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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Gast472 am 21. Juli 2015, 11:08:50

Titel: BVerfG: Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Beitrag von: Gast472 am 21. Juli 2015, 11:08:50
Das umstrittene Betreuungsgeld verstößt in seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet. Der Bund hätte das entsprechende Gesetz nicht erlassen dürfen, urteilten die Richter einstimmig. (Aktenzeichen 1 BvF 2/13).

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_74781782/verfassungsgericht-kippt-betreuungsgeld.html (http://www.t-online.de/eltern/familie/id_74781782/verfassungsgericht-kippt-betreuungsgeld.html)
Titel: Re: Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Beitrag von: Gast3952 am 21. Juli 2015, 14:56:20
 :ok:
Titel: Re: Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Beitrag von: Gast16739 am 21. Juli 2015, 16:53:30
Bayern und Sachsen behalten es bei !Hier (http://www.mdr.de/nachrichten/betreuungsgeld-verfassungsgericht100.html)
Titel: Re: Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Beitrag von: Gast29894 am 21. Juli 2015, 16:56:38
NRW sicherlich nicht, obwohl dort die meisten Bezieher leben.
Titel: Re: Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Beitrag von: Gast472 am 22. Juli 2015, 06:56:38
ist es jetzt nicht gesetzesbruch..wenn manche bundesländer weiter machen ohne den vorgaben des bundesverfassungsgericht folge zu leisten..?? :weisnich:
Titel: Re: Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Beitrag von: Orakel am 22. Juli 2015, 07:09:24
Nee, das ist sogar verfassungskonform! Es gibt auch keine Vorgaben des BVerfG an die Bundesländer!
Titel: Re: Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Beitrag von: crazy am 22. Juli 2015, 07:12:43
nein, das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass nicht der Bund so ein Gesetz für alle Bundesländer beschließen durfte. Es ist nicht der Meinung, dass Betreuungsgeld an sich falsch ist.
Es wird jetzt so wie es in vielen Bereichen üblich ist so sein, dass jedes Bundesland für sich entscheiden kann wie es weiter macht.

Es liegt an der Struktur unseres Staates, dass manche Dinge vom Bund vorgegeben werden, andere von den Ländern und wieder andere von den Städten und Gemeinden selbst. Jedes Bundesland kann vieles im Alleingang verabschieden.

Grundsätzlich sollte mal überlegt werden wohin die Reise wirklich gehen soll. Hat man gesetzlichen Anspruch auf drei Jahre Erziehungszeit, dann sollte man auch so lange Lohnersatzleistungen erhalten. Andernfalls kann man auch wieder Back to the roots- 12 Monate oder 18 Monate( war bis 31.12.1991) machen. So lange dann auch Lohnersatz und dann muss man eben als Eltern zu sehen was man dann machen möchte. Die Tätigkeit als Mutter/Vater in der innerhäusigen Arbeit ist genau so viel wert, wie die Arbeit in einem Büro oder im Supermarkt. Dahin müssen wir kommen und nicht die innerhäusige Arbeit weiter als wertlosen Zeitvertreib für ungebildetes arbeitscheues Gesinde abtun. Wäre dies so würde ein Großteil meiner Generation völlig ungebildet durch die Welt laufen.