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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu Hartz IV / ALG II => Thema gestartet von: Maurer80 am 23. März 2017, 07:13:43
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Hallo
ich beziehe mit meiner volljährigen Tochter schon sehr lange ALG 2. Wir beide bzw vielleicht nur ich möchten selbstständig machen. Was müssen wir beachten und welche Hilfe dürfen wir kriegen? Ich habe mal gehört man kriegt 24 Monate lang für pro Monat 200€?
Könnte einer uns helfen? Die Jobcenter Mitarbeiter wollen uns helfen nur, wenn wir wirklich dazu bereit sind es zu tun, eine allgemeine Info wird abgelehnt.
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Was weißt du alles über Selbstständigkeit, hast du eine tragfähige Geschäftsidee, also auch einen Businessplan?
Wäre es nicht sinnvoller deine Tochter sucht sich eine Ausbildung?
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Das Jobcenter ist für solche Fragen die letzte Adresse! Im Vordergrund steht dein Gründungsvorhaben.
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden wie bei abhängiger Beschäftigung nach den gleichen Grundsätzen angerechnet. Es gibt weder eine zeitliche Begrenzung, noch eine Begrenzung in der Höhe der ergänzenden Leistungen.
Je nach dem, was du vorhast, wende dich an die IHK, die Handwerkskammer, eine territoriale Wirtschaftsförderungs- und -entwicklunsgegesellschaft, einen Berufsverband ...
Grundsätze:
1. Die Existenzgründung sollte keine Notlösung sein (weil du bereits lange im Leistungsbezug bist). Lösungen für die Not tragen nicht mehr, wenn die Not beseitigt ist.
2. Nimm den Begriff "Schonvermögen" wörtlich und schone es für Fälle, für die es vorgesehen ist. Gerade in der Gründungsphase benötigst du finanzielle Reserven.
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Was weißt du alles über Selbstständigkeit, hast du eine tragfähige Geschäftsidee, also auch einen Businessplan?
Wäre es nicht sinnvoller deine Tochter sucht sich eine Ausbildung?
Man braucht Steuerberater und Gewerbeanmeldung. Krankenversicherung wird glaube trotzdem noch weiterbezahlt vom Jobcenter, weil ich denke die Arbeit wird uns nicht komplett von den Leistungen bringen.
Ein Freund von mir betreibt ein Geschäft und verkauft eben Sachen usw.. Er kriegt auch noch Leistungen vom Jobcenter und dies schon sehr lange. Ich möchte auch so machen, ich habe keine Lust mehr auf Maßnahme und 1€ Jobs.
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Zusätzlich zu dem, was der absolute Experte Orakel für diese Angelegenheiten schrieb, gilt: das Ziel einer Selbständigkeit ist normal, dass man davon als Hauptberuf ohne staatliche Unterstützung leben kann.
Die Jobcenter sind i.d.R. recht ungeduldig, wenn sie einem zwei Jahre geben, dann verlangen sie meistens auch, dass nach zwei Jahren dies Ziel spätestens erreicht ist, sonst sehen die das oft als gescheitert an und beginnen wieder mit der Arbeitsvermittlung, d.h. sehen die "Selbständigkeit" dann nur noch als Hobby an und beginnen mit Maßnahmen u.ä.. Das kann problematisch werden, da eine Selbständigkeit nicht immer schon nach zwei Jahren tragfähig genug ist. Wer also meint, dass man durch eine aufstockende Teilselbständigkeit keine Maßnahmen mehr mitmachen muss, der irrt gewaltig! Dies ist sehr wohl möglich, solange die Maßnahme nicht mit der Selbständigkeit dann kollidiert!
Die Erstellung eines Businessplans ist äußerst wichtig bei diesen Vorhaben, der am Besten von der IHK o.ä. begutachtet und für gut befunden wird, um gegenüber dem Jobcenter damit argumentieren zu können.
