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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu Hartz IV / ALG II => Thema gestartet von: Schwester_112 am 25. März 2019, 19:44:39
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Huhu,
wenn man permanent krankgeschrieben wird, wegen immer derselben Sache, und nach einer Weile (1-2 Jahre???) das Jobcenter sagt, dass man ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung steht und als "Nicht vermittelbar" eingestuft wird, woher bekomme ich dann Geld für Miete, Essen & Co. ?
Freue mich über jede Art von Antwort.
Liebe Grüße
Micha_112
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Hast Du auch was schriftliches?
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"Nicht vermittelbar" bezieht sich zunächst wie der Name sagt, nur auf die Arbeitsvermttlung (kein Genöle, Maßnahmen usw. von deren Seite mehr)
Anders könnte es aussehen wenn Deine Erwerbsunfägikeit auf Dauer festgestellt worden wäre
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Normalerweise bekommt man dann sein Geld vom Sozialamt. Das nennt sich dann Grundsicherung. Allerdings wirst du erstmal dem Amtsarzt vorgestellt, der deine "Nichtvermittelbarkeit" feststellen muss. Es gibt Leistungsbezieher, die sind schon viel länger als 2 Jahre dauernd krank und trotzdem noch beim JC.
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Normalerweise bekommt man dann sein Geld vom Sozialamt. Das nennt sich dann Grundsicherung.
Aber nicht , wenn Du nur nicht vermittelbar bist …. Ich bin auch nicht vermittelbar, schon seid vielen Jahren nicht, und bekommen dennoch Alg II . Grundsicherung bekommst Du doch erst wenn du nicht mehr Arbeitsfähig bist !
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Vom JC... ich bin schon fast 6 Jahre AU, war 1x ( ich glaube 2015 ) beim ÄD das wars
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Ich muss nach einem Jahr AU zur Prüfung der Leistungsfähigkeit. Denke es kommt auf das JC an.
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Ich war wie gesagt glaube 2015 da, sollte dann im Dezember die schweigepflichtsentbindung unterschreiben usw ( gibt nen Thread hier von mir ), habe auch eine EGV per Post anfang Dezember bekommen, seitdem habe nix gehört. Habe auch alles hier und nix unterschrieben bzw beim JC abgegben
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Ich habe eine Freundin, die ist schon seit mindestens 3 Jahren krank geschrieben.
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Hey, ich danke für all die Antworten.
Normalerweise bekommt man dann sein Geld vom Sozialamt. Das nennt sich dann Grundsicherung.
Aber nicht , wenn Du nur nicht vermittelbar bist …. Ich bin auch nicht vermittelbar, schon seid vielen Jahren nicht, und bekommen dennoch Alg II . Grundsicherung bekommst Du doch erst wenn du nicht mehr Arbeitsfähig bist !
Stimmt, das ist ein Unterschied. Muss man ja wissen! Ich hab an sowas garnicht gedacht. Ich danke für den Denkanstoß!!!
Liebe Grüße
Micha_112
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Grundsicherung bekommst Du doch erst wenn du nicht mehr Arbeitsfähig bist !
Stimmt, das ist ein Unterschied.
Pumuckl meinte, wenn Du nicht mehr ERWERBSfähig bist. Die Arbeits(un)fähigkeit hat damit nichts zu tun.
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Jetzt hast du mich total verwirrt^^
Oh Mann...
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Jetzt hast du mich total verwirrt^^
Oh Mann...
Zur Info dazu :
Der Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ bedeutet, dass ein Arbeitsnehmer aufgrund körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen oder aufgrund einer notwendig gewordenen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme vorrübergehend nicht in der Lage ist, seiner bisherigen Tätigkeit nachzugehen.
Der Begriff „Erwerbsunfähigkeit“ wird definiert, dass die versicherte Person durch ärztlichen Nachweis infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich 3 Jahre nicht in der Lage sein wird, mindestens 2 Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies umfasst alle auf dem Arbeitsmarkt üblichen Tätigkeiten.
Der zuletzt ausgeübte Beruf, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente gliedert sich in zwei Arten:
Rente nach teilweiser Erwerbsminderung und nach vollständiger Erwerbsminderung. Bei der medizinischen Untersuchung wird festgestellt ob noch eine (Rest)-Erwerbsfähigkeit besteht, denn die Erwerbsunfähigkeitsrente wird nicht gewährt, wenn die Möglichkeit besteht andere (auch nicht erlernte) Berufe ausüben zu können. So muss z. B. ein Kraftfahrer, der das rechte Bein verloren hat, eine Tätigkeit im Büro ausüben. Eine Anerkennung als Schwerbehinderter zieht nicht automatisch eine Einleitung der Erwerbsunfähigkeitsrente nach sich.
