechnen, wieviel Steuern im Musterregelbedarf 399,- enthalten sind.
Ist zwar idiotisch---mit idiotischen Ergebnissen---aber wer denkt sich das mit den Steuern aus? DU!!
Das mit der Vorbeugung des Missbrauchs---hat sich ein Ausschuss aus den Fingern gesogen. Darauf muss man wirklich nicht einen Steuercent geben;-(
Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 14:12:09Wie bitte? Sozialversicherung? Wir sind im Jahre 10 von Hartz4. Bist du vllt. noch darin verhaftet?
Nein, ich erlebe es immer wieder das mir Menschen z.B. auf dem JC erzählen das man ja auf die Kosten der Arbeitenden lebt, da die ja in die Sozialkasse ( sprich Arbeitslosenversicherung )einzahlen. Es ist vielen noch nicht bewusst, das dieses mit der Einführung von Hartz IV geändert wurde, leider! :sad:
Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 14:12:09Ist zwar idiotisch---mit idiotischen Ergebnissen---aber wer denkt sich das mit den Steuern aus? DU!!
Nee, unsere Regierung im stillen Kämmerlein! :teuflisch:
:flag: :flag:
Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 14:12:09Das mit der Vorbeugung des Missbrauchs---hat sich ein Ausschuss aus den Fingern gesogen. Darauf muss man wirklich nicht einen Steuercent geben;-(
Hallo lenzen,
tja, steht wirklich so in dem Schreiben. Eingeholt wurde dazu auch die Stellungnahme des BM. Das war Nov. 2008.
Zitat von: Gast26037 am 07. Juni 2015, 14:29:48
Es ist vielen noch nicht bewusst, das dieses mit der Einführung von Hartz IV geändert wurde, leider!
Was wurde mit der Einführung von Hartz IV geändert??? Arbeitslosengeld wurde aus Versicherungsbeiträgen finanziert, Arbeitslosenhilfe aus Steuermitteln, Sozialhilfe aus Steuermitteln ...
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde als eine Sozialleistung zusammengefasst. Na und???
Ich frage mich, wem hier was nicht bewusst ist!
Zitat von: Gast28527 am 07. Juni 2015, 11:21:35aber ein nicht gewähren wollen von sozialen Leistungen, ist deshalb aber immer nur ein unterlassen von Leistungen eben als Druckmittel für eine Gegenleistung.
Das ist allerdings eine nicht zutreffende Sicht auf die vorgeblich erlaubte Sanktionspraxis.
Selbst die sanktionsbefürwortenden Juristen gehen davon aus, dass das existenzsichernde Minimum stets zur Verfügung stehen muss und bestreiten auch nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch darauf.
@ 44lenzen
Der wirre Winkelzug um den Eingriff vermeintlich zu legitimieren, begründet sich in der Aufteilung des Regelsatzes in einen unabdingbaren überlebenswichtigen Anteil von 70% und einen darüber hinausgehenden entbehrlichen Anteil von 30%.
(Gutachten DRB)
Auf diese Weise wird die erste 30%ige Sanktion für nicht existenzgefährdent und somit zulässig erklärt.
Ab 40% sollen dann die Lebensmittelgutscheine die die Würde wahrende Mindestsicherung darstellen.
Dieser Argumentation hat das BVerfG bereits mehrfach und zuletzt auch ziemlich deutlich widersprochen.
ZITAT
"(1) Zum internen Ausgleich kann nicht pauschal darauf verwiesen werden, dass Bedürftige Leistungen zur Deckung soziokultureller Bedarfe als Ausgleichsmasse für andere Bedarfspositionen einsetzen könnten (so die Stellungnahme der Bundesregierung, mit Verweis auf BSG, Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS
153/11 R -, juris, Rn. 60), denn der soziokulturelle Bedarf gehört zum grundrechtlich gesicherten, menschenwürdigen Existenzminimum. Auch die in der Pauschale für den Regelbedarf enthaltenen Leistungen für soziokulturelle Bedarfe sind keine frei verfügbare Ausgleichsmasse, da diese Bedarfe ebenfalls existenzsichernd zu decken sind (vgl. BVerfGE 125, 175 <223 f.>; 132, 134 <161, Rn. 64 f.>; oben C I 1 a). "Selbst bei der Aufrechnung in Höhe von 10% eines gewährten Darlehns, verweist das Gericht auf ein Kürzungsverbot wenn der Regelsatz lediglich bedarfsdeckend bemessen ist.
ZITAT
"Auf ein nach § 24 Abs. 1 SGB II mögliches Anschaffungsdarlehen, mit dem zwingend eine Reduzierung der Fürsorgeleistung um 10 % durch Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SGB II ab dem Folgemonat der Auszahlung verbunden ist, kann nur verwiesen werden, wenn die Regelbedarfsleistung so hoch bemessen ist, dass entsprechende Spielräume für Rückzahlungen bestehen. "http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html
Zitat von: Gast26037 am 07. Juni 2015, 14:29:48
Nein, ich erlebe es immer wieder das mir Menschen z.B. auf dem JC erzählen das man ja auf die Kosten der Arbeitenden lebt, da die ja in die Sozialkasse ( sprich Arbeitslosenversicherung )einzahlen.
Das sagen dir Mitarbeiter des JC?? Sagen die auch, dass Sozialkassen nur Aloversicherung heisst?? Das kann man sich schlecht vorstellen.
Zitat von: Gast26037 am 07. Juni 2015, 14:29:48Nee, unsere Regierung im stillen Kämmerlein!
Achja?? Und du weisst davon?
@mir reichts
Danke für die 70%-Erklärung.
@MichaK
ich glaubs gern, aber darauf ist nichts zu geben. 1979?---meine Güte;-(
Zitat von: Gast18959 am 07. Juni 2015, 14:38:25Das ist allerdings eine nicht zutreffende Sicht auf die vorgeblich erlaubte Sanktionspraxis.
Eine der gängigsten Sanktionspraxen sind die Meldepflichts – Verletzungen, oder Mitwirkungspflichten (§60 folgend) - Verletzungen. Eine Gegenleistung, die es nach zu kommen gilt, drehe und wende es wie du willst --Gängige Praxis.
Zitat von: Gast18959 am 07. Juni 2015, 14:38:25Selbst die sanktionsbefürwortenden Juristen gehen davon aus, dass das existenzsichernde Minimum stets zur Verfügung stehen muss und bestreiten auch nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch darauf.
Und warum gibt es die Sanktionspraxis dennoch? :empathy:
Zitat von: Gast18959 am 07. Juni 2015, 14:38:25
Der wirre Winkelzug um den Eingriff vermeintlich zu legitimieren, begründet sich in der Aufteilung des Regelsatzes in einen unabdingbaren überlebenswichtigen Anteil von 70% und einen darüber hinausgehenden entbehrlichen Anteil von 30%.
(Gutachten DRB)
Das ist kein wirrer Winkelzug, sondern sollte endlich einmal ernsthaft diskutiert werden! Hinzu kommt, dass bislang nirgends in "irgendetwasgeldfuffzich" festgeschrieben wurde, was "sozio-kulturelles Existenzminimum" ist. Das BVerfG darf es nicht, weil ihm legislative Befugnisse nicht zustehen, der Gesetzgeber tut es nicht - aus welchen Gründen auch immer.
Da lohnt schon einmal ein Blick zu einem europäischen Nachbarn. Tschechien hat sich 2007 von der Warenkorbmethode konsequent verabschiedet. Eines der Hauptargumente war, dass jeder Warenkorb subjektiv sei und nicht die vielfältigen, unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen widerspiegeln könne.
Seither gilt in Tschechien ein Mindestbedarf (Životní minimum) und ein geringeres Existenzminimum (Existenční minimum); beides exakt in Kronen beziffert. Der Mindestbedarf ist gekoppelt an den nationalen Bruttodurchschnittsverdienst des ersten Halbjahres des Vorjahres, das Existenzminimum an die reale Preisentwicklung.
Zu allem Überfluss ist an beide Vorgaben auch noch der Mindestlohn gekoppelt, auch noch ohne Ausnahmen für Hundebesitzer oder Radfahrer oder so ...
Allerdings - die aufmerksamen Hüter des Grundgesetzes und Aufsichtsratsmitglieder des BVerfG werden es bemerkt haben - kann natürlich in den Differenzbetrag von Mindestbedarf und Existenzminimum mit ganz ganz pösen pösen Sanktionen eingegriffen werden. Das müsste für Deutschland natürlich ausgeschlossen werden, wegen Art. 1 bis 20 GG und was einem dazu noch so alles einfallen könnte ...
@Rolo
verletzte Mitwirkungspflichten nach §60ff SGB 1 werden NICHT sanktioniert.
Bitte lies nach unter § 66 f SGB 1, was da passiert.
Kürzung=Sanktion----das war das Thema.
Meldepflicht/Meldeversäumnis---richtig. Ein solches Versäumnis ohne wichtigen Grund kann sanktioniert werden.
Glaubt man der Statistik, sind das ca. 75% aller Sanktionen.
Warum noch immer Praxis? das wurde doch mehrfach beantwortet.
Weil 399,- nach Ansicht der Entscheider eben MEHR sind als das existenzsichernde Minimum. Deswegen meinen sie, man dürfe davon noch was wegnehmen.
Aber wieviel???
Zitat von: Gast28527 am 07. Juni 2015, 15:24:43Und warum gibt es die Sanktionspraxis dennoch?
Hab ich doch dargelegt:
Der wirre Winkelzug um den Eingriff vermeintlich zu legitimieren, begründet sich in der Aufteilung des Regelsatzes in einen unabdingbaren überlebenswichtigen Anteil von 70% und einen darüber hinausgehenden entbehrlichen Anteil von 30%.
(Gutachten DRB)
http://www.drb.de/cms/index.php?id=723
Zitat von: Orakel am 07. Juni 2015, 15:47:38Das ist kein wirrer Winkelzug, sondern sollte endlich einmal ernsthaft diskutiert werden!
Mach ich doch, mit dem Ergebnis, ich schliesse mich der Auffassung des BVerfG´s an und betrachte die soziokulturelle Teilhabe als unbedingt notwendig für eine menschenwürdige Existenz
Und das sind in Euro und Cent?
Ich habe keinen Zweifel, dass du ernsthaft an einer Antwort auf diese Frage interessiert bist. Es macht aber wenig Sinn, wenn wir hier im Forum diskutieren, uns irgendwann auch einmal einig sein sollten.
Der Vorschlag des DRB gehört endlich in das Haus mit der Glaskuppel ... Dort sind glasklare Entscheidungen gefragt ... Ich fürchte allerdings, darauf können wir lange warten ...
Zitat von: Orakel am 07. Juni 2015, 15:47:38
... Das BVerfG darf es nicht, weil ihm legislative Befugnisse nicht zustehen, der Gesetzgeber tut es nicht - aus welchen Gründen auch immer. ...
Es wird sich hier und da ja herumgesprochen haben, dass mindestens seit 2005 aus dem BMAS, auch aus sg. wissenschaftlichen Beiräten und der sg. Hartz-Kommission die politischen Gründe kommuniziert wurden.
1. Der Druck auf Arbeitslose muss erhöht werden
2. Niemand darf sich in der sozialen Hängematte ausruhen
3. Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen
Die drei Punkte führen in der Gesamtheit regelmäßig zu unterdeckten Regelsätzen. Gestern gab es zu hören, dass sich die Anzahl von Stromabschaltungen allein in der Stadt Hamburg seit 2013 mehr als verdoppelt haben. Der Regelsatzanteil für Energie ist selbst den systemkonformen Medienberichten zu gering erschienen, die einen Durchschnittsbedarf von monatlich 43,00€ in der Stadt nannten. Dieser Mangel zieht sich Druck erzeugend durch alle "genehmigten" Positionen.
Es kann ja nicht der Geldmangel sein, den unser Ländle zu erleiden hat. Solche Prestigeobjekte wie Stuttgart 21, BER, Elbphilharmonie oder der Schutz von sechs Regierungschefs und einer Regierungschefin im groben Wert von 130 Millionen Euro für ein "schönes" Wochenende aktuell, sind da immer noch drin.
Man könnte auch auf einfache und platte Missgunst schließen, denn wer will schon im Kino, im Theater oder im Konzertsaal, womöglich noch im ICE oder in einem Flieger Richtung Palmen neben einem verhartzten Bürgerlein sitzen. Womöglich sitzt so ein "verhartztes Unwesen" seine Gesundheit erhaltend nackend in einer Sauna neben einem hochgradig bürgerlichen Steuerzahler. Wer will schon in den Volkshochschulen oder in Universitäten mit öffentlichen Lesungen neben den medial und politisch als ungebildet beschimpften Ausgegrenzten seine Freizeit verbringen?
Das Druck ausüben und die Ausgrenzung sind mindestens im bürgerlichen Lager schlicht und einfach Programm!
Wir leben in einer politisch gewollten Wegwerfgesellschaft und Menschen die "der Markt" nicht mehr verwursten kann, werden schlicht und einfach weggeworfen. Ein bisschen Druck reicht vollkommen aus ...
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 16:17:19
Solche Prestigeobjekte wie Stuttgart 21, BER, Elbphilharmonie oder der Schutz von sechs Regierungschefs und einer Regierungschefin im groben Wert von 130 Millionen Euro für ein "schönes" Wochenende aktuell, sind da immer noch drin.
:clever: Gut, dass du das auch noch einmal angesprochen hast. Und nun wieder
BTT
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 16:17:19Das Druck ausüben und die Ausgrenzung sind mindestens im bürgerlichen Lager schlicht und einfach Programm!
Ja, das ist erklärtes Ziel. Aber die Frage ist, ist das so rechtens.
Zitat von: Orakel am 07. Juni 2015, 16:07:34Der Vorschlag des DRB gehört endlich in das Haus mit der Glaskuppel ... Dort sind glasklare Entscheidungen gefragt ... Ich fürchte allerdings, darauf können wir lange warten ...
Das ist doch längst dort, die Argumentation der verantwortlichen Politiker entspricht den Aussagen der verbündeten Richter zu 100 Prozent.
Zitat von: Orakel am 07. Juni 2015, 15:47:38Hinzu kommt, dass bislang nirgends in "irgendetwasgeldfuffzich" festgeschrieben wurde, was "sozio-kulturelles Existenzminimum" ist. Das BVerfG darf es nicht, weil ihm legislative Befugnisse nicht zustehen, der Gesetzgeber tut es nicht - aus welchen Gründen auch immer.
Weiss nicht wo du das herleitest
Der Gesetzgeber wurde vom BVerfG verpflichtet die Bedarfe festzustellen.
Das hat der Gesetzgeber auch gemacht und herausgekommen ist die Summe X.
Heute 399 Euro
1. Der Druck auf Arbeitslose muss erhöht werden
2. Niemand darf sich in der sozialen Hängematte ausruhen
3. Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen
Das ist die unverhohlene Sprache der marktradikalen Sozialnazis in diesem Land.
Zitat von: Gast18959 am 07. Juni 2015, 16:33:25
.... Ja, das ist erklärtes Ziel. Aber die Frage ist, ist das so rechtens.
Das scheint mir zumindest hier im Forum auch eine reine Sichtweise zu sein. Betrachtet man die Gesetzgebung in ihrer Gesamtheit, dann wird man nicht umhin kommen, die unveräußerlichen Grundrechte eben auch für Betroffene der Sozialgesetzgebung gelten zu lassen, es sei denn, unter Beachtung des Zitiergebotes sind diese Rechte bei Erlangen des Status "leistungsberechtigt im Sinne des SGB II" im Detail ausgeschlossen.
Im SGB II findet sich kein zitierter Grundrechtausschluss. Ergo wäre die Frage beantwortet: Dort wo Grundrechte angetastete werden wird Unrecht begangen.
Da aber viele Bürgerinnen und Bürger das Grundrecht im Wesen und seine berechtigte Existenz einfach verleugnen, muss man eben auch mit den Einschränkungen leben.
Wo aber Unrecht zu Recht verkehrt wird, ist Widerstand PFLICHT!
Vielleicht liegts daran, dass die Stellungnahme des DRB *nur* aufgrund der Anträge von Frau Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke und der Abgeordneten Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen zustande kam?
Und vllt. liegts auch am Datum?
Im Mai 2011 lief doch das *neue* RBEG incl. § 31 SGB 2 schon durch die JC.
Wer hat dazu ANDERS Stellung genommen? Dass nur der DRB Stellung nimmt, ist schlecht vorstellbar. Was ist insgesamt aus dem Antrag geworden?
Viel aktueller ist der Antrag zum *Sanktionsmoratorium*.
Aber parlamentarische Praxis ist nun mal, dass zahllos Anträge gestellt werden können. Dass nun aber Anträge auch Wellen schlagen und der Gesetzgeber hüpft oder schlingert oder kentert, ist NICHT so.
Wen wunderts?
@H4-Opfer
Und dein Vokabular stammt woher?
Was ist ein Sozialnazi?
Was ist marktradikal in dieser Kombi?
Nr.3 kommt zumindest von Münte. DER ist ein marktradikaler Sozialnazi?---äscht?
Und was soll das hier in diesem Thread?
@Schw-hirtin
Das unveräusserliche Grundrecht auf das existenzsichernde Exminimum wird doch gar nicht ausgeschlossen. Es wird höchstens zeitweise eingeschränkt. Ob das rechtens ist---ist die Frage.
Ob das wirklich Unrecht ist---ist die Frage.
Mit deiner Widerstands-Pflichts-Parole ziehst du voreilige Schlüsse---denn noch ist kein Unrecht festgestellt.
Und dein Vokabular stammt woher?
Was ist ein Sozialnazi?
Das ,,Vokabular" stammt von mir und ist eine logische Wort/Sinnbildung hinsichtlich der implizierten Machenschaften dieses Personenkreises.
Allerdings trifft man im Netz auch auf diese zutreffende Begrifflichkeit, wenngleich ich sicher keine Urheberschaft auf diese Konstruktion erhebe.
Damit es nicht zu einfach ist, stelle ich dir gerne die Deutung des Begriffes als Hausaufgabe. Wenn du sie richtig löst, gibt es auch einen Smiley.
Ein Tipp zur Marktradikalität: Es hat was mit Suppenküchen, Tafeln, Flaschensammlern, Lohndumping etc. zu tun. :mocking:
Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 16:50:38
... Mit deiner Widerstands-Pflichts-Parole ziehst du voreilige Schlüsse---denn noch ist kein Unrecht festgestellt.
Es ist nur eine Märchenmär, dass einen "das Glück" oder "das Unglück" in den Schoß fällt. Man muss schon was dafür tun. :zwinker:
Meine Antwort lautet: So wie es derzeit gehandhabt wird, ist es schlicht und einfach
gewolltes politisches Unrecht. Mit Untätigkeit, zu der Du gern beitragen würdest, wird man dem Recht eben nicht zu seinem Recht verhelfen können.
Betonung liegt doch auf: NOCH ist kein Unrecht festgestellt. Demzufolge ist es NOCH rechtens, was da im Gesetz steht.
Meine Güte @lenzen, hältst du uns alle hier für bekloppt?
Aber es ist schon was dran, ein Ozonloch sieht man auch nicht :wand:
Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 17:07:53
Betonung liegt doch auf: NOCH ist kein Unrecht festgestellt. Demzufolge ist es NOCH rechtens, was da im Gesetz steht.
Noch ist keines vom BVerfG festgestellt, aber Zweifel nach der Feststellung meldet zumindest erstmal ein Sozialgericht an. Ich hoffe, Du kannst mir noch folgen ...
In der "Bananenrepublik" ist es Unsitte geworden, Recht als Auslegung zu betrachten, selbst dann, wenn man Begrifflichkeiten verdreht und/oder überdehnt!
Ich würde gerne wieder in Deutschland leben und nicht in einer BANANENREPUBLIK!
Nenne DU mir eine Stelle im SGB II, in der die Grundrechte für SGB II Leistungsberechtigte aufgehoben sind und lese noch mal im Grundgesetz unter der Überschrift "unveräußerliche Grundrechte" nach. Schlage dazu nach, was UNVERÄUßERLICH dem Wort nach im deutschen Sprachgebrauch bedeutet!
Heribert Prantl schreibt in seinem Buch "Der Terrorist als Gesetzgeber" (sinngemäß, aus dem Gedächtnis) "während das BverfG im unteren Stockwerk arbeitet, ist die Regierung bereits ein paar Etagen weiter oben am "Zimmern" von neuen verfassungswidrigen Gesetzen". Eine Methode, um das GG peu à peu auszuhöhlen - den gesetzgeberischen Verfassungsfeinden ist es ein Dorn im Fleisch, dass das GG ÜBER allen Gesetzen steht.
Zitat von: Gast18959 am 07. Juni 2015, 16:33:25
Weiss nicht wo du das herleitest
... aus dem immer wieder zitierten Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 ... übrigens auch aus der von dir verlinkten Stellungnahme des DRB ...
Ich würde das mit dir durchaus auch ausdiskutieren, aber der zwischenzeitliche Verlauf der Diskussion hier im Thread zeigt mir, dass dieses Forum wohl keine geeignete Plattform dafür ist ...
Zitat von: Gast13437 am 07. Juni 2015, 17:19:04
... - den gesetzgeberischen Verfassungsfeinden ist es ein Dorn im Fleisch, dass das GG ÜBER allen Gesetzen steht.
Nicht umsonst will ja gern der Präsident des Deutschen Bundestages, der hochgeschätzte Herr Lammert, die Rechte des BVerfG beschneiden.
Zitat von: Gast2063 am 07. Juni 2015, 17:10:29
Meine Güte @lenzen, hältst du uns alle hier für bekloppt?
Durchaus nicht alle. Das kann man durchaus lesen.
@Schwhirtin
Ja, der Lammert--- Vor allem will er:
Lammert bezog sich vor allem auf die Entscheidung, die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen aufzuheben. Dadurch zersplittern die Gemeindeparlamente. http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-04/union-bundesverfassungsgericht-kritik-norbert-lammert
Richtig so!! In anderen grossen Medien so oder ganz ähnlich zitiert.
Mal sehen, was wird---- und was sagt der gute Mann zu Sanktionen und zum betr. BVerfG-Urteil?
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 17:11:14
Noch ist keines vom BVerfG festgestellt, aber Zweifel nach der Feststellung meldet zumindest erstmal ein Sozialgericht an. Ich hoffe, Du kannst mir noch folgen ...
Naja, zumindest 1 Kammer und 1 Richter eines Sozialgerichtes. Daß Richter Petermann langjähriges Mitglied der LINKEN ist, sei nur am Rande bemerkt, relativiert aber ein klitzekleines bißchen das Wort "noch" im Zusammenhang mit dem BVerfG.
Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 17:27:09Das kann man durchaus lesen
und auch wie du dir den genehmen Teil shreddernd rauspickst - bloß nicht auf das Ozonloch eingehen. Das wäre zu nah am Thema :mocking:
Ist die Standard-Antwort auf der sich SB üblicher Weise ausruhen,
"steht doch so im sgb"Eben wegen dieser demütig-unterwürfigen Haltung existieren die verfassungswidrigen Unterdeckungen des Existenzminimums schon 10 Jahre. Dabei sind die SB zum Remonstrieren verpflichtet, sofern sie die Grundgesetzwidrigkeit erkennen. Erst nach erfolgter Anmeldung von Bedenken zur verfassungsgemäßen Ausgestaltung der Gesetze sind SB von ihrer Verantwortung für ihr Tun entbunden.
@44männlichoderweiblich, Du musst noch nachschlagen, im Lexikon der deutschen Sprache, was die Begrifflichkeit "vor allem" so bedeutet. Vor allem will sich Lammert mit dem Antasten der Entscheidungsbefugnis über die "Verfassungswidrigkeit" profilieren. Es reicht nach seiner Denkart, wenn den Part gleich seine Partei übernimmt.
Willkommen in der Diktatur!
Der vom Ozonloch arg verstrahlte CSU-Generalsekretär Scheuer (an was denke ich da?) hat vergangene Woche erst geäußert (sinngemäß):
Man kann doch keine Politik machen, wenn man ständig über die Verfassungsmäßigkeit der politischen Handlungen nachdenkt.
Soviel zum demokratischen Verständnis in der Wirtschaftsdiktatur Deutschland.
Mal wieder zum Thema hüpfend: :grins:
Ex-Bundesrichter Neskovic begrüßt Hartz-IV-Entscheidung des Gothaer Sozialgerichts
Der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic begrüßt die Entscheidung des Gothaer Sozialgerichts, wegen der Hartz-IV-Sanktionen das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die 15. Kammer des Gerichts hält die Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene für verfassungswidrig und legte die Sache Karlsruhe vor. »Die Vorlage hat gute Chancen, wenn man die bisherigen Entscheidungen des Bundesfassungsgerichts zugrunde legt«, so Neskovic gegenüber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland".
Schließlich habe Karlsruhe in vorherigen Urteilen festgelegt, dass der einzige Maßstab des Existenzminimums der Bedarf sei: »Der Bedarf hängt nicht vom Wohlverhalten des Hartz-IV-Beziehers ab.« Aus erzieherischen Gründen das Existenzminimum zu unterschreiten, wäre demnach nicht verfassungsgemäß. »Es gibt kein Minimum vom Minimum«, erklärte Neskovic. neues deutschland
http://02elf.net/politik/sozialgericht-gotha-haelt-hartz-iv-sanktionen-fuer-verfassungswidrig-958775
Und dies habe ich auch noch gefunden:
2006 wurde er Richter am Sozialgericht in Gotha – dem größten Sozialgericht Thüringens und 2008 ständiger Vertreter des Direktors.
Klagen gegen Hartz IV wegen handwerklicher Mängel
Jens Petermann bearbeitete als Sozialrichter zum größten Teil Klagen, die im Kontext mit der Hartz-IV-Gesetzgebung standen. Dabei setzte er sich intensiv mit der Problematik auseinander und kam wie viele andere Sozialrichter zur Erkenntnis, dass eine Gesetzgebung vorlag, die es zu hinterfragen gilt.
Parlamentarische Arbeit
Bei der Bundestagswahl 2009 gewann er mit 32,2 Prozent das Direktmandat des Bundestagswahlkreises Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen (197) und wurde Mitglied des Deutschen Bundestages. In der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages war er Rechtspolitischer Sprecher und Obmann der Fraktion Die Linke im Rechtsausschuss. Des Weiteren war er Mitglied im Sportausschuss, im Richterwahlausschuss und stellvertretendes Mitglied im 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Gorleben, im 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss NSU sowie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Seit Mai 2009 ist Jens Petermann Mitglied des Stadtrates in Arnstadt und seit 2012 Mitglied im Kreistag des Ilm-Kreises.[8]
Im Dezember 2010 trat er der Partei Die Linke bei.[9]
http://de.ask.com/wiki/Jens_Petermann
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 17:11:14
aber Zweifel nach der Feststellung meldet zumindest erstmal ein Sozialgericht an. Ich hoffe, Du kannst mir noch folgen ...
Die 15. Kammer des SG Gotha legt dem BVerfG einen Vorlagebeschluss zu o.a. Frage vor. Ja, ich kann dir folgen. Und jetzt, wo auch wir wissen, warum ausgerechnet diese Kammer das SO macht, ist es auch keine parteipolitische ***, wie du kürzlich abgetsritten hattest?
Was wann daraus wird----weiss keiner. Deswegen ist das Recht noch so, wie es jetzt im Gesetz steht. Refrain!!
Kannst
du mir da nicht folgen?--- NOCH ist kein Unrecht vom BVerfG festgestellt. Refrain!! Keiner kann das bisher sehen/lesen.
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 17:11:14In der "Bananenrepublik" ist es Unsitte geworden, Recht als Auslegung zu betrachten, selbst dann, wenn man Begrifflichkeiten verdreht und/oder überdehnt!
Ich würde gerne wieder in Deutschland leben und nicht in einer BANANENREPUBLIK!
Ich betrachte zumindest die geltenden Gesetze als geltendes Recht und dann auch die durch gefestigte Rechtsprechung entschiedenen Rechtsfragen/Streitfragen zu einzelnen Gesetzen.
Ich halte längst nicht alles für gerecht, was in Gesetzen steht oder gerichtlich entschieden wird. !!! Bloss keine falschen Schlüsse ziehen!! Aber Bananenrepublik halte ich für extrem übertrieben.
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 17:11:14Nenne DU mir eine Stelle im SGB II, in der die Grundrechte für SGB II Leistungsberechtigte aufgehoben sind
Im SGB 2 finde ich KEINEN Satz, der die Grundrechte von LB aufhebt. Hab ich auch nie behauptet, dass dort so etwas stünde. Das würde schon ganz anderen Leuten aufgefallen sein.
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 17:11:14und lese noch mal im Grundgesetz unter der Überschrift "unveräußerliche Grundrechte" nach. Schlage dazu nach, was UNVERÄUßERLICH dem Wort nach im deutschen Sprachgebrauch bedeutet!
Gern. Ich nehme diese Lesevariante: https://dejure.org/gesetze/GG
Dort finden sich in Art. 1-19 die sog. Grundrechte. Die Überschrift "Unveräusserliche Grundrechte" finde ich im deutschen Grundgesetz nicht. Sorry.
Den Begriff "unveräusserlich" finde ich im GG nur in Art. 1, Absatz 2:
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.darum:weil in Absatz 1 die Menschenwürde als unantastbares Gut genennt wird.
Das wars. Zu Einschränkungen, Beschränkungen und Schranken findet sich in fast jedem der anderen 18 Grundrechtsartikel etwas.
zu *unveräusserlich* im Sprachgebrauch finde ich:
http://www.rechtslexikon.net/d/unver%C3%A4usserliche-rechte/unver%C3%A4usserliche-rechte.htm
und
http://www.duden.de/rechtschreibung/unveraeuszerlich
Ja, stimmt, der Lammert will
vor allem----will er denn
unter anderem auch, dass Sanktionen nicht abgeschafft werden? Oder dass das BVerfG nicht mehr über solche Fragen zu entscheiden habe? Ob Herr Lammert nun eine solche Kraft und Macht hat, wie du sie ihm gern andichten willst? So eine Äusserung macht noch keine Diktatur aus. Noch nicht einmal Mehrheitsänderungen im Bundestag.
Aber ein Interview mehr in den Gazetten, na und?
@Rolo
Herr Neskovic begrüsst die Vorlage----wer hat denn anderes erwartet?
Das ND hat ein Interview ---na und? Es ist doch längst bekannt, dass Herr Neskovic schon lange ein Gegner von Sanktionen im SGB 2 ist.
Herr Berlit??? macht der morgen ein Interview mit dem Spiegel??? oder mit wem? Na und?
Herr Petermann? Ist einer der Richter am SG Gotha. Und inzwischen liest man auch, dass er wohl bei jedem beklagten JC etwas fand, was zur Entscheidung FÜR den Kläger führte.
Nunja, jetzt versucht die Kammer eben den Gang zum BVerfG. Why not?? Das ist weder Bananenrepublik noch Diktatur---sondern---wen wunderts?--- Ausdruck von Demokratie und einer ordentlichen Gerichtsbarkeit, die oft genug ungerechte Urteile fällt.
@H4-Opfer
witzig, wie du grad den Typen hervorziehst, bei dem eh schon *Nomen est Omen* gilt.
Die spiegeln zum Glück nicht wider, was du da meinst.
DU spiegelst mit deinen Sprüchen zum Glück auch nichts Wichtiges wider.
@44lenzen, Du kannst Dich gern beim neoliberalen Chor anmelden und Deine Glaubenslieder singen
http://www.cdu-kreis-wesel.de/2014/11/23/cdu-mitglieder-wollen-chor-grunden/
:zwinker:
Und nun frage mich noch einmal jemand, weshalb ich dieses Forum für eine ungeeignete Plattform für solche Diskussionen halte ...
@Orakel, es wäre schon vermessen, ein Forum nur nach Deiner Meinungsausrichtung zu betreiben. Vielleicht hättest Du weniger Leser? Oder warum bist Du hier?
Zwei Menschen = zwei Meinungen. Der eine kann damit leben und der andere fühlt sich dann eingeengt ....
@44lenzen, die Vorlage an das SG hat vermutlich der Sozial-Richter Petermann unterschrieben, auch wenn ich die Unterschrift nicht gesehen habe. Dir scheint genauso wie dem Orakel eine andere Meinung oder Auffassung nicht zu gefallen. ... Dann seid ihr ja schon zwei :zwinker:
Es geht nicht um meine "Meinungsausrichtung". Ich streite sogar gern, auf sachlicher und fachlich fundierter Ebene. Daher lieber weniger Leser, als solche unqualifizierten Beiträge wie unter Antwort #287 ...
Zitat von: Orakel am 07. Juni 2015, 19:41:46
Es geht nicht um meine "Meinungsausrichtung". Ich streite sogar gern, auf sachlicher und fachlich fundierter Ebene. Daher lieber weniger Leser, als solche Beiträge wie unter Antwort #287 ...
Du musst es schon mir überlassen und hast keinerlei Anrecht zu bestimmen, wie ich auf die Plattitüden des 44lenzen antworte. Es fällt auch mir schwer, mit dem Niveau Schritt zu halten, auch, und dieses gebe ich gerne zu, mit Deinem!
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 19:44:31Es fällt auch mir schwer, mit dem Niveau Schritt zu halten, auch, und dieses gebe ich gerne zu, mit Deinem!
Aber aber, du mußt das Offensichtliche doch nicht extra nochmal betonen :yes:
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 19:16:14
@44lenzen, Du kannst Dich gern beim neoliberalen Chor anmelden und Deine Glaubenslieder singen
http://www.cdu-kreis-wesel.de/2014/11/23/cdu-mitglieder-wollen-chor-grunden/
Einfach nur Unsinn ----noch nicht mal witziger Nonsens. :wand:
-Ja, ich denke auch, dass der Richter Petermann als Kammervorsitzender das unterschreibt, was da auf den Weg gebracht wird. Hab nie dran gezweifelt.
-Ich hab nichts gegen deine Meinung, Ansicht, Auffassung. Das hab ich doch in vielen Zeilen geschrieben. Mir scheint, du verstehst es ganz einfach nicht.Ich habe aber eine andere.
Ob @Orakel und ich gleicher Ansicht zu deinen Beiträgen und/oder dem Thema hier sind, ist höchstwahrscheinlich ganz nebensächlich.
Aber SACHLICHES vermisse ich in deinen Beiträgen auf jeden Fall auch. Vielleicht fällt dir deswegen das Schritthalten so schwer?
Versuchs doch mal sachlich.Versuch macht kluch--- :lachen:
Schau doch mal nach, was im Sprachgebrauch Plattitüde heisst. Und dann überleg mal, warum du auf sowas überhaupt
antwortest---unablässig, alberner und blöder von Beitrag zu Beitrag.
Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 20:16:33
.... Aber SACHLICHES vermisse ich in deinen Beiträgen auf jeden Fall auch. ...
Neben einigen Links zu den Urteilen und andere, die Du offensichtlich nie gelesen hast und wenn, dann nicht verstanden, verlinke ich Dir noch mal den Einstieg in das Thema:
https://www.bundestag.de/grundgesetz
Wenn Du 1-19, also die nicht zur Disposition stehenden Artikel gelesen hast und diese für jede Bürgerin und jedem Bürger uneingeschränkt akzeptierst, wärest Du vielleicht ein Gesprächspartner, mit dem ich mich ernsthaft auseinandersetzen kann.
Jemand der schon vom Grundansatz das höchste Rechtsgut in meinem Heimatland quasi einem Teil in Abrede stellen will und sich nicht konstruktiv zu dem Grundgesetz bekennen möchte, redet bewusst am Thema vorbei. Die Vorlage vom SG Gotha, orientiert sich am Grundgesetz und nicht am Rumeiern im Kreis der rechtsverdrehenden Paragrafen des SGB II. Das zumindest gibt die Pressemitteilung des Sozialgerichtes her. Nicht mehr und nicht weniger!
Es steht jedem frei, die unveräußerlichen Grundrechte dem Nächsten willkürlich abzusprechen, diese einfach zu negieren. Dann aber muss er/sie/es/das damit leben, nicht wirklich ernst genommen zu werden!
Auch zur Normenlehre und zu den Kollisionsregeln hatte ich verlinkt. Ich entschuldige mich dafür, dass diese Grundlagen von einem Universitätsprofessor aus dem juristischen Bereich zugänglich sind :zwinker:
Zitat von: AlterGaul am 06. Juni 2015, 11:07:02
Zitat von: Gast35753 am 06. Juni 2015, 09:46:01
Wenn ein UN-Beschluss beknackt ist, dann ist die Sichtweise zwar in Deutschland systemkonform, ändert aber nichts an der Tatsache, nachzulesen selbst in den Urteilen des BVerfG, dass in Deutschland eiskalt Menschenrecht gebrochen wird!
Dann gebe doch mal bitte diesbezüglich Quellen und Beweise an.
Wo wird in Deutschland bestätigtes Menschenrecht gebrochen? Bitte Urteile mit Aktenzeichen.
Ich warte immer noch auf Quellen und Beweise. Wenn ich es überlesen habe, bitte ich um Entschuldigung.
Zitat von: AlterGaul am 07. Juni 2015, 20:49:45
... Ich warte immer noch auf Quellen und Beweise. Wenn ich es überlesen habe, bitte ich um Entschuldigung.
Du hast schon vorher nicht richtig gelesen, denn der UN-Beschluss bezieht sich auf Menschenrechte und ist in der deutschen Übersetzung sogar hier im Thread verlinkt.
Auch die Urteile des BVerfG vom 09.02.2010 und der zweite Leitsatz vom 18.07.2012 beziehen sich auf wörtlich MENSCHENRECHT!
Entsprechend begründen die Urteile auch. Wenn Jugendliche in unserem Land zu 100% sanktioniert werden, wenn sie keine Miete bezahlen können und nicht bei Muttern mit 24lenzen die Füße unter den Tisch stecken können, werden sie in Vielfalt in der Regel obdachlos, sind nicht krankenversichert und erhalten nur bei Gutwillenentscheidung der Sachbearbeitung, mit Glück nach Rechtsstreit vielleicht einen Lebensmittelgutschein und erst diese Ausgabe eines Stigmatisierungsschein, der eben nicht den Einkauf überall garantiert, versetzt sie wieder in die Lage auch eine Krankenversicherung zu erlangen.
Wenn selbst einer der Nutzniesser der Armutsindustrie im Land, nämlich der Paritätische Verein von einem "drücken unter die Armutsgrenze" spricht, sind das für Dich ein Einhalten von Menschenrechte in Deutschland?
http://www.presseportal.de/pm/53407/3033017
UN-Bericht 2011
https://www.tagesspiegel.de/downloads/4365526/1/UN-Bericht
Hier Original von der UN-Kommission:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=10&cad=rja&uact=8&ved=0CFgQFjAJ&url=http%3A%2F%2Fwww.un.org%2Fdepts%2Fgerman%2Fmillennium%2FMDG%2520Report%25202011_german.pdf&ei=fJR0VZqSG4GVsgHyw4DgBQ&usg=AFQjCNGLnb7YmpZUKhDOuOF6238HnPvapg&bvm=bv.95039771,d.bGg
Für manche hier, scheint auch dieser Umstand in seiner Tragik ein Ergebnis des Einhaltens von Menschenrechten zu sein:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/speyer-arbeitsloser-verhungert-in-seiner-wohnung-1.666139
... und diese Umstände hier wohl genauso:
https://dieopferderagenda2010.wordpress.com/
Hier trennen sich meine Meinung von der einiger anderer, und zwar ganz deutlich!
Und nun versuche DU mich von der Einhaltung von Menschenrechten beim Verhungern in Mitten der Fülle zu überzeugen.
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 21:01:11Wenn selbst einer der Nutzniesser der Armutsindustrie im Land, nämlich der Paritätische Verein von einem "drücken unter die Armutsgrenze" spricht, sind das für Dich ein Einhalten von Menschenrechte in Deutschland?
Auch wenn auf mich manche seiner Ausführungen halbherzig wirken, (z.B. wurde ja nur das Fördern aufgegeben, gefordert wird nach wie vor) Herr Schneider findet darüber hinaus noch sehr deutliche Worte:
"Spätestens mit den massiven Kürzungen bei den Hilfen für Langzeitarbeitslose seit 2010 und der daraus folgenden Zweiklassenarbeitsmarktpolitik ist das Prinzip des Forderns und Förderns von der Bundesregierung aufgegeben worden. Damit ist das Recht auf Sanktionen verwirkt", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Angesichts einer Förderquote von mittlerweile nur noch 9 Prozent und einer Vermittlungsquote von gerade einmal 14 Prozent seien Sanktionen nicht länger zu rechtfertigen. "Wenn die Jobcenter den Betroffenen keine echte Perspektive anbieten können, sind Sanktionen nicht nur sinnlos, sondern geradezu unredlich Echte Perspektiven, die es verdienten so genannt zu werden, hatten JC seit ihres Bestehens keine zu bieten. Die zu Beginn 2005 als "Sprungbrett" angepriesene Leiharbeit hat sich als Sackgasse und Falle erwiesen aus der die Wenigsten jemals wieder rauskommen.
Wo das Ziel "
die Hilfebedürftigkeit mit auskömmlich bezahlter, unbefristeter Arbeit zu beenden" für die Masse der Leistungsberechtigten unerreichbar bleibt, sind Sanktionen, die millionenfach in existenzielle Notlagen führen nicht nur unredlich sondern Verbrechen.
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 20:24:03
Neben einigen Links zu den Urteilen und andere, die Du offensichtlich nie gelesen hast und wenn, dann nicht verstanden, verlinke ich Dir noch mal den Einstieg in das Thema: https://www.bundestag.de/grundgesetz
Genau auf dieses Thema und deine *Aufforderungen an mich* bin ich eingegangen. Zur Vorlage habe ich das deutsche Grundgesetz gem. Link genommen.
Die Einteilung unseres GG ist nun mal so: 1-19 Grundrechte. Du hast mich aufgefordert, dort nach*unveräusserlichen Grundrechten* zu suchen. Und selbstverständlich stehen die Grundrechte (Art. 1-19) zur Disposition. Ich habe SOGAR auf der Suche nach weiteren unveräusserlichen Grundrechten bzw. nach dem Begriff *unveräusserlich* ALLE 19 Grundrechtsartikel Artikel durchsucht, wie von dir verlangt.
Ich will überhaupt nichts in Abrede stellen, weder einen Teil des GG noch das höchste Rechtsgut insgesamt noch iwas anderes---allerdings ist es für mich schwierig, solche unpräzise Fragen wie von dir dann präzise zu beantworten. Das führt dann eben zu *wird bedient wie gefragt*.
Frag präzise, dann sind meine Antworten vllt. ganz anders.
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 20:24:03Die Vorlage vom SG Gotha, orientiert sich am Grundgesetz
Richtig. Ganz genau. Nichts anderes habe ich behauptet. Lies nach!
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 20:24:03Es steht jedem frei, die unveräußerlichen Grundrechte dem Nächsten willkürlich abzusprechen, diese einfach zu negieren. Dann aber muss er/sie/es/das damit leben, nicht wirklich ernst genommen zu werden!
Genau. Ich spreche aber KEINEM die Grundrechte ab. Wie käme ich dazu?
Im übrigen steht es DIR völlig frei, mich bzw. meine Beiträge ernstzunehmen. Nichts dergleichen habe ich verlangt.
Es scheint tatsächlich ein grundsätzliches Unverständnis bei dir vorzuliegen, was Meinungsfreiheit anderer (User) betrifft. Schau doch mal ins GG.
Ansonsten: Das BVerfG möge bitte entscheiden. Und möge möglichst bald entscheiden.
Das ist mein Wunsch. Man wird sich doch noch was wünschen dürfen.
WIE das BVerfG zu entscheiden habe---das ist dein Ansinnen, nicht meins.
habe fertig.
Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 19:13:10Und jetzt, wo auch wir wissen, warum ausgerechnet diese Kammer das SO macht, ist es auch keine parteipolitische ***, wie du kürzlich abgetsritten hattest?
Nix da, von wegen "wir wissen"! Jeder denkt immer noch mit seinem Kopf. Was ich weiß oder schlüssig folgere ist, dass DIE LINKE im Gegensatz zur Koalition das GG ganz offensichtlich ernst nimmt.
Nach deinen Worten müssten all die anderen Kammern bundesweit folglich und ausschließlich parteipolitisch agieren. Alle Verurteilten sind dann wohl politisch Verfolgte aus deiner Sicht :mocking:
Dass NOCH kein Urteil vom BverfG vorliegt ist wieder mal eine Binsenweisheit, die du im Refrain wiederholst. Hat niemand behauptet oder angezweifelt und ändert nichts an der offensichtlichen Grundgesetzwidrigkeit von einschüchternden "Erziehungsversuchen" an mündigen Bürgern mit Methoden aus der schwarzen Pädagogik.
Die Argumentationslinie
"erst nach dem Urteil dürfe von Verfassungsbruch" die Rede sein, reiht sich ein in die permanenten Versuche AlgII-Kritiker mit rhetorischen Kniffen mundtot machen zu wollen.
Dass Sanktionen, die das Lebensminimum antasten, existenzielle Ängste und Nöte erzeugen, dürfte selbst Nichtbetroffenen einleuchten. Was seit 10 Jahren Millionen Menschen ohne Arbeit in diesem reichen Land per Gesetz angetan wird, ist eine ungeheuerliche Schande für einen Staat, der sich ein demokratischer, sozialer Rechtsstaat nennen will.
Zitat von: Gast13437 am 08. Juni 2015, 12:52:38Was seit 10 Jahren Millionen Menschen ohne Arbeit in diesem reichen Land per Gesetz angetan wird, ist eine ungeheuerliche Schande für einen Staat, der sich ein demokratischer, sozialer Rechtsstaat nennen will.
`tschuldigung: steht so aber nicht in den Grundrechten (Art. 1-19 GG), lediglich der Hinweis: ,,freiheitliche demokratische Grundordnung" (Art. 18 GG), was auch immer das heißen mag. :cool:
Ansonsten: Das BVerfG möge bitte entscheiden. Und möge möglichst bald entscheiden. Das ist mein Wunsch. Man wird sich doch noch was wünschen dürfen.
Und mein Wunsch ist:
Anzuerkennen dass offensichtliches Unrecht als solches auch ohne richterlichen Beschluss existent ist und benannt werden muss.
Ein gesunder Menschenverstand ist da recht hilfreich.
Ich wünsche mir noch etwas:
Dass endlich diese enervierende, manipulative und durchsichtige Mikroschredderei zu diesem Thema aufhört, das hält man ja im Kopf nicht aus. :sleep:
Zitat von: Gast36005 am 08. Juni 2015, 12:03:06Frag präzise, dann sind meine Antworten vllt. ganz anders.
Ja, sie hätte beide Worte schreiben müssen, damit es für dich politisch korrekt ist.
Artikel 1 GG
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu
unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Wir wissen hier auch ohne die Wortverdrehungen und Oberlehrer das gegen die Grundrechte ( Menschenrechte) verstoßen wird. Und nur weil das BVerfG 2010 nicht ausdrücklich entschieden hat das alle Sanktionen verboten sind, sondern es nur die Worte " Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden,.... benutzte, meinen die Regierenden sie haben das Recht Grundrechte zu verletzen durch das politisch korrekte Auslegen. Nur politisch korrekt ist noch lange nicht menschlich korrekt.
Zitat von: Gast36005 am 08. Juni 2015, 12:03:06Das BVerfG möge bitte entscheiden. Und möge möglichst bald entscheiden. Das ist mein Wunsch
Dem stimme ich durchaus zu, obwohl ich befürchte das da wieder so ein politisch korrekter Mist bei rauskommt, da die Gewaltenteilung ja nur noch auf dem Papier steht.
:flag: :flag:
Zitat von: Gast28527 am 08. Juni 2015, 13:15:59steht so aber nicht in den Grundrechten (Art. 1-19 GG), lediglich der Hinweis: ,,freiheitliche demokratische Grundordnung" (Art. 18 GG), was auch immer das heißen mag
:yes:
Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat)
Schon klar, dass die Formulierung "
Unterwerfung aller staatlichen Akte unter die Kontrolle durch unabhängige Gerichte", für D unzutreffend, da es keine unabhängige Justiz gibt. Darum: ein "Staat, der sich ein demokratischer, sozialer Rechtsstaat
nennen will"
Zitat von: Gast26037 am 08. Juni 2015, 13:24:34
Ja, sie hätte beide Worte schreiben müssen, damit es für dich politisch korrekt ist.
Achwas. Lies doch, wozu sie mich aufgefordert hat! Nur DAS habe ich bedient.
Zitat von: Gast26037 am 08. Juni 2015, 13:24:34Wir wissen hier auch ohne die Wortverdrehungen und Oberlehrer das gegen die Grundrechte ( Menschenrechte) verstoßen wird.
Ja? Das wisst ihr? Dann wisst ihr ja MEHR als das zuständige *Prüforgan*. Alle Achtung!! Wow!
Zitat von: Gast26037 am 08. Juni 2015, 13:24:34Und nur weil das BVerfG 2010 nicht ausdrücklich entschieden hat das alle Sanktionen verboten sind, sondern es nur die Worte " Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden,.... benutzte, meinen die Regierenden sie haben das Recht Grundrechte zu verletzen durch das politisch korrekte Auslegen. Nur politisch korrekt ist noch lange nicht menschlich korrekt.
Siehste, so ist das mit den Worten. Genau abwägen, richtige und verständliche und nachvollziehbare Begrifflichkeiten verwenden, die richtigen Bezüge herstellen, die richtigen Zahlen zugrunde legen---alles das soll das BVerfG tun. Aber dann soll auch noch jeder Bürger vollauf zufrieden sein mit der Entscheidung??
Meine Güte---das ist
nicht der Prüfauftrag des BVerfG.
Was dabei herauskommt, kann kritikwürdig oder ungerecht oder falsch sein---aber es hat nun mal Bestand, zumindest bis zur nächsten *Prüfung*. Nicht ein Bürger legt fest, was verfassungswidrig ist, sondern das Gremium/Prüforgan/Gericht.
WEIL das BVerfG in 2010 nach der Kallay-Klage aber
nicht gesagt und entschieden hat, dass es die gesamte SUMME des Regelbedarfes (damals Massstab 359,-) ist, die immer und jederzeit und ungekürzt und jedem LB zur Verfügung stehen muss---deswegen eben sind Sanktionen NOCH nicht verfassungswidrig. Auch das steht hier schon xxx-mal.
@H-4-Opfer
Ich will nicht, dass du Kopfschmerzen kriegst. Warum wohl gibts hier den Igno-Knopf?
Wenn du nicht verstehst, worin der Unterschied zwischen *ungerecht* und *Unrecht* besteht--- und WER das bestimmt, fällt mir kein Mittel ein, was dir noch helfen könnte.
-----------------
@Rolo
du hast inzwischen bemerkt, dass sogar die eindeutigen Worte im GG doch genau gegenteilig verstanden werden können oder eben agitatorisch mit Satzfetzen aus Wiki untermauert werden?? Da ist nun mal kein Kraut gegen gewachsen.
Das ist Meinungsfreiheit---nach GG, Art.5, Abs. 1---- :zwinker:
Zitat von: Gast36005 am 08. Juni 2015, 14:34:42
Siehste, so ist das mit den Worten. Genau abwägen, richtige und verständliche und nachvollziehbare Begrifflichkeiten verwenden, die richtigen Bezüge herstellen, die richtigen Zahlen zugrunde legen---alles das soll das BVerfG tun. Aber dann soll auch noch jeder Bürger vollauf zufrieden sein mit der Entscheidung??
Meine Güte---das ist nicht der Prüfauftrag des BVerfG.
Was dabei herauskommt, kann kritikwürdig oder ungerecht oder falsch sein---aber es hat nun mal Bestand, zumindest bis zur nächsten *Prüfung*. Nicht ein Bürger legt fest, was verfassungswidrig ist, sondern das Gremium/Prüforgan/Gericht.
WEIL das BVerfG in 2010 nach der Kallay-Klage aber nicht gesagt und entschieden hat, dass es die gesamte SUMME des Regelbedarfes (damals Massstab 359,-) ist, die immer und jederzeit und ungekürzt und jedem LB zur Verfügung stehen muss---deswegen eben sind Sanktionen NOCH nicht verfassungswidrig. Auch das steht hier schon xxx-mal.
Das könnte man schon fast als Signatur nutzen, dass es auch endlich mal bei einigen hier ankommt.
Ich vermute mal das einige Hobbyjuristen das wiederum ganz anders sehen. Allerdings bei genauer Nachfrage ziemlich ins schleudern kommen.
Zitat von: Gast36005 am 08. Juni 2015, 14:34:42Dann wisst ihr ja MEHR als das zuständige *Prüforgan*. Alle Achtung!! Wow!
Da dieses Prüforgan, mehr Wert auf das Fortbestehen dieser politischen Gegebenheiten legt als auf die Menschenrecht sprich GG und daher auch politisch korrekte Worte aussucht für seine Entscheidungen und nicht wichtige Daten fordert für einen korrekte Entscheidung , mache ich bei Prüforgan mal ein großes
? :flag: :flag:
Achso?
Und wenn dieses oberste Gericht als Prüforgan endlich mal einem kleinen armen Kläger (und damit vielen gleich Betroffenen) Recht gibt---was machst du dann?
Ganz nach eigener Meinung Fragezeichen oder Ausrufezeichen verteilen?? Ja, gern. Das geht.
oder nach Loriot: Das ist zwar möglich, aber sinnlos.
:wand:
@Alter Gaul
das ist wohl müssig.
Es wird hier immer die Verbiesterten geben, die leider nicht mehr fähig sind, die Grundlagen der Demokratie incl. ihrer Fehlleistungen und Fehler und Verbiegungen zu erkennen. Undauch nicht die Werte und Vorteile.
Doch Hauptsache: am 1. ist Geld da. Dann vom 1.- 31. verweigern, das die Schwarte kracht.
Zitat von: Gast36005 am 08. Juni 2015, 16:22:16Und wenn dieses oberste Gericht als Prüforgan endlich mal einem kleinen armen Kläger (und damit vielen gleich Betroffenen) Recht gibt---was machst du dann?
Dann glaube ich vllt. wieder an die Recht- und Sozialstaatlichkeit dieses Landes.
Da es aber seit 2010 schon mehr als einmal die Möglichkeit hatte ordnungsgemäß zu entscheiden und es nicht tat ( siehe geheim gehaltene Rohdaten) bleibt mein ? stehen.
:flag: :flag:
Zitat von: Gast36005 am 08. Juni 2015, 14:34:42Ja? Das wisst ihr? Dann wisst ihr ja MEHR als das zuständige *Prüforgan*. Alle Achtung!! Wow!
Wieder und wieder die selbe knebeln-wollende "Argumentation", mit der anders lautende Meinungen unterbunden werden sollen und dazu permanentes Pochen auf Binsenweisheiten, die NIEMAND in Frage gestellt hat.
Natürlich wissen die Millionen Betroffenen plus ihre Familien, Freunde, Kollegen, Bekannte MEHR. Die Opfer von erlittenem Unrecht, welches gegen ihre Menschenrechte verstößt, wirst du wohl kaum verstehen wollen. Dir geht es um´s Shreddern, mit rhetorischen Finessen Andersdenkende zu diskreditieren*, um möglichst die Sichtweise der Befürworter von Sanktionen gut aussehen zu lassen.
Und Nein, die eindeutigen Worte im GG können eben
keinesfalls genau gegenteilig verstanden werden. Aber du drehst den Sinn der Worte, bis er in dein Shredder-Schema passt und das eigentliche Thema untergeht.
*
Zitat von: Gast36005 am 08. Juni 2015, 16:22:16die Verbiesterten geben, die leider nicht mehr fähig sind
.... Hauptsache: am 1. ist Geld da. Dann vom 1.- 31. verweigern, das die Schwarte kracht
Du scheinst von dir auf andere zu schließen.
Zitat von: Gast13437 am 08. Juni 2015, 19:13:45Und Nein, die eindeutigen Worte im GG können eben keinesfalls genau gegenteilig verstanden werden.
Sicher nicht gegenteilig. Sorry, wenn ich da wieder einharke. Noch einmal zum GG:
:offtopic:
Zu Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.Mir gefällt dieser GG Art.1 eben überhaupt nicht. Mir ist letztlich lieber wenn mein Leib und Leben geschützt ist, als so ein Abstrakt wie meine Würde. Diesen Begriff Würde verknüpfe ich meist mit Würdenträgern. Schaut man im Netz nach Würdenträgern, findet man jemand, der ein hohes Amt, eine ehrenvolle Stellung innehat. Da sind dann Beispiele angegeben: hohe geistliche Würdenträger; Würdenträger der Partei. Ja wenn es diese Würde ist, die es als 1. GG zu schützen gilt, und nicht den Bürger als solchen –in seiner Gesamtheit, ob arm oder reich, gesellschaftlich wichtig oder unwichtig, dann ist mir dieser Artikel leider im wahrsten Sinne zu würdelos.
Zu Artikel 2:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.Auch das ist mir zu schwammig: entweder habe ich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, dann darf auch kein Gesetz auf dieses Grundrecht eingreifen.
usw...... :flag: :flag:
Nachtrag:
Dabei bleibt umstritten, auf wen sich abschließend der Schutz bezieht. Dies könnte einerseits die generelle Gewährleistung der Grundrechte sein, andererseits ausschließlich die grundrechtliche Gewährleistung bezogen auf den einzelnen Träger.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wesensgehaltsgarantie
Zitat von: Gast28527 am 08. Juni 2015, 20:18:13Dabei bleibt umstritten, auf wen sich abschließend der Schutz bezieht. Dies könnte einerseits die generelle Gewährleistung der Grundrechte sein, andererseits ausschließlich die grundrechtliche Gewährleistung bezogen auf den einzelnen Träger.
hmmm :scratch: , ich kann da irgendwie keinen Unterschied erkennen.
Zitat von: Gast28527 am 08. Juni 2015, 20:18:13Zu Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Mir gefällt dieser GG Art.1 eben überhaupt nicht. Mir ist letztlich lieber wenn mein Leib und Leben geschützt ist, als so ein Abstrakt wie meine Würde. Diesen Begriff Würde verknüpfe ich meist mit Würdenträgern.
Der Würdenträger ist aber garnicht gemeint, sondern die Menschenwürde und die umfasst auch Leib und Leben.
Zitat von: Gast28527 am 08. Juni 2015, 20:18:13(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Auch das ist mir zu schwammig: entweder habe ich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, dann darf auch kein Gesetz auf dieses Grundrecht eingreifen.
Doch, wenn du straffällig wirst, kann dein Freiheitsrecht beschnitten werden und wenn du zB bewaffnet straffällig wirst ....... (http://www.smiley-paradies.de/smileys/brutal/brutal_0003.gif) (http://www.smiley-paradies.de)
Zitat von: Gast18959 am 08. Juni 2015, 21:42:15Doch, wenn du straffällig wirst, kann dein Freiheitsrecht beschnitten werden und wenn du zB bewaffnet straffällig wirst .......
Bei Art. 2 sind aber die Gesetze nicht benannt und somit kann jedes Gesetz darauf zugreifen z.B. SGB II
Zum Vergleich:
Art 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur
auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 11
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen
eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und
der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es
zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes,
zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen,
zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um
strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Ich vermute mal, das meint @ Rolo mit schwammig. " Halt politisch korrekt!" :teuflisch: :teuflisch:
:flag: :flag:
Zitat von: Gast26037 am 08. Juni 2015, 22:18:49Bei Art. 2 sind aber die Gesetze nicht benannt und somit kann jedes Gesetz darauf zugreifen z.B. SGB II
Das ist aber nicht so wie du denkst, sondern wie es dort steht.
In dieses Gundrecht darf nur per Gesetz eingegriffen werden und nicht ohne gesetzliche Regelung.
ausserdem :
"Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."
Zitat von: Gast18959 am 08. Juni 2015, 22:33:23In dieses Gundrecht darf nur per Gesetz eingegriffen werden und nicht ohne gesetzliche Regelung.ausserdem :"Art 19 (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."
Ja, wenn danach von unseren Gesetzgebern gearbeitet würde.
Lesenswert : http://grundrechteforum.de/52
http://grundrechteforum.de/243
Und bevor jetzt wieder irgendjemand behauptet "Null Ahnung" oder Hobbyjuristen
Bundessprecher: Günter Plath (
Richter i.R.) Burkhard Lenniger (
Kriminalbeamter a.D.), Anke Vetter, Ingmar Vetter.
http://grundrechtepartei.de/impressum/
:flag: :flag:
Zitat von: Gast26037 am 08. Juni 2015, 22:49:55Ja, wenn danach von unseren Gesetzgebern gearbeitet würde.
Sehe ich ja ganz genau so, wollte dir nur verklickern, dass das Grundgesetz genau nach Wortlaut zu interpretieren ist.
