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Hilfebereich => Tipps zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: oldhoefi am 18. September 2015, 02:02:16

Titel: Einstweiliger Rechtsschutz im Sozialrecht
Beitrag von: oldhoefi am 18. September 2015, 02:02:16
Einstweiliger Rechtsschutz im Sozialrecht

Ein Referat: ,,Einstweiliger Rechtsschutz – wie geht das und was kann man damit erreichen" von Amelie Schummer, Sozialrechtlerin beim IG Metall Vorstand.

--> http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/aktivitaeten/vortrag_schummer.pdf

(Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 14.09.2015)
Titel: Re: Einstweiliger Rechtsschutz im Sozialrecht
Beitrag von: Gast38192 am 25. September 2015, 23:15:34
Der H.T.  hat selbst mal Hartz IV bezogen. Sicherlich hat er in vielen Dingen Recht. Aber man sollte wissen, dass er nicht Rechtswissenschaft studiert hat. Daher immer mit Vorsicht genießen und lieber einen Fachanwalt zu rate ziehen.
Titel: Re: Einstweiliger Rechtsschutz im Sozialrecht
Beitrag von: oldhoefi am 26. September 2015, 00:35:41
Das eingestellte Referat wurde nicht von H. T. erstellt, sondern von Amelie Schummer Ass. jur. IG Metall Vorstand.

H. T. wurde lediglich als Quelle von mir aufgeführt, der es – genau wie ich – nur verbreitet.

Was der Einzelne aus diesen Infos macht, soll jeder für sich selbst entscheiden.