Einstweiliger Rechtsschutz im Sozialrecht
Ein Referat: ,,Einstweiliger Rechtsschutz – wie geht das und was kann man damit erreichen" von Amelie Schummer, Sozialrechtlerin beim IG Metall Vorstand.
--> http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/aktivitaeten/vortrag_schummer.pdf
(Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 14.09.2015)
Der H.T. hat selbst mal Hartz IV bezogen. Sicherlich hat er in vielen Dingen Recht. Aber man sollte wissen, dass er nicht Rechtswissenschaft studiert hat. Daher immer mit Vorsicht genießen und lieber einen Fachanwalt zu rate ziehen.
Das eingestellte Referat wurde nicht von H. T. erstellt, sondern von Amelie Schummer Ass. jur. IG Metall Vorstand.
H. T. wurde lediglich als Quelle von mir aufgeführt, der es – genau wie ich – nur verbreitet.
Was der Einzelne aus diesen Infos macht, soll jeder für sich selbst entscheiden.