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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 18. November 2015, 14:46:55

Titel: BGH urteilt zugunsten von Mietern: Urteil zu abweichender Wohnfläche
Beitrag von: Meck am 18. November 2015, 14:46:55
Mieten dürfen nicht einfach sprunghaft erhöht werden - dies gilt selbst dann, wenn die Wohnung sehr viel größer ist als im Vertrag beschrieben.

Zwar ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch bei Mieterhöhungen die tatsächliche Größe einer Wohnung entscheidend. Weicht diese von der im Vertrag angegebenen Fläche ab, darf die Miete auf einmal aber höchstens um bis zu 20 Prozent steigen (Az.: VIII ZR 266/14).

Dem Urteil lag ein Fall aus Berlin zugrunde. Eine Vermieterin hatte die Kaltmiete von rund 630 Euro um 300 Euro erhöhen wollen. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Fünf-Zimmer-Wohnung nahe dem Savigny-Platz mehr als 50 Quadratmeter größer ist als im Mietvertrag angegeben.


-->> http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/prozesse-urteil-zur-wohnflaechebgh-urteilt-zugunsten-von-mietern-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-151118-99-02784 (http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/prozesse-urteil-zur-wohnflaechebgh-urteilt-zugunsten-von-mietern-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-151118-99-02784)

Verfahrensgang -->> AG Berlin-Charlottenburg, 02.12.2013 - 237 C 302/13 - LG Berlin, 11.09.2014 - 18 S 413/13 -  BGH - VIII ZR 266/14 (anhängig): http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&nr=72089 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&nr=72089)