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... ich habe keine Lust mehr auf Maßnahme und 1€ Jobs.
Also doch nur eine Notlösung???
Nur mal so am Rande: Eine selbständige Tätigkeit befreit dich nicht grundsätzlich von anderen Bemühungen, um deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu überwinden.
Für das Jobcenter zählen Fakten: Ein überzeugender und plausibler Businessplan mit der Aussage, dass zumindest mittelfristig dauerhaft die Hilfebedürftigkeit nennenswert verringert oder vollständig überwunden wird; nicht zuletzt zählt ein tatsächliches Einkommen.
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Verabschiede dich von der Vorstellung du machst dich selbstständig, machst ein bisschen Umsatz, die Absicherung übernimmt das Amt und dann hast du deine Ruhe.
Das Ziel ist, dich vom Amt unabhängig zu machen, nicht dich auf Hartz IV einzurichten, so wird es das Amt sehen und so solltest du das auch sehen.
Das "in Ruhe lassen" ist nur temporär, wenn zu erkennen ist das du nicht vom Amt loskommst, wird es wieder mit Jobangeboten und Maßnahmen losgehen.
Nur als gut gemeinter Rat, wenn deine Geschäftsidee nur "ich will meine Ruhe haben" ist, lasse es. Wenn du jetzt schon einschätzt das du niemals mit dem Geschäft vom JC loskommst, ist deine Einstellung und deine Geschäftsidee falsch.
Dazu kommt, wie der Begriff selbstständig schon sagt, "selbst" und "ständig". Du bist für alles verantwortlich, hast schwankende Einnahmen, es können Schulden entstehen, wie sieht es mit deiner Liquidität aus, was machst du wenn es komplett schief geht?
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...was machst du wenn es komplett schief geht?
DAS ist die einzige Sicherheit die JEDER Existenzgründer hat: Er geht zum Jobcenter, das dafür sorgt, dass die Miete bezahlt und der Kühlschrank gefüllt werden kann ...
Leider wird dabei allerdings übersehen, dass das Jobcenter nicht für Schulden aufkommt, die eine gescheiterte Existenzgründung in der Regel hinterlässt.
Ausdrucken und morgens nach dem Aufstehen und abends vor dem ins Bett gehen lesen - täglich:
10 Gründe für das Scheitern einer Existenzgründung (http://hartz.info/index.php?topic=45584.0)
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Industrie und Handelskammer ist hier der richtige Ansprechpartner (IHK), da gibt es Gründungsberatung und die sind auch kompetent. Auch beim Arbeitsamt (nicht Jocenter!) kannst du nachfragen oder vorbei gehen, da gibt es auch Gründungsberatung und auch Fördermittelberatung.
Dringend raten würde ich zu einem Businessplan, hier gibt es Musterbusinesspläne im Netz, google das mal. Da erkennst du das Prinzip und kannst es nachbauen. Ansonsten brauchst du in aller Regel noch einen Gewerbeschein (bei Kleingewerbe) und ein Geschäftskonto und dann kann es losgehen.
Zu prüfen ist auch, ob gleich eine GMBH gegründet werden sollte (UG.) - die sogenannte 1 Euro GmbH; das kann man aber auch immer noch tun. Die meisten Unternehmungen scheitern daran, weil sie zu hohe Kosten am Anfang haben und die Schulden sie dann erdrücken.
Vielleicht kannst du deine Firma von zu Hause aus machen, weiß nicht, was du vor hast.
Das letzte was du brauchst ist einen Steuerberater. Die kosten nur viel Geld. Frühestens nach einem Jahr muss du das erste mal dich gegenüber dem Finanzamt erklären. Dann kann man sich immer noch Hilfe suchen, wenn man alleine nicht zurecht kommt.
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Zu prüfen ist auch, ob gleich eine GMBH gegründet werden sollte (UG.) - die sogenannte 1 Euro GmbH; das kann man aber auch immer noch tun.
