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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 17. November 2015, 23:27:32

Titel: LSG Baden-Württemberg: Sozialhilfe im Ausland beziehen nur in Ausnahmefällen
Beitrag von: Meck am 17. November 2015, 23:27:32
In wenigen Konstellationen ist es möglich, Sozialhilfe im Ausland als deutscher Staatsbürger zu beziehen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte: ,,Wer deutsche Sozialhilfe im Ausland bezieht, ist verpflichtet, mitzuteilen, wenn die Hinderungsgründe für eine Rückkehr entfallen."

Im konkreten Fall ist eine deutsche Staatsangehörige mit einem italienischen Staatsangehörigen verheiratet. Die Frau lebt zusammen mit ihrem Mann in Italien. Aufgrund einer Haftstrafe ist der Ehemann dauerhaft aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen. Das Paar hat vier gemeinsame Kinder, die jeweils die deutsche und die italienische Staatsangehörigkeit besitzen. (Az: L 2 SO 56/15)


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Urteil Volltext -->> https://openjur.de/u/770117.html (https://openjur.de/u/770117.html)