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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Gast21319 am 30. Juni 2015, 08:26:57

Titel: SG Gießen: Ehepaar darf zu viel gezahlte Grundsicherungsleistungen behalten
Beitrag von: Gast21319 am 30. Juni 2015, 08:26:57
Das SG Gießen hat entschieden, dass Leistungsbezieher zu viel gezahlte Leistungen behalten dürfen,
wenn die Behörde die Leistungsbewilligung nicht innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen zurücknimmt,
welche die Rücknahme der Zahlungen für die Vergangenheit rechtfertigten. AZ: S 22 AS 629/13


weiterlesen: klick mich (http://www.juris.de/jportal/portal/t/yj7/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA150601464&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp)



Aktenzeichen ergänzt und Titel konkretisiert. LG Meck
Titel: Re: SG Gießen: Ehepaar darf zu viel gezahlte Grundsicherungsleistungen behalten
Beitrag von: Gast29263 am 30. Juni 2015, 20:23:27
Joah, nix Neues....