Maurer80 GmbH oder Maurer80 UG (haftungsbeschränkt) klingt natürlich mächtig gewaltig, mehr aber auch nicht. Die Entscheidung für eine Kapitalgesellschaft scheitert für den TE allein an seinen finanziellen Möglichkeiten!
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Also mein Freund betreibt sein Geschäft schon sehr lange, und muss weder Maßnahme oder sonstiges machen. Wieso funktioniert es hier? Er kriegt trotzdem noch ein wenig Leistungen.
Ich habe vor einen Laden zu mieten und verkaufe Gegenstände. Mehr nicht. Bis zu 8 Stunden lang geöffnet.
Dieses Einstiegsgeld ist ein Darlehen also muss ich es auch zurückzahlen oder? Also auch wenn ich Pleite gehen würde?
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Nur als gut gemeinter Rat, wenn deine Geschäftsidee nur "ich will meine Ruhe haben" ist, lasse es.
Ganz offensichtlich ist die Idee genau das ...
Also mein Freund betreibt sein Geschäft schon sehr lange, und muss weder Maßnahme oder sonstiges machen. Wieso funktioniert es hier? Er kriegt trotzdem noch ein wenig Leistungen.
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Laden mieten ist teuer. Oder die Lage ist schlecht.
Hier würde ich prüfen. ob es noch andere Möglichkeiten gibt die Sachen zu verkaufen. Viele verkaufen über Flohmärkte nur mit Tapetentisch. gewerblich, oder übers Internet als Powerseller bei E-Bay oder Amazon. Oder: Du mietest dich in einen bereits existierenden Laden mit ein, viele haben daran Interesse, weil es die Kosten senkt.
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Dieses Einstiegsgeld ist ein Darlehen also muss ich es auch zurückzahlen oder? Also auch wenn ich Pleite gehen würde?
Das Einstiegsgeld ist tatsächlich ein Zuschuss, der auch im "Pleite-Fall" nicht zurückgezahlt werden muss. Deshalb wirst du nach dem bisherigen Stand deiner "Vorbereitungen" mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diesen Zuschuss auch nicht bekommen.
(1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. (§ 16b Abs. 1 Satz 1 SGB II)
Maßstab für das Jobcenter ist DEIN Geschäftsvorhaben, nicht das deines Freundes.
Grundsätzlich: Bevor du dich auf die Suche nach Geldquellen begibst, die du anbohren kannst, befasse dich mit deinem Geschäftsvorhaben!
Oder: Du mietest dich in einen bereits existierenden Laden mit ein ...
... und ziehst den Hauptmieter gegebenenfalls mit in den Abgrund. Allerdings hält sich die Zahl der erfolgreichen Gewerbetreibenden, die daran ein Interesse haben, in äußerst engen Grenzen.
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Ich habe ganz früher vor 8 Jahre mal so Geschäft betrieben, aber ich war als Mitarbeiter dort angestellt.
Würde es wieder machen.
Könnte meine Tochter das Gewerbe machen und ich arbeite dann mit ihr zusammen? Also ich bin ihr Mitarbeiter?
Die Miete ist billig für diesen Laden. Ich werde wahrscheinlich von Klamotten bis irgendwelche Gegenstände verkaufen. Habe im Lager noch diese alten Sachen von früher. Falls nicht ausreichen sollte kaufe ich eben wieder neue ein.
@Orakel
http://www.hartz-4-empfaenger.de/Einstiegsgeld
Ich habe mich mal ein wenig informiert. Dort steht, es gibt noch den Ergänzungsbetrag, aber ich lebe mit meiner Tochter zusammen, wie viel Prozent wären es? Muss dies auch zurückgezahlt werden bei Pleite?
Auf der Seite steht ja noch, was von Grundbetrag, also Einstiegsgeld. Maximal 50% Prozent. Aber ich lebe mit meiner Tochter zusammen was jetzt?
