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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Anne-Suvi am 04. Oktober 2018, 09:41:58
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Wenn man mit einem geliehenen Auto einen Unfall verursacht, zahlt die Versicherung nur den Schaden am gegnerischen Auto/Fahrer und den Schaden am geliehenen Auto inkl. Mitfahrern bezahlt der, der das Auto geliehen hat?
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Die Versicherung zahlt unter Umständen gar nicht, wenn der Fahrer, der den Unfall verursacht hat, nicht eingetragen ist.
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Die Versicherung zahlt unter Umständen gar nicht, wenn der Fahrer, der den Unfall verursacht hat, nicht eingetragen ist.
Quatsch „Haftpflicht“
zahlt die Versicherung nur den Schaden am gegnerischen Auto/Fahrer und den Schaden am geliehenen Auto inkl. Mitfahrern bezahlt der, der das Auto geliehen hat?
Hängt davon ab ob das KFZ Kasko oder nur Haftpflicht versichert ist . Die Kasko kann auch Ausschlüsse haben Zb Alter oder auch tatsächlich Selbstfahrer
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Grundsätzlich schützt die Versicherung jeden berechtigten Fahrer, der einen Unfall baut. Der Kfz-Versicherer reguliert den Schaden selbst dann, wenn jemand anderes gefahren ist als ein angegebener Fahrer. Allerdings besteht das Risiko, dass der Versicherungsnehmer eine zusätzliche Zahlung an den Kfz-Versicherer zu leisten hat. Häufige Reaktion: Die Autoversicherung reguliert den Schaden, fordert jedoch die Differenz zum Betrag nach, den sie bei einem ordnungsgemäßen Eintrag in die Police erhalten hätte. Ebenfalls eine mögliche Folge: Die Versicherung verlangt vom Versicherungsnehmer eine Strafzahlung.
Quelle und mehr Infos (https://www.verti.de/blog/kfz-versicherung-anderer-fahrer.jsp)
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Hängt davon ab ob das KFZ Kasko oder nur Haftpflicht versichert ist . Die Kasko kann auch Ausschlüsse haben Zb Alter oder auch tatsächlich Selbstfahrer
Teilkasko mit X Euro (hab ich vergessen) Selbstbeteiligung. Keine Ausschlüsse.
Ich befürchte, daß das
Die Versicherung zahlt unter Umständen gar nicht, wenn der Fahrer, der den Unfall verursacht hat, nicht eingetragen ist.
der Fall ist. Mein Risiko.
Edit: Gilt für den geliehenen Wagen. Den Schaden am gegenerischen Auto zahlt Versicherung.