Übrigens dürfen auch im Artikel 11, auch wenn es konkretisiert ist, mehrere Gesetze einschränkend wirken.
Sie müssen nur gemeingültig sein.
Hier im Fred geht es ja nicht um SGB II in gänze sondern nur um die Sanktionsparagraphen.
Und da ist´s eben strittig ob Sanktionen einen Eingriff in ein Schutz-bzw. Abwehrgrundrecht darstellen oder ob es sich dabei um ein vom BVerfG erfundenes "Leistungsgrundrecht" handelt, dass gestaltet werden darf.
So zB. Berlit.
Ich vertrete dabei die Meinung, dass es eine solche Unterscheidung nicht gibt und das ein Grundrecht immer ein Grundrecht bleibt.
Eine Verknüpfung von Obliegenheiten an ein Grundrecht, egal wie man es umbenennt, halte ich für nicht zulässig.
:bye:
Aus dem Link (https://www.tagesspiegel.de/downloads/4365526/1/UN-Bericht) von Schweinehirtin; S. 6, Punkt 19 sowie 21 und S.7, Punkt 24:
Zitat19. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitslosenunterstützungssysteme das Recht des Einzelnen, frei eine Beschäftigung seiner Wahl anzunehmen, sowie das Recht auf gerechtes Entgelt achten
21. Der Ausschuss .... ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass dieses Verfahren den Leistungsempfängern keinen angemessenen Lebensstandard gewährleistet.
Weiterhin ist der Ausschuss besorgt darüber, dass infolge der sehr geringen Höhe der Regelleistungen für Kinder annähernd 2,5 Millionen Kinder in dem Vertragsstaat unterhalb der Armutsgrenze bleiben. Ferner ist der Ausschuss besorgt darüber, dass der steuerpflichtige Anteil der Renten 2005 auf 80 Prozent angehoben wurde (Art. 9,10)
24. Der Ausschuss vermerkt mit Besorgnis, dass den Angaben des Vertragsstaates zufolge 13 Prozent der Bevölkerung des Vertragsstaates unterhalb der Armutsgrenze leben und 1,3 Millionen Menschen zwar wirtschaftlich aktiv sind, aber Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, da ihr Verdienst für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
Der Ausschuss ist ferner besorgt darüber, dass ein solcher Stand der Armut in Anbetracht des umfassenden sozialen Sicherungssystems in dem Vertragsstaat möglicherweise auf eine unzureichende Leistungshöhe oder beschränkten Leistungszugang hindeutet (Art. 11, 9)
Mein Fazit: Die Sanktionen sind offensichtlich (insbesondere im Zusammenhang mit der steigenden Armut) verfassungswidrig. Wo - vom Regelsatz vorgegeben - nur ein Leben unterhalb der Armutsgrenze möglich ist, kann kein Spielraum mehr für Sanktionen sein. Dass trotzdem und millionenfach sanktioniert wird, ist mE der Beleg für staatlichen Zwang, der auf Lohnabhängige ausgeübt wird.
Sanktionen sind eine Bedrohung und Gefährdung der schändlich-minimierten Minimal-Existenz, welches sich auf ALLE Lohnabhängige auswirkt, sie diszipliniert und unter die rigiden, einseitigen Bedingungen zugunsten der Profiteure von Lohnarbeit unterwerfen soll.
Die sogenannte "Arbeitsmarkt-Ferne" wurde und wird den vom Arbeitsmarkt Aussortierten angedichtet, damit die Profiteure und ihre Polit-Kumpanen den so diskriminierten Teil der Lohnabhängigen um so hemmungsloser als Billiglohn-Konkurrenz missbrauchen.
Der Aspekt, dass rücksichtslos auch Kinder bei Sanktionen in Mitleidenschaft gezogen werden, die sowieso schon am heftigsten von der Kürzung auf das Niveau eines Hungerregelsatzes betroffen sind, das ist aus meiner Sicht der verwerflichste Punkt.
Zitat von: Gast36005 am 08. Juni 2015, 16:22:16
... Doch Hauptsache: am 1. ist Geld da. Dann vom 1.- 31. verweigern, das die Schwarte kracht.
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass neben Dir ein paar herausragende Politiker sitzen (schönen Gruß an Sarrazin), die Dir das ins Ohr flüstern. Wie kommst DU darauf, dass hier einer irgendwas verweigert? Und vorallem was sollte er verweigern? Das BVerfG hat sogar in einem der verlinkten Urteile ausdrücklich geschrieben, dass selbst dann, wenn ein Betroffener den Leistungsanspruch verweigert, ihm die Leistung trotzdem zustehen muss!
Aber mit dem Lesen hast Du es bis hier her immer noch nicht so :zwinker:
Sorry, hier noch ein Beispiel zum GG Artikel 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Dennoch hat es 30 Jahre gedauert, bis eine ,,Ehefrau" eine freie Berufswahl und anderes mehr, ausüben durfte:
Das Bürgerliche Gesetzbuch schrieb es vor: Wollte eine Frau arbeiten, musste das ihr Ehemann erlauben. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert. Bis 1. Juli 1958 hatte der Mann, wenn es ihm beliebte, den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung fristlos kündigen können.
Bis 1958 hatte der Ehemann auch das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder inne. Auch wenn er seiner Frau erlaubte zu arbeiten, verwaltete er ihren Lohn. Das änderte sich erst schrittweise. Ohne Zustimmung des Mannes durften Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen, noch bis 1962. Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen.
http://www.focus.de/wissen/mensch/geschichte/tid-21578/zum-weltfrauentag-meilensteine-der-frauenemanzipation-in-deutschland-die-erste-frau-die-ohne-erlaubnis-ihres-ehemannes-arbeiten-darf_aid_605621.html
Im nachhinein könnte man jetzt zwar sagen, hat sich mittlerweile erledigt, aber leider 30 Jahre zu spät, bis dieses Grundrecht sich für die Frau durchgesetzt hatte. Es war ein verbrieftes Grundrecht auf dem Papier, aber realitätsfern nicht mit der Wirklichkeit konform. :flag: :flag:
PS: Wer weiß, vielleicht muss es ja auch wieder 30 Jahre dauern, bis die Gewährleistung der Unversehrtheit des Lebens sicher gestellt ist, indem man in der Grundsicherung die Sanktionspraxis aufhebt.
Zitat von: Gast28527 am 09. Juni 2015, 11:35:16
... Im nachhinein könnte man jetzt zwar sagen, hat sich mittlerweile erledigt, aber leider 30 Jahre zu spät, bis dieses Grundrecht sich für die Frau durchgesetzt hatte. Es war ein verbrieftes Grundrecht auf dem Papier, aber realitätsfern nicht mit der Wirklichkeit konform. ...
Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass gut Ding auch Weile braucht. Wenn es eben nicht auch Schaden in der Zeit der Weile anrichtet, würde der Zeitraum untergeordnete Rolle spielen. Wenn ich den Thread verfolge, gewinne ich den Eindruck, dass im Grunde zwei "Fraktionen" ihre Meinung äußern. Die eine schlicht pro Grundgesetz und die andere schlicht dagegen. Man kann sich durchaus Gedanken machen, warum einige dafür sind und warum andere dagegen sind. Bei den 30 Jahren aus Deinem Beispiel ging es sicherlich dem männlichen Wesen um den Machterhalt :mocking:
Die Frau Kanzlerin und die Frau Bundesarbeitsministerin, auch die Frau Kriegsministerin, belegen heute eindrucksvoll, alles ist möglich und trotzdem streiten sie immer noch hier und da um Quoten.
In den USA war bis zum Ende des Bürgerkrieges Sklaverei geltendes Recht, auch in der Verfassung der USA als Recht festgeschrieben. Auch als der Lincoln als Präsident am 1. Januar 1863 die Emanzipations-Proklamation mit der Zustimmung des dortigen Parlament umgesetzt hatte, die Sklaverei aus dem Land im Grunde verbannte, brauchte es noch viele Jahre, bis sich breite Akzeptanz in der Bevölkerung im Sinne der Verfassungsänderung einstellte.
Und noch heute gibt es in der Behandlung des Landes mit rund 93 Millionen Arbeitslosen ( http://finanzmarktwelt.de/die-tatsaechliche-arbeitslosenquote-den-usa-8443/ ) ein Missverhältnis, welches immer wieder zu "Aufruhr" führt.
Wir haben das Demokratieverständnis, im Grunde auch die Machtverteilung, unter anderen Begrifflichkeiten nach 1945 aus den USA übernommen. Schöne Worte sind im Grundgesetz aufgeschrieben und wie in jeder trägen gesellschaftlichen Entwicklung braucht auch hier wohl oder übel gut Ding ein wenig Weile ...
Wollen wir hoffen, dass dieser Thread bei allen unterschiedlichen Denkweisen nicht Ausgangspunkt eines Bürgerkrieges gegen die moderne Sklaverei (Niedriglohn, HARTZ IV) wird und nicht jedes Mittel der politischen Auseinandersetzung von "über dem Teich" hier her schwappt ...
Zitat von: Gast35753 am 09. Juni 2015, 11:59:29Wir haben das Demokratieverständnis, im Grunde auch die Machtverteilung, unter anderen Begrifflichkeiten nach 1945 aus den USA übernommen. Schöne Worte sind im Grundgesetz aufgeschrieben und wie in jeder trägen gesellschaftlichen Entwicklung braucht auch hier wohl oder übel gut Ding ein wenig Weile ...
Wahre Worte! :sehrgut:
Zitat von: Gast35753 am 09. Juni 2015, 11:59:29Wollen wir hoffen, dass dieser Thread bei allen unterschiedlichen Denkweisen nicht Ausgangspunkt eines Bürgerkrieges gegen die moderne Sklaverei (Niedriglohn, HARTZ IV) wird und nicht jedes Mittel der politischen Auseinandersetzung von "über dem Teich" hier her schwappt ...
Ach das bezweifle ich doch sehr. Die Marktschreier haben sich doch schon hier ausgeklinkt. Wohl aus ein wenig Angst aus diesem Grund:
Artikel 19
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.Da gäbe es einiges dazu zu schreiben, will mich aber nicht der ,,Inquisition" entgegen stellen. Aber wie du schon trefflich schriebst: Gut Ding will Weile haben. :clever:
Hallo,
so ist es- "sozialstaatsgebot" kann viel oder wenig heißen und "Eigentum soll zugleich dem Wohle... dienen" kann auch viel und wenig heißen. Da ist "Gestaltungsspielraum".
Zitat von: Gast35753 am 09. Juni 2015, 11:31:26
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass neben Dir ein paar herausragende Politiker sitzen (schönen Gruß an Sarrazin), die Dir das ins Ohr flüstern. Wie kommst DU darauf, dass hier einer irgendwas verweigert?
Dein Eindruck in ***Gehörgang. Ich lese hier seeehr viel. Du hast es offenbar nicht so damit?
Zitat von: Gast35753 am 09. Juni 2015, 11:31:26Und vorallem was sollte er verweigern?
Wieder so ein Verständnisproblem bei dir? Was gibts denn wohl zu verweigern, damit überhaupt Sanktionen drohen oder folgen??
Zitat von: Gast35753 am 09. Juni 2015, 11:31:26Das BVerfG hat sogar in einem der verlinkten Urteile ausdrücklich geschrieben, dass selbst dann, wenn ein Betroffener den Leistungsanspruch verweigert, ihm die Leistung trotzdem zustehen muss!
Was? :schock: wenn er den Leistungsanspruch verweigert??---Hä? Dann muss er trotzdem ungekürzte Kohle kriegen? Das hätte das BVerfG geschrieben? Im Ernst? :weisnich:
DAS habe ich bisher noch nirgends gelesen. Bitte mal AZ und RN---dieser phänomenal bedeutenden Aussage. Danke.
Zitat von: Gast35753 am 09. Juni 2015, 11:31:26Wenn ich den Thread verfolge, gewinne ich den Eindruck, dass im Grunde zwei "Fraktionen" ihre Meinung äußern. Die eine schlicht pro Grundgesetz und die andere schlicht dagegen.
Schon wieder so einer deiner seltsamen Eindrücke. ICH bin ganz deutlich NICHT GEGEN das Grundgesetz.
Mein Eindruck ist eher: Eine Fraktion hier liest das GG so und die andere so.
Schietegal: Denn das BVerfG hat letztlich zu lesen und möglichst *richtig* zu entscheiden.
Zitat von: Gast36005 am 09. Juni 2015, 12:35:18Mein Eindruck ist eher: Eine Fraktion hier liest das GG so und die andere so.
Dem stimme ich dir auch gerne zu! :ok:
Zitat von: Gast36005 am 09. Juni 2015, 12:35:18Schietegal: Denn das BVerfG hat letztlich zu lesen und möglichst *richtig* zu entscheiden.
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Letztlich ist und bleibt der Entscheider das ,,Souverän". Das BVerfG entscheidet nur im Namen des ,,Souveräns". Bitte nicht vergessen. :cool:
@Rolo
Wenn das BVerfG (wann auch immer) entscheidet: Alg2-Kürzungen sind verfassungswidrig.
Dann ist es NUR das BVerfG, was SO entscheidet.
Und eben nicht die eine Forums-*fraktion* oder die andere hier. Wir Forianer entscheiden DAS nicht. :no:
...im Namen des Volkes? Na sicher doch! Was denn sonst? Manches ist doch selbsterklärend;-)) :flag:
Was im Namen des Volkes (als Souverän) entschieden wird, muss dann vom Gesetzgeber umgesetzt werden.
Es sei denn---hier können die Halb-/Hobby-und Volljuristen gern weiterführen, was noch möglich wäre.
:offtopic: Will es mal ein wenig sarkastisch ausdrücken: Wenn das ,,Souverän" will, das Äpfel und Birnen ins GG verankert werden müssen, werden sich auch die ,,Würdenträger" und Robenträger –die heilige Inquisition- sich dem fügen müssen. :flag:
Jo!
Frage: Der/das Souverän---ist aber nicht das Forum hier, oder?
Genau!
Ich bin auch dafür, Sanktionen endlich im Grundgesetz zu verankern!
Petition starten!
Zitat von: Gast36005 am 09. Juni 2015, 13:27:57Frage: Der/das Souverän---ist aber nicht das Forum hier, oder?
Nö! Hat auch keine/r gesagt. Du hast das hier zur Disposition gestellt. :blum:
Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 13:30:22Ich bin auch dafür, Sanktionen endlich im Grundgesetz zu verankern!
Meiner einer nicht. :blum:
Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 13:30:22
Genau!
Ich bin auch dafür, Sanktionen endlich im Grundgesetz zu verankern!
Petition starten!
Hallo,
Umkehrschluss? :grins:
Zitat von: Gast28527 am 09. Juni 2015, 12:50:07Das BVerfG entscheidet nur im Namen des ,,Souveräns". Bitte nicht vergessen.
Eben. Immer daran denken, ob Bundestag oder BverfG, es sind unsere "Angestellten".
@Orakel, wieso
auch? Bisher bist du damit ziemlich allein.
Zitat von: Gast13437 am 09. Juni 2015, 13:56:46
@Orakel, wieso auch? Bisher bist du damit ziemlich allein.
Das wäre nur eine Frage der Zeit; sobald von Gerichten Sanktionen verboten und faktisch ein BGE für Bedürftige eingeführt würde, könnte man das Grundgesetz locker anpassen; in Bundestag und Bevölkerung gibt es die entsprechenden, deutlichen Mehrheiten dazu.
Zitat von: blablabla am 09. Juni 2015, 14:08:09
Das wäre nur eine Frage der Zeit; sobald von Gerichten Sanktionen verboten und faktisch ein BGE für Bedürftige eingeführt würde, könnte man das Grundgesetz locker anpassen; in Bundestag und Bevölkerung gibt es die entsprechenden, deutlichen Mehrheiten dazu.
Wie soll das BGE finanziert werden?
Nach was genau soll das GG angepasst werden?
Nach welcher Umfrage gibt es im Bundestag und Bevölkerung eine Mehrheit dazu? Gib doch mal bitte die Quelle für diese Behauptung an.
Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 13:30:22Ich bin auch dafür, Sanktionen endlich im Grundgesetz zu verankern!
:lachen: :lol:
"Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, .....""(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.""Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht"Da ein Existenzminimum unmittelbar mit der Menschenwürde verknüpft ist, der Wesensgehalt von Art. 1 unveränderbar ist und auch nicht durch Gesetz eingeschränkt werden darf, gehört dein Wunsch ins Reich der feuchten Träume.
Zitat von: blablabla am 09. Juni 2015, 14:08:09könnte man das Grundgesetz locker anpassen; in Bundestag und Bevölkerung gibt es die entsprechenden, deutlichen Mehrheiten dazu.
Auch die von dir vermutete Mehrheit darf die Grundrechte nicht einschränken.
Zitat von: Gast18959 am 09. Juni 2015, 14:24:47Auch die von dir vermutete Mehrheit darf die Grundrechte nicht einschränken.
:lachen: :lol: .....der war gut....´tschuldigung.
Zitat von: blablabla am 09. Juni 2015, 14:08:09
sobald von Gerichten Sanktionen verboten und faktisch ein BGE für Bedürftige eingeführt würde, könnte man das Grundgesetz locker anpassen; in Bundestag und Bevölkerung gibt es die entsprechenden, deutlichen Mehrheiten dazu.
Deutliche Mehrheiten für das BGE??? Echt? Wenn ja, BGE für wen?
Neulich las ich die Forderung:
BGE für alle Leistungsberechtigten mit Hartz 4.
Neulich las ich die Forderung: BGE für alle Leistungsberechtigten mit Hartz 4.
Davon habe ich noch nie gehört. Aber egal.
Wenn BGE, dann sollten selbstredend ALLE berechtigt sein - was denn sonst?
Zitat von: Gast2063 am 09. Juni 2015, 14:41:20
Wenn BGE, dann sollten selbstredend ALLE berechtigt sein - was denn sonst?.
Wie soll das finanziert werden? Redest du nur für LE oder für die gesamte Bevölkerung?
Zitat von: Gast36005 am 09. Juni 2015, 14:37:43
Zitat von: blablabla am 09. Juni 2015, 14:08:09
sobald von Gerichten Sanktionen verboten und faktisch ein BGE für Bedürftige eingeführt würde, könnte man das Grundgesetz locker anpassen; in Bundestag und Bevölkerung gibt es die entsprechenden, deutlichen Mehrheiten dazu.
Deutliche Mehrheiten für das BGE??? Echt? Wenn ja, BGE für wen?
Neulich las ich die Forderung: BGE für alle Leistungsberechtigten mit Hartz 4.
Das ist gründlich mißverstanden worden.
Zitat von: Gast36005 am 09. Juni 2015, 14:37:43Deutliche Mehrheiten für das BGE??? Echt?
Ja hier im Forum..... :grins:
Wie soll das finanziert werden? Redest du nur für LE oder für die gesamte Bevölkerung?
Für die gesamte Bevölkerung als Anspruch, klar.
Das wurde schon mehrfach durchgerechnet, würde aber hier den Rahmen sprengen und bedürfte eines eigenen Threads.
Nur einige Eckpunkte der Gegenfinanzierung, sehr grob natürlich:
Abschaffung der BA + JC, Wegfall von Wohngeld etc., Lichtung des gesamten Sozial- und Subventionsdschungels - alles zusammengefasst im BGE.
http://www.bgebge.de/index.php/hoehe-und-finanzierung
https://www.grundeinkommen.de
http://www.grundeinkommen.ch
Zitat von: MichaK am 09. Juni 2015, 13:53:02
Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 13:30:22
Genau!
Ich bin auch dafür, Sanktionen endlich im Grundgesetz zu verankern!
Petition starten!
Hallo,
Umkehrschluss?
Die Diskrepanz der Sanktionen zu Art.1 Abs.1, Art.2 Abs.2 S.1 und Art.12GG dürfte dann sichtbar werden.
Der Regelsatz müßte dann also so hoch bemessen sein, dass durch eine Sanktion diese Art. nicht berührt werden.
Die Idee von @Orakel gefällt mir.
Zitat von: Gast22317 am 09. Juni 2015, 14:59:24
Die Idee von @Orakel gefällt mir.
hat er aber nicht gewollt so, oder ?
BGE finanzieren? Ja halt durch Umverteilung. Wie sonst? Mit Bedarfsprüfung. Und Mindestlohn von 11 EUR......
Zitat von: Gast22317 am 09. Juni 2015, 14:59:24
Die Diskrepanz der Sanktionen zu Art.1 Abs.1, Art.2 Abs.2 S.1 und Art.12GG dürfte dann sichtbar werden.
Ich fange mal "hinten" an: Inwiefern ist Art. 12 GG von Sanktionen berührt???
Auch die von dir vermutete Mehrheit darf die Grundrechte nicht einschränken.
Zitat von: Gast28527 am 09. Juni 2015, 14:35:50:lachen: :lol: .....der war gut....´tschuldigung.
lies :
"Artikel 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 15:06:52Ich fange mal "hinten" an: Inwiefern ist Art. 12 GG von Sanktionen berührt???
Über die Pflichtverletzung ?
Welche Pflichtverletzung von wem?
Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 15:06:52
Zitat von: Gast22317 am 09. Juni 2015, 14:59:24
Die Diskrepanz der Sanktionen zu Art.1 Abs.1, Art.2 Abs.2 S.1 und Art.12GG dürfte dann sichtbar werden.
Ich fange mal "hinten" an: Inwiefern ist Art. 12 GG von Sanktionen berührt???
http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/A05B178653B7E524C1257E530044189E/$File/Medieninformation%20SG%20Gotha.pdf?OpenElement (http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/A05B178653B7E524C1257E530044189E/$File/Medieninformation%20SG%20Gotha.pdf?OpenElement)
Wie Du siehst bestätigt das SG Gotha meine Rechtsauffassung aus einem anderen Thread.
Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 13:30:22Ich bin auch dafür, Sanktionen endlich im Grundgesetz zu verankern!
Umkehrschluss, Sanktionen auch für die Entscheider bei Pflichtverletzungen , da das GG jedermann gleichbehandelt.
Artikel 3
.(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Zitat von: Gast18959 am 09. Juni 2015, 15:11:55Auch die von dir vermutete Mehrheit darf die Grundrechte nicht einschränken.
Dann lies doch mal wer darüber entscheidet
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
Ich sehe nichts von Volksentscheid, somit entscheiden die Gesetzgeber ( Lobbyisten) in wieweit was geändert wird, für das Volk.
:flag: :flag:
Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 15:13:06Welche Pflichtverletzung von wem?
fangen wir jetzt von vorne an ?
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/31.html
@Einhorn
@mir reichts
Das beantwortet meine Frage nicht! Bis jetzt hat das BVerfG die Auffassung des SG Gotha nicht bestätigt. Es darf daher weiter hinterfragt werden.
Die Grundrechte haben Schutzfunktionen, auch Art. 12 GG. Daraus lassen sich eine Reihe von Ansprüchen unmittelbar ableiten, jedoch nicht die Alimentierung bis die Wunschausbildung oder der Wunscharbeitsplatz gefunden ist.
Es gibt seit 1983 eine sehr unkonventionelle "Kommentierung" des Art. 12 GG - von Herbert Grönemeyer:
"Ich war Vertreter und Trompeter
Alpinist und Sanitäter
Sieben Wochen lang fuhr ich als Koch zur See
Alles hab ich mal geleckt
Mir hat nichts so recht geschmeckt
Mein Achtstundentag läuft auf dem Canapé
Doch auch die Faulenzerei
Ist nicht das Gelbe vom Ei
Denn ein Ziel vor Augen brauchst du schon als Mann
Drum wär ein Job als Millionär
Oder Erdölaktionär
Auch ein Ding, das ich vor mir vertreten kann."
Niemand hat Grönemeyer auf seinem Weg zum Millionär (Erdölaktionär ist er meines Wissens wohl noch nicht) daran gehindert, seinen Lebensunterhalt als Vertreter, Vertreter, Trompeter, Sanitäter und Koch zu verdienen. Es waren zudem seine freien Entscheidungen ...
O.k., 1983 gab's noch kein "Hartz IV", aber das lasse ich jetzt einfach mal unter den Tisch fallen ...
Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 15:32:26O.k., 1983 gab's noch kein "Hartz IV", aber das lasse ich jetzt einfach mal unter den Tisch fallen ...
Und noch mehr Jobs die zur Auswahl standen, um auf den Millionär hinzuarbeiten.
Ist auch unter den Tisch gefallen! :zwinker:
:flag: :flag:
Zitat von: Gast36005 am 09. Juni 2015, 12:35:18
.... ... Hä? Dann muss er trotzdem ungekürzte Kohle kriegen? Das hätte das BVerfG geschrieben? Im Ernst? :weisnich:
DAS habe ich bisher noch nirgends gelesen. Bitte mal AZ und RN---dieser phänomenal bedeutenden Aussage. Danke. ...
Ich bin zwar nicht Deine Vorleserin, aber ich gebe Dir mal nur einen Tipp aus der Fülle:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html
Ausgehend vom zweiten Leitsatz RZ 91
"... Dies verlangt bereits unmittelbar der Schutzgehalt des Art. 1 Abs. 1 GG. Ein Hilfebedürftiger darf nicht auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet ist. Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt ..."
... und nachfolgende Randziffern bis 93
Und auch hier wurde man schon im Jahr 2010 fündig, zum Beispiel in der RZ 133 bis 136:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Besonders ragt auch mit Hinweis auf ausdrückliche Verfassungswidrigkeit die RZ 137 heraus.
Du solltest auch mal den Hinweisen folgen, die in den Urteilen und Randziffern benannt sind. Diese führen in der Regel immer wieder zu aufschlussreichen Begründungen und der Ist-Stand baut immerhin darauf auf.
Ich hoffe, dass Du die deutschen Begrifflichkeiten und Formulierungen "stets", "unverfügbar", "unabweislich", "muss eingelöst werden" auch entsprechend verstehen kannst. Wenn nicht, suche Dir eine Vorleserin oder einen Vorleser besser in einem linguistischen Forum :zwinker:
Was man beachten sollte, wenn man über die Grundrechte diskutieren will:
Sie teilen sich grob in
1. Freiheitsgrundrechte: in diesen Grundrechten werden die Freiheitsrechte des Bürgers gegenüber dem Staat gewährt (z.B. Menschenwürde, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Pressefreiheit in Art. 5 GG).
Sie zielen vornehmlich auf staatliches Unterlassen ab. Das meint: Der Staat hat es zu unterlassen, diese Rechte einer Gruppe oder Einzelnen abzusprechen!
2. Gleichheitsgrundrechte: diese gewähren dem Individuum die Gleichbehandlung vor dem Gesetz (z.B. durch die Gleichberechtigung und den Gleichheitssatz in Art. 3 GG)
3. Teilhaberechte: diese gewähren dem Individuum Mitwirkungsrechte gegenüber staatlichem Verhalten (z.B. durch das Petitionsrecht in Art. 17 GG)
Diese Rechte stehen jeder Bürgerin und jedem Bürger uneingeschränkt zur Verfügung. Sie stehen in keiner Weise zur Disposition (Ausnahmen sind mit Zitiergebot zu kennzeichnen oder bedürfen einer richterlichen Entscheidung)!
@Orakel, ich würde es doch vorziehen, die Entscheidungen des BVerfG in dem Zusammenhang vorrangig zu betrachten, soweit sie schon gefällt sind.
Mir ist nicht bekannt, dass Herbert Grönemeyer als Verfassungsrichter berufen wurde, auch und vorallem nicht mit diesem Text :zwinker:
Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 15:32:26O.k., 1983 gab's noch kein "Hartz IV", aber das lasse ich jetzt einfach mal unter den Tisch fallen ...
1983 gab es auch noch kein höchstrichterlich festgestelltes Grundrecht auf die Gewährung der (KOMPLETT) lebensnotwendigen Mittel.
Das lass ich keinesfalls unter den Tisch fallen.
Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 15:32:26
@Einhorn
@mir reichts
Das beantwortet meine Frage nicht!
§ 10, § 15 i.v. § 31 SGB II
Siehe auch Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.Dezember 1966 und No. 19 UN Bericht im Beitrag #211
Ob sich das BVerfG anschließt ist natürlich offen.
Zitat von: Gast35753 am 09. Juni 2015, 15:39:55
1. Freiheitsgrundrechte: in diesen Grundrechten werden die Freiheitsrechte des Bürgers gegenüber dem Staat gewährt (z.B. Menschenwürde, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Pressefreiheit in Art. 5 GG). Sie zielen vornehmlich auf staatliches Unterlassen ab.
Wieso haben Beamte, Richter und Soldaten als Bürger des Staates keine komplette Meinungs- oder Pressefreiheit?
Genau diesen oben genannten Gruppen werden die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit abgesprochen, sobald dienstliche Belange betroffen sind. Dieses ist eine Einschränkung des Grundrechts und steht im Widerspruch deiner getätigten Aussage. Ob es einem passt oder nicht, es gibt noch mehr einschränkbare Grundrechte.
ZitatGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Dieses ist bei Soldaten eingeschränkt, denn das steht im krassen Widerspruch zu ihrem Auftrag.
ZitatDas meint: Der Staat hat es zu unterlassen, diese Rechte eine Gruppe oder Einzelnen abzusprechen!
Wieso ist das bei den oben genannten Personengruppen der Fall?
Demnach ist das was du da schreibst falsch! Ich wiederhole mich mal wieder, lese dir erstmal Wissen in Staatsrecht an, bevor du solche falschen Aussage hier triffst.
Zitat von: AlterGaul am 09. Juni 2015, 15:52:42
... Demnach ist das was du da schreibst falsch! Ich wiederhole mich mal wieder, lese dir erstmal Wissen in Staatsrecht an, bevor du solche falschen Aussage hier triffst.
Das was ich falsch aufgeschrieben habe, lernen heute Juristen im ersten Semester, also wenn sie über die Zeit des BSHG hinaus heute ein Studium beginnen.
Seit wann haben Richter und/oder Strammsteher und Totschiesser keine Presse und Meinungsfreiheit? Man kann sogar Strammstehen und Richter werden ablehnen und eine andere Wahl treffen!
Bei der Wehrmacht und in den Zeiten des Volksgerichtshofes, lieber AlterGaul, war das sicherlich noch anders. Guck mal wieder auf den Kalender :empathy:
Zitat von: Gast18959 am 09. Juni 2015, 15:59:30
Genau wie Berlit gehst du davon aus:
Danke für die Blumen! Ich selbst maße mir nicht an, mich mit Berlit auf eine Stufe zu stellen. Seine Meinung hat allerdings für mich schon Gewicht.
Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 16:02:51
... Danke für die Blumen! Ich selbst maße mir nicht an, mich mit Berlit auf eine Stufe zu stellen. Seine Meinung hat allerdings für mich schon Gewicht.
... hier im Forum nachzulesen augenscheinlich nicht nur seine Meinung. Aber genau deshalb gibt es ja Diskurse. Den zum Beispiel zwischen Berlit und Neskovic.
https://www.youtube.com/watch?v=G_hOshhYj2c
Nun brauchen wir noch ein wenig Geduld, bis das BVerfG vielleicht Antworten liefert und ausgehend von der Mitteilung von Gegen-Hartz, lässt sich vielleicht noch ein oder zwei Sozialgerichte mehr interessieren :bye:
Zitat von: Gast35753 am 09. Juni 2015, 16:01:53
Das was ich falsch aufgeschrieben habe, lernen heute Juristen im ersten Semester, also wenn sie über die Zeit des BSHG hinaus heute ein Studium beginnen.
Du willst mir erzählen, dass die Studenten das falsche, was du aufgeschrieben hast im ersten Semester Jura lernen?
Ich spreche von:
Zitat1. Freiheitsgrundrechte: in diesen Grundrechten werden die Freiheitsrechte des Bürgers gegenüber dem Staat gewährt (z.B. Menschenwürde, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Pressefreiheit in Art. 5 GG). Sie zielen vornehmlich auf staatliches Unterlassen ab. Das meint: Der Staat hat es zu unterlassen, diese Rechte einer Gruppe oder Einzelnen abzusprechen!
Wenn der Staat es doch zu unterlassen hat diese Grundrechte abzusprechen, wieso tut er das doch bzw. schränkt sie ein? Das sogar mit Legitimierung des GG? Das erkläre mir doch mal bitte. Ich habe dir sogar noch Beispiele aufgeführt für wen er das tut.
Zitat von: Gast35753 am 09. Juni 2015, 16:01:53
Seit wann haben Richter und/oder Strammsteher und Totschiesser keine Presse und Meinungsfreiheit? Man kann sogar Strammstehen und Richter werden ablehnen und eine andere Wahl treffen!
Du solltest meinen Post auch richtig und gewissenhaft lesen. Ich schrieb bei dienstlichen Belangen ist die Presse- und Meinungsfreiheit eingeschränkt.
Extra gegen deine Leseschwäche habe ich dir natürlich eine Quelle gesucht:
Zitat- Meinungsfreiheit
Obwohl dem Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 zufolge ,,jeder" das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern, kann von Beamten das Recht der freien Meinungsäußerung nur im
Rahmen ihrer besonderen Treuepflicht zum Staat wahrgenommen und ausgeübt werden. Zu dieser Auffassung kommt das Bundesverfassungsgericht in seiner Abwägung zwischen dem individuellen Freiheitsrecht auf Meinungsäußerung und der Institutionalisierung des Berufsbeamtentums. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu entschieden:,, Jedes Verhalten, das als politische Meinungsäußerung gewertet werden kann, ist nur dann verfassungsrechtlich durch Art. 5 GG gedeckt, wenn es nicht unvereinbar ist mit der in Art. 33 GG geforderten politischen Treuepflicht des Beamten. Im konkreten Fall ist dann die Vereinbarkeit der Äußerung mit der politischen Treuepflicht des Beamten nach dem Grundsatz, dass rechtlich begründete Grenzen des Art. 5 GG im Lichte des durch sie begrenzten Grundrechts auszulegen sind, zu entscheiden."
Quelle: Einschränkung Art.5 GG (http://www.beamten-magazin.de/verfassungsrechtliche_grundlagen_berufsbeamtentum_beamten_magazin)
Zitat von: AlterGaul am 09. Juni 2015, 14:23:21Zitat von: blablabla am Heute um 14:08:09Das wäre nur eine Frage der Zeit; sobald von Gerichten Sanktionen verboten und faktisch ein BGE für Bedürftige eingeführt würde, könnte man das Grundgesetz locker anpassen; in Bundestag und Bevölkerung gibt es die entsprechenden, deutlichen Mehrheiten dazu.
So lange man seine Hilfebedürftigkeit nachweisen muss, haben wir kein BGE.
Selbst wenn die Sanktionen abgeschafft wären.Das Zauberwort heißt Bedingungslos !
LG Hexe
Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 16:02:51Seine Meinung hat allerdings für mich schon Gewicht.
So what, jedem seine Götzen.
hier mal ne Meinung von Berlit:
7.2
es ist grundsätzlich dem gesetzgeber überlassen, ob er das existenzminimum durch geld-,
sach- oder dienstleistungen sichert. 96 seiner grundrechtlichen schutz- und Leistungs-
pflicht kann er daher auch dadurch nachkommen, dass er sachleistungen gewährt. hier mag es äußerste
grenzen – auch bei längerfristiger Bedarfsdeckung allein durch sachleistungen - geben,
weil diese form der Bedarfsdeckung faktisch nicht diskriminierungsfrei organisierbar ist und den bei der regelbedarfsbemessung vorausgesetzten internen Ausgleich erschwert.
dies ändert aber nichts daran, dass diese form der Leistungsgewährung geeignet ist, eine auch in
fällen abgesenkter Schutzverpflichtung fortbestehende Gewährleistungspflicht des Staates zu erfüllen.Fazit
es existiert eine abgesenkte Schutzpflicht und die Gewährleistungspflicht kann auch in diskriminierender Form abgegolten werden.
Zitat von: Gast35753 am 09. Juni 2015, 15:39:55
Ich bin zwar nicht Deine Vorleserin, aber ich gebe Dir mal nur einen Tipp aus der Fülle:
wenn jemand als HB nicht ...verwiesen werden darf auf frw. Leistungen anderer---und der Leistungsanspruch so sein muss, dass er stets usw....den Bedarf deckt...
JA, da ist mir klar. Das verstehe ich sogar!
Du aber hast geschrieben: guck selber nach. DA steht was ganz anderes, und das bedeutet also auch ganz was anderes.
Die Typen im BVerfG kennen wohl ihre eigenen *eindeutigen* Entscheidungen nicht???
So willst du das hier verklickern. Nur zu.
Warten auf Godot oder die Entsch. zur Gothaer Vorlage---was denn sonst.Zitat von: Gast35753 am 09. Juni 2015, 15:39:55Was man beachten sollte, wenn man über die Grundrechte diskutieren will:
Also ich bin nur ein einfacher Bürger. Ich nehme das GG an und will eigentlich gar nicht gross darüber diskutieren (man sieht doch jetzt wirklich, dass NICHTS bei raus kommt). Mein GG (Ausgabe 2007) ist geteilt in
I.Grundrechte (Art.1-19)
II. Der Bund und die Länder (Art.20-37)
III.Der Bundestag (Art. 38-49)
IV. Der Bundesrat (Art. 50-53)---usw. bis zu XI. und Art. 149
Wenn ich nicht inzwischen im falschen Film bin und nicht das falsche GG zur Hand habe, dann verstehe ich deine Teilungen gar nicht.
Bisher (so schriebst DU) gings um die Grundrechte, die unveräusserlichen. Eben im Hinblick auf das Exminimum und Sanktionen für Pflichtverletzungen und das SGB II.
Mir scheint, alle haben ein eigenes GG, deshalb ist auch der Streit um *richtig* und *falsch* hier an der Tagesordnung.
...und beim BVerfG scheinbar auch?
-------------------------------
Ich verlasse diesen Thread und wünsche der geduldigeren Fraktion: Frohes Schaffen auf all euren Wegen.
:flag:
Zitat von: Gast36005 am 09. Juni 2015, 17:08:44
.... Die Typen im BVerfG kennen wohl ihre eigenen *eindeutigen* Entscheidungen nicht???
So willst du das hier verklickern. Nur zu. ...
Ich verklickere Garnichts, sondern kann nur auf die Kontinuität der Urteile des BVerfG verweisen.
Ich habe noch eine Lesestelle für Dich, die den Zusammenhang bisher erhärtet, eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung aus dem Jahr 2005, gleich nach Einführung von Hartz IV und damals noch nicht so intensiv sanktioniert:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html
Lese hier mal die Randziffer 28, sehr spannend :zwinker:
Das BVerfG urteilte hier:
Zitat... (1) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens. Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfGE 82, 60 <80>). Diese Pflicht besteht unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit (vgl. BVerfGE 35, 202 <235> ). Hieraus folgt, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums, soweit es um die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit der Antragsteller geht, nur auf die gegenwärtige Lage abgestellt werden darf. Umstände der Vergangenheit dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage des Anspruchstellers ermöglichen. Dies gilt sowohl für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit selbst als auch für die Überprüfung einer Obliegenheitsverletzung nach §§ 60, 66 SGB I, wenn über den Anspruch anhand eines dieser Kriterien entschieden werden soll. Aus diesen Gründen dürfen existenzsichernde Leistungen nicht auf Grund bloßer Mutmaßungen verweigert werden, insbesondere wenn sich diese auf vergangene Umstände stützen. ...
Die Kürzung einer unabweisbaren und unverfügbaren Leistung ist auch dort nicht festgeschrieben.
Aktenzeichen der Richtervorlage
im Bundesverfassungsgericht:
1 BvL 7/15
Quelle (http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-ereignisse-2015.htm)
Diskus
Zitat von: Diskus am 09. Juni 2015, 17:50:37
Aktenzeichen der Richtervorlage ...
... leider aber noch nicht im öffentlichen Verfahrensregister ...
Den Vorlagebeschluss gibt es hier:
http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$webservice?openform&sggotha&entscheidungen
Interessant hier, dass auch auf Seite 21 der geliebte Prof. Berlit zitiert wird, mit einer anderen Meinung als hier im Thread in einem Diskurs verlinkt ... Natürlich kann auch ein Professor seine Meinung revidieren.
Und was es sonst noch zu dem Thema gibt:
https://www.jungewelt.de/2015/06-09/037.php
Zitat...Strafe schafft Obdachlosigkeit
Nach Gothaer Sozialgerichtsbeschluss fordert Altenburger Landrätin Jobcenter auf, die Sanktionspraxis zu beenden – und bekommt Gegenwind...
Im Lehr- und Praxis Kommentar zu SGB II (LPK-SGB II Hrsg. Münder) äußert sich Berlit in seinen Kommentaren zu § 31 und § 15 auch schon bedenklich, lehnt sich dort aber leider nicht weit aus dem Fenster.
Zum Thema
ZitatBisher keine Widerspruchswelle erkennbar
Betroffene werden indessen in den Hartz-IV-Foren aufgefordert, erst einmal Widerspruch gegen alle Sanktionen einzulegen. Die Nachfrage von MDR INFO bei den Jobcentern in Halle, Leipzig, Erfurt und Mansfeld-Südharz aber ergab, dass bislang keine vermehrten Widersprüche eingehen
Quelle (http://www.mdr.de/nachrichten/hartz-vier-sanktionen100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html)
Viel nehmen es einfach hin !
@Rolo :mail: :smile:
Strafe schafft Obdachlosigkeit (https://www.jungewelt.de/2015/06-09/037.php): Nachdem das Gothaer Sozialgericht die Sanktionsmöglichkeiten im Sozialrecht vor knapp zwei Wochen für verfassungswidrig erklärt und die Frage nach Karlsruhe überwiesen hatte, forderte Sojka das Amt im eigenen Landkreis auf, ab sofort keine finanziellen Strafen gegen Erwerbslose mehr zu verhängen. .... Prompt erhielt sie Post vom Personalrat der Behörde. Der warf ihr unter anderem vor, die Arbeit der Beschäftigten des Altenburger Jobcenters zu diskreditieren.
Typisch JC. Dulden wie Diktatoren keine Kritik, verwechseln im Stil von beleidigten Leberwürsten ihre unhaltbaren Vorwürfe mit Argumenten und verfahren ohne sich ums GG zu scheren nach dem Motto "immer-weiter-so", solange noch die Möglichkeit besteht Gelder abzuzocken.
Die Arbeit wird durch SB diskreditiert, die mündige Bürger als Unfreie behandeln, weil dies so im SGB steht. Der Personalrat ist aufgefordert statt Protestbriefe auf berechtigte, dringend notwendige Kritik zu verfassen, sich und seine JC-Kollegen an die Pflicht zur Remonstration zu erinnern. Das GG steht über dem SGB und auch im Volksmund heißt es aus gutem Grund: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu. - Oder wie wäre es, wenn SB mit ihrem Einkommen für ihre Fehler haften und im Falle von Unregelmäßigkeiten abzüglich ihres Lohns den Betrag erhalten, den ein Sanktionierter zur Verfügung hat? Selbstredend für den gleichen Zeitraum.
Zitat von: Gast16739 am 09. Juni 2015, 19:08:19Viel nehmen es einfach hin !
Liegt möglicherweise an fehlender Bekanntheit.
Ausser beim MDR habe ich bei keinem Fernsehsender eine diesbezügliche Meldung gesehen.
Lediglich die onlineausgaben der Zeitungen und Funksender haben einmalig darüber berichtet.
Erstaunlich eigentlich bei der möglichen Tragweite.
Ich hatte einen kräftigen shitstorm unserer staatstragenden Medien erwartet - aber nix is
:weisnich:
Zitat von: Gast16739 am 09. Juni 2015, 19:08:19
... Viel nehmen es einfach hin !
Das ist das Dilemma, denn diejenigen die sich zur Wehr setzen, werden in der Regel nicht sanktioniert. Mit denen lässt sich ja auch kein Geld für die Jobcenterleiterprämie einsparen. Leider finde ich bislang auch hier im Forum zwar Diskurse über Sanktionen, aber im Grunde keinen Hinweis in den entsprechenden Threads zu der Entscheidung des SG Gotha. Aber auch das ist sicherlich schwierig, denn immer der Betroffene muss zu dem Vorgehen auch stehen.
@Rolo schrieb:
Mal am Rande.......
Das ist ja genial, ich musste Tränen lachen - danke dafür! :ok: :lachen:
[... ist aber leider im Zuge von Entshredderung im Löschsumpf für Unsachlichkeiten versunken. Sorry ... LG Elsi :bye:]
———
Strafe schafft Obdachlosigkeit:
Der warf ihr unter anderem vor, die Arbeit der Beschäftigten des Altenburger Jobcenters zu diskreditieren.
Seit wann brauchen die Mobcenter jemand von außen um ihre ,,Arbeit" zu diskreditieren?
Sie haben in dieser Disziplin unerreichte Perfektion geschaffen.
Die beliebte Sanktionslotterie schafft nicht nur Freunde. Und werden sie in ihrem munteren Treiben mal gestört, reagieren sie auch noch pikiert. :wand:
Aber man kennt das ja aus dem TV: Nur die Quote zählt.
Zitat von: Gast35753 am 09. Juni 2015, 19:30:21Das ist das Dilemma, denn diejenigen die sich zur Wehr setzen, werden in der Regel nicht sanktioniert.
Richtig, die werden eher mit verzögerten Auszahlungen oder Ablehnungen von Anträgen unterdeckt um ja noch Gelder einzusparen!
@ Gisele,
:ironie:
man muss bedenken das ja noch mehr Landräte es ihr gleich tun könnten und bis zur Entscheidung des BVerfG die Sanktionen auszusetzen. Was das wieder kostet.
Zitat von: Gast35753 am 09. Juni 2015, 18:04:40Den Vorlagebeschluss gibt es hier:
http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$webservice?openform&sggotha&entscheidungen
Funzt nich der link
Musst ihn komplett kopieren und in die Browserzeile einfügen, dann funzt et.
Link mal repariert :
http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$webservice?openform&sggotha&entscheidungen (http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$webservice?openform&sggotha&entscheidungen)
Zitat von: Gast26037 am 09. Juni 2015, 19:46:43man muss bedenken das ja noch mehr Landräte es ihr gleich tun könnten
.... was aus JC-Sicht natürlich sofort mit entsprechenden Vorwürfen und Totschlagargumenten unterbunden gehört.
Nach der mE unsachlichen Meinung des JCs in Person des Torsten Rist habe die Landrätin, Frau Sojka offenbar wenig Kenntnis über die JC-Praxis, wie in der Freitagsausgabe der der Leipziger Volkszeitung zitiert wurde.
Dann kommt der (doch schon altbekannte) persönliche Angriff, indem Frau Sojka als Aggressorin verunglimpft, diskreditiert wird und ihre Aufforderung als "Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter" umgedeutet wird.
Und das ausgerechnet von einem JC-Mitarbeiter, der es womöglich noch gar nicht begriffen hat, welches Gewaltpotential der Sanktion eines Armuts-MINIMUMS anhaftet.
Aus meiner Sicht ist es unverhältnismäßige, mit nichts zu rechtfertigende Gewalt das MINDESTMAß zum Leben für eine Kürzung in Betracht zu ziehen, damit zu drohen und unnötige Existenzängste auszulösen. Erst recht wenn Sanktionen durchgeführt werden, kommt diese Praxis der weißen Folter gleich. Die derzeitige gewissenlos am GG vorbei verübten Sanktionen zeugen mMn davon, wie weit entfernt von GG, Menschenrechten, Rechtsstaat und Demokratie die Vollstrecker stehen.
Mit ihrer Forderung, die Sanktionen zu streichen, blende sie Gesetze aus. »Daran muss ich mich natürlich halten«, betonte die Kreischefin am Sonntag im Gespräch mit jW. IRRTUM Frau Kreischefin, Gesetze müssen zunächst überprüft werden inwiefern sie mit dem Grundgesetz (GG) - welches ÜBER allen Gesetzen (auch ÜBER dem sgb) steht - vereinbar sind. Wenn Bedenken hinsichtlich GG, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat bestehen sind Sie zur Remonstration verpflichtet, anstatt blind-untertänig umzusetzen, was Sie selber wohl kaum am eigenen Leib spüren wollen.
Zitat von: Gast26037 am 09. Juni 2015, 19:46:43Was das wieder kostet
Genau darum geht es. Und die "Argumentation" geht auch prompt in diese Richtung:
Allerdings könne die Trägerversammlung zumindest beschließen, die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nicht länger als Bestrafung zu beschneiden. Denn diese Leistung muss, anders als die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Kommune tragen
Zitat von: Gast13437 am 10. Juni 2015, 08:11:50
... Allerdings könne die Trägerversammlung zumindest beschließen, die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nicht länger als Bestrafung zu beschneiden. Denn diese Leistung muss, anders als die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Kommune tragen
Einfältige Ratsmitglieder mit schwindenden Steuereinnahmen drücken dann gern mal die Sanktionsquote hoch. Das spart dann kurzfristig die KDU und erst wenn die Obdachlosenzahlen in der Kommune dazu führen, dass im Winter teuer Container als Wohnungsersatz angemietet werden müssen und in einigen Kommunen sogar Hotels, kommt bei denen der große Jammer nach. Was denen aber von vorn herein egal ist, ist der MENSCH!
Das mittelalterliche Sanktionsunrecht ist ebenso eine Form von hinterhältiger Leistungshinterziehung wie der von den Tätern verharmlosend
,,Mietobergrenzen" genannte Sozialraub.
Ich verstehe nicht, warum Hartz4-Empfänger als einzige in diesem Land nicht darüber nachdenken müssen sollen, wie sie ihren Lebensunterhalt sichern.
Alle anderen müssen sich an bestimmte Regeln halten, sei es pünktliches Erscheinen zur Arbeit oder ähnliches. Nur Hartz4-Empfänger wollen nicht sanktioniert werden können, wenn sie zu einem Beratungsgespräch im JC ohne Grund nicht erscheinen oder eine zumutbare Arbeit ablehnen.
Diese Sonderlocke wäre eindeutig gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn wir mal das beliebte Grundgesetz bemühen wollen.
Jeder muss gucken, dass er seinen Unterhalt sichert, sei es auch nur durch gelegentliche Termine oder sporadische Bewerbungen.
oder eine zumutbare Arbeit ablehnen.
So etwas zu behaupten ist eine dreiste Frechheit.
Es gibt Arbeitszwang - aber keine zumutbare Arbeit.
,,Zumutbare Arbeit" ist ein weiterer zynischer Begriff der perfiden Hartz-Zwangsideologie um Betroffene zu diskreditieren und in prekäre Drecksjobs zu pressen.
Außerdem lässt sich damit wunderschön von den eigentlichen Ursachen der Erwerbslosigkeit in D ablenken.
Darum geht es, nur darum!
Was zumutbar für den Betroffenen ist, kann nur er selbst für sich definieren. Aber ganz sicher keine Hartz-Schergen.
,,Zumutbarkeit" ist ein widerwärtiger neoliberaler Kampfbegriff um Arbeitnehmer und Erwerbslose gegeneinander auszuspielen.
Was bei manchen ja auch gelingt, wie man lesen kann.
Immer daran denken, Hass-4 kreist prinzipiell über fast jedem Arbeitsplatz und kann irgendwann jeden treffen.
Arbeitnehmer und Erwerbslose sitzen in einem Boot!
Hartz IV - von der Wirtschaft, für die Wirtschaft.
Neoliberal bedeutet Freiheit für die Reichen und Ketten für die Armen und die mittels Hartz-IV in die Armut Gepressten.
Mit Hartz-IV haben die Marktradikalen und ihre politischen Günstlinge Menschen die aus dem Arbeitsprozess rausgefallen sind, aus der Gesellschaft ausgegliedert.
Outsourcing des Humankapitals, um es im Neolib-Slang zu formulieren.
Zu diesem Zweck hat die Wirtschaft auch die Rekrutierungsbüros für 1,– EUR-Sklaven installieren lassen, der Tarnbegriff dafür lautet Jobcenter.
Ich glaube es war Kontantin Wecker der sagte, Hartz-IV-Betroffene wurden zu Exilanten im eigenen Land!
Zitat von: blablabla am 10. Juni 2015, 08:39:32
.... Alle anderen müssen sich an bestimmte Regeln halten, sei es pünktliches Erscheinen zur Arbeit oder ähnliches....
Vorallem gilt: Wenn der Arbeitgeber oder die einfältige Sachbearbeitung entscheidet, dass der Arbeitnehmer und Leistungsberechtigte rechtsseitig von der Rheinbrücke springen muss, dann hüpfen im Gehorsamland alle hinunter. Schwierig wird es nur, wenn Arbeitgeber die rechte Seite befehlen und Sachbearbeitungen die linke :mocking:
Du kannst meinetwegen für das neoliberale Gesocks den Hampelmann machen. Hast Du schon mal darüber nachgedacht, warum die gesellschaftlichen Exzesse rund um Hartz IV erst seit 2005 in unser aller Leben getreten sind?
Natürlich gibt es Menschen, die nur von Früh bis Mittag denken können und größere Zeiträume und Geschehnisse nicht überblicken. :mocking:
Was noch am Rande passiert:
Der Deutsche Verein für soziales Dingsda, findet auf einmal Sanktionen verfassungsrechtlich bedenklich.
In den Anhörungen vor dem Deutschen Bundestag in der Vergangenheit, waren es die Mitglieder des Deutschen Verein, die sich regelmäßig pro Sanktion ausgesprochen haben. Auf dem Buckel Betroffener sahnen seit Jahren die Mitglieder des Deutschen Verein Fördermittel ab!
Vom Saulus zum Paulus:
https://www.deutscher-verein.de/de/aktuelles-2015-hartz-iv-sanktionen-sind-verfassungsrechtlich-bedenklich-1827,485,1000.html
Einigen im Forum hier wird sicherlich noch der Begriff "Wendehals" bekannt sein ...
Zitat von: blablabla am 10. Juni 2015, 08:39:32Diese Sonderlocke wäre eindeutig gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn wir mal das beliebte Grundgesetz bemühen wollen.
Hallo,
dann lies halt den Beschluss des SG Gotha. Da ist es erläutert.
Natürlich gibt es Menschen, die nur von Früh bis Mittag denken können und größere Zeiträume und Geschehnisse nicht überblicken. :mocking:
Hartz-4-Glückskekse sind leider nur Junkfood - das sollte man wissen, zumals wenn man das populäre neoliberale Lied vom Nach-Unten-Treten pfeift.
Zitat von: blablabla am 10. Juni 2015, 08:39:32
Ich verstehe nicht, warum Hartz4-Empfänger ...
Alle anderen müssen sich an bestimmte Regeln halten, sei es pünktliches Erscheinen zur Arbeit oder ähnliches.
Eigentlich wollte ich mich zu solchen Argumenten nicht mehr äußern, lasse mich aber mal wieder dazu hinreißen.
Der kleine aber doch beachtliche Unterschied:
Wenn ich pünktlich an meinem Arbeitsplatz erscheine so tue ich dies freiwillig und habe das mit meiner Unterschrift unter den Arbeitsvertrag so bestätigt. Wenn mir die Arbeitszeit nicht paßt, so hätte ich mir einen anderen Arbeitgeber suchen können.
Verweigerst Du im JC die Unterschrift unter die Eingliederungsvereinbarung weil der Inhalt nicht zu deiner Person und Situation passt, so bekommst Du diesen "Vertrag" als Verwaltungsakt übergestülpt.
Insbesondere die ein-Euro Jobs können den Tatbestand der Zwangsarbeit erfüllen.
Zitat von: blablabla am 10. Juni 2015, 08:39:32Ich verstehe nicht, warum Hartz4-Empfänger als einzige in diesem Land nicht darüber nachdenken müssen sollen,
Will es mal mit Richard David Prechts Worten schreiben:
Wenn Sie sich unsere Gesellschaft ankucken. Und das trifft auf die Spätrömische Dekadenz zu. Und zwar quer durch alle Bevölkerungsschichten. Von Milliardären, die ihr Geld in die Schweiz bringen, über Leute, die bei ihrer Steuererklärung pfuschen, bei dem Jeder versucht seinen Prämientarif abzuzocken. Der mit seinem Auto seinen Nachbarn neidisch machen will. Die ganze Grundlage unseres kapitalistischen Wirtschaftssystems, wenn Sie sich das ganz genau ankucken, dann haben Sie dass in jeder Bevölkerungsschicht. Und dann, haben Sie das gleiche Denken, das Prestigedenken. Das Statusdenken. Das, ich zock mir was günstig ab. Ich bin doch nicht doof, ich mach doch nicht diese Arbeit, die der Andere auch nicht macht. Das finden Sie in allen Schichten – auch bei den Hartz IV Empfängern. Mit welchem Recht können wir einfordern, das die Hartz IV Empfänger die besseren Menschen sein sollen, und eine höhere Bereitschaft der Gegenleistung zeigen sollen, als der Rest der Gesellschaft?https://www.youtube.com/watch?v=MTbuVld8zFQ
PS: (Mal am Rande.... :heul: :heul:) :flag: :flag:
Zitat von: Gast35753 am 10. Juni 2015, 09:57:30Der Deutsche Verein für soziales Dingsda, findet auf einmal Sanktionen verfassungsrechtlich bedenklich.
Offensichtlich findet der Dingsda-Verein lediglich die Ungleichbehandlung der Sanktionierten bedenklich
zitat
"Der Deutsche Verein schlägt in seiner Reform des Sanktionenrechts vor, altersabhängige Ungleichbehandlungen in den Regelungen zu streichen und die Leistungen für Unterkunft und Heizung unangetastet zu lassen. Damit sei eine bessere Förderung der Leistungsempfänger sowie Bürokratieabbau möglich und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Sanktionen ausgeräumt." Frei nach dem Motto:
Retten was man retten kann, am besten bleibt alles so wie es ist, Bedenken sind eh überbewertet, hauptsache man hat sie erst mal angemeldet.
Kommt widererwarten alles anders, war man ganz vorne mit dabei, beim Kampf um die sozialen Werte.
Zitat von: Gast18959 am 10. Juni 2015, 11:58:39
... Frei nach dem Motto:
Retten was man retten kann, am besten bleibt alles so wie es ist, ...
Einen "Wendehals" ruckartig um 180° drehen, kann zum sofortigen Genickbruch führen. Das lehrt die Geschichte in Deutschland :grins:
Natürlich hält sich die studierte Armutsverwaltung jedes Hintertürchen offen ...
Zitat von: Gast28527 am 10. Juni 2015, 11:38:13
Will es mal mit Richard David Prechts Worten schreiben: ... Mit welchem Recht können wir einfordern, das die Hartz IV Empfänger die besseren Menschen sein sollen, und eine höhere Bereitschaft der Gegenleistung zeigen sollen, als der Rest der Gesellschaft?
Ich wollt ja auch nicht mehr...aber selbstverständlich sollen LB nicht die besseren Menschen sein.
Trotzdem: Herr Precht in allen Ehren, doch lässt er hier bei dieser Schlussfolgerung unter den Tisch fallen, wer wofür von wem Lohn/Gehalt/Hartz4 bekommt.
Der AN für Arbeit, daraus Lohn/Gehalt für geleistete bzw. vereinbarte Arbeit, iaR nicht aus Steuermitteln.
Der LB für die Bereitschaft, zu arbeiten bzw. minimal, sich darum zu bemühen. Nur dafür gibts aus Steuermitteln monatliche Leistungen. durchschn. ca. 950,-.
Schon ein Unterschied, oder?
das wollte @blablabla wohl ausdrücken.
Und längst nicht alle AN erscheinen pünktlich an ihrem Arbeitsplatz,
weil sie es freiwillig tun---sondern weil sie die Notwendigkeit des eigenen Unterhalts einsehen. Wenn das nur durch abhängige Beschäftigung geht, dann geht er eben gefrustet, aber pünktlich hin. Und erhält dafür Lohn/Gehalt.
Der Gothaer Beschluss---ist ein lobenswerter Versuch---mehr noch nicht.
Und wie so oft, kaum traut sich einer ganz nach vorn---hängen sich die Landräte, der DV, einige andere hintenran. (Motto:wir hams ja immer schon gedacht)
Der Vorschlag des DV ist beknackt, denn er bezieht sich NUR auf die
ganz wenigen Sanktionen für U25, die wegen der zweiten Sanktion innerhalb 6 Monaten gar nichts mehr bekommen. Also weder RB noch KDU.
Und die Masse der anderen Sanktionen (ca. 1 Mio p.a.)??
Zitat von: blablabla am 10. Juni 2015, 08:39:32Ich verstehe nicht, warum Hartz4-Empfänger als einzige in diesem Land nicht darüber nachdenken müssen sollen, wie sie ihren Lebensunterhalt sichern.
Wer sagt dir das sie darüber nicht nachdenken? Ich möchte behaupten sie denken mehr darüber nach als eine Person die ein gesichertes Einkommen hat.
