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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Gast38036 am 08. November 2015, 14:59:17

Titel: Hartz IV: Ins Blaue hinein Sanktionen rechtswidrig
Beitrag von: Gast38036 am 08. November 2015, 14:59:17
Jobcenter darf nicht ins Blaue sanktionieren
Jobcenter dürfen nicht ,,ins Blaue" sanktionieren und müssen ihrer Amtsermittlungspflicht nachkommen.

Das urteilte das Sozialgericht Leipzig ( S 25 AS 2496/12 ER).
Titel: Re: Hartz IV: Ins Blaue hinein Sanktionen rechtswidrig
Beitrag von: Orakel am 08. November 2015, 15:04:31
Guckst du hier --> Hartz IV: Ins Blaue hinein Sanktionen rechtswidrig (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ins-blaue-hinein-sanktionen-rechtswidrig-9001124.php)
Titel: Re: Hartz IV: Ins Blaue hinein Sanktionen rechtswidrig
Beitrag von: Gast38171 am 08. November 2015, 15:21:46
@ Kai Niessen,
warum eröffnest du immer neue Threads und lies dich nicht erst mal hier im Forum schlau? Dann erübrigen sich viele deiner Threads.
Wir helfen ja gern, aber ein wenig mit- und Vorarbeit ist doch sicherlich drin, oder?

http://www.anwalt.de/rechtstipps/sozialgericht-gotha-hartz-iv-sanktionen-gegen-erwerbsfaehige-alg-ii-empfaenger-sind-verfassungswidrig_069916.html

Somit bleibt abzuwarten wie das BVerfG urteilt.