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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 07. Juni 2015, 16:49:59

Titel: BVerfG: Ablehnung eines Beratungshilfeantrags erfordert förmliche Entscheidung
Beitrag von: Meck am 07. Juni 2015, 16:49:59
Das BVerfG hat entschieden, dass über einen Antrag auf anwaltliche Beratung nach dem Beratungshilfegesetz, dem nicht in vollem Umfang entsprochen wird, grundsätzlich förmlich entschieden werden muss.

Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG genüge es nicht, wenn das Amtsgericht den Beratungshilfeantrag nach Erteilung mündlicher Hinweise durch den Rechtspfleger als erledigt erachtet, obwohl ausdrücklich eine anwaltliche Beratung gewünscht war. Zudem überdehne die Verweisung auf die Beratungsstelle der Behörde, gegen die Widerspruch eingelegt werden soll, den Begriff der "Zumutbarkeit" vorrangiger anderer Hilfsmöglichkeiten, so das BVerfG. (AZ: 1 BvR 1849/11)


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