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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 05. März 2016, 07:54:00

Titel: SG Speyer: Hort-Kosten-Übernahme auch in den Ferien (Hartz IV)
Beitrag von: Meck am 05. März 2016, 07:54:00
Bietet der Hort einer Schule während der Schulferien eine mehrtägige Freizeit an, können Hartz-IV-Kinder die Kosten erstattet bekommen. Bei der Hort-Freizeit handelt es sich um einen Bildungsbedarf, bei dem die tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen sind, heißt es in einem am Donnerstag, 3. März 2016, bekanntgegebenen Urteil des Sozialgerichts Speyer (Az.: S 15 AS 857/15). Damit muss die Stadt Landau zwei Grundschülern die Teilnahme an einer Hort-Freizeit bezahlen.

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Titel: Re: SG Speyer: Hort-Kosten-Übernahme auch in den Ferien (Hartz IV)
Beitrag von: Schnuffel01 am 05. März 2016, 13:37:12
 :sehrgut: