Bürgergeld Forum - hartz.info

Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 19. August 2015, 12:27:31

Titel: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Meck am 19. August 2015, 12:27:31
Ein Duisburger Hartz IV-Empfänger zieht gegen das Duisburger Jobcenter vor das Bundessozialgericht. Er klagt, weil ihn das Jobcenter vorzeitig in Rente schicken will. Seine Rente würde dadurch kleiner ausfallen. Der Mann ist deswegen schon mehrfach vor Gericht gezogen. Die Vorinstanzen haben aber bisher immer dem Jobcenter Recht gegeben. Ab 11 Uhr heute Vormittag rollt das Bundessozialgericht den Fall noch mal auf.

Quelle: http://www.radioduisburg.de/duisburg/lokalnachrichten/lokalnachrichten/article/-9acbe18d0a.html (http://www.radioduisburg.de/duisburg/lokalnachrichten/lokalnachrichten/article/-9acbe18d0a.html)




Hier im Thema weiter unten das gefällte Urteil -->> http://hartz.info/index.php?topic=94227.msg978786#msg978786 (http://hartz.info/index.php?topic=94227.msg978786#msg978786)
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast36005 am 19. August 2015, 13:01:43
interessant und teuer.
B 14 AS 1/15 R

aufgerollt hat das BSG sicher nichts.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: HpunktBpunkt am 19. August 2015, 17:38:13
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/vorzeitige-zwangsverrentung-von-hartz-iv-empfaenger-rechtmaessig-id11004530.html

Duisburg/Kassel.  Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken, auch wenn dies mit Abschlägen verbunden ist. Das entschied das Bundessozialgericht.

Hartz-IV-Empfänger können von Jobcentern vorzeitig in Rente geschickt werden und müssen dann Abschläge bei der Altersrente akzeptieren. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel fällte am Mittwoch ein entsprechendes Grundsatzurteil. Damit ist eine vorzeitige Verrentung rechtmäßig. Das Gesetz sehe vor, dass die Jobcenter die Hartz-IV-Empfänger auffordern können, eine vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren zu beantragen, wenn bei den Beziehern keine Aussicht mehr auf einen Job besteht.

...

Vorzeitige Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfänger rechtmäßig | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/vorzeitige-zwangsverrentung-von-hartz-iv-empfaenger-rechtmaessig-id11004530.html#plx2012177041

Titel: Hartz-IV-Empfänger müssen vorzeitige Rente akzeptieren
Beitrag von: Schatzmeister am 20. August 2015, 00:07:47
Wichtiges Urteil für Hartz-IV-Empfänger:

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann vorzeitig in Rente geschickt werden - auch wenn er dadurch Abschläge in Kauf nehmen muss. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Az.: B 14 AS 1/15 R).

Hartz-IV-Empfänger müssten versuchen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden - auch durch die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen wie einer vorgezogenen Rente, argumentierten die Richter. Weigere sich ein Langzeitarbeitsloser, diese zu beantragen, dürfe das Jobcenter das für ihn tun.

Das Urteil der Kasseler Sozialrichter könnte Auswirkungen auf Zehntausende Menschen in Deutschland haben: Nach Schätzungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sind bis 2016 rund 140.000 Hartz-IV-Empfänger betroffen. Die mit der vorgezogenen Rente ab 63 verbundenen Abschläge betrügen bei ihnen im Schnitt um neun Prozent.

Mehr hier: http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_75109314/urteil-hartz-iv-empfaenger-muessen-vorzeitige-rente-akzeptieren.html (http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_75109314/urteil-hartz-iv-empfaenger-muessen-vorzeitige-rente-akzeptieren.html)
Titel: Re: Hartz-IV-Empfänger müssen vorzeitige Rente akzeptieren
Beitrag von: Gast28219 am 20. August 2015, 00:34:24
Ist eigentlich nichts Neues. Man sollte da aber nicht auf die Telekom vertrauen, sondern auf die Urteilsbegründung warten. Denn bislang war es so, daß das JC erstmal prüfen mußte, ob der LE erstens überhaupt rentenberechtigt ist und ob die vorzeitige Inanspruchnahme nicht dazu führt, daß er lebenslang hilfebedürftig bleibt. Würde die volle Rente für den Lebensunterhalt reichen, die gekürzte aber nicht, hatte das JC bisher Pech.

SG Dresden, 21.02.2014, Az.: S28 AS 567/14 ER:
Zitat
Nach Auffassung des Sozialgerichts ist das Vorgehen des Jobcenters, eine vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente zu verlangen, unzulässig wenn keine umfassende Interessenabwägung vorgenommen wurde. Das ist dann nicht gegeben, wenn die konkrete Rentenhöhe nicht ermittelt wurde, da nur mit Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse nach Rentenbezug beurteilt werden kann, ob den Betroffenen ein vorgezogener und damit gekürzter Rentenbezug zuzumuten ist. Geht beispielsweise der vorzeitige Rentenbezug für die Betroffenen mit einem lebenslangen Bezug von Sozialhilfe einher, wäre die Zwangsverrentung rechtswidrig, so das Gericht.

https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++8a09c91a-34d2-11e4-b2a3-52540059119e
Titel: Re: Hartz-IV-Empfänger müssen vorzeitige Rente akzeptieren
Beitrag von: Gast37622 am 20. August 2015, 00:49:14
Jo, nix neues. Kannte selbst ich :grins:
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast38010 am 20. August 2015, 15:49:33
Neben dem das in Zukunft wohl weiter gestritten wird was denn " besondere Härten" sind, hat das BSG aber auch etwas bestätigt, was bisher immer von Seiten der Politik, und JC vehement besrtitten wurde:

Nämlich, dass es offensichtlich Leute gibt die auf dem Arbeitsmarkt keine Chance (mehr) haben.

Ob Leistungsberechtigte diese vom JC selbst herbei geführte Bestätigung   :mocking: zum Vorteil nutzen können bleibt abzuwarten.

Titel: Zwangsverrentung - Offenbarungseid eines kriminellen Systems
Beitrag von: Gast2063 am 21. August 2015, 08:29:53
Rechtsbeugung in Vollendung:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-zwangsverrentung-rechtmaeig-361673.php

Die Zwangsverrentung ist die Bankrotterklärung eines unfähigen und überflüssigen Willkürsystems.
Sie propagieren ,,Jobcenter" zu sein, produzieren in Wirklichkeit Elend und unsägliche Ungerechtigkeit.
Da JC keine Jobs generieren werden Betroffene dafür verantwortlich gemacht und als Krönung des perfiden Treibens um Teile ihrer Rente geprellt.  :teuflisch: :teuflisch: :teuflisch:

Ein dreister Diebstahl ist das, nichts anderes.

Die Realität in der Deutschen Undemokratischen Bananenrepublik.

