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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 11. September 2015, 11:24:13

Titel: EuGH: Arbeitnehmer im Außendienst - Anfahrtszeit ist Arbeitszeit
Beitrag von: Meck am 11. September 2015, 11:24:13
Was selbstverständlich klingt, führt immer wieder zu Streit zwischen Arbeitgebern und ihren Angestellten: Die Fahrten, die Arbeitnehmer im Außendienst zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, stellen Arbeitszeit dar.  Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden.

Es würde dem unionsrechtlichen Ziel des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zuwiderlaufen, wenn diese Fahrten keine Arbeitszeit wären, heißt es in einer Pressemitteilung (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-09/cp150099de.pdf) weiter.


-->> http://www.focus.de/finanzen/recht/arbeitnehmer-im-aussendienst-eugh-stellt-klar-anfahrtszeit-ist-arbeitszeit_id_4937437.html

Volltext -->> http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62014CJ0266&lang1=de&type=TXT&ancre=