Mahngebühren bei Strom in Höhe von 3,10 EUR können nicht ohne weiteres verlangt werden
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat entschieden, dass ein Stromgrundversorger von einem säumigen Kunden keine Mahnkosten in Höhe von 3,10 Euro verlangen kann, wenn er dem Gericht nicht die Berechnungsgrundlage dafür darlegt.
Das Urteil könnte auch auf andere Energieversorger anwendbar sein.
Pressemitteilung vom 11.12.2015 der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e. V. mit Urteilslink.
--> http://www.harald-thome.de/media/files/2015.12.11-Vattenfall-Mahnkosten-LAG-Schuldnerberatung.pdf
Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 24.06.2015 – AZ: 647 C 6/15
(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 06.01.2016)