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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Waldfrucht1 am 09. November 2020, 10:08:30
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Hallo erstmal :help:
Ich habe am 01.01.2020 eine Arbeit bekommen. Deswegen bekam ich von der arge ein
Autodarlehen damit ich zur Arbeit fahren kann. Jetzt bzw. vor 2 Wochen sind die Bremsen kaputtgegangen .Ich lebe sehr ländlich und ich habe keine Busverbindung um zur Arbeit zu kommen .Daher habe ich mir meinen Resturlaub genommen und einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Arge gestellt. Darlehen. Wurde abgelehnt. Jetzt sitze ich hier fest und kann nicht mehr zur Arbeit .Lohnt sich ein Wiederspruch?
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Bekommst du denn noch aufstockend Leistungen? Wie hoch sind die Kosten? Mit welcher Begründung wurde abgelehnt?
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Hast Du die Ablehnung Deiner Hausbank dem Antrag beigefügt?
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Wenn du das Auto privat gekauft hast, greift doch die Sachmängelhaftung
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Wenn du das Auto privat gekauft hast, greift doch die Sachmängelhaftung
Bei einem Verschleißteil wie Bremsen? Niemals.
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Dann bin ich schlecht informiert :sad:
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Die Sachmängelhaftung greift nicht mehr bei Verschleißteilen nach über 9 Monaten.
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Die Sachmängelhaftung greift nicht mehr bei Verschleißteilen nach über 9 Monaten.
Habe mich mit den 2 Wochen vertan.
Dachte, das Auto wäre 2 Wochen alt :flag:
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....und hattest 10 Monate Zeit das Geld für Bremse zurückzulegen. Wenn es nur die Belege sind und Du nicht alles kaputt gemacht hast sind das nur ein paar Euro.
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Wenn es nur die Belege sind und Du nicht alles kaputt gemacht hast sind das nur ein paar Euro.
Der TE spricht aber von kaputt und nicht verschlissen. Je nach Schaden :Wenn du das Auto privat gekauft hast, greift doch die Sachmängelhaftung