Denn so gut wie niemand möchte Hartz IV beziehen, ist aber dazu gezwungen. 1. gibt es nicht genügend existenzsichernde Jobs, 2. arbeiten viele Hartz IV- Bezieher ( Aufstocker, Ehrenamtliche, ein-Euro- Jobber, Studenten, Schüler über 15 Jahre ) und sind trotzdem den Sanktionen des Hartz IV- Diktats unterworfen. Schon mal drüber nachgedacht ?
:flag: :flag:
Zitat von: Gast22317 am 10. Juni 2015, 10:28:47
Verweigerst Du im JC die Unterschrift unter die Eingliederungsvereinbarung weil der Inhalt nicht zu deiner Person und Situation passt, so bekommst Du diesen "Vertrag" als Verwaltungsakt übergestülpt.
Insbesondere die ein-Euro Jobs können den Tatbestand der Zwangsarbeit erfüllen.
Aber so ist es nunmal im Leben.
Wir erwarten gerade unser zweites Kind; wenn ich nun zu meiner Frau gehe und ihr mitteile, dass mir meine Arbeit keinen Spaß mehr macht und ich kündige, bevor ich einen neuen Job gefunden habe, was glaubst Du, was dann los ist? :grins:
Es gibt immer Restriktionen im Leben; nur Hartz4-Empfänger wollen machen dürfen, was sie wollen.
Diese Sonderlocke ist übrigens sicher auch nicht "Geist des Grundgesetzes" und deshalb werden Sanktionen nicht verboten werden.
Zitat von: blablabla am 10. Juni 2015, 12:26:49
..... und deshalb werden Sanktionen nicht verboten werden.
... sprach das Systemzäpfchen. ALTERNATIVLOS müssen Lohnerwerbsbefreite, ohne Arbeits-Los, bestraft werden :lachen:
Zitat von: blablabla am 10. Juni 2015, 12:26:49Wir erwarten gerade unser zweites Kind;
Schön ( meine ich ehrlich)! :smile: Aber dann bezieht ihr ja auch Sozialleistungen aus Steuergeldern wie Kindergeld, vllt. Wohngeld oder Herdprämie.
Die sind mit keiner Sanktion behaftet und ihr leistet auch nichts dafür außer euch Kinder anzuschaffen. Für jeden unter dem Existenzminimum sind diese Sozialleistungen tabu, da sie angerechnet werden oder nicht genehmigt.
:flag: :flag:
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 12:07:02Der LB für die Bereitschaft, zu arbeiten bzw. minimal, sich darum zu bemühen. Nur dafür gibts aus Steuermitteln monatliche Leistungen.
Siehste, genau da liegt der Trugschluss.
LB´s bekommen ihr Minimum nicht im Tausch gegen Irgendwas, sondern weil sie Existenzberechtigte sind.
Und weil sie existenzberechtigt sind heissen sie eben Leistungsberechtigte.
Zitat von: blablabla am 10. Juni 2015, 12:26:49Wir erwarten gerade unser zweites Kind; wenn ich nun zu meiner Frau gehe und ihr mitteile, dass mir meine Arbeit keinen Spaß mehr macht und ich kündige, bevor ich einen neuen Job gefunden habe, was glaubst Du, was dann los ist?
Verstehe ich nicht.
Hat sie Angst vor der sozialen Hängematte Hartz 4 ?
Ist doch alles super und richtig im Sozialstaat.
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 12:07:02Ich wollt ja auch nicht mehr...aber selbstverständlich sollen LB nicht die besseren Menschen sein.
Sorry, aber so lasse ich mich nicht abspeisen. Wenn du schon schreibst, dass die LBs nicht die besseren Menschen sein sollen, dann bleib doch dabei und setze nicht einen gedankliches
aber hinzu. Bleiben wir mal bei Precht. Wie glaubst du wird Jemand Milliardär? Wie wäre es mit einer trefflichen marx`chen Antwort. ? Die möglicherweise so lauten könnte: das Vermögen eines Reichen ist eine nicht bezahlte Leistung. Glaubst du dass alle Vorstände von Betrieben pünktlich zur Arbeit gehen? Und ihre enormen Gehälter auch redlich verdient haben? Was ist mit den Bankern, die die Spareinlagen der Bürger verzocken? Wie viel Geld dürfen die den verdienen? Wie viel Wert ist eine Leistung (Arbeit)? Außerdem, mMn, drückst du damit zumindest aus, als ob Hartz IV Bezieher, nur schmarotzen wollten –ohne jegliche Gegenleistung erbringen zu wollen (?).
:flag:
Ist doch alles super und richtig im Sozialstaat.
Genau. :mocking:
:ironie:
Man muss auch keine Sorge haben wegen Hartz-IV, läufts nicht so recht mit dem Aufstockerjob oder mit der üppigen Stütze geht man anstrengungslos
zur hiesigen Tafel oder Suppenküche. Also, nicht so zaghaft, Zukunftsängste muss man keine haben in Deutschland.
Auch wenn es mal eine Sanktion oder mehrere gibt, bringt einen doch nicht um. Schließlich gibt es auch nicht nur schönes Wetter. :wand:
@blabla schrieb:
Diese Sonderlocke ist übrigens sicher auch nicht "Geist des Grundgesetzes" und deshalb werden Sanktionen nicht verboten werden.
Eine neoliberale Sonderlocke im Kopf ist auch nicht sonderlich hilfreich.
Zitat von: Gast26037 am 10. Juni 2015, 12:20:37
Denn so gut wie niemand möchte Hartz IV beziehen, ist aber dazu gezwungen.
Woher hast du diese Erkenntnis?
Zitat von: Gast26037 am 10. Juni 2015, 12:20:372. arbeiten viele Hartz IV- Bezieher ( Aufstocker, Ehrenamtliche, ein-Euro- Jobber, Studenten, Schüler über 15 Jahre ) und sind trotzdem den Sanktionen des Hartz IV- Diktats unterworfen.
Schon mal drüber nachgedacht, was es bedeuten würde, wenn du schreibst:
und sind trotzdem den im Gesetz verankerten (drohenden) Sanktionen des SGB 2 unterworfen.Ich denke, es bedeutet: Die allermeisten sind sich der (drohenden)Gefahr bewusst, zeitweise auf %-Teile des Alg2 verzichten zu müssen, wenn sie nicht das Mindeste tun, was im Gesetz verlangt wird. Die allermeisten tun das auch---ohne dass sie nun Duckmäuser, Ja-Sager, brave Spiessbürger osä sind.
Sie halten sich ans Gesetz und erhalten dafür existenzsichernde Leistungen.
Studenten?---nur die, die Alg2 erhalten aus Sondergründen---wieviele schätzt/weisst du?
Schüler Ü15---nur die, die nicht weiter die Schule besuchen---wieviele ??
Ehrenamtler---wieviele?
Aufstocker---Punktlandung.!! :ok: Und mit wieviel Einkommen fängt bei dir Aufstocker an?
@Einhorn:Nicht zwangsläufig folgt auf eine nicht akzeptierte EGV ein VA.
Wieviele LB unterschreiben eine EGV nicht?
Nicht zwangsläufig sind es EEJ. Wieviele werden überhaupt noch als AGH/MAE übergestülpt? Wieviele LB betteln geradezu danach?
Na? Mal was Konkretes? Mal was mit Zahlen? Wie wärs?
@RoloIch habe mich nur auf den Satz von Precht bezogen, den ich zitiert habe. Ich drücke NICHT aus, dass LB nur schmarotzen wollen---nirgends!!
Wie Milliardär A oder B zu seiner Kohle kommt, hat NICHTS mit den Sanktionen bzw. Gegenleistung für Hartz-4 zu tun.
Deine Frage könnte aber ein interessanter anderer Thread werden.
@mir reichtssiehste, so ist das mit dem Trugschluss. Der eine sagt so, der andere so.
Ich formuliere gern um: Gegen eine relativ geringe Gegenleistung/Obliegenheit/Pflicht erhalten Leistungsberechtigte den derzeit gesetzl. festgelegten Bedarf, also das xxx-Exminimum, viele auch durchaus mehr wegen Mehrbedarf.
Bei Pflichtverletzung ohne wichtigen Grund werden ihnen Leistungen gekürzt. Sie bleiben weiterhin existenzberechtigt und leistungsberechtigt. Gar keine Frage.
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 12:59:29
... Sie bleiben weiterhin existenzberechtigt und leistungsberechtigt. Gar keine Frage.
"muss", "stets", "ist unverfügbar" ...
Immer noch nicht nach der Begriffsbedeutung gesucht :mocking:
Zitat von: blablabla am 10. Juni 2015, 12:26:49Es gibt immer Restriktionen im Leben; nur Hartz4-Empfänger wollen machen dürfen, was sie wollen
Und genau bei solchen Behauptungen, die ALLE Leistungsberechtigten negativ darstellen wollen, fängt Hetze an. Hier setzt sich fort, was zur Einführung der Hass4-Schandgesetze in die Köpfe eingehämmert wurde: Hetze, verleumderische Abwertung, bösartige Unterstellungen damit für ALLE Leistungsberechtigten ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf ihr Lebenswerk anti-rechtsstaatlich keine Unschuldsvermutung gelten soll.
Wer diese Stütze bezieht, soll als zu faul stigmatisiert und vorverurteilt sein. Dem darf ungestraft unterstellt werden, dass er sich erst mit empfindlich-existenziellen Strafen bewegt. Auf diesen wackligen, anti-rechtsstaatlichen, undemokratischen, grundgesetzwidrigen Beinen steht das gesamte Hass4-Konstrukt.
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 12:59:29Und mit wieviel Einkommen fängt bei dir Aufstocker an?
Das solltest du freilich wissen. Ist von den KdU und der Anzahl der BG-Mitglieder abhängig.
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 12:59:29Bei Pflichtverletzung ohne wichtigen Grund werden ihnen Leistungen gekürzt. Sie bleiben weiterhin existenzberechtigt und leistungsberechtigt. Gar keine Frage.
Nur das die Leistungen eben das Minimum für´s existieren darstellen und ein gekürztes Minimum weder mathematisch darstellbar ist noch logisch die zustehende Existenz gewähren kann.
Eine gekürzte Leistung entzieht demzufolge die Existenzberechtigung.
2.955.583 Bewerber auf 942.686 offene Stellen, nun verrate mir mal bitte einer, wieso bei so einem Verhältnis so getan wird, als läge es einzig und allein an den ALGII-Beziehern, dass die keine/kaum Arbeit finden.
Denn genau das impliziert ja diese Sanktioniererei, (wobei es jetzt wohl auch Masche ist, Menschen Sanktionen wegen der Nichtwahrnehmung von erfundenen Terminen anzudrohen, um sie ins JC zu bekommen, damit die da ihren nächsten 6-Monats-Knebelvertrag unterzeichnen)
Man tut mit dem Instrument der Sanktionen genau so, als gäbe es ausreichend Arbeitsstellen für JEDE/N, und die entsprechende Person müsse die Arbeitsstelle nur antreten und es liegt nur an der Person, dass sie nix findet, also muss man sie "erziehen/bestrafen".
Und was an diesen Sanktionen so perfide ist (und was die Wirtschaft so genial findet)...es werden mit der ständigen Drohkulisse richtiggehend Duckmäuser* dressiert, die schlicht und ergreifend die Fresse halten, wenn man ihnen in den Arsch tritt, genau sowas braucht die "Wirtschaft".
*auch unter den (noch) Beschäftigten, die dann mit der Drohkulisse HartzIV leichter zum nächsten Verzicht "überredet" werden können, denn HartzIV will keiner, sind ja eh alles nur Asoziale, Vollidioten und faule Dreckschweine (denen man ja nur mit Sanktionen beikommt), die da landen und SOWAS ist man selbst ja nicht, solang man auch nur IRGENDEINE Arbeit tut, wurscht, ob man davon leben, geschweige denn eine Familie ernähren kann; man selbst ist ja soviel besser als DIE, solang man sich krummbuckeln darf und zu allem Überfluss muss man DIE auch noch mit durchfüttern, kein Wunder, dass von dem ganzen Geld, was man für den Boss erarbeitet, nix bei einem selbst ankommt (steht ja so in der B***, dass DIE immer teurer werden und immer mehr Geld kosten;also muss es ja stimmen!)
Denn die ist natürlich NICHT bereit, existenzsichernde Arbeitsplätze in genügender Anzahl bereitzustellen (könnte ja den Profit schmälern), also wird automatisiert auf Teufel komm raus und das bisschen was noch von Menschen erledigt werden muss, soll bitteschön so wenig Kosten wie möglich verursachen...(und dank Subventionen in Form von von der Allgemeinheit finanzierten Lohnzuschüssen, wenn man sich für die maximale Förderdauer so nen ALGII-Bezieher in den Betrieb holt, klappt das ja auch recht gut, wenn der nicht mehr taugt (also die Förderung ausläuft), holt man sich den nächsten mit Förderung, ist doch klasse... oder sie krähen gleich vom "Fachkräftemangel", der es unabdingbar macht, ausgebildete Menschen aus anderen Ländern abzuziehen, selber ausbilden würde ja wieder kosten, und gleichzeitig hat man auch gleich wieder das Bild vom brunzdummen HartzIV-Empfänger bestätigt, der bestenfalls für (subventionierte!) Hilfstätigkeiten taugt, die aber interessanterweise komplette Abschlüsse voraussetzen...)
Und die Menschen, die unwert für die Wirtschaft sind, eben weil sie nicht (mehr) 1000% Leistung erbringen (können), die werden eiskalt ausgespuckt und dann noch diskriminiert, diffamiert und für die Situation, dass sie schlicht nicht (mehr) gebraucht werden, auch noch verantwortlich gemacht und einem regelrechten Willkürsystem ausgeliefert, an dessen Methoden einige zerbrechen; ich könnte mir vorstellen, dass das genau so gewollt ist, denn jeder, der sich aus diesem System ausklinkt, egal wie, ist "ein Schmarotzer/Drückeberger/Sozialbetrüger weniger, den "wir" (B***-Duktus für "braver Steuerzahler") durchfüttern müssen."
Aber hey, Sanktionen gegen ALGII-Bezieher sind doch nur gerecht, wenn DIE schließlich ihren Arsch nit hochkriegen, um sich einen von den wie Sand am Meer vorhandenen Arbeitsplätzen zu sichern, selber Schuld, wenn man ihnen dann noch das bissel Existenzminimum wegnimmt.
Muss schon ein richtig schweres Verbrechen sein, wenn "die Wirtschaft" einen nicht (mehr) als Arbeitskraft braucht,.
Wenn man als juristisch ungeschulter Sachbearbeiter im Jobcenter Betroffenen bei vergleichsweise geringen "Verfehlungen" die Existenzgrundlage entzieht/entziehen kann, dann ist dieses Verbrechen schon das Schlimmste, was man als Betroffener begehen kann, sodass selbst juristische Laien ein derart schwerwiegendes Urteil fällen dürfen.
Selbst verurteilten Mördern greift man NICHT ins Existenzminum rein, die haben Essen, "Wohnung", medizinische Versorgung selbst während ihrer Strafe gesichert...und hier müssen ausgebildete Volljuristen urteilen, ob man den Mörder nun einknastet oder nicht.
Bloß ALGII-Beziehern darf man das Existenzminimum teilweise oder ganz entziehen, die sind offenbar weniger "wert" als verurteilte Schwerstverbrecher, ist das nicht eine schöne neue Welt?
MfG
Es gibt immer Restriktionen im Leben; nur Hartz4-Empfänger wollen machen dürfen, was sie wollen
Und genau bei solchen Behauptungen, die ALLE Leistungsberechtigten negativ darstellen wollen, fängt Hetze an.*
Hier setzt sich fort, was zur Einführung der Hass4-Schandgesetze in die Köpfe eingehämmert wurde: Hetze, verleumderische Abwertung, bösartige Unterstellungen
damit für ALLE Leistungsberechtigten ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf ihr Lebenswerk anti-rechtsstaatlich keine Unschuldsvermutung gelten soll. :sehrgut:
* Darum geht es ja, um dummdreiste Hetze und Pöbeleien – immer schön subtil platziert.
Ich wünsche jedem der dem schäbigen Hartz-System nach dem Maul redet ein vollumfängliches Hass-4-Sorglospaket inkl. Bonussanktion.
Dann kann er/sie sich mal so richtig in der asozialen Hängematte wälzen. :teuflisch:
Wäre mal eine interessante Erfahrung für die bezahlten oder unbezahlten Hartz-System-Wiederkäuer.
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 12:59:29Woher hast du diese Erkenntnis?
Z. B. Hier raus http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/niedrige-loehne-hunderttausende-beschaeftigte-verzichten-auf-hartz-iv-1.1686761 und aus meinem Umfeld sowie Eigenerfahrung.
Wenn ich die kleinste Möglichkeit hätte diesem menschenverachtenden System den Rücken zu kehren, wäre ich schneller als der Blitz. Habe ich aber leider nicht! :sad:
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 12:59:29Und mit wieviel Einkommen fängt bei dir Aufstocker an?
Unter dem Existenzminimum. Lass die Fangfrage, die zu nichts führen, bitte. Die anderen Fragen kannst du dir auch selbst beantworten oder durch Google beantworten lassen. Ich habe sie gerade nicht zur Hand und auch kein Interesse sie für dich rauszusuchen.
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 12:59:29Schon mal drüber nachgedacht, was es bedeuten würde, wenn du schreibst: und sind trotzdem den im Gesetz verankerten (drohenden) Sanktionen des SGB 2 unterworfen.
Ja, ich würde ein Unrechtsgesetz gut heißen, was es nicht ist. Es ist eine Diktatur und ich nenne sie auch beim Namen. Schönrederei überlasse ich den Politiker und Befürwortern des Unrechts.
:flag: :flag:
ZitatGegen eine relativ geringe Gegenleistung/Obliegenheit/Pflicht erhalten Leistungsberechtigte den derzeit gesetzl. festgelegten Bedarf, also das xxx-Exminimum, viele auch durchaus mehr wegen Mehrbedarf.
@lenzen
wenn wer einen Mehr
bedarf bekommt, dann gehört der zu dessen "xxx-Existenzminimum". An solch Kleinigkeiten merkt man dann doch den Neider, muss nicht mal bewusst sein, wegen des falschen Bewusstseins.
Zitat...doch lässt er hier bei dieser Schlussfolgerung unter den Tisch fallen, wer wofür von wem Lohn/Gehalt/Hartz4 bekommt.
wenn es denn zutreffen würde, wäre es ein Argument. Ob es überzeugt, steht noch nicht fest. Unverfügbar! ist auch ein schwerwiegendes Argument.
Aber dein Argument trifft noch nicht mal zu. Ganzheitlich betrachtet und ohne jetzt auf die von dir genannten Schichten und Klassen einzugehen, was man durchaus sollte, gibt es Niemanden in diesem Land, der bar staatlicher Leistung existieren könnte, es sei denn als Kanibale. Wer nun wieviel dabei "abgreift" kann gerne diskutiert werden. Und wer will, darf auch gern noch die Menschen jenseits der deutschen Grenzen einbeziehen - die spielen durchaus eine erhebliche Rolle für den Exportchamp. Importiert wird auch noch.... :zwinker: Das Ergebnis ist ernüchternd. Da du ja nun die Gerechtigkeit ansprichst mit deinem kritischen Spruch betreffs des Precht, bitte ich um Horizonterweiterung. Ist dieser weit genug, dann bleibt übrig was? Genau! Der Mensch als Gleicher unter Gleichen und der Rest ist das falsche Bewusstsein des Kapitals.
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 12:59:29
@Einhorn:
......
Na? Mal was Konkretes? Mal was mit Zahlen? Wie wärs?
Das ist völlig unerheblich.
Nicht die Anzahl der Betroffenen ist entscheidend ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz entstanden ist.
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 12:59:29Ich drücke NICHT aus, dass LB nur schmarotzen wollen---nirgends!!
Nur mal so.....
War auch nur meine Meinung mit einem Fragezeichen versehen –wie übrigens folgendes: Was du aber ,,geschickt" schreibst, ist den Keim für diese Standards zu legen. Deswegen nennen dich manche auch ,,Auftragsschreiber". An dem von deinem, nachfolgenden Beiträgen, siehst du die Wehrhaftigkeit dagegen, die aber für diejenigen, die deinen ,,Keim" empfangen, nur als pure Abwehrreaktion gegen die Gesellschaft deplatziert erscheinen. Aber zurück zum Thema. :flag:
Zitat von: Gast26037 am 10. Juni 2015, 12:36:07
Zitat von: blablabla am 10. Juni 2015, 12:26:49Wir erwarten gerade unser zweites Kind;
Schön ( meine ich ehrlich)! :smile: Aber dann bezieht ihr ja auch Sozialleistungen aus Steuergeldern wie Kindergeld, vllt. Wohngeld oder Herdprämie.
Die sind mit keiner Sanktion behaftet und ihr leistet auch nichts dafür außer euch Kinder anzuschaffen. Für jeden unter dem Existenzminimum sind diese Sozialleistungen tabu, da sie angerechnet werden oder nicht genehmigt.
:flag: :flag:
Danke!
Leider ist es nicht so rosig.; in Köln sind ab ca. 3k Brutto pro Monat die Kitabeiträge höher als das Kindergeld.Tatsächlich wird also bei Leuten mit Kindern mehr umverteilt als bei Leuten ohne Kinder.
Zitat von: Gast35753 am 10. Juni 2015, 13:04:37
"muss", "stets", "ist unverfügbar" ...Immer noch nicht nach der Begriffsbedeutung gesucht
DAS lass doch bitte das BVerfG suchen. Dann auslegen. Dann in die Entscheidung reinschreiben. Das BVerfG erinnert sich vllt. an die 70+30-*Rechnerei*? Oder auch nicht.
Ich trink lieber Tee und warte ab. Dein Gezeter nervt so langsam. Und beschleunigt in Karlsruhe gar nichts
Doch endlich hab ich den Vorlagebeschluss lesen können:
Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:Bis
wir die Entscheidung lesen können, bin ich wohl in Rente oder weg vom Tropf oder aus der Hängematte gekippt oder auf den Malediven---mit nem/r Milliardär/in---osä- :lachen:
@Atalantefauler Zahlenzauber---keiner glaubt, dass 942.686 Stellen wirklich offen und ab heute auskömmlich und unbefristet zu besetzen sind.
Keiner glaubt, dass 2.955.583 sich bewerben. Ist das nicht die Zahl der eLB?
nochmal faul gezaubert: wenn knapp 1 Mio offene Stellen NUR von eLB besetzt würden, gäb es noch knapp 2 Mio *Bewerber*, oder eLB?
Du siehst---Malen nach Zahlen---ist eben Statistik. Und nicht Abbildung der Realität.
@H4Opfer
Bonussanktion? Bezahlte/unbezahlte Wiederkäuer? wasn dasn? Phantasierst du mal wieder? Echt, wenn dein Wortschatz riechen würde---- :zensiert:
@MichaK
Du irrst. Ich neide keinem nichts. Noch nie. Erst recht nicht den Mehrbedarf. Es geht aber doch in Karlsruhe dann (nur) um den Regelbedarf, also 399,----oder? So hatte ich das gemeint.
@Demeter
das ist aber genau das Gegenteil von dem, was du behauptet hast. Die SZ schreibt doch, >100.000 nähmen gar kein Hartz 4 in Anspruch, obwohl sie könnten.
DIE haben offenbar andere Möglichkeiten oder begnügen sich mit weniger. DU bist scheinbar gezwungen.
Aufstocker---haben immer mehr als das Existenzminimum---nämlich durch den Freibetrag. Wieso meinst du: UNTER dem Exmin??
Dass die
Sanktionsgefahr droht, ist ja unbestritten. Aber keinesfalls ist jeder eLB einer Sanktion automatisch und diktatorisch unterworfen.
Bist du eigentlich Antipode oder warum drehst du die Aussagen so komplett auf den Kopf?
@Einhornstimmt auch wieder. Geb dir Recht. 1 genügt. Hier jetzt der Kläger aus Thüringen
@Roloweder Keim noch sonstwas. Die Standards hat der Gesetzgeber in 2005 gesetzt. Ich mach nichts weiter, als meine ganz persönliche Meinung dazu zu äussern.
Wem sollte ich als "Auftragsschreiber" meine Rechnung für den abgearbeiteten Auftrag schicken? Na?
Ich lese ja auch die wehrhaften Beiträge der Hartz-Gegner, obwohl ich mich manchmal frage, wer die wohl beaftragt hat--- :lachen:
Weil es noch immer und immer wieder nur um 1 geht: Sind die Sanktionen nun verfassungswidrig oder nicht ?
Derzeit sind sie es nicht---und ob sie es werden, müssen wir abwarten.
Das ist der Kern, die Sache, der Keim.>>>> Geltendes Recht oder iwann geänderte Rechtslage.
edit
@Schwhirtin
Nein, das wurmt mich nicht. Unterstützung ist immer legitim. Dass aber ein Laienforum im Internet dem BVerfG bei seiner Entscheidung Unterstützung geben könnte, das wäre mir neu. Das wäre auch nicht rechtens. Denn wer ist der Souverän?
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 14:07:53
... Und beschleunigt in Karlsruhe gar nichts ...
Gut Ding will Weile haben und eben auch Unterstützung. Und das genau ist es, was Dich wurmt, dass es eben Unterstützung gibt. :blum:
Zitat von: blablabla am 10. Juni 2015, 14:00:45Leider ist es nicht so rosig.; in Köln sind ab ca. 3k Brutto pro Monat die Kitabeiträge höher als das Kindergeld.Tatsächlich wird also bei Leuten mit Kindern mehr umverteilt als bei Leuten ohne Kinder.
Da ist dir Recht zu geben. Das Sozialsystem kostet, wenn es gut sein soll, eben viel Geld. Aber warum sollen dieses nur die unteren Lohngruppen bzw. Lohnempfänger bezahlen? Übrigens können auch Kinderlose nichts dafür, dass alles teurer wird, also warum sollen diese dafür aufkommen, da sie ja sowieso schon mehr Steuern bezahlen? :flag:
44lenzen:
................. :zwinker:
Zitat@MichaK
Du irrst. Ich neide keinem nichts. Noch nie. Erst recht nicht den Mehrbedarf. Es geht aber doch in Karlsruhe dann (nur) um den Regelbedarf, also 399,----oder? So hatte ich das gemeint.
@lenzen
Du meinst falsch, aber seis drum. Ich hatte meinen Beitrag noch ergänzt.
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 14:07:53
... Denn wer ist der Souverän?
Beantworte Dir doch mal diese spannende Frage eigenständig. Du kannst auch im Sinne unseres Grundgesetzes bei der Beantwortung das ganze Internet benutzen :lachen:
Man, flacher als Du kann ich mich nicht legen, im Leben nicht :mocking:
@lenzen,
allerliebster Lenzen, ich habe Phantasie, keine Frage.
Jedoch nicht in der von dir abschätzig postulierten Variante. Aber wer weiß, vielleicht verstehst du es auch irgendwann mal. :empathy:
Mein Wortschatz ist den brutalen Gegebenheiten angepasst. Wissentlich und willentlich, manchmal auch sehr hart, ja.
Wenn dich das stört - du darfst es gerne überlesen.
Die asozialen Zustände mit rosaroter Rosamunde Pilcher-Prosa zu übertünchen ist meine Sache sicher nicht.
Oder wie @Demeter treffend formuliert hat: ,,Schönrederei überlasse ich den Politiker und Befürwortern des Unrechts."
Wir reden hier über eines in seinen Auswirkungen brutalsten Unrechtsgesetze der bundesdeutschen Nachkriegszeit.
Da hilft es nicht verbal mit Wattebäuschen zu werfen. Aber wenn dir das gefällt - bitte. :mocking:
Im Gegensatz zu deinen oftmals geschwurbelten Ausführungen bevorzuge ich eine klare, unmissverständliche Sprachgestaltung.
Außerdem, wenn Beiträge wie die deinen nicht geruchsfest sind, musst du nicht ablenken und es auf andere übertragen. :grins:
Denn wer ist der Souverän?
In Hartz-Deutschland leider das Kapital.
Zitat von: Gast2063 am 10. Juni 2015, 14:26:04
... Denn wer ist der Souverän?
In Hartz-Deutschland leider das Kapital.
Solange der Souverän das Kapital weiter machen lässt :zwinker:
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 14:07:53DIE haben offenbar andere Möglichkeiten oder begnügen sich mit weniger.
Ja aus Angst vor der Hartz IV- Diktatur, leben viele unter dem Existenzminimum.
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 14:07:53Aufstocker---haben immer mehr als das Existenzminimum---nämlich durch den Freibetrag
Der für die Mehrkosten der Berufstätigkeit draufgeht und somit nicht den RS erhöht. Im Gegenteil sie haben
manchmal sogar weniger!
Vor allem wenn dann noch die Nachberechnungen durch das JC willentlich oder unnötigerweise verzögert werden! Auch eine Art Sanktion nur ohne Sanktionsbescheid.
:flag: :flag:
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 14:07:53
Weil es noch immer und immer wieder nur um 1 geht: Sind die Sanktionen nun verfassungswidrig oder nicht ?
Derzeit sind sie es nicht---und ob sie es werden, müssen wir abwarten.
War sagt das sie nicht Verfassungswidrig sind ?
Solche eine Behauptung trifft noch nicht einmal der H.Alt. Schon 2012 bei Maischberger hatt er das offen gelassen.
Wobei es da vorwiegend um die Höhe des Regelsatzes ging. Edit: Ging doch um Sanktionen ab min 28. "Überlasse ich gern dem Verfassungsgericht"
Auch heute, nach 4 Jahren noch eine interessante Sendung, mit R.Boes und K. Kipping:
https://www.youtube.com/watch?v=PTAVqQb_Has (https://www.youtube.com/watch?v=PTAVqQb_Has)
Zitat von: Gast26037 am 10. Juni 2015, 14:46:06
Der für die Mehrkosten der Berufstätigkeit draufgeht und somit nicht den RS erhöht. Im Gegenteil sie haben manchmal sogar weniger!
richtig, gleicher Denkfehler bei lenzen wie bei Mehrbedarfen. Oder Bewusstseinsfehler? Oder rechnet er sich vielleicht "reich"?
So, Leute. Jetzt moag i net meh.
Jetzt nehm ich mal Antwort 2 aus diesem Thread und sage:
Ich auch.
:sleep:
und bin endgültig raus hier.
Denn auch ich bin nichts weiter als ein Teil dieser Gesellschaft, also des Volkes, also des Souveräns, habe nichts weiter als 1 Stimme und 1 Meinung.
blablabla verlässt doch nicht sein AG das DAX Unternehmen !Oder doch ? Komm in die soziale Hängematte, wird sicher nicht langweilig !
LG Hexe
Hier der Vorlagebeschluss Des SG Gotha. Liest sich zumindest so, als wenn die Sanktionen auf jedenfall gekippt werden müssten.
Klick (http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/0AD60FCE578A520AC1257E5A00360E9A/$File/Vorlagebeschluss%20S%20%2015%20AS%205157%2014.pdf?OpenElement)
Diskus
Zitat von: Gast22317 am 10. Juni 2015, 10:28:47
habe das mit meiner Unterschrift unter den Arbeitsvertrag so bestätigt. Wenn mir die Arbeitszeit nicht paßt, so hätte ich mir einen anderen Arbeitgeber suchen können.
Mit meiner freiwilligen Unterschrift unter dem ALG II Antrag bestätige ich aber auch, dass ich u.a. alles dafür tue um meine Hilfebedürftigkeit zu beenden/zu reduzieren und vieles mehr.
Wem das nicht passt, muss sich eine andere Einkommensquelle suchen.
Klingt hart, ist aber so. Wie überall im Leben, gibts eben auch im SGB II Regeln.
Ich persönlich bin immer noch der Meinung, dass die derzeitige Sanktionspraxis nicht verfassungskonform ist. Wenn Sanktionen weiterhin erfolgen sollen/müssen, müssen die Regelbedarfe angehoben werden und bei einer erfolgten Sanktion darf diese nur so hoch sein, dass danach das Existenzminimum noch zur Verfügung steht!
Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 17:55:00Ich persönlich bin immer noch der Meinung, dass die derzeitige Sanktionspraxis nicht verfassungskonform ist. Wenn Sanktionen weiterhin erfolgen sollen/müssen, müssen die Regelbedarfe angehoben werden und bei einer erfolgten Sanktion darf diese nur so hoch sein, dass danach das Existenzminimum noch zur Verfügung steht!
Hallo,
diese Option kommt aber für den Gesetzgeber nicht infrage. Weil dies der Solidargemeinschaft nicht zumutbar wäre.
Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 17:55:00
Zitat von: Gast22317 am 10. Juni 2015, 10:28:47
habe das mit meiner Unterschrift unter den Arbeitsvertrag so bestätigt. Wenn mir die Arbeitszeit nicht paßt, so hätte ich mir einen anderen Arbeitgeber suchen können.
Mit meiner freiwilligen Unterschrift unter dem ALG II Antrag bestätige ich aber auch, dass ich u.a. alles dafür tue um meine Hilfebedürftigkeit zu beenden/zu reduzieren und vieles mehr.
Wem das nicht passt, muss sich eine andere Einkommensquelle suchen.
Wer unterschreibt freiwillig "ja Sie dürfen mich nach § 31 SGB II sanktionieren" ?
Wenn nicht, wird ein EinV-VA (§ 15 SGB II) erlassen - in dem steht quasi dasselbe.
Schau doch bitte auch nochmal nach dem Zusammenhang in dem ich obiges geschrieben habe.
Sofern Sanktionen eh' Verfassungswidrig sind, hatt sich das mit der EinV dann auch erledigt. Schließlich dient die Eingliederungsvereinbarung weniger der "Eingliederung" (Bewerbungen etc.kann man ohne EinV schreiben) , sondern eröffnet dem JC erst die Sanktionsmöglichkeiten.
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 15:19:01So, Leute. Jetzt moag i net meh.
Lieber Mitstreiter Lenz kapitulieren gilt mal eben gar nicht. :cool: Kennst sicher den Spruch: wer Wind säht, muss auch den Sturm ernten können. :zwinker: Übrigens nebenbei: durftest du ja bisher alles schreiben, im Gegensatz zu mir, dessen einige Beiträge wegen ,,Shreddern sanktioniert" wurden. :heul: Ist kein Vorwurf an dich, oder sonst jemanden, mag es nur mal in diesem Zusammenhang erwähnen. :schock: Habe es zur Kenntnis genommen, >>fertig. :scratch: Kapituliere deshalb aber nicht! :teuflisch: Wollte dir zur Verständigung unbedingt noch mitteilen, warum ich gegen Sanktionen und für das BGE bin. :help: Es hat nämlich einen ungeheuer wichtigen Grund, den ich gerne sachlich und klar wiederlegt bekommen hätte. Vielleicht auch von dir als ,,Meinung". Es geht mir darum: Warum ein Kind wenn es geboren wird, zum einen ,,bevorzugt" schon als Millionär und wohlbehütet auf die Welt kommen darf, zum anderen im Zweifel sogar ,,bettelarm" dahinvegetieren muss? Ist nicht, sagst du vielleicht. Ist geschützt im GG Artikel 6, magst du vielleicht sagen.
Artikel 6
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Die reale Wirklichkeit sieht meist anders aus. Nehmen wir mal den Extremfall: Eltern/Alleinerziehende werden aus was für Gründe auch immer vom JC mal ,,sanktioniert". Das Kindergeld bleibt davon natürlich unberührt. Bei einer Sanktion –der Eltern- wird es eben als ,,Familieneinnahme" möglicherweise zweckentfremdet. Da greift das GG Recht wieder nicht, wegen –im Zweifel- dem
Artikel 6:(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Und das die staatliche Gemeinschaft darüber wacht, steht zwar auf dem Papier, aber bei vielen staatlichen Haushaltsdefiziten gar nicht möglich zu kontrollieren.
Deswegen bin ich gegen ein zumindest eingeschränktes Erbrecht. Um diese gewaltige staatliche ,,Sozialleistung" bezahlen zu können. Der GG
Artikel 14:(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.Dieser Artikel ist mir leider zu dünn. Da nützt es auch nichts, wenn wie im
Artikel 3:
(1)Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.Aber die Kinder im Zweifel, wegen Mangel an ,,Geschäftsfähigkeit" keine eigenen Rechtsmitteln zur Verfügung stehen. Und manchmal müssen Kinder erst in den "Brunnen" fallen, bevor etwas zum Wohle des Kindes geschieht. :flag:
Zitat von: Gast22317 am 10. Juni 2015, 18:39:50
Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 17:55:00
Zitat von: Gast22317 am 10. Juni 2015, 10:28:47
habe das mit meiner Unterschrift unter den Arbeitsvertrag so bestätigt. Wenn mir die Arbeitszeit nicht paßt, so hätte ich mir einen anderen Arbeitgeber suchen können.
Mit meiner freiwilligen Unterschrift unter dem ALG II Antrag bestätige ich aber auch, dass ich u.a. alles dafür tue um meine Hilfebedürftigkeit zu beenden/zu reduzieren und vieles mehr.
Wem das nicht passt, muss sich eine andere Einkommensquelle suchen.
Wer unterschreibt freiwillig "ja Sie dürfen mich nach § 31 SGB II sanktionieren" ?
Wenn nicht, wird ein EinV-VA (§ 15 SGB II) erlassen - in dem steht quasi dasselbe.
Schau doch bitte auch nochmal nach dem Zusammenhang in dem ich obiges geschrieben habe.
Sofern Sanktionen eh' Verfassungswidrig sind, hatt sich das mit der EinV dann auch erledigt. Schließlich dient die Eingliederungsvereinbarung weniger der "Eingliederung" (Bewerbungen etc.kann man ohne EinV schreiben) , sondern eröffnet dem JC erst die Sanktionsmöglichkeiten.
:hae:
Eine Sanktion kann auch unabhängig von einer EGV/EGV-VA erlassen werden.
Eine EGV/EGV-VA soll nicht abgeschlossen werden, um Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Diese Möglichkeiten gibt es schon per Gesetz. Durch eine EGV kann nur eine weitere Sanktionsmöglichkeit geschafft werden.
Befasse dich noch ein bisschen mit dem Thema und dann reden wir weiter :bye:
Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 17:55:00Mit meiner freiwilligen Unterschrift unter dem ALG II Antrag bestätige ich aber auch, dass ich u.a. alles dafür tue um meine Hilfebedürftigkeit zu beenden/zu reduzieren und vieles mehr.
Wem das nicht passt, muss sich eine andere Einkommensquelle suchen.
Wie kommst du denn da drauf ?
Ein Antrag ist kein Vertrag, schon deshalb wäre das völliger Unsinn.
Ich jedenfalls, habe das hier unterschrieben :
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtk2/~edisp/l6019022dstbai378191.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378194
eben einfach nur einen Antrag ohne freiwillige Selbstverpflichtungen
Ahja und was steht im Merkblatt?
Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 19:18:49Ahja und was steht im Merkblatt?
Ist doch völlig wurscht.
Ich habe den Erhalt und die Kenntnisnahme von Inhalten eines Informationsblattes bestätigt.
Mehr nicht.
Von Selbstverpflichtungen steht auch in diesem Merkblatt nichts.
Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 18:59:28
Eine Sanktion kann auch unabhängig von einer EGV/EGV-VA erlassen werden.
Eine EGV/EGV-VA soll nicht abgeschlossen werden, um Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Diese Möglichkeiten gibt es schon per Gesetz. Durch eine EGV kann nur eine weitere Sanktionsmöglichkeit geschafft werden.
Von der Möglichkeit wegen Verletzung der Meldepflicht § 59 SGB II nach § 32 zu sanktionieren abgesehen, gibt es ohne EinV praktisch kaum noch Möglichkeiten einer Sanktionierung.
Knackpunkt ist hier § 31 (1) Nr. 1. Die Pflichtverletzung nach Satz 1 Nr. 1 erfordert die "Weigerung", in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten zu erfüllen. Nach dem eindeutigen Wortlaut bedarf es einer wirksam abgeschlossenen, formgerechten und nicht nichtigen Eingliederungsvereinbarung (LSG HE 17.10.2008 - L 7 AS 251/08).
Alles andere Sanktionsregelungen sind wichi waschi. Der Knackpunkt hier ist unter anderem die fehlende Rechtsfolgenbelehrung.
Die "Hinweise", also Merkblätter, kann man alle zur Kenntnis nehmen. Wären die Merkblätter die ggf auch Unsinn transportieren Gesetz, würden sich die Sachbearbeitungen sicherlich nicht um sg. EGV' bemühen :mocking:
Ich erinnere nur mal an die Pinneberger Hochglanzbroschüre. Eines der gelungensten Hinweis/Merkblätter der Jokecenter. Und zwischenzeitlich gibt es die auch in einer Vielfalt in anderen Kommunen. Zumindest haben die Sachbearbeiter*Innen auch einen gewissen Humor :lachen:
Zitat von: MichaK am 10. Juni 2015, 18:25:05
... diese Option kommt aber für den Gesetzgeber nicht infrage. Weil dies der Solidargemeinschaft nicht zumutbar wäre.
Wenn die Entwicklung in unserem Land mit den Siebenmeilenstiefeln so weiter geht, dann kannst Du den Begriff "Solidargemeinschaft" für die Gesellschaft einfach umdeklarieren: "Soldatengemeinschaft".
Eine Vielzahl Betroffener scheint mir immerhin als Befehlsempfänger hörig genug und "Ursula ganz alleine" oder "von der Leine", wird ja nicht ganz umsonst bei den Bilderbergern zum Lehrgang gehen .... :mocking:
Selbst diejenigen die hier schreiben und auch nicht betroffen sind, NOCH NICHT, haben vielleicht mal den einen oder anderen Betroffenen in ihrer eigenen Verwandtschaft.
Behandle andere Menschen möglichst so, wie du selbst auch behandelt werden möchtest. Niemand hatte zuerst einer Sachbearbeitung mit Sanktionierung gedroht. Es war umgekehrt! :teuflisch:
Ich vermute mal, die wenigsten Menschen hier würden ihre eigenen Kinder mit Nahrungsentzug, nichts anderes bedeuten Sanktionen, erziehen wollen!
Es ist vermessen, dann andere Menschen mit Nahrungsentzug
erziehen brechen zu wollen. Es ist noch mehr vermessen, wenn in der angestrebten Erziehungsgesellschaft deutscher Prägung sich einer über den anderen erhebt. Augenhöhe ist doch unter Erwachsenen im Leben angesagt!
Eine Vielzahl Betroffener scheint mir immerhin als Befehlsempfänger hörig genug und "Ursula ganz alleine" oder "von der Leine", wird ja nicht ganz umsonst
bei den Bilderbergern zum Lehrgang gehen ....
Ja, die give me seven Mutter hat sich als Arbeitsministerin für das Bilderberg-Konsortium durch rücksichtsloses Handeln ,,qualifiziert".
Sowas schätzen sie dort. Zahlen verdrehen und Armutsberichte weglächeln kann sie auch.
Ich erinnere nur mal an die Pinneberger Hochglanzbroschüre. Eines der gelungensten Hinweis/Merkblätter der Jokecenter.
Und zwischenzeitlich gibt es die auch in einer Vielfalt in anderen Kommunen.
...dieser Schrott findet Nachahmer? :schock:
Zitat von: Gast35753 am 10. Juni 2015, 19:37:52
Wären die Merkblätter die ggf auch Unsinn transportieren Gesetz, würden sich die Sachbearbeitungen sicherlich nicht um sg. EGV' bemühen :mocking:
Das Problem ist, dass die JC Quoten zu erfüllen haben, was die Anzahl der abgeschlossenen EGV`s angeht. Was in den EGV`s letztlich drinsteht, ist für die Leute, die die Quote vorgeben, egal.
Ich habe mir eben den Beschluss vom SG Gotha durchgelesen. Ziemlich gut formuliert.
Außer die Aussage über die Sanktionen der Miete bei U 25 jährigen in einer BG, sind falsch. Denn wenn die Miete sanktioniert wird, muss die sanktionierte Miete an die übrigen BG Mitglieder ausgezahlt werden. Hab ich Inge Hannemann gerade schon mitgeteilt. Sie leitet es an Petermann weiter. Wobei der Beschluss sicher nicht mehr geändert werden kann?!
Zitat von: Gast35753 am 10. Juni 2015, 19:37:52Wenn die Entwicklung in unserem Land mit den Siebenmeilenstiefeln so weiter geht, dann kannst Du den Begriff "Solidargemeinschaft" für die Gesellschaft einfach umdeklarieren: "Soldatengemeinschaft".
Hallo,
wem sagst du das? Du musst doch nur meine Signatur lesen.
Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 19:49:22
... Das Problem ist, dass die JC Quoten zu erfüllen haben, was die Anzahl der abgeschlossenen EGV`s angeht. Was in den EGV`s letztlich drinsteht, ist für die Leute, die die Quote vorgeben, egal.
... was die Anzahl der
abgeschlossenen EGV`s Sanktionen angeht. Was in den
EGV`s Sanktionsbescheiden letztlich drinsteht ...
Entscheidend ist die Quote und der Einsparfaktor! ....
Naja, dieses Märchen der Sanktionsquoten lasse ich mal dahingestellt. Und das Sanktionen zu Einsparungen führen ist nicht wirklich richtig. Der ganze Aufwand der dafür betrieben wird (Mitarbeiter müssen bezahlt werden, Papier und Druckkosten, Porto etc.), die Kosten im möglichen Widerspruchs-/Klageverfahren, ausgereichte LMG u.u.u. Eigentlich ist es oft ein Minusgeschäft.
Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 20:02:43Eigentlich ist es oft ein Minusgeschäft.
Es ist zumindest ein Geschäft auf Zeit. :flag:
Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 20:02:43
Naja, dieses Märchen der Sanktionsquoten lasse ich mal dahingestellt. Und das Sanktionen zu Einsparungen führen ist nicht wirklich richtig. Der ganze Aufwand der dafür betrieben wird (Mitarbeiter müssen bezahlt werden, Papier und Druckkosten, Porto etc.), die Kosten im möglichen Widerspruchs-/Klageverfahren, ausgereichte LMG u.u.u. Eigentlich ist es oft ein Minusgeschäft.
Das mit dem Begriff "Märchen" ist doch längst ein Märchen, denn auch die ehemalige Sachbearbeiterin, mit der Du wohl vorhin gesprochen hast, veröffentlichte dazu klare Statements auf ihrem Blog :zwinker:
Die Sanktionierer die eben sanktionieren, sitzen eh ihre Zeit im Jobcenter ab. Eine Vielzahl sitzt dort, weil auch die keiner mehr im normalen und produktiven Leben gebrauchen kann!
Ergo werden die so oder so bezahlt und für den Durchschnitt je Sanktion bei einer Million Sanktionen im Jahr seit 2012, gab das BMAS selbst rund 110,00€ Sanktionsbetrag monatlich je Sanktion an.
Nun kann man Schäubles Rechenschieber bemühen, den Taschenrechner benutzen oder grob hochrechnen.
Das ist schon mal ein "Minusgeschäft", dessen Reinertrag mir auch gefallen könnte :lachen: Wenn nicht dafür so viele HUNGERN oder anderes entbehren müssten! :teuflisch: :zensiert:
110 * 12 = 1.320,00€
1.320,00€ * 1 Million = 1.320.000.000,00€ jährlich = "Minusgeschäft"
Inges Statements in allen Ehren. Es gibt trotzdem keine offizielle Anweisung zur Erfüllung einer Sanktionsquote. Das würde sich Niemand trauen.
Es gibt Vorgaben zur Senkung der passiven Leistungen. Wie das im Einzelnen zu erfolgen hat ist aber nicht vorgegeben.
Nunja, wahrscheinlich hat die BA noch keine Kosten-Nutzenrechnung zum Thema Sanktionen aufgestellt, weil sich dann eben herausstellen würde, dass es sich finanziell nicht lohnt.
Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 20:15:53
Inges Statements in allen Ehren. Es gibt trotzdem keine offizielle Anweisung zur Erfüllung einer Sanktionsquote.
Ein Dokument dazu hab ich schon gesehen und irgendwo auf meiner Festplatte liegen, es handelte sich dabei um eine Zielvereinbarung eines JC. - unabhängig von I.H.
Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 20:15:53Nunja, wahrscheinlich hat die BA noch keine Kosten-Nutzenrechnung zum Thema Sanktionen aufgestellt, weil sich dann eben herausstellen würde, dass es sich finanziell nicht lohnt.
Darum geht es bei Sanktionen auch garnicht.
Koste es was es wolle, hauptsache der Niedriglohnsektor kann mit wohlfeilem und willigem Humankapital bestückt werden.
Diesem Diktat ist die gesamte Agendapolitik untergeordnet.
Sollte auch problembewusten JC- Mitarbeitern mittlerweile bekannt sein.
Zitat von: Gast22317 am 10. Juni 2015, 20:35:37
... , es handelte sich dabei um eine Zielvereinbarung eines JC. - unabhängig von I.H.
Hab ich auch auf der Festplatte, zusätzlich der Statements der Frau Hannemann und andere Diskurse. Aber es lohnt nicht, denn was nicht sein darf, kann eben nicht sein. Ist zwar weltfremd, ist aber so :zwinker:
Zitat von: Gast35753 am 10. Juni 2015, 20:40:29
denn was nicht sein darf, kann eben nicht sein. Ist zwar weltfremd, ist aber so :zwinker:
Ja, den Satz kenne ich, ist schon lange her :smile:
Genauer gesagt: "Es kann nicht sein, was nicht sein darf"
Dann zeigt doch mal das Dokument.
Ich hab auch Inge nochmal zu dem Thema befragt. Mal sehen, wann sie antwortet..... sitzt derzeit noch in der Bürgerschaft.
Erinnere mich bitte noch mal daran, ich muß morgen sehr zeitig raus und bereite mich schon langsam aufs Bett vor- die Suche könnte eine Stunde dauern..
Hier mal einmal in einem Ordner "ausgefegt" .... :empathy: :zwinker:
[gelöscht wegen Erreichen der Speicherfrist]
Optisch gleicht mein Doku deinem ersten, aber an Friesland kann ich mich jetzt nicht erinnern - ich schau morgen mal wo ich das verbuddelt hab.
Ok.....
Aber fast 8 Jahre alte Dinger....
Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 21:12:54
Ok.....
Aber fast 8 Jahre alte Dinger....
Na und? 10,5 Jahre gibt es Hartz IV und in der Zeit hat sich die Intension nicht geändert. Gegenteilig wird auffallend seit 2010 mit steigender Tendenz und exzessiv sanktioniert!
Und von der Frau Hannemann mal hier einen Direktlink, ähm, aus dem Jahr 2014 nach Christi:
http://altonabloggt.com/2014/01/10/sanktionsquote-lasst-fragen-offen/
Ok, hier die versprochene Antwort von Inge: " Diese Quoten resp. Einsparungen gibt es zwar noch immer (Zielzahlen), jedoch werden Sanktionen nicht mehr mit einberechnet. Das aufgrund der öffentlichen Kritik und der BRH hat hier gut reagiert."
Das kann auch heißen: Die Zielzahlen berechnen wir nicht ein und sanktionieren trotzdem weiter nach Plan. Das Rechenergebnis, wenn ich die vom BMAS zugegebenen Zahlen nur nehme, vermutlich würden die echten Zahlen noch mehr hergeben, sind und bleiben zum Nachteil der Betroffenen mindestens in der errechneten Summe ein "Minusgeschäft" nur für die Betroffenen, geplant und eiskalt durchgezogen, mit Hilfe der willfährigen Sanktionierer!
Auch wenn der Bundesrechnungshof "gut reagiert" hat, ist das Ergebnis für die Betroffenen eine schlichte und einfache Katastrophe! Die Zahlen und die Planungen werden aufgrund der "guten" Reaktion besser verschleiert und das Ergebnis ist geplante und gewollte Einkürzung eines "unverfügbar" zustehenden Existenzminimum, welches der Staat laut mehrerer Urteile des BVerfG sicherzustellen hat. Sicherstellung meint hier nicht die Wegnahme auf der Betroffenenseite, sondern eindeutig die Ausgabe in die Richtung!
Das kann doch nicht zu viel verlangt sein, auch für eine aus den Reihen der Die Linke, mal in logischen Zusammenhängen zu denken!
Für die Betroffenen sind deutlich über eine Milliarde Euro je Jahr kein Pappenstiel. Es geht um eine MINIMUM, welches durch die kleingeistige und willkürliche Kleinrechnung des "Parlamentes" eher eine Vielzahl Bürgerinnen und Bürger beschämt.
Die Würde des Menschen ist antastbar!
Nur mal so am Rande:
Diese Argumentation (http://hartz.info/index.php?topic=92113.msg950719;topicseen#msg950719) könnte deutlich zur Versachlichung der Diskussion auch in diesem Thread beitragen! Zugegeben, eine gewisse Bereitschaft zum Nachdenken, setzt dies allerdings voraus ...
Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 09:38:40
Für die Betroffenen sind deutlich über eine Milliarde Euro je Jahr kein Pappenstiel.
Hast Du Dir wieder eine neue Zahl ausgedacht?
Beim letzten Mal hast Du ausgerechnet, es handle sich bei 1 Mio. Sanktionen und 100EUR/Monat/Sanktion um 100 Mio. €. Offenbar sind es eigentlich bei 3 Monaten Sanktionsdauer ca. 300 Mio. €.
Jetzt kommst Du mit über einer Milliarde ums Eck.
Immer, wenn Du mal versuchst, Substanz in Deine Beiträge zu bringen, geht's ins Höschen. Woran mag das liegen?
Und natürlich geht es niemandem um die 300 Mio. €, sondern um die freiwilligen H4-Empfänger bei Aufgabe der Sanktionen und den damit verbundenen Kosten, die deutlich höher sein dürften als 300 Mio. €.
Zitat von: blablabla am 11. Juni 2015, 10:17:40Und natürlich geht es niemandem um die 300 Mio. €, sondern um die freiwilligen H4-Empfänger bei Aufgabe der Sanktionen und den damit verbundenen Kosten, die deutlich höher sein dürften als 300 Mio. €.
Weshalb das denn, erhöht sich die Zahl der LEs schlagartig oder wie ? Ich möchte mal behaupten das es zum Gegenteil führt wenn die Sanktionen entfallen, da bei freiwilliger Mitarbeit vielmehr Motivation vorhanden ist.
:flag: :flag:
Zitat von: blablabla am 11. Juni 2015, 10:17:40
... Hast Du Dir wieder eine neue Zahl ausgedacht?
blablabla, das BMAS rückt selbst auf Presseanfragen mit seinen Zahlen nicht so gern raus und selbst die Berechnung die hier öffentlich ist, wurde auf einer anderen Plattform mir gegenüber schon wieder überholt erklärt, denn das Ergebnis soll noch katastrophaler aussehen. Ich nehme aber die Zahl, die ich vom BMAS weiß und nicht die Zahl, die unter der Hand dort raussickert!
Wenn das BMAS seine Zahlen korrigiert, korrigiere ich logisch die Berechnung. Ist doch nicht so schwer :mocking:
Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 10:27:41Ich nehme aber die Zahl, die ich vom BMAS weiß
Wie wäre es dann mal mit einer Quellenangabe zum Beweis deiner Angaben?
Zitat von: Ottokar am 11. Juni 2015, 10:40:00
Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 10:27:41Ich nehme aber die Zahl, die ich vom BMAS weiß
Wie wäre es dann mal mit einer Quellenangabe zum Beweis deiner Angaben?
Es gab einen Artikel - nicht in der BILD - in der Junge Welt. Und es gab Diskurse zeitnah im Bundestag (Stichwort Debatte Sozialausschuss). Die Junge Welt bezog sich auf Angaben aus dem BMAS und aus dem BMAS hatte sich die dortige Pressesprecherin geäußert.
Ein Artikel, in dem der Durchschnitt mit 107 Euro je Sanktion angegeben wurde, ist hier öffentlich zu lesen. Ein anderer nur mit einem entsprechenden Abbo. Der für jeden zugänglich steht hier:
https://www.jungewelt.de/2015/05-18/016.php
Zitat...Die durchschnittliche Höhe der Leistungskürzungen gibt die BA in einer am 11. Mai veröffentlichen Statistik mit 107 Euro pro Betroffenen und Monat an. Sanktioniert wird in der Regel für ein Vierteljahr. Der Regelsatz beträgt derzeit 399 für Alleinstehende und 360 Euro für Partner in Lebensgemeinschaften. Die Jobcenter sparten durch die Kürzungen 2014 rund 322 Millionen Euro ein....
Nicht aufgeführt sind hier extra die rund 10.000 Vollsanktionen, also Kürzungen auch der KDU die jährlich durchgezogen werden.
Die Debatten aus dem Bundestag findest Du auf dem Server des Bundestages und dort auch in den Onlineprotokollen.
Und selbst wenn Du mit nur 107 mal eine Million Sanktionen im Durchschnitt je Sanktion rechnest, kommst Du deutlich auf über eine Milliarde im Jahr.
Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 10:47:50
Nicht aufgeführt sind hier extra die rund 10.000 Vollsanktionen, also Kürzungen auch der KDU die jährlich durchgezogen werden.
Wie kommst Du darauf?
Wenn 75% der Sanktionen nur 10% wegen Meldeversäumnissen, also max. 40€ pro Monat, betragen, dürften in den übrigen 25% auch Vollsanktionen enthalten sein; Deine 10.000 Sanktionen sind ja nur 1%.
Rein Arithmetisch lässt sich Deine Behauptung nicht stützen; hast Du eine Quellenangabe dazu?
Zitat von: blablabla am 11. Juni 2015, 11:29:44
Rein Arithmetisch lässt sich Deine Behauptung nicht stützen ...
Aber sicher doch! Du musst nur die Außentemperatur bei Vollmond in Abhängigkeit von der Schneefallgrenze berücksichtigen und schon passt es!
Zitat von: Gast36005 am 28. Mai 2015, 11:58:41Finanzielle Not heisst Hilfebedürftigkeit.
Ein 60jähriger Erwerbsloser muss sich bis auf (weniges) nackig machen. Der darf zB . noch fast 10.000 an verfügbarem Geld haben und darf auch noch ne gute KLV laufen haben, die ihm bald gutes Geld bringt.
Ganz schön fies, wa?
Nö, fies wird es sobald ein LB gezwungen wird seine, während der Lebensarbeitszeit angesparten Rücklagen zum Lebensunterhalt zu verwenden, um nachweisbare finanzielle Not für den eindimensional nach schwarzer Null strebenden Staat präsentieren zu können.
Solcherlei Erpressung (wenn du was vom Staat willst, musst du erst dein mühsam Erspartes opfern) ist einem Schurkenstaat ähnlich, sollte aber in einem demokratischen Rechtsstaat unmöglich sein. Darüber hinaus ist es ein unverhältnismäßiges, gravierendes UNRECHT im Lichte des staatlichen Unterlassens bei Erbschafts- und Vermögenssteuern.
Du verlangst von Deinem Nachbarn Hilfe zu Deinem Lebensunterhalt, obwohl Du auf einem Geld von Ersparnissen sitzt?
Und Du wunderst Dich, dass er sich weigert, Dich zu unterstützen?
Das ist wirklich an Absurdität nicht zu toppen!
Zitat von: Orakel am 11. Juni 2015, 10:07:13Nur mal so am Rande:
Diese Argumentation könnte deutlich zur Versachlichung der Diskussion auch in diesem Thread beitragen! Zugegeben, eine gewisse Bereitschaft zum Nachdenken, setzt dies allerdings voraus ...
Anmerkung: Setze meinen Beitrag auch mal hier rein, wenn ich darf??
Sollte die Saktionspraxis aufgehoben: was dann?
Deutschland ist Weltmeister im Gesetze schreiben, --das ganze Leben im Gesetz schön säuberlich verpackt, damit alle Unklarheiten ausgeräumt- Ist das der Sinn des Lebens? Denke mal nein! Im früheren Arbeitslosengeld ist man mit einem ,,Merkblatt für Arbeitslose" ausgekommen. Klar ist, das man einer Einladung nachkommen sollte, schon deshalb weil man eine Bedürftigkeit zu Sozialleistungen zumindest vorgibt und beantragen möchte, sonst bräuchte man ja nicht hingehen; diese Bedürftigkeit auch nachweisen soll- meinetwegen auch muss. Aber es ist doch ein Unterschied, ob ich einer ,,Einladung zur Klärung meines Anliegens" folge leiste, oder ob ich unter dem Druck einer Sanktion, sozusagen in ,,Angst was da kommen möge" folge leiste. Ein arbeiten auf Augenhöhe, und nicht unter der Last der Gesetze, besonders dann nicht, weil nicht von ,,Jede/m" juristisches Denken voraus zu setzen ist. Eigenverantwortliches Handeln setzt voraus, es irgendwo gelernt zu haben, wird dieser Lernprozess staatlich nicht gewährleistet, dann sind Hinweise (des JC) zu Gesetze nur Hohn und Spott –verleitet gerade zu bedürftige Menschen in Hilflosigkeit zu stürzen. Danke fürs Lesen.