Zum Thema auch ein Artikel der Nachdenkseiten:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=27284#h06
Titel: Re: Zwangsverrentung - Offenbarungseid eines kriminellen Systems
Beitrag von: Frau am 21. August 2015, 09:47:11
Zitat von: Gast2063 am 21. August 2015, 08:29:53
Ein dreister Diebstahl ist das, nichts anderes.

Wann tun sie denn je etwas anderes, als die Bevölkerung zu bestehlen? Die Zwangsverrentung ist nur ein weiteres Symptom resultierend aus dem Wahnsinn, dass "wir" bar jeglicher Vernunft nach wie vor unser Schicksal in die Hände der "Volksvertreter" legen. Warum sollten sie zu unseren Gunsten irgendetwas verändern? "Never touch a running system." Bis hierher haben sie uns schon - und es wird noch weiter gehen, wenn wir nicht endlich alle aufwachen... das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast472 am 21. August 2015, 11:04:15
und...?alles halten weiter still..und lassen machen.. :wand:
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast36005 am 21. August 2015, 11:37:42
Zitat von: Gast38010 am 20. August 2015, 15:49:33
...was bisher immer von Seiten der Politik, und JC vehement besrtitten wurde:Nämlich, dass es offensichtlich Leute gibt die auf dem Arbeitsmarkt keine Chance (mehr) haben.
Das wurde noch nie bestritten. Es betrifft ja hier wegen dieser *Zwangsrente* nur LB ab 63 Jahren, und dann nur die, die überhaupt Anspruch auf Abschlagsrente hätten und davon nur die, bei denen keine Härte/Unbilligkeit gegeben wäre.

Ich habe noch nie eine Aussage eines Politikers gehört oder gelesen, der gesagt hat: Es gibt für JEDEN LZA einen Arbeitsplatz, der bis zur Regelaltersrenze geht.
Wo hast du das her??

Mach dir ein Bild über diesen genauen Fall und die dazugehörende Entscheidung des BSG. Erst muss man mal das Urteil mit Begründung lesen. Also abwarten bitte.

@Frau
Bei der Rechtslage fürs JC  wegen der Zwangsrente geht es um:
-JC ist nicht gezwungen, bei Vorliegen der Voraussetzungen weiter Leistungen zu gewähren, bis ein LB in die Regelaltersrente geht (gehen muss)---was wird da geklaut?
-Die JC sind gesetzlich gehalten, LB zum Antrag auf Abschlagsrente aufzufordern.---was wird da geklaut??
-Warum es nun so prickelnd für einen 63-jährigen sein soll, weiterhin bis 65++ sich vom JC drangsalieren, demütigen und entwürdigen zu lassen---also weiterhin Alg2 zu beziehen----kannst du mir das erklären? Wer hält sich freiwillig mit Krallen an Hartz 4/Alg2 vom JC fest?---und was wird dem geklaut?
-was stimmt denn da nicht?
-Ein Diebstahl von was soll das sein?---Es ist vor allem eine Verschiebung von Leistungen, aus dem Topf oder aus dem Topf oder aus dem eigenen Rententopf. Und eine Verschiebung bei der Statistik. X LZA weniger (wegen *Zwangsrente*) im Leistungsbezug.

Wer soll aufwachen??? Vielleicht mal besser weiterschlafen, bis das Urteil im Volltext zu lesen ist?
Die Einbussen dürften bei jedem Betroffenen die gleichen sein, egal, ob er nun freiwillig oder *geknechtet und entwürdgt* vom JC *gezwungen* wird.
Es sind 0,3% pro Monat.

Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Orakel am 21. August 2015, 12:04:29
Nur mal so am Rande:

Ungeachtet der noch nicht veröffentlichten Urteilsbegründung folgt das BSG mit einiger Sicherheit der seit Jahren geltenden Rechtslage. Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 08.04.2008 rückwirkend zum 01.01.2008 in das SGB II eingefügt, um klarzustellen, dass Leistungsberechtigte nach dem SGB II verpflichtet sind, vorrangige Leistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die hierfür notwendigen Anträge zu stellen, sofern sie hierdurch ihre Hilfebedürftigkeit beseitigen, vermeiden, verringern oder verkürzen können.

Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 11:37:42
...was wird da geklaut?

Ein nicht unerheblicher Teil des gesetzlichen Rentenanspruchs!!! Das trifft alle Leistungsberechtigten, die sich nicht auf Unbilligkeitsverordnung berufen können. Oder was stellt ein Abschlag von insgesamt 9 % (in Worten: neun Prozent) für den Jahrgang 1952 denn sonst dar???
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Greywolf08 am 21. August 2015, 12:31:17
@44lenzen
Wenn dir jeden Monat 9% oder gar 10,8% von deiner Rente (bis zum Lebensende) fehlen redest du auch anders.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast36005 am 21. August 2015, 13:21:41
Zitat von: Orakel am 21. August 2015, 12:04:29
Ein nicht unerheblicher Teil des gesetzlichen Rentenanspruchs!!! Das trifft alle Leistungsberechtigten, die sich nicht auf Unbilligkeitsverordnung berufen können. Oder was stellt ein Abschlag von insgesamt 9 % (in Worten: neun Prozent) für den Jahrgang 1952 denn sonst dar???

Ist der Diebstahl (wenn überhaupt) dann nicht einem anderen *Dieb* zuzuschreiben? Nämlich der DRV?
Denn dieses Abschlagsrenten-Gesetz trifft alle, die diese Renten in Anspruch nehmen (können, wollen oder müssen). Das hat nichts mit Hartz 4 zu tun.
Kann also jemand durch die Abschlagsrente unabhängig werden von Sozialleistungen, dann ist er nicht mehr hilfebedürftig. Der BSG-Kläger ist so einer.
DAS ist das oberste Ziel der Hartz-4- Gesetzgebung. Hilfebedürftigkeit beenden, verringern---
Ausnahmen gibts wie immer, und hier eben Unbilligkeit bzw. Härtefall.
Diese Ausnahmen dürfen *hängen bleiben*. Diese gehen dann mit der RA-Grenze in aller Regel sowieso zum Sozialamt.
Der Kläger hier aber wäre trotz Abschlägen unabhängig von Sozialleistungen.
Du hast es selbst geschrieben:
...vorrangige Leistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die hierfür notwendigen Anträge zu stellen, sofern sie hierdurch ihre Hilfebedürftigkeit beseitigen, vermeiden, verringern oder verkürzen können.

