Urteil: SG Mainz verpflichtet Sozialamt zur Kostenübernahme für Gleitsichtbrille.
Die Kosten für die Anschaffung einer Gleitsichtbrille sind nicht im Regelsatz enthalten. Das entschied das Sozialgericht Mainz in seinem Urteil vom 16. Dezember 2014 (Aktenzeichen: S 16 SO 8/14). Folglich ist der Leistungsträger zur Kostenübernahme verpflichtet. Über das Urteil berichtet der Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé.
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