@blablabla, weder die Millionen LBn noch ich verlangen Hilfe von Nachbarn. Die einfach gestrickten Nachbarschafts-Beispiele sind Vergleiche von Äpfel mit Birnen.
Die Menschen in diesem Staat haben einen RECHTSANSPRUCH auf ein Leben in Würde und gesellschaftlicher Teilhabe. Das hat weder was mit dem Nachbarn zu tun noch haben Nachbarn irgend einen Einfluss, um das Sozialstaatsgebot nach Artikel 1 GG i.V.m. Artikel 20 GG je nach Gusto oder Sympathie zu vergeben.
Zitat von: Gast13437 am 11. Juni 2015, 13:43:55
.... Das hat weder was mit dem Nachbarn zu tun noch haben Nachbarn irgend einen Einfluss, um das Sozialstaatsgebot nach Artikel 1 GG i.V.m. Artikel 20 GG je nach Gusto oder Sympathie zu vergeben.
Das hatte nun schon wiederholt und rechtskräftig das BVerfG geurteilt und den Staat zur Erfüllungspflicht ohne Wenn und Aber verdonnert, zumindest bei mir in Deutschland :mocking:
Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 15:43:42
Das hatte nun schon wiederholt und rechtskräftig das BVerfG geurteilt und den Staat zur Erfüllungspflicht ohne Wenn und Aber verdonnert, zumindest bei mir in Deutschland
Dann lebst du in einem anderen Deutschland als wir Anderen.
Zitat von: Ottokar am 11. Juni 2015, 15:57:13
... Dann lebst du in einem anderen Deutschland als wir Anderen.
Nur mal eine Stelle die etwas erhellen wirken könnte:
Zitat...Der Bund trägt dementsprechend die Verantwortung für die Sicherstellung des gesamten menschenwürdigen Existenzminimums. Dieser Verantwortung kann er sich nicht durch eine abstrakte Verweisung auf konkurrierende Landeskompetenzen entziehen, die er den Ländern durch sein eigenes Gesetz bereits versperrt hat, und mit dieser Begründung von der Berücksichtigung solcher Ausgaben absehen, die nach seinen eigenen normativen Wertungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendig sind. ...
Quelle, Randnummer 181 https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Das Urteil dann noch im Zusammenhang lesen. Ich weiß, ist ein bissel viel Text :zwinker:
Wir können auch noch die Randnummer 220 aus dem Urteil zu Rate ziehen:
Zitat...Um die Gefahr einer Verletzung von Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in der Übergangszeit bis zur Einführung einer entsprechenden Härtefallklausel zu vermeiden, muss die verfassungswidrige Lücke für die Zeit ab der Verkündung des Urteils durch eine entsprechende Anordnung des Bundesverfassungsgerichts geschlossen werden. Dieser Anspruch geht nach der Systematik des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch zu Lasten des Bundes, da nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit Ausnahme der Leistungen nach § 16a, § 22 und § 23 Abs. 3 SGB II (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) von der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden, und der Bund nach § 46 Abs. 1 Satz 1 SGB II die Aufwendungen dafür zu tragen hat. ...
Auch hier wird eindeutig der Bund in die Pflicht genommen und das meint nicht den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. !!
Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 16:04:40Nur mal eine Stelle die etwas erhellen wirken könnte:
Geht es noch ein bisschen anmaßender und herablassender?
Ich muss nicht "erhellt" werden, denn ich befinde mich auf dem Boden der Tatsachen und in der Realität. Und in der gibt es keine solche Rechtsprechung des BVerfG "ohne Wenn und Aber".
Zitat von: Gast35753 am 11. Juni 2015, 16:04:40Das Urteil dann noch im Zusammenhang lesen. Ich weiß, ist ein bissel viel Text
So, jetzt ist das Maß voll.
Sorry, nur kurz zum Verständnis mancher Leser, die jetzt ein wenig irritiert sind, hier als Beispiel:
Wirkung der Urteile
Die Rechtsfolgen der Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Rechtsakts sind ebenfalls von Land zu Land unterschiedlich.
Die Wirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit tritt teils von Rechts wegen ein, ohne dass es einer besonderen Anordnung des Verfassungsgerichts bedarf. In einigen Staaten ist das Gesetz ab dem Zeitpunkt des verfassungsgerichtlichen Urteils unwirksam, d. h. Gerichte und Verwaltung dürfen das Gesetz nicht mehr anwenden, und der Gesetzgeber wird innerhalb einer Frist zur Neuregelung verpflichtet (Spanien). In den meisten Staaten wird das Gesetz dann rückwirkend für nichtig befunden, d. h. auch bereits ergangene, auf ihm beruhende Entscheidungen, z. B. von Strafgerichten, werden aufgehoben (Italien, Griechenland, USA).
Manche Verfassungsgerichte können die Rechtsfolge selbst festlegen (Belgien, Deutschland, Portugal); in diesen Fällen kann das Verfassungsgericht die Unwirksamkeit ab dem Zeitpunkt des Urteils oder die rückwirkende Nichtigkeit anordnen, aber auch die gegenüber der Nichtigkeit des Gesetzes mildere Rechtsfolge, dass der Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet wird, das Gesetz aber bis dahin weiter angewendet werden darf (sog. Appelentscheidung).
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtsbarkeit
Zitat von: Gast28527 am 11. Juni 2015, 18:23:19Manche Verfassungsgerichte können die Rechtsfolge selbst festlegen (Belgien, Deutschland, Portugal); in diesen Fällen kann das Verfassungsgericht die Unwirksamkeit ab dem Zeitpunkt des Urteils oder die rückwirkende Nichtigkeit anordnen, aber auch die gegenüber der Nichtigkeit des Gesetzes mildere Rechtsfolge, dass der Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet wird, das Gesetz aber bis dahin weiter angewendet werden darf (sog. Appelentscheidung).
Beide Regelungen hatten wir bereits.
1. Regelsatzurteil Asylbewerber 2012
2. Regelsatzurteil SGB II 2010
Wenn das BVerfG die Sanktionsparagraphen für verfassungswidrig erklären sollte, wird es schwerlich die Weiterverwendung Dieser bis zur Gesetzesänderung erlauben.
Die weitere Gültigkeit der Regelsätze von vor dem 2010er Urteil ergab sich aus dem Umstand, dass das Gericht die Summe der bis dahin gezahlten Leistungen für nicht evident unzureichend hielt.
Beim 2012er Urteil wurde das anders gesehen, darum sofortige Aufstockung auf Hartz IV Niveau.
@Hilfloses Mädel. Eine meiner Dokumente für die Existenz der Sanktionqoute war doch aus dem Selben JC und selben Zeitraum wie dein Doku.
Hab aber noch eine Interne Mail für die Existenz der Sanktionqoute aus dem Jahr 2011
- Interne-Mail_201109.jpg
Sowie einen Planungsbrief der BA aus 2013, darin wird die Sanktionqoute als Kennzahl erwähnt. (Seite 6)
- 121119_Vorstandsbrief_Planung_2013_final.pdf
Und da ich gerade dabei bin, irgendwie hängt es ja auch mit den Sanktionen zusammen: der Spiegel Bericht zum Rechnungshofbericht 2011.
Auszug:
"Der wahre Sinn der sinnlosen Kurse: ,,Es geht darum, so viele wie möglich aus der Berechnung zu bekommen, mit allen Mitteln, denn wir haben zum Jahresende ganz viele mit Arbeitslosengeldanspruch 720 Tage; die alle zusammen können unsere gute Arbeit zunichte machen."
Und weil offenbar der Druck so gewaltig ist, das angepeilte Ziel zu packen, fällt die nächste
Mail noch drastischer aus: ,,Über Sinn und Unsinn brauchen wir da nicht diskutieren, das dient einzig und allein unserer Zielerreichung. Mir ist es dabei vollkommen schnuppe, welche ,Fortbildung' durchlaufen wird. Wichtig ist, dass die Langläufer rausfallen."
"
- 2013 - Mit allen Mitteln-Rechnungsghof.pdf
Und was mir eben noch mit über den Weg gelaufen ist : Die Zielvereinbarung der BA für 2013, darin Festlegung einer Integrationsquote (Seite 6) - auch das führt sicher zu Sanktionsdruck
- SGB-II-ZielVbg-2013.pdf
[gelöscht wegen Erreichen der Speicherfrist]
Ich hab mittlerweile das Gefühl, dass das Wort "Quote" irgendwie missverstanden wird. Es gibt ja auch die Arbeitslosenquote..... Eine Sanktionsquote ist demnach keine festgelegte Summe an Sanktionen, die erreicht werden muss (z.B. pro Monat 100 Sanktionen).
So etwas lese ich auch aus den ganzen Mails und Dokumenten nicht.
Die Sanktionsquote sagt lediglich aus, in wie vielen Fällen (Prozentzahl) sanktioniert wurde.
Genauso wie die Arbeitslosenquote aussagt wie hoch die Arbeitslosigkeit in Prozent ist https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Konjunkturindikatoren/Arbeitsmarkt/arb210.html
Sehe ich auch so.
http://de.wikipedia.org/wiki/Quote
Im Falle JC Friesland stand ja auch
"Das JC Friesland erhöht die Sanktionsquote spätestens ab Juni 2007 bis Oktober 2007 auf die Quote von 2,2% für alle erwerbslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftige (eHb) und 3,1% für arbeitslose eHb."
Zitat von: Orakel am 11. Juni 2015, 10:07:13Diese Argumentation könnte deutlich zur Versachlichung der Diskussion auch in diesem Thread beitragen! Zugegeben, eine gewisse Bereitschaft zum Nachdenken, setzt dies allerdings voraus ...
Diese auch:
RN 121
"Nach den angegriffenen Regelungen sind die monatlichen Pauschalleistungen jedoch so berechnet, dass nicht etwa alle, sondern bei Alleinstehenden 132 € weniger und damit insgesamt lediglich 72 %, bei Kindern je nach Altersgruppe zwischen 69 € und 76 € weniger und damit 75 % beziehungsweise 78 % der in der EVS erfassten Konsumausgaben der den unteren Einkommensgruppen zugehörigen Referenzhaushalte als existenzsichernd anerkannt werden (vgl. Münder, SozSich Extra September 2011, S. 63 <79>). Zwar ist es begründbar, einzelne Verbrauchspositionen nicht als Bedarfe anzuerkennen (oben C II 2 e). Wenn in diesem Umfang herausgerechnet wird, kommt der Gesetzgeber jedoch an die Grenze dessen, was zur Sicherung des Existenzminimums verfassungsrechtlich gefordert ist. Verweist der Gesetzgeber auf einen internen Ausgleich zwischen Bedarfspositionen, auf ein Ansparen oder auch auf ein Darlehen zur Deckung existenzsichernder Bedarfe, muss er jedenfalls die finanziellen Spielräume sichern, die dies tatsächlich ermöglichen, oder anderweitig für Bedarfsdeckung sorgen. "http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html
Mit anderen Worten, die Regelsätze sind jetzt schon grenzwertig, jede weitere Kürzung sichert die verfassungsrechtlich garantierte Existenz nicht mehr !
Da die 70 - 30 Regel auch für ungültig erklärt wurde bleibt kein Raum mehr für Sanktionen.
Zitat von: Gast18959 am 11. Juni 2015, 20:38:20Mit anderen Worten, die Regelsätze sind jetzt schon grenzwertig, jede weitere Kürzung sichert die verfassungsrechtlich garantierte Existenz nicht mehr !
dabei hofft aber das BVerfG auch nur, dass "das Licht" seines Spruches die Gerichte zur verfassungskonformen Auslegung veranlasst. Vorausgesetzt, wer klagt überhaupt.
Das nennt sich Fürsorge. Ich lach da drüber. Es bedarf also schon der verfassungskonformen Auslegung durch die Gerichte oder aber Gesetzesänderungen, damit der Antragsteller überhaupt das Minimum bekommt. Es wird gar nicht mehr in Erwägung gezogen, dass die JC das wollen oder können.....
Tja, der Gesetzgeber operiert an der Grenze, wo sie auch liegen mag, die Grenze. Nächstes mal vielleicht bei 71 Prozent? Und wovon die Prozente? Von den Unteren 20, von den Unteren 10 oder vom Alleruntersten? Die Gestaltung der Fürsorge ist dem Gesetzgeber wichtig. Alles gut, alles prächtig, alles ok. :mocking:
Da hast du vollkommen recht, allerdings hat der Gesetzgeber nunmal genau diese Grenzen gezogen, muss sich daher eben selber an seine Grenzen halten.
Kann auch nicht sagen, 30% weniger is auch toll weil nur essen und schlafen die Würde prima schützen.
Ich wundere mich immer wieder, wie auf das Grundgesetz beharrt wird, wo doch einige die einfachsten Benimmregeln nicht beachten können.
Zitat von: Gast27461 am 12. Juni 2015, 06:55:00wo doch einige die einfachsten Benimmregeln nicht beachten können
Konkret? Welche "einige" und warum?
Und: Es darf durchaus aufs GG beharrt werden, auch ohne den aufdiktierten Anspruch der Vollkommenheit.
Demokratie und GG brauchen möglichst viele Menschen, die überzeugt dafür eintreten. Knigge als "Argument" anzuführen wirkt auf mich, wieder mal wie ein argumentum ad hominem um herabzuwürdigen.
Zitat von: Gast13437 am 12. Juni 2015, 09:33:09Demokratie und GG brauchen möglichst viele Menschen, die überzeugt dafür eintreten.
Sorry, diesen Satz kann ich irgendwie nicht so richtig in meinen Gehirnwindungen unterbringen. :empathy:
Mit anderen Worten, je mehr Menschen aktiven Widerstand gegen die fortschreitende Entdemokratisierung sowie anti-rechtsstaatliche Verfahrensweisen leisten und auf die Einhaltung der Grundprinzipien von Menschenrechten, GG, Demokratie und Rechtsstaat bestehen, um so schwieriger für die Verfassungsfeinde im Bundestag.
PS: Streitgespräch zwischen den Herren Wolfgang Neškovic und Uwe Berlit (https://www.youtube.com/watch?v=G_hOshhYj2c)
Zitat von: Gast13437 am 12. Juni 2015, 12:57:31Mit anderen Worten, je mehr Menschen aktiven Widerstand gegen die fortschreitende Entdemokratisierung sowie anti-rechtsstaatliche Verfahrensweisen leisten
Richtig, nur mit Demos und Petitionen allein wirst du da nichts erreichen. Und da fängt es an das jeder Bürger auf sein Art dieses Unrechtssystem im kleinen angreift. Viele Wege führen nach Rom und zusammen ergeben sie einen Strom! :zwinker:
:flag: :flag:
Demeter, ja und damit jeder Bürger überhaupt erst mal das Unrecht erkennt braucht es politische Bildung / Kenntnisse zu unserer Verfassung, GG, Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte.
Ab Minute 27 spricht Berlit - der gleich zu Beginn sagt: "gleichwohl gehöre ich zu den Verfassungsbrechern" - vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und in 27:50 folgenden Satz:
"Grundrechtsdogmatisch sind Sanktionen kein Eingriff in das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, sondern eine abgesenkte Form der Leistung wegen vermeintlicher oder tatsächlicher geringerer Schutzwürdigkeit."
Dazu mal Artikel 1 Grundgesetz: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Aus meiner Sicht kann es also keine höhere oder geringere Schutzwürdigkeit geben. Jeder Mensch ist gleich an Würde und Rechten.
Zitat von: Gast13437 am 12. Juni 2015, 14:18:08damit jeder Bürger überhaupt erst mal das Unrecht erkennt braucht es politische Bildung / Kenntnisse zu unserer Verfassung, GG, Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte.
Es wäre zwar schön wenn es ausführlich z.B. an Schulen gelehrt würde, ist aber nicht gewollt. Es ist auch nicht unbedingt von Nöten. Jeder Mensch hat einen Gerechtigkeitssinn und viele spüren das in diesem System nicht alles ( fast nichts mehr) rechtens ist und das nicht nur im Hartz IV- Bereich. Das für die Wirtschaft aufgeweichte Arbeitsrecht wird für mich schon längere Zeit vor das GG gestellt. Wenn aber viele Menschen nach ihren Möglichkeiten dieses komplette Unrechtssystem boykottieren wird es an mehreren Stellen geschwächt und der Kollaps kann dann nicht ausbleiben.
:flag: :flag:
Zitat von: Gast26037 am 12. Juni 2015, 13:18:13Viele Wege führen nach Rom und zusammen ergeben sie einen Strom! :zwinker:
:sehrgut: :sehrgut: :sehrgut:
Nur begreift das Niemand leider :heul:
Zitat von: Gast13437 am 12. Juni 2015, 14:18:08Ab Minute 27 spricht Berlit - der gleich zu Beginn sagt: "gleichwohl gehöre ich zu den Verfassungsbrechern"
Ich hab auch noch einen echten Berlit :
"5.2
Die umfassende Selbsthilfeobliegenheit, an die das
Sanktionensystem anknüpft, hat ihrerseits einen Würdegehalt.
Das Grundgesetz sieht den Menschen als gemeinschaftsbezogenes
und gemeinschaftsgebundenes Individuum, das grundsätzlich
eigenständig für sich zu sorgen hat, sich auch in der Erwerbsarbeit verwirklicht
und nicht durch eine allumfassende staatliche ,,Rundumversorgung" entmündigt werden darf.
Den Sozialstaat des Grundgesetzes kennzeichnet diese politisch
verantwortlich feinzusteuernde Balance gelebter individueller
Selbstverwirklichung in Freiheit und Würde und staatlicher Leistungen zur realen
Freiheitsentfaltung und Würdesicherung, wo dies nicht hinreichend möglich ist. "Wer´s noch nicht wusste, Sanktionen wahren die Würde - weil sie einen eigenen "Würdegehalt" haben, garantieren die Selbstverwirklichung, dienen der Freiheit des Individuums.
Na dann .....
Da man sich in den vergangenen Beiträgen oft negativ zu Prof.Dr.Berlit geäußert wurde, hänge ich mich hier auch mal wieder mit ein.
Ich kenne natürlich das Streitgespräch aus 2013 zwischen Wolfgang Nešković (Richter am Bundesgerichtshof a. D., unabhängiger Bundestagsabgeordneter) und Prof. Dr. Berlit (Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht )
Dazu möchte ich sagen, ich habe mir den LPK-SGB II (Hrsg. Münder) mal besorgt um mir Klarheiten zu § 15 SGB II ( Eingliederungsvereinbarung ), geschrieben von Berlit, zu verschaffen. Dabei habe ich auch die Kommentare zu den Sanktions-Paragrafen gelesen. In diesen äußerte sich Berlit bezüglich unserer Verfassung bereits etwas kritisch.
Was mich persönlich betrifft, insbesondere zu § 15 hatt mir die Literatur sehr weiter geholfen.
Ich halte Berlit für einen Richter, welcher sich tatsächlich noch Gedanken macht, sich auch weiterbildet - ganz wichtig, nicht nach parteilicher Orientierung - und seine Meinung ändern kann.
Im Vorlagebeschluss wird mehrfach auf seine Literatur verwiesen.
Ich gehe kommende Woche wieder in die Bibliothek und werde mal schauen ob ich dort die im Vorlagebeschluss erwähnte Literatur finde. Sofern nicht, werde ich mir diese per Fernleihe sicher bestellen können.
Zitat von: Gast13437 am 12. Juni 2015, 09:33:09Konkret? Welche "einige" und warum?
Unter anderen DU!
Das warum kann ich dir nicht beantworten, aber lies doch mal selber...
Zitat von: Gast13437 am 12. Juni 2015, 09:33:09Knigge als "Argument" anzuführen wirkt auf mich, wieder mal wie ein argumentum ad hominem um herabzuwürdigen.
Du meinst DAS, was du hier mit all denen machst, die nicht in dein Horn blasen?
Es geht auch nicht um Knigge, sonsern darum, daß du das Grundgesetz lautstark hervorhebst, weil es dir gerade nützlich ist, selbst aber nicht einmal im Ansatz verstanden zu haben scheinst, was du da von Würde etc. schreibst und auch mit Meinungsfreiheit scheinst DU es nicht so genau zu nehmen.
Alles heiße Luft, die du hier versprüst, die dir dienlich ist, bei der Hetzerei und Aufwieglei.
Dienlich der Sache ist es jedenfalls nicht und wegen genau diesen Hetzparolen und Schuldzuweisungen stehen wir Hartzi's immer noch alleine da.
Zitat von: Gast13437 am 12. Juni 2015, 14:18:08Demeter, ja und damit jeder Bürger überhaupt erst mal das Unrecht erkennt braucht es politische Bildung / Kenntnisse zu unserer Verfassung, GG, Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte.
Was diese Welt braucht, sind Menschen!!!
Zitat von: Gast26037 am 12. Juni 2015, 14:56:56Es wäre zwar schön wenn es ausführlich z.B. an Schulen gelehrt würde, ist aber nicht gewollt
Dann müssen wir eben selber aktiv werden.
Meine spontane Idee für ein Aktion: Leistungsberechtigte bestellen (wer kann) bundesweit hier (http://www.bpb.de/shop/buecher/grundgesetz/34367/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland) GGe zum Verteilen in den JCn. Bis zu 120 Stück belaufen sich die Versandgebühren auf rund 5 euro ...
Zitat von: Gast22317 am 13. Juni 2015, 01:43:12Da man sich in den vergangenen Beiträgen oft negativ zu Prof.Dr.Berlit geäußert wurde
Zu Berlit selber hatte ich mich weder negativ noch positiv geäußert, wenn auch die Zitate seiner Worte weniger positiv ankommen mögen.
Sein Kokettieren, er gehöre gleichwohl zu den Verfassungsbrechern, verstehe ich als Solidaritätsbekundung mit dem zunehmend verfassungsbrecherischen Gesetzgeber. Auch das ausdrücklich ohne Wertung, ob positiv oder negativ.
Zitat von: Gast27461 am 13. Juni 2015, 05:44:22aber lies doch mal selber...
Ja und?
Du kannst nichts zitieren von mir, was dein argumentum ad hominem (http://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_hominem) belegen würde!
Zur Entscheidung des Sozialgerichts in Gotha lese ich von dir in der gesamten Diskussion NIX - Dir geht es offensichtlich nur darum DEINE persönliche Meinung über mich loszuwerden.
Hoffe dein somit "geleerter Kropf" füllt sich nur langsam wieder :bye:
Zitat von: Gast13437 am 14. Juni 2015, 09:31:08Meine spontane Idee für ein Aktion: Leistungsberechtigte bestellen (wer kann) bundesweit hier GGe zum Verteilen in den JCn.
Das mache ich schon im kleinen Umfeld. Nur reicht es nicht sie zu verteilen, die Menschen müssen auch verstehen was sie da lesen.
Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=Sz9205YoDAo
Das scheint für viele nicht so einfach! Daher ist Aufklärung und Erklärung genauso wichtig.
:flag: :flag:
Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 12:10:14
Zitat von: Gast13437 am 14. Juni 2015, 09:31:08Meine spontane Idee für ein Aktion: Leistungsberechtigte bestellen (wer kann) bundesweit hier GGe zum Verteilen in den JCn.
Das mache ich schon im kleinen Umfeld. Nur reicht es nicht sie zu verteilen, die Menschen müssen auch verstehen was sie da lesen.
Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=Sz9205YoDAo
Das scheint für viele nicht so einfach! Daher ist Aufklärung und Erklärung genauso wichtig.
:flag: :flag:
Genau das ist auch das Problem hier im Forum oder in diesem Thread. Nur lesen reicht absolut nicht aus, verstehen ist angesagt und da hapert es bei den meisten hier. Ohne juristische Hintergründe ist es als Laie sehr schwer zu verstehen. Man nehme nur einfach den Art. 20 IV. Dieser führt sehr oft zu Missverständnissen, weil der Background nicht vorhanden ist.
Was bringt einem die Aufklärung wenn der Aufklärende keine Ahnung davon hat, das ist meiner meiner Meinung nach relativ nutzlos. Deshalb sollten einige hier, sich mal die Kommentierungen der herrschenden Meinung zum GG durchlesen, verstehen und anschliessend richtig auslegen.
Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 12:50:50Deshalb sollten einige hier, sich mal die Kommentierungen der herrschenden Meinung zum GG durchlesen
Nur das die herrschende Meinung ( kapitalistische Minderheit ) sich selbst das GG so auslegt wie es gewünscht ist. Daher müsste die Amtssprache vereinfacht werden, damit alle Menschen die die deutsche Sprache lesen können es verstehen, ( nicht nur ein paar Studierte ) denn das GG ist für alle Bundesbürger geschrieben. Denn eine sozialdemokratische Gemeinschaft richtet sich nach dem schwächsten Glied in der Kette, nicht nach dem Stärksten.
Man kann nicht von einem Hauptschüler verlangen das er das Wissen eines Professors hat.
:flag: :flag:
Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 12:50:50
Nur lesen reicht absolut nicht aus, verstehen ist angesagt und da hapert es bei den meisten hier.
Quod erat demonstrandum
Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 13:08:46
Nur das die herrschende Meinung ( kapitalistische Minderheit ) sich selbst das GG so auslegt wie es gewünscht ist.
Auch für diese Feststellung bedarf es des Verstehens!
Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 12:50:50Was bringt einem die Aufklärung wenn der Aufklärende keine Ahnung davon hat, das ist meiner meiner Meinung nach relativ nutzlos. Deshalb sollten einige hier, sich mal die Kommentierungen der herrschenden Meinung zum GG durchlesen, verstehen und anschliessend richtig auslegen.
Dann lass uns doch mal teilhaben an deiner juristischen Weisheit, möglicherweise fügen sich ja dann die Hobbyjuristen hier im Forum in ihr Schicksal und faseln nichts mehr von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit oder beharren gar auf die Würde.
Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 13:08:46
Nur das die herrschende Meinung ( kapitalistische Minderheit ) sich selbst das GG so auslegt wie es gewünscht ist.
Wer legt das GG so aus wie es grade gewünscht ist? Seit froh das es in Deutschland das GG gibt, das war damals die fortschreitenste Verfassung (auch wenn es nicht direkt eine Verfassung ist), die es gab.
Wenn du in die Literatur schaust, sind die ein oder anderen Zirkelschlüsse im GG vorhanden. Ob das gut oder schlecht ist, sollen anderen beurteilen. Die herrschende Meinung ist meistens die Meinung, die das Gericht, welches auch immer dann nimmt um ein Urteil nach auslegen der Artikel zu fällen.
Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 13:08:46
Daher müsste die Amtssprache vereinfacht werden, damit alle Menschen die die deutsche Sprache lesen können es verstehen, ( nicht nur ein paar Studierte ) denn das GG ist für alle Bundesbürger geschrieben.
Absolute Zustimmung, bloß wie willst du die Gesetze vereinfachen? Die Gesetze sollen für alle Bürger in Deutschland gelten. Leider ist es nicht möglich für jeden einzelnen Bürger ein eigenes Gesetz zu konstruieren.
Auch wenn es nicht ganz passt zum Thema Grundgesetz.
Schaue in den Link (https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/ronellenfitsch/lehrveranstaltungen/wintersemester-2011-12/abgrenzung_va-rechtsnorm.pdf) und übertrage es auf das Grundgesetz. Da bekommst du einen Eindruck, wie Gesetze oder in diesem Fall VAs aufgebaut sein müssen. Das GG kannst du auch wenn es da nicht aufgeführt ist unter generell/abstrakt aufführen, weil es für
alle gelten soll.
Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 13:08:46
Denn eine sozialdemokratische Gemeinschaft richtet sich nach dem schwächsten Glied in der Kette, nicht nach dem Stärksten.
Man kann nicht von einem Hauptschüler verlangen das er das Wissen eines Professors hat.
Nein das kann man auf keinen Fall verlangen, aber leider ist die Rechtswissenschaft ein sehr komplexes Gebilde und vielfach steigen sogar nur Juristen in ihrem Fachgebiet aufgrund der Vielfalt und Komplexität durch.
Eine Demokratie ist sowohl auf starke wie auch auf schwache Glieder in einer Kette angewiesen. Schau dir die Steuerzahler an, die durch ihre Steuern den Staatshaushalt mitfinanzieren um die Staatsausgaben an anderer Stelle zu decken. Das natürlich nicht immer eine gerechte Umverteilung stattfindet ist klar.
Zitat von: Gast18959 am 14. Juni 2015, 13:30:48
Dann lass uns doch mal teilhaben an deiner juristischen Weisheit, möglicherweise fügen sich ja dann die Hobbyjuristen hier im Forum in ihr Schicksal und faseln nichts mehr von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit oder beharren gar auf die Würde.
Ich habe hier schon genug Aussagen reingebracht und diese jedesmal mit Quellen hinterlegt. Aus meiner Sicht hat das nichts mit Weisheit zu tun. Bloß ich kann nicht jedesmal dieselben falschen Hasstiraden lostreten, die juristisch gesehen einfach falsch sind auch wenn sie menschlich absolut nachvollziehbar sind. Für uns gilt das Grundgesetz und dort ist unser Handeln oder das Handeln der Richter niedergeschrieben und dieses muss und wird angewendet. Auch wenn sich das JC nicht dran hält, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gilt immer noch kein Handeln gegen das Gesetz und kein Handeln ohne Gesetz.
Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 12:50:50Nur lesen reicht absolut nicht aus, verstehen ist angesagt und da hapert es bei den meisten hier. Ohne juristische Hintergründe ist es als Laie sehr schwer zu verstehen. Man nehme nur einfach den Art. 20 IV. Dieser führt sehr oft zu Missverständnissen, weil der Background nicht vorhanden ist
Zitat von: Gast18959 am 14. Juni 2015, 13:30:48Dann lass uns doch mal teilhaben an deiner juristischen Weisheit
Genau, das finde ich auch.
@Alter Gaul, wenn es, wie von dir behauptet, beim Verstehen hapern würde, könntest du einfach und konkret benennen, was angeblich "falsch verstanden" wird und wie es richtig wäre.
Aber einfach behaupten, (sinngemäß) nur Juristen könnten das GG verstehen, das ist wohl kaum einleuchtend. Es gibt auch keine Vorschrift die besagen würde nur mit "juristischem Hintergrund" wäre ausreichende Befähigung zum Verständnis des GG gegeben.
Zitat von: Gast13437 am 14. Juni 2015, 14:51:46
@Alter Gaul, wenn es, wie von dir behauptet, beim Verstehen hapern würde, könntest du einfach und konkret benennen, was angeblich "falsch verstanden" wird und wie es richtig wäre.
Aber einfach behaupten, (sinngemäß) nur Juristen könnten das GG verstehen, das ist wohl kaum einleuchtend. Es gibt auch keine Vorschrift die besagen würde nur mit "juristischem Hintergrund" wäre ausreichende Befähigung zum Verständnis des GG gegeben.
Ich habe alle meine Behauptungen mit einer Quellenangabe untermauert und ich habe offensichtlich falsche Aussagen korrigiert und diese ebenfalls mit einer Quellenangabe versehen.
Ich habe nie behauptet das nur Juristen das GG verstehen. Das GG versteht man nicht einfach nur durch lesen, da gehört meiner Meinung nach viel mehr dazu. Einige Dinge erscheinen einem Laien natürlich nicht richtig oder falsch, aber wenn das der Fall ist, dann besorge ich mir die entsprechende Literatur und lese mich in das Themengebiet ein und versuche die vermeintlich komplexen Zusammenhänge danach zu verstehen.
Falsch verstanden wurde bsp. Art. 79 III GG. Oder der Eingriff in die Menschenrechte durch ein Gesetz.
Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 14:24:54Wer legt das GG so aus wie es grade gewünscht ist?
Unsere Gesetzgeber für die obere Minderheit. Zwar ist der Eingriff in die ersten 20 Artikel verboten aber in den restlichen können sie rumpfuschen.
Ein Beispiel: Laut Art. 5 Meinungsfreiheit und Art. 8 Versammlungsfreiheit (ganz toll). Nun betrachten wir mal die Hamburger Demo ( Lampedusa)
dort wurde die Gefahrenzone ausgerufen. Somit wurde mit Art. 91 Innerer Notstand die beiden geschützten Art. 5 und 8 teilweise außer Kraft gesetzt. Und durch Art. 87a (4) kann unsere Regierung bei Großdemos sogar auf die Bundeswehr zurückgreifen. Das sind Verhältnisse wie bei der Oktoberrevolution in Russland. Was nützt dir da das die ersten 20 Art. vor einem Eingriff geschützt sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Innerer_Notstand
http://www.pflichtlektuere.com/13/01/2014/hamburgs-gefahrengebiete-ende-einer-umstrittenen-massnahme/
Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 14:24:54Leider ist es nicht möglich für jeden einzelnen Bürger ein eigenes Gesetz zu konstruieren
Davon war auch nicht die Rede, sondern von der Verständlichkeit für Alle.
Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 14:24:54Eine Demokratie ist sowohl auf starke wie auch auf schwache Glieder in einer Kette angewiesen. Schau dir die Steuerzahler an, die durch ihre Steuern den Staatshaushalt mitfinanzieren um die Staatsausgaben an anderer Stelle zu decken. Das natürlich nicht immer eine gerechte Umverteilung stattfindet ist klar.
Natürlich braucht es beide Teile, aber der Stärkere muss auf den Schwächeren Rücksicht nehmen und helfen und nicht umgekehrt der Schwächere ermöglicht dem Stärkeren ein noch besseres Leben. Siehe Vermögenssteuer!
Weshalb muss die Umverteilung von unten nach oben bestehen bleiben? Gibt es dafür eine GG- konforme Berechtigung ?
:flag: :flag:
Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 15:25:33
Zwar ist der Eingriff in die ersten 20 Artikel verboten aber in den restlichen können sie rumpfuschen.
Genau das ist eben falsch was du schreibst. Es es nicht verboten in die Menschenrechte einzugreifen, es wird nur eingeschränkt das es nur durch ein Gesetz passieren darf. Ich hatte hier schon etliche Beispiele aufgezählt, warum das sein
muss.
Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 15:25:33
Natürlich braucht es beide Teile, aber der Stärkere muss auf den Schwächeren Rücksicht nehmen und helfen und nicht umgekehrt der Schwächere ermöglicht dem Stärkeren ein noch besseres Leben. Siehe Vermögenssteuer!
Weshalb muss die Umverteilung von unten nach oben bestehen bleiben?
Welche Umteilung von unten nach oben meinst du?
Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 15:25:33
Gibt es dafür eine GG- konforme Berechtigung
Ich weiss zwar nicht genau was du meinst, aber die Berechtigung gibt es gem. GG. Es ist Artikel 20 I und Art. 20 III
ZitatGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Du musst den Art. 87a (4) auch zu Ende lesen.
Zitat(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
ZitatZur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung...
Wenn das der Fall ist dann darf erst mit Legitimierung des GG gehandelt werden. Wenn es soweit kommt, dann ist im Vorfeld schon sehr viel schief gelaufen. Die FDG ist ebenfalls wieder im Art. 20 niedergeschrieben. Du siehst das eine ist mit dem anderen verknüpft.
ZitatUnd durch Art. 87a (4) kann unsere Regierung bei Großdemos sogar auf die Bundeswehr zurückgreifen.
Wo steht das im GG? Der Einsatz der Bundeswehr im Inland sind strikte Regeln aufgesetzt.
Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 15:47:10Welche Umteilung von unten nach oben meinst du?
Der Staat nimmt immer mehr Steuern ein, aber hauptsächlich von den Normalbürgern während die Reichbürger geschont werden, damit sie nicht mit ihrem Reichtum und Konzernen abwandern in steuerfreundlichere Zonen. Die Verteilung der Steuerlast und des Steueraufkommens ist in keinem gerechten Verhältnis.
Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 15:47:10Du musst den Art. 87a (4) auch zu Ende lesen.
Habe ich, aber du ziehst wieder nur einzelne Passagen raus, dabei hast du diesen Teil
beim Schutze von zivilen Objekten so gesehen unterschlagen. Genau der Teil berechtigt sie aber die Einschränkungen und Ausrufungen von Gefahrenzonen durchzuziehen bei Demonstrationen , da ja zivile Objekte gefährdet sein können. Siehe dazu meine gesetzten Links.
Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 15:47:10Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung...Wenn das der Fall ist dann darf erst mit Legitimierung des GG gehandelt werden.
Wo war der bei der Lampedusa - Demo gegeben?
Somit werden die restlichen veränderbaren Art. des GG durch die Gesetzgeber gegen die Art. 1 - 20 eingesetzt.
Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 15:47:10Wo steht das im GG? Der Einsatz der Bundeswehr im Inland sind strikte Regeln aufgesetzt.
Artikel 87a
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn
die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen,
Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_91.html
:flag: :flag:
Zitat von: Gast26037 am 12. Juni 2015, 13:18:13Viele Wege führen nach Rom und zusammen ergeben sie einen Strom! :zwinker:
Bisher immer noch der einzig zielführende Beitrag. :grins: bzw. Beitragsteil.
Ich füge hinzu: Das Kapital versteht nur die Sprache des Geldes. Es wird daher ablassen, wenn die Brühe den Fleischpreis übersteigt. Das Gesetz ist dem Kapital relativ egal. Dafür gibt es schließlich die Juristen und die Möglichkeit der Gesetzesänderung, wie hier auch schon angemerkt wurde.
Wenn du jetzt noch gestattest, dass es ein globales Kapital sein kann, kommen wir zu einem gemeinsamen Nenner. :grins:
Je suis d'accord, compañero. :yes:
:ok:
Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 14:24:54Bloß ich kann nicht jedesmal dieselben falschen Hasstiraden lostreten, die juristisch gesehen einfach falsch sind auch wenn sie menschlich absolut nachvollziehbar sind.
Muss man das verstehen ?
Wenn du schon solchen Unsinn in die Welt setzt, solltest du die "Hasstiraden" die du menschlich verstehst, aus juristischer Sicht aber ablehnst, auch benennen.
Ich jedenfalls, konnte hier Hasstiraden bisher nicht lesen, nur unterschiedliche Meinungen.
War übrigens bereits das zweite mal, dass du der Allgemeinheit hier im Fred so etwas begründungslos unterstellst und dich gleichzeitig zum Alleinversteher erhebst.
Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 15:25:33
Weshalb muss die Umverteilung von unten nach oben bestehen bleiben? Gibt es dafür eine GG- konforme Berechtigung ?
Jein, zumindest läßt sich aus dem GG nicht ableiten das dies so sein muß. Warum alter Gaul in diesem Zusammenhang Art.20 GG erwähnt verstehe ich nicht - aber er sagte ja im gleichem Atemzug, die Sache mit der Umverteilung nicht verstanden zu haben.
Ich verwende in letzter Zeit eher die Formulierung : "Umverteilung von fleißig nach Reich". Das wird meist besser verstanden.
Möchte mal an folgendes erinnern:
10 % der vermögendsten Bevölkerung besitzen mehr als 60 % des gesamten Vermögens. Dies ist fast das 3-fache der Staatsverschuldung. Dafür kommen die unteren 60 Prozent der Bevölkerung lediglich auf sechs Prozent des Gesamtvermögens.
Der stärkste Faktor für eine derartige Umverteilung in der ZinsesZins, geregelt im § 248 BGB. Nach diesem ist zwar der ZinesZins verboten, jedoch nicht für Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften. Zusätzlich wird es noch vom § 355 Abs 1 HGB ausgehebelt.
So sind durchschnittlich 30 - 40 Prozent Zinsen in jedem Produkt enthalten das wir kaufen.
Das scheint mir zwar nicht Verfassungswidrig zu sein, aber es geht aus unserem GG auch nicht hervor das dies so sein muß.
Ob wir eine kapitalistische oder sozialistische Wirtschaftsordnung haben müssen ist im GG nicht festgelegt.
Sanktionsbefürworter begehren auf/jW (http://www.jungewelt.de/2015/06-15/013.php)
Der Staat müsse das Minimum nicht bedingungslos zahlen, meint die Bundesregierung. Sie beruft sich auf ihren »Ausgestaltungsspielraum«. Das Sozialgericht hält dagegen: Jedem Mittellosen sei die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe zu sichern. Das Grundrecht sei »unverfügbar« und »unantastbar«, zitiert es aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem jahr 2010. Die Hilfe sei ausschließlich an den Bedarf zu knüpfen. Das Minimum stehe mit Hartz IV fest. Gekürzte Leistungen unterschritten dieses ungeprüft. »Durch Fehlverhalten ist ein Bedürftiger aber nicht weniger bedürftig«, so das Gericht.
LG Hexe
thanks, @Hexe.
Danke @ Hexe,
der Artikel ist echt lesenswert , vor allem wenn man sich noch ein wenig Humor aufgehoben hat. Man weiß nicht ob man :heul: oder :lachen: soll bei solchen Aussagen
Verhältnismäßig oder nicht, Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, hält strafbewehrte Auflagen für eine Art Bringschuld Bedürftiger an die Steuerzahler. Sonst litte deren »Gerechtigkeitsempfinden«, sagte er der TA.
Sind Bedürftige keine Steuerzahler?
:flag: :flag:
Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 22:23:24Sind Bedürftige keine Steuerzahler?
Das ist gar nicht der massgebliche Punkt.
das ist der hier :
Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 22:23:24Verhältnismäßig oder nicht
Oder anders, scheiss auf die Würde, sonst leidet wer auch immer.
Ich formuliere es mal anders : Sanktionen sind eine Bringschuld des ( Bedürftigen) ganz kleinen Steuerzahler gegenüber dem normalen Steuerzahler, da sonst deren Gerechtigkeitsempfinden leidet.
Solche Aussagen sind wirklich nur was für Betroffene mit einer großen Portion Galgenhumor.
:flag: :flag:
@Demeter:
Oder, anders formuliert:
Am Leben zu sein ist kein Recht, sondern Verpflichtung sich Versklaven zu lassen!!! :teuflisch:
Bingo ! :smile:
Die Sklaverei wurde nie abschafft, es wurde nur das System nur neu organisiert, damit man es nicht merkt.
Der beste Sklave ist jener, der nicht weiß das er Sklave ist.
Zitat von: Gast13437 am 14. Juni 2015, 09:31:08Dir geht es offensichtlich nur darum DEINE persönliche Meinung über mich loszuwerden.
:lol: ...der war gut!
Wer hat denn hier eigentlich wen direkt angeprochen?
Zitat von: Gast13437 am 14. Juni 2015, 09:31:08Du kannst nichts zitieren von mir, was dein argumentum ad hominem belegen würde!
Lies dich doch mal selber oder merkst du es selber gar nicht, DAS wäre allerdings sehr traurig.
Manchmal frage ich mich, auf welchem Wahlkampf du dich eigentlich befindest, denn Politiker etc. schreiben ja auch so,
aber letzendlich ist es mir doch völlig egal was du schreibst, denkst oder meinst.
Mir fällt dazu nur noch ein, jedes Volk hat die Regierung, die es verdient hat, denn diese ist nur ein Spiegel der eigenen inneren Zustände.
Zitat von: Gast13437 am 14. Juni 2015, 09:31:08Hoffe dein somit "geleerter Kropf" füllt sich nur langsam wieder
Ich würde mich ja gerne geistig mit Dir duellieren, aber wie ich lesen kann, bist du ja völlig unbewaffnet! :blum: :bye:
Verhältnismäßig oder nicht, Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, hält strafbewehrte Auflagen für eine Art Bringschuld Bedürftiger an die Steuerzahler. Sonst litte deren »Gerechtigkeitsempfinden«, sagte er der TA.
:lachen: Gerechtigkeitsempfinden, Bringschuld?
Dieses bösartige, manipulative Gelaber ist eine Beleidigung aller Betroffenen. :teuflisch:
Ein weiterer, erbärmlicher Versuch das Hass-4-Unrecht mittels vorverurteilender und verhetzender Argumentation ohne Grundlage zu legitimieren.
Blame the victims. Das ist alles was die INSM-Vertretung BA zu sagen hat, substanzloses Geblubber.
Mein Gerechtigkeitsempfinden leidet dank Hartz-4, der unverhohlenen wirtschaftshörigen Einseitigkeit der BA und dem Abriss des Sozialstaates, ,,Herr" Becker.
Liebe Wirtschaft: Ihr habt doch schon alles erreicht, die BA liegt euch zu Füssen, liest euch jeden Wunsch von den Lippen ab.
Sie führt euch die Erwerbslosen mittels ,,Job"centern zur weiteren billigen und willkürlichen Verwertung zu.
Wäre es da nicht ehrlicher (ich weiß, ein schwieriges Wort) und buchungstechnisch einfacher, wenn ihr die Gehälter der ,,Führungs"etage direkt bezahlt?
Hier ein Artikel zu den Premium-Empfängern staatlicher Transferleistungen:
http://politik-im-spiegel.de/sie-predigen-wasser-und-saufen-wein-zum-auskommen-mit-staatlichen-transferleistungen/
Ja @Muddi ich habe dich gefragt, was du konkret meinst. Du belegst wie wenig es dir ums Thema geht und wie viel mehr ums persönliche Diskreditieren. Darin bin ich freilich völlig "unbewaffnet", weil dies in keinster Weise meine Absicht ist.
Aus dem Artikel der jW verlinkt von Hexe:
"Der Staat müsse das Minimum nicht bedingungslos zahlen, meint die Bundesregierung. Sie beruft sich auf ihren »Ausgestaltungsspielraum"
Dieser "Spielraum" wurde ja schon missbraucht, um bedarfsunterdeckende Regelsätze einzuführen. Um die Betroffenen noch zusätzlich mit finanzieller Not und existenziellem Elend zu drangsalieren, wurden im Zuge des "Gestaltungsspielraumes" Sanktionen als Unterdrückungsinstrument installiert. Von Leuten, die sich sicher wähnen selber niemals den Giftcockail auch nur probieren zu müssen, den sie für ANDERE zusammen gerührt haben.
"Sonst litte deren »Gerechtigkeitsempfinden«" Womit das BA-Vorstandsmitglied, Raimund Becker, zugibt, dass die UNVERHÄLTNISMÄßIGKEITEN für Leistungsberechtigte weder grundgesetzlich noch rechtsstaatlich legitimiert sind, sondern lediglich dem diffusen "Empfinden" der aufgehetzten Mehrheit entsprechen sollen.
Zitat von: Gast22317 am 14. Juni 2015, 23:17:04
Bingo ! :smile:
Die Sklaverei wurde nie abschafft, es wurde nur das System nur neu organisiert, damit man es nicht merkt.
Der beste Sklave ist jener, der nicht weiß das er Sklave ist.
Ein amerikanischer Politiker sagte mal: "Wir haben die Sklaverei nur abgeschafft, weil wir mit dem Kapitalismus ein besseres Unterdrückungsmittel haben!".
Zitat von: Gast9483 am 15. Juni 2015, 08:30:22
Ein amerikanischer Politiker sagte mal: "Wir haben die Sklaverei nur abgeschafft, weil wir mit dem Kapitalismus ein besseres Unterdrückungsmittel haben!".
etwas präziser: ein profitableres Unterdrückungsmittel. Der einzige Grund ist der Profit, sonst gar nix. Der Lohnarbeiter ist profitabler als der Leibeigene. Auch weil er in der Illusion lebt, freier Mann zu sein.
Hier berichteten (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-widerspruchsvorlage-gegen-sanktionen-90016594.php) wir über die Möglichkeit, Widersprüche und Überprüfungsanträge zu stellen, um sich nach dem Urteil des Sozialgerichts Gotha (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gericht-hartz-iv-sanktionen-verfassungswidrig-90016576.php) gegen Sanktion in Hartz IV zu wehren. Dort stand: "Wird im Jahre 2015 dieser Überprüfungsantrag gestellt können Sanktionen aus dem Jahre 2014 und 2015 auch nachträglich angefochten werden. Wird aber erst der Überprüfungsantrag im Jahre 2016 gestellt nur Sanktionen aus den Jahren 2015 und 2016. Sanktionen die vor 2014 erlassen wurden, können mit einem Überprüfungsantrag nicht mehr angegriffen werden."Das stimmt so nicht. Denn, diese Einschränkung gilt nur für begünstigende VAe.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-nachtrag-zu-den-ueberpruefungsantraegen-90016610.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-nachtrag-zu-den-ueberpruefungsantraegen-90016610.php)
Abweichend ... gilt § 44 Absatz 4 Satz 1 des Zehnten Buches ( s.u.)mit der Maßgabe, dass anstelle des Zeitraums von vier Jahren ein Zeitraum von einem Jahr tritt.
Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen
nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren
vor der Rücknahme erbracht.
Eine Überprüfung und eine Rücknahme ist also möglich, nicht aber eine entsprechende Leistungsgewährung. Oder irre ich da`?
Zitatdiese Einschränkung gilt nur für begünstigende VAe
hähh ?
Zitat von: Meck am 18. Juni 2015, 16:54:52
nach dem Urteil des Sozialgerichts Gotha
Es ist KEIN Urteil!
Zitat von: Gast29263 am 18. Juni 2015, 17:47:05Es ist KEIN Urteil!
Es ist ein Beschluss
und nun ?
Es wird schon seinen Grund haben wieso es Urteile und wieso es Beschlüsse gibt.
Du möchtest ein Urteil, welches bestätigt, dass ein Eingriff ins unverfügbare Existenzminimum per gesetzlicher Reglung mit Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar ist ?
Ich hab eins von höchstrichterlicher Sozialgerichtsbarkeit für dich :
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12787
Urteil vom 16.10.2012, B 14 AS 188/11 R
Randnummer 22
"d) Bestätigt wird dieses Ergebnis durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175) zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 Abs 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art 20 Abs 1 GG, das als Gewährleistungsrecht dem Grunde nach unverfügbar ist. Im Übrigen wäre eine Rechtslage, die einerseits einem SGB II-Empfänger diesen Anspruch auf ein Existenzminimum gegen den Staat eingeräumt und andererseits einen Eingriff mit den Zwangsmitteln dieses Staates in das so geschützte Existenzminimum dieses SGB II-Empfängers vorsieht, wegen Widersprüchlichkeit schwerlich mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art 20 GG vereinbar (BVerfGE 1, 14, 45; BVerfGE 98, 106, 118 f; BVerfGE 98, 265, 301: keine "gegenläufigen Regelungen")."
Zitat von: Gast29263 am 19. Juni 2015, 13:42:58
Es wird schon seinen Grund haben wieso es Urteile und wieso es Beschlüsse gibt.
Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mach § 86b SGG kann nur ein Beschluss ergehen, § 86b Abs. 4 SGG. Hier findet § 920 Abs. 2 ZPO Anwendung, nämlich Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch sind glaughaft zu machen.
Ein Urteil ist nicht zulässig.
Im normalen, nicht einstweiligen Verfahren, ergeht ein Urteil. Gegen einen Beschluss kann man Beschwerde einlegen gegen ein Urteil Berufung.
mir reichts, äh nein? Möchte ich nicht. Wo liest du, dass ich danach gefragt habe?
War nur so ne Vermutung
Zitat von: Gast29263 am 18. Juni 2015, 17:47:05Es ist KEIN Urteil!
Da dachte ich du könntest ein Urteil gut gebrauchen. :mocking:
Zweiter Paukenschlag: Sozialgericht Dresden beurteilt die Sanktionen bei Hartz IV ebenfalls als verfassungswidrig -->> SG Dresden: Erst Gotha und nun Dresden - Hartz IV Sanktionen sind rechtswidrig (http://hartz.info/index.php?topic=95005.0)
Und? Was soll uns das sagen? Solange das nicht höchsrichterlich entschieden ist, passiert da nix!
Zitat von: Unwissender am 15. September 2015, 14:02:32Solange das nicht höchsrichterlich entschieden ist, passiert da nix!
Ist ja Einiges "in Arbeit", nur dauert es eben auch lange.
Es steht ja bei diesem Urteil
SG Dresden: Erst Gotha und nun Dresden - Hartz IV Sanktionen sind rechtswidrig (http://hartz.info/index.php?topic=95005.0) mit dabei:
ZitatDer Druck auf die Politik und auf das Bundesverfassungsgericht wird damit deutlich erhöht
Siehe auch -->>
Die Petition gegen Sanktionen im SGB II und SGB XII von Inge Hannemann (http://hartz.info/index.php?topic=76981.msg986001#msg986001)
Die Petition ist ja auch nun fast 2 Jahre im Status der Bearbeitung.
Oder auch -->>
BVerfG Karlsruhe prüft Linken-Klage über Hartz-IV-Reform am 22. September 2015 (http://hartz.info/index.php?topic=91401.0), wo man auf ein Urteil wartet.
Zitat von: Unwissender am 15. September 2015, 14:02:32Und? Was soll uns das sagen? Solange das nicht höchsrichterlich entschieden ist, passiert da nix!
Mir sagt das, dass bei den Sozialrichtern zZ. ein Umdenken "passiert". Und das is nich nix.
Zitat von: Meck am 15. September 2015, 15:18:43
Oder auch -->> BVerfG Karlsruhe prüft Linken-Klage über Hartz-IV-Reform am 22. September 2015 (http://hartz.info/index.php?topic=91401.0), wo man auf ein Urteil wartet.
Das ist ja schon in wenigen Tagen. ich bin gespannt, was dabei rumkommt
Zitat von: Delfinanne am 15. September 2015, 17:54:04
... was dabei rumkommt
Nichts! Hier geht es um die Beteiligung einer Bundestagsfraktion an einer politischen Entscheidung - nicht mehr und nicht weniger ... An der 2011 getroffenen Entscheidung wird dies nichts ändern ...
Zitat von: Gast18959 am 15. September 2015, 15:39:17
Mir sagt das, dass bei den Sozialrichtern zZ. ein Umdenken "passiert". Und das is nich nix.
Nach über 10 Jahren wird das ja auch langsam mal Zeit ...
,,Der Druck auf die Politik und auf das Bundesverfassungsgericht, die Hartz IV-Sanktionen abzuschaffen, wird mit der Feststellung des Dresdner Sozialgerichts deutlich erhöht", erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Das Sozialgericht Gotha hatte einen Vorlagebeschluss gefasst, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen bei Hartz IV infrage gestellt werden. Dem schließt sich nun das Sozialgericht Dresden an (Az: S 20 AS 1507/14). Im verhandelten Fall ging es um einen Hartz-IV-Bezieher, der aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen eine Arbeitsstelle nicht antreten konnte. Das Sozialgericht Dresden ist der Auffassung, dass eine 100-Prozent-Sanktionierung grundsätzlich rechtswidrig sei.
Katja Kipping weiter:
,,DIE LINKE fordert die Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei Hartz IV und den anderen Grundsicherungen. Wir appellieren an Andrea Nahles, die Sanktionen sofort abzuschaffen. Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestags, unserem Antrag zur Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen zuzustimmen. Dies auch vor dem Hintergrund des Sanktionshungerns von Ralph Boes und möglichen Folgen für sein Leben. Und vor dem Hintergrund der alltäglichen Sanktionen und Sanktionsandrohungen gegenüber Betroffenen. Das Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum ist unverfügbar, Grundrechte kann man nicht kürzen."
Quelle: Fraktion DIE LINKE
Arbeitsministerium legt höchstrichterliche Urteile nach Gusto aus. Linke fordert Ende der Hartz-IV-Sanktionen, Bundestag soll abstimmen. Ein vergessener Termin, zu wenige Bewerbungen, ein abgelehntes »Angebot«: Jährlich verhängen Jobcenter über eine Million Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher. Jeden Monat setzen sie rund 7.000 Menschen auf null.
-->> http://www.jungewelt.de/2015/09-23/044.php
Wenn ein Hartz-IV-Bezieher nicht zu einem Termin im Jobcenter erscheint, Bewerbungen nicht einreicht oder ein Arbeitsangebot ablehnt, dann wird ihm das Geld gekürzt - im Durchschnitt um 108 Euro. Diese Sanktionen sind eines der am heftigsten umstrittenen Themen in der Grundsicherung und heute Thema im Bundestag.
Die Linken fordern ein Ende der Sanktionen, verweisen auf das in der Verfassung festgeschriebene Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die Grünen möchten die Sanktionspraxis grundlegend reformieren und sie so lange aussetzen. Jan Kaltofen, Geschäftsführer des Jobcenters Halle, hält dagegen, man brauche die Möglichkeit, die Gelder zu kürzen: "Ich halte es für wichtig, ich halte es für gesetzgeberisch auch logisch, so zu agieren. Und so lange, wie es dem geltenden Recht und Gesetz entspricht, werden wir es auch umsetzen."
-->> http://www.mdr.de/nachrichten/hartz-iv-reform102_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html (http://www.mdr.de/nachrichten/hartz-iv-reform102_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html)
Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger auf dem Prüfstand - "Menschenunwürdige Bestrafung"
Die Nationale Armutskonferenz fordert, die Sanktionen der Jobcenter gegen Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Das ist am Donnerstag auch Thema im Bundestag. Michaela Hofmann von der Kölner Caritas zu den Gründen der Forderung nach Abschaffung der Strafen.
-->> http://www.domradio.de/themen/caritas/2015-09-30/sanktionen-gegen-hartz-iv-empfaenger-auf-dem-pruefstand (http://www.domradio.de/themen/caritas/2015-09-30/sanktionen-gegen-hartz-iv-empfaenger-auf-dem-pruefstand)
Fraktion DIE LINKE im Bundestag - aktueller Videobeitrag zum Thema -->> Katja Kipping, DIE LINKE: Grundrechte muss man sich nicht verdienen (https://www.youtube.com/watch?v=ccrOJt64SDo)
Ökonom: Hartz IV Sanktionen menschenunwürdig. Ökonom kritisert die Hartz IV Sanktionen als Grundgesetzwidrig.
Ein Existenzminimum ist bei Hartz IV nicht gesichert, kritisiert der renommierte Ökonom Philip Kovce gegenüber dem Deutschlandfunk. Denn durch die die Sanktionen und dem damit verbundenen Leistungsentzug seien die Sozialleistungen ,,Verhandlungssache". ,,Wir sollten das Sozialrecht nicht länger als Strafrecht missbrauchen", fordert daher Kovce. Wie fortschrittlich und demokratisch eine Gesellschaft wirklich ist, zeigt sich immer im Umgang mit Minderheiten. Während die Bundesrepublik Deutschland in vielen Bereichen gesellschaftlich Fortschritte gemacht hat, geht sie mit Erwerbslosen wie mit Straftätern um. Hartz IV ist ein regelrechtes Bestrafungssystem, in dem die Menschen Angst haben müssen, das Existenzminimum weggekürzt zu bekommen.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/oekonom-hartz-iv-sanktionen-menschenunwuerdig-361728.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/oekonom-hartz-iv-sanktionen-menschenunwuerdig-361728.php)
Inge Hannemann zum Thema -->>
SPD und CDU/CSU verweigern bis heute Verbesserungen im SGB II, in dem sie die heutigen Anträge im Bundestag (Drs. 18/1115 und 18/3549) Die Linke auf Abschaffung der Sanktionen ablehnen. Selbst zehn Jahre nach Einführung von Hartz IV hat es nicht einmal den Ansatz eines Umdenkens in den Koalitionsfraktionen gegeben.
Dazu erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion Hamburg Inge Hannemann: ,,Ein Sanktionsmoratorium, wie es die Grünen fordern, ist dem Grunde nach eine Befürwortung der Sanktionen, auch wenn eine Entschärfung gefordert wird. Die geforderte Entschärfung der Sanktionen im Bereich der unter 25-jährigen sowie keine Sanktionen bei der Krankenversicherung, ist ein krampfhaftes Festhalten an der derzeitigen Bestrafungspraxis durch die Jobcenter. Rot-Grün will nicht einsehen, dass Hartz IV gescheitert ist."
Weiter lesen unter: http://www.inge-hannemann.de/nc/politik/aktuell/detail/zurueck/aktuell-9767515619/artikel/spd-und-cducsu-verweigern-weiterhin-verbesserung-im-sgb-ii/ (http://www.inge-hannemann.de/nc/politik/aktuell/detail/zurueck/aktuell-9767515619/artikel/spd-und-cducsu-verweigern-weiterhin-verbesserung-im-sgb-ii/)
Ökonom: Hartz IV Sanktionen menschenunwürdig. Ökonom kritisert die Hartz IV Sanktionen als Grundgesetzwidrig.