@Greywolf08
Du kannst durchaus davon ausgehen, dass ich mir meine Meinungen und Ansichten unabhängig von meiner ganz privaten und persönlichen Situation bilde.
Ich kenne übrigens welche, die sind mehr als froh, mit 63 endlich in Abschlagsrente gehen zu können. Die nehmen die Abschläge gerne hin. Das sind keine Grossverdiener und demzufolge keine Grossrentenbezieher. Manche aber Sozialleistungsbezieher.
Ich kenne andere Ältere, die sagen rückblickend: Wie blöd war ich denn, wegen der Abschläge von ca. x € im Monat noch ca 2 Jahre länger vom Ersparten zu leben oder vom Partner--- oder im Job auszuhalten.
Die haben nämlich ca. 2 Jahre lang auf ihre Monatsrente verzichtet. Wegen ca. x € Abschlag.
Um in den Zahlen des Klägers zu bleiben:
Der wollte auf ca. 24 x 917,-= 22.000 Rente verzichten, stattdessen Sozialleistungen beziehen. DAS sieht das SGB 2 nicht vor. Das BSG hats hier für diesen Fall auch so gesehen.

(vllt. wollte der nur sein Schonvermögen retten---man wirds vllt. lesen)
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Quinky am 21. August 2015, 13:40:09
WENN Zwangsrentner einen 450€-Job annehmen, MÜSSEN RV-Beiträge gezahlt werden (Anteil der Pauschalsteuer). Diese Zwangsrentner bekommen aber lebenslang KEINE Rente aus diesem 450€-Job.
Wären sie nicht zwangsverrentet worden, bekämen sie auch für den 450€-Job (wohlgemerkt nach Einzahlungsumme) Rente dafür, wenn sie dann später normal in Rente gehen.
WENN Zwangsrentner sogar einen normalen Job annehmen (vor dem Regelaltersrentendatum) kann es passieren, das:
1.) Teile oder bis hin zur ganzen Rente die Rente gestrichen wird
2.) Die Kürzung wegen vorzeitiger Zahlung NICHT zurückgenommen wird, obwohl wegen des Jobs keine Rente gezahlt wird
3.) RV-Beiträge eingezahlt werden müssen (nur Arbeitsgeberanteil), jedoch dafür KEINE Rente gezahlt wird.
4.) Der Nettolohn sogar geringer ist als die gekürzte/gestrichene Rente (allerdings nur im Ausnahmefall), trotzdem die Dinge nach 1.-3. vorgenommen werden.

Gruß
Ernie
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Orakel am 21. August 2015, 14:38:06
Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 13:21:41
Ich kenne andere Ältere, die sagen rückblickend ...

... und ich kenne andere ältere Leistungsberechtigte, die sagen vorausschauend ... Darauf kommt es aber nicht an! Es macht schon einen erheblichen Unterschied, ob jemand freiwillig auf einen Teil seiner Rentenansprüche verzichtet oder ob er dazu gewungen wird. Diese Rechenaufgabe sollte jedem selbst überlassen bleiben.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. (§ 9 Abs. 1 SGB II)

Bislang konnte mir noch niemand plausibel erklären, weshalb davon Leistungsberechtigte ab der willkürlich (!) festgelegten Altersgrenze von 63 Jahren ausgenommen sein sollen, zumal die gesetzliche Regelung Leistungsberechtigte immer härter trifft, je jünger sie sind, weil die Abschläge bis Jahrgang 1964 steigen (ab Jahrgang 1964 beträgt der Abschlag 14,4 %).

Diese Abschläge können i.d.R. auch nicht anderweitig ausgeglichen werden, weil die betroffenen Leistungsberechtigten ihr nicht anrechenbares Vermögen auf rund 10.000 Euro abschmelzen mussten, bevor sie überhaupt einen Leistungsanspruch erworben haben.

Übrigens musst du, @44lenzen, nicht versuchen, mir die Ungleichbehandlung zu erklären. Dazu düftest du nicht in der Lage sein. Du hast halt nur eine andere, rechtlich nicht fundierte Meinung. Das respektiere ich. Ich habe eine andere Rechtsauffassung. Das solltest du auch respektieren.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast36005 am 21. August 2015, 15:06:56
Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 13:40:09
WENN Zwangsrentner einen 450€-Job annehmen, MÜSSEN RV-Beiträge gezahlt werden
Meinst du Zwangsrentner, die dann Altersgrusi kriegen? Ein Zwangsrentner ist ja schon Rentner---wieso sollte der aus einem Minijob-Hinzuverdienst noch zusätzlich Rente bekommen?---Hä?
Jobs im Alter waren gar nicht das Thema. Es ging um Abschläge bei vorzeitiger Rente. Was hat dein Beispiel mit diesem Kläger und diesem Urteil zu tun?
63jährige oder jüngere, die einen Minijob !!! ausüben, können wählen, ob sie RV-Beiträge leisten möchten von dem Verdienst aus dem Minijob. Das hat nichts mit dem Fall des Klägers zu tun. Und erst recht nichts mit Zwangsrente.

Was du hier ausgräbst, hat etwas mit den Rentengesetzen zu tun. Nichts mit Hartz 4.--- :wand:

@Orakel
keine Sorge, ich lass dir deine *rechtlich fundierte* Rechtsauffassung durchaus. Da kratz ich nicht dran rum.
Vielleicht erklärt der BSG-Senat in seiner Begründung das, was dir bisher noch kein anderer plausibel erklären konnte.
Die 63 Jahre hat sich wohl nicht der SGB-Gesetzgeber ausgedacht. Der hat sich nur willkürlich an dieses Alter aus den Rentengesetzen gehängt. Die 63 sind immer total willkürlich. Aber eben Gesetz. (wie die Widerspruchsfrist von 1Monat---total willkürlich)
Hilfebedürftigkeit soll vermieden, verringert oder beseitigt werden. Das ist mir zumindest ganz plausibel.
Dieser Kläger hier kann seinen LU durch seine Rente sichern, er ist deshalb NICHT mehr hilfebedürftig.
LB werden doch auch *gezwungen*, Jobs anzunehmen, die sie freiwillig niemals angenommen hätten. Aber sie verringern damit ihre Hilfebedürftigkeit, etliche beseitigen sie sogar.
Und wenn sie gewissen *Zwängen* nicht folgen, reagiert der Gesetzgeber mit Sanktionen oder anderen Möglichkeiten.
Nach meiner persönlichen Rechtsauffassung ist das in diesem grossen Kontext zu sehen. Gut oder schlecht ist das für den jeweiligen einzelnen Betroffenen durchaus.
Zu den steigenden Abschlägen für Jüngere:
dazu sollte stets parallel der Zeigefinger stehen: Junge Leute, sorgt privat vor, die Rente ist zwar sicher, aber sicher gering.
Und Abschläge können durchaus ausgegelichen werden, allerdings nicht von jedem. Und nicht jeder hat mehr als 10.000 Geldvermögen.
Noch immer aber ist es möglich und weit verbreitet, *überschüssiges Geld* in eine entspr. Anlage=Altersvorsorge  zu legen, verwertungssicher zu machen und erst mit  Erreichen der Regelaltergrenze  ausgezahlt zu bekommen.
Damit lassen sich 9, 10 oder auch 14,4% durchaus ausgleichen.
Nicht durch Abschmelzen, sondern durch Sichern. Aber leider nicht für jeden.
Arme sind immer gekniffen, leider bestätigt sich das sehr oft bis immer.




Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Orakel am 21. August 2015, 15:10:12
Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 15:06:56
keine Sorge, ich lass dir deine *rechtlich fundierte* Rechtsauffassung durchaus. Da kratz ich nicht dran rum.

Und weshalb versuchst du es dann doch? Um das letzte Wort zu haben? :mocking:
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast13537 am 21. August 2015, 15:14:49
der zwangverrentung kannst man nur durch einen 451€ - job entgehen. er muß sozialversicherungpflichtig sein!

wenn man einmal zwangsverentet ist, bleibt es bei der summe bis ans lebensende.

auch dann, wenn man nach der zwangsverentung in einem sozialversicherungpflichtigen job weiterarbeitet!
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast36005 am 21. August 2015, 15:21:18
Zitat von: Orakel am 21. August 2015, 15:10:12
Und weshalb versuchst du es dann doch? Um das letzte Wort zu haben?
Nein, gar nicht. Um darzustellen, wie meine Auffassung ist. War das nicht deutlich zu lesen? Es gibt eben unterschiedliche....isso
hätte mir jetzt diesen Beitrag gern gespart.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Orakel am 21. August 2015, 15:36:52
Zitat von: Gast13537 am 21. August 2015, 15:14:49
der zwangverrentung kannst man nur durch einen 451€ - job entgehen. er muß sozialversicherungpflichtig sein!

Das ist eine Möglichkeit!

Der Vollständigkeit halber: Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (http://www.gesetze-im-internet.de/unbilligkeitsv/)
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Quinky am 21. August 2015, 18:12:27
Ein Zwangsrentner ist ja schon Rentner---wieso sollte der aus einem Minijob-Hinzuverdienst noch zusätzlich Rente bekommen?---Hä?
Der Rentenbetrag setzt sich aus vorhandenen Einzahlungen in die RV zusammen

Weil er zusätzlich durch die Pauschalversicherung in die Rentenversicherung einzahlt.

JEDER, außer Rentnern, also mehr als 30.000.000 Menschen bekommen für RV-Einzahlungen Rente (sofern die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.
Überzogen gesagt, Rentner könnten tausend Jahre (überzogen gesprochen) in die Rentenverischerung einzahlen (MÜSSEN), ohne jemals für die geleisteten Einzahlungen auch nur einen einzigen Cent Rente zu bekommen.

Korrekt wäre:
WENN kein Rente gezahlt wird, müssen auch keine Einzahlungen getätigt werden
WENN Rente gezahlt wird, müssen Einzahlungen erfolgt sein.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast36005 am 21. August 2015, 18:56:00
Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 18:12:27
Der Rentenbetrag setzt sich aus vorhandenen Einzahlungen in die RV zusammen
Wie wäre es, als Urgestein endlich mal zu lernen, wie man richtig zitiert? Das ist hier jedesmal ein ätzendes Rätselraten---
1. Ein Zwangsrentner ist Rentner. Der bezieht seine Rente aus Einzahlungen in die RV. Der muss Abschläge hinnehmen wegen vorzeitigem Rentenbezug. Der kann während seiner Rentnerzeit keine Einzahlungen in die RV mehr vornehmen. Ein AG für ihn auch nicht.
2. Ich glaube nicht, dass ein AG, der einen Rentner als Minijobber beschäftigt, die gleiche Pauschale zahlen muss wie für einen jüngeren Minijobber.
Dazu schreibt die Minijobzentrale: Bei Beschäftigungen bei denen kein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt wird, beträgt die Pauschalsteuer 20 Prozent und ist an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.
Quelle:https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/04_pauschalabgaben/rechengroessen.html?nn=126332
Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 18:12:27Weil er zusätzlich durch die Pauschalversicherung in die Rentenversicherung einzahlt.
Wenn überhaupt, tut das der AG und nicht der Minijobber. Das zweifel ich aber an. Hast du ein Gesetz dazu?
Der Arbeitgeber eines Minijobbers zahlt eine Pauschale, die besteht nicht nur aus Versicherungsbeiträgen.
Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 18:12:27JEDER, außer Rentnern, also mehr als 30.000.000 Menschen bekommen für RV-Einzahlungen Rente (sofern die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.
Das versteht sich von selbst. Und sobald diese Menschen Rentner sind, zahlen sich nicht mehr in die RV ein. Es werden für die allermeisten nur noch Beiträge zur KV+PV fällig. Versteht man auch, denn sie können krank und/oder pflegebedürftig werden.
Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 18:12:27Überzogen gesagt, Rentner könnten tausend Jahre (überzogen gesprochen) in die Rentenverischerung einzahlen (MÜSSEN), ohne jemals für die geleisteten Einzahlungen auch nur einen einzigen Cent Rente zu bekommen.
So blöd wird keiner sein. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es überhaupt möglich ist, dass für einen Rentner im Rentenbezug noch Rentenbeiträge in die RV gezahlt werden können. Das müsstest du mal belegen.
Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 18:12:27Korrekt wäre:
WENN kein Rente gezahlt wird, müssen auch keine Einzahlungen getätigt werden
WENN Rente gezahlt wird, müssen Einzahlungen erfolgt sein.
Hä? Wenn keine Rente gezahlt wird, hat der Mensch entweder nichts eingezahlt oder hat noch keinen Anspruch auf Auszahlung.
Ja, wenn Rente gezahlt, sind vorher Beiträge (Pflicht oder freiwillig, selbst oder anteilig) in die RV eingezahlt worden.

WENN Rente gezahlt wird, müssen Einzahlungen erfolgt sein.
Dieser Satz ist zweifelsfrei richtig. Das ist aber auch das einzige.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: MichaK am 21. August 2015, 20:09:38
Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 18:56:00Wenn überhaupt, tut das der AG und nicht der Minijobber.

Mythen und Legenden. Die Steuern zahlt doch auch der AG für den AN wovon ? Vom Bruttolohn. OK. Bei der deklarierten paritätischen Finanzierung der Sozialsysteme wird deklariert, es würde einen Gesamtbruttolohn und einen Arbeitnehmerbruttolohn geben.
Schwachsinn, aber genial. 99,9 Prozent glauben das. :mocking: Das ist genauso, als ob man glaubt, die Werbung zahlt der Händler. 

