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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 16. November 2015, 23:01:02

Titel: SG Berlin: Hartz IV - Keine Betriebskostenguthabenanrechnung bei Eigenleistungen
Beitrag von: Meck am 16. November 2015, 23:01:02
Eigenleistungen aus den laufenden Hartz IV Regelleistungen dürfen bei der Rückerstattung der zu viel gezahlten Betriebskosten nicht als Einkommen angerechnet werden. Das berichtet der Rechtsanwalt Kay Füßlein und beruft sich dabei auf ein gefälltes Urteil des Sozialgerichts Berlin. ,,Folgendes Urteil betrifft nur ALG II-Empfänger, die aus ihrem Regelsatz selbst den Differenzbetrag zur tatsächlichen Miete gezahlt haben", so Füßlein (AZ: SG Berlin S 27 AS 2022/14).

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-betriebskostenguthaben-anrechnung-361789.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-betriebskostenguthaben-anrechnung-361789.php)

Urteil -->> http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/11/S27AS2022_14.pdf (http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/11/S27AS2022_14.pdf)