Ein Existenzminimum ist bei Hartz IV nicht gesichert, kritisiert der renommierte Ökonom Philip Kovce gegenüber dem Deutschlandfunk. Denn durch die die Sanktionen und dem damit verbundenen Leistungsentzug seien die Sozialleistungen ,,Verhandlungssache". ,,Wir sollten das Sozialrecht nicht länger als Strafrecht missbrauchen", fordert daher Kovce. Wie fortschrittlich und demokratisch eine Gesellschaft wirklich ist, zeigt sich immer im Umgang mit Minderheiten. Während die Bundesrepublik Deutschland in vielen Bereichen gesellschaftlich Fortschritte gemacht hat, geht sie mit Erwerbslosen wie mit Straftätern um. Hartz IV ist ein regelrechtes Bestrafungssystem, in dem die Menschen Angst haben müssen, das Existenzminimum weggekürzt zu bekommen.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/oekonom-hartz-iv-sanktionen-menschenunwuerdig-361728.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/oekonom-hartz-iv-sanktionen-menschenunwuerdig-361728.php)
Ergänzend -->> Bundestag: Hartz-IV-Sanktionen auf dem Prüfstand (http://hartz.info/index.php?topic=95577.0)
Fraktion DIE LINKE im Bundestag - aktueller Videobeitrag zum Thema -->> Katja Kipping, DIE LINKE: Grundrechte muss man sich nicht verdienen (https://www.youtube.com/watch?v=ccrOJt64SDo)
Inge Hannemann zum Thema -->>
SPD und CDU/CSU verweigern bis heute Verbesserungen im SGB II, in dem sie die heutigen Anträge im Bundestag (Drs. 18/1115 und 18/3549) Die Linke auf Abschaffung der Sanktionen ablehnen. Selbst zehn Jahre nach Einführung von Hartz IV hat es nicht einmal den Ansatz eines Umdenkens in den Koalitionsfraktionen gegeben.
Dazu erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion Hamburg Inge Hannemann: ,,Ein Sanktionsmoratorium, wie es die Grünen fordern, ist dem Grunde nach eine Befürwortung der Sanktionen, auch wenn eine Entschärfung gefordert wird. Die geforderte Entschärfung der Sanktionen im Bereich der unter 25-jährigen sowie keine Sanktionen bei der Krankenversicherung, ist ein krampfhaftes Festhalten an der derzeitigen Bestrafungspraxis durch die Jobcenter. Rot-Grün will nicht einsehen, dass Hartz IV gescheitert ist."
Weiter lesen unter: http://www.inge-hannemann.de/nc/politik/aktuell/detail/zurueck/aktuell-9767515619/artikel/spd-und-cducsu-verweigern-weiterhin-verbesserung-im-sgb-ii/ (http://www.inge-hannemann.de/nc/politik/aktuell/detail/zurueck/aktuell-9767515619/artikel/spd-und-cducsu-verweigern-weiterhin-verbesserung-im-sgb-ii/)
In der Debatte um die Sanktionspraxis des Harz-IV-Systems wurden am 1. Oktober 2015 im Bundestag die Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Linke hatte in ihren beiden Anträgen vorgeschlagen, die Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen sowie eine sanktionsfreie Mindestsicherung einzuführen. Die Grünen forderten in ihrem Antrag ein Sanktionsmoratorium, also die Aussetzung der Sanktionen, bis zum Vorliegen einer wissenschaftlichen Analyse der Sanktionspraxis und darauf aufbauender Veränderungsempfehlungen.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/nur-die-linke-gegen-sanktionen-bei-hartz-iv-361730.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/nur-die-linke-gegen-sanktionen-bei-hartz-iv-361730.php)
Debatte im Bundestag (Dauer 57 Minuten) -->> Sanktionen bei Hartz IV und Sozialhilfe (https://www.youtube.com/watch?v=w-kSAbl_pck)
Zitat von: Meck am 01. Oktober 2015, 14:11:08
Jan Kaltofen, Geschäftsführer des Jobcenters Halle, hält dagegen, man brauche die Möglichkeit, die Gelder zu kürzen: "Ich halte es für wichtig, ich halte es für gesetzgeberisch auch logisch, so zu agieren. Und so lange, wie es dem geltenden Recht und Gesetz entspricht, werden wir es auch umsetzen.
So ein I :zensiert: Wenn er es umsetzen will, so lange es dem geltenden Recht und Gesetz entspricht, müsste er damit aufhören, da das GG ja was anderes sagt! EXISTENZMINIMUM!!! :wand:
Zitat von: Unwissender am 01. Oktober 2015, 15:01:31
So ein I :zensiert: Wenn er es umsetzen will, so lange es dem geltenden Recht und Gesetz entspricht, müsste er damit aufhören, da das GG ja was anderes sagt! EXISTENZMINIMUM!!! :wand:
Wer ist wer?
wie hoch ist das Exminimum beziffert in Euro?
ein 10 Jahre altes Thema, immer wieder.
So ein I :zensiert:Is noch GESCHMEICHELT :wand: :teuflisch:
So etwas kann nur jemand von sich geben, der davon profitiert! Pfui!!!! :teuflisch: :teuflisch:
Meinst du, der JC-Chef von Halle profitiert von Sanktionen?
Wie sollte das gehen?
Indem er einen Bonus erhält wenn genug Sanktionen verhängt wurden gegen Betroffene die Maßnahmen abgebrochen haben usw.
Ich dachte, dies sei allen bewußt:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-99311751.html
Überdies sanktionieren einige gerne, liegt in der Natur der Menschen.
Siehe Milgram- und Gefängnisexperimente.
Ja Eukalyptus, es ist eigentlich allen bewusst. Manche tun aber so als wüssten sie von nichts.
Man kennt das ja.
Zitat von: Gast38338 am 01. Oktober 2015, 15:15:22wie hoch ist das Exminimum beziffert in Euro?
ein 10 Jahre altes Thema, immer wieder.
Weisst du doch noch, oder ?
Oder ist das hier erlangte Wissen über die massgeblichen Verfassungsgerichtsurteile - mit neuem Namen verloren gegangen ?
Lt. der Linken nicht unter € 1050- sonst Armutsgefährdung.
Zitat von: Gast31139 am 01. Oktober 2015, 15:52:51
Ich dachte, dies sei allen bewußt:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-99311751.html
Überdies sanktionieren einige gerne, liegt in der Natur der Menschen.
Siehe Milgram- und Gefängnisexperimente.
@Eukalyptus danke für den Beitrag, den Bericht kannte ich noch nicht.
Zitat von: Unwissender am 01. Oktober 2015, 15:01:31
Wenn er es umsetzen will, so lange es dem geltenden Recht und Gesetz entspricht, müsste er damit aufhören, da das GG ja was anderes sagt! EXISTENZMINIMUM!!! :wand:
Nein, das ist unproblematisch. Bezogen auf den Regelbedarf liegt das Existenzminimum bei 70%. Wenn Sanktionen von mehr als 30% verhängt werden, gibt es die Möglichkeit ergänzender Sachleistungen. Und selbst wenn jemand zu 100% sanktioniert ist, kann er die Leistungsgewährung wieder herbeiführen. Wenn er sich bereit erklärt, seinen Pflichten künftig wieder nachzukommen, kann das Jobcenter wieder 40% Regelbedarf, die KdU und die Krankenversicherungsbeiträge leisten, über weitere 30% des Regelbedarfs können als ergänzende Sachleistungen erbracht werden. Sprich: Der Leistungsberechtigte hat es stets in der Hand, die Leistungsgewährung in Höhe des Existenzminimums herbeizuführen.
Fraktion DIE LINKE im Bundestag - aktueller Videobeitrag zum Thema -->> Katja Kipping, DIE LINKE: Grundrechte muss man sich nicht verdienen (https://www.youtube.com/watch?v=ccrOJt64SDo)
Inge Hannemann zum Thema -->>
SPD und CDU/CSU verweigern bis heute Verbesserungen im SGB II, in dem sie die heutigen Anträge im Bundestag (Drs. 18/1115 und 18/3549) Die Linke auf Abschaffung der Sanktionen ablehnen. Selbst zehn Jahre nach Einführung von Hartz IV hat es nicht einmal den Ansatz eines Umdenkens in den Koalitionsfraktionen gegeben.
Dazu erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion Hamburg Inge Hannemann: ,,Ein Sanktionsmoratorium, wie es die Grünen fordern, ist dem Grunde nach eine Befürwortung der Sanktionen, auch wenn eine Entschärfung gefordert wird. Die geforderte Entschärfung der Sanktionen im Bereich der unter 25-jährigen sowie keine Sanktionen bei der Krankenversicherung, ist ein krampfhaftes Festhalten an der derzeitigen Bestrafungspraxis durch die Jobcenter. Rot-Grün will nicht einsehen, dass Hartz IV gescheitert ist."
Weiter lesen unter: http://www.inge-hannemann.de/nc/politik/aktuell/detail/zurueck/aktuell-9767515619/artikel/spd-und-cducsu-verweigern-weiterhin-verbesserung-im-sgb-ii/ (http://www.inge-hannemann.de/nc/politik/aktuell/detail/zurueck/aktuell-9767515619/artikel/spd-und-cducsu-verweigern-weiterhin-verbesserung-im-sgb-ii/)
Zitat von: Gast37751 am 01. Oktober 2015, 21:05:25
Nein, das ist unproblematisch. Bezogen auf den Regelbedarf liegt das Existenzminimum bei 70%. Wenn Sanktionen von mehr als 30% verhängt werden, gibt es die Möglichkeit ergänzender Sachleistungen. Und selbst wenn jemand zu 100% sanktioniert ist, kann er die Leistungsgewährung wieder herbeiführen. Wenn er sich bereit erklärt, seinen Pflichten künftig wieder nachzukommen, kann das Jobcenter wieder 40% Regelbedarf, die KdU und die Krankenversicherungsbeiträge leisten, über weitere 30% des Regelbedarfs können als ergänzende Sachleistungen erbracht werden. Sprich: Der Leistungsberechtigte hat es stets in der Hand, die Leistungsgewährung in Höhe des Existenzminimums herbeizuführen.
So ein Quark! Wie soll man mit Gutscheinen (bei 100/70% Sanktion bzw. rgänzenden Sachleistungen) die Miete zahlen? Und was soll der Unsinn, das man es selber in der Hand hat, ob man sanktioniert wird oder nicht? Was, wenn Sachen von einem verlangt werden, die man nicht leisten kann und/oder die sanktionen willkürlich und rechtswidrig verhängt werden? Was hat man da selbst in der Hand? :wand:
@Martell schrieb:
Sprich: Der Leistungsberechtigte hat es stets in der Hand, die Leistungsgewährung in Höhe des Existenzminimums herbeizuführen.
Sprich: Der Leistungsberechtigte hat gefälligst seinem Herrn bedingungslos zu gehorchen. :wand:
Zitat von: Gast37751 am 01. Oktober 2015, 21:05:25Nein, das ist unproblematisch. Bezogen auf den Regelbedarf liegt das Existenzminimum bei 70%.
Diesen Irrglauben hat das BverfG mehrfach verneint.
Zuletzt 2014, hat es Regierung und BSG darüber belehrt, dass das Existenzminimum nicht nur die 70 % lebensnotwendige Bedarfe zu decken hat, sondern auch die 30 % Bedarfe für Teilhabe zu decken sind.
Und zwar so eindeutig, dass andere Interpretationen nicht mehr möglich sind.
wörtlich :
Zitat"Auch die in der Pauschale für den Regelbedarf enthaltenen Leistungen für soziokulturelle Bedarfe sind keine frei verfügbare Ausgleichsmasse, da diese Bedarfe ebenfalls existenzsichernd zu decken sind "
RN 118
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html
Im Übrigen beruft sich das BSG auch nicht mehr auf diese "veraltete" 70 % Deckung der Existenz, sondern meint jetzt (bzgl. Sanktionen) einen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Berechnung der Bedarfe zu erkennen.
Zitat von: Gast37751 am 01. Oktober 2015, 21:05:25Der Leistungsberechtigte hat es stets in der Hand, die Leistungsgewährung in Höhe des Existenzminimums herbeizuführen.
Na klar, es hat immer der LE Schuld an einer Leistungsminderung. :wand:
Schon mal daran gedacht, dass die vom SB erstellten Unterlagen (z. B. EinV-VA, Maßnahmezuweisung) aus denen sanktioniert wird, nicht den persönlichen Verhältnissen angepasst und/oder teilweise die darin enthaltenen Forderungen gar nicht erfüllt werden können und/oder völlig entgegen der geltenden Gesetzgebung/Rechtssprechung erlassen werden?
Wenn es so einfach ist, dann werde ich in Zukunft hier im Forum nur noch raten, dass sich der LE gefälligst an alle JC-Vorgaben zu halten hat und diese ausnahmslos zu erfüllen sind. Somit erspare ich mir dadurch viel Arbeit.
Ferner frage ich mich, warum dann die SG's so überlastet sind und zugleich mehr als die Hälfte der eingereichten Klagen zu Gunsten der LE geurteilt werden.
So hier mal zusammengefasst, was am 01.10.2015 im Bundestag los war und wie abgestimmt wurde.
https://www.youtube.com/watch?v=larUqYxwCLU&spfreload=10
http://www.katja-kipping.de/de/article/967.abstimmungsergebnis-zu-unserem-antrag-zur-abschaffung-aller-sanktionen-bei-den-grundsicherungen.html
Zitat von: Unwissender am 02. Oktober 2015, 09:53:18
So ein Quark! Wie soll man mit Gutscheinen (bei 100/70% Sanktion bzw. rgänzenden Sachleistungen) die Miete zahlen?
Nix Quark, Tatsache! Erst ab der dritten Verletzung einer Pflicht nach § 31 SGB II werden keine KdU mehr gezahlt. Und selbst wenn es soweit gekommen ist, kann der Betroffene die Leistungsgewährung wiederherstellen, indem er erklärt, seinen Pflichten wieder nachzukommen. Wie du siehst, bedarf es für die Mietzahlugn gar keiner Gutscheine.
Zitat von: Unwissender am 02. Oktober 2015, 09:53:18
Und was soll der Unsinn, das man es selber in der Hand hat, ob man sanktioniert wird oder nicht? Was, wenn Sachen von einem verlangt werden, die man nicht leisten kann und/oder die sanktionen willkürlich und rechtswidrig verhängt werden? Was hat man da selbst in der Hand? :wand:
Kein Unsinn, Tatsache! Wenn die Sanktion rechtswidrig ist, kann man sich ja problemlos gerichtlich dagegen wehren. Für eine rechtmäßige Sanktion wegen einer Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 SGB II müssen dem Betroffenen zuvor die Rechtsfolgen des Fehlverhaltens im Detail erklärt werden oder er muss diese bereits kennen. Voraussetzung ist danach, dass
wissentlich eine Pflichtverletzung begangen wird. Insofern hat es der Betroffene natürlich selbst in der Hand. Dasselbe gilt für die Wiederherstellung der Leistungsgewährung.
Zitat von: Gast2063 am 02. Oktober 2015, 10:54:40
Sprich: Der Leistungsberechtigte hat gefälligst seinem Herrn bedingungslos zu gehorchen. :wand:
Der Leistungsberechtigte hat die möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu unternehmen, um seine Bedürftigkeit zu beenden oder zu verringern.
Zitat von: Gast18959 am 02. Oktober 2015, 13:11:37
Diesen Irrglauben hat das BverfG mehrfach verneint.
Zuletzt 2014, hat es Regierung und BSG darüber belehrt, dass das Existenzminimum nicht nur die 70 % lebensnotwendige Bedarfe zu decken hat, sondern auch die 30 % Bedarfe für Teilhabe zu decken sind.
Und zwar so eindeutig, dass andere Interpretationen nicht mehr möglich sind.
Das ist falsch. Nirgendwo wird eine Aufteilung in 70% Existenz und 30% Teilhabe vorgenommen. Auch das BVerfG geht nicht davon aus. Allerdings macht der Gesetzgeber - dem laut BVerfG die Bemessung des Existenzminimums zukommt - in den §§ 31a Abs. 3 Satz 1, 43 Abs. 2 Satz 2 SGB II deutlich, dass er bezogen auf den Regelbedarf das Existenzminimum bei 70% verortet.
Zitat von: oldhoefi am 02. Oktober 2015, 15:30:31
Na klar, es hat immer der LE Schuld an einer Leistungsminderung. :wand:
Das ist die Voraussetzung einer Sanktion, ja.
Zitat von: oldhoefi am 02. Oktober 2015, 15:30:31
Schon mal daran gedacht, dass die vom SB erstellten Unterlagen (z. B. EinV-VA, Maßnahmezuweisung) aus denen sanktioniert wird, nicht den persönlichen Verhältnissen angepasst und/oder teilweise die darin enthaltenen Forderungen gar nicht erfüllt werden können und/oder völlig entgegen der geltenden Gesetzgebung/Rechtssprechung erlassen werden?
Dann wird es ja kein Problem sein, sich dagegen zu wehren.
Zitat von: oldhoefi am 02. Oktober 2015, 15:30:31
Ferner frage ich mich, warum dann die SG's so überlastet sind und zugleich mehr als die Hälfte der eingereichten Klagen zu Gunsten der LE geurteilt werden.
Weil in Sozialangelegenheiten die gerichtlichen Verfahren - im Gegensatz zur restlichen Gerichtsbarkeit - für beide Seiten kostenfrei sind, die Sozialgerichte im Vergleich zu den Verwaltungsgerichten sehr spendabel bei der Prozesskostenhilfe sind und der Gesetzgeber anstatt die Rechtsanwendung zu vereinfachen, diese mittels unbestimmter Rechtsbegriffe unnötig verkompliziert. Gerade im Bereich der Sanktionen fällt bei der Rechtsprechung auf, dass ein Großteil der stattgebenden Entscheidungen nicht darauf zurückzuführen ist, dass der Betroffene das ihm vom Jobcenter vorgeworfene Verhalten nicht an den Tag gelegt hätte, sondern dass die Rechtsfolgenbelehrung nicht individuell genug gewesen sein. Wie ein Richter das beurteilt, lässt sich im Vorwege nicht genau vorhersagen. Auch Ermessensentscheidungen sind ein Unsicherheitsfaktor. Die Behörde hat alle relevanten Umstände in die Entscheidung einzubeziehen. Was der eine für irrelevant hält, ist für den anderen ein unbedingt zu berücksichtigender Faktor. So kann der Ausgang eines Verfahrens viel zu viel einzig davon abhängen, welcher Kammer eines Sozialgerichts die Sache zugewiesen ist.
Zitat von: Andre1909 am 01. Oktober 2015, 15:50:32
Indem er einen Bonus erhält wenn genug Sanktionen verhängt wurden gegen Betroffene die Maßnahmen abgebrochen haben usw.
Solch eine Praxis führt zu Betrug am kunden, siehe Banken
Zitat von: Gast38171 am 03. Oktober 2015, 16:29:26
So hier mal zusammengefasst, was am 01.10.2015 im Bundestag los war und wie abgestimmt wurde.
Etwas anderes war nicht zu erwarten.
@mir reichts
wenn es so zu verstehen ist, daß bereits im von dir genannten BVerfG-Beschluß die 100% stets verfügbar sein müssen, macht doch dieser Leitsatz keinen Sinn.
Die Richtervorlage aus Gotha macht dann auch keinen Sinn.
Das Hungern von Boes evtl. nur für ihn selber.
Und die Abstimmung vorgestern im Bundestag erst recht nicht.
Leitsatz:
Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern. Ist die RN 118 doch anders zu verstehen? :scratch:
Zitat von: Gast38338 am 03. Oktober 2015, 18:12:11wenn es so zu verstehen ist, daß bereits im von dir genannten BVerfG-Beschluß die 100% stets verfügbar sein müssen, macht doch dieser Leitsatz keinen Sinn.
Wie verstehst du dieses denn ?
Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er
stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>; 91, 93 <112>; 99, 246 <261>; 120, 125 <155 und 166>). Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html, 137
Tja, welchen BVerfG-Text nehmen wir denn nun? neues Problem, oder was? meinst du mit STETS etwa monatlich?
und was wäre mit denen, die schon nach 2 Wochen "fertig haben"? Nochmal nachzahlen, oder was?
@mir reichts stellt auf 2014 ab, du auf 2010
im Leitsatz zum Beschluß von 2014 kommt das Wort "Ansparung" vor, sagt dir das was?
Zitat von: Gast38338 am 03. Oktober 2015, 21:05:13meinst du mit STETS etwa monatlich?
Da musst du das BVerfG fragen. Für mich bedeutet es das LEs niemals eine finanziellen Unterdeckung erfahren dürfen. Es war übrigens die erste Entscheidung des BVerfG vom 9. Februar 2010 zum RS. Danach hat die Besetzung des BVerfG ein wenig gewechselt. Kannst ja mal schauen wer von wem vorgeschlagen wurde! Ein Schelm der Böses vermutet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht, Senate
Zitat von: Gast38338 am 03. Oktober 2015, 21:05:13im Leitsatz zum Beschluß von 2014 kommt das Wort "Ansparung" vor, sagt dir das was?
Jupp, die Ansparungen sind nur nicht mehr möglich, da man vom RS die nicht übernommen Energiekosten, zu gering berechneten Bedarfe ( Fahrkarten , ect.) ausgleichen muss. Ansparungen aufgebraucht :schock: Und nun?
:offtopic: @Martell,
ich kann dankend auf Deine sinnfreien Ausführungen mir gegenüber verzichten. Diese habe ich weder nötig, noch habe ich DIR eine gezielte Frage gestellt.
Deshalb werde ich diese auch nicht weiter kommentieren, da ich wahrlich Sinnvolleres zu tun habe. :bye:
Zitat von: Gast37751 am 03. Oktober 2015, 17:19:18Das ist falsch. Nirgendwo wird eine Aufteilung in 70% Existenz und 30% Teilhabe vorgenommen. Auch das BVerfG geht nicht davon aus. Allerdings macht der Gesetzgeber - dem laut BVerfG die Bemessung des Existenzminimums zukommt - in den §§ 31a Abs. 3 Satz 1, 43 Abs. 2 Satz 2 SGB II deutlich, dass er bezogen auf den Regelbedarf das Existenzminimum bei 70% verortet.
Und wohl, war Regierung und BSG der Meinung man könne frei auf die Bedarfe für Teilhabe zurückgreifen um ungedeckte existenznotwendige Bedarfe "aufzufüllen".
Die Summe der Bedarfe für die Teilhabe (über 100 Euro) liegt etwa bei 30 %.
Rn 60
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=1266
Mit deiner beim DRB abgeschriebenen Auslegung der "70%" Regelleistung kannst du hier Niemanden beeindrucken.
Denn
erstens, hat das BfervG 2010 dem "Gesetzgeber" oktroyiert, die bedarfsrelevanten Positionen zu ermitteln und
zweitens, den Leistungsanspruch in Tatbestand und Rechtsfolge zu konkretisieren.
Dies hat der Gesetzgeber mit dem RBEG vollzogen und das Minimum nach der Bedarfsermittlung festgeschrieben.
http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/BJNR045310011.html
Jegliche Sanktion in dieses errechnete Minimum ergibt zwangsläufig eine Unterdeckung der festgestellten Bedarfe.
Sanktionen in jetziger Form widersprechen der Vorgabe das Minimum berechnen zu müssen, sie können daher nicht grundrechtskonform sein.
So jedenfalls das BverfG 2010 :
RN 221
Zitat"Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig."
http://openjur.de/u/174738.html
Ausserdem solltest du dieses Urteil nochmal genauer lesen :
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010
Zum Beispiel RN 112
Zitat"c) Dass die Höhe der Geldleistungen evident unzureichend ist, zeigt sich beispielsweise an den Leistungen für einen erwachsenen Haushaltsvorstand im Vergleich mit der aktuellen Leistungshöhe des allgemeinen Fürsorgerechts des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Zwar sind die Leistungen angesichts der unterschiedlichen Regelungsstruktur nicht unmittelbar vergleichbar. Doch offenbart ein erheblicher Abstand von einem Drittel zu Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, deren Höhe erst in jüngster Zeit zur Sicherung des Existenzminimums bestimmt wurde (......, ein Defizit in der Sicherung der menschenwürdigen Existenz. "
Somit dürfte klar werden, dass 70 % des Minimums im SGB II-Bereich ebenfalls "evident unzureichend" und deshalb verfassungswidrig sind.
Zitat von: Gast37751 am 03. Oktober 2015, 17:19:18
Zitat von: Unwissender am 02. Oktober 2015, 09:53:18
So ein Quark! Wie soll man mit Gutscheinen (bei 100/70% Sanktion bzw. rgänzenden Sachleistungen) die Miete zahlen?
Nix Quark, Tatsache! Erst ab der dritten Verletzung einer Pflicht nach § 31 SGB II werden keine KdU mehr gezahlt. Und selbst wenn es soweit gekommen ist, kann der Betroffene die Leistungsgewährung wiederherstellen, indem er erklärt, seinen Pflichten wieder nachzukommen.
Wobei es sich aber nach § 31a SGB II um eine "Kann"-Regelung handelt, die Leistungsgewährung also keineswegs sicher ist.
Zitat von: Gast37751 am 03. Oktober 2015, 17:19:18
Zitat von: Unwissender am 02. Oktober 2015, 09:53:18
Und was soll der Unsinn, das man es selber in der Hand hat, ob man sanktioniert wird oder nicht? Was, wenn Sachen von einem verlangt werden, die man nicht leisten kann und/oder die sanktionen willkürlich und rechtswidrig verhängt werden? Was hat man da selbst in der Hand? :wand:
Kein Unsinn, Tatsache! Wenn die Sanktion rechtswidrig ist, kann man sich ja problemlos gerichtlich dagegen wehren.
Und wie lange dauert das?
Nur zur Erinnerung:
Die Sanktion wird sofort vollstreckt, das Geld fehlt also bereits wenn man versucht sich zu wehren.
Zitat von: Gast37751 am 03. Oktober 2015, 17:19:18
Zitat von: Gast18959 am 02. Oktober 2015, 13:11:37
Diesen Irrglauben hat das BverfG mehrfach verneint.
Zuletzt 2014, hat es Regierung und BSG darüber belehrt, dass das Existenzminimum nicht nur die 70 % lebensnotwendige Bedarfe zu decken hat, sondern auch die 30 % Bedarfe für Teilhabe zu decken sind.
Und zwar so eindeutig, dass andere Interpretationen nicht mehr möglich sind.
Das ist falsch. Nirgendwo wird eine Aufteilung in 70% Existenz und 30% Teilhabe vorgenommen. Auch das BVerfG geht nicht davon aus. Allerdings macht der Gesetzgeber - dem laut BVerfG die Bemessung des Existenzminimums zukommt - in den §§ 31a Abs. 3 Satz 1, 43 Abs. 2 Satz 2 SGB II deutlich, dass er bezogen auf den Regelbedarf das Existenzminimum bei 70% verortet.
Mit Urteil vom 18.07.2012 hat das BVerfG die Leistungen nach dem AsylbLG als evident unzureichend angesehen, weil diese etwa ein Drittel unter dem Hartz-IV-Regelsatz lagen. Hat der Gesetzgeber da irgendwas nicht mitbekommen?
Zitatc) Dass die Höhe der Geldleistungen evident unzureichend ist, zeigt sich beispielsweise an den Leistungen für einen erwachsenen Haushaltsvorstand im Vergleich mit der aktuellen Leistungshöhe des allgemeinen Fürsorgerechts des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Zwar sind die Leistungen angesichts der unterschiedlichen Regelungsstruktur nicht unmittelbar vergleichbar. Doch offenbart ein erheblicher Abstand von einem Drittel zu Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, deren Höhe erst in jüngster Zeit zur Sicherung des Existenzminimums bestimmt wurde (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 26. Oktober 2010, BTDrucks 17/3404, S. 1 unter A.), ein Defizit in der Sicherung der menschenwürdigen Existenz.
BVerfG, 1 BvL 10/10, Rz. 112
In der Debatte um die Sanktionspraxis des Harz-IV-Systems wurden am 1. Oktober 2015 im Bundestag die Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Linke hatte in ihren beiden Anträgen vorgeschlagen, die Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen sowie eine sanktionsfreie Mindestsicherung einzuführen. Die Grünen forderten in ihrem Antrag ein Sanktionsmoratorium, also die Aussetzung der Sanktionen, bis zum Vorliegen einer wissenschaftlichen Analyse der Sanktionspraxis und darauf aufbauender Veränderungsempfehlungen.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/nur-die-linke-gegen-sanktionen-bei-hartz-iv-361730.php
Debatte im Bundestag (Dauer 57 Minuten) -->> Sanktionen bei Hartz IV und Sozialhilfe (https://www.youtube.com/watch?v=w-kSAbl_pck)
SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow (http://www.marco-buelow.de/neuigkeiten/meldung/artikel/2015/oktober/sanktionsrecht-bei-hartz-iv-entschaerfen-und-grundlegend-umbauen.html)
LG Hexe
Gab es dazu eine namentliche Abstimmung? Oder vllt. sonstwie eine verlässliche Möglichkeit raus zu bekommen wie evtl. mein zuständige/R Bundestagsabgeordnete/R abgestimmt hat?
Kannst du hier nachschauen:
Antrag Die Linke
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik
Antrag die Grünen
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik
Im Beitrag #18 von @LadyMiou war das da (http://www.katja-kipping.de/de/article/967.abstimmungsergebnis-zu-unserem-antrag-zur-abschaffung-aller-sanktionen-bei-den-grundsicherungen.html) verlinkt, da gibts ein pdf, wo man alle Abstimmungsergebnisse nach Partei und Namen (alphabetisch sortiert) rauslesen kann...
War das gemeint?
MfG
Joho- dank an euch :sehrgut:
Hungern als »Rechtsfolge« (http://www.jungewelt.de/2015/10-05/030.php)
LG Hexe
Erst das:
ZitatSanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger auf dem Prüfstand - "Menschenunwürdige Bestrafung"
Die Nationale Armutskonferenz fordert, die Sanktionen der Jobcenter gegen Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Das ist am Donnerstag auch Thema im Bundestag. Michaela Hofmann von der Kölner Caritas zu den Gründen der Forderung nach Abschaffung der Strafen.
-->> http://www.domradio.de/themen/caritas/2015-09-30/sanktionen-gegen-hartz-iv-empfaenger-auf-dem-pruefstand
Und nun das:
Die Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher müssen reformiert werden. ,,Ein Zuhause zu haben und im Krankheitsfall abgesichert zu sein, ist für alle Menschen existenziell. Dies darf nicht durch die Sanktionspraxis gefährdet werden", so Caritas-Präsident Neher. Er fordert außerdem eine Abschaffung von Sanktionen, die nur Jugendliche betreffen.Deutlich stärker als Erwachsene werden derzeit Jugendliche unter 25 Jahren sanktioniert. Ihnen können im schlimmsten Fall alle Leistungen im Hartz-IV-Bezug gestrichen werden. Diese Verschärfungen bei den Sanktionierungen müssen dringend abgeschafft werden. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die betroffenen Jugendlichen mitunter aufgrund der rigiden Sanktionierung den Kontakt zum Jobcenter abbrechen. "Damit geht der Kontakt zu jungen Menschen verloren, die in besonderer Weise Unterstützung brauchen. Dann müssen mühsam wieder durch die öffentlichen Hilfesysteme Kontakte und Vertrauen aufgebaut werden", kritisiert Neher. -->> http://www.caritas.de/fuerprofis/presse/pressemeldungen/hartz-iv-sanktionen-duerfen-nicht-existe
Max Uthoff über HartzIV (https://www.youtube.com/watch?v=8JBzzSUDY0s)
LG Hexe
Danke @ Hexe für den YouTube Beitrag, das ist echt genial
ja..das hatt was..man müste alle dieser smarotzer politiker in einem raum stecken..und denen das in entlosschleife vorspielen..tagelang.. :sehrgut:
So lange in Deutschland die CDU und SPD Regiert wird sich nichts zum guten wenden.
Aber bis 2017 wird der Deutsche Michel wider die Mutti wählen.
Warum? Naa einfach weil der Deutsche Michel schnell vergisst.
Die Forderung nach Abschaffung von Sanktionen und Leistungseinschränkungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) steht im Mittelpunkt einer einstündigen Debatte am Freitag, 29. April 2016, ab 11.10 Uhr. Grundlage dafür ist aber weder ein Antrag der Bundestagsfraktionen noch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Thematisiert werden die ALG-II-Sanktionen (,,Hartz-IV-Sanktionen") durch eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (18/8092 (http://dip.bundestag.de/btd/18/080/1808092.pdf)), der sich mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion für den Abschluss der insgesamt 103 in diese Richtung gehenden Petitionsverfahren ausspricht und damit gegen eine Weiterleitung an die Bundesregierung.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de (http://www.bundestag.de) und auf mobilen Endgeräten übertragen.
-->> https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw17-ak-algii/419680 (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw17-ak-algii/419680)
-->> Katja Kipping zur Petition von Inge Hannemann zur Abschaffung des Sanktionsregimes bei Hartz IV Thema im Bundestag (https://www.youtube.com/watch?v=k4UP392DKRU)
-->> Katja Kipping (Die Linke) gegen Hartz 4- Reform/Sanktionen: "Hartz 4 gehört abgeschafft" (https://www.youtube.com/watch?v=eK_VOfj16Q8)
Zitat von: Ecki07 am 27. Mai 2015, 22:54:08
Glaubt Ihr wirklich, dass Richter über das Recht entscheiden?
Aber sicher. Und Ordnungsamt räumt mir die Wohnung auf :grins:
Bin mal gespannt wo das hinführt und wann wir wohl mal den Betrag erreichen, der irgendwann vor langer, langer Zeit mal vorgeschlagen wurde von der Expertengruppe Hartz4
keine Chance wir müssen uns als EU Partner nach unten Orentieren so wie bei den Löhnen, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
Zitat von: Gast40356 am 09. Mai 2016, 21:52:23
Bin mal gespannt wo das hinführt und wann wir wohl mal den Betrag erreichen, der irgendwann vor langer, langer Zeit mal vorgeschlagen wurde von der Expertengruppe Hartz4
Nach den bisherigen Erhöhungen dürfte das schätzungsweise 2040 der Fall sein. :flag:
Beschluss vom 06. Mai 2016 1 BvL 7/15
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha festgestellt. Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle betrifft die Minderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgrund von Pflichtverletzungen der leistungsberechtigten Person. Das Vorlagegericht war der Auffassung, dass die Sanktionsregelung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1, Art. 12 Abs.1 GG sowie mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbar sei. Der Vorlagebeschluss entspricht jedoch nur teilweise den Begründungsanforderungen. Er wirft zwar durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf. Doch setzt er sich nicht hinreichend damit auseinander, ob diese auch entscheidungserheblich sind, da unklar ist, ob die Rechtsfolgenbelehrungen zu den Sanktionsbescheiden den gesetzlichen Anforderungen genügen. Wären die angegriffenen Bescheide bereits aufgrund fehlerhafter Rechtsfolgenbelehrungen rechtswidrig, käme es auf die Verfassungsgemäßheit der ihnen zugrunde liegenden Normen nicht mehr an.
-->> http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-031.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-031.html)
-->> http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/lk20160506_1bvl000715.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/lk20160506_1bvl000715.html)
Leistungskürzungen für Arbeitslose - Karlsruhe entscheidet nicht über Hartz-IV-Sanktionen.
Die Frage, ob Leistungskürzungen Hartz-IV-Empfänger in ihren Grundrechten verletzen, bleibt vorerst ungeklärt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mit einem veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Vorlage des Sozialgerichts Gotha aus formalen Gründen als unzulässig ab. Damit wird es keine Entscheidung in der Sache geben - obwohl die Vorlage "durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen" aufwirft, wie es in der Begründung der Richter heißt.
Die Sanktionen drohen Hartz-IV-Beziehern etwa, wenn sie ein zumutbares Jobangebot ausschlagen oder ihren Meldepflichten nicht nachkommen. Das Gothaer Gericht hatte über die Klage eines Arbeitslosen zu entscheiden, dem das Jobcenter Erfurt 2014 seine Leistungen zunächst vorübergehend um 30 Prozent des Regelsatzes von damals 391 Euro und später noch einmal um 60 Prozent gekürzt hatte.
-->> http://www.n-tv.de/ticker/Karlsruhe-entscheidet-nicht-ueber-Hartz-IV-Sanktionen-article17837596.html
Nachzulesen unter: Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen (http://hartz.info/index.php?topic=91657.msg1085248#msg1085248)
Leistungskürzungen für Arbeitslose - Karlsruhe entscheidet nicht über Hartz-IV-Sanktionen.
Die Frage, ob Leistungskürzungen Hartz-IV-Empfänger in ihren Grundrechten verletzen, bleibt vorerst ungeklärt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mit einem veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Vorlage des Sozialgerichts Gotha aus formalen Gründen als unzulässig ab. Damit wird es keine Entscheidung in der Sache geben - obwohl die Vorlage "durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen" aufwirft, wie es in der Begründung der Richter heißt.
Die Sanktionen drohen Hartz-IV-Beziehern etwa, wenn sie ein zumutbares Jobangebot ausschlagen oder ihren Meldepflichten nicht nachkommen. Das Gothaer Gericht hatte über die Klage eines Arbeitslosen zu entscheiden, dem das Jobcenter Erfurt 2014 seine Leistungen zunächst vorübergehend um 30 Prozent des Regelsatzes von damals 391 Euro und später noch einmal um 60 Prozent gekürzt hatte.
-->> http://www.n-tv.de/ticker/Karlsruhe-entscheidet-nicht-ueber-Hartz-IV-Sanktionen-article17837596.html (http://www.n-tv.de/ticker/Karlsruhe-entscheidet-nicht-ueber-Hartz-IV-Sanktionen-article17837596.html)
Bundesverfassungsgericht lehnt Vorlage des Sozialgerichts Gotha ab
Karlsruhe (jur). Jobcenter dürfen Hartz-IV-Bezieher jedenfalls vorerst weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen bestrafen und das Arbeitslosengeld II bis auf null Euro kürzen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Donnerstag, 2. Juni 2016, veröffentlichten Beschluss eine Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen, welches die Sanktionsregelungen für verfassungswidrig hielt (Az.: 1 BvL 7/15). Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts sind aber noch ,,einige" Verfassungsbeschwerden einzelner Personen zu den Hartz-IV-Sanktionen anhängig. Wann darüber entschieden wird, sei aber unklar.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-duerfen-weiter-sanktionieren.php
Nur weil sich das SG mit der Rechtmäßigkeit der RFB nicht ausführlich genug beschäftigt hat?
Wen will das BVerfG denn damit blenden?
Das BVerfG will sich mit der Frage nicht auseinandersetzen, das hat rein politische Gründe.
Die Begründung für diese Ablehnung ist mehr als fragwürdig, die stinkt zum Himmel!
Die Entscheidung des BVerfG überrascht doch nicht wirklich:
"Obwohl sich von den juristischen Befürwortern der generellen Verfassungswidrigkeit auffallend viele der Partei der LINKEN zurechnen, wird das Verfahren von einer viel breiteren Öffentlichkeit begleitet. Es richten sich sehr viele Hoffnungen aus der Erwerbslosenbewegung auf diese Entscheidung, viele sind sich schon vorab einig, dass alle Sanktionen verfassungswidrig seien - und das sei nur deshalb noch nicht umgesetzt, weil die Frage wegen uneinsichtiger, opportunistischer oder feiger Juristen und vor allem Richter noch nicht den Weg zum Bundesverfassungsgericht gefunden habe. Jede Kürzung von Leistungen ein juristischer Verfassungsbruch - so lauten durchaus verbreitete Überzeugungen in Internetforen. Konsequent werden Musterwidersprüche und Vorlagen für Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X empfohlen. Verfassungswidrig war dann ja die gesamte Praxis der letzten zehn Jahre oder gar - wenn man die Sozialhilfezeit dazu nimmt - der letzten 50 Jahre.
Die Anhänger von bedingungslosem Grundeinkommen sehen sich ihrem Ziel der Umstrukturierung des Sozialstaates damit auch einen guten Schritt näher. Bliebe doch nach einer positiven Entscheidung nur noch die ungeliebte Einkommens- und Vermögensprüfung und die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Grundsicherung abzuschaffen."
aus Helga Spindler, Mit Hilfe des Verfassungsgerichts Mitwirkungsobliegenheiten abschaffen? Zum Vorlagebeschluss des SG Gotha zur grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit von Sanktionen, info also, Heft 5/2015
Im Übrigen befasst sich der Artikel auch mit dem möglichen Folgen der Entscheidung des BVerfG
a) Angenommen, das Verfahren geht im Sinne seiner Betreiber erfolgreich aus
b) Angenommen, das Verfahren geht im Sinne seiner Betreiber erfolglos aus
Nicht nur lesenswert ... setzt allerdings eine sachliche und realistische Einstellung zum Thema voraus ...
LTO - Recht hat sich auch damit beschäftigt und eine Einschätzung dazu abgegeben:
Unzulässig, aber "gewichtige verfassungsrechtliche Fragen" (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-1bvl715-existenz-minimum-hartz-iv-arbeitslosengeld-vorlage/)
Zitat von: Orakel am 02. Juni 2016, 17:56:06
Die Entscheidung des BVerfG überrascht doch nicht wirklich:...
welche Entscheidung denn ? Die haben doch gar nix "in der Sache" entschieden. Die haben sich um die Entscheidung gedrückt !
"... hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof,
den Richter Masing
und die Richterin Baer
gemäß § 81a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 6. Mai 2016 einstimmig beschlossen:
Die Vorlage ist unzulässig."
Natürlich ist das eine Entscheidung!
Und zur Sache musste das Gericht nicht entscheiden:
"Die Vorlage ist unzulässig, weil sie nicht den Darlegungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt." (BVerfG, Beschluss vom 06. Mai 2016, Az. 1 BvL 7/15, Rn. 13)
Zitat von: Orakel am 02. Juni 2016, 20:16:05Natürlich ist das eine Entscheidung!
.....
Und zur Sache musste das Gericht nicht entscheiden:
:mocking:
Das ist doch kein Wunder, wenn man sich mal vor Augen führt, wer die Verfassungsrichter wie wählt.
Du willst doch nicht ernsthaft die Unabhängigkeit der Richter in Frage stellen?
Wenn sie "falsch" entscheiden?
Selbstverständlich!
Hier mal ein paar klare Worte zum Thema!
http://www.sozialticker.com/der-spruch-des-tages-02-06-2016/
Klare Worte??? Ich erspare mir jeden Kommentar!
Rein rhetorische Frage, ich erwarte keine Antwort: Weshalb kritisiert eigentlich niemand den Richter, der diese unzulässige Beschlussvorlage zu verantworten hat?
Und nur mal so am Rande: Der ehemals Vorsitzende Richter am Sozialgericht Gotha, Jens Petermann, wurde im September 2015 vom Landtag Thüringens zum Richter am Verfassungsgerichtshof Thüringens gewählt ...
Dass die herrschenden Parteien mit Vorliebe ihre eigenen Spezis in die Verfassungsgerichte bringen, das ist doch ein alter Hut und nichts besonderes. Das machen die CDU/CSU und SPD überall dort genau so, wo sie an der Regierung sind. Je länger eine Partei durchregiert, desto mehr Leute mit dem eigenen Parteibuch landen dort.
Und zur Unabhängigkeit der Verfassungsrichter - auf dem Papier mag diese gegeben sein, was aber nichts daran ändert, dass auch die Verfassungsrichter einen gewissen politischen Hintergrund haben und damit einem gewissen politischen Lager zuzuordnen sind. Und das schlägt scih dann natürlich auch in der Urteilsfindung häufig nieder.
Es zeigt sich einmal mehr, dass die Gerichtsbarkeit in dem Bereich extrem undurchlässig ist und man da von einem Rechtsstaat nicht mehr ausgehen kann, da dieser ganze Mist inzwischen im Jahr 12 nach wie vor Bestand hat und ab August noch schlimmer wird!
Warum niemand den Richter kritisiert, der diese Beschlussvorlage zu verantworten hat, ist einfach: weil er in 10 Jahren Hartz IV wohl der Erste war, der das überhaupt nach Karlsruhe zur Überprüfung weiter reichte.
Und die Begründung der Karlsruher Richter ist ein schlechter Witz, weil die meisten RFBs rechtsfehlerhaft erstellt sind, damit tendenziell rechtswidrig und man sich so prima dahinter verstecken kann, ob die dahinter liegenden Normen nun verfassungsgemäß sind oder nicht. Man findet, wenn man will, immer einen Grund, warum es nicht geht, und gerade das ist eine Totschlagargumentation der Sonderklasse.
Das zeigt doch vielmehr nur, dass zumindest dieser Senat sich in Wirklichkeit mit der Frage aus politischer Motivation nicht auseinandersetzen will, da bin ich ganz bei Ottokar.
O.k., dann noch einmal Helga Spindler (Quelle unter Antwort #538):
"Von einer Darstellung der weiteren Vorlagebegründung kann hier abgesehen werden, denn spätestens ab Seite 11 des Beschlusses wird wortwörtlich bis in die einzelnen Gliederungszeichen und Zitate und nur geringfügig ergänzt durch zwischenzeitlich entschiedene Verfahren der Wortlaut eines "Antrages auf Richtervorlage" übernommen, den die Bürgerinitiative Grundeinkommen im Juli 2013 ins Netz gestellt hat und mit der die Gerichte "geflutet" werden sollten. Es muss nicht von vornherein falsch sein, die Vorlage einer Interessengruppe zu übernehmen, das passiert schließlich auch in der Politik und spricht nicht grundsätzlich gegen die Qualität der Argumentation, aber nachgewiesen werden sollte dieser Hintergrund schon. Er begründet zumindest die Gefahr, dass manche der zitierten Autoren vielleicht nicht differenziert genug für eine Argumentation vereinnahmt werden, die sie so in ihrer Gesamtheit nicht tragen würden.
Zu kritisieren ist auch, dass es die Kammer an einer Auseinandersetzung mit Argumenten fehlen lässt die sowohl rechtlich als auch sozialpolitisch für die grundsätzliche Zulässigkeit von Sanktionen sprechen. Dementsprechend werden auch nach dem Juli 2013, entgegenstehende Abhandlungen wie etwa die von Uwe Berlit und eine umfangreiche Expertise nicht wahrgenommen.
Ob es angesichts des Sachverhaltes auch noch sinnvoll war, aus der Richtervorlage den Verstoß gegen Art. 12 GG zu übernehmen, bleibt dahingestellt. Nicht jede mangelnde Realisierungsmöglichkeit eines Berufswunsches ist zugleich auch eine Verletzung der Berufswahlfreiheit. Da könnten sich Millionen Arbeitnehmer n das Bundesverfassungsgericht wenden."
Und auch dies noch einmal:
Zitat von: Orakel am 02. Juni 2016, 17:56:06
Die Entscheidung des BVerfG überrascht doch nicht wirklich
Zitat von: Ottokar am 02. Juni 2016, 16:59:08Das BVerfG will sich mit der Frage nicht auseinandersetzen, das hat rein politische Gründe.
Die Begründung für diese Ablehnung ist mehr als fragwürdig, die stinkt zum Himm
Zitat von: MagnaCharta am 03. Juni 2016, 07:52:24Das zeigt doch vielmehr nur, dass zumindest dieser Senat sich in Wirklichkeit mit der Frage aus politischer Motivation nicht auseinandersetzen will, da bin ich ganz bei Ottokar.
:yes: :yes: :yes: :teuflisch:
Zitat von: MagnaCharta am 03. Juni 2016, 07:52:24
Und zur Unabhängigkeit der Verfassungsrichter - auf dem Papier mag diese gegeben sein, was aber nichts daran ändert, dass auch die Verfassungsrichter einen gewissen politischen Hintergrund haben und damit einem gewissen politischen Lager zuzuordnen sind. Und das schlägt scih dann natürlich auch in der Urteilsfindung häufig nieder.
Die Art und Weist wie BVerfG-Richter ins Amt kommen, ist zumindest anrüchig. Wirklich 100% unabhängig können die damit nicht sein.
Zitat von: MagnaCharta am 03. Juni 2016, 07:52:24
Das zeigt doch vielmehr nur, dass zumindest dieser Senat sich in Wirklichkeit mit der Frage aus politischer Motivation nicht auseinandersetzen will, da bin ich ganz bei Ottokar.
Das war nicht mal der ganze Senat, nur eine Kammerentscheidung.
Zitat von: Gast26342 am 03. Juni 2016, 12:55:41
Das war nicht mal der ganze Senat, nur eine Kammerentscheidung.
Na und???
Schau mal in § 81a BVerfGG
Noch ergänzend der Artikel auf gegen-hartz.de -->>
Bundesverfassungsgericht lehnt Vorlage des Sozialgerichts Gotha ab
Karlsruhe (jur). Jobcenter dürfen Hartz-IV-Bezieher jedenfalls vorerst weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen bestrafen und das Arbeitslosengeld II bis auf null Euro kürzen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Donnerstag, 2. Juni 2016, veröffentlichten Beschluss eine Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen, welches die Sanktionsregelungen für verfassungswidrig hielt (Az.: 1 BvL 7/15). Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts sind aber noch ,,einige" Verfassungsbeschwerden einzelner Personen zu den Hartz-IV-Sanktionen anhängig. Wann darüber entschieden wird, sei aber unklar.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-duerfen-weiter-sanktionieren.php
Elf Jahren hat es gedauert bis die umstrittenen Sanktionsparagrafen des Sozialgesetzbuch II, besser bekannt unter dem Namen Hartz IV, zur verfassungsrechtlichen Prüfung beim Bundesverfassungsgericht angekommen waren.
Den Vorlagebeschluss S 15 AS 5157/14 erarbeitete Richter Jens Petermann von der 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha. In mündlicher Verhandlung am 26. Mai 2015 hatten die ehrenamtlichen Richter Rutenbeck und Schieck mit entschieden das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
In einer Pressemitteilung des BVerfG vom 02.06.2016 wurde nun mitgeteilt, dass der Vorlagebeschluss zur Verfassungswidrigkeit von ALG II-Sanktionen als unzulässig abgewiesen wurde.
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/vorlagebeschluss-zur-verfassungswidrigkeit-von-alg-ii-sanktionen-als-unzulaessig-abgewiesen-d663845.html (http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/vorlagebeschluss-zur-verfassungswidrigkeit-von-alg-ii-sanktionen-als-unzulaessig-abgewiesen-d663845.html)
Thema wurde hier mit eingefügt. LG Meck
Zitat von: MagnaCharta am 03. Juni 2016, 07:52:24
Und zur Unabhängigkeit der Verfassungsrichter - auf dem Papier mag diese gegeben sein, was aber nichts daran ändert, dass auch die Verfassungsrichter einen gewissen politischen Hintergrund haben und damit einem gewissen politischen Lager zuzuordnen sind. Und das schlägt scih dann natürlich auch in der Urteilsfindung häufig nieder.
Kann man das an Entscheidungen des BVerfG näher belegen oder ist das einfach eine pauschale Behauptung?
Ehrlich gesagt habe ich nichts anderes erwartet, als das diese Richtervorlage des SG Gotha vom BVerfG abgeschmettert wird – die Gründe einmal dahingestellt.
Zitat von: Meck am 02. Juni 2016, 14:02:46Unzulässigkeit einer Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha festgestellt
Da hat wohl der SG-Richter seine Hausaufgaben nicht gründlich gemacht.
mein Fazit --> viel Lärm um nichts...
Zitat von: oldhoefi am 03. Juni 2016, 23:20:57Da hat wohl der SG-Richter seine Hausaufgaben nicht gründlich gemacht.
Sehe ich anders, der Gothaer Richter betont in seiner Vorlage ausdrücklich :
Zitat5. ......
b) Keine Rechtswidrigkeit der Bescheide aus anderen Gründen
Die durch den Beklagten erlassenen Leistungskürzungen nach § 31a SGB II
sind nicht bereits aus anderen Gründen rechtswidrig bzw. nichtig.
Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31a i.V.m. § 31 SGB II liegen vor.
Insoweit wird auf die obigen Ausführungen zum Sachverhalt Bezug genommen.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Gotha&Datum=26.05.2015&Aktenzeichen=S%2015%20AS%205157/14
Dazu das BVerfG :
Zitatb) Es fehlt jedoch an einer hinreichenden Begründung, warum die Verfassungswidrigkeit der §§ 31 ff. SGB II in diesem Verfahren entscheidungserheblich sein soll. Dem Vorlagebeschluss ist nicht hinreichend nachvollziehbar zu entnehmen, ob die Rechtsfolgenbelehrungen zu den hier in Rede stehenden Sanktionsbescheiden den gesetzlichen Anforderungen des § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II genügen, obwohl Ausführungen hierzu geboten sind. Fehlte es bereits an dieser Tatbestandsvoraussetzung für eine Sanktion, wären die angegriffenen Bescheide rechtswidrig und es käme auf die Verfassungsgemäßheit der ihnen zugrunde liegenden Normen entscheidungserheblich nicht mehr an.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/lk20160506_1bvl000715.html
Hatten wohl ihre Lesebrille nicht dabei die Herren Verfassungsrichter.
Bewirb dich doch einfach beim Bundesverfassungsgericht als Lesebrillenbeauftragter, damit solche gravierenden Lesefehler in Zukunft ausgeschlossen sind ...
Das ist kein Lesefehler, das ist eine Begründung, die sachlich nicht anfechtbar ist, da sie unsachlich (unkonkret) ist.
Selbst wenn sich der Vorlagebeschluss 2 Seiten lang mit der RFB beschäftigt hätte, würde die Begründung des BVerfG noch greifen, eben weil sie unsachlich ist.
Zitat von: Orakel am 04. Juni 2016, 06:00:03Bewirb dich doch einfach beim Bundesverfassungsgericht als Lesebrillenbeauftragter, damit solche gravierenden Lesefehler in Zukunft ausgeschlossen sind ...
Gäähhn
Viel interessanter finde ich wie das Ganze jetzt weitergeht.
Der Gothaer Richter wird, wenn er nun feststellt, dass die Rechtsfolgebelehrung den gesetzlichen Vorgaben genügt oder der Betroffene die Rechtsfolgen kannte, die Vorlage erneut nach Karlsruhe tragen müssen.
Seine Fragen wurden ja nicht beantwortet, seine Überzeugung über die Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Rechtsnormen nicht widerlegt.
Interessant auch das hier vom BVerfG:
bb
Zitat....
Richtigkeit und Verständlichkeit der laut Verwaltungsakte dem Eingliederungsverwaltungsakt beigefügten Belehrung können in Zweifel gezogen werden, da sie primär über die Minderung in Höhe von 30 % bei erstmaligem Verstoß informiert und auf die Folgen eines wiederholten Verstoßes nur ,,vorsorglich" hinweist. ....
Ist das nicht die Aufgabe einer Belehrung - zu informieren und vorsorglich hinweisen ?
Und weiter :
ZitatDaraus ergibt sich nicht, dass das Jobcenter zu diesem Zeitpunkt bereits von einem ersten sanktionierten Pflichtenverstoß ausging und nun ein Verstoß gegen die Pflichten im Eingliederungsverwaltungsakt (als wiederholte Pflichtverletzung) eine Absenkung der Leistungen in Höhe von 60 % des maßgebenden Regelbedarfs zur Folge hat. Darüber hinaus werden allgemein ,,mit Ihnen vereinbarte" Pflichten erwähnt, obwohl es sich um einseitig durch Verwaltungsakt auferlegte Pflichten handelt.
Heisst das jetzt, dass alle Rechtsfolgebelehrungen die nicht den konkreten Einzelfall benennen und sich nicht ausdrücklich auf Form und Inhalt von EinV. bzw. EinV-VA beziehen, unwirksam, die folgenden Minderungsbescheide somit rechtswidrig sind ?
Das BVerfG wird sich durch Vorlage erneut mit der Existenzsicherung beschäftigen müssen.
Diesmal mit § 7 Abs. 1 u. 5 SGB II
Beschluss 3. Kammer des Sozialgerichts Mainz am 18. April 2016
S 3 AS 149/16
http://www.sozialrecht-rosenow.de/files/roland-rosenow/Entscheidungen/SG_Mainz,_18.04.2016,_S_3_AS_149-16.pdf
Die ersten 100 Seiten verursachen bei Ungeübten wie mir etwas Augenweh aber danach wird´s richtig interessant.
Kleines Leckerlie :
ZitatDie Unverfügbarkeit des Grundrechts ist insbesondere nicht durch den Verweis auf ein gleichfalls aus der Menschenwürde abgeleitetes Prinzip der Selbstverantwortlichkeit zu relativieren (in diese Richtung Görisch, NZS 2011, S. 648; Berlit,
info also 2013, S. 200; vgl. auch Louven, SGb 2008, S. 582; SG Reutlingen, Urteil vom 23.03.2016 – S 4 AS 114/14 – Rn. 44; weitere Nachweise bei Kempny/Krüger, SGb 2013, S. 390).
Auch wenn nach bestimmten, eher vom Zeitgeist
geprägten Interpretationen des Begriffs der Menschenwürde Erwerbsarbeit zur Würdeverwirklichung gehören soll, folgt
hieraus nicht, dass der ebenfalls der Menschenwürdegarantie unterfallende Schutz des physischen und soziokulturellen
Existenzminimums bei Verstoß gegen Erwerbsobliegenheiten wegfallen dürfte.
Aus der Einbeziehung der Selbstverwirklichung durch Erwerbsarbeit in den Schutz der Menschenwürdegarantie könnte allenfalls gefolgert werden, dass
der Staat derartige Selbstverwirklichung nicht verhindern darf und möglichst fördern sollte.
Einer hilfebedürftigen Person existenzsichernde Leistungen vorzuenthalten, weil sie beispielsweise einer Erwerbsarbeit nicht nachgehen will, mag eine sozialpolitische Wunschvorstellung sein; die Annahme, dass dies als ein Ausdruck der Anerkennung der Menschenwürde des Betroffenen erscheinen könne (vgl. Kempny/Krüger, SGb 2013, S. 390; Berlit, info also 2013, S. 200), liegt jedoch fern.
Schließlich ist mit dem Anspruch auf existenzsichernde Leistungen kein Verbot der Selbstverwirklichung durch Erwerbsarbeit verbunden. Die Einräumung eines Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen kann für sich genommen die Menschenwürde
nicht verletzen.
Voll auf die Zwölf Professor Berlit :mocking:
Es fehlt beim Bundesverfassungsgericht wirklich an die Unabhängigkeit und ich stelle dies auch in Frage.
Denn der Pluralismus des Parlaments muss sich auch im Bundesverfassungsgericht widerspiegeln.
Zitat von: Gast21319 am 08. Juni 2016, 19:07:01Denn der Pluralismus des Parlaments muss sich auch im Bundesverfassungsgericht widerspiegeln.
Tut er doch, du brauchst nur zu schauen welche Parteien die Richter vorgeschlagen/nominiert haben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht#Richter, unter Senate.
:hae: Gewaltenteilung in einem Wirtschaftsgebiet?
Zitat von: Gast38171 am 08. Juni 2016, 19:23:10
Gewaltenteilung in einem Wirtschaftsgebiet?
Da frage ich allerdings auch :hae: Habe ich in Staatsrecht irgendetwas verpasst???
@ Lady Miou:ZitatDenn der Pluralismus des Parlaments muss sich auch im Bundesverfassungsgericht widerspiegeln.
Bitte nicht falsch verstehen:
-
Pluralismus (https://de.wikipedia.org/wiki/Pluralismus_(Philosophie))
-
Pluralismus (https://de.wikipedia.org/wiki/Pluralismus_(Politik))
Ich würde RichterInnen je nach gehobenen und besonderen Arbeitsleistung anwählen, die keiner politischen Partei angehören.
Dann haben die wenigstens zu arbeiten und keiner der Parteien, dem die die Ohren sinnlos vollquatschen.
So versteht man die Unabhängigkeit!
Zitat von: Gast38171 am 08. Juni 2016, 19:23:10
Zitat von: Gast21319 am 08. Juni 2016, 19:07:01Denn der Pluralismus des Parlaments muss sich auch im Bundesverfassungsgericht widerspiegeln.
Tut er doch, du brauchst nur zu schauen welche Parteien die Richter vorgeschlagen/nominiert haben.
Das mag noch auf dem Papier gelten, da es aber inzwischen egal ist, ob du CDU, CSU, FDP, SPD oder die Grünen vor dir hast, weil die alle inzwischen in Wirtschaftssachen eine neoliberale Einheitspartei bilden, kannst du das zumindest aus der ernennenden Partei nicht mehr ableiten. Da kommt es dann auf die Persönlichkeit an.