Sorry für Off Topic
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast36005 am 21. August 2015, 20:20:57
Ich bitte dich.
Ein Minijobber kriegt brutto=netto. Es geht hier nur um das *Rentenbeispiel als Zwangsrentner Minijobber*
Angenommen 450,- mtl.
Sein AG zahlt ---ausser den 450,- an den AN-- noch diese Pauschale an die Minijobzentrale mit Spanne von--bis.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/04_pauschalabgaben/rechengroessen.html?nn=126332
Das ist kein Mythos.
Wenn der AG diese Pauschale nicht zahlt, bekommt der Minijobber trotzdem seine 450,- brutto=netto.
Soviel zu Legenden.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: MichaK am 21. August 2015, 20:24:50
Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 20:20:57
Ich bitte dich.

kannst du gerne, aber nicht jede Bitte kann ich erfüllen.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast28219 am 21. August 2015, 21:13:50
Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 13:21:41
Ausnahmen gibts wie immer, und hier eben Unbilligkeit bzw. Härtefall.
Diese Ausnahmen dürfen *hängen bleiben*. Diese gehen dann mit der RA-Grenze in aller Regel sowieso zum Sozialamt.

Wer mit erreichen der Regelaltersrente "sowieso", wie Du schreibst, zum Sozialamt gehen muß, ist durch die vorzeitige Verrentung nicht belastet. Die Ausnahmen sind nur die, die durch diie Abschläge in eine lebenslange Hilfsbedürftigkeit gedrückt werden, die sie andernfalls nicht hätten.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast13537 am 21. August 2015, 21:22:05
Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 18:12:27Ein Zwangsrentner ist ja schon Rentner ---

schau bitte mal bei "tante" google nach.

Ein Tip: wie heißt nochmal das thema (große überschrift) in diesem threat?
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Frau am 21. August 2015, 21:43:17
Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 11:37:42
@Frau

Bemüh' Dich nicht - ich werde nicht mehr mit Dir diskutieren, nachdem Du mich bei der Forenleitung angeschwärzt hast.


Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast28219 am 21. August 2015, 21:46:34
Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 20:20:57
Ein Minijobber kriegt brutto=netto.

Sofern er (als Noch-Nicht-Rentner) nicht dafür optiert, sich davon Rentenversicherungsbeiträge abführen zu lassen. Auf die Möglichkeit muß der Arbeitgeber hinweisen.

Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 20:20:57
Es geht hier nur um das *Rentenbeispiel als Zwangsrentner Minijobber*

Korrekt. Und für Altersrentner fallen keine Pauschalbeiträge zur RV an. Wie der Betreffende Rentner wurde, ist in dem Zusammenhang egal.

Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 20:20:57
Wenn der AG diese Pauschale nicht zahlt, bekommt der Minijobber trotzdem seine 450,- brutto=netto.

Richtig. Man wird auch (aus Datenschutzgründen) nicht darüber informiert, ob der AG SV-Beiträge abführt. Obwohl die Neugierde bspw. bei einen EGZ nicht völlig unbegründet wäre.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast38010 am 22. August 2015, 10:59:19
44lenzen:
Zitatch habe noch nie eine Aussage eines Politikers gehört oder gelesen, der gesagt hat: Es gibt für JEDEN LZA einen Arbeitsplatz, der bis zur Regelaltersrenze geht.
Wo hast du das her??
Du sollotest die Worte nicht verdrehen- obwohl ich aus meinen Beobachtungen natürlich weiß das du es sooo gerne machst.

Es zeigt sich schon an die div. speziellen Programmen und monatlichen Zwangsbewerbungen dsas diers eben doch geglaubt wird.

Aber darauf wollte ich mit meinem 1. Kommentar eigentlich  auch nicht heraus, denn mir war es schon lange klar das es Leute gibt die den heutigen Arbeitsanforderungen nicht ( nehr) gerecht werden können. " keine Aussicht auf einen Job"
Und genau das hat das BSG dem JC jetzt schwarz auf weiß bestätigt- herbei geführt vom JC selber.

Eine Altersgrenze dabei zu ziehen halte ich für äusserst gewagt.



Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Quinky am 22. August 2015, 11:32:11
44lenzen:
Die Minijob-Zentrale gibt folgende Aussage:

Rentner/ Ruhestandsbeamte
Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Minijobs, der von Rentnern oder Ruhestandsbeamten ausgeübt wird, sind grundsätzlich keine Besonderheiten zu beachten. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist - unabhängig davon, ob sich dieser noch leistungssteigernd auswirken kann - auch für diesen Personenkreis zu zahlen.

Rentner zahlen über die Pauschalsteuer des Arbeitsgebers in die Rentenversicherung ein!!!
Ich selbst bin Rentner, ich habe zwei Minijobs (zusammen unter 450€), in JEDER Lohnabrechnung (seit 2/2013) sind die Abgaben aufgeführt. Es wird über die Pauschalsteuer exakt 15% (wie bei jedem anderen auch) an die Minijobzentrale abgeführt.
Lediglich der Rentner hat KEINEN Eigenanteil einzuzahlen, das ist auch rechtlich nicht möglich, jedoch die AG-Abgaben MÜSSEN gezahlt werden.
Um das Rentenanrecht zu berechnen, werden selbst gezahlte Beiträge und Arbeitgeberanteile addiert, aus der Summe die Rente errechnet.

Du schreibst:
Ich glaube nicht, das ein AG die gleichen Beträge in einem Minijob für einen Rentner einzahlen muß wie für einen Nichtrentner.
WENN Du recht hättest, würde ich das auch für richtig befinden.
Genau das ist aber das Problem:
Der AG zahlt für die Rentner über die Pauschalsteuer in die RV ein, der AN bekommt aber keine Rente dafür.

Im übrigen:
Ich habe mich nicht mit schriftlichem bei dieser Frage zufrieden gegeben. Ich habe bei der Minijobzentrale angerufen und habe mich mit einem sachkundigen Mitarbeiter verbinden lassen und diesen befragt.
Weiterhin habe ich ebenfalls mit der Rentenversicherung gesprochen.
In BEIDEN Fällen wurde mir bestätigt, das RV-Zahlungen getätigt werden (allerdings NUR AG-Anteile, der Rentner selbst muß nichts abführen) UND kein Rentenanspruch daraus entsteht. Die RV-Zahlungen entsprechen exakt meinen Behauptungen.

