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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 21. August 2015, 14:55:20

Titel: BSG: Keine Kürzung wegen Zinsen auf Bausparkonto (Hartz-IV)
Beitrag von: Meck am 21. August 2015, 14:55:20
Kommen Hartz-IV-Bezieher nicht an gutgeschriebene Zinsen auf ihrem Bausparkonto heran, darf das Jobcenter diese nicht als Einkommen werten und das Arbeitslosengeld II kürzen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch, 19. August 2015, verkündeten Urteil entschieden (Az.: B 14 AS 43/14 R).

Geklagt hatte eine Hartz-IV-Empfängerin, die seit 1999 einen Bausparvertrag unterhält. Zum 1. Januar 2011 hatte sie 9.041 Euro angespart. Ende 2011 wurde ihr Sparen belohnt: Sie erhielt 226 Euro als Zinsen auf ihrem Bausparkonto gutgeschrieben. An das Geld kam sie jedoch nicht heran, es erhöhte vielmehr das Bausparguthaben.


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Titel: Re: BSG: Keine Kürzung wegen Zinsen auf Bausparkonto (Hartz-IV)
Beitrag von: Unwissender am 29. August 2015, 23:32:59
Wie alt ist die Bezieherin denn? 60? Denn sonst würde sie ja den Freibetrag überschreiten und müsste den Sparer auflösen?! Die 150,- € pro LJ gelten doch noch, oder?
Titel: Re: BSG: Keine Kürzung wegen Zinsen auf Bausparkonto (Hartz-IV)
Beitrag von: Angela1968 am 30. August 2015, 10:18:50
Ich finde das Urteil gut und hatte mich schon gewundert das man mir dieses Jahr für voriges Jahr nicht wieder die "Papierzinsen" abzieht.

Angela