hartz.info
Hilfebereich => Fragen und Antworten zu Hartz IV / ALG II => Thema gestartet von: Camily am 05. Oktober 2020, 01:51:36
-
Hallo liebe Foren Gemeinschaft,
zu den Eckpunkten:
- 10 Jahre verheiratet
- Mein Mann ist vor 2 Monaten für die Zwischenzeit bis ich eine Wohnung gefunden habe ausgezogen
- Hausfrau und erhalte Trennungsunterhalt 550 €, dass hat uns der Scheidungsanwalt errechnet.
- Keine Kinder
Habe der beim Jobcenter angerufen und die meinten mir würde keine Unterstützung zustehen, da mein noch Mann die Miete zahlt und
der Trennungsunterhalt über den Regelsatz liegt. Ich solle mich wieder melden, wenn ich eine bezahlbare Wohnung gefunden habe.
Nun habe ich eine schöne 1 Zimmer Wohnung gefunden, 44 qm, kaltmiete 400 €.
Laut der Tabelle, darf die Wohnung zwischen 40-45 qm haben und maximal 412 € kalt kosten.
Daher liegt die Wohnung noch im Rahmen.
Am Donnerstag treffe ich mich mit den Vermieter in der neuen Wohnung, da wollen Sie mir den Mietvertrag übergeben, denn ich nicht unterschreiben soll laut dem Jobcenter. Der Einzugstermin im Mietvertrag ist datiert auf den 1.11.2020.
Nun zu meinen Fragen:
- Welche Anträge muss ich alles stellen? Ich weiß, dass ich glaube ich folgende Anträge stellen muss
-- ALG 2 Hauptantrag
-- KDU
- Kann ich die Kautionsübernahme direkt auch Beantragen mit dem Hauptantrag oder muss ich warten bis mir ALG 2 bewilligt wurde?
- Werden Sie es zeitlich überhaupt schaffen? Da der offizielle Einzugstermin der 1.11 ist.
- Kann ich einen Antrag auf Erstausstattung stellen? Ich bräuchte eine Küche, den Rest kann ich aus der alten Wohnung mitnehmen.
- Soll ich die Mietbescheinigung + Mietvertrag zu dem ALG 2 Antrag dazulegen?
- Originaler Mietvertrag oder eine Kopie?
Wie gehe ich am besten vor? Ich habe echt keine Ahnung... Danke für eure Hilfe und eine gute Nacht
-
- Welche Anträge muss ich alles stellen?
Anlagen HA. KdU, EK, VM, UH dürften in deiner Situation so das übliche sein.
- Kann ich die Kautionsübernahme direkt auch Beantragen mit dem Hauptantrag oder muss ich warten bis mir ALG 2 bewilligt wurde?
Ja, da reicht ein Zweizeiler
- Werden Sie es zeitlich überhaupt schaffen? Da der offizielle Einzugstermin der 1.11 ist.
Derzeit wird Wert auf eine schnelle Bearbeitung gelegt. Sicher sagen kann dir das keiner.
- Kann ich einen Antrag auf Erstausstattung stellen? Ich bräuchte eine Küche, den Rest kann ich aus der alten Wohnung mitnehmen.
Ebenfalls schriftlich beantragen wie die Kaution, erklären, was mit der bisher vorhandenen Küche ist
Soll ich die Mietbescheinigung + Mietvertrag zu dem ALG 2 Antrag dazulegen?
Bei einem neuen Mietvertrag ist die Bescheinigung eigentlich nicht nötig, sofern die Kosten auch vernünftig aufgeschlüsselt sind.
- Originaler Mietvertrag oder eine Kopie?
Niemals Originale aus der Hand geben
-
Camily
Nun habe ich eine schöne 1 Zimmer Wohnung gefunden, 44 qm, kaltmiete 400 €.
Laut der Tabelle, darf die Wohnung zwischen 40-45 qm haben und maximal 412 € kalt kosten.
Daher liegt die Wohnung noch im Rahmen.
Zur Zeit hat das JC keine Handhabe eine Whg wegen zu hohen Kosten abzulehnen
Verlängerung der Regelung zur vereinfachten Antragstellung bis zum 31. Dezember 2020 (04.10.2020)
Die in § 67 Abs. 1 und § 68 Abs. 1 S. 1 SGB II genannte Frist wurde bis zum 31.12.2020 verlängert (Quelle).
daher
denn ich nicht unterschreiben soll laut dem Jobcenter.
könntest du den Vertrag auch unterschreiben.
Wenn du sicher bist dass das JC sofort seine Zusicherung gibt kannst du das natürlich so machen dass der MV erst dem SB vorgelegt wird und dann auch SOFORT bestätigt wird.
Dies gehört zur Pflicht jeden JC´s.
Von Die Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.
Anlage VM wäre auch nicht nötig, lediglich eine Bestätigung das du nicht über erhebliches (60 000.-) Vermögen verfügst.
ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529) Dies wird im HA unter Pkt 7 abgefragt.
MfG FN
-
Hallo ich habe ähnliches Problem.
Die Wohnung die ich gerne mieten würde liegt laut SB 2.42 € über den Angemessenenheit der KDU.
Wird bei Neuanmietung auf den Beschluss vom 6. Okt Rücksicht genommen??
-
Santafee83
Guckst du in deinem Ursprungsthread
MfG FN