Sobald einmal ein Rentenbetrag feststeht, wird nichts mehr geändert (außer den jährlichen Anpassungen, die aber mit weiteren Einzahlungen nichts zu tun haben). WEITERE Einzahlungen, selbst wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind, ändern nichts an der Rentensumme.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast36005 am 22. August 2015, 11:44:34
Zitat von: Gast38010 am 20. August 2015, 15:49:33
Du sollotest die Worte nicht verdrehen- obwohl ich aus meinen Beobachtungen natürlich weiß das du es sooo gerne machst.
Ich denke nach wie vor NICHT, dass das bestritten wurde oder wird.
Wer hat denn die sog. Arbeitsmarktrente erfunden? Wer bezahlt denn vielen AG die sog. Eingliederungszuschüsse, damit sie Ältere einstellen?
Ich verdrehe nichts. Und die Politik bestreitet diese Situation auch nicht. Sie zahlen einfach dafür, dass eben Ältere keine bis wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Das BSG hat einfach die längst geltende Rechtslage bestätigt und zwar für genau diesen Fall dieses Klägers.
Die Altersgrenze 63 hat weder das JC noch das BSG gezogen. Die sind in den Rentengesetzen verankert.
Vllt. mal nachlesen?
§ 12 a SGB 2

@Quinky
NÖ. Nicht der Rentner zahlt ein, sondern (wenn überhaupt) dann zahlt der AG weiterhin. Dem Minijobber geht nichts ab, der kriegt brutto=netto.
Stimmt, der AG zahlt weiter. Hab ich jetzt auch gefunden.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/14_besonderheiten_bestimmter_personengruppen/node.html

Insofern wäre zu klären, was die RV mit diesen nicht rentenrelevanten Beiträgen von den AG  tut. Das hättest du auch noch erfragen sollen. DAS wäre das Interessante.
Also sollten sich doch eher AG ausfregen, weil sie Abgaben zu leisten haben, die dem beschäftigten Rentner gar nichts nützen.
Dass ein Rentner nicht noch zusätzliche Rentenpunkte sammeln kann---ist einfach logisch. Oder nicht?

@Frau
aus dem, was @Quinky herausgefunden hat: Der Diebstahl, wenn man das dann so bezeichnen will, findet bei den Arbeitgebern statt.
Denn DIE zahlen sowohl den Lohn  für den Beschäftigten Rentner (max 450,-) als AUCH noch RV-Beiträge in Höhe von meist 15% .
Also wird den Arbeitgebern was geklaut---und keiner weiss, wo das Geld hingeht. Oder wer weiss das?

anschwärzen ist übrigens ganz was anderes. Mach dich mal zu den Unterschieden schlau.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Orakel am 22. August 2015, 11:48:52
Zitat von: Gast36005 am 22. August 2015, 11:44:34
Die Altersgrenze 63 hat weder das JC noch das BSG gezogen.

:schock:  Echt???
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: MichaK am 22. August 2015, 13:33:54
Zitat von: Gast36005 am 22. August 2015, 11:44:34Also wird den Arbeitgebern was geklaut---

Die Gesetzgebung im Kapitalsystem klaut den Eigentümern was ?? Ja, so kann man halt zur Wahrheitsverdrehung beitragen. Entfremdung ist da milde. Welcher AG erarbeitet denn die sogenannten AG - Beiträge? Das macht der zukünftige Rentner schön selbst. Er bekommt Beiträge gut geschrieben, die von dem abgehen, was er selbst erarbeitet hat. Egal wie viel Anteile wie deklariert werden.

Wenn wir also so wahrheitsgemäß betrachten wollen, dann kann man schlussfolgern, dass die Zwangsverrentung dazu dient, Steuern zu sparen (ALG II) bzw. den Steuersatz künstlich niedrig zu halten und das Rentensystem zu schwächen, wo die von den AN erarbeiteten Anteile hinfließen. Die Steuermittel sind nachrangig gegenüber den Versicherungsmitteln. Die Versicherten sind die Pflichtversicherten, denen etwas geklaut wird. Die AG müssen so weniger Steuern zahlen, als es ohne den Klau nötig wäre. Denen wird also was geschenkt. So funktioniert die Verteilung nämlich: von Unten nach Oben.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Frau am 22. August 2015, 14:19:18
Zitat von: MichaK am 22. August 2015, 13:33:54Welcher AG erarbeitet denn die sogenannten AG - Beiträge? Das macht der zukünftige Rentner* schön selbst. Er bekommt Beiträge gut geschrieben, die von dem abgehen, was er selbst erarbeitet hat. Egal wie viel Anteile wie deklariert werden.
(* bzw. Erwerbstätige)

Genau.

Zitat von: MichaK am 22. August 2015, 13:33:54Wenn wir also so wahrheitsgemäß betrachten wollen, dann kann man schlussfolgern, dass die Zwangsverrentung dazu dient, Steuern zu sparen (ALG II)

...was absolut idiotisch ist, wenn man bedenkt, dass mehr Geld zu mehr Konsum und folglich auch zu höheren Steuereinnahmen führt.

Zitat von: MichaK am 22. August 2015, 13:33:54Die Versicherten sind die Pflichtversicherten, denen etwas geklaut wird.

Unser Zwangs-Rentenbeitragsabführsystem als "Versicherung" zu bezeichnen, ist ohnehin (freundlich ausgedrückt) abenteuerlich. Eine Versicherung zeichnet sich dadurch aus, dass viele einzahlen zur Finanzierung eines eventuell eintretenden Risikos (Versicherungsfalls) - wie das bei der Kranken- und Unfallversicherung und allen freiwilligen Versicherungen der Fall ist. Den Renteneintritt nun als möglichst zu vermeidendes Risiko zu betrachten, das nur einen Bruchteil der Versicherten ereilt, mutet doch etwas bizarr an.

Ferner hat ein Versicherungsunternehmen die eingezahlten Versicherungsbeiträge aufzubewahren, damit die Finanzierung des Versicherungsfalls möglich ist. Die Rentenversicherung braucht das nicht zu tun, sondern gibt die eingenommenen Beiträge gleich wieder aus - und der Staat schießt aus Steuermitteln Beträge an die Rentenversicherungen zu, die fast drei Mal so hoch sind wie der Betrag für ALG II.

Und von den ausgezahlten Renten holt sich der Staat dann noch einen großen Teil als Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen zurück.  :teuflisch:

ZitatÜbrigens:

Auch der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Besteuerung von gesetzlichen Altersrenten für verfassungskonform. In mehreren Urteilen kamen die obersten Richter zu dem Schluss, dass durch die Rentenbesteuerung grundsätzlich keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt.
Quelle (http://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/wann-muss-ich-als-rentner-steuern-zahlen-und-wie-viel.html)


Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Orakel am 22. August 2015, 14:29:31
Zitat von: Frau am 22. August 2015, 14:19:18
Die Rentenversicherung braucht das nicht zu tun, sondern gibt die eingenommenen Beiträge gleich wieder aus ...

Das nennt sich seit dem ollen Bismarck Umlagefinanzierung
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast36005 am 22. August 2015, 14:43:29
Nochmal drehen geht auch: Ein Rentner bekommt seine Rente. KV und PV wird iaR gleich einbehalten, sind iaR ca. 10%. Übrig bleibt die monatliche *Nettorente*. Ist der Rentner  zusätzlich erwerbstätig, gehts nach den Regeln der Minijob-Gesetzgebung und der Rentengesetzgebung. Beim Jobcenter ist so ein Rentner gar nicht mehr. Das JC kann ihn nicht mehr beklauen.
Der Arbeitgeber muss für diesen Minijobber weiterhin diese Pauschale incl. RV-Beitrag abführen. DAS wusste ich bisher nicht, habs aber *jetzt gelernt* :clever:
Der Minijobber erhält seinen Lohn brutto=netto. Der AG führt zähneknirschend die Pauschale ab. DA wird auch deutlich, dass der AG für den jobbenden Rentner auch weiterhin noch 5 oder 13% KV-Beitrag leisten muss. Das ist doch ebenso *verbrecherisch*, denn dem Rentner werden auch bereits die KV-Beiträge von seiner Rente einbehalten. Gehen also auch noch KV-Beiträge WOHIN?---Die Steuern machen meist nur 2% aus---eher peanuts.

Grossartig aufregen kann sich wer? Wer wird beschissen oder beklaut? Was büsst der minijobbende Rentner denn ein? Der AG erarbeitet selbstverständlich nichts, er ist ja Arbeitgeber.
Möchtest du es nun dorthin drehen, dass der AG als ausbeutendes verbrecherisches Element zu Recht beklaut wird? Meinetwegen. Dreh doch.
Wie könnte denn ein AG die Leistung/Arbeit eines Rentner-Hausmeisters schön- und gutschreiben für sich? Oder eines Nachhilfelehrers? Oder eines VHS-Lehrers? Oder eines Übungsleiters im Sportverein? Oder einer Reinigungskraft? Arbeiten die nach Stücklohn? Damit man sie besch*** kann?
Oder wer errechnet im privaten Haushalt als privater AG, ob der Minijobber für 100,- oder für 100,- +X%Pauschale etwas *erarbeitet* hat?

Die Zwangsverrentung hat mit einem Minijob nur insofern was zu tun, als der User @Quinky diesen Aspekt als Verbrechen an der Menschheit hier reingebracht hat. Eigentlich gings um Recht oder Unrecht der Zwangsrente nach der BSG-Entscheidung. Die Zwangsverrentung ist Rechtslage seit 2008. Wenn Härtefälle und/oder Unbilligkeiten die Verrentung nicht verhindern. Nun kannst du dich gern gegen den §12a SGB 2 auflehnen. Meinetwegen.
Natürlich gehts um vorrangige Inanspruchnahme anderer Leistungen anstelle Alg2. LOGISCH. Betrifft auch andere Leistungen ausser der Abschlagsrente.
Den Steuersatz künstlich niedrig zu halten?---HÄ? Du tust grad so, als ob die Steuern nur für Alg2 verwendet werden. Und welche Steuern meinst du überhaupt?
Alg2-Bezieher sollen aus der Statistik verschwinden---ältere LZA sollen damit anzahlmässig weniger werden---das ist Plan, Gesetz und Ziel.
Wer erbt, soll auch raus aus der Statistik der LZA---das ist Plan, Gesetz und Ziel.
Gibt noch andere vorrangige Leistungen mit Verdrängungscharakter---LOGISCH.
Nur wirklich Hilfebedürftige sollen im SGB 2 bleiben dürfen---ist seit 10 Jahren so. Als Gesetz und Ziel. Manche sehen das als verbrecherisch an.
Ich nicht, sorry. Trotz aller Fehler im Gewebe...
Das Rentensystem schwächen?---HÄ? Wenn es keine Möglichkeit gäbe, mit 63 in Abschlagsrente zu gehen, könnten auch LZA das nicht tun und kein JC könnte das verlangen.
Menschen, die freiwillig und ohne LZA zu sein, in die Abschlagsrente gehen, schwächen dann wohl auch das Rentensystem, weil sie diese Möglichkeit nicht als Zwang haben und einfach nutzen??--

Den Versicherten wird was geklaut?---Ja, das mag so sein. Jeder kleine AG, der einen Minijobber oder 2 als Rentner beschäftigt, zahlt für sich auch Rentenbeiträge---ist also auch Versicherter. Damit sind wir 1x herumgedreht. Alle werden beklaut. Der eine mehr, der andere weniger. Der eine holt sichs irgendwie wieder, der andere guckt bedeppert und schimpfend hinterher.
Und? Änderst du morgen oder am Montag das System? Oder hebst du einfach wie immer das KM und Onkel Karl nach oben---?

@Frau
Genau. Mehr Geld führt zu mehr Konsum. Wer sagt denn, dass ein Zwangsrentner seine Rente NICHT verkonsumiert?
Wer sagt denn, dass ein minijobbender (zwangs)rentner sein Einkommen nicht verkonsumiert?
Behauptest du etwa, die würdens unter die Matratze legen??

Du verwechselst wohl die Zwangsrente nach § 12 a SGB2 mit der RV-Zwangs-Pflicht allgemein?
Dann ist auch die Kranken-u. Pflegeversicherungspflicht abenteuerlich? Ist ja ebenso eine Pflichtversicherung mit ganz wenigen Ausnahmen.
Dann ist wohl die Steuerpflicht auch abenteuerlich? Unterliegen schliesslich alle bei gegebenen Voraussetzungen.
Ja, ist schon ein recht abenteuerliches System, das hier seit 70 Jahren funktioniert. :schock:

WIE??--Den Renteneintritt nun als möglichst zu vermeidendes Risiko zu betrachten, das nur einen Bruchteil der Versicherten ereilt, mutet doch etwas bizarr an.
Willst du ausdrücken, dass die Rententräger in ihren Berechnungen darauf abzielen, möglichst wenige Renteneintritte zu verzeichnen?
Ist wieder sehr missverständlich.
Denn: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/14177/umfrage/deutschland-anteil-rentner-an-erwerbsbevoelkerung/
und: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/154353/umfrage/durchschnittliche-rentenbezugsdauer-2008/
Lass Zahlen sprechen.
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: MichaK am 22. August 2015, 15:38:56
Zitat von: Gast36005 am 22. August 2015, 14:43:29Der AG erarbeitet selbstverständlich nichts, er ist ja Arbeitgeber.

Den Rest hättest auch sparen können.
Lernen wir also daraus, dass Deklaration und Sachverhalt vom Klassenstandpunkt im Klassenkampf abhängen und, ...... wünschenswert die Klassen eine ungetrübte Sicht der Interessen hätten. Das ist leider nicht so, wird aber noch werden.  :grins:
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast38010 am 22. August 2015, 21:51:06
Es bleibt- trotz aller differenzierter Meinungen hier- für mich ein mehr als bemerkenswertes Urteil:

-  es gibt  jetzt offiziell Leute die keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben- und über diese Chance entscheidet einzig und allein das JC und/ oder deren Mitarbeiter

- das JC ist bestätigt worden das es in die Zukunft schauen kann

- die Regierung hat das Rentenalter herauf gesetzt, dies gilt jedoch nicht für Alle.
Angesichts dessen dass Einige die Rente mit 70 und höher fordern, eine " imposante" Entscheidung für die Zukunft.

