Mieter steht Mietrückzahlungsanspruch wegen Wohnflächenunterschied trotz Mietzahlungen durch Jobcenter zu.
Einem Mieter steht auch dann ein Anspruch auf Rückzahlung von gezahlter Miete wegen eines Wohnflächenunterschieds zu, wenn die Mietzahlungen durch das Jobcenter erfolgen. Denn trotz der Übernahme der Mietzahlungen durch das Jobcenter ist weiterhin der Mieter zur Zahlung verpflichtet und somit berechtigt zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Landgericht Berlin AZ: 65 S 477/14
-->> http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21115 (http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21115)