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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 03. Juni 2015, 18:33:57

Titel: LSG Mainz zum Ende der Krankschreibung: "Bis auf Weiteres" gilt bis auf Weiteres
Beitrag von: Meck am 03. Juni 2015, 18:33:57
Bescheinigt ein Arzt Arbeitsunfähigkeit "bis auf Weiteres" und vereinbart zugleich einen Wiedervorstellungstermin mit dem Patienten, so kann daraus nicht geschlossen werden, dass die Arbeitsunfähigkeit zu diesem Termin endet.

Die zuständige Krankenkasse kann deshalb verpflichtet sein, auch über den Wiedervorstellungstermin hinaus Krankengeld zu zahlen. Dies hat der 5. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Mainz entschieden (Urt. v. 16.04.2015, Az. L 5 KR 254/14).


-->> http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-mainz-l-5-kr-254-14-arbeitsunfaehigkeit-dauer-bis-auf-weiteres/ (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-mainz-l-5-kr-254-14-arbeitsunfaehigkeit-dauer-bis-auf-weiteres/)