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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Gast35960 am 27. Mai 2015, 18:52:08

Titel: SG Dortmund: Arbeitsagentur kann Umschulung für Vorbestraften ablehnen
Beitrag von: Gast35960 am 27. Mai 2015, 18:52:08
Das entschied das Dortmunder Sozialgericht im Fall eines wegen gewerbsmäßigen Internetbetrugs verurteilten Mannes. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, war der Mann im August 2014 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er im Internet nicht vorhandene Ware feilgeboten hatte. Die Agentur für Arbeit im westfälischen Hamm hatte den Antrag des Kfz-Mechanikers auf eine Umschulung zum Automobilkaufmann abgelehnt.

Das Gericht gab der Behörde nun recht. Der Mann werde wegen seiner Verurteilung in seinem Umschulungsberuf voraussichtlich keine dauerhafte Anstellung finden, begründeten die Richter ihren Beschluss vom 18. Mai. Seine Vorstrafe, die er potenziellen Arbeitgebern auf Nachfrage angeben müsse, lasse negative Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit als Automobilkaufmann zu. Die Vorstrafe stehe im polizeilichen Führungszeugnis - wie bereits frühere Verurteilungen (Az.: Do E 940 -710).


http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/gericht-arbeitsagentur-kann-umschulung-fuer-vorbestraften-ablehnen_id_4709180.html (http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/gericht-arbeitsagentur-kann-umschulung-fuer-vorbestraften-ablehnen_id_4709180.html)

Also- schän artig bleiben.


Titel angepasst und Thema in diesen Forenbereich verschoben. LG Meck
Titel: Re: SG Dortmund: Arbeitsagentur kann Umschulung für Vorbestraften ablehnen
Beitrag von: Gast35753 am 27. Mai 2015, 18:56:36
Peter Hartz ist so alt, der braucht nicht mehr umgeschult werden  :zwinker:

:ironie:
Und wieder einen Begriff aus dem gesellschaftlichen Duden streichen: "Resozialisierung"
Titel: Re: SG Dortmund: Arbeitsagentur kann Umschulung für Vorbestraften ablehnen
Beitrag von: Gast21319 am 27. Mai 2015, 19:28:17
ZitatDas Gericht gab der Behörde nun recht. Der Mann werde wegen seiner Verurteilung in seinem Umschulungsberuf voraussichtlich keine dauerhafte Anstellung finden

Da liegt der Richter völlig daneben!
Der Eintrag im Führungszeugnis erlischt nach 5 Jahren Jahren. Also von wegen dauerhaft.
Ich gehe davon aus, daß der Anwalt in Berufung geht und mittels Verfassungsbeschwerde auch gewinnt.
Titel: Re: SG Dortmund: Arbeitsagentur kann Umschulung für Vorbestraften ablehnen
Beitrag von: Planloser am 27. Mai 2015, 19:50:40
Zitat von: Gast21319 am 27. Mai 2015, 19:28:17
Da liegt der Richter völlig daneben!
Der Eintrag im Führungszeugnis erlischt nach 5 Jahren Jahren. Also von wegen dauerhaft.

Oder mal nur 3 oder mal auch 10 Jahre, eben je nach Straftat. Die Schufa speichert dafür ein Leben lang, da kann man dann auch noch Scorings erfahren auch wen die Person schon lange Tod ist.

Aber insgesamt lässt sich sagen das man eine dauerhafte Anstellung nach einer Umschulung findet ist sehr gering da hauptsächlich nur absolute Standardangebote wie Koch oder Maler angeboten wird, ob da eine Verurteilung stattfand oder nicht ist dabei nicht relevant. Warum man allerdings Weiterbildungen bei Verurteilten nicht finanziert ist mir unklar. Soweit ich weiß gibt es auch in Gefängnisse Ausbildungen aber nicht wen man raus kommt. Was irgendwie auch gegen das Gesetz der Resozialisierung verstößt [Quelle (http://www.sueddeutsche.de/panorama/resozialisierung-im-knast-sind-viele-zellen-frei-1.1869408)]. Irgendwie ergibt so was dann einfach keinen Sinn.
Titel: Re: SG Dortmund: Arbeitsagentur kann Umschulung für Vorbestraften ablehnen
Beitrag von: götzb am 27. Mai 2015, 21:52:22
Gilt das auch für Aktiverungszwangmaßnahmen ? :grins: