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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: koenigecki am 26. November 2015, 11:45:00

Titel: LSG Nds: Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zu geringeren ALGII-Zahlungen
Beitrag von: koenigecki am 26. November 2015, 11:45:00
Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zu geringeren Arbeitslosengeld II-Zahlungen
   
   

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zu geringeren Arbeitslosengeld II-Zahlungen"

Entscheidung im Volltext: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen -  L 13 AS 164/14 http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/download/102379 - veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de

Vorinstanz: Sozialgericht Aurich
Titel: Heizkostenrückzahlung: Nicht immer ALG II-Kürzung
Beitrag von: Meck am 27. November 2015, 21:36:47
Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zu geringeren Arbeitslosengeld II-Zahlungen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu geringeren Hartz IV Leistungen führen. Zwar sehe das Gesetz auf den ersten Blick eine leistungsmindernde Anrechnung solcher Guthaben vor, wenn sie an Arbeitslosengeld II-Empfänger ausgekehrt werden. Das LSG hat nun aber klargestellt, dass dies nicht der Fall ist, wenn das Guthaben zuvor aus der Regelleistung angespart wurde oder durch geliehenes Geld zustande gekommen ist. (LSG Niedersachsen-Bremen, AZ - L 13 AS 164/14 )


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