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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 15. Januar 2016, 09:27:50

Titel: SG Karlsruhe: JC muss sozialwidrig herbeigeführte Stromschulden nicht übernehmen
Beitrag von: Meck am 15. Januar 2016, 09:27:50
Hilfegewährung bei sozialwidrigem Herbeiführen von Rückständen nicht gerechtfertigt. Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Jobcenter dann kein Stromschulden eines ALG II-Beziehers übernehmen muss, wenn die Rückstände sozialwidrig herbeigeführt wurden.

Im zugrunde liegenden Streitfall lehnte das Jobcenter den Antrag des Klägers auf darlehensweise Übernahme von (Haushalts-)Stromschulden ab. Nach Auffassung des Klägers erfolgte die Ablehnung zu Unrecht, da er seit Oktober 2014 nicht mehr über Strom verfüge. Urteil vom 22.12.2015 - AZ: S 17 AS 3817/14


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