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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: oldhoefi am 26. Januar 2016, 22:02:14

Titel: BSG: Kein Mehrbedarf für spez. Nahrungsmittel bei psych. Zwangsstörung
Beitrag von: oldhoefi am 26. Januar 2016, 22:02:14
Kein Anspruch auf Mehrbedarf für spezielle Nahrungsmittel bei psychischer Zwangsstörung

Objektiver Bedarf an besonderer Ernährung wie bei Nahrungsmittelunverträglichkeit besteht nicht

Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II, der aufgrund einer psychischen Zwangsstörung nur bestimmte Nahrungsmittel in einem speziellen Verfahren zu sich nimmt, kann vom Jobcenter hierfür keinen Mehrbedarf verlangen. Voraussetzung für einen solchen Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung wäre ein aus physiologischen Gründen objektiver Bedarf an einer besonderen Ernährung, der hier nicht gegeben ist.

weiterlesen (runter scrollen) --> http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-14-AS-815-R_Kein-Anspruch-auf-Mehrbedarf-fuer-spezielle-Nahrungsmittel-bei-psychischer-Zwangsstoerung.news22133.htm

Bundessozialgericht, Urteil vom 20.01.2016 – AZ: B 14 AS 8/15 R (Volltext liegt noch nicht vor)
Titel: Re: BSG: Kein Mehrbedarf für spez. Nahrungsmittel bei psych. Zwangsstörung
Beitrag von: Vocans am 27. Januar 2016, 06:35:03
Völlig an der Realität vorbei.....