Mit einer Entscheidung zu einem Fall aus Göttingen hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von Demonstranten gestärkt. Wenn die Polizei Aufnahmen von einer Versammlung mache, müsse sie es hinnehmen, ihrerseits gefilmt zu werden, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, mit dem die Richter der Verfassungsbeschwerde eines 49-Jährigen stattgaben (1 BvR 2501/13).
Die Polizei sei nicht ohne Weiteres berechtigt, die Personalien von Demonstranten aufzunehmen, wenn diese die Einsatzkräfte filmten. Die Verfassungsrichter hoben damit die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Göttingen und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auf.
Siehe auch: Gerichtsurteil: Polizei bekommt Filmverbot bei Demonstrationen (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-07/filmverbot-demos-verwaltungsgericht)
-->> http://www.t-online.de/regionales/id_75714488/bundesverfassungsgericht-staerkt-die-rechte-von-demonstranten.html
Wenn die Polizei in Berlin nicht mehr filmen darf, dann ...
http://www.taz.de/!5073796/
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/nach-razzia-bei-fotografen-behoerden-haben-wohl-bewusst-journalisten-durchsucht/7742288.html
https://rdl.de/beitrag/hausdurchsuchungen-bei-freien-fotojournalisten-berlin-frankfurt-freiburg-mit-update