Beerdigungskosten sind in Deutschland sehr hoch. Die nächsten Verwandten müssen stets für die Kosten aufkommen. Wer das Erbe ausschlägt, muss nicht für die Kosten aufkommen, sofern er Hartz IV-Leistungen bezieht. Die Kosten müssen dann vom Sozialhilfeträger beglichen werden. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informierte über eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe (Az.: S 1 SO 1842/15).
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