BVerfG: Die Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld II Sanktionen unzulässig
Das BVerfG hat kein Interesse kapitalistische Verwertungsinteressen in Frage zu stellen und die Verfassungsmäßigkeit von Leistungskürzungen nach dem SGB II zu klären und sucht daher nach einem Grund die Richtervorlage ablehnen zu können. Es wurde eine Lücke gefunden und die nicht ausreichende Prüfung der Rechtsfolgenbelehrung bei dem Sanktionsbescheid bemängelt. Also demnächst einen neuen Versuch starten!
mehr dazu --> http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bverfg-richtervorlage-zur-verfassungswidrigkeit-von-arbeitslosengeld-ii-sanktionen-unzulaessig
Ein sehr guter Hintergrundartikel von Herbert Masslau. --> http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-sanktionsluege.html
(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 07.06.2016)
Das Sozialgericht Gotha sah es in seinem Urteil (Az: S 15 AS 5157/14) als erwiesen an, dass bei einer Hartz IV Sanktion die Menschenwürde des Betroffenen verletzt wird, wenn es im Nachfolgenden zu Leistungskürzungen kommt. Schließlich sei das Existenzminimum in der Verfassung verankert, dass durch eine Leistungskürzung unterschritten werde. Demnach seien Sanktionen bei Hartz IV verfassungswidrig. Die Klage wurde dann als Vorlage an das Bundesverfassungericht weitergeleitet. Viele Betroffene hegten nun Hoffnungen, dass die Sanktionen über eine Verfassungsklage abgeschafft werden könnten. Die Richter am Bundesverfassungsgericht lehnten nun die Richtervorlage als "unzulässig" zurück.
Wir haben hierzu die Juristin Miriam Hansel bei BRG Rechtsanwälte in Berlin befragt.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verfassungsklage-was-lief-schief.php
Das Sozialgericht Gotha sah es in seinem Urteil (Az: S 15 AS 5157/14) als erwiesen an, dass bei einer Hartz IV Sanktion die Menschenwürde des Betroffenen verletzt wird, wenn es im Nachfolgenden zu Leistungskürzungen kommt. Schließlich sei das Existenzminimum in der Verfassung verankert, dass durch eine Leistungskürzung unterschritten werde. Demnach seien Sanktionen bei Hartz IV verfassungswidrig. Die Klage wurde dann als Vorlage an das Bundesverfassungericht weitergeleitet. Viele Betroffene hegten nun Hoffnungen, dass die Sanktionen über eine Verfassungsklage abgeschafft werden könnten. Die Richter am Bundesverfassungsgericht lehnten nun die Richtervorlage als "unzulässig" zurück.
Wir haben hierzu die Juristin Miriam Hansel bei BRG Rechtsanwälte in Berlin befragt.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verfassungsklage-was-lief-schief.php
die können erklären was sie wollen..fakt ist,man will dieses konstuckt nicht abschaffen..und somit ein werkzeug halten um die bevölkerung gefügig zu halten.. :teuflisch:
Hallo,
ich wollte einfach mal ein Thema veröffentlichen, wo man sich über die Zurückweisung der Prüfungsvorlage des Sozialgerichts aus Gotha durch das Bundesverfassungsgerichts auslassen kann.
Wie kann das Bundesverfassungsgerichts die Vorlage nur zurückweisen?! Hartz-4-Sanktionen sind verfassungswidrig, das erkennt doch ein Blinder mit Krückstock. Ich verstehe einfach nicht, wie man etwas, das so offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt, im reichen Deutschland noch erlauben kann. Das Bundesverfassungsgericht benötigt meiner Meinung nach überhaupt keine Einreichung einer Prüfungsvorlage, um aktiv zu werden. Es muss von sich aus handeln. Denn die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es nämlich, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen.
Schlafen die dort alle?!
Hast du Ahnung von den Rechtswegen in Deutschland und wer was wann bei welchem Gericht einreichen kann?
Außerdem gibt's hierzu schon einen Thread:
http://hartz.info/index.php?topic=91657.msg1087824#new
[Wurde durch Mod verknüpft. LG Elsi]
Wäre es Dir also lieber, wenn "ein Blinder mit Krückstock" (ich nehme an, Du meinst damit "Unwissende" und nicht Sehbehinderte?) über Deine Anliegen entschiede?
Zitat von: Gast40279 am 21. Juni 2016, 19:29:49
Wie kann das Bundesverfassungsgerichts die Vorlage nur zurückweisen?!
Indem es das Recht richtig anwendet. Denn der MdB a.D. Petermann hat bei der Vorlage einen entscheidenden Fehler gemacht.
Zitat von: Gast40279 am 21. Juni 2016, 19:29:49
Hartz-4-Sanktionen sind verfassungswidrig, das erkennt doch ein Blinder mit Krückstock. Ich verstehe einfach nicht, wie man etwas, das so offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt, im reichen Deutschland noch erlauben kann.
Mit Ausnahme des politisch befangenen RiSG Petermann sahen das aber alle anderen Sozialrichter, die mit dieser Frage befasst waren, anders. Und sie hatten zutreffende Argumente auf ihrer Seite.
Zitat von: Gast40279 am 21. Juni 2016, 19:29:49
Das Bundesverfassungsgericht benötigt meiner Meinung nach überhaupt keine Einreichung einer Prüfungsvorlage, um aktiv zu werden. Es muss von sich aus handeln. Denn die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es nämlich, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen.
Was von einer grandiosen Unkenntnis der Rechtslage deinerseits zeugt und die Frage aufwirft, was dich dazu befähigt, komplexe verfassungsrechtliche Fragen besser beantworten zu können, als es Prädikatsjuristen vermögen.
Boah, und wieder ein Jurist von Googles Gnaden, der meint, klüger zu sein, als die Richter des BVerfG ... :wand:
Zitat von: Orakel am 21. Juni 2016, 20:08:18
Boah, und wieder ein Jurist von Googles Gnaden, der meint, klüger zu sein, als die Richter des BVerfG ... :wand:
Sind das nicht viele Foristen/Juristen hier, die mehr Ahnung als die Richter in Karlsruhe haben?
Denn was nicht sein darf, darf natürlich nicht sein...
Der Jurist von Gottes Gnaden maßt sich an, die Meinung des Verfassungsgerichts zu verstehen. Einige Mitforisten sind überzeugt, dem Verfassungsgericht meilenweit voraus zu sein.
Schon die Aussage "xy ist eindeutig verfassungswidrig", wobei dem sämtliche vorhergehende Rechtsprechung, die zu diesem Thema ergangen ist, entgegensteht, finde ich ein bisschen überheblich.
Zitat von: Gast37751 am 21. Juni 2016, 19:42:19Mit Ausnahme des politisch befangenen RiSG Petermann sahen das aber alle anderen Sozialrichter, die mit dieser Frage befasst waren, anders.
Irrtum :3. Kammer des Sozialgerichts Mainz am 18. April 2016 Beschluss zur Vorlage BVerfG S 3 AS 149/16
"Dementsprechend sind auch Leistungseinschränkungen gegenüber einem dem Grunde nach gewährten
Leistungsanspruch verfassungswidrig, wenn sie dazu führen, dass die Höhe der verbliebenen Sozialleistungen
zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unzureichend ist.
Prüfungsmaßstab ist hierbei die gesetzliche Inhaltsbestimmung des Existenznotwendigen. An diesem
verfassungsrechtlichen Maßstab sind die im SGB II vorgesehenen Leistungseinschränkungen zu prüfen
(z.B. § 22 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB II, § 22 Abs. 5 Satz 1 SGB II,
§ 22 Abs. 5 Satz 4 SGB II, § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II, § 32 Abs.1 Satz 1 SGB II,
§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB II, § 43 Abs. 2 Satz 1 SGBII).
Dies betrifft beispielsweise Leistungskürzungen durch Sanktionen (§31a SGB II, § 32 SGB II), die nur dann nicht verfassungswidrig wären, wenn trotz der Leistungskürzung noch das gesamte Existenzminimum einschließlich eines
zumindest geringfügigen Maßes an sozialer Teilhabe gedeckt wäre (Aubelin: Emmenegger/Wiedmann, Leitlinien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erörtert von den wissenschaftchen Mitarbeitern, Band 2, 1. Auflage 2011, S. 297 f.).
Da es dem Gesetzgeber freisteht, den Leistungsanspruch über das durch ihn verfassungsgemäß bestimmte
Existenznotwendige hinaus zu erweitern, verstoßen Abstufungen in der Leistungshöhe, die verhaltenssteuernde
Wirkung entfalten sollen, jedoch nicht automatisch gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07.07.2010 –1 BvR 2556/09 –Rn. 9)"
http://www.sozialrecht-rosenow.de/files/roland-rosenow/Entscheidungen/SG_Mainz,_18.04.2016,_S_3_AS_149-16.pdf
Sozialgericht Dresden 10.08.2015 S 20 AS 1507/14
"Damit kann es offen bleiben, ob die § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 31a Abs. 1 Satz 3, § 31b SGB II wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsgebot, Art. 20 Abs. 1 GG) verfassungswidrig sind, wovon die Kammer überzeugt ist (vgl. im Einzelnen SG Gotha, Vorlagebeschluss vom 26. Mai 2015 – S 15 AS 5157/14 –)."
Man kann der Begründung des Bundesverfassungsgerichts aber etwas positives entnehmen.
Die meisten Verfassungsbeschwerden werden ohne ausführliche Begründung verworfen. In diesem Falle macht sich das BVerfG die Mühe und spricht davon, Zitat "wirft der Vorlagebeschluss durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf"
Ich frage mich nur wie wie es jetzt weiter geht. Das SG Gotha muß ja das Verfahren jetzt wieder aufnehmen. Kann Herr Petermann seinen kleiner "Fehler" heilen und dann erneut dem BVerfG zur Prüfung vorlegen ?
Zitat von: Gast18959 am 22. Juni 2016, 01:50:01
3. Kammer des Sozialgerichts Mainz am 18. April 2016 Beschluss zur Vorlage BVerfG S 3 AS 149/16
http://www.sozialrecht-rosenow.de/files/roland-rosenow/Entscheidungen/SG_Mainz,_18.04.2016,_S_3_AS_149-16.pdf
Puh, 227 Seiten, satte Leistung!
Zitat von: Chakotay am 22. Juni 2016, 13:28:29Kann Herr Petermann seinen kleiner "Fehler" heilen und dann erneut dem BVerfG zur Prüfung vorlegen ?
theoretisch schon, wenn das SG zu der Überzeugung gelangt, dass der Kläger rechtmäßig aufgeklärt wurde und das Jobcenter den Bescheid nicht rückgängig machen sollte.
Zitat von: MichaK am 22. Juni 2016, 20:27:27
und das Jobcenter den Bescheid nicht rückgängig machen sollte.
Ah Ha, da ist der Pferdefuß, ich fürchte genau das werden sie dann tun.
Zitat von: Gast18959 am 22. Juni 2016, 01:50:01
Zitat von: Gast37751 am 21. Juni 2016, 19:42:19Mit Ausnahme des politisch befangenen RiSG Petermann sahen das aber alle anderen Sozialrichter, die mit dieser Frage befasst waren, anders.
Irrtum :
Da fehlt noch eins.
ZitatNach summarischer Prüfung des Sachverhalts, die dem Gericht angesichts der Tatsache, dass der Antragsgegner nur in sehr geringem Umfang seine Verwaltungsvorgänge vorgelegt hat, nur sehr eingeschränkt möglich ist, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der angefochtenen Sanktion gegeben. Denn der Antragsteller hat keinen wichtigen Grund dafür dargelegt, dass er die geforderten Eigenbemühungen nicht nachgewiesen hat. Allerdings spricht vieles dafür, dass § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 31a Abs. 1 Satz 3 und 6, § 31b SGB II wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsgebot, Art. 20 Abs. 1 GG) verfassungswidrig sind, wovon die Kammer überzeugt ist (vgl. im Einzelnen SG Gotha, Vorlagebeschluss vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14 - ; Beschluss der Kammer vom 31. August 2015, S 20 AS 4288/15 ER). Da eine abschließende verfassungsrechtliche Prüfung im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens nicht möglich ist, hat das Vollzugsinteresse des Antragsgegners wegen der überragenden Bedeutung des betroffenen Grundrechts des Antragstellers zurück zu treten. Im Interesse der Durchsetzung effektiven Rechtsschutzes war von einer Vorlage an das BVerfG abzusehen. Das BVerfG ist auf den Vorlagebeschluss des SG Gotha (a. a. O.) bereits mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der genannten Vorschriften befasst. Da die Kammer ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschriften hat, konnte zu Gunsten des Antragstellers vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden (Wahrendorf, in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 86b Rn. 23 f. m. w. N.).
SG Dresden, Beschluss vom 16.02.2016, S 20 AS 18/16 ER
Erste Verschleisserscheinungen ? :lachen:
http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/3-KLage-erste-100%25-Sankton/2016-06-22-SG-Ankuend.-Gerichtsbescheid-erste-100-Prozent-S-anonym.pdf
Das Kleingedruckte im Vertrag ist rechtswidrig wenn es klein ist :lol: Ohhh Mann :lachen:
Hat mit dem Threadtitel nicht viel zu tun.
Er ist einmal mit einer Rechtsformalie durchgedrungen.... *schulterzuck*
Zitat von: coolio am 10. Juli 2016, 21:43:22Hat mit dem Threadtitel nicht viel zu tun.
Na aber doch
schau mal weiter zurück im Fred
Zitat von: coolio am 10. Juli 2016, 21:43:22Er ist einmal mit einer Rechtsformalie durchgedrungen.... *schulterzuck*
Nö nö, so war det nich jeplant.
Geklagt wurde auf Erkennen der Verfassungswidrigkeit - folgend Richtervorlage, Behörde hat das Recht richtig angewandt, der Kläger kennt die Rechtsfolge.
Der Klage beigelegt war das Rechtsgutachten Erdem - Nešković wie in Gotha
Von durchdringen dürfte keine Rede sein - eher vom Versagen der Sozialrichter
Die Begründung des SG ist eindeutig: die Sanktion ist wegen Mängel der RFB unwirksam.
Das hat sowas von absolut gar nichts mit eine eventuellen Verfassungswidrigkeit von Sanktionen zu tun, dass das SG dieses Wort nicht mal verwendet.
Womit Herr Boes da alles argumentiert hat, ist dabei vollkommen unrelevant. Relevant wird es erst, wenn sich das SG diesen Argumenten anschließt, und das hat es hier in Bezug auf eine ev. Verfassungswidrigkeit von Sanktionen klar erkennbar gerade nicht getan.
Der Vorsitzende Richter der 102. Kammer am Sozialgericht Berlin hat im Verfahren S 102 AS 261 49/13 bereits im Schreiben vom 07.05.2014 mitgeteilt:
Zitatdas Gericht beabsichtigt, die angefochtenen Bescheide aufzuheben.
Denn naclı der Rechtsprechung muss die Art der Tätigkeit, ihr zeitlicher Umfang, die zeitliche Verteilung und die vorgesehene Entlohnung im Arbeitsangebot bezeichnet werden (Vgl. Bundessozialgericht, B 4 AS 60/07 R, BVerwGE 5 C 35/88; LSG Sachsen, L 2 B 141/08 AS-ER).
Diesen Anforderungen wird der Verrnittlungsvorschlag vom 26.06.2013 unter mehreren Gesichtspunkten nicht gerecht. So heißt es unter ,,Arbeitszeit" u.a. ,,Früh- und Spätschicht von Mo. - So.". Durch diese Formulierung sind weder die Wochentage, an denen gearbeitet werden soll, noch die konkreten Arbeitszeiten an den einzelnen Arbeitstagen bestimmt. Unbestimmt ist auch die Bezahlung. So heißt es dazu ,,Lohn/Gehalt: Tarif".
Ein konkreter Betrag wird in dem Vermittlungsvorschlag nicht genannt, was aber erforderlich wäre. Dem Kläger ist es auch nicht zuzurnuten, sich in das entsprechende Tarifwerk einzulesen und dort selber herauszulesen. Dies dürfte auch nicht möglich sein, da nicht klar ist, in welche Entgeltgruppe der Kläger eingruppiert worden wäre, mit oder ohne Zulage. Insoweit wird auf den Schriftsatz des Beklagten vom 17.4.2014 verwiesen. Der Beklagte kann selber keine Angaben dazu machen, in welche Entgeltgruppe der Kläger eingruppiert worden wäre und ob Zulagen gezahlt worden wären oder nicht.
Vor diesem Hintergrund regt das Gericht an, dass der Beklagte die angefochtenen Bescheide aufhebt...
http://www.grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/3-KLage-erste-100%25-Sankton/2014-05-07-Sozgericht-Ankuendigung-der-Aufloesung-der-Sanktion.pdf
Die Prozeßbevollmächtigte von Ralph Boes Ra'in Kleideiter hat eben auch dies unter Ziffer 3. der Klage vom 31. Oktober 2013 beantragt:
Zitat1. Das Verfahren wird gemäß § 166 Abs. 1 S. 1 GG ausgesetzt.
2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:
Sind die § 31a i. V. m. § 31 und § 31b SGB II (in der Fassung des Zweiten Sozialgesetzbuches vom Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011, BGBl. I vom 29.3.2011, S. 453) mit dem Grundgesetz vereinbar, insbesondere mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das sich aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG ergibt, sowie mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 S. 1?
3. den Bescheid. der Beklagten vom 22.07.2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.10.2013 aufzuheben.
http://www.grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/3-KLage-erste-100%25-Sankton/2013-10-31-Klage.pdf
Wenn der Beklagte vor 2 Jahren nicht so uneinsichtig gewesen wäre, hätte Ralph Boes' Klage vermutlich in der 1. Instanz schon wegen der formalen Unrichtigkeit des Sanktionsbescheides in Gestalt des Widerspruchsbescheides und des unbestimmten Vermittlungsvorschlags im Ausgangsbescheid teilweise Erfolg gehabt. Denn auf die Verfassungswidrigkeit der Sanktion kam es nicht mehr an.
Der Kläger pfeift aber nach allen seinen schriftlichen Erklärungen auf derartige Prozeßerfolge aus formalen Gründen (unpassendes Bild einer Rechtsfolgen-belehrung) und nennt dies "Nebengleise".
Siehe Stellungnahme vom 06.07.2016 an das SG Berlin Az.: S 102 AS 26149/13 zum Brief vom 22.06.2016
http://www.grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/3-KLage-erste-100%25-Sankton/2016-07-06-RB-Stellungnahme-zum-Gerichtsbescheid.htm
Zitat von: Ottokar am 11. Juli 2016, 12:52:11Die Begründung des SG ist eindeutig: die Sanktion ist wegen Mängel der RFB unwirksam.
:weisnich:
BSG :
ZitatDie Festsetzung von Sanktionen nach § 31 Abs 1 S 1 SGB 2 setzt voraus, dass der Hilfebedürftige über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt worden ist; dabei kommt es auf den objektiven Erklärungswert der Belehrung an.
https://openjur.de/u/169659.html
Abgesehen davon, ist die Kenntnis der Rechtsfolge ausreichend.
ZitatDie Rechtsfolgenbelehrung ist sehr klein gedruckt und enthält keine Absätze.
Darunter dürfte die Verständlichkeit erheblich leiden.
Das Gericht beabsichtigt daher, der Klage stattzugeben.
Welche rechtserheblichen Mängel ?
- Die Rechtsfolgebelehrung befindet sich auf der Rückseite
- Die Überschrift ist nicht ausreichend hervorgehoben
- In der Mitte ist ein Trennungszeichen nicht richtig leserlich und am Ende fehlt ein Punkt
- Das Ende der Rechtsfolgebelehrung ist nicht eindeutig von den rechtlichen Hinweisen abgegrenzt
- Das verwendete Recyclingpapier ist zu dunkel
??????
Zitat von: Ottokar am 11. Juli 2016, 12:52:11Relevant wird es erst, wenn sich das SG diesen Argumenten anschließt, und das hat es hier in Bezug auf eine ev. Verfassungswidrigkeit von Sanktionen klar erkennbar gerade nicht getan.
Aus meiner Sicht, möchte hier der Richter, den bisher üblichen verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeitserklärungen,
- es ist nur das "physische Existenzminimum" geboten
- keine voraussetzungslosen steuerfinanzierten Staatsleistungen
nicht mehr folgen, will sich aber um die nunmehr gebotene Richtervorlage drücken.
Warum sonst sollte er sich auf Fadenscheiniges berufen ? könnte die Klage einfach als Unsinnigkeit verwerfen und abweisen.
Mir ist jedenfalls keine weitere richterliche, dass Sanktionsregime stützende, Argumentation bekannt.
Beide Unbedenklichkeitserklärungen sind auch ausreichend widerlegt.
Das sich Richter dann auf die "mangelhafte Belehrung" zurückziehen ist nicht unüblich, hier im Forum mehrfach kritisiert.
ZB. Obliegenheit - Vertragsunterschrift beim Massnahmeträger
Ich denke der Sozialrichter will hier durch die von den Verfassungsrichtern Kirchhof, Masing, Baer nun neu eröffnete Pforte schlüpfen :
RN 20
ZitatEs ist auch nicht auszuschließen, dass die Art und Weise der Rechtsfolgenbelehrung und ihr Inhalt für die verfassungsrechtliche Bewertung der Sanktionsvorschriften von Bedeutung sind, weil die Verhältnismäßigkeit einer Sanktion mit davon abhängen kann, in welchem Maße Betroffene darüber informiert sind, was aus ihrem Verhalten folgt.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/lk20160506_1bvl000715.html
Erstaunlich dabei ist nicht nur, dass die Art und Weise der Belehrung nun beachtlich ist, nein, auch für die verfassungsrechtliche Bewertung der Sanktionsvorschriften ist die Belehrung von Bedeutung.
Dabei bin ich immer davon ausgegangen, dass es unerheblich ist welche Rechtsfolge ein verfassungswidriges Gesetz auslöst und ob diese Rechtsfolge zuvor bekannt war.
Zitat von: Ferenz am 11. Juli 2016, 15:45:31Der Kläger pfeift aber nach allen seinen schriftlichen Erklärungen auf derartige Prozeßerfolge aus formalen Gründen (unpassendes Bild einer Rechtsfolgen-belehrung) und nennt dies "Nebengleise".
Aus seiner Sicht ist das doch legitim und für das rechtswidrige Handeln der Behörde kann er wohl kaum verantwortlich gemacht werden oder ?
Man kann den Boes sicher berechtigt kritisieren, sollte aber anerkennen, dass er für sich und andere kämpft, mit allen Mitteln die er hat.
Dabei gilt eben wie sonst auch, wer nichts macht, macht auch keine Fehler.
Zitat von: Gast18959 am 11. Juli 2016, 17:56:08
... dass er für sich und andere kämpft, mit allen Mitteln die er hat.
Echt? Ich dachte bisher, vor Gericht kämpft jeder für sich. Dann sollte man es sich allerdings verkneifen, das Gericht zu verhöhnen. Um für andere zu kämpfen sollte man in die Politik gehen, da die Möglichkeiten vor Gericht, für andere zu kämpfen, ja doch auf zugelassene Prozessbevollmächtigte beschränkt sind.
Liebes Orakel,
Von meiner eine Aussage, :
Zitat von: Gast18959 am 11. Juli 2016, 17:56:08Man kann den Boes sicher berechtigt kritisieren, sollte aber anerkennen, dass er für sich und andere kämpft, mit allen Mitteln die er hat.
bin ich überzeugt, nicht zuletzt weil er dabei die Öffentlichkeit sucht und einbindet.
Diesen Weg und seine Art damit umzugehen, kann man gut finden oder schlecht - egal - das Ziel jedenfalls ist gut.
Nebenkriegsschauplätze interessieren mich allerdings eher weniger.
Ich fühle mich auch nicht zum Verteidiger der BOES´chen Strategie berufen.
Du weisst doch Hobby-Jurist V.G.G.
Mich interessieren logische Zusammenhänge.
Nicht zuletzt deshalb ist das Thema "Sanktionen und Verfassungsgericht" ne spannende Sache, gerade weil "Juristerei" ohne Logik nicht denkbar wäre.
Zitat von: Gast18959 am 11. Juli 2016, 22:54:01
Mich interessieren logische Zusammenhänge.
Genau! Dazu bedarf es eben eines Logistikers, der in der Lage ist, einen Kreidekreis aufs Pflaster zu malen und darin einen Tisch und zwei Stühle zu platzieren ... oder verwechsle ich da jetzt etwas ... ? :weisnich:
Zitat von: Orakel am 11. Juli 2016, 23:24:28oder verwechsle ich da jetzt etwas ... ? :weisnich:
loger - einquartieren
logistics - Nachschub
:scratch:
Bleib doch mal beim Thema :
Zitat von: Gast18959 am 11. Juli 2016, 17:56:08- es ist nur das "physische Existenzminimum" geboten
- keine voraussetzungslosen steuerfinanzierten Staatsleistungen
Mir ist jedenfalls keine weitere richterliche, dass Sanktionsregime stützende, Argumentation bekannt.
Du bist doch ausreichend mit Rechtsliteratur versorgt, hau mir die sanktionsstützenden Argumente mal so richtig um die Ohren.
Die rechtlich Schlüssigen natürlich, nicht die sozialpolitisch Motivierten wie vom Berlit.
Zitat von: Gast18959 am 12. Juli 2016, 13:58:20
Die rechtlich Schlüssigen natürlich, nicht die sozialpolitisch Motivierten wie vom Berlit.
Berlit würde ich an deiner Stelle auch links liegen lassen. Ein Bundesrichter, was ist das schon? Der kann DIR doch nicht das Wasser reichen!
Zitat von: Orakel am 12. Juli 2016, 14:13:54Berlit würde ich an deiner Stelle auch links liegen lassen.
Wie kommst du denn da drauf ?
Gerade das Gegenteil ist der Fall, wer sich mit den Sanktionen beschäftigt, kann den Berlit garnicht links liegen lassen.
http://www.info-also.nomos.de/fileadmin/infoalso/doc/Aufsatz_infoalso_13_05.pdf
Zitat2.3 der Vorwurf der generellen Verfassungswidrigkeit jeglicher sanktionen ist nach
meiner rechtsauffassung nicht nur verfassungsrechtlich unzutreffend. Er ist –
hier argumentiere ich nicht rechtlich, sondern (sozial-)politisch20
– auch demokratietheoretisch und verfassungspolitisch kritikwürdig.
Er zielt auf eine Verschiebung der grenzlinie zwischen Verfas-
sungsgericht und demokratisch legitimiertem gesetzgeber.
Sie weist dies aber nicht klar aus.
Und bei der Sozialpolitischen, nicht der rechtlichen Argumentation, bleibt es dann auch.
kleines Beispiel gefällig ? :
Zitat7.3 Im Ansatz ist auch unbedenklich, dass lediglich eine Ermessensentscheidung über
ergänzende sachleistungen vorgesehen ist. zudem bringt nicht jede Sanktionierung
jenseits der 30 v.H.-Schwelle den Leistungsberechtigten in eine finanziell ausweglose Lage.
Denkbar ist, dass ohne Weiteres einsetzbares Grundfreibetragsvermögen (§ 12 Abs. 2 nr. 1, 1a sgB ii)
oder tatsächlich einsetzbares Vermögen vorhanden ist, das nach allgemeinen Regeln nicht als
Vermögen zu berücksichtigen ist.
In der Folge diskutiert er dann mit sich selbst aus, dass es der verfassungskonformen Ermessensauslegung nicht bedarf, weil der Staat eben von den grosszügigen Regelungen beim Vermögenseinsatz absehen dürfe.
Dass ein solches Vermögen möglicherweise nicht zur Verfügung steht wird ausgelassen.
Seiner sozialpolitisch geprägten Aussage, der Staat müsse lediglich das physische existenzminimum sichern, hat das BVerfG ja nun endlich deutlichst widersprochen.
Auch einem Orakel müsste es spätestens jetzt aufgehen, dass der Berlit gerade nicht rechtlich argumentiert.
Wer sich mit dem Berlit´chem Pamphlet beschäftigt wird auch das zweite Argument der Sanktionsbefürworter im Text finden.
- keine voraussetzungslosen steuerfinanzierten Staatsleistungen
Das diese Aussage auf einer Lüge basiert, kann jederfrau leicht überprüfen indem man die zitierten Urteile einfach mal liest.
Hier zB. von ein von oldhoefi gesetzter link :
http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-sanktionsluege.html
Schreib doch einfach deine Rechtsauffassung zum Thema auf und schicke sie als Gegendarstellung zu Uwe Berlit, Sanktionen im SGB II - nur problematisch oder verfassungswidrig, info also, Heft 5/2013, S. 195 ff. an die Nomos Verlagsgesellschaft.
Zitat von: Orakel am 11. Juli 2016, 21:11:55Echt? Ich dachte bisher, vor Gericht kämpft jeder für sich.
Deshalb profitieren andere nicht davon ?
LG Hexe
Zitat von: Gast18959 am 12. Juli 2016, 17:26:34Hier zB. von ein von oldhoefi gesetzter link :
http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-sanktionsluege.html
Welcher Thread, in welchem Zusammenhang?
Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass dort eine andere Quellenangabe aufgeführt und diese auch explizit von mir genannt wurde.
:schock: Herbert Masslau (http://www.herbertmasslau.de/) als Adresse für dieses Thema???
Zitat von: oldhoefi am 12. Juli 2016, 19:01:52Welcher Thread, in welchem Zusammenhang?
Da ich ja sonst nichts zu tun habe, hier nun der dazugehörige Artikel.
--> http://hartz.info/index.php?topic=91657.msg1089321#msg1089321 (Herbert Masslau)
Zitat von: oldhoefi am 12. Juli 2016, 19:01:52Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass dort eine andere Quellenangabe aufgeführt und diese auch explizit von mir genannt wurde.
Meine starke Vermutung hat sich damit bestätigt.
Zitat von: Gast18959 am 12. Juli 2016, 17:26:34Hier zB. von ein von oldhoefi gesetzter link:
Die Ursprungsquelle bin demnach nicht ich, sondern Harald Thomé.
Es besteht ein riesen Unterschied, ob ich selbst einen Beitrag schreibe oder Artikel von anderen Autoren (mit Zitat- und Quellenangaben) ins Forum einstelle.
Bitte in Zukunft darauf achten !!!
Zitat von: oldhoefi am 12. Juli 2016, 22:42:31Bitte in Zukunft darauf achten !!!
Keinesfalls wollte ich dich in irgendeiner Weise in diesen Diskurs verwickeln. Entschuldige bitte, die Namensnennung war unbedacht.
Zitat von: oldhoefi am 12. Juli 2016, 22:42:31Die Ursprungsquelle bin demnach nicht ich, sondern Harald Thomé.
Genau, der Ursprung ist der Thomé, der den Masslau verlinkt.
Ändert aber nichts an den Fakten,
die Behauptung,- "die Verfassung gebietet nicht die Gewährung von bedarfsunabhängigen, voraussetzungslosen Sozialleistungen" - basiert auf einer Lüge, weil der Sinn des Zitat´s aus dem Zusammenhang gerissen, somit ins Gegenteil verkehrt wird :
RN. 13
Zitata) Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) wird durch die Anrechnung von Einkommen nicht verletzt. Dieses Grundrecht greift dann ein, wenn und soweit andere Mittel zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. –, NJW 2010, S. 505 <507, Rn. 134>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2010 –1 BvR 688/10 –, n.v.). Die Verfassung gebietet nicht die Gewährung von bedarfsunabhängigen, voraussetzungslosen Sozialleistungen. Der Gesetzgeber hat vielmehr einen weiten Spielraum, wenn er Regelungen darüber trifft, ob und in welchem Umfang bei der Gewährung von Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, sonstiges Einkommen des Empfängers auf den individuellen Bedarf angerechnet wird (vgl. BVerfGE 100, 195 <205> ).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/07/rk20100707_1bvr255609.html
1 BvR 2556/09
Zitat von: Gast18959 am 13. Juli 2016, 01:30:08Entschuldige bitte, die Namensnennung war unbedacht.
Passt schon – ich wollte es nur klargestellt haben. :zwinker:
wenn es nicht hierher gehört bitte verschieben oder löschen!
In der hiesigen Tageszeitung und dann hier: http://www.pressreader.com/ (http://www.pressreader.com/) habe ich gelesen, dass die Rückzahlung eines Darlehens für Mietkaution nicht aus dem Regelsatz abgestottert werden muss weil ansonsten das Existenzminimum des Bedürftigen nicht mehr gewährleistet ist.
Heist das nicht im Umkehrschluss, dass der Regelsatz das absolute Existenzminimum darstellt und daran nicht herumgeknabbert werden darf.
Lg Alex
Zitat von: Alexa55 am 18. Juli 2016, 16:48:51Heist das nicht im Umkehrschluss, dass der Regelsatz das absolute Existenzminimum darstellt und daran nicht herumgeknabbert werden darf.
Hallo Alex,
die Herrschenden machen da noch einen Unterschied zwischen soziokulturellem Minimum und dem sogenannten physischen Minimum. Daher soll es auch bei Kürzung um mehr als 30 Prozent Sachleistungen, Gutscheine .... geben.
Zitat von: MichaK am 18. Juli 2016, 16:58:51die Herrschenden machen da noch einen Unterschied zwischen soziokulturellem Minimum und dem sogenannten physischen Minimum.
Diese Begründung für Sanktionen (nur die Sicherung der physische Existenz ist geboten) ist rechtswidrig.
Festgestellt durch das BVerfG 1 BvL 10/12 am 23. Juli 2014 :
RN. 118
Zitat(1) Zum internen Ausgleich kann nicht pauschal darauf verwiesen werden, dass Bedürftige Leistungen zur Deckung soziokultureller Bedarfe als Ausgleichsmasse für andere Bedarfspositionen einsetzen könnten (so die Stellungnahme der Bundesregierung, mit Verweis auf BSG, Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R -, juris, Rn. 60), denn der soziokulturelle Bedarf gehört zum grundrechtlich gesicherten, menschenwürdigen Existenzminimum. Auch die in der Pauschale für den Regelbedarf enthaltenen Leistungen für soziokulturelle Bedarfe sind keine frei verfügbare Ausgleichsmasse, da diese Bedarfe ebenfalls existenzsichernd zu decken sind (vgl. BVerfGE 125, 175 <223 f.>; 132, 134 <161, Rn. 64 f.>; oben C I 1 a).
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html
Neuerdings wird von den "sozialen Richtern" behauptet:
L 16 AS 383/11
Dem Grundgesetz wäre kein Normbefehl auf Gewährung von voraussetzungslosen steuerfinanzierten Staatsleistungen zu entnehmen (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010, 1 BvR 2556/09, ...).
Ist selbstverständlich eine ebenso falsche Auslegung eines BVerfG-Urteils, wie es rechtswidrig ist.
Wenn die Menschenwürde unantastbar ist, kann sie nicht an vorausgesetzte Pflichterfüllungen geknüpft werden.
Bei der Menschenwürde sieht das Grundgesetz auch keine einfachgesetzlichen Einschränkungen vor.
Der Normbefehl lautet eindeutig - "unantastbar"- und eben nicht - "vorausgesetzt das ....".
Das soziokulturelle Existenzminimum beträgt 404€ plus Mietkosten = ca. 790€
Das ABSOLUTE Existenzminimum beträgt 1.079,77€!!
Das absolute Existenzminimum ist also höher als das soziokulturelle E.., somit kann das soziok. E. nicht gekürzt werden.
Darum kümmert sich unsere Regierung einen Schei... und erlaubt das NICHT kürzbare, weil absolute E. zu kürzen = Menschen zu ermorden, da ein üBERLEBEN NICHT mehr möglich ist.
Kürzungen bei HartzIV ist Massernmord. JEDER HartzIV-Bezieher, der länger auf HartzIV angwiesen ist, muß statistisch gesehen PER GESETZ 10 Jahre früher sterben (von mehreren integeren Instituten ermittelt worden). Diesen frühen Tod hat unsere Regierung festgelegt.
Das absolute Existenzminum beträgt 1.079,77 = das unpfändbare Einkommen.
Das unpfändbare Einkommen IST!!! das Existenzminimum! Wäre es das nicht, würde der Gesetzgeber Schuldner gegenüber Gläubigern schützen. Das ist aber rechtlich NICHT möglich. Nur was NICHT zur Existenz gehört,kann gepfändet werden!
Gruß
Ernie
Wen willst du denn mit diesem absoluten Schwachsinn hinter dem Ofen hervorlocken? Von Staatsanwälten einmal abgesehen ...
Das ist wohl zwei Postings vor mir, mal wieder ein Richter am BVerfG verloren gegangen. Vielleicht sollten wir den Richtern mal einen Link von dem Forum/diesem Thema schicken, damit sie noch weitere Kenntnisse sammeln können, für die Ausübung ihres Jobs oder ihre Fehler, die sie machen laut einiger hier, dann direkt und unverzüglich ohne schuldhaftes zögern korrigieren können.
Zitat von: Gast18959 am 18. Juli 2016, 18:47:32Ist selbstverständlich eine ebenso falsche Auslegung eines BVerfG-Urteils,
Die falsche Auslegung sehe ich auch so, zumindest ist das Zitat im sachlichen Zusammenhang gar nicht zutreffend erfolgt.
Allerdings ist deine Begründung
ZitatAuch die in der Pauschale für den Regelbedarf enthaltenen Leistungen für soziokulturelle Bedarfe sind keine frei verfügbare Ausgleichsmasse, da diese Bedarfe ebenfalls existenzsichernd zu decken sind
ebenso im sachlichen Zusammenhang nicht erfolgt.
Einmal ging es um die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers zur Anrechnung von Einkommen und einmal um den internen Ausgleich innerhalb des Regelbedarfes (bspw. Stromkosten, bspw. Waschmaschine, Kühlschrank etc..)
In beiden Fällen geht es nicht darum, was der Befehl "unantastbar" in Bezug auf eine Mindestleistung darstellt. Das weist du doch selbst :grins:
So einfach ist es leider nicht.
Ich hab bisher diesbezüglich vom BVerfG nur eine einzige Feststellung gelesen, nämlich dass der Regelbetrag nicht evident unzureichend sei. Und ich schreibe gleich dazu, dass ich die Begründung des BVerfG für diese Feststellung für auffallend unzureichend halte. Insofern finde ich Quinkys Einlassungen nicht so belustigend, eher nachdenkenswert. Im Prinzip ist die Herleitung eines existenzsichernden Minimums aus den Ausgaben der untersten Einkommensbezieher nicht zielführend in Hinsicht auf die Gewährleistung der Menschenwürde. Das kann mir Keiner erzählen, egal wer.
Zitat von: AlterGaul am 18. Juli 2016, 19:46:46
... mal wieder ein Richter am BVerfG verloren gegangen.
Bundesverfassungsrichter kann doch jeder! Es kommen lediglich immer wieder die falschen Personen ins Amt ...
Zitat von: MichaK am 18. Juli 2016, 19:48:42So einfach ist es leider nicht.
Nicht verwechseln
Einmal geht es um die vermeintliche "Gestaltungsmöglichkeit" des Gesetzgebers lediglich die physische Existenz gewährleisten zu müssen (ZB. Nahrung, schlafen, Kleidung). So jedenfalls die weitverbreitete sozialrichterliche Meinung.
Die soziokulturellen Bedarfe (ZB. Telefon, Bewirtung, Bildung) wären somit entbehrlich, stehen folglich zum Ausgleich nicht zur Verfügung.
Zwar geht das BVerfG im Beschluss nicht auf die Sanktionsfrage ein, allerdings bezieht es sich auf evtl. ungedeckte Bedarfe, die nicht durch die Verwertung des soziokulturellen Anteils auszugleichen, sondern durch verfassungskonforme Auslegung zu decken sind.
Deshalb betont es den eigenständigen Rechtsanspruch auf die soziokulturelle Teilhabe.
Nichts Anderes kann bei Sanktionen gelten, denn denklogisch werden dabei ungedeckte Bedarfe "produziert".
Bei 30%iger Sanktion entfällt also entweder die soziokulturelle Teilhabe oder zum Teil der Grundbedarf.
Wenn nach BVerfG, der Teilhabebedarf dem Betroffenen also in jedem Fall zur eigenständigen Verwendung zur Verfügung zu stellen ist, bleibt nur der sanktionierte Grundbedarf übrig.
Es müsste also bereits ab 10% Sanktion Zugriff auf die bewährten Schuldverschreibungen vom JC geben.
Mal abgesehen von der Tatsache, dass sich ein herauslösen von Einzelposten aus einer Pauschale von selbst verbietet weil eine Pauschale nur insgesamt Wirkung entfalten kann.
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Zum zweiten geht es um die "Gewährung von voraussetzungslosen steuerfinanzierten Staatsleistungen" und dass das GG keinen entsprechenden Normbefehl hätte.
Nur darauf bezieht sich meine Aussage, Normbefehl : "unantastbar".
Richtigerweise von dir erkannt, berufen sich die Sozialgerichte dabei auf ein BVerfG-Urteil, dass sich auf die Anrechnung von Einkommen aufs Minimum bezieht und genau nicht von zu erfüllenden Erwerbsobliegenheiten als Voraussetzung spricht.
Zitat von: Gast18959 am 18. Juli 2016, 22:26:13
Nicht verwechseln.....Zwar geht das BVerfG im Beschluss nicht auf die Sanktionsfrage ein, allerdings bezieht es sich auf evtl. ungedeckte Bedarfe, die nicht durch die Verwertung des soziokulturellen Anteils auszugleichen, sondern durch verfassungskonforme Auslegung zu decken sind.
Deshalb betont es den eigenständigen Rechtsanspruch auf die soziokulturelle Teilhabe.....
I c h verwechsle da nix. Es ist richtig, dass der eigenständige Anspruch auf Teilhabe herausgestellt wurde, aber das sagt leider nix darüber, ob dieser Anspruch bedingungslos zu erfüllen ist.
Der Gesetzgeber bzw. die Regierung und die Gerichte stützen sich bezüglich der Sanktionen immer noch auf ein antikes Urteil des BVerwG vom 23.2. 1979 AZ 5B 114/78. Sozialbindung der Grundrechte etc..
wobei das nur die juristische Übersetzung des ökonomischen Prinzips der Kapitalordnung darstellt. Verfügungsgewalt über fremde Arbeit ist Bedingung. Klassenjustiz eben. Da kann Menschenwürde beliebig interpretiert werden. Das BVerfG wird da gewiss nicht im Wege stehen .
Zitat von: MichaK am 19. Juli 2016, 14:12:26Es ist richtig, dass der eigenständige Anspruch auf Teilhabe herausgestellt wurde, aber das sagt leider nix darüber, ob dieser Anspruch bedingungslos zu erfüllen ist.
Es ist doch nicht Bedingungslos, wenn die Hilfebedürftigkeit nachgewiesen werden muss.
LG Hexe
Na so was aber auch, Hilfebedürftigkeit nachweisen. Das gibt es nur in Deutschland!
Zitat von: Orakel am 19. Juli 2016, 16:20:22
Das gibt es nur in Deutschland!
schon etwas unangebracht, deine Ironie, m.E.
Was aber eben die Problematik auch schön beschreibt.
aber @ Hexe, hilfebedürftig heißt eben lt. Gesetz auch mehr als finanziell hilfebedürftig. Und da landen wir wieder bei den Sanktionen.
Wie kommst du darauf, dass meine Bemerkung ironisch gemeint war?
Zitat von: MichaK am 19. Juli 2016, 14:12:26Es ist richtig, dass der eigenständige Anspruch auf Teilhabe herausgestellt wurde, aber das sagt leider nix darüber, ob dieser Anspruch bedingungslos zu erfüllen ist.
Offenbar liest du das etwas anders als ich :
Zitat von: Gast18959 am 18. Juli 2016, 18:47:32Auch die in der Pauschale für den Regelbedarf enthaltenen Leistungen für soziokulturelle Bedarfe sind keine frei verfügbare Ausgleichsmasse, da diese Bedarfe ebenfalls existenzsichernd zu decken sind (vgl. BVerfGE 125, 175 <223 f.>; 132, 134 <161, Rn. 64 f.>; oben C I 1 a).
:scratch:
Einschränkungen kann ich im Beschluss nicht erkennen.
Die Aussage ist abschliessend, keine weitergehende Konkretisierung wie zB. im Bafög-Urteil.
Klar, das BVerfG wollte sich bisher nicht zu den Sanktionen äussern.
Deshalb bleibt eben nur der Vergleich mit Aussagen des BVerfG´s zu ähnlichen Sachverhalten.
Zitat von: Gast18959 am 19. Juli 2016, 20:15:18Einschränkungen kann ich im Beschluss nicht erkennen.
die waren ja auch nicht nötig, da Gegenstand des Verfahrens die Leistungen
für den Regelbedarf für Alleinstehende, für zusammenlebende Volljährige sowie für Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren und für Kinder bis zu sechs Jahren waren.
Ich sehe da keinen ähnlichen Sachverhalt.
Mit einem solchen Sachverhalt hat sich das BVerfG schlicht noch nicht befasst bzw. befassen wollen.
Zitat von: MichaK am 19. Juli 2016, 21:50:09Ich sehe da keinen ähnlichen Sachverhalt.
Mit einem solchen Sachverhalt hat sich das BVerfG schlicht noch nicht befasst bzw. befassen wollen.
Gilt das nur für mich/uns, nicht auch für die "soziale" Richterschaft ?
Es wird doch fleissig zitiert :
ZB.
Zitat5. Der Senat hat außerdem keine verfassungsrechtlichen Bedenken .....
......
Dem Grundgesetz ist nämlich kein Normbefehl auf Gewährung von voraussetzungslosen steuerfinanzierten Staatsleistungen zu entnehmen (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010, 1 BvR 2556/09, SozR 4-4200 § 11 Nr. 33, S.Knickrehm/Hahn, Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 31 Rn. 7).
http://openjur.de/u/691341.html
Zitat von: Gast18959 am 20. Juli 2016, 13:38:21Gilt das nur für mich/uns, nicht auch für die "soziale" Richterschaft ?
soweit waren wir doch schon lange. Quod licet jovi, non licet bovi .
Ohh, ein Rechts staatliches Prinzip ?
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
A verbis legis non est recedendum
Zitat von: Gast18959 am 20. Juli 2016, 21:18:49
Ohh, ein Rechts staatliches Prinzip ?
Du sagst es.
Mal beim Klassiker nachgeschaut:
Es hängt ,,in gewissem Grade von der offiziellen Gesellschaft (= herrschende Klasse) ab, bestimmte Verletzungen ihrer Regeln als Verbrechen oder nur als Vergehen zu stempeln. Diese Differenz in der Beurteilung, ... entscheidet über das Schicksal von Tausenden von Menschen und über den moralischen Ton der Gesellschaft. Das Gesetz selbst kann nicht nur das Verbrechen bestrafen, sondern es auch hervorrufen ..." K. Marx
Naja, der olle Karl ist nicht mehr so gut gelitten, im politischen Ringen um eine bessere Welt jedenfalls nich, unter Ökonomen wird er ab und an erwähnt.
Ich sehe sehr wohl einen Zusammenhang bei Regelsatz und Sanktionen um beim Thema zu bleiben.
BVerfG :
Zitata) Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf die unbedingt erforderlichen Mittel zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (vgl. BVerfGE 125, 175 <223>; 132, 134 <160, Rn. 64>).
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html
Sozialgericht :
ZitatDer Verfassungsmäßigkeit genügt das geltende Sanktionsrechts (§§ 31 ff. SGB II) in einem solchen Falle dadurch, dass der Gesetzgeber selbst bei einem vollständigen Wegfall der Leistungen eine "letzte Grundversorgung" (zur Abgrenzung zum soziokulturellen Minimum vgl. Soria, JZ 2005, S. 644 ff.) sicherstellt. Durch ein differenziertes Regelungssystem wahrt der Gesetzgeber das physische Existenzminimum (neben Obdach und ausreichender medizinischer Versorgung auch ausreichende Nahrung und Kleidung - BSG, Urteil vom 22.04.2008, B 1 KR 10/07 R, juris).
https://openjur.de/u/855502.html
ZitatDas Sozialgericht Gotha hält Hartz-IV-Sanktionen weiterhin für verfassungswidrig. Darum wird es erneut das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anrufen. Dies habe eine Verhandlung am Dienstag ergeben, sagte ein Behördensprecher gegenüber jW. In den nächsten Tagen werde die Kammer eine zweite Richtervorlage in Karlsruhe einreichen.
Gothaer Sozialrichter rufen erneut Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Dies hatte eine Vorlage zuvor wegen Formfehlern abgelehnt (https://www.jungewelt.de/2016/08-03/021.php)
SUUUUPAA, Danke für die erfreuliche Nachricht @aggie :clever:
:grins:
Zitat von: Gast35185 am 02. August 2016, 19:39:35
Gothaer Sozialrichter rufen erneut Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Dies hatte eine Vorlage zuvor wegen Formfehlern abgelehnt
Noch ergänzend -->>
Erneute Verfassungsklage gegen Hartz IV Sanktionen
Wir erinnern uns, das Sozialgericht Gotha hatte die Hartz IV Sanktionen als Verfassungswidrig eingestuft und das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Dieses hatte die Richtervorlage aufgrund eines Formfehlers abgelehnt. Nun will sich das Sozialgericht allerdings nicht damit zufrieden geben. Die Kammer hat nun die zweite Vorlage des gleichen Falls eingreicht.
Im konkreten Fall hat ein Hartz IV Bezieher aus Erfurt geklagt. Er wurde im Jahre 2014 gleich zwei Mal mit Leistungskürzungen bestraft. Zunächst hatte der Kläger ein Jobangebot seitens des Jobcenters abgelehnt. Daraufhin wurde dem Kläger das Arbeitslosengeld II im ersten Schritt um 30 Prozent (117,30 Euro) gekürzt. -->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/erneute-verfassungsklage-gegen-hartz-iv-sanktionen.php
Erneute Verfassungsklage gegen Hartz IV Sanktionen
Wir erinnern uns, das Sozialgericht Gotha hatte die Hartz IV Sanktionen als Verfassungswidrig eingestuft und das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Dieses hatte die Richtervorlage aufgrund eines Formfehlers abgelehnt. Nun will sich das Sozialgericht allerdings nicht damit zufrieden geben. Die Kammer hat nun die zweite Vorlage des gleichen Falls eingreicht.
Im konkreten Fall hat ein Hartz IV Bezieher aus Erfurt geklagt. Er wurde im Jahre 2014 gleich zwei Mal mit Leistungskürzungen bestraft. Zunächst hatte der Kläger ein Jobangebot seitens des Jobcenters abgelehnt. Daraufhin wurde dem Kläger das Arbeitslosengeld II im ersten Schritt um 30 Prozent (117,30 Euro) gekürzt.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/erneute-verfassungsklage-gegen-hartz-iv-sanktionen.php
Zitat von: Gast18959 am 13. Juli 2016, 01:30:08die Behauptung,- "die Verfassung gebietet nicht die Gewährung von bedarfsunabhängigen, voraussetzungslosen Sozialleistungen" - basiert auf einer Lüge, weil der Sinn des Zitat´s aus dem Zusammenhang gerissen, somit ins Gegenteil verkehrt wird ...
man kann das s o lesen, dass die Eigenschaften, die durch Komma getrennt werden, für sich stehen. Aber auch bei dieser Lesart steht der folgende Satz im Wege.
Außerdem ist m.W. das Unerlässliche auch eine Sozialleistung, die aber von der Voraussetzung Pflichtverhalten befreit ist. Insofern ist die Aussage auch unrichtig. Die Verfassung kann nicht gleichzeitig etwas gebieten und nicht gebieten, oder?
Bliebe noch, einen freiwilligen Würdeverzicht zu unterstellen.
Zitat von: MichaK am 06. August 2016, 16:50:57man kann das s o lesen, dass die Eigenschaften, die durch Komma getrennt werden, für sich stehen.
Können wir ja mal durchspielen.
Der Ursprüngliche Satz hiess :
Zitat von: Gast18959 am 13. Juli 2016, 01:30:08Die Verfassung gebietet nicht die Gewährung von bedarfsunabhängigen, voraussetzungslosen Sozialleistungen.
Im ersten LSG-Urteil war der Satz noch vollständig zitiert.
Teilen wir ihn, steht da :
ZitatDie Verfassung gebietet nicht die Gewährung von bedarfsunabhängigen, - (Sozialleistungen)
Im Umkehrschluss gebietet die Verfassung also die Gewährung von bedarfsabhängigen - (Sozialleistungen)
stellen wir den zweiten Teil für sich :
Zitat(Die Verfassung gebietet nicht die Gewährung von) - ,voraussetzungslosen Sozialleistungen.
ergibt sich im Umkehrschluss - unter bestimmten Voraussetzungen (erster Satzteil) gebietet die Verfassung die Gewährung von Leistungen.
daraus wurde dann vom Bayerischen LSG zum Dritten :
ZitatInsbesondere sind vom Bundesverfassungsgericht keine voraussetzungslosen steuerfinanzierten Staatsleistungen gefordert worden
Erinnert mich irgendwie an die "Stille Post".
la mano de Dios . :lachen:
:grins:
Sie lassen nicht locker: Sozialrichter aus Gotha legen dem Bundesverfassungsgericht erneut die Sanktionen im SGB II vor. Und die aus Leipzig mögen keine unpassenden SGB III-Maßnahmen
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/08/173.html
Na vllt. ist das BVerfG diesmal bereit es anzunehmen und zu urteilen, anstaat sich hinter Formfehlern zu verstecken!
Die Lobbbyistenvereins-Richter und strammen Parteisoldaten vom BVG finden schon eine neue Lücke, um das Recht zu beugen.
Keine Sorge. :no:
Ist das Interessant ?
03.08.2016:
Hoppla:
Jobcenter solidarisiert sich mit mir - und fordert seinerseits das SG zur rechtlichen Überprüfung der Sanktionsparagraphen auf ...
Nachdem das Sozialgericht versucht hat, die erste 100-Prozent-Sanktion wegen eines zu kleinen Schriftbildes der Rechtsfolgenbelehrung zu kippen und ich schon geschrieben habe, dass das vermutlich so nicht geht, schreibt jetzt das Jobcenter:
"Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an."
[urlhttp://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/3-KLage-erste-100%25-Sankton/2016-07-08-JC-Ablehnung-des-angekuendigten-Gerichtsentscheides-zur-Aufloesung-der-ersten-100-Prozent-Sanktion.pdf][/url]
Zu finden bei "wir sind boes" newsticker.
LG Hexe
Hier noch ein Interview zur erneuten Klage/ Beschwerde/ Richtervorlage (wie auch immer) vorm BVerfG https://www.youtube.com/watch?v=KrvZk8vHdOk
Vorlagebeschluss zum Zweiten:
http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/6B1D8B8B0AAF1449C125800900272B18/$File/Rehse%2015%20AS%205157%2014.2.Vorlage.pdf?OpenElement (http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/6B1D8B8B0AAF1449C125800900272B18/$File/Rehse%2015%20AS%205157%2014.2.Vorlage.pdf?OpenElement)
Solange der Aufschrei nicht von innerhalb der Behörde, der ausführenden Instanz kommt, wird sich an der Praxis nichts ändern.
"Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an."
Ich kann den Link nicht anders setzen im moment.
Der obere Satz stammt vom JC
Zitat von: Hexe am 08. August 2016, 21:29:49Ich kann den Link nicht anders setzen im moment.
Der obere Satz stammt vom JC
Hier ist der komplette Schriftsatz vom JC. Betreffeender Satz befindet sich auf der letzten Seite ganz unten.
http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/3-KLage-erste-100%25-Sankton/2016-07-08-JC-Ablehnung-des-angekuendigten-Gerichtsentscheides-zur-Aufloesung-der-ersten-100-Prozent-Sanktion.pdf
Na und???
Natürlich wäre es zu begrüßen, wenn die leidliche Diskussion unter der Überschrift "Hartz IV ist verfassungswidrig" endlich ein Ende hätte. Die "Musterklagen-Schreiber" werden schon nicht arbeitslos werden, denn es wird durch das BVerfG keine Entscheidung geben, wonach "Hartz IV verfassungswidrig" ist.
Zitat von: castagir am 08. August 2016, 19:42:51um das Recht zu beugen.
welches Recht? Ich kann da kein Recht erkennen. Ein angebliches Recht, dass an die Erfüllung letztlich nicht erfüllbarer Auflagen geknüpft ist, bezeichne ich bestenfalls als Gnade. Wer so ein Konstrukt noch als Recht verteidigt, steht nicht mehr aufrecht, sondern kriecht vor der Gewalt.
Die Richter werden meiner Meinung im Names des Volkes Urteilen und das Volk sind die vielen wo in Arbeit sind und da hat eine Minderheit von Hartz4 sich dem arbeitenden Volke zu beugen sprich den Regierenden.
Zitat von: Gast39931 am 08. August 2016, 23:41:59da hat eine Minderheit von Hartz4 sich dem arbeitenden Volke zu beugen
Viele der Arbeitenden befinden sich aber auch im Hartz IV, sprich Aufstocker!
Hat sich eigentlich von den "Hartz-IV-muss-weg-Kämpfern" schon mal jemand Gedanken zu einer Musterklage wegen der "Verfassungswidrigkeit" der Sperrfristen im Rechtskreis des SGB III gemacht? Oder zu den Zumutbarkeitsregeln? Den Bestimmungen zur Erreichbarkeit?
Kann jemand von den "Hartz-IV-muss-weg-Kämpfern" wenigstens ansatzweise begründen, weshalb Leistungsberechtigte im Rechtskreis des SGB II besser gestellt werden sollen, als Versicherte im Rechtskreis des SGB III?
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 00:03:50Kann jemand von den "Hartz-IV-muss-weg-Kämpfern" wenigstens ansatzweise begründen, weshalb Leistungsberechtigte im Rechtskreis des SGB II besser gestellt werden sollen, als Versicherte im Rechtskreis des SGB III?
Wer sagt denn das jemand besser gestellt werden soll. Wenn es nach mir ginge würde der BA massiv auf die Finger geklopft und die Selbstverwaltung aberkannt, da sie mit ihren Anordnungen dauernd gegen das GG verstoßen. nur irgendwo muss angefangen werden.
Zitat von: Gast38171 am 09. August 2016, 00:09:59
... da sie mit ihren Anordnungen dauernd gegen das GG verstoßen.
Das hat wer wann rechtsverbindlich festgestellt???
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 00:13:37Das hat wer wann rechtsverbindlich festgestellt???
Wurde es noch nicht, leider! Aber Leistungsberechtigte können es regelmäßig fest stellen. Siehe Arbeitsvermittlung vor Bedürftigkeit. somit Arbeit vor Existenzsicherung! Genauso wie Residenzpflicht für Bundesbürger! Sie sind sogar so dreist und bestätigen die GG Brüche
Mit der Regelung wird die so genannte
,,Residenzpflicht", die bislang nur für
Arbeitslosengeldbezieher nach dem SGB III gilt, auch für erwerbsfähige
Leistungsberechtigte nach dem SGB II eingeführt.
Zweck der Residenzpflicht ist es,
dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit (§§ 1, 2 SGB II) vor der Gewährung von
Leistungen Geltung zu verschaffen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen
grundsätzlich nur dann Leistungen erhalten, wenn sie ohne Verzug jede zumutbare
Beschäftigung aufnehmen können. (2) Die EAO enthält ausschließlich Regelungen
zur Residenzpflicht.
Die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung ergeben sich – je nach Rechtskreis – aus
den Vorschriften des SGB III (Aufstocker) oder/ und §7 Abs. 4a SGB II i. V. m. § 48
SGB X.
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Und worin besteht nun der Verstoß gegen das Grundgesetz???
Für dich (und natürlich alle anderen "Hartz-IV-muss-weg-Kämpfer") habe ich auch einen Link: Aktionsbündnis für ein Sanktionsmoratorium (http://www.sanktionsmoratorium.de/pdfs/aufruf_lang_web.pdf)
Interessant die Liste der Erstunterzeichner; keine (oder kaum) Leistungsberechtigte, auch keine Personen, die glauben, dass sie etwas bewegen, wenn sie einen Kreidekreis auf das Pflaster malen und laufend in eine Kamera grinsen.
Vergeigt haben das Aktionsbündnis Leistungsberechtigte, weil sie ihre Unterstützung versagt haben!!!
Existenzsicherung geht vor Arbeitsvermittlung. Somit verstößt die BA mit ihrer Anordnung gegen Art.1 in Verbindung mit Art. 20
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html
Der Gesaltungsspielraum bezieht sich auf die Höhe aber nicht auf die Voraussetzung das die Arbeitsvermittlung vorgeht!
Bezüglich der EAO, hier ein Auszug aus meiner Korrespondenz mit einer einigermaßen sozialen Partei:
"Durch die Erreichbarkeits-Verordnung der BA wird in der Tat die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt über die Existenzsicherung gestellt. Das ist zutreffend. Frau xxx hält berechtigterweise die BA für diesen Eingriff nicht berechtigt (verfassungswidrig) und will daher wissen, wie man sich gegen die Anordnung der BA wehren kann.
>
> Dazu noch mal ergänzend: die Regelungen zur Verfügbarkeit finden sich in dem Gesetz selber und zwar im § 7 Abs. 4a SGB II (ab 1.1.2011 mit neuer Regelung).
