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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 28. Januar 2016, 20:28:51

Titel: SG Karlsruhe: Beerdigungskosten - Besser Erbe ausschlagen
Beitrag von: Meck am 28. Januar 2016, 20:28:51
Beerdigungskosten sind in Deutschland sehr hoch. Die nächsten Verwandten müssen stets für die Kosten aufkommen. Wer das Erbe ausschlägt, muss nicht für die Kosten aufkommen, sofern er Hartz IV-Leistungen bezieht. Die Kosten müssen dann vom Sozialhilfeträger beglichen werden. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informierte über eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe (Az.: S 1 SO 1842/15).

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