Deutschland darf zur Erleichterung der Integration Flüchtlingen ihren Wohnsitz vorschreiben.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) urteilte am Dienstag, dass die Auflage für Migranten mit einem eingeschränkten Schutz zulässig ist, wenn sie vor größeren Integrationsproblemen stehen als andere Personen mit Anspruch auf Asyl. Die Bundesregierung wertete das Urteil als Bestätigung. Die Luxemburger Richter schränkten zugleich ein, dass das in der EU geltende Recht auf Freizügigkeit verletzt werde, wenn den sogenannten subsidiär Schutzbedürftigen generell der Wohnsitz vorgeschrieben werde. Zudem darf die Auflage nicht allein damit begründet sein, dass so eine angemessene Verteilung und der damit verbundenen finanziellen Lasten erreicht wird. (Aktenzeichen C-443/14 und C-444/14).
-->> http://de.reuters.com/article/fl-chtlinge-deutschland-eu-idDEKCN0W354F (http://de.reuters.com/article/fl-chtlinge-deutschland-eu-idDEKCN0W354F)