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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu Hartz IV / ALG II => Thema gestartet von: Thueringer am 05. März 2017, 21:18:18
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Hallo, ich hab vor rund 1 Monat eine Beschwerde schriftlich (direkt im JC) abgegeben mit Stempel etc.
Als Empfänger habe ich den Amtsleiter direkt angeschrieben.
Leider habe ich bis jetzt also genau 1 Monat keinerlei Rückmeldung erhalten.
Ist das Normal wie lang hat das bei euch so gedauert ?
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Dienstaufsichtsbeschwerde wäre fff (formlos, fristlos, fruchtlos)
für Fachaufsichtsbeschwerde gälte: Muss bearbeitet und beantwortet werden.
Eine Frist hierzu kenne ich nicht, allenfalls gälte die allgemeine Frist für Anträge von 6 Monaten, ausser es liegt Dringlichkeit vor.
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Dienstaufsichtsbeschwerde wäre fff (formlos, fristlos, fruchtlos)
für Fachaufsichtsbeschwerde gälte: Muss bearbeitet und beantwortet werden.
Eine Frist hierzu kenne ich nicht, allenfalls gälte die allgemeine Frist für Anträge von 6 Monaten, ausser es liegt Dringlichkeit vor.
Also sollte man immer eine Fachaufsichtsbeschwerde schreiben und keine Dienstaufsichtsbeschwerde :help:
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... wenn Du sachlich/rechtlich begründen kannst - ja.
Wenn Dir ein JC Mitarbeiter an die Wäsche geht, brauchst Du eh keine Beschwerde mehr - da gäbe es dann Strafanzeige.
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Hallo, ich hab vor rund 1 Monat eine Beschwerde schriftlich (direkt im JC) abgegeben mit Stempel etc.
Als Empfänger habe ich den Amtsleiter direkt angeschrieben.
Leider habe ich bis jetzt also genau 1 Monat keinerlei Rückmeldung erhalten.
Ist das Normal wie lang hat das bei euch so gedauert ?
Wenn man sich bei dem beschwert, der einen mobbt, braucht man sich nicht wundern, wenn keine Antwort kommt.
Beschwerden direkt an die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit,
Kundenreaktions-/Beschwerdemanagement und das Jobcenter muss sich denen gegenüber äußern. Beigefügte Kopien von Schriftstücken und sonstige Nachweise der Willkür oder Inkompetenz sind auch prima. Das geht immer ganz fix, innerhalb weniger Tage!
Da kommt sofort Bewegung in die Sache. Die lügen dann zwar erstmal wie gedruckt um nicht ganz so blöd da zu stehen, aber wenn man stets einen Beistand/Zeugen hat, rudern die auch wieder zurück. :zwinker:
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da gäbe es dann Strafanzeige.
.... welche mit Sicherheit bei der Polizei oder spätestens bei der StA im Nirwada verschwindet.
So ist es leider.
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da gäbe es dann Strafanzeige.
.... welche mit Sicherheit bei der Polizei oder spätestens bei der StA im Nirwada verschwindet.
So ist es leider.
Hast Du eine Quelle o.ä. die belegt, dass es den Fall, in dem ein JC-Mitarbeiter einem Kunden 'an die Wäsche gegangen ist' und daraufhin die Anzeige im 'Nirwada' gelandet ist, mal irgendwo gegeben hat?
So ein Unsinn, der hier mal wieder verbreitet wird.
Wo liegt eigentlich dieses ominöse Nirwada? Muss irgendein Kaff in Sibirien sein ...
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Diese Quelle ist ein Polizeirevier in Deutschland.
Das ist aber nicht das Thema hier.
Könnte anderweitig diskutiert werden und auch belegt werden.
Es ist kein Unsinn, sondern Realität in Ermittlungsbehörden.
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Diese Quelle ist ein Polizeirevier in Deutschland.
Das ist aber nicht das Thema hier.
Könnte anderweitig diskutiert werden und auch belegt werden.
Es ist kein Unsinn, sondern Realität in Ermittlungsbehörden.
Na nun werde auch konkret, wo soll das passiert sein? Oder hätten wir mehr die Situation das die "Beweise" nicht ausreichend waren und der Vorgang eingestellt wurde?
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Na nun werde auch konkret, wo soll das passiert sein?
Besser nicht! Was bis jetzt nur dummes Geschwätz ist, könnte ein Staatsanwalt durchaus - wenn es konkret wird - als Unterstellung einer Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) werten ...