Dann kann der Grundbetrag also Einstiegsgeld pauschal bemessen werden, wie rechne ich es aus? Lebe ja mit meiner Tochter zusammen.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
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je nachdem wie hoch der Jahresumsatz angepeilt wir ich würde anraten nicht über 17500 Euro Umsatz/Jahr zu gehen! Umsatzsteuer hat schon so manchen in die Pleite getrieben! Steuertechnisch sind Umsatz nur Einnahmen!
Es sollte schon ein ausgewogenes verhältnis von Ein und ausgaben herrschen.
gesund ist etwa (firmentechnisch gesehen) ein Ausgabenverhalten von ca 50-60 % des gewinns! Gewinn nicht Umsatz!
Je nach Art der angebotenen Waren auch einmal den Online Handel ins Auge fassen!
Hier aber auf eine abmahnfeste und sichere Wiederufsbelehrung achten und vor allem auch der Hinweis auf die Online Schlichtungsplattform der EU verlinken!
Gut gemeinter rat noch nicht auf die tollen Wiederverkaufsposten von Mobiltelefonplastikschutzhüllen etc hereinfallen-Ladenhüter!!!
Bei bedarf kann ich durchaus gute Tips geben!!! Das ist übrigens ein Angebot für jeden!
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Könnte meine Tochter das Gewerbe machen und ich arbeite dann mit ihr zusammen? Also ich bin ihr Mitarbeiter?
Sicher geht das, aber dann GARANTIERT kein Einstiegsgeld für dich.
Aber ich bin schon wieder raus hier, jetzt wird es richtig lustig.
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@Maurer80
Je mehr du schreibst, desto sicherer bin ich:
Dein Plan - nicht Businessplan - passt auf einen Bierdeckel, denn er enthält nur zwei Punkte:
1. Ich will Ruhe vor dem Jobcenter haben.
2. Ich will bei dieser Gelegenheit ein zusätzliches Taschengeld abfassen.
Das war's dann aber auch schon!!!
Könnte meine Tochter das Gewerbe machen und ich arbeite dann mit ihr zusammen? Also ich bin ihr Mitarbeiter?
Würde deine Tochter meinen Rat suchen, würde ich ihr nicht nur dringend davon abraten - ich würde ihr zu ihrer Sicherheit die Hände auf dem Rücken fesseln, damit sie bloß nicht auch nur ein Schriftstück unterschreibt!
je nachdem wie hoch der Jahresumsatz angepeilt wir ich würde anraten nicht über 17500 Euro Umsatz/Jahr zu gehen! Umsatzsteuer hat schon so manchen in die Pleite getrieben! Steuertechnisch sind Umsatz nur Einnahmen!
Was für ein Schwachsinn!!!
Bei bedarf kann ich durchaus gute Tips geben!!! Das ist übrigens ein Angebot für jeden!
Und mein Rat für jeden: Finger weg von solchen "Ratgebern"!!!
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- Was meinst du bringt dich genau weiter, wenn deine Tochter den Laden eröffnet?
- Wie genau erklärst du buchhalterisch den Wareneingang von Waren die du irgendwo im Keller gelagert hast?
- Wie schaffst du dir das finanzielle Polster um Ware einzukaufen oder gehst du davon aus das du alles auf Kommission bekommst?
- Was hast du jetzt für finanzielle Rücklagen, um über die Startphase zu kommen?
- Wie sieht dein aktuelle finanzielle Planung was Haftpflicht und Altersversorgung betrifft?
- Wie hoch schätzt du die Kaution und die Miete für ein Ladenlokal, weißt ja je billger je beschissener?
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Auf der Seite steht ja noch, was von Grundbetrag, also Einstiegsgeld. Maximal 50% Prozent.