> Die BA rechtfertigt die einschlägigen Bestimmungen wie folgt:
> "Zweck der Residenzpflicht ist es, dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit (§§ 1, 2) vor der Gewährung von Leistungen Geltung zu verschaffen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen grundsätzlich nur dann Leistungen erhalten, wenn sie ohne Verzug jede zumutbare Beschäftigung aufnehmen können."
> http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377919.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377922
>
> Ob diese Regel in verfassungswidriger Weise gegen die Freizügigkeit verstößt, bleibt letztlich dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überlassen. Mögliche Wege das Bundesverfassungsgericht zu einer Befassung mit dem Thema zu bewegen, sind etwa eine Verfassungsbeschwerde (individuelle Klage gegen Grundrechtsbeeinträchtigung) oder eine Richtervorlage (wenn ein Richter die Rechtslage genauso einschätzt und dies für einen konkreten anliegenden Fall entscheidungsrelevant ist).
>
> Ob und ggf. wie man rechtlich gegen Anordnungen der BA vorgehen kann, weiß ich tatsächlich auch nicht. Da dies Organe der Selbstverwaltung sind, greift womöglich tatsächlich das Verwaltungsgericht nicht. Ich befürchte, dass man als Bürger nicht unmittelbar dagegen vorgehen kann. Soweit ich das einschätze, kann Frau xxx damit die Anordnung nicht direkt rechtlich angehen, sondern müsste gegen Sie belastende Verwaltungsakte aufgrund dieser Anordnung klagen - letztlich bis zum BVerfG.
>
> Mit welcher Berechtigung die BA durch ihre Erreichbarkeits-Anordnung Regelungen des SGB II konkretisieren darf, ist in der Tat zweifelhaft. Allerdings ist in der alten Fassung im SGB II ausdrücklich auf diese Verordnung Bezug genommen worden. Es ist also durch den Gesetzgeber legitimiert worden.
> In der neuen Fassung gibt es eine eigenständige Verordnungsermächtigung (§ 13 Abs. 3. SGB II). Mir wäre allerdings nicht bekannt, dass eine solche verabschiedet worden ist. Solange gilt der Verweis auf die alte Regelung (§ 77 SGB II)."
Zitat von: Gast38171 am 09. August 2016, 00:58:03
Der Gesaltungsspielraum bezieht sich auf die Höhe aber nicht auf die Voraussetzung das die Arbeitsvermittlung vorgeht!
Das sagt wer???
Immer noch aktuell: Wenn man den Durchblick hat (http://hartz.info/index.php?topic=96846.msg1010736#msg1010736)
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 01:16:45Das sagt wer???
Das geht aus der Entscheidung hervor.
Zitat von: Gast38171 am 09. August 2016, 00:58:03Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat
Zitat von: Gast38171 am 09. August 2016, 01:28:17
Das geht aus der Entscheidung hervor.
Wenn DU das sagst. Die Verfassungsrichter werden allerdings nicht auf dich hören, wetten?
Warten wir doch einfach die Entscheidung des BVerfG ab ...
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 00:03:50
Hat sich eigentlich von den "Hartz-IV-muss-weg-Kämpfern" schon mal jemand Gedanken zu einer Musterklage wegen der "Verfassungswidrigkeit" der Sperrfristen im Rechtskreis des SGB III gemacht? Oder zu den Zumutbarkeitsregeln? Den Bestimmungen zur Erreichbarkeit?...
Dein Hinweis ist berechtigt und wäre noch um eine Vielzahl von Rechtskreisen zu ergänzen. Beispielsweise SGB XI, Eingliederungshilfe - künftig Bundesteilhabegesetz . Nur irgendwo muss doch die Menschenwürde mal Gestalt annehmen in Form unveräußerlichen Rechtes und nicht in Form von Gnaden. Darum geht es doch und nicht um Egoismen von einer Gruppe (Hartz IV).
Zitat von: MichaK am 09. August 2016, 10:49:55
... Egoismen von einer Gruppe (Hartz IV).
Genau DAS ist aber das Problem!
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 11:14:46Genau DAS ist aber das Problem!
Dem möchte ich widersprechen, das Problem liegt in den Egoismen der Wirtschaft, die Arbeitssklaven im Niedriglohnsektor wollen um möglichst viel Profit abzuschöpfen. Dadurch kommt es zum Abbau im sozialen Sektor, wo auch vor Grundrechtsverletzungen nicht halt gemacht wird, da unsere Regierung ja auch gern ihren Teil haben möchte. Nur möglichst nicht von den Geldbonzen!
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 11:34:50Was ist das???
Das
Zitat von: Gast38171 am 09. August 2016, 11:19:48die Arbeitssklaven im Niedriglohnsektor wollen um möglichst viel Profit abzuschöpfen.
Im Juni 2016 betrug die Anzahl der Erwerbstätigen mit Wohnsitz in Deutschland 43.480.000 - alles "Arbeitssklaven"? Wegen der "Egoismen der Wirtschaft?
Quelle (http://de.statista.com/statistik/daten/studie/1376/umfrage/anzahl-der-erwerbstaetigen-mit-wohnort-in-deutschland/)
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 11:14:46
Genau DAS ist aber das Problem!
wie meinst du das denn? Subjektiv oder objektiv ?
Objektiv!
Schau dir doch nur die Aktivitäten der "Aktivistinnen" und "Aktivisten" der "Hartz-IV-muss-weg-Bewegung" an ...
Die Sanktionen sind verfassungswidrig, die Sperrfristen im Rechtskreis des SGB III sind okay ... um nur ein Beispiel zu nennen ...
Wie wäre es mit einer Angleichung der Sanktionen an die Sperrfristen, in einem ersten Schritt??? Genau das war u.a. das Ziel des Aktionsbündnisses für ein Sanktionsmoratorium. Das war aber denen, um die es dabei ging, nicht genug ... daran ist es gescheitert ... alles oder nichts, lautete die "Kampfparole" ...und daran hat sich bis heute nichts geändert!
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 12:20:42Im Juni 2016 betrug die Anzahl der Erwerbstätigen mit Wohnsitz in Deutschland 43.480.000 - alles "Arbeitssklaven"? Wegen der "Egoismen der Wirtschaft?
Davon werden wohl noch welche von ihrer Hände Arbeit leben können. Nee, ich meine vielmehr Die hier:
http://business-panorama.de/news.php?newsid=374386
Zum Wohle der Wirtschaftsbonzen wurde Hartz IV erfunden und in Gesetz gegossen, egal 0b die arbeitenden Bevölkerung dadurch Grundrechtsverletzungen und Armut ,Altersarmut und Kinderarmut hinnehmen muss, Hauptsache man macht Profit und wächst!
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 12:40:21Die Sanktionen sind verfassungswidrig, die Sperrfristen im Rechtskreis des SGB III sind okay ... um nur ein Beispiel zu nennen ...
Da dürfte es gar keine Sperrzeiten geben, da man in eine extra Versicherung (Arbeitslosenversicherung) eingezahlt hat und somit auch Anspruch zumindest auf die eingezahlten Gelder, ganz egal wodurch man den Job verlor.
Dann mach dich mal mit dem Begriff "Solidargemeinschaft" vertraut. Da ist für "Egoismen" nämlich kein Raum!
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 13:20:24Dann mach dich mal mit dem Begriff "Solidargemeinschaft" vertraut. Da ist für "Egoismen" nämlich kein Raum!
:hae: Das wurde doch mit der sozialen Marktwirtschaft abgeschafft.
Ich bezweifele das Reiche in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, genauso wie die Beamten. Nach und im Punkto Steuer ist es wohl auch kaum solidarisch
http://www.zeit.de/2011/50/Steuern-Reichtum
Solidarisch sollen immer nur die sein, die gerade von ihrem Einkommen leben können, aber nicht diejenigen die schon zuviel für ein Leben haben. das ist bestimmt solidarisch!
Nein, die große Masse sorgt für eine Minderheit an reichen Schmarotzern und sorgt dafür das sie sich tagtäglich noch mehr die Taschen füllen auf dem Rücken der von dir genannten Solidargemeinschaft. Sie gehören nicht dazu!
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 12:40:21Wie wäre es mit einer Angleichung der Sanktionen an die Sperrfristen, in einem ersten Schritt??? Genau das war u.a. das Ziel des Aktionsbündnisses für ein Sanktionsmoratorium. Das war aber denen, um die es dabei ging, nicht genug ... daran ist es gescheitert ... alles oder nichts, lautete die "Kampfparole" ...und daran hat sich bis heute nichts geändert!
Unsinn, Ziel war es die Sanktionen auszusetzen,
ich finde es allerdings erstaunlich, dass ein Sanktionsbefürworter wie du hier "so" für das Sanktionsmoratorium wirbt.
Meine Unterschrift für das Moratorium würdest du finden wüsstest du nur meinen Namen. :blum:
Die Unterschrift vom BOES, den du ja gerne als gestörten Spinner verunglimpfst, findest du jedenfalls ganz leicht wenn du die Unterschriftenliste (linke Spalte ->
Unterzeichner/innen) nach Namen ordnest.
http://www.sanktionsmoratorium.de/
Auch das Aktionsbündnis bestreitet die Verfassungswidrigkeit der Sanktionsregeln nicht, hält den Erfolg einer "Musterklage" vorm BVerfG für durchaus denkbar :
http://www.sanktionsmoratorium.de/html/themen/themen_text_2.php?zid=228
Genau auf diesen Weg hat sich der BOES gemacht, mit guten Argumenten, im Gegensatz zu dir.
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 13:20:24
Dann mach dich mal mit dem Begriff "Solidargemeinschaft" vertraut. Da ist für "Egoismen" nämlich kein Raum!
ach nu ja. Die Solidargemeinschaft wird auch genügend instrumentalisiert. Deshalb fragte ich auch objektiv-subjektiv. Wer sitzt mit wem im Boot und wer sitzt in einem anderen Boot?
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 12:20:42Im Juni 2016 betrug die Anzahl der Erwerbstätigen mit Wohnsitz in Deutschland 43.480.000 - alles "Arbeitssklaven"? Wegen der "Egoismen der Wirtschaft?
Kommt drauf an, wie Du Arbeitssklave definierst.
Ich nenn Dir drei Beispiele aus meinem direkten Umfeld:
1. 58jähiger Berufskraftfahrer, seit 25 Jahren in der Firma beschäftigt, Stundenlohn 10,67 € - keine einzige Lohnerhöhung. Monatliche Arbeitszeit
240 Stunden.2. 35jähiger in leitender Funktion, Gehaltsempfänger (Gehalt nicht bekannt), wöchentliche Arbeitszeit
60 Stunden.3. 52jähiger, Stundenlohn ca. 15,00 € - immerhin - tägliche Arbeitszeit 10 - 12 Stunden zzgl. 1 Stunde Arbeitsweg, Arbeitszeitgesetz wird mit Füßen getreten, dass heißt kurzer Wechsel von Spätschicht in Frühschicht wird regelmäßig verlangt. Zwischen den Schichten liegen somit gerade einmal 7,5 Stunden Ruhezeit (ohne Fahrzeit).
Das sind für mich Arbeitssklaven.
Arbeit ist da, aber ungerecht verteilt.
Mein eigener Chef macht Umsätze in Millionenhöhe. Aber schaut man in die Filialen - Minijobber on mass :no:
Im November startet das Weihnachtsgeschäft. Statt den beschäftigten Minijobbern die Stundenzahl zu erhöhen, werden (so zumindest in unsere Filiale) ca. 15 - 20 weitere Minijobber eingestellt.
Die Chefs bekommen einfach den Hals (Taschen) nicht voll genug.
Zitat von: Wolf24 am 09. August 2016, 13:58:54Das sind für mich Arbeitssklaven.
Arbeit ist da, aber ungerecht verteilt.
Jupp, und wenn dann aufgestockt werden muss, sprich subvensioniert durch den Steuerzahler, schwebt das Sanktionsschwert über einem trotz des sozialversicherungspfl. Jobs!
Zitat von: Wolf24 am 09. August 2016, 13:58:54Die Chefs bekommen einfach den Hals (Taschen) nicht voll genug.
ja, es rechnet sich halt. Dank Hartz . Nicht nur, aber schon maßgeblich. Hartz war der Bruch. Eindeutig.
Zitat von: Gast18959 am 09. August 2016, 13:54:56
Meine Unterschrift für das Moratorium würdest du finden wüsstest du nur meinen Namen.
Meinen Namen würdest du dort übrigens auch finden, allerdings war meine Unterstützung damit nicht erschöpft. Ich weiß sehr wohl, was Ziel des Aktionsbündnisses war (für das ich im Übrigen nicht mehr werbe, weil es gescheitert ist).
ZitatWir halten es durchaus auch für denkbar, dass der Sanktionsparagraph 31 SGB II in einem geeigneten ,,Musterverfahren" vor dem BVerfG für verfassungswidrig erklärt wird. Aus der vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidung zu den Regelsätzen vom 09.02.2010 lässt sich dies jedoch kaum ableiten.
Lesen und verstehen! Sollte das BVerfG zu der Überzeugung gelangen, dass § 31 SGB II verfassungswidrig ist, so heißt das eben gerade
nicht, dass es Sanktionen grundsätzlich für verfassungswidrig erklären muss. Interessant übrigen der zweite Satz, weil du gerade dies permanent versuchst. Dazu ebenfalls aus deinem Link:
ZitatDas Bündnis für ein Sanktionsmoratorium teilt die Einschätzung der Initiatoren des bezeichneten Aufrufs (siehe: www.hartz4-plattform.de) nicht, wonach Widerspruchsverfahren, Klagen und Überprüfungsanträge gemäß § 44 SGB X, die sich lediglich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 09.02.2010 (1 BvL 01/09, 1BvL 03/09, 1BvL 04/09) beziehen, Erfolg versprechend sind.
Tja, und was den Hungerkünstler aus dem Kreidekreis betrifft, stehe ich mit meiner Meinung ganz sicher nicht allein. Ich kenne einige der Unterzeichner, auch Erstunterzeichner des Aktionsbündnisses persönlich, stehe mit ihnen nach wie vor in Kontakt. DEN Weg hat keiner gewollt, er findet auch keine Unterstützung, weil DIESER Weg der Sache bisher nur geschadet hat.
Zitat von: Hexe am 08. August 2016, 21:29:49"Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an."
Das würde auf eine weitere Vorlage ans BVerfG hinauslaufen.
Die wäre auch zu begrüßen, da ich der Vorlage aus Gotha keine Chance einräume. Das wird genau so ein Rohrkrepierer wie beim ersten Mal. :sad:
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 00:03:50Hat sich eigentlich von den "Hartz-IV-muss-weg-Kämpfern" schon mal jemand Gedanken zu einer Musterklage wegen der "Verfassungswidrigkeit" der Sperrfristen im Rechtskreis des SGB III gemacht?
Bei einer solchen Klage müsstest du die Möglichkeit eines Alg2-Antrages ignorieren oder begründen warum ein solcher Antrag deine Grundrechte verletzt - viel Spaß.
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 00:03:50
Kann jemand von den "Hartz-IV-muss-weg-Kämpfern" wenigstens ansatzweise begründen, weshalb Leistungsberechtigte im Rechtskreis des SGB II besser gestellt werden sollen, als Versicherte im Rechtskreis des SGB III?
Häh? Was hast du denn geraucht?
Sperrzeit SGB III: Kann durch einen Antrag auf Alg2 (zumindest teilweise) kompensiert werden.
Sanktion SGB II: keine weitere Absicherung, Ende im Gelände, darfst unter der Brücke schlafen.
Zitat von: Gast26342 am 09. August 2016, 16:55:46
Häh? Was hast du denn geraucht?
Geht dich zwar nichts an, aber ich kann dich beruhigen: Nur legale Pflanzen.
Zitat von: Wolf24 am 09. August 2016, 13:58:54Das sind für mich Arbeitssklaven.
richtig. Und man könnte die Beispiele "endlos" fortsetzen. Ich höre immer das Argument, man müsse sich früh zur Arbeit quälen ...... aber wenn es um Hartz IV geht, keine Spur von Solidarität, da wird dann nach unten getreten. Mal begreifen, dass man selbst eine viel bessere Position ggü dem Ausbeuter hätte, wenn man eine sanktionsfreie Grundsicherung im Rücken hätte, scheint kaum möglich. Will man es eigentlich? Man könnte fast meinen, dass die Allermeisten mit dem Gnadenbrot zufrieden sind. Hauptsache nicht Hartz IV, wo das doch aber angeblich so schön sein soll und man nicht früh raus muss , kein Mobbing, kein blöder Chef, wo man buckeln muss etc..
Da traut man sich gegenüber solchen Meinungen gar nicht erst, in die Tiefe zu diskutieren, wenn noch nicht mal das primitivste Verständnis vorhanden ist und nur pausenlos die BILD - Ideologie kritiklos widergekäut wird. Früh aufstehen und sich quälen ist möglicherweise angenehmer als Denken.
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 14:54:26Ich weiß sehr wohl, was Ziel des Aktionsbündnisses war (für das ich im Übrigen nicht mehr werbe, weil es gescheitert ist).
Was du nie wissen wirst,
ist,
warum dieses Bündnis gescheitert ist.
Hier könntest du es lesen :
http://www.sanktionsmoratorium.de/pdfs/spindler_zumutbare_arbeit_sanktionen.pdf
An der mangelnden Unterstützung der Betroffenen ist es jedenfalls nicht gescheitert.
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 14:54:26Lesen und verstehen! Sollte das BVerfG zu der Überzeugung gelangen, dass § 31 SGB II verfassungswidrig ist, so heißt das eben gerade nicht, dass es Sanktionen grundsätzlich für verfassungswidrig erklären muss. Interessant übrigen der zweite Satz, weil du gerade dies permanent versuchst. Dazu ebenfalls aus deinem Link:
Wer behauptet denn Sanktionen wären grundsätzlich verfassungswidrig ?
Und wie kommst du darauf ich hätte mir meine Meinung aus einem einzigen Urteil gebildet ?
Offensichtlich liest du nicht was Andere schreiben, zu deinem "Verstehen" verkneife ich mir besser eine weitergehende Analyse.
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 14:54:26Tja, und was den Hungerkünstler aus dem Kreidekreis betrifft, stehe ich mit meiner Meinung ganz sicher nicht allein. Ich kenne einige der Unterzeichner, auch Erstunterzeichner des Aktionsbündnisses persönlich, stehe mit ihnen nach wie vor in Kontakt. DEN Weg hat keiner gewollt, er findet auch keine Unterstützung, weil DIESER Weg der Sache bisher nur geschadet hat.
Welcher SACHE ?
Deine SACHE existiert nicht, ist verpufft - erledigt - wird ignoriert, war von Anfang an zu -
niedlich.
Wer das Schwein essen will muss es schlachten, von Diskussionen im Schweinestall wird niemand satt.
Zitat von: Gast18959 am 10. August 2016, 15:34:55Wer behauptet denn Sanktionen wären grundsätzlich verfassungswidrig ?....Offensichtlich liest du nicht was Andere schreiben, zu deinem "Verstehen" verkneife ich mir besser eine weitergehende Analyse....
"betriebsblind" könnte es treffen, oder auch zu milde formuliert sein.
Ein Blick in die Vorlage könnte Klarheit schaffen. Steht ja gleich obenan.
insoweit jeweils:
Zitat...als sich das für die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums maßgebliche Arbeitslosengeld II auf Grund von Pflichtverletzungen um 30 bzw. 60% des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person maßgebenden Regelbedarfs mindert bzw. bei weiteren Pflichtverletzungen vollständig entfällt?
...als Sanktionen, wenn sie zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Sanktionierten führen, gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoßen?
...als Sanktionen gegen die Berufsfreiheit verstoßen?
Zitat von: Orakel am 09. August 2016, 17:06:20
Zitat von: Gast26342 am 09. August 2016, 16:55:46
Häh? Was hast du denn geraucht?
Geht dich zwar nichts an, aber ich kann dich beruhigen: Nur legale Pflanzen.
Neuerdings ja Rezept liegt vor :grins:
BVerfG bestellt den Verein Tacheles e.V. als sachkundigen Dritten zur Richtervorlage des SG Gotha zu Sanktionen
und fordert zur Stellungnahme bis zum 15. Feb. 2017 auf.
Damit wird klar, dass das BVerfG die Richtervorlage zu den Sanktionen nicht nochmal aufgrund Formalien ablehnt.
Wir haben Arbeit, weil das BVerfG uns umfassende Fragen gestellt hat. Aber wir werden Antworten geben.
Quelle (https://www.facebook.com/harald.thome.3?fref=ts)
Diskus
Heißt das Wenn es zu Streitigkeiten mit dem Jobcenter vor gericht geht"das wir so bessere Gewinnchancen bekommen.
Vielleicht. Kommt auf die Fragen an.
Ich hoffe aber das sich das BVerfG endlich mal ernsthaft mir dem System ALG 2 beschäftigt.
ZitatDas BVerfG hat den Verein Tacheles als einen sachkundigen Dritten bestellt, daneben natürlich auch die Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Städte- und Landkreistag, Gewerk-schaften und verschiedene juristische Organisationen.
Die Benennung von Tacheles als sachkundigen Dritten, als Organisation die Betroffenen-interessen und Positionen vertritt spricht dafür, dass das BVerfG sich eine ausgewogene Meinungsbildung verschaffen will und ist daher zu begrüßen.
Die genannten wurden vom BVerfG zu folgendem Punkten befragt:
- Erkenntnisse über die tatsächliche Anzahl der Sanktionen und Verteilung auf einzelne Pflichtverletzungstatbestände.
- Erkenntnisse über Fehleranfälligkeit der Leistungsabsenkungen und wie oft diese im WS – und sozialgerichtlichen Verfahren aufgehoben werden.
- Erkenntnisse über die Wirkungen von Sanktionen, einmaliger und wiederholter, insbesondere bei Nachholung der Obliegenheit und wie oft sich Leistungsberechtigte nach vollständiger Absenkung bereit erklärten, ihren Pflichten nachzukommen.
- Erkenntnisse über die Verwaltungspraxis der Höhe von Sachleistungen und ob es Abweichungen zu den Fachlichen Hinweisen der BA Nr. 4.5 (Rn. 31.48 ff) gibt und ob dabei die Dauer der Leistungsabsenkung eine Rolle spielt.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2116/
PM von Tacheles:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2117/
Das finde ich gut.
Wurde auch langsam mal Zeit das der Blickpunkt der Betroffenen von diesen Zwangsmaßnahmen mal gewürdigt wird.
Zitat Harald Thome :
3. Das Sanktionsregime vor dem BVerfG und sachverständige Dritte vor dem BVerfG
================================================
Ich habe im letzten Newsletter mitgeteilt, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Vorlagebeschluss des SG Gotha zu Sanktionen annimmt und unter anderem den Verein Tacheles als sachkundigen Dritten bestellt hat. Diese Meldung hat bei vielen, insbesondere aus der Erwerbslosenszene, Hoffnungen und Erwartungen geweckt, dass vielleicht das BVerfG die Sanktionen in Grund und Boden stampfen könnte.
Dazu möchte ich klarstellen: das BVerfG wird (leider!) ganz bestimmt nicht das Hartz IV-Sanktionsregime grundsätzlich in Frage stellen.
Das Sanktionsregime dient als Druckmittel zur Durchsetzung der kapitalistischen Verwertung von billigen Arbeitskräften und zur Durchsetzung des Niedriglohnes, daran wird das BVerfG gewiss nichts ändern. Hier machen sich einige falsche Hoffnungen. Wenn es "Hoffnung" gibt, dann ist das Handarbeit, nämlich sich zu organisieren, Missstände anzuprangern, Forderungen zu erarbeiten, eigene Positionen und solidarische Gegenstrukturen zu entwickeln.
Was aber möglich ist, ist dass das BVerfG einige der heftigsten Punkte für unzulässig erklärt, daher werden wir uns an der Gewinnung von ,,Erkenntnissen" des BVerfG beteiligen.
Aufruf zur Unterstützung
In dem Zusammenhang eine Bitte an die Newsletterleserinnen und -leser, das BVerfG fragt nach der Verwaltungspraxis bei Sanktionen und den Folgen. Dazu möchte ich dem BVerfG konkrete ,,Fälle" vorlegen. Diese sind in ausreichendem Maße fast nur über Anwälte dokumentierbar, daher richtet sich der Aufruf vorrangig an Anwälte.
Ich suche Fälle,
• in denen trotz mehr als 30 % Sanktionen keine Lebensmittelgutscheine, auch mit Antrag gewährt wurden,
• in denen die Miete nicht übernommen wurde, es einen Antrag auf Übernahme der Miete im Rahmen der Wohnraumsicherung gab und das Verwaltungshandeln dann zu Wohnungslosigkeit geführt hat
• oder Gerichte Eilklagen auf Mietübernahme wegen Sanktionen wegen fehlendem Anordnungsgrund abgelehnt haben und später der Vermieter deswegen ordentlich gekündigt hat,
• in denen eine ,,Unterwerfungserklärung" / Bereiterklärung im Sinne des § 31a Abs. 1 S. 6 SGB II abgegeben wurde und diese von den JC's ignoriert wurden
• in denen kein JC Hinweis auf Lebensmittelgutscheine erfolgte und dann ua. Krankenkassenschulden und Krankenbehandlungskosten in erheblicher Höhe angefallen sind
Solche Fälle machen nur Sinn wenn die davon Betroffenen den Anwälten die Vollmacht gibt, diese an uns weiter zu geben und uns, diese dem BVerfG vorzulegen und anonymisiert öffentlich verwerten zu dürfen.
Daher die Bitte an alle Leser*innen, geht in euch, guckt ob ihr/Sie solche oder vergleichbare Fälle habt und schlagt mir die dann vor.
Ich danke im Vorhinein für die Mühen und bitte um rege Unterstützung!
LG Hexe
Irgendwie war der Thread schon mal online, ist aber nicht mehr wiederzufinden :weisnich: ?!
Wurde der raus genommen oder bin ick zu dämlich den zu finden? *
Nun hat das Bundesverfassungsgericht Tacheles als sachkundigen Dritten in einer Richtervorlage zum Sanktionsrecht bestellt. Tacheles wird aufgefordert bis Mitte Februar 2017 eine Reihe richterliche Fragen zum Umfang, Rechtskonformität und Folgen von Sanktionen zu beantworten.
,,Wir halten die Sanktionen für in weiten Teilen für nicht verfassungskonform und Menschenrechts-widrig. Sanktionen bedeuten den Verlust verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Existenzsicherung. In vielen Fällen geht mit Sanktionen der Verlust der Wohnung, Energie- und Krankenkassenschulden einher" erklärt Harald Thomé vom Verein Tacheles ,,Die Sanktionspraxis des Jobcenter in Wuppertal ist sehr heftig und liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt, wir werden unsere Erfahrungen mit der oft mehr als kritischen Verwaltungspraxis in unserer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht einfließen lassen" umreißt Thomé die Position des Vereins.
Quelle:http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2118/
* Die Beiträge befinden sich alle in diesem Thema und wurden verknüpft. Dein jetziger Beitrag wurde ebenfalls hier mit eingefügt. LG Meck
Zitat von: Hexe am 02. Januar 2017, 16:42:17Dazu möchte ich klarstellen: das BVerfG wird (leider!) ganz bestimmt nicht das Hartz IV-Sanktionsregime grundsätzlich in Frage stellen.
Das Sanktionsregime dient als Druckmittel zur Durchsetzung der kapitalistischen Verwertung von billigen Arbeitskräften und zur Durchsetzung des Niedriglohnes, daran wird das BVerfG gewiss nichts ändern.
Dann sollte das BVerfG aber auch mal grundsätzlich erklären, inwieweit ein Grundrecht (BVerfG 2010) bzw. Menschenrecht (BVerfG 2012) von Gegenleistungen bzw. Mitwirkungspflichten abhängig gemacht werden darf. Dürfte interessant werden.
Wird die Gewährung des Existenzminimums von einem bestimmten Verhalten abghängig gemacht, dann ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum quasi ein "Grundrecht unter Vorbehalt"; dann steht die Menschenwürde als solche ebenfalls unter dem Vorbehalt eines bestimmten Verhaltens.
Tanz dem SB nach der Pfeife und du bist ein Mensch, hab deine eigene Meinung und du bist kein Mensch?
So steht das nicht im Grundgesetz.
Nicht zu vergessen das Problem mit der sofortigen Vollziehbarkeit. Den Leuten das Geld sofort zu streichen kann u.U. zur Folge haben, dass nicht einmal die Fahrtkosten zum Anwalt, zu einer Hartz-IV-Beratungsstelle oder zum SG aufgebracht werden können, was im Ergebnis auf eine bewusste und vorsätzliche Verletzung der Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) hinausläuft.
Hinzu kommt die Verletzung der Gewaltenteilung einschl. dem Entzug des gesetzlichen Richters durch die verfassungswidrige Ermächtigung von Verwaltungsmitarbeitern zur Verhängung von Strafen (nichts anderes sind die Sanktionen!).
Ebenfalls nicht zu vergessen die Unverhältnismäßigkeit dieser existenzbedrohenden Strafen im Vergleich mit echten Straftätern, worauf das SG Gotha in seinem Vorlagebeschluss auch zutreffend hingewiesen hat.
Jeder Serienmörder, jeder Kinderficker, jeder Mafiosi, jeder Terrorist oder sonstiger Schwerverbrecher hat im Knast ein Dach überm Kopf, hat jeden Tag genug zu essen und bei Bedarf eine Krankenversorgung - alles Dinge die JC-Mitarbeiter ihren sog. "Kunden" praktisch nach Belieben streichen dürfen.
Wie Herr Thome vor diesem Hintergrund auf die Idee kommt, die derzeitigen Sanktionsregelungen könnten vorm BVerfG Bestand haben, erschließt sich mir nicht so recht.
Mit dem Aktenzeichen S 15 AS 5157/14 hat das Sozialgericht Gotha beim Bundesverfassungsgericht ein Vorlagebeschluss eingereicht. Damit möchte das Sozialgericht klären lassen, ob Hartz IV-Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Ist es ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder gegen die Berufsfreiheit? Ich persönlich finde schon. Wie viele andere auch.
Die Expertise muss von den Sachverständigen bis Februar eingebracht worden sein, dann beginnt das Bundesverfassungsgericht mit der Beschlussfassung. Die Dauer beim Bundesverfassungsgericht ist (leider) nicht absehbar.
Katja Kipping, Vorsitzende der Partei Die Linke, erklärt dazu: ,,Auch hier gilt: Wer sich wehrt, lebt nicht verkehrt. Es ist sinnvoll, mit Verweis auf den Vorlagebeschluss Widerspruch gegen Sanktionen bei Hartz IV einzulegen. Denn sollte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsvorschriften ganz oder teilweise für nichtig erklären, besteht kein Anspruch auf Rücknahme bestandskräftiger
Sanktionsbescheide.
-->> http://www.huffingtonpost.de/oliver-lippert/hartzivsanktionen-mit-dem_1_b_14239420.html
Ergänzend:
Pressemitteilung des SG Gotha vom 2.August 2016:
"Gothaer Sozialgericht ruft erneut das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an - Hartz IV-Sanktionen weiter auf dem Prüfstand
Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen in dem erstinstanzlichen Verfahren S 15 AS 5157/14 ergangenen Vorlageschluss aus dem Jahr 2015 mit Entscheidung vom 6. Mai 2016 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte, hat nunmehr die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmässigkeit der Sanktionsregeln gegen Arbeitsuchende im Bereich der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II erneut in Zweifel gezogen und die Sache dem BVerfG zur Entscheidung über die Vereinbarkeit der Sanktionsregeln mit dem Grundgesetz vorgelegt "
Vollständige Mitteilung im Anhang.
M.W. dauern Verfahren am Bundesverfassungsgericht 1-2(3)Jahre
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Hast du außer dem Schnee von gestern auch aktuellere Informationen?
Um Deine Frage zu beantworten : NEIN
Die Frage eines anderen Users: "Wo bleibt Bundesverfassungsgericht Entscheid zu Hartz4 Sanktionspraxis" wurde am 17.1.2017 erneut gestellt:
http://hartz.info/index.php?topic=106972.0
Hier im Thread Antwort #678 (http://hartz.info/index.php?topic=91657.msg1106338#msg1106338)
oder in dem von dir verlinkten Thema Antwort #5 (http://hartz.info/index.php?topic=106972.msg1154341#msg1154341)
Aber gut, noch 100 neue Themen mit der gleichen Frage eröffnen ... vielleicht lesen die Verfassungsrichter ja hier mit und haben Verständnis für das besondere Interesse ... Vielleicht entscheiden sie ja deshalb schneller ...
Schön wär's....aber man kann ja mal Träumen...
Zitat von: Orakel am 03. Februar 2017, 18:48:42... vielleicht lesen die Verfassungsrichter ja hier mit ..
das wär ja noch schöner, bei den Rechtsunterworfenen mitlesen :grins:
Das BVerfG gedenkt noch in diesem Jahr über die Sanktionen zu entscheiden.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html
Es gibt ja nur eine Möglichkeit, wie das Verfassungsgericht urteilen kann, nämlich dass Sanktionen Grundgesetzwidrig sind!
Vermutlich wird das BVerfG deine Meinung nicht so ganz teilen und doch noch die eine oder andere Möglichkeit sehen ...
Wenn das Gericht sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlt, dann kann es gar nicht anders urteilen!
Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zum ALG II zeigt, dass das BVerfG sich zuallererst der Staatsräson verpflichtet fühlt und erst danach dem Grundgesetz.
Lt. BVerfG verstößt auch ein § nicht per se gegen das Grundgesetz, sondern erst die Behörde, die ihn buchstabengetreu anwendet, statt ihn verfassungskonform auszulegen.
Sollte also die Sanktionspraxis gegen das Grundgesetz verstoßen, wird das BVerfG dem Gesetzgeber aufgeben, die gesetzliche Regelung binnen einer Frist so abzuändern, dass deren Anwendung nicht mehr gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Kollegen von Tacheles e.V. haben ihre Stellungnahme zu den Sanktionen im SGB II als sachverständige Dritte für das BVerfG fertig.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verein Tacheles, wie eine Reihe weiterer Organisationen, im Vorlageverfahren des SG Gotha zum SGB II-Sanktionsrecht als sachverständiger Dritter um eine Stellungnahme gebeten. Diese haben wir jetzt fertig gestellt. In 79 Seiten legen wir darin dar, dass das SGB II – Sanktionsrecht gegen das Völkerrecht, die EU – Sozialcharta, die Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht verstößt und eine Absenkung der SGB II Regelbedarfe in keinem Fall zulässig ist. Ebenso beschreiben wir umfassend die Folgen von Sanktionen.
-->> http://www.sozialticker.com/stellungnahme-sanktionen-sgb-ii/
Hier unter Punkt 25
Guckst du hier (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html)
Diskus
Thema wurde hier mit eingefügt. LG Meck
Hoffnung das man die Sanktionen verbietet, oder zumindest das ExisMin garantiert, um so das kafkakeske H.IV System mit spitzen Schuh in die Eier zu treten.
Zitat von: Ottokar am 22. Februar 2017, 15:10:16
Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zum ALG II zeigt, dass das BVerfG sich zuallererst der Staatsräson verpflichtet fühlt und erst danach dem Grundgesetz.
Lt. BVerfG verstößt auch ein § nicht per se gegen das Grundgesetz, sondern erst die Behörde, die ihn buchstabengetreu anwendet, statt ihn verfassungskonform auszulegen.
Sollte also die Sanktionspraxis gegen das Grundgesetz verstoßen, wird das BVerfG dem Gesetzgeber aufgeben, die gesetzliche Regelung binnen einer Frist so abzuändern, dass deren Anwendung nicht mehr gegen das Grundgesetz verstößt.
eine Abänderung der Sanktionen vieleicht in Zwangsarbeit auf Basis 0 Euro Maßnahme könnte ich mir durchaus vorstellen.
Zitat von: Gast42062 am 01. März 2017, 22:59:54eine Abänderung der Sanktionen vieleicht in Zwangsarbeit auf Basis 0 Euro Maßnahme könnte ich mir durchaus vorstellen.
wie stellst du dir das konkret vor? Die Erzwingung?
Zitat repariert. / Wolf27
Zitat von: Gast42062 am 01. März 2017, 22:59:54eine Abänderung der Sanktionen vieleicht in Zwangsarbeit auf Basis 0 Euro Maßnahme könnte ich mir durchaus vorstellen.
Mit Blick auf Art. 12 GG kann ich das nicht.
Tacheles meldet sich zu Wort:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/
Sehr lesenswert !
LG Hexe
Tacheles/ Paritätische/Diakonie (http://inge-hannemann.de/tacheles-zum-vorlagebeschlusses-des-sozialgerichts-gotha/)
LG Hexe
Andere Stellungnahmen zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II als sachverständiger Dritter für das BVerfG ist nun veröffentlicht / Dank an Roland Rosenow
Zunächst möchte ich auf ein sehr spannendes Interview mit Roland Rosenow hinweisen. Roland hat in den wesentlichen Teilen die Tacheles Stellungnahme für das BVerfG verfasst, weswegen ich ihm hier nochmal unseren ausdrücklichen Dank aussprechen möchte. Er hat in dem Radiointerview die Entstehung und Wertung auf sehr gute Art dargelegt.
Interview --> http://www.freie-radios.net/81776
Ferner die Stellungnahmen anderer.
DPWV –-> http://tinyurl.com/zswczkf
Diakonie --> http://tinyurl.com/zzfzeyr
Deutscher Verein --> http://tinyurl.com/h4s5jmg
Tacheles Stellungnahme --> http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/
Andere Stellungnahmen liegen mir nicht vor oder ich darf sie nicht veröffentlichen. Daher hier mal der Aufruf an die anderen ,,sachverständigen Dritten" gebt eure Stellungnahmen weiter oder veröffentlicht sie und schickt die Links.
(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 11.03.2017)
----------
Anmerkung von mir:
Sollten die Links teilweise nicht funktionieren (ich hatte Probleme damit) bitte eine kurze PN an mich - danke.
Nach Meinung der Caritas sind die Leistungskürzungen beim ALG II in der aktuellen Ausgestaltung verfassungswidrig. In der für das Bundesverfassungsgericht abgegebenen Stellungnahme wird deutlich, dass v.a. die Vollsanktion und die fehlende Flexibilität einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Positionen der Leistungsbezieher darstellen. Die Caritas lehnt Sanktionen nicht grundsätzlich ab, sondern sieht rechtlich die Möglichkeit, die Hilfeleistung nach dem SGB II davon abhängig zu machen, dass Selbsthilfeoptionen genutzt werden. Der Gesetzgeber ist aber bei der Ausgestaltung dessen, was eingefordert werden darf, zu weit gegangen.
-->> http://www.sozialticker.com/caritas-meint-leistungskuerzungen-verfassungswidrig/
Das kann man auch direkt bei der Caritas nachlesen:
https://www.caritas.de/fuerprofis/presse/stellungnahmen/02-28-2017-sind-die-sanktionen-im-sgb-ii-mit-dem-grundgesetz-vereinbar
VDK Stellungnahme an das BVerfG zum Vorlageverfahren wegen Sanktionen
Nun hat auch der VDK seine Stellungnahme im Vorlageverfahren wegen Sanktionen an das BVerfG fertig.
VDK Stellungnahme vom 13.03.2017 --> http://tinyurl.com/k334467
(Zitat und Quelle. Harald Thomé – Newsletter vom 28.03.2017)
Harald Thomé
16 Std. ·
Ich habe mich mal hingesetzt im Kurzformat die Stellungnahmen im Vorlageverfahren wegen Sanktionen im SGB II beim BVerfG zusammengefasst:
Der DGB sieht keine Möglichkeit die Sanktionen zu rechtfertigen, weder verfassungsrechtlich, noch sozialpolitisch.
Der SoVD geht davon aus, dass sich das derzeitige Sanktionssystem als verfassungswidrig erweist.
Der VdK stellt fest, dass durch Sanktionen ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben möglich ist und es zu einer Gefährdung der physischen Existenz kommen kann. Daher sei das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.
Das BSG hat im Falle von Leistungsminderungen hohe Anforderungen gestellt und darauf verwiesen, dass das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen habe.
Der BDA hält Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar und sieht keinen Verstoß gegen das Recht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums. ,,Besonders bei Jugendlichen sei eine positive Wirkung der Sanktionen besonders stark". Zudem bestehen bei jungen Arbeitslosen ausreichend Sicherungsmechanismen, die stets sicherstellen, das ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um den Betroffenen eines menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten.
Der DPWV sieht in der Gesamtwürdigung Sanktionen als unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen.
Der Deutsche Sozialgerichtstag hält eine differenzierte Betrachtung für geboten und hält an früherer uneingeschränkter Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregeln nicht fest. Das Grundrecht auf Unversehrtheit erfordert nicht den Verzicht auf Sanktionen, Leistungskürzungen die in das physische Existenzminimum um mehr als 30 % eingreifen, sind jedoch in der bestehenden Ausgestaltung verfassungswidrig.
Die Erlacher Höhe zeigt an einem Fall welches menschliche Leid, aber auch welche volkswirtschaftlichen Folgen die ,,elende" Sanktionspraxis auslöst und würde es daher begrüßen, wenn das BVerfG die jetzige Regelung für verfassungswidrig erklärt.
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein hat keine Position zu den Sanktionen.
Weist aber darauf hin, dass Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Personen mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Schichten, sowie psychisch Erkrankte besonders häufig sanktioniert werden. Ebenso unter-25Jährige, bei denen nach anwaltlicher Praxis eher kontraproduktiv sei und sich bei dem Personenkreis vielmehr die Haltung einstelle, dass ,,jetzt sowieso alles egal ist".
Der Deutsche Verein teilt nicht die Auffassung, dass Sanktionen ,,generell verfassungswidrig" sind. Das Existenzminimum müsse aber unangetastet bleiben und die Regelungen müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Eine Minderung um 30 % wertet der DV nicht als Eingriff in die Grundrechte. Eine Zulässigkeit der Minderung um 60 % ist fraglich, für eine verfassungskonforme Auslegung ist es erforderlich, dass dann ergänzende Sachleistungen gewährt werden. Die starre Dauer der Minderung von drei Monaten sei zudem problematisch.
Der DV hat eine sehr umfangreiche Stellungnahme, einschließlich Reformvorschlägen vorgelegt und dabei gefordert das die Minderung 30 % des Regelbedarfes nicht überschreiten darf, nicht in die KdU und Heizung gehen darf, die Sanktionsregeln flexibler ausgestaltet werden sollen, Widersprüche und Klagen gegen Minderungen aufschiebende Wirkung haben sollen, Sachleistungen von Amts wegen zu erbringen sind und die 1-Euro-Jobs aus der Liste der Sanktionstatbestände gestrichen werden sollen.
Der Deutsche Städtetag gibt keine explizite Position ab, er beschreibt aber, dass die Wirkung von Sanktionen überwiegend als positiv beschrieben wird, denn die Grundsicherung für Arbeitssuchende stelle kein bedingungsloses Grundeinkommen da. Zu den 100 % igen Sanktionen wird das Entstehen von Mietschulden befürchtet, die wiederum zum Vermittlungshemmnis werden und bis zur Wohnungslosigkeit führen können. Bei 100 % - Sanktionen kann häufig vermutet werden, dass Einkommen und Vermögen aus unbekannten Quellen vorhanden ist.
Der Deutsche Landkreistag stellt fest, dass das Grundgesetz nicht die Gewährung voraussetzungsloser Sozialleistungen erfordert. Nach Überzeugung des Landkreistag erfüllen Sanktionen eine wichtige sozialpolitische Funktion. Der LKT hält die Sanktionsregeln mit dem Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar. Im Übrigen kommen Sanktionen in der Praxis der Jobcenter eher selten vor.
Der Freistaat Thüringen stellt fest, dass Sanktionen zu teilweise erheblichen Leistungseinschränkungen führen, diese werden nicht vollständig durch Sachleistungen ausgeglichen. Daher ist die Frage, ob das vom GG garantierte menschenwürdige Existenzminimum zur Verfügung steht, grundsätzlich berechtigt. Die Landesregierung begrüst daher, dass sich das BVerfG mit dem Thema beschäftigt. Der Freistaat weißt darauf hin, dass ein Antrag des Landes auf Entschärfung im Rahmen des 9. SGB II-ÄndG keine Mehrheit gefunden hat.
Die Diakonie Deutschland stellt fest, dass das Sanktionsregime weder geeignet, noch erforderlich, noch angemessen ist. Es stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums dar.
Die Hessische Staatskanzlei hat keine Erkenntnisse zu den angefragten Aspekten und stellt fest, dass eine darüber hinausgehende Stellungnahme des Landesregierung nicht beabsichtigt ist.
Die Bundesagentur für Arbeit, Zentrale sieht in den Sanktionen ein wichtiges Lenkungsinstrument. Durch die Möglichkeit den Leistungsberechtigten für einen vorrübergehenden Zeitraum die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zu kürzen, ist es den JC MA's möglich, eine Verweigerung der Zusammenarbeit zu ahnden und den Leistungsberechtigten dadurch zur besseren Zusammenarbeit zu motivieren.
Von 2007 – 2015 wurden jährlich durchschnittlich 887.104 Sanktionen festgestellt. Im Jahr 2016 gab es über 50.805 Widersprüche, davon 17.794 vollumfängliche und 873 teilweise Stattgaben. In 29.432 Fällen wurden die Widersprüche zurückgewiesen. Die Aufhebungsquote lag bei 37 %.
Gesamtschau der Zahlen ergeben, dass die Verhängung von Sanktionsentscheidungen überwiegend den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Mitarbeiter der Dienststellen vor Ort arbeiten im Bereich der Sanktionen zuverlässig.
Statistische Daten zur Erbringung von Sachleistungen werden ,,leider" nicht erhoben.
Für die Bundesregierung nimmt die Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs aus Berlin Stellung. Es bestehen gegen die Zulässigkeit der Vorlage durchgreifende Bedenken, denn das SG Gotha hätte eine im Internet speziell für den Zweck von Richtervorlagen Musterbegründung einer ,,Bürgerinitiative Grundeinkommen" nahezu wörtlich übernommen. Die Normenkontrollklage stelle keine eigenverantwortliche Überzeugsbildung dar. Dazu hat die Kanzlei Grundrechtsbriefe von Ralf Boes zitiert. Dann wird im Einzelnen dargelegt, warum nach Ansicht der Bundesregierung das Sanktionsrecht verfassungsrechtlich vertretbar ist.
Der Erwerbslosen Verein Tacheles hält Sanktionen für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Europäische Sozialcharta, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht und ist überzeugt, dass die Auswirkungen der Sanktionen den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden und bereits geschädigt haben.
Abschließend: Die Zusammenfassung erfolgt nach besten Wissen und Gewissen, wenn sich eine Partei falsch wiedergegeben fühlt, sind wir gerne bereit eine geänderte Kurzzusammenfassung einzuspielen. Gerne veröffentlichen wir auch die vollständigen Dokumente, dann bitte zusenden.
Quelle FB Harald Thome
Zitat von: Hexe am 19. Juni 2017, 12:57:54
Der VdK stellt fest, dass durch Sanktionen ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben möglich ist und es zu einer Gefährdung der physischen Existenz kommen kann.
Da fehlt nach meinem Dafürhalten ein "nicht" bzw. "nicht mehr" vor dem Wort "möglich".
Stellungnahmen zum Vorlageverfahren wegen Sanktionen im SGB II beim BVerfG (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/)
LG Hexe
Bundesregierung und Arbeitsagentur verteidigen Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher: Existenzminimum sei nicht das Minimum.
Acht Millionen Niedriglöhner, eine halbe Million Obdachlose, sechseinhalb Millionen Menschen im Hartz-IV-System, zunehmende Verschuldung: Wie schnell die sozialen Verwerfungen in Deutschland voranschreiten, zeigen aktuelle Statistiken und Berichte. Doch statt die Höhe der Grundsicherung unter die Lupe zu nehmen, verteidigen Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit (BA) die harte Sanktionspraxis der Jobcenter in Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
-->> https://www.jungewelt.de/artikel/313240.strafender-asozialstaat.html
Da sollte man mal den Deutschen Sozialgerichtstag zu lesen. In den Link von mir oben.
LG Hexe
Zitat von: Meck am 30. Juni 2017, 21:06:50Bundesregierung und Arbeitsagentur verteidigen Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher: Existenzminimum sei nicht das Minimum.
Und wo ist die Berechnung für das niedrigere Existenzminimum?
sehr befremdlich: Das BMAS lässt eine Anwaltskanzlei eine Stellungnahme für das BVerfG abgeben?
Du glaubst doch nicht, dass Nahles sowas selber könnte? :lachen:
Zitat von: Gast26342 am 14. Juli 2017, 15:08:38
Du glaubst doch nicht, dass Nahles sowas selber könnte? :lachen:
nö, aber genügend Juristen haben die doch im BMAS und um solche plumpen Begründungen muss man doch kein Jurist sein. Das bring ich auch noch :grins:
Das ist nicht wirklich ungewöhnlich, dass Prozesse von Behörden (je nach Instanz, Wichtigkeit und Sachwert) an Anwaltskanzleien abgegeben werden. Denn auch wenn die Behörden viele Juristen haben, muss das nicht heissen, dass diese auch eine Zulassung für die Gerichte haben. Inwieweit man eine braucht entzieht sich meiner Kenntnis. Ein weiterer Grund für die Abgabe, ist die Spezialisierung der Anwälte auf bestimmte Fachgebiete. Die haben viel mehr Prozesserfahrung, als die Juristen in Behörden.
Wie geht das jetzt eigentlich weiter? bzw wann ist da mit der Entscheidung zu rechnen.
In der Jahresvorschau ist das Verfahren 1 BvL 7/16 beim 1. Senat des BVerfG als Nr. 25 von insgesamt 33 anhängig.
Ob tatsächlich noch in diesem Jahr eine Entscheidung erfolgt, ist offen. Allerdings darf man sicher davon ausgehen, dass das erst nach der Bundestagswahl passiert.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html
https://dejure.org/9999,95424
Ganz ehrlich ... Der Artikel der jungen Welt den Meck gepostet hat ließt sich für mich so als würde man die Menschen dazu zwingen wollen, eine bestimmte Norm anzunehmen, um sich in der Gesellschaft zu etablieren. Also weg vom Individualismus hin zum Normmenschen ...
Zitat von: Gast30751 am 01. August 2017, 23:40:02Also weg vom Individualismus hin zum Normmenschen ...
Das fällt dir jetzt erst auf? Die Menschen sollen zum Großteil Marionetten der Wirtschaft werden, bis auf die Etablierten! Aber nicht nur durch die Hartz- Gesetzgebung mit eingebautem Strafrecht, da wäre dann die Digitalisierung und die Bargeldabschaffung wodurch die Menschen noch mehr überwach- und kontrollierbar werden sollen.
das hier:
Bundesregierung und Arbeitsagentur verteidigen Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher: Existenzminimum sei nicht das Minimum.
ist richtig, jedoch beträgt das Existenzminimum in Deutschland für einen Single 1.139,99€ NETTO. Das ist der Pfändungsfreibetrag. Es ist völlig eindeutig, das jeder Cent dieses Betrages zum Existenzminimum gehört, den sonst würde der Staat ja LUXUS schützen UND sämtliche Gläubiger BETRÜGEN.
Die Beträge, von denen die Sanktionen allerdings abgezogen werden, betragen eklatant weniger!
Im Klartext, JEDER der ALGII bezieht, soll eklatant weniger als das Existenzminimum bekommen. Da fällt es auch nicht auf, wenn ohnehin das Geld zum Leben nicht reicht, noch weniger auszuzahlen. Verrecken lassen ist ja sooooooo einfach.
Weiterhin, wer sogar einer Arbeit nachgeht, unter Umständen sogar bei Vollzeit, bekommt soviel seines Lohnes verrechnet, das er selbst dann das Existenzminimum NICHT erreicht, das ist aber politisch gewollt!!! (Wäre es nicht so, müßten andere Gesetze vorhanden sein)
Gruß
Ernie
@Lady Miou
Entgangen ist mir das nicht, ich habe den schleichenden Prozess sehr wohl mitbekommen, aber das nun so offensichtlich von der Seite der Politik aus argumentiert wird und es sozusagen eingestanden wird, dass man hier eine bestimmte Normierung des Menschen vorantreiben möchte, hätte ich nicht für möglich gehalten.
Ich kann da nur den Kopf schütteln und dann wundern sich die Menschen, warum es hier schief läuft und ich einer derjenigen bin, der immer bei den alternativen Nachrichtenportalen angegriffen werde, wenn ich auf so etwas simples hinweise wie dem Umstand, dass die Merkel sehr wohl sehr Staatstreu gewesen sein muss, um überhaupt studieren zu dürfen etc pp.
Stasi 2.0 in Verbindung mit Warschauer Pakt 2.0
Zitat von: Quinky am 02. August 2017, 13:19:51dass die Merkel sehr wohl sehr Staatstreu gewesen sein muss, um überhaupt studieren zu dürfen etc pp.
:sehrgut: :ok:
LG Hexe
Merkel ist Honecker's letzte Rache, wusstet ihr das noch nicht?
jo, jetzt wird mir so einiges klar :mocking:
was denn? :lol:
Stellungnahmen zum Vorlageverfahren wegen Sanktionen im SGB II beim BVerfG
Tacheles hat nun alle Stellungnahmen der sachverständigen Dritten im Vorlageverfahren zu Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht veröffentlicht.
Diese können jetzt zur Gänze nachgelesen werden. --> http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/
(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 13.07.2017)
Die BR äußert "durchgreifende Bedenken" gegen die Zulässigkeit der Vorlage. Als unabhängiges Gericht würde ich mir solche Bevormundung gleich mal verbitten und den Rest der Stellungnahme gar nicht weiter lesen. Gewaltenteilung scheint der BR nicht so geläufig. Aber in Polen und in der Türkei wird sich endlos ereifert....
Zitat von: MichaK am 06. August 2017, 11:05:59
Die BR äußert "durchgreifende Bedenken" gegen die Zulässigkeit der Vorlage. Als unabhängiges Gericht würde ich mir solche Bevormundung gleich mal verbitten und den Rest der Stellungnahme gar nicht weiter lesen. Gewaltenteilung scheint der BR nicht so geläufig. Aber in Polen und in der Türkei wird sich endlos ereifert....
Das BVerfG hat von der Bundesregierung genauso wie vom BSG, den "Sozialverbänden" usw. eine Stellungnahme erbeten. Und wenn die Bundesregierung ihre Stellungnahme abgibt und dabei den Finger in die Wunde legt, soll das anfragende Gericht schmollen? Du hast aber Vorstellungen...
Zitat von: Gast37751 am 07. August 2017, 08:46:15den Finger in die Wunde legt...
also bitte :grins: Das BVerfG scheint ja nun über diese Kinderei - nicht zulässig - hinausgewachsen zu sein, nachdem die Vorlage das zweite Mal eingereicht wurde.
wird sowieso mal Zeit, dass die Klassenjustiz reformiert wird. :lol:
Zitat von: Gast37751 am 07. August 2017, 08:46:15Das BVerfG hat von der Bundesregierung genauso wie vom BSG, den "Sozialverbänden" usw. eine Stellungnahme erbeten. Und wenn die Bundesregierung ihre Stellungnahme abgibt und dabei den Finger in die Wunde legt, soll das anfragende Gericht schmollen? Du hast aber Vorstellungen...
Den Finger in die Wunde gelegt haben wohl andere, aber nicht die Bundesregierung !
LG Hexe
Zitat von: MichaK am 07. August 2017, 09:58:33
also bitte :grins: Das BVerfG scheint ja nun über diese Kinderei - nicht zulässig - hinausgewachsen zu sein, nachdem die Vorlage das zweite Mal eingereicht wurde.
Das muss nichts heißen. Dass das BSG einer NZB stattgibt bedeutet auch nicht, dass die Revision Erfolg haben wird. Und tatsächlich treffen die Anwälte der Bundesregierung den Nagel auf Kopf.
Zitat von: Hexe am 07. August 2017, 10:53:38Den Finger in die Wunde gelegt haben wohl andere, aber nicht die Bundesregierung !
Na, ich finde die Bundesregierung greift da einen gewichtigen Punkt heraus, nämlich die fehlende eigene Überzeugungsbildung, die nunmal zwingendes Zulässigkeitskriterium ist. Von den Sozialverbänden hingegen kamen ja wiederholt nur das weinerliche Mimimi und Phantasieberechnungen, bei denen sie sich angemaßt haben, dem Gesetzgeber die ihm vorbehaltenen Wertentscheidungen vorzuschreiben. DAS müsste sich der Bundestag verbitten.
Schaun mer mal, dann sehn mer scho ... zugegebener Zeit werden uns die Experten dieses Forums schon erklären, weshalb das BVerfG eine Fehlentscheidung getroffen hat ...
Zitat von: Orakel am 07. August 2017, 13:13:27... zugegebener Zeit ...
heute richtig, morgen falsch - der Lauf der Geschichte. :zwinker:
ZitatZu den so befragten gehörte auch der Sozialhilfeverein Tacheles e.V. (tacheles-sozialhilfe.de ). Tacheles veröffentlichte die eigene Stellungnahme und die von anderen Befragten. Darunter mit etwas Verspätung Anfang Juni auch jene des DGB. Erfolgreich hat der DGB daraufhin Tacheles e.V. gebeten, diese Veröffentlichung wieder vom Netz zu nehmen.
Hintergrund dürfte eine unterschiedliche Einschätzung von DGB-Fachabteilung und DGB-Bundesvorstand sein. Während die Stellungnahme des DGB für das Bundesverfassungsgericht meint, man würde keine Legitimation für Sanktionen sehen, hatte der DGB-Bundesvorstand noch 2015 Sanktionen in der Linie von Andrea Nahles unterstützt. Zu einem Antrag der Partei Die Linke zur Abschaffung von Sanktionen erklärte der DGB im Sozialausschuss des Bundestages, man sei nicht generell gegen Sanktionen, sondern nur für eine Entschärfung der Situation von Leistungsempfängern unter 25 Jahren. Auf der Linie von Andrea Nahles eben.
http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/
DGB und Sanktionen im SGB II
Tacheles hatte alle Stellungnahmen der sachverständigen Dritten im BVerfG Verfahren zu Sanktionen veröffentlicht.
Der DGB hatte darum gebeten, dass seine Stellungnahme bei uns aus dem Netz genommen wird. Dieser Aufforderung sind wir nachgekommen.
Die Kollegen von LabourNet haben die Stellungnahme mit einer scharfen, aber klaren Einschätzung dazu veröffentlicht, welche nunmehr darunter zu finden ist.
(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 06.08.2017)
Anmerkung:
Link siehe meinen Vorposter
Zitat von: Gast37751 am 07. August 2017, 13:08:55Phantasieberechnungen
Für soetwas wurde doch die Bundesregierung gerügt, nicht wahr !
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 08. August 2017, 14:45:19
Zitat von: Gast37751 am 07. August 2017, 13:08:55Phantasieberechnungen
Für soetwas wurde doch die Bundesregierung gerügt, nicht wahr !
LG Hexe
Die letzte mir bekannte einschlägige Entscheidung des BVerfG hat die Berechnungsmethode der Bundesregierung bestätigt.
Zitat von: Gast37751 am 08. August 2017, 16:15:18Die letzte mir bekannte einschlägige Entscheidung des BVerfG hat die Berechnungsmethode der Bundesregierung bestätigt.
Na, aber nur wenn man gerade noch, als volle Zustimmung ansieht.
http://www.sozialleistungen.info/news/20.09.2014-bverfg-hartz-iv-ist-mit-dem-grundgesetz-noch-vereinbar/
In einem Arbeitszeugnis würde das bedeuten sechs setzen.
die letzte relevante BVerfG - Entscheidung war nicht mit dem aktuellen Regelbedarfsermittlungsgesetz befasst.
Zitat von: Gast37751 am 08. August 2017, 16:15:18Die letzte mir bekannte einschlägige Entscheidung des BVerfG hat die Berechnungsmethode der Bundesregierung bestätigt.
Habe ich etwas von der letzten Entscheidung des BVerfG geschrieben, nein !
LG Hexe
Zitat von: Gast38171 am 08. August 2017, 16:25:31
Na, aber nur wenn man gerade noch, als volle Zustimmung ansieht.
http://www.sozialleistungen.info/news/20.09.2014-bverfg-hartz-iv-ist-mit-dem-grundgesetz-noch-vereinbar/
Der Tenor der Entscheidung war, dass die Berechnungsmethode den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.
Zitat von: Gast38171 am 08. August 2017, 16:25:31
In einem Arbeitszeugnis würde das bedeuten sechs setzen.
Unsinn.
