Das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz hat den Anspruch auf technische Hilfen am Arbeitsplatz gestärkt, um auch eine erst drohende Erwerbsminderung zu verhindern. Mit einem am Freitag, 4. März 2016, bekanntgegebenen Urteil vom 2. März 2016 sprach es einem Arbeitnehmer einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch zu (Az.: L 6 R 504/14).
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