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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu Hartz IV / ALG II => Thema gestartet von: Mrbouvier am 06. Oktober 2020, 19:00:10
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Hallo Community,
darf ich generell Stromguthaben behalten oder steht das dem Jobcenter zu?
Liebe Grüße
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Wenn Du es bezahlt hast, darfst Du es auch behalten.
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wenn du stromguthaben aus deinem eigenen angemeldeten strom erhältst, dann kannst du das behalten.
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Kommt weniger drauf an wer das angemeldet hat, mehr darauf ob du alles davon aus deinem Regelsatz bezahlt oder doch vom Amt irgendwas bekommen hast (zB zum Warmwasser erhitzen / heizen etc pp je nach Wohnsituation).
Alleine gezahlt? -> alles deins, musst auch nix melden!
Teilweise vom Amt? -> Melden und ausrechnen lassen, was davon deins ist und was nicht!