Einstiegsgeld wurde schon vor Jahren kaum noch gewährt. Das dürfte heute nicht anders sein. Es wird sehr wahrscheinlich nur noch denen gewährt, die einen handfesten Businessplan vorweisen können mit der Aussicht, von ihrer Selbständigkeit in absehbarer Zeit tatsächlich leben zu können. An deiner Stelle würde ich nicht mit dem Einstiegsgeld rechnen.
Und du musst dir klar darüber sein, dass du (oder deine Tochter) als ALG-II-Empfänger, der selbständig ist, einen Haufen Papierkram mit dem Jobcenter regelmäßig zu erledigen hat. Du musst die EKS mit den vorläufigen Angaben machen (die Prognose), später die abschließenden Angaben und dabei deine Einnahmen und Ausgaben nachweisen, ohne die Daten deiner Kunden preiszugeben (Datenschutz).
Allerdings spricht nichts dagegen, wenn jemand eine selbständige Tätigkeit in geringfügigem Umfang ausüben möchte. Genauso wie Angestellte eine geringfügige Beschäftigung ausüben können als Minijob, ist das auch als Selbständiger möglich. Bloß hast du hier wesentlich mehr Aufwand drumherum zu leisten und riskierst eine Menge mehr. Das Jobcenter wird nicht für deine möglichen Schulden aufkommen. Dein Einkommen wird natürlich ganz normal angerechnet, abzüglich Freibetrag. Wenn du nur Ausgaben hast ohne Einnahmen, ist das dein Pech. Du musst also gut kalkulieren, damit du - vor allem in der ersten Zeit - über die Runden kommst.
Das alles würde ich mir sehr sorgfältig überlegen. :yes:
Hier noch der Ratgeber in Sachen Einkommensanrechnung, speziell für Selbständige: http://hartz.info/index.php?topic=17.msg19#msg19 (http://hartz.info/index.php?topic=17.msg19#msg19)
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... einen Haufen Papierkram mit dem Jobcenter regelmäßig zu erledigen hat.
Wer sich vom Zeitaufwand für den "Papierkram" von einer selbständigen Tätigkeit abhalten lässt, hat nicht wirklich eine Geschäftsidee bzw. ist von seiner Geschäftsidee selbst nicht wirklich überzeugt. Der zusätzliche Zeitaufwand beträgt weniger als 10 Stunden im Jahr! Voraussetzung ist natürlich eine ordnungsgemäße Buchführung, die nach Abgabenordnung, Handelsgesetzbuch, Steuerrecht usw. ohnehin unumgänglich ist.
Ansonsten stimme ich dir zu.
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Könnte meine Tochter das Gewerbe machen und ich arbeite dann mit ihr zusammen? Also ich bin ihr Mitarbeiter?
Natürlich, deine Tochter kann das Gewerbe anmelden und dich z.B. auf 400 EUR Basis anstellen. Dann musst du dem Jobcenter auch nicht ständig Umsatz und Umsatzprognosen ausfüllen. Du bist dann quasi Aufstocker.
Eine MwSt Nummer brauchst du noch (ode dann deine Tochter), aber die bekommst du automatisch vom Finanzamt nach deiner Gewerbeanmeldung, glaube ich. Vom Umsatzsteuer kann man übrigens nicht pleite gehen (es sei denn man gibt sie aus). Du musst sie nur in regelmäßigen Abständen ans Finazamt abführen. Du nimmst sie ja nur für den Staat ein.
Beim Finanzamt kann man dann auch anrufen und fragen; die helfen gern (ist ja ihr Geld). Frag bei der IHK - da bist du richtig. Google mal IHK und dein Wohnort, dann kommt schon was.
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Natürlich, deine Tochter kann das Gewerbe anmelden und dich z.B. auf 400 EUR Basis anstellen.
Klar, wenn sich der Pleitegeier dann auf die Tochter stürzt und sie keinen Lohn mehr zahlen kann, dann muss sie nicht fürchten, vor dem Arbeitsgericht verklagt zu werden. Welcher Vater verklagt schon seine Tochter?
