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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 29. Mai 2015, 19:49:57

Titel: BVerwG zum BAföG: Drei Jahre und nicht mehr
Beitrag von: Meck am 29. Mai 2015, 19:49:57
Wer bereits eine mindestens dreijährige Berufsausbildung beendet hat, erhält für eine weitere Ausbildung kein BAföG. Das gilt auch dann, wenn er die Förderung während der ersten Ausbildung nicht in Anspruch nehmen konnte.

Wer bereits eine dreijährige Ausbildung absolviert hat, kann für eine sich daran anschließende auch dann kein Bafög verlangen, wenn für die vorherige Ausbildung die subjektiven Förderungsvoraussetzungen nicht vorlagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Donnerstag entschieden (Urt. v. 28.05.2015, Az. 5 C 4.14).


-->> http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-5c4-14-bafoeg-ausbildung-drei-jahre/ (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-5c4-14-bafoeg-ausbildung-drei-jahre/)