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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu Hartz IV / ALG II => Thema gestartet von: Moose am 21. März 2017, 11:12:36
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Hallo zusammen,
meine Tochter ist dieses Jahr mit der Schule fertig und möchte ein freiwilliges Jahr machen.
Wieviel wird davon anrechnet.
Ich bekomme nur HartzIV und meine Tochter Unterhalt vom KV.
Schon mal danke
LG
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Bekommt Deine Tochter ALG2?
Oder kriegt sie so viel Unterhalt, dass sie ihren Teil der Miete/Lebenshaltungskosten damit bezahlen kann?
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Das Taschengeld ist anrechnungsfrei. Wenn das FsJ was mit der späteren Berufswahl zu tun hat ist auch weiter Barunterhalt fällig. Wenn Kind minderjährig wird nichts angerechnet. Ab Volljährigkeit sieht es ja sowieso komplett anders aus.
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Hallo NevAda,
ja sie bekommt einen kleinen Teil, weil der Barunterhalt nicht ausreicht.
Sie ist noch minderjährig.