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Von was soll ein Mitarbeiter denn bitteschön bezahlt werden? Es muss doch erstmal was reinkommen!
Diese ganze Idee ist so wenig durchdacht und ein mehr als verzweifelter Versuch Ruhe vor dem JC zu bekommen. Ihr zwei rennt sehenden Auges gegen die Wand und du reißt deine Tochter in etwas hinein wo sie unter Umständen nicht ohne Schulden wieder rauskommt.
Anstatt zu solchen Verzweiflungstaten zu greifen solltet ihr euch lieber ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis suchen und die übrig gebliebenen Kellerwaren auf dem Flohmarkt verkaufen.
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Ja, Umsatz wäre allerdings ganz gut. Sonst ist besser >> Flohmarkt
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@Terra
Was meinst du bringt dich genau weiter, wenn deine Tochter den Laden eröffnet? [...]
Dann muss sie keine Maßnahme mehr machen oder? Sie wäre doch die Chefin
Hier gibt noch extra Raum,,also könnte dort alte auch neue Sachen lagern und dokumentiert werden
Ich kenne noch alten Kontakten und könnte dort Waren einkaufen
Wenn ich von Freunden und das erspartes nehme, so knapp 4000€
Haftpflichtversicherung habe ich nicht und Rente wurde schon mal eingezahlt, kriege ca 650€, falls ich in die Rente gehe. Ist eine Haftpflichtversicherung notwendig? Falls ja, wie viel würde so ungefähr kosten?
400-600€ soll die Miete kosten für den Laden
Meine Tochter und ich beziehen ja ALG 2. Würde meine Tochter das Gewerbe anmelden kriege ich kein Einstiegsgeld + Ergänzungsbetrag. Aber sie würde es dort bekommen oder?
Ich bin mir nicht sicher aber Einstiegsgeld + Ergänzungsbetrag sind Zuschüsse und müssen wirklich nicht zurückgezahlt werden ans Jobcenter? Maximal kann man 24 Monate diese Zuschüsse erhalten, aber man muss alle 6 Monate es neu beantragen. Habe bis hier alles richtig verstanden? Ich will ganz sicher sein.
Unnötiges Vollzitat gekürzt. / Wolf27
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Du hast das schon richtig verstanden, aber die Wahrscheinlichkeit, dass du oder deine Tochter Einstiegsgeld bekommen ist extrem gering.
Ohne einen Businessplan und eine Prüfung durch eine externe Stelle wird euch kein SB mal eben so Geld für einen Laden in die Hand drücken.
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wertester Orakel!
17500 Jahresumsatz ist so in etwa die Grenze damit man nicht auch noch Umsatzsteuer bezahlen Muß! Vom Umsatz nicht vom gewinn!
Also durchaus kein Quatsch!
Und die andere Bemerkung betreffs ratschlägen (Abmahnsichere Wiederufsbelehrung etc ) betrifft Onlinehandel-schon mal gemacht????
Also büdde.... :cool: :cool:
Ich bin schon vom Fach mal so anmerke-aber egal...
Das z.B. sollte man bei einem gewerblichen Onlineshop nicht vergessen...
Informationspflicht aufgrund der EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (EU-Verordnung 524/2013). Aufgrund Artikel 14 Abs. 1 dieser Verordnung sind in der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen, verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform (Online-Streitschlichtungsplattform) der EU bereitzustellen. http://ec.europa.eu/consumers/odr/____________________________________
Na gewußt??
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je nachdem wie hoch der Jahresumsatz angepeilt wir ich würde anraten nicht über 17500 Euro Umsatz/Jahr zu gehen! Umsatzsteuer hat schon so manchen in die Pleite getrieben! Steuertechnisch sind Umsatz nur Einnahmen!
Schon alleine für diesen Satz hier sollte man all deine Beiträge in diesem Thread löschen!
