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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu Hartz IV / ALG II => Thema gestartet von: Coriami2016 am 18. November 2020, 21:54:55
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Hallo.
Ich habe einen Antrag auf ALG2 gestellt und lebe mit meinem Ex in einer Wohnung, wir sind seit April 2020 getrennt und wohnen seit 01.05.19 zusammen.
Ich kann nicht ausziehen, da ich insolvent bin und es hier wirklich schwer ist eine Wohnung zu finden, ausserdem ist das Wohnen zu dritt (habe noch ein Kind wovon er aber nicht der Vater ist) günstiger.
Seit der Trennung schläft er im Wohnzimmer auf der Couch. Der Kühlschrank ist aufgeteilt und wir haben von Anfang an getrennte Konten und keinen Zugriff auf das jeweils andere Konto.
Wie dem auch sei, mein Antrag wurde abgelehnt weil ich selbst zu viel Einkommen habe
Berechnet wurden nur meine Tochter und ich.
Er hat sich ja geweigert Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Wenn ich jetzt in ein paar Monaten wieder einen neuen Antrag stellen müsste, dürften die vom Jobcenter dann plötzlich aus der WG die sie ja laut Berechnung in dem jetzigen Ablehnungsbescheid so angenommen haben eine BG machen ? Also dann einen Ablehnubgsbescheid schicken, weil er keine Angaben macht?
Oder kann ich mich dann darauf berufen, dass er ja jetzt auch schon nicht mit eingerechnet wurde?
Danke für die Antworten
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Wie sieht es mit dem Mietvertrag aus?
Steht ihr beide drin oder gibt es einen Untermietvertrag?
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Wir stehen Beide drin, sind ja auch damals als Paar eingezogen und die Wohnungsbaugenossenschaft will das auch nicht ändern.
In dem jetzigen Ablehnungsbescheid wird die Miete für mich und meine Tochter auch nur anteilig berechnet. Also quasi 1/3 für mich und 1/3 für sie.
Ich war auch so frech und habe direkt in den Antrag geschrieben, dass ich mich nicht zwangsverheiraten lasse und die Unterstellung einer BG rechtswidrig ist.
Ausserdem habe ich in der Anlage VUE nur auf den Mietvertrag verwiesen. Am Telefon hat mich die Sachbearbeiterin dann gefragt ob wir zwei Kühlschränke haben. Wer kann sowas bezahlen? Also ich kenne keine WG die zwei hat.
Und er versorgt auch mein Kind nicht.
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Was sollte sich bei dir finanziell ändern, wenn er weiter 1/3 Miete zahlt?
Dein Antrag wurde jetzt ohne, dass die dritte Person mit einbezogen wurde wegen zu viel EK abgelehnt. Wird sich dein Einkommen erheblich verringern?
Habt ihr geplant, dass er weiter dein Sofa besetzt? Als getrenntes Paar hat man ja iwann jeweils neue Partner. Er hat Einkimnen, weiter keine Probleme, dann kann er doch seine Sachen packen und das Problem welches derzeit noch gar nicht vorhanden ist wird auch keins.
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Zum einen ist es sein eigenes Sofa und zum anderen da Beide im Mietvertrag stehen müssen doch auch Beide kündigen und mir alleine gibt die Wohnungsbaugesellschaft keinen Mietvertrag.
Damit würde ich dann auf der Straße sitzen mit meinem Kind
Ein anderer Wohnort wäre auch nicht gut für meine Tochter da sie bereits einmal die Kita wechseln musste vor einem Jahr.
Und er hat auch ne neue wo er sich oft aufhält.
Mein ALG fällt im Feb weg dass sind knapp 700 Euro weniger. Habe dann nur noch den Minijob der 300 bringt und UVG und Kindergeld nochmal 369. Wie soll ich davon leben wenn ich davon noch die Krankenversicherung selbst zahlen müsste?
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Dann sieh zu, dass du eine Arbeit findest. Deine Tochter geht in die Kita, da sollte doch wenigstens ein Halbtagsjob drin sein.
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Vielen Dank für die hilfreiche Info. Ich übe bereits einen 450€ Job aus und hoffe, dass dieser in eine Teilzeitstelle wechselt. Aber wegen Corona nunmehr derzeit nicht möglich.
Ist ja auch nicht mein verschulden. Der letzte Arbeitsvertrag endete Ende September wegen Corona und ich bin froh wenigstens das zu haben
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Coriami2016
Wenn ich jetzt in ein paar Monaten wieder einen neuen Antrag stellen müsste, dürften die vom Jobcenter dann plötzlich aus der WG die sie ja laut Berechnung in dem jetzigen Ablehnungsbescheid so angenommen haben eine BG machen ?
Nein eigentlich nicht.
Aber wer weiß ob dass dein JC/SB auch so sieht. Sollte beim nächsten WBA so etwas gemacht werden bzw. etwas dazu verlangt werden dann einfach hier wieder melden...
Am Telefon hat mich die Sachbearbeiterin dann gefragt ob wir zwei Kühlschränke haben.
:wand: Was für ein Koryphäe
MfG FN
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Wenn bisher keine Mietschulden aufgelaufen sind, warum sollte die WBG etwas gegen dich als Mieterin haben? Ich denke nicht, dass sie da eine erneute Schufa verlangen. Hast du denn schon einmal nachgefragt? :weisnich:
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Wenn bisher keine Mietschulden aufgelaufen sind, warum sollte die WBG etwas gegen dich als Mieterin haben?
Wegen der Haftungssicherheit? JETZT sind 2 Leute gesamtschuldnerisch haftbar.
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Fragen kostet nichts, gibt auch WBG die da relativ sozial sind. :weisnich:
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Ja ich habe schon gefragt. Ich habe in der Insolvenz und in der Schufa Mietschulden leider. Und die werden denke ich auch so schnell nicht vergessen, dass ich insolvent bin.
Eben, wir haften gesamtschuldnerisch die haben somit noch den Lohn meines Exfreunded als Pfand quasi.
Ich würde dies auch schöner finden meine Ruhe zu haben und mein eigenes Reich zu haben, aber ich denke in erster Linie an mein Kind.
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Naja, wer bereits Vermietern Miete schuldet bekommt keine Wohnung. Logisch, der nächste VM will sich nicht in die Reihe der Gläubiger hinten anstellen.
Dann sieh zu, dass Du deine Schuld abträgst und nie wieder Schulden machst.
Was mit JC passiert solltest Du nicht fix wieder Arbeit haben , bevor das Alg1 ausgelaufen ist, weiß keinern.
Immerhin ist drin Ex dir gegrnüber noch so sozial und fürsorglich, dass er nicht einfach geht und dich deinem Schicksal überlässt.
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Aber wie lange das noch funktioniert weiß keiner. Wenn ich die neue Freundin vom Ex wäre, hätte ich als Freundin dafür überhaupt kein Verständnis. Dadurch, dass er häufig bei ihr übernachtet, bezahlt er quasi der Ex die Wohnung mit.
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Dann sieh zu, dass du eine Arbeit findest. Deine Tochter geht in die Kita, da sollte doch wenigstens ein Halbtagsjob drin sein.
Du solltest dich mal lieber entschuldigen.
Du bist hier nicht bei S24.
LG Hexe
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Du solltest dich mal lieber entschuldigen.Du bist hier nicht bei S24.
Und du?
Du bist die moralische Instanz?
Wie toll das ist, sich nicht am eigentlichen Thema zu beteiligen, aber immer auf das Fehlverhalten anderer User zu warten.
Das haste drauf.
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Dann sieh zu, dass du eine Arbeit findest. Deine Tochter geht in die Kita, da sollte doch wenigstens ein Halbtagsjob drin sein.
Mir würde es gar nicht passieren, soetwas zu schreiben.
Du bist die moralische Instanz?
Bist du es , oder Birgit ?
Solch ein Verhalten/ posting ist eine Frechheit dem TE gegenüber.
Aber wegen Corona nunmehr derzeit nicht möglich.
Ist ja auch nicht mein verschulden. Der letzte Arbeitsvertrag endete Ende September wegen Corona und ich bin froh wenigstens das zu haben
Der/ die TE wird in meinen Augen genötigt sich zu rechtfertigen.
LG Hexe
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Also was hat das denn mit Verständnis und Fürsorge meines