Bürgergeld Forum - hartz.info

Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 01. März 2016, 18:31:04

Titel: FG Hannover: Steuerlicher Kinderfreibetrag verfassungswidrig zu gering
Beitrag von: Meck am 01. März 2016, 18:31:04
Bund setzt Ergebnisse des ,,Existenzminimumberichts" nicht um.

Nach Überzeugung des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) in Hannover ist der steuerliche Kinderfreibetrag verfassungswidrig zu niedrig. Er wurde zum Steuerjahr 2015 ein Jahr zu spät und zudem nicht in ausreichendem Umfang angehoben, wie das FG in einem am Dienstag, 23. Februar 2016, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 7 V 237/15). Es gewährte damit einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Töchtern vorläufigen Rechtsschutz.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kinderfreibetrag-verfassungswidrig-zu-gering.php
Titel: Urteil Zum Kinderfreibetrag: Mutter aus Westerstede siegt vor dem Finanzgericht
Beitrag von: Meck am 04. Dezember 2016, 15:02:16
Seit Jahren kämpft die alleinerziehende Reina Becker gegen das Ehegattensplitting und zu niedrige Kinderfreibeträge. Heute ist in Hannover ein Urteil gefallen, das für Eltern in ganz Deutschland interessant sein dürfte.

Das Bundesverfassungsgericht soll die Höhe der Kinderfreibeträge für Steuerzahler überprüfen. Das hat am Freitag das niedersächsische Finanzgericht in Hannover entschieden. Das Gericht hält die Höhe und die Berechnung der Kinderfreibeträge durch die Bundesregierung für verfassungswidrig. ,,Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt", sagte Richterin Georgia Gascard.

Das Gericht machte sich damit die Auffassung der Steuerberaterin Reina Becker (54) aus Westerstede (Kreis Ammerland) zu eigen, die die Klage eingereicht hatte. Becker äußerte sich nach der Sitzung erleichtert. ,,Das ist in der Tat ein Meilenstein", sagte die Klägerin. ,,Wir haben schon früh gespürt, dass das Gericht in dieser Frage nicht mauert."


-->> http://www.nwzonline.de/blaulicht/mutter-aus-westerstede-siegt-vor-dem-finanzgericht_a_31,1,4056953132.html
Titel: Re: FG Hannover: Steuerlicher Kinderfreibetrag verfassungswidrig zu gering
Beitrag von: Quinky am 04. Dezember 2016, 15:30:16
Das Existenzminimum für 21-24jährige beträgt also 721€

SÄMTLICHE Jugendliche ab 21 Jahren werden also um das Existenzminimum beim ALGII gnadenlos von der Regierung betrogen, der Tod billigend in Kauf genommen.
Regelsatz plus Mietanteil = 323 + ca 200-250€ ergeben bei WEITEM nicht das Existenzminimum.

WANN wird das bestehende 4. Reich, Sklavenhandel durch 1€-Job, unbezahlte Praktika, Zwang in unterbezahlte Jobs (unterhalb des Mindestlohnes fürs erste halbe Jahr), Rentenzwang unterhalb des Existenzminimums, Grundsicherung die bei WEITEM nicht zum Leben reicht, dafür bis zum Tode gilt und JEDE Möglichkeit dieser zu entgehen praktisch gesetzlich verboten ist (siehe SGBXII), aufgelöst.

Eine Demokratie besteht schon längst nicht mehr, zumindest für die rund 10.000.000 ärmeren Menschen.

Der Milliardär zahlt maximal 45% Einkommensteuer
Der hungernde Rentner zahlt 70%-100% Sonderarmensteuer

Gruß
Ernie
Titel: Re: FG Hannover: Steuerlicher Kinderfreibetrag verfassungswidrig zu gering
Beitrag von: MichaK am 04. Dezember 2016, 16:26:47
Zitat von: Quinky am 04. Dezember 2016, 15:30:16WANN wird das bestehende 4. Reich, Sklavenhandel durch 1€-Job, unbezahlte Praktika, Zwang in unterbezahlte Jobs (unterhalb des Mindestlohnes fürs erste halbe Jahr), Rentenzwang unterhalb des Existenzminimums, Grundsicherung die bei WEITEM nicht zum Leben reicht, dafür bis zum Tode gilt und JEDE Möglichkeit dieser zu entgehen praktisch gesetzlich verboten ist (siehe SGBXII), aufgelöst.

wenn die Sklaven das fremde Werkzeug zu ihrem eigenen machen. Auf den Staat kannst dabei aber nicht hoffen.