Jeder Selbständige, der von seiner Selbständigkeit in diesem Lande ernsthaft leben können will ohne auf Hartz IV angewiesen zu sein (und nicht gerade über riesigen Immobilienbesitz/Aktiendepots/sonstiges Vermögen verfügt), muss zwangsläufig so viel Umsatz machen, dass er der Umsatzsteuerpflicht automatisch unterliegt!
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also bist du ernsthaft der meinung das man mit 17903 Euro Umsatz im jahr ab ersten Monat leben kann???
Hier geht es darum darauf hinzuweisen das auch bei hohen Umsatz und wenig gewinn die Umsatzsteuer fällig wird!
Ein guter onlineshop z.B. hat mehr als 100 % gewinn pro Artikel ... und nicht riesen Umsatz und 3,57 Euro gewinn im jahr...
Diskrepanz Umsatz-gewinn°!
Übrigens in dem fall waren es ja eventuell sogar 2 Leute -da wäre die bessere variante 2 Shops z.B. und doppelter Umsatzsteuerfreibetrag!
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Bist du etwa ein Anhänger dessen, was man unter Dropshipping versteht?
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Was meinst du bringt dich genau weiter, wenn deine Tochter den Laden eröffnet? [...]
Dann muss sie keine Maßnahme mehr machen oder? Sie wäre doch die Chefin [...]
Meine Tochter und ich beziehen ja ALG 2. Würde meine Tochter das Gewerbe anmelden kriege ich kein Einstiegsgeld + Ergänzungsbetrag. Aber sie würde es dort bekommen oder?
Ich bin mir nicht sicher aber Einstiegsgeld + Ergänzungsbetrag sind Zuschüsse und müssen wirklich nicht zurückgezahlt werden ans Jobcenter? Maximal kann man 24 Monate diese Zuschüsse erhalten, aber man muss alle 6 Monate es neu beantragen. Habe bis hier alles richtig verstanden? Ich will ganz sicher sein.
Ne du, das lassen wir mal. Du hast dich nie wirklich mit der Selbstständigkeit beschäftigt. Du willst dir einfach nur das Amt vom Hals schaffen.
Oder du bist ein Troll und willst hier gerade so richtig das Klischee des arbeitsscheuen Hartz IV Empfängers bedienen.
Vollzitat repariert und gekürzt. / Wolf27
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Aber lustig sind einige Beiträge schon ... Auch dieser:
Ich bin schon vom Fach mal so anmerke-aber egal...
Wird bestimmt ein unterhaltsames Wochenende ... :mocking:
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Sag ich doch ......
Wahrscheinlich ist er schon vom Fach ..... Arbeits- und Maßnahmevermeidungstaktikfach bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung von Sozialleistungen. Aber ganz bestimmt NICHT als selbständig Erwerbstätiger.
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Nun noch ist Freitag mal anmerke
zugegeben ein Konzept wie vom TE ist mehr oder weniger eine Totgeburt..
Meine Hinweise gingen in Richtung Steuerrecht mal anmerke.. also bitte etwas realistiasch bleiben..
Mein Arbeitstag heute ca 14 Stunden..
Am Wochenende nur 12...
Sozialleistungen?? was ist das denn???
Man hat im leben nur 2 Möglichkeiten..
Die erste wäre sein leben lang Sklave zu sein demütig zu betteln etc...
die 2. ist selber was auf die Beine zu stellen...
Jeder wählt für sich selber... Neider gibt es immer..
In diesem sinne wünsche ich allen ein schönes Wochenende
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Der Fachmann hat geschrieben ... :lachen:
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Ja. Und wie .....
Ich fange jetzt aber nicht an, darüber nachzudenken, worauf ich (oder man) jetzt neidisch sein sollte.
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Selber schuld! Dann musst du eben bis an dein Lebensende als Sklavin demütig betteln ...