- Leute die knapp über GruSi bekommen würden und gerne weiter arbeiten möchten dürfen nicht, wenn das JC dies nicht will
Der gern in den Mund genommene Spruch " Wir brauchen die Erfahrungen der Senioren in den Firmen " wird zur hohlen Phrase

- das was uns immer eingbläut wurde " jeder Rentenpunkt ist wichtig" wird zur Farce, weil ein JC meint Kohle sparen zu müssen

- die die schon immer einige Probleme auf dem Arbeitsmarkt hatten- egal aus welchen Gründen- müssen weiter malochen.
Ich denke da insbesondere an die Zeit Ende 70; Anfang der 80`. Eine Zeit in der viele Arbeiter zeitweise erwerbslos waren und jetzt oder in absehbarer Zukunft mit ihren " gebrochenen Erwerbsbiografien" in Rente gehen

- der weggekürzte Rentenbeitrag bei ALG II Bezug wirkt sich verschärfend aus

Ich bin noch am überlegen wie sich dieses Urteil auswirkt, wenn es tatsächlich mal zu einer Mindestrente kommen sollte.









Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast36005 am 23. August 2015, 11:20:50
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 21:51:06
Es bleibt- trotz aller differenzierter Meinungen hier- für mich ein mehr als bemerkenswertes Urteil:
NÖ. Man kann es doch noch gar nicht lesen. Bitte warte doch ab, bis der Volltext im Netz steht.
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 21:51:06-  es gibt  jetzt offiziell Leute die keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben- und über diese Chance entscheidet einzig und allein das JC und/ oder deren Mitarbeiter
NÖ. Diese absolut geringe Chance, doch noch einen Job zu finden, hat der LB selbst auch. Und nicht das JC oder ein SB entscheidet darüber, sondern der Gesetzgeber. Nach dem Gesetz hat der SB zu handeln. Und der LB kann sich auf dem Rechtsweg wehren. Das hat derjenige getan. Warum DER nun die Abschlagsrente in Kauf nehmen musste, steht in dem Urteil.
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 21:51:06- das JC ist bestätigt worden das es in die Zukunft schauen kann
NÖ. Das ist nicht so.
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 21:51:06- die Regierung hat das Rentenalter herauf gesetzt, dies gilt jedoch nicht für Alle.
Angesichts dessen dass Einige die Rente mit 70 und höher fordern, eine " imposante" Entscheidung für die Zukunft.
NÖ. Was hat das mit dem § 12 a SGB 2 und der heutigen Zwangsrente oder gar mit diesem Urteil zu tun? Ich finde nichts.
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 21:51:06- Leute die knapp über GruSi bekommen würden und gerne weiter arbeiten möchten dürfen nicht, wenn das JC dies nicht will
NÖ.. Falsch. Wer knapp über GruSi bekommen würde, kann so viel arbeiten, wie er will. Er ist weder JC-Kunde noch Sozialamtskunde. Er könnte vllt. zusätzlich Wohngeld zu seiner Rente und seinem Lohn bekommen. Auch ein Zwangsrentner kann soviel arbeiten, wie er will. Zu seiner Rente dazu. Das JC bestimmt nicht darüber.
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 21:51:06Der gern in den Mund genommene Spruch " Wir brauchen die Erfahrungen der Senioren in den Firmen " wird zur hohlen Phrase
Kann sein. Wenn Firmen Senioren einstellen, dann ist das nicht mehr hohl. Manche tun es sogar. Schliesslich sagt das auch nicht jeder Arbeitgeber. Und nicht jeder Senior ist brauchbar.
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 21:51:06- das was uns immer eingbläut wurde " jeder Rentenpunkt ist wichtig" wird zur Farce, weil ein JC meint Kohle sparen zu müssen
NÖ. Wenn beizeiten genügend *Rentenpunkte* gesammelt und vorhanden sind, brauchen viele gar keine Berührung mit dem JC. Von wem redest du denn hier?
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 21:51:06- die die schon immer einige Probleme auf dem Arbeitsmarkt hatten- egal aus welchen Gründen- müssen weiter malochen.
NÖ. Die gleiten dann vom JC zum Sozialamt. Die müssen gar nicht malochen.
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 21:51:06Ich denke da insbesondere an die Zeit Ende 70; Anfang der 80`. Eine Zeit in der viele Arbeiter zeitweise erwerbslos waren und jetzt oder in absehbarer Zukunft mit ihren " gebrochenen Erwerbsbiografien" in Rente gehen
Was war denn zu dieser Zeit so schlimm, dass so viele zeitweise erwerbslos waren?
Ich habe eher die 90er im Blick, und da besonders die neuen Länder. Da sind seit der Wende 90/91 massenweise die Erwerbsbiografien gebrochen und bis heute nicht wieder geklebt.
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 21:51:06- der weggekürzte Rentenbeitrag bei ALG II Bezug wirkt sich verschärfend aus
Bei wem wirkt der sich aus? und wie? meinst du die seit 2011 weggefallenen 2,xx pro Jahr?
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 21:51:06Ich bin noch am überlegen wie sich dieses Urteil auswirkt, wenn es tatsächlich mal zu einer Mindestrente kommen sollte.
Gar nicht. Falls der Gesetzgeber eine Mindestrente beschliesst, wird sich die jetzige Gesetzgebung ändern. Nicht aber das Urteil.

sorry, selten soviel ***gelesen. :scratch:
Titel: Re: BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken
Beitrag von: Gast37683 am 24. August 2015, 15:04:07
Ich hatte mich Ende 2013 selbst in die Verrentung geschickt und die DRV machte aus mir sogar einen nichterwerbsfähigen EM Renter, bis dass ich erkannte, welche Nachteile das für mich gehabt hätte! Auto weg, Vermögen weg, 11b nicht mehr anwendbar u.s.w. Ich brauchte 8 (Acht) Monate, um daraus eine Teil-EM Rente zu machen.  Keiner kann die Leute, die zur Zwangsverrentung getrieben werden, sehr gut verstehen.

Seit einem halben Jahr, nicht ganz, bin ich selbständig. Baubranche. Liebe meine Arbeit trotz schweren Knochenjobs. Ha ha - sieht so ein nichterwerbsfähiger EM Renter aus? 

Daran ist zu erkennen, dass vieles Ermessungssache ist.