Zitat von: MichaK am 08. August 2017, 17:18:12
die letzte relevante BVerfG - Entscheidung war nicht mit dem aktuellen Regelbedarfsermittlungsgesetz befasst.
Inwiefern hat sie die Berechnungsmethode seitdem denn geändert?
Zitat von: Hexe am 08. August 2017, 17:28:34
Habe ich etwas von der letzten Entscheidung des BVerfG geschrieben, nein !
LG Hexe
Irrelevant. Das BVerfG hat die Berechnungsmethode der Bundesregierung bestätigt, ob es dir gefällt oder nicht. Du kannst natürlich weiter im justizhistorischen Museum spazieren.
Zitat von: Gast37751 am 09. August 2017, 08:43:13Inwiefern hat sie die Berechnungsmethode seitdem denn geändert?
kannst du im Regelbedarfsermittlungsgesetz nachlesen bzw. im Entwurf.
Das heißt, du hast keine Begründung für deine Behauptung. Danke, mehr wollte ich nicht wissen.
Habe ich etwas verpasst? Wird sich das BVerfG mit der Bedarfsermittlung befassen?
Nö, mir nicht bekannt jedenfalls.
Ich meinte nur, dass sich die Entscheidung des BVerfG aus 2014 nicht mit dem aktuellen Regelbedarfsermittlungsgesetz befasst habe. Martell meint, diese Behauptung sei unbegründet. Ich meine, schon rein zeitlich sollte das begründet sein .... aber ok, mir soll es egal sein und Martell scheint auch zufrieden. :lol:
Jeder argumentiert halt, so gut er kann. :zwinker:
Kommt eben immer auch darauf an, welche Literatur im Bücherregal steht ...
Zitat von: MichaK am 09. August 2017, 13:43:21
Martell meint, diese Behauptung sei unbegründet. Ich meine, schon rein zeitlich sollte das begründet sein ....
Martell meint, die Entscheidung hat sich mit demselben Berechnungsverfahren auseinandergesetzt, das auch dem aktuellen RBEG zugrunde liegt - und es bestätigt.
Zitatnach gut informierten Kreisen sind die beteiligten Richter im sog. Votenverfahren, das bedeutet, die beteiligten Richter bekommen den Vorlagebeschluss und die Stellungnahmen auf den Tisch, bilden sich dazu eine Meinung und geben intern ein Votum ab. Sozusagen als erste interne schriftliche Einschätzung, wie der Fall gesehen wird. Siehe: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... _node.html
Es soll weiterhin dieses Jahr zu einer Entscheidung kommen.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2233/
Bundesvorstand verhinderte Veröffentlichung eines Papiers der eigenen Rechtsabteilung, das die Sanktionspraxis deutlich kritisiert
»Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist daher der Auffassung, dass das Sanktionsregime nicht nur das Grundgesetz verletzt, sondern auch aus sozialpolitischen Gründen verfehlt ist.« So deutlich wurde selten von Seiten des DGB die Sanktionspraxis gegen Hartz-IV-Empfänger_innen verurteilt. Doch obwohl die Stellungnahme der Rechtsabteilung des DGB bereits mehrere Monate alt ist, ist sie kaum bekannt. Schließlich hat der DGB-Bundesvorstand eine Veröffentlichung verhindert. Auch der Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wurde gebeten, die Stellungnahme nicht zu veröffentlichen, wie deren Geschäftsführer Harald Thome gegenüber »nd« bestätigte. Mittlerweile ist die 23-seitige Stellungnahme allerdings auf der Onlineplattform LabourNet Germany zu finden.
-->> https://www.neues-deutschland.de/artikel/1067445.dgb-streitet-um-positionierung-zu-hartz-iv.html
Zitat von: Meck am 22. Oktober 2017, 12:47:45Mittlerweile ist die 23-seitige Stellungnahme allerdings auf der Onlineplattform LabourNet Germany zu finden.
Link zu dem entsprechenden labournet-Artikel siehe #779. :flag:
Harald Thomé
18 Std. ·
Tacheles Sachstandsanfrage an das Bundesverfassungsgericht zum Sanktionsvorlageverfahren
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Wieder mal sind #drei #Monate vorbei, in denen das BVerfG #nicht über den Vorlagebeschluss des Sozialgericht Gotha zu den #Sanktionen im SGB II entschieden hat. Daher stellen wir diesmal eine öffentliche Sachstandsanfrage und weisen darin das BVerfG deutlich auf die Folgen der Sanktionen hin.
Harald Thome hat eine Anfrage an das BVerfG geschrieben.
LG Hexe
Nachtrag zu @ Hexe´s Post: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2338/
geht doch nur um die Würde. Da hat man alle Zeit der Welt.
Zitat von: MichaK am 06. April 2018, 16:49:43geht doch nur um die Würde.
Nee, es geht auch um Art.2 GG , sowie Art.12 GG, denn Sanktionen verletzen nicht nur die Würde des Menschen sondern auch vielfach seine körperliche Unversehrheit und das Recht auf frei gewählte Tätigkeit.
wenn ich es richtig verstehe, sind das "nur" Konkretisierungen jener sagenhaften Würde. :grins:
Zitat von: MichaK am 06. April 2018, 17:04:49wenn ich es richtig verstehe, sind das "nur" Konkretisierungen jener sagenhaften Würde.
Wenn das so wäre bräuchte sie nicht einzeln in der Richtervorlage Erwähnung finden, denn dann wäre alles mit der Menschenwürde abgedeckt. Ist wohl nicht so, denn es gibt ja noch mehr Grundrechte, die beachtet werden müssen von unsere ...hust...hust... Staatlichkeit.
Lady, Spezial für dich: Deutschlands wahre Verfassung http://www.egon-w-kreutzer.de/0PaD2012/8.html
Zitat von: MichaK am 06. April 2018, 18:01:33
Lady, Spezial für dich: Deutschlands wahre Verfassung http://www.egon-w-kreutzer.de/0PaD2012/8.html
Die wahre Verfassung ist auf dem Weg, auch wenn der Weg steinig und langwierig ist! :cool:
Tipp, beschäftige dich mal mit https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassunggebende_Versammlung
Das ändert aber nix daran, dass das GG bis dahin geltendes Recht ist.
Harald Thome (https://scontent-frt3-1.xx.fbcdn.net/v/t1.0-9/44985099_1026406277519854_1463994226235670528_n.jpg?_nc_cat=101&_nc_ht=scontent-frt3-1.xx&oh=22240807ca45f4802c8607500c23000a&oe=5C7B4C0A)
Quelle Harald Thome Facebook
LG Hexe
Das Ganze nutzt nur nix, wenn sich die Regierung den "Anweisungen" bzw. Urteilen des BVerfG widersetzt! Falls es den mal zu einem positiven Urteil für die "Leistungsbezieher" kommen würde!
Keine Sorge, das BVerfG wird die Regierung nicht anweisen, Sanktionen abzuschaffen ....
Ich denke, das wird doch der anberaumte Verhandlungstermin zeigen.
Wenn jemand aber die Zukunft vorhersagen kann, dann ist das sicherlich eine Fähigkeit, wo man sicherlich mehr Geld verdienen kann, als bei aktueller Tätigkeit.
Wer hofft hier, das Sanktionen nicht abgeschafft werden, und demzufolge die Gängelitis gegen H.IVer bestehen bleibt ?
Einem "Normalo" der nicht von HIV betroffen ist, und noch nie war, kann das eigentlich Wurst sein.
Vielleicht die Mitarbeiter der Arbeitslosenindustrie, die hätten zu Recht Angst um ihren Job.
Und die sich im JC um die "Aktivierung" der Delinquenten kümmern.
Obwohl im ÖD die Jobs eigentlich sicher sind, im Vergleich zur Privatwirtschaft.
Zitat von: götzb am 19. November 2018, 14:21:43
Wenn jemand aber die Zukunft vorhersagen kann ...
Manchmal reicht auch gesunder Menschenverstand ...
Mehr als eine Entschärfung der Sanktionen für u25 wird es nicht geben. Meine Meinung.
Mündliche Verhandlung vor dem BVerfG am 15.01.2019
Pressemitteilung Nr. 85/2018 vom 10. Dezember 2018 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-085.html)
Bundesverfassungsgericht am 15.01.2019 – 1 BvL 7/16
Pressemitteilung vom 10.01.2019
Verhandlungsgliederung in Sachen ,,Sanktionen im SGB II"
Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 15. Januar 2019 um 10.00 Uhr über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha. Gegenstand sind ,,Sanktionen", die der Gesetzgeber im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt hat (siehe Pressemitteilung Nr. 85/2018 vom 10. Dezember 2018).
weiterlesen --> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-004.html
Harald Thomé
12 Std. ·
Die BA gibt in ihrer heutigen Pressemitteilung (indirekt) zu, dass sie das Bundesverfassungsgericht und die Öffentlichkeit zum Ausmaß von Sanktionen belogen hat
In der Diskussion um Sanktionen im SGB II hat die BA/Bundesregierung und das IAB bisher folgende Position vertreten: diese seien ja gar nicht so schlimm, es seien ja nur 3,1 % der Hartz IV-BezieherInnen davon betroffen.
,,Nach Auskunft der Regierung liegt die Sanktionsquote nur für diesen Bereich bei etwa einem Prozent. Die Gesamtquote liegt bei 3,1 Prozent", so Lto vom 15.01.2019
(https://www.lto.de/.../bverfg-1bvl7-16-hartz-iv-sanktionen-a.../). (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvl7-16-hartz-iv-sanktionen-arbeitslose-kuerzungen-existenzminimum-politik/?fbclid=IwAR1m3hKdMYNlxp-35opWVVRl0FEmVTkLTovl3lzwNA0gkPNbXwimolD2e8o)
In ihrer heutigen Pressemitteilung (BA-Presseinfo-Nr. 15) versucht die BA wieder Sand in die Augen zu streuen und erzählt weiter das Märchen von 3,2 % Sanktionen, gleichzeitig prägen sie den Begriff einer ,, jährlichen Sanktionsverlaufsquote von 8,5 %". https://www.presseportal.de/pm/6776/4241814
Damit gibt die BA - als Amt der Täuschung - indirekt zu, dass sie die Öffentlichkeit und das Bundesverfassungsgericht mit unrichtigen Daten versorgt hat und versucht dem Umfang und das Ausmaß der Sanktionen kleinzurechnen.
Oder anders gesagt: das von der BA seit Jahren das wahre Ausmaß der Hartz-IV-Sanktionen verschleiert werden.
Die Folgen sind werden in der Tacheles Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II deutlich: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/.../2461/
Es ist zu hoffen, dass das BVerfG diese Statistikmanipulation und Verarschen des BVerfG entsprechend honoriert!
LG Hexe
Wann ist denn eigentlich mit einem Urteil zu rechnen ?
Wie lief die Verhandlung ? Kann jemand etwas berichten ?
Grüße aus Cottbus
Christian Klausch
Hier steht es sehr ausführlich.... :yes:
https://derschreckenvomjobcentertreptowkoepenick.wordpress.com/2019/01/19/ping-pong-am-bundesverfassungsgericht/
Die Postillen berichten so im Sommer, soll es kommen, DAS URTEIL.
Gibt etwas neues in der richtung!
das urteil wird so ausfallen das es irgendwie,irgendwo,aber bestimmt stehts möglich sein wird zu sanktionieren..auf konkreter definition wird man bewust versichten..siehe alle zuvor ausgesprochener urteile !
Respekt! Was du so alles schon vorher weißt!
was will man denn hierzulande von unseren gerichten erwarten..??schauen wir doch einfach mal all die ganzen urteile in der vergangenheit an...!warum soll ausgerechnet das bevorstehende urteil anders ausfallen..??es wurde bisher nichts eindeutig als verfassungswiedrig erklärt..obwohl das eigentlich klar ist das es das ist..bisher hatt mich meine glasskugel noch nicht geteuscht..was das angeht..
Wahnsinn, wie du das so einfach aus dem Stehgreif weißt und das ohne Jurastudium. Mein lieber Schollie, da hätten sie ja besser gleich bei dir nachgefragt anstatt so nen Zinober zu veranstalten. Ruf dort doch mal an und sag ihnen bescheid. Vielleicht gehts dann schneller.
Das blöde an den Verfassungsrichtern ist halt, dass sie von genau den Leuten/Parteien eingesetzt werden, die sie eigentlich überwachen sollten. Da kann von echter Unabhängigkeit nicht die Rede sein. Aber andererseits gibt es natürlich auch Menschen, die trotzdem korrekt urteilen, deswegen besteht zumindest Hoffnung.
Sollten die Verfassungsrichter Sanktionen nicht für verfassungswidrig erklären, wäre das also nicht korrekt geurteilt?
Da bin ich jetzt aber mal echt gespannt - auf die gutachterlichen Stellungnahmen hier im Forum nach dem Urteil.
Man braucht ja nur das Grundgesetz lesen, da steht ja alles klipp und klar drin. Sogar extra so, dass man kein Studium braucht. Da reichen Grundkenntnisse im Lesen und ein paar funktionierende Gehirnzellen.
Das Problem ist also, dass die Richter keine Grundkenntnisse im Lesen besitzen und (trotzdem) studiert haben. Oder besteht das Problem nur darin, dass die Verfassungsrichter das Grundgesetz gar nicht kennen?
Nun, ich bestreite nicht, dass sie A) Das GG kennen und B) Das GG verstehen. Das sollte eigentlich jeder, der lesen und schreiben kann. Wenn sie aber abweichend davon urteilen, dann muss man davon ausgehen, dass sie es ABSICHTLICH falsch interpretieren!
Klar, logisch, daran habe ich nicht gedacht.
Ja, Orakel und Logik, zwei Erzfeinde! :grins:
Zitat von: Gast9483 am 27. September 2019, 21:25:14Wenn sie aber abweichend davon urteilen, dann muss man davon ausgehen, dass sie es ABSICHTLICH falsch interpretieren!
Weder, noch. Der Grund liegt in der sog. Staatsräson.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-061.html
Am 5.November.
Das beste hoffen.
Erste gutachterliche Stellungnahmen gibt es noch am gleichen Tag hier im Forum ...
es wird genauso bzw..so ähnlich ausfallen wie die anderen urteile zuvor dies bezüglich auch..!!
Welche "anderen diesbezüglichen Urteile"??? Aktenzeichen???
sanktionen standen schon mal vorm bfvg..und wen ich mich nicht irre sogar 2-3...
Aktenzeichen??? Sonst bleibt es nutzlose Polemik!!!
Zitat von: Orakel am 01. Oktober 2019, 13:07:33
Erste gutachterliche Stellungnahmen gibt es noch am gleichen Tag hier im Forum ...
Dann wird sich mit Sicherheit rausstellen, dass alle Richter keine Ahnung haben, dazu natürlich von der Politik geschmiert sind usw. Der Tenor, der im Forum abgehen wird, ist eigentlich schon klar, solange die Sanktionen nicht für grundsetzwidrig erklärt werden.
Zitat von: AlterGaul am 01. Oktober 2019, 16:20:24Der Tenor, der im Forum abgehen wird, ist eigentlich schon klar, solange die Sanktionen nicht für grundsetzwidrig erklärt werden.
Entzieht man einen Verbrecher im Gefängnis die Nahrung,ärztliche Versorgung und die Warme Zelle ?
Wie die Jobcenter in die Mottenkiste vergangener Tage greift
Die schwarze Pädagogik entstammt aus vergangenen und dunklen Zeiten. Der Begriff beschreibt eine äußerst autoritäre Vorstellung von Erziehung, in der Kinder zu ,,ihrem Besten" wortwörtlich geprügelt wurden: Zwang und körperliche Strafen und Ohrfeigen als Allheilmittel. Eben jener Glaube, man müsse nur hart genug gegen Kinder vorgehen, damit sie gehorchen, spiegelt das Sanktionskonzept bei Hartz IV wieder.
Voraus eilender Gehorsam
Als ,,brav" galten die Gewaltopfer, wenn sie abends die Hände auf der Bettdecke falteten, keine kritischen Fragen stellten und den Tätern in voraus eilendem Gehorsam zu Diensten waren. Diese autoritäre Erziehung gilt als ein wesentlicher Nährboden des Hitler-Regimes.
Hartz IV-System: Schwarze Pädagogik gegen erwachsene Menschen (https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-system-schwarze-paedagogik-gegen-erwachsene-menschen?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=paedagogik)
LG Hexe
Welch ein Glück, dass das SGB II (im Übrigen auch das SGB III) für Leistungsberechtigte keine Pflichten festlegt! Sollten doch aus Versehen und Unachtsamkeit des Gesetzgebers solche Pflichten bestehen, sollte deren Erfüllung freiwillig sein und ohne Konsequenzen bleiben, wenn jemand einer freiwilligen Pflicht nicht nachkommt.
Zitat von: Hexe am 01. Oktober 2019, 17:06:42
Entzieht man einen Verbrecher im Gefängnis die Nahrung,ärztliche Versorgung und die Warme Zelle ?
Einem Verbrecher so wie du es beschreibst, hat man das wichtigste Gut bereits entzogen und zwar seine Freiheit. Ich glaube nicht, dass du möchtest, dass man dir deine Freiheit entzieht und das du stattdessen Nahrung, ärztliche Versorung und eine warme Zelle bekommst.
Zitat von: AlterGaul am 01. Oktober 2019, 17:35:40Einem Verbrecher so wie du es beschreibst, hat man das wichtigste Gut bereits entzogen und zwar seine Freiheit. Ich glaube nicht, dass du möchtest, dass man dir deine Freiheit entzieht und das du stattdessen Nahrung, ärztliche Versorung und eine warme Zelle bekommst.
Ich habe selten so einen Blödsinn gelesen. Was nützt mir die Freiheit, wenn man mir Nahrung , Obdach und Krankenversorgung entziehen kann ohne das ich kriminell bin.Ich erinnere an den Fall Gäfgen. Im SGBII wird auch in jeden Schreiben mit entzug der Leistungen gedroht Leistungen nach dem SGBII bekommt man nur, wenn man Hilfebedürftig ist.
LG Hexe
Hexe ist mir zuvorgekommen. Ich möchte aber noch mal bekräftigen:
Einem verurteilten Verbrecher darf man Nahrung, Obdach und Gesundheitsvorsorge/Krankenversorgung nicht entziehen, aber einem Arbeitslosen, der KEIN Verbrechen begangen hat, schon!
Wer so etwas richtig findet, der hat sich für jede Art von Diskussion schon disqualifiziert. So jemand kann man nur als Feind der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung ansehen, um einen oft benutzten Begriff zu verwenden.
Zitat von: Hexe am 01. Oktober 2019, 17:43:53
Was nützt mir die Freiheit, wenn man mir Nahrung , Obdach und Krankenversorgung entziehen kann ohne das ich kriminell bin.
Dann sorge doch dafür das dir deine Freiheit entzogen wird. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du das nicht willst und auf keinen Fall mit einem Inhaftierten tauschen möchtest.
Es zwingt dich keiner Leistungen in Empfang zu nehmen, aber ein Verurteiler wird gezwungen sich da aufzuhalten, wo es im vorgeschrieben wird. Alleine dein Vergleich hinkt schon gewaltig. Denn die Freiheit kann nur aufgrund eines Gesetzes entzogen werden.
Letztendlich ist die Diskussion total sinnlos, weil du nicht grade viel Ahnung von Staats- und Verwaltungsrecht zu haben scheinst.
Zitat von: Gast9483 am 01. Oktober 2019, 17:51:12
So jemand kann man nur als Feind der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung ansehen, um einen oft benutzten Begriff zu verwenden.
Dann lese dir mal das Grundgesetz und die Definition der DGO genauer durch. Wieso ist man ein Feind davon? Konkretisiere das doch mal ein wenig. Vor allem von was soll ich der Feind in der DGO sein?
Zitat von: AlterGaul am 01. Oktober 2019, 18:09:52
Letztendlich ist die Diskussion total sinnlos ...
Aber nicht doch! Damit lässt sich vortrefflich die Zeit bis zum 5. November vertreiben ... :mocking:
Die Diskussion hatte ich auch schon mit @AlterGaul
Freiheit ist durchaus sehr wichtig aber essen und trinken benötigt man um zu überleben. Daher kann man nicht damit Argumentieren ja dem Verbrecher würde mehr genommen als jemandem die gesamte Lebensgrundlage zu entziehen.
Einem verurteilen Kriminellen entzieht man keine lebensnotwendigen Güter und er sitzt im Winter im Warmen.
Er muss sich keine Gedanken machen wovon er lebt die nächste Zeit.
Was wiegt schlimmer kriminelle Handlung inklusive Mord usw oder Termine versäumen?
In Deutschland anscheinend die Pflichtverletzung.
Da wäre ja eine Woche Knast gnädiger als jemand Monate die Existenzgrundlage zu entziehen. In der Zeit würde automatisch sogar die Miete weiter bezahlt. Einen Luxus den der Hartz4Empfänger der eine Pflicht versäumt nicht automatisch zusteht.
Von Krankenversicherung, Heizung Strom wollen wir gar nicht erst anfangen.
Manche begreifen den absoluten Schwachsinn ihrer Vergleiche nie! :wand:
Zitat von: AlterGaul am 01. Oktober 2019, 18:09:52Dann sorge doch dafür das dir deine Freiheit entzogen wird. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du das nicht willst und auf keinen Fall mit einem Inhaftierten tauschen möchtest.
Habe ich deinen Grund zu !In meinen Augen dümmer geht es nimmer !
Zitat von: AlterGaul am 01. Oktober 2019, 18:09:52Es zwingt dich keiner Leistungen in Empfang zu nehmen, aber ein Verurteiler wird gezwungen sich da aufzuhalten, wo es im vorgeschrieben wird.
Muss man Leistungen beziehen , um das SGBII abzulehnen ?Ein Verurteilter hat eine Straftat begangen, die von einem Gericht beurteilt/ verurteilt wird.
Welche Straftat hat ein Leistungsbezieher begangen, dass man in alles entziehen kann ?
Was du betreibst ist Äpfel mit Birnen vergleichen.
Zitat von: AlterGaul am 01. Oktober 2019, 18:09:52Letztendlich ist die Diskussion total sinnlos, weil du nicht grade viel Ahnung von Staats- und Verwaltungsrecht zu haben scheinst.
Du hast sie natürlich gepachtet, die Ahnung !
Wie gut, dass ich das nicht alleine so sehe.
LG Hexe
Zitat von: Orakel am 01. Oktober 2019, 20:04:16
Manche begreifen den absoluten Schwachsinn ihrer Vergleiche nie! :wand:
Oder du verstehst den Zusammenhang nicht.
Jeder hat seinen Standpunkt. Respektiere doch auch einmal andere Sichtweisen als deine Eigenen oder hast du von mir schon alberne Smilies auf deine Ansichen, die hier vermutlich nicht einmal 20% teilen, gesehen?
Eher nicht.
Hier diskutieren Betroffene mit Nichtbetroffene und wer da welche Positionen vertritt ist klar.
Wobei es zum Glück auch Nichtbetroffene gibt, denen klar ist das ein Staat kein Recht hat Menschen zu irgendetwas mit Nahrungsentzug zwingen zu wohlen.und ja Nahrungsentzug, denn es gibt genügend Menschen die ohne Geld nicht bis zum Jobcenter kommen um sich Gutscheine geben zu lassen.
Du brauchst jetzt auch keine Gesetze zu zitieren. Nur weil etwas Gesetz ist ist es noch lange nicht richtig.
Sehr viele Betroffene sprich Leistungsbezieher haben ständig Angst vor dem Jobcenter und auch das darf so nicht.sein.
Sanktionen sind Strafen, die als Machtinstrument von zum großen Teil schlecht bis garnicht ausgebildeten Sachbearbeiter eingesetzt werden. Und alleine das ist ein Problem. Da bekommen Leute macht die zum Teil kompletten Unfug von sich geben und Gesetze zusammenschreiben und leider lassen sich das viel zu viele immer noch gefallen
Zitat von: Gast44116 am 01. Oktober 2019, 23:17:15Oder du verstehst den Zusammenhang nicht.
Ich glaube diejenige die einige Zusammenhänge nicht begreift bist du...
Fakt ist, dass niemand gewzungen ist, SGB II-Leistungen zu beziehen. Die tut jeder aus freien Stücken! Und da wir bis jetzt noch kein bedingungsloses Grundeinkommen haben, ist der Leistungsbezug eben mit einigen Pflichten verbunden. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, der wird halt nun mal bestraft.
Nur weil du für dich keinen andere Möglichkeit in betracht ziehen willst, heißt das nicht, dass es keine anderen Möglichkeiten gäbe...
Zitat von: Gast44116 am 01. Oktober 2019, 23:17:15das ein Staat kein Recht hat Menschen zu irgendetwas mit Nahrungsentzug zwingen zu wohlen
Der Staat zwingt dich zu nichts! Jeder trifft seine eigenen Entscheidungen mit allen Konsequenzen. Jedem steht frei, wie er seinen Lebensunterhalt finanziert. Hier gibt es genug Möglichkeiten, wie z.B. Arbeiten :lol:
Zitat von: Gast44116 am 01. Oktober 2019, 23:17:15Nur weil etwas Gesetz ist ist es noch lange nicht richtig.
Ob etwas richtig ist oder nicht hängt nur von der Moralvorstellung des Betrachters ab!
Aber Fakt ist, es ist Gesetz und jeder muss sich daran halten oder er muss mit Konsequenzen rechnen!
Und das ist auch gut so!
Zitat von: Gast44116 am 01. Oktober 2019, 23:17:15Sehr viele Betroffene sprich Leistungsbezieher haben ständig Angst vor dem Jobcenter
Quelle??
Zitat von: Gast44116 am 01. Oktober 2019, 23:17:15Sanktionen sind Strafen
Richtig!!! Also liegt es ganz allein in der Hand des LE ob sein Verhalten strafwürdig ist oder nicht.
Und jeder kann genau nachlesen, welches Verhalten eine Sanktion nach sich ziehen kann (§§31 und 31 SGB II)
Zitat von: Gast44116 am 01. Oktober 2019, 23:17:15schlecht bis garnicht ausgebildeten Sachbearbeiter
Quelle?? Aber wenn du den Job besser kannst, dann bewirb dich doch einfach. Es werden immer wieder SB in der Leistung und der Arbeitsvermittlung gesucht, insbesondere im JC Nürnberg-Stadt.
Schon bist du raus aus dem Bezug und kannst alles das besser machen, was die "schlecht bis garnicht ausgebildeten Sachbearbeiter" deiner Meinung nach falsch machen.
Zitat von: Gast44116 am 01. Oktober 2019, 23:17:15Da bekommen Leute macht die zum Teil kompletten Unfug von sich geben und Gesetze zusammenschreiben
Von wem sprichst du? den SB? Die werden wohl keine Gesetze erlassen, da dies ausschließlich die Parlamente, also unsere gewählten Volksvertreter, machen.
Oder meinst du die Juristen, die Gesetze für die Parlamente ausarbeiten? Haben dann also diese Juristen keine Ahnung? Wahrscheinlich auch die Richter am BVerfG nicht, wenn sie die Regelung für Sanktionen nicht "wunschgemäß" ändern?!
edit: Zum Thema Freiheit bzw. essen und trinken. Fragt mal die Menschen in Hongkong oder Nordkorea wie wichtig Freiheit ist...
Alleine das du nach der Quelle fragst, dass viele Leistungsbezieher Angst vor dem Jobcenter haben macht deinen gesamten Vortag unglaubwürdig. Du musst einfach hier im Forum mitlesen dann hast du deine Quellen.
Du musst auch nicht mich direkt ansprechen. Ich gehe zu jedem Termin und war noch nie von Sanktionen betroffen. Mir tun die Menschen leid die es betrifft. Und ich finde dieses Bestrafungsystem falsch.
Kann man hier im Forum Umfragen erstellen?
Wäre interessant wie viele tatsächlich so denken wie ihr oder wie wir
Allein, dass du auf keine meiner Fragen eine Antwort hast, sagt schon alles!!
Du willst eine Umfrage unter den Betroffenen starten?!?!?!
Das hat soviel Aussagekraft, als wenn du den Autofahrer fragen würdest, ob er fände, dass Kraftstoff 1 Euro billiger oder teurere werden solle... :wand: :wand: :wand:
Zitat von: Gast44116 am 02. Oktober 2019, 08:39:26Du musst auch nicht mich direkt ansprechen
Nicht? Aber ich kann!! Und ich habe es!!! Aber Antworten bekomme ich mal wieder keine...
Deiner Aussagen haben genausoviel Inhalt, als würde jemand behaupten: in Bayern tragen alle Lederhosen, im Osten sind nur Nazis oder alle ALG II Empfänger sind faul und trinken den ganzen Tag Bier...
Zitat von: Gast44116 am 02. Oktober 2019, 08:39:26Mir tun die Menschen leid die es betrifft. Und ich finde dieses Bestrafungsystem falsch
Bedinungsloses Grundeinkommen, yeah!!! Arbeit ist eh überflüssig und versaut mir die Freizeit :lol:
Mal abgesehen davon daß ich diese Smilies die auch du nutzt komplett albern finde, was genau soll ich beantworten. Wo war deine Frage?
Zitat von: Gast44116 am 01. Oktober 2019, 23:17:15Strafen, die als Machtinstrument von zum großen Teil schlecht bis garnicht ausgebildeten Sachbearbeiter eingesetzt werden.
Mich würde ja mal interessieren, welche Ausbildung da so gewünscht wird. Unterschiedliche für Leistungssachbearbeiter und Arbeitsvermittler? Gleiche Ausbildung für alle? Wenn ja: Welche? (Einen Ausbildungsberuf "Hartz-IV-Versteher" gibt es nicht.)
Fakt ist: Alle Beschäftigten, egal ob bei der BA angestellt oder beim kommunalen Träger, haben hochwertige Ausbildungen - dafür sorgen allein schon die Tarifverträge.
Zitat von: Gast44116 am 02. Oktober 2019, 08:39:26Du musst einfach hier im Forum mitlesen dann hast du deine Quellen.
Du willst nicht ernsthaft behaupten, dass ein paar Leute, die sich in irgendwelchen Foren tummeln, bildeten ernsthaft so was wie eine repräsentative Auswahl ab? (Mal ganz abgesehen davon, dass es selbst hier genügend Leute gibt, die mitnichten Angst zeigen. Aber wahrscheinlich arbeiten die eh alle fürs Jobcenter ...)
Zitat von: The Witch am 02. Oktober 2019, 09:14:49Fakt ist: Alle Beschäftigten, egal ob bei der BA angestellt oder beim kommunalen Träger, haben hochwertige Ausbildungen - dafür sorgen allein schon die Tarifverträge.
Wie kannst ud nur sowas behaupten??
@ Angie69 hat doch schon dargelegt, dass:
Zitat von: Gast44116 am 01. Oktober 2019, 23:17:15schlecht bis garnicht ausgebildeten Sachbearbeiter
arbeiten!!
@ Angi69
1. Frage:
Zitat von: crippler am 02. Oktober 2019, 08:28:23Zitat von: Angie69 am 01. Oktober 2019, 23:17:15
Sehr viele Betroffene sprich Leistungsbezieher haben ständig Angst vor dem Jobcenter
Quelle??
2. Frage
Zitat von: crippler am 02. Oktober 2019, 08:28:23Zitat von: Angie69 am 01. Oktober 2019, 23:17:15
schlecht bis garnicht ausgebildeten Sachbearbeiter
Quelle?? Aber wenn du den Job besser kannst, dann bewirb dich doch einfach. Es werden immer wieder SB in der Leistung und der Arbeitsvermittlung gesucht, insbesondere im JC Nürnberg-Stadt.
Schon bist du raus aus dem Bezug und kannst alles das besser machen, was die "schlecht bis garnicht ausgebildeten Sachbearbeiter" deiner Meinung nach falsch machen.
3. Frage:
Zitat von: crippler am 02. Oktober 2019, 08:28:23Zitat von: Angie69 am 01. Oktober 2019, 23:17:15
Da bekommen Leute macht die zum Teil kompletten Unfug von sich geben und Gesetze zusammenschreiben
Von wem sprichst du? den SB? Die werden wohl keine Gesetze erlassen, da dies ausschließlich die Parlamente, also unsere gewählten Volksvertreter, machen.
Oder meinst du die Juristen, die Gesetze für die Parlamente ausarbeiten? Haben dann also diese Juristen keine Ahnung? Wahrscheinlich auch die Richter am BVerfG nicht, wenn sie die Regelung für Sanktionen nicht "wunschgemäß" ändern?!
Du weißt aber schon dass die Jobcentermitarbeiter oft nur eingewiesen werden?
Hochwertige Ausbildung :lachen:
Vielleicht in anderen Branchen
Ich habe im Übrigen keine Angst vor dem Jobcenter und arbeite nicht für das Jobcenter. Oder war das nur wieder eine dieser Anspielungen auf einzelne Aussagen von hier die gleich auf jeden übertragen werden? Ist ja Mode hier von den Nichtleistungsbezieher den LBs zu unterstellen sie geben immer anderen die Schuld usw
Angst haben viele die ihre Rechte nicht kennen oder sie selbst nicht durchsetzen können.
Und ich frage mich wie es sein kann, dass Leute die hier tgl mitlesen und aktiv sind anzweifeln können wie viele Fehlentscheidungen vom Jobcenter getroffen werden.
Diese gesamte Diskussion ist albern. Da versuchen nicht Leistungsbezieher ihre Ansichten durchzudrücken gegen über Menschen im Bezug von Hartz4.
Zitat von: crippler am 02. Oktober 2019, 08:58:17Bedinungsloses Grundeinkommen, yeah!!! Arbeit ist eh überflüssig und versaut mir die Freizeit
Das SGB II ohne Sanktionen ist kein Bedingungslose Einkommen.
Denn um Leistungen zu beziehen, mus die Hilfebedürftigkeit nachgewiesen werden.
Zitat von: crippler am 02. Oktober 2019, 08:28:23Zitat von: Angie69 am 01. Oktober 2019, 23:17:15
Sanktionen sind Strafen
Richtig!!! Also liegt es ganz allein in der Hand des LE ob sein Verhalten strafwürdig ist oder nicht.
Wenn dem so wäre, würden nicht so viele Sanktionen von Gerichten gekippt werden.
Zitat von: crippler am 02. Oktober 2019, 08:28:23Aber wenn du den Job besser kannst, dann bewirb dich doch einfach. Es werden immer wieder SB in der Leistung und der Arbeitsvermittlung gesucht, insbesondere im JC Nürnberg-Stadt.
Hat man gesehen an Inge Hannemann und Marcel Kallwas.
Von denen die das SGBII kritisieren und ihren Namen nicht öffentlich machen wollen ,ganz abgesehen.
Zitat von: crippler am 02. Oktober 2019, 08:28:23Zitat von: Angie69 am 01. Oktober 2019, 23:17:15
Sehr viele Betroffene sprich Leistungsbezieher haben ständig Angst vor dem Jobcenter
Quelle??
Ergebnisse der Tacheles Online-Befragung zu Folgen und ... (https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiJicuwhv3kAhUPKuwKHfpNBIQQFjAFegQIBhAC&url=https%3A%2F%2Ftacheles-sozialhilfe.de%2Ffa%2Fredakteur%2FHarald_2019%2FAuswertung_Tacheles_Onlinebefragung-Teil_1.pdf&usg=AOvVaw3uoppw8s_818nzq83AWEWr)
Zitat von: crippler am 02. Oktober 2019, 08:28:23edit: Zum Thema Freiheit bzw. essen und trinken. Fragt mal die Menschen in Hongkong oder Nordkorea wie wichtig Freiheit ist...
Wir leben in Deutschland !
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 02. Oktober 2019, 09:32:07Wir leben in Deutschland !
Da hast du vollkommen recht!!! Dann sind halt nun mal deutsche Gesetze anzuwenden und zu befolgen!! Wem das nicht passt, kann ja z.B. Nach Bulgarien auswandern, EU-Freizügigkeit macht es ja möglich, und dort Leistungen beziehen!!
@ Angie69
DU hast noch immer keine der Fragen, die ich an dich gestellt habe beantwortet, obgleich du diese erneut gestellt haben wolltest...
@Hexe
1. Ich weiß nicht, was deine Antworten, die ich @Angie69 gestellt haben, bezwecken wollen.
2.
Zitat von: Hexe am 02. Oktober 2019, 09:32:07Wenn dem so wäre, würden nicht so viele Sanktionen von Gerichten gekippt werden.
Quelle? Wieviele Santkionen werden den prozentual gekippt und vorallem, aus welchem Grund?? Das ist doch die entscheidende Frage!!
Zitat von: Gast44116 am 02. Oktober 2019, 09:29:49Hochwertige Ausbildung :lachen:
Vielleicht in anderen Branchen
Du musst es ja anscheinend wissen, oder woher hast du deine "Weisheit"?
Zitat von: Gast44116 am 02. Oktober 2019, 09:29:49Da versuchen nicht Leistungsbezieher ihre Ansichten durchzudrücken gegen über Menschen im Bezug von Hartz4.
Du weist mal wieder mehr als andere??
Zitat von: Gast44116 am 02. Oktober 2019, 09:29:49
Hochwertige Ausbildung :lachen:
Vielleicht in anderen Branchen
Deine maßlose Arroganz gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter ist bemerkenswert, allerdings nicht überraschend.
Zitat von: The Witch am 02. Oktober 2019, 09:14:49
Fakt ist: Alle Beschäftigten, egal ob bei der BA angestellt oder beim kommunalen Träger, haben hochwertige Ausbildungen - dafür sorgen allein schon die Tarifverträge.
Wenn du, Angie69, dich von deinem Lachkrampf erholt hast, kannst du ja mal die Zugangsvoraussetzungen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit nachlesen.
Ich weis zufällig von einigen Angestellten in einigen AfA und JC im direkten Kundenkontakt, welche Ausbildungen die haben:
- Matrose
- Bürohilfe
- Kaufmann
- Reinigungskraft
- Postmitarbeiter
- Feuerwehrmann
- usw.
Im Backoffice solls wohl mittlerweile ähnlich aussehen.
Die Meisten haben einen 10-Klassen-Abschluss sowie eine Berufsausbildung, aber es sind auch einige Hauptschüler darunter.
Die haben alle mehrwöchige Quali-Lehrgänge besucht und wurden dann auf die Arbeitslosen losgelassen. Und wer dort länger bleibt, der bleibt - insbesondere im JC - auch deshalb, weil er auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Chance hätte.
Die höheren Führungskräfte sollen wohl Abitur und teilweise sogar Studienabschlüsse haben, allerdings nicht zwingend im Bereich Arbeitsmarktdienstleistungen.
Die Inhalte der Verwaltungsakte, mit denen ich es so zu tun bekam und bekomme, belegen das ohne jeden Zweifel.
Da wird vergessen, in Aufhebungsbescheiden die Verwaltungsakte zu benennen, die aufgehoben werden - und sich deshalb (erfolglos) vor Gericht herumgestritten.
Da wird behauptet, es gäbe keine Rechtsgrundlage für die Erstattung von Fahrkosten zu Meldeterminen.
Da wird ohne jede Begründung die Leistung verweigert und selbst vor Gericht keinerlei Stellung dazu genommen.
Und das war nur mal ganz leicht an der Oberfläche gekratzt.
Zitat von: Orakel am 02. Oktober 2019, 10:10:02
Deine maßlose Arroganz gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter ist bemerkenswert, allerdings nicht überraschend.
Deine maßlose Arroganz Usern gegenüber ist bemerkenswert, allerdings nicht überraschend.
Ich habe leider nie Auskunft darüber bekommen, welche Qualifikation die Mitarbeiter haben.
Was diese Mitarbeiter brauchen sind Erwerbslose,ansonsten hätten sie wohl selbst keinen Job.
LG Hexe
Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2019, 10:31:31Ich weis zufällig von einigen Angestellten in einigen AfA und JC im direkten Kundenkontakt, welche Ausbildungen die haben:- Matrose- Bürohilfe- Kaufmann- Reinigungskraft- Postmitarbeiter- Feuerwehrmann- usw.Im Backoffice solls wohl mittlerweile ähnlich aussehen.Die Meisten haben einen 10-Klassen-Abschluss sowie eine Berufsausbildung, aber es sind auch einige Hauptschüler darunter.Die haben alle mehrwöchige Quali-Lehrgänge besucht und wurden dann auf die Arbeitslosen losgelassen. Und wer dort länger bleibt, der bleibt - insbesondere im JC - auch deshalb, weil er auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Chance hätte.Die höheren Führungskräfte sollen wohl Abitur und teilweise sogar Studienabschlüsse haben, allerdings nicht zwingend im Bereich Arbeitsmarktdienstleistungen.
Deine Kenntnis mag zwar richtig sein, aber es kommt nicht immer zwangsläufig darauf an, was derjenige gelernt hat, sondern wie er ausgebildet und geschult wurde.
Weiter wäre es interessant zu wissen, wie hoch der Anteil derer ist, die nicht originär aus der Verwaltung kommen?!
Ich weiß aus zuverlässiger Quelle von einem kleinem JC in Nordbayern mit rund 30 Beschäftigten, dass dort unter anderem Beschäftigt sind:
Leistung:
3 Volljuristen, (TL und SB)
2 Verwaltungsfachangestellte
2 Verwaltungswirte
1 Verwaltungsfachwirt
2 Mitarbeiter aus der ehemaligen Deutschen Bundespost
Arbeitsvermittlung:
3 Sozialpädagogen
1 Verwaltungsfachwirt
1 Krankenpfleger
Der Anteil derer, die Originär aus der Verwaltung und oder aus dem juristischen Bereich kommen ist in dem bekannten JC sehr hoch.
Dass dies in anderen JC anders aussehen mag, daran habe ich keinerlei Zweifel, zeigt jedoch auch, dass die pauschale Aussage, dass Mitarbeiter in den JC schlecht ausgebildet oder qualifiziert sind, einfach falsch ist!
Dies ist aber nun mal dem geschuldet, dass die JC i.d.R. eine gE sind, und nur je ein Teil der Beschäftigten von BA und Kommune kommen. Und je nachdem welches Personal der Träger zur Verfügung hat desto besser oder schlechter ist die Qualität. Hier können nur Schulung oder entsprechende Auswahl/Einstellung des Personals helfen.
Und nur weil jemand mal "Feuerwehrmann" oder "Reinigungskraft" war, heißt das nicht automatisch, dass er ungeeignet ist, in einem JC zu arbeiten!
Zitat von: Hexe am 02. Oktober 2019, 10:45:52Ich habe leider nie Auskunft darüber bekommen, welche Qualifikation die Mitarbeiter haben.
Warum auch? Es geht dich schlicht und ergreifend nichts an.
@ crippler
So sieht es aus.
Das hiesige JC in NRW strotzt nur so von Juristen und studierten Angestellten der BA.
Und natürlich Fachangestellte für Arbeitsförderung und Verwaltungsfachwirte des kommunalen Trägers.
Breiter gefächert ist es in der Arbeitsvermittlung, wobei da eine breite Berufserfahrung teilweise gern gesehen ist.
Dennoch, die Zeiten, wo Mitarbeiter vogelwild eingestellt wurden sind lange vorbei. Zumindest hier bei mir.
Hier werden viel eher Leute aus der Verwaltung abgelehnt, weil Ihnen der Angestelltenlehrgang II fehlt.
Anstatt dem Bewerber die Möglichkeit zu geben, diesen über den AG zu absolvieren, lässt man lieber seit 2,5 Jahren eine Dauerausschreibung laufen.
Zitat von: crippler am 02. Oktober 2019, 11:19:17Und nur weil jemand mal "Feuerwehrmann" oder "Reinigungskraft" war, heißt das nicht automatisch, dass er ungeeignet ist, in einem JC zu arbeiten!
Darum ging es auch nicht, sondern um die Bewertung dieser Aussage:
Zitat von: The Witch am 02. Oktober 2019, 09:14:49Fakt ist: Alle Beschäftigten, egal ob bei der BA angestellt oder beim kommunalen Träger, haben hochwertige Ausbildungen - dafür sorgen allein schon die Tarifverträge.
Tatsächlich war der Matrose/Seemann einer der fachlich und menschlich kompetentesten JC-MA mit denen ich bislang zu tun hatte. Und wenn er mal nicht Bescheid wusste, hat er woanders nachgefragt.
Leider überwiegt nach meiner Erfahrung die andere Seite deutlich.
Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2019, 10:31:31Ich weis zufällig von einigen Angestellten in einigen AfA und JC im direkten Kundenkontakt, welche Ausbildungen die haben:
- Matrose
- Bürohilfe
- Kaufmann
- Reinigungskraft
- Postmitarbeiter
- Feuerwehrmann
- usw.
Das war auch schon so in den 80er Jahren ein früher Vermittler beim Arbeitsamt war Maurer, ob die damals allerdings verbeamtet waren entzieht sich meiner Kenntnis. Eben keine Weltfremden Matrosen die uns Arbeit vermitteln.
Zitat von: Nö am 02. Oktober 2019, 11:21:15Zitat von: Hexe am 02. Oktober 2019, 10:45:52
Ich habe leider nie Auskunft darüber bekommen, welche Qualifikation die Mitarbeiter haben.
Warum auch? Es geht dich schlicht und ergreifend nichts an.
Wie sagen einige User hier, kann man doch sagen,wenn man nichts zu verbergen hat.
LG Hexe
Also ist es wie ich bereits vermutet hatte
Zitat von: Gast44116 am 02. Oktober 2019, 09:29:49
Du weißt aber schon dass die Jobcentermitarbeiter oft nur eingewiesen werden?
Hochwertige Ausbildung :lachen:
Vielleicht in anderen Branchen
Was macht denn nun deren Ausbildung so hochwertig?
Es wird so sein wie es hier auch schon jemand der sich bei Jobcenter beworben hat, berichtete.
Man hat halt ne Ausbildung, in irgendeinem Beruf und wird drei Monate eingewiesen, ab dann arbeitet dann jeder vor sich hin wie er denkt.
Was nicht heißt dass sie nicht bemüht sind nur erklärt es warum so viele Fehler passieren.
Als Arbeitsvermittler okay aber jemand der nur kurz eingewiesen wurde in der Leistungsabteilung... Da wunder ich mich nicht wenn hier täglich neue User mit Problemen kommen.
Ich gehe von weit über die Hälfte alleine hier im Forum bei denen das Jobcenter fehlerhaft gearbeitet hat.
Es gibt super SBs keine Frage, aber ob die Grade erst drei Monate eingewiesen würden bezweifel ich ...
Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2019, 10:31:31Die Meisten haben einen 10-Klassen-Abschluss sowie eine Berufsausbildung, aber es sind auch einige Hauptschüler darunter.
Die haben alle mehrwöchige Quali-Lehrgänge besucht und wurden dann auf die Arbeitslosen losgelassen. Und wer dort länger bleibt, der bleibt - insbesondere im JC - auch deshalb, weil er auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Chance hätte.
Es gibt doch für schlecht vermittelbare Arbeitskräfte sicher auch eine Förderung für das JC als Ag.
subsummiert:
Jeder ist - auch da - das was er aus sich macht.
Letztlich im Querschnitt ein Trauerbild des Personals. Kann aber unschwer auch durch eigene Hybris ersetzt werden - wie so oft.
persönliche Autorität ersetzt durch/mit (nichtvorhandener) Amtsautorität - arme Geister!
https://www.watson.de/deutschland/hartz%20iv/913796080-hartz-4-er-war-jobcenter-mitarbeiter-jetzt-packt-er-aus-da-kursiert-angst
Zitat von: Gast44116 am 02. Oktober 2019, 17:50:52
Was macht denn nun deren Ausbildung so hochwertig?
Vielleicht ein Hochschulstudium? Vielleicht ein Fachschulstudium? Vielleicht eine Berufsausbildung?
Arbeitsmarktmanagement (grundständig) - Studienfach
Personalmanagement, -dienstleistung (grundständig) - Studienfach
Personalmanagement, -dienstleistung (weiterführend) - Studienfach
Fachkaufmann/-frau - Personal - Kaufmännische Weiterbildung
Betriebswirt/in (Fachschule) - Personalwirtschaft - Kaufmännische Weiterbildung
Fachwirt/in - Personaldienstleistung - Kaufmännische Weiterbildung
Vielleicht arbeiten die Absolventen in diesen Fachrichtungen im Bauamt oder der Führerscheinstelle damit die nicht die für die Unqualifizierten und Inkompetenten in den Jobcentern reservierten Arbeitsplätze wegnehmen ...
Zitat von: Gast44116 am 03. Oktober 2019, 07:38:21
https://www.watson.de/deutschland/hartz%20iv/913796080-hartz-4-er-war-jobcenter-mitarbeiter-jetzt-packt-er-aus-da-kursiert-angst
Das ist doch inzwischen ein alter Hut und liegt 14 Jahre zurück, keiner macht mehr so einen Sch.. mit.
Zitat Harald Thome
Harald Thomé
2 Std. ·
Heute jetzt die offizielle Einladung zur Urteilsverkündung beim BVerfG wegen des Sanktionsverfahrens in Karlsruhe.
An diesem Tag gibt das BVerfG sein Urteil bekannt, ob SGB II-Sanktionen gegen das Grundgesetz verstoßen oder nicht. Eigentlich dürfte es nur zu einer Entscheidung kommen, das nämlich "Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind." (So das BVerfG selbst mit Urteil vom 09. Feb. 2010 - 1 BvL 1/09).
LG Hexe
Zitat von: CCR am 03. Oktober 2019, 11:28:10
Zitat von: Gast44116 am 03. Oktober 2019, 07:38:21
https://www.watson.de/deutschland/hartz%20iv/913796080-hartz-4-er-war-jobcenter-mitarbeiter-jetzt-packt-er-aus-da-kursiert-angst
Das ist doch inzwischen ein alter Hut und liegt 14 Jahre zurück, keiner macht mehr so einen Sch.. mit.
Der Artikel ist vom.30.9.19
Und, wie hat das Gericht jetzt geurteilt?
Zitat von: Gast9483 am 04. Oktober 2019, 20:32:06Und, wie hat das Gericht jetzt geurteilt?
Urteil am 5.11.19
LG Hexe
Äh, was? Du schriebst doch, dass heute die Urteilsverkündung war? :weisnich:
Zitat von: Hexe am 04. Oktober 2019, 15:17:20Heute jetzt die offizielle Einladung
Harald Thome hat die offizielle Einladung erhalten.Lese meinen Beitrag bitte noch mal.
LG Hexe :flag:
Ja, die Einladung für die heutige Urteilsverkündung. Oder war das anders gemeint? :weisnich:
Antwort #869
Harald Thome schreibt seine Meinung dazu. Bitte noch mal lesen.
LG Hexe :flag:
Zitat von: Gast9483 am 04. Oktober 2019, 21:15:20
Ja, die Einladung für die heutige Urteilsverkündung. Oder war das anders gemeint? :weisnich:
Er hat die Einladung für die Urteilsverkündung am 4.11.19 erhalten
Wer glaubt die Sanktionen werden abgeschafft glaubt auch an den Weihnachtsmann!
... aber gut, daß wir darüber mal geurteilt haben (werden)....
So ein Paukenschlag würde doch das ganze System in Frage stellen - man denke nur an die vielen dann entrechteten SB's ... :schock:
nur beispielsweise müsste ein Arbeitsvermittler dann tatsächlich in Arbeit vermitteln, statt sanktionsbewehrte Maßnahmen zu verkaufen .... - nicht auszudenken. Austausch der halben Belegschaft aufgrund der neuen Voraussetzungen :lachen: :lol:
wäre ja "schlechthin" der Einstieg für ein bedingungsloses Grundeinkommen, das will sicher kein JC-Mitarbeiter und was einmal eingeführt wurde kann nicht abgeschafft werden.Steuern werden ja auch beibehalten.Die Richter am höchsten Gericht werden schon die richtigen Worte finden um das SYSTEM am laufen zu halten.
Nur um das mal klarzustellen:
In dem Verfahren geht es nicht um die Abschaffung von Sanktionen!
Es geht um zwei Punkte:
a) die Ungleichbehandlung von U25ern bei Saktionen und
b) die Kürzung des Existenzminimums durch Sanktionen.
Das a) nicht haltbar ist, ist wohl mittlerweile schon durchgesickert. Wie sonst ist die 180 Grad Wende innerhalb der Führung der SPD dazu zu erklären (Hubertus Heil (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-12/hubertus-heil-hartz-iv-reform-spd-sanktionen-wohnkosten), Detlef Scheele (https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-06/detlef-scheele-bundesagentur-fuer-arbeit-arbeitsmarkt-mindestlohn-hatz-iv)).
Was b) betrifft, könnte es z.B. auf den 1:1 Ersatz der Geld- durch Sachleistungen hinauslaufen.
Angie69
Zitat von: « Angie69 #847 am: 02. Oktober 2019, 08:39:26Kann man hier im Forum Umfragen erstellen?
Ja klar
bin nicht mehr sicher wo weil schon ewig keine mehr gestellt worden ist, bzw. habe ich nichts mitbekommen, aber theoretisch macht man das unter >
https://hartz.info/index.php?board=23.0MfG FN
Zitat von: Ottokar am 05. Oktober 2019, 11:53:02
Nur um das mal klarzustellen:
In dem Verfahren geht es nicht um die Abschaffung von Sanktionen!
Es geht um zwei Punkte:
a) die Ungleichbehandlung von U25ern bei Saktionen und
b) die Kürzung des Existenzminimums durch Sanktionen.
Das a) nicht haltbar ist, ist wohl mittlerweile schon durchgesickert. Wie sonst ist die 180 Grad Wende innerhalb der Führung der SPD dazu zu erklären (Hubertus Heil (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-12/hubertus-heil-hartz-iv-reform-spd-sanktionen-wohnkosten), Detlef Scheele (https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-06/detlef-scheele-bundesagentur-fuer-arbeit-arbeitsmarkt-mindestlohn-hatz-iv)).
Was b) betrifft, könnte es z.B. auf den 1:1 Ersatz der Geld- durch Sachleistungen hinauslaufen.
Also wenn man sich die Verhandlungsgleiderung so durchliest:
Zitat
1. Zu den Mitwirkungsanforderungen
a) Welche (legitimen) Ziele sollen mit den Mitwirkungsanforderungen nach § 31 Abs. 1 SGB II erreicht werden?
b) Sind die dort normierten Mitwirkungsanforderungen geeignet, die Hilfebedürftigkeit i. S. d. SGB II zu überwinden?
c) Sind die Mitwirkungsanforderungen zumutbar? Besteht insbesondere ausreichender Schutz vor Dequalifizierung?
d) Welche Gründe liegen typischerweise vor, wenn Leistungsberechtigte Mitwirkungsanforderungen nicht nachkommen?
2. Zu den Minderungen
a) Welche (legitimen) Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit den Minderungen nach §§ 31a, 31b SGB II?
b) Wie geeignet sind die Minderungen, um diese Ziele zu erreichen, insbesondere: Leistungsberechtigte zu motivieren, den Mitwirkungsanforderungen nachzukommen und dazu beizutragen, ihre Existenz eigenständig zu sichern? In welchen Fällen verfehlen die Minderungen diesen Zweck?
c) Besteht ausreichender Schutz vor negativen Wirkungen der Regelbedarfsminderungen für Dritte, insbesondere Kinder und Angehörige in Bedarfsgemeinschaft?
d) Wie kann in Einzelfällen auf eine besondere Härte einer Minderung reagiert werden? Was spricht dagegen, die Minderung nach § 31a Abs. 1 SGB II in das Ermessen der Verwaltung zu stellen, also von ihr im Einzelfall auch absehen zu können?
e) Wie lässt sich die starre Dauer der Minderungszeiträume in § 31b Abs. 1 Satz 3 SGB II rechtfertigen? Innerhalb welchen Zeitraums könnte - auch aus verwaltungspraktischer Sicht - ein Regelbedarf wieder in ungeminderter Höhe gezahlt werden, wenn die Mitwirkung nachgeholt oder die Bereitschaft dazu erklärt wird?
f) Wie häufig sind Minderungen in welcher Höhe? Wie wirken diese Minderungen jeweils in der Praxis? Gibt es Leistungsberechtigte, die über Jahre hinweg mit geminderten Regelbedarfsleistungen leben?
· Zu Minderungen in Höhe von 30 %: Warum greift § 31a Abs. 3 SGB II erst bei einer Minderung von mehr als 30 % des Regelbedarfs?
· Zu Minderungen in Höhe von 60 %: Warum steht der Anspruch auf ergänzende Leistungen nach § 31a Abs. 3 SGB II (i. d. R.) im Ermessen des Leistungsträgers? Wie funktioniert die ergänzende Leistungserbringung nach § 31a Abs. 3 SGB II in der Praxis? In welcher Höhe werden Leistungen tatsächlich erbracht und wonach bemisst sich diese? Welche Bedeutung haben die fachlichen Hinweise der BA in der Praxis?
· Trifft es zu, dass Gutscheine auf Lebensmittel beschränkt sind, Bedarfe wie Hygiene, Mobilität oder soziokulturelle Teilhabe also nicht decken, und teils auch auf bestimmte Ladengeschäfte?
· Zu Minderungen in Höhe von 100 %: Wie häufig erklären sich Leistungsberechtige bereit, wieder mitzuwirken? Wie wird sichergestellt, dass sie von der Möglichkeit der Reduzierung der Minderung auf 60 % nach § 31a Abs. 1 Satz 6 SGB II erfahren? Genügt es, diese Möglichkeit in das Ermessen der Verwaltung zu stellen?
Dann weiß man ja schon was man erwarten kann.
Da gehts nicht um die Frage ob Hartz 4 Empfänger aufgrund rechtlicher Legitimation in die Obdachlosigkeit, Armut und Hungersnot getrieben werden dürfen, nein,
am Ende wird wohl eher noch drüber diskutiert ob man nicht noch irgendwie wieder die Prügelstrafe eingeführt werden soll, um die bisherige Alleinwirkung von Sanktionen noch zu verstärken!
Diese abgrundtief bösen Hartz4ler (die doch liebend gerne "das Jobcenter bescheissen" wenn man gewissen Leuten hier glauben will) müssen doch gezüchtigt und erzogen werden!
Nicht darum dass das Existenzminimum völlig legal ausgehebelt wird, geht es, nein, viel mehr wird drüber verhandelt, wie toll Sanktionen als Züchtigungs- und Erziehungsmittel sind!
Und wie man noch nachbessern kann!
Die Super Nanny lässt grüßen!
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16
--> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html
Tacheles e.V.
Wir stellen umfangreich dar, welche Folgen das Urteil des BVerfG für die davon Betroffenen hat und worauf Beratungsstellen zu achten haben.
Folgen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen
Wir fassen mit diesem Papier die relevanten unmittelbaren zu beachtenden Folgen und Ergebnisse, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionen vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16 - ergeben, zusammen. [...]
Die Entscheidung des BVerfG hat Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 i. V. m § 13 Nr. 11 BverfGG). Die Entscheidungsformel ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. [Die Veröffentlichung steht aber noch aus.]
weiterlesen --> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2577/
Erwerbslosenverein Tacheles e. V.ZitatAlles Wichtige zu den Hintergründen des Urteils, dem Ablauf des Verfahrens und vor allem was das Urteil nun praktisch bedeutet, erfahrt ihr in unserem Interview mit Harald Thomé, der für Tacheles e.V. als sachverständiger Dritter selbst am Verfahren beteiligt war!
Video-Überblick
(0:50) Das Sanktionssystem
(01:50) Ausgangspunkt des Verfahrens
(02:47) Das Verfahren & Tacheles als Beteiligter
(07:30) Der Streitpunkt
(10:06) Das Ergebnis
(12:20) Die Folgen für die Praxis
(14:47) Hausaufgaben für den Gesetzgeber
(15:30) Bewertung des Urteils
Das Ergebnis ... und ... die Folgen für die Praxis ... (https://www.youtube.com/watch?v=CRIlR3BpFbs)
... sowie weiterführende Hinweise ... (https://www.youtube-nocookie.com/embed/CRIlR3BpFbs?start=586)
https://hartz.info/index.php?topic=119924.msg1366041#msg1366041
Zitat von: pizzaiolo #8 18. September 2019, 13:31:43
Meine Hoffnung ist, dass die 100% Sanktion in den nächsten Monaten abgeschafft wird. Meine Hoffnung nährt sich aus den Aussagen bei der Mündlichen Verhandlung "Sanktionen im SGB II" vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2019. Dort hat der Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheele wiederholt bekräftigt, dass er keine 100% Sanktionen, und somit auch Wegfall der KdU, für notwendig erachtet. Bei 60% Sanktionen sollte Schluss sein, so sinngemäß seine Worte auch in anderen Interviews.
Hier (https://hartz.info/index.php?topic=120417.0) gehts zur Diskussion darüber im Forum.