Quelle >> http://kanzlei-gerold-stoll.de/arbeitsunfahigkeit-und-erwerbsunfahigkeit
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Super erklärt, ich hatte es bisher auch nicht so wirklich begriffen
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Der Begriff „Erwerbsunfähigkeit“ wird definiert, dass die versicherte Person durch ärztlichen Nachweis infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich 3 Jahre nicht in der Lage sein wird, mindestens 2 Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Zunächst mal gibt es zwei Abstufungen von "Erwerbsunfähigkeit", korrekt Erwerbsminderung:
a) Teilweise erwerbsgemindert ist eine Person, die "auf nicht absehbare Zeit" unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann (§ 43 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 2 SGB VI).
b) Voll erwerbsgemindert ist eine Person, die "auf nicht absehbare Zeit" unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht mehr mindestens 3 Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann (§ 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI).
Unter "nicht absehbare Zeit" wird ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten verstanden (vgl. § 101 SGB VI).
Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten auch Personen, die teilweise erwerbsgemindert sind, aber nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, weil kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht (sog. Arbeitsmarktrente bei fehlender Vermittelbarkeit, § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 SGB VI).
Ein ärztlicher Nachweis ist hierbei keineswegs ausreichend., es wird vielmehr ein ärztliches Gutachten angefertigt, i.d.R. entweder von der Rentenversicherung selbst, oder vom Ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes (§ 44a SGB II).
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Hmm, danke für die Erklärungen, aber das beantwortet aber alles in keinster Weise meine Frage. Siehe 1. Beitrag. Es geht um "krank", also "Arbeitsunfähig" wegen immer der selben Sache. Und die Frage lautet, von wo man seine Gelder bekommt, wenn das Jobcenter die Nase voll hat und sagt: "Sie sind ja gar nicht vermittelbar, das müssen Sie aber, um Hartz4 zu bekommen." Ergo kein Geld mehr vom Jobcenter, da man zu keiner Sekunde dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Aber erwerbsunfähig bin ich auch nicht.
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Und die Frage lautet, von wo man seine Gelder bekommt, wenn das Jobcenter die Nase voll hat und sagt: "Sie sind ja gar nicht vermittelbar, das müssen Sie aber, um Hartz4 zu bekommen."
Das muss das Jobcenter dann erstmal beweisen indem deine Erwerbsfähigkeit geprüft wird.
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Die Frage wurde bereits beantwortet, wenn auch nicht zusammenhängend, ich fasse es deshalb mal zusammen:
Das JC kann nicht sagen: "Sie sind wegen AU ja gar nicht vermittelbar, das müssen Sie aber, um Hartz4 zu bekommen." weil es eine derartige Vorausetzung für den Anspruch auf ALG II nicht gibt.
Vollkommen egal wie lange du AU bist, das können auch Jahre sein, du hast weiterhin Anspruch auf ALG II.
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Alles klar.
Ich danke euch :bye:
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Habe noch eine Frage :)
Passt vielleicht jetzt nicht ganz zum Thema, aber ist die Folge des hier Beschriebenen.
Nur mal angenommen ich bin dann nun länger krank (wird so sein) und gehe in diverse Therapien usw... und bekomme aus was für Gründen auch immer dann das Geld vom Sozialamt.
Wie hoch ist das? Ist das ähnlich wie jetzt mein Hartz IV? Also sprich, habe ich dann Geld für Wohnung UND sowas wie einen Regelsatz für Nahrung & Co? Will nur wissen, ob ich mir keinen Kopf machen brauch, da es nicht schlimmer als Hartz IV werden kann, oder ob es doch noch schlimmer geht?
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Leistungen nach SGB II (Jobcenter) oder Sozialhilfe nach SGB XII (Sozialamt) sind identisch.
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Super, da bin ich aber beruhigt.
Ich danke dir ganz doll für die Info!
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die frebeträge der vermögenswerte sind allerdngs andere... wie ganu die sind hab ich nicht im kopf aber die sind erheblich niedriger als bei alg2
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Ah, danke. Aber "Ausziehen" tu ich mich vor keinem Amt mehr. Von daher "Nix Vermögen"^^
Trotzdem danke für die Info.