ERKLÄRUNG
(Zusatzblatt zur Anlage VE)
Es lag weder in der Vergangenheit, noch liegt aktuell eine Verantwortungs-und Einstehensgemeinschaft vor.
Begründung:
Ich wohne zwar seit dem XX.XX.2009 zur Untermiete (siehe Untermietvertrag vom [Datum Untermietvertrag eintragen]) bei Herrn/Frau xyz (Hauptmieter), aber es liegt kein gemeinsamer Haushalt vor. Herr/Frau xyz sieht sich als mein Vermieter auch in keiner Weise verpflichtet, mich finanziell/materiell zu unterstützen und ist dazu auch zukünftig nicht bereit.
Es wird getrennt gewirtschaftet, d. h. jeder zahlt seine Forderungen auf eigene Rechnung und jeder für sich bestreitet seinen Lebensunterhalt. Es sind keine gemeinsamen Konten vorhanden und es existieren auch keine gegenseitigen Vollmachten über die vorhandenen Konten. Wir haben kein gemeinsames Kind.
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und finanziell/materiell füreinander einzustehen, ist nachweislich nicht vorhanden.
Ich versichere hiermit, dass die vorstehenden Angaben richtig sind.
Ort, Datum: _______________________
gez.: ________________________
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Lest hierzu bitte auch:
Stellungnahme gegen die Vermutung einer VE nach einem Jahr Zusammenleben (http://hartz.info/index.php?topic=23607.0)
Stellungnahme Unterstellung einer Verantwortungsgemeinschaft (https://hartz.info/index.php?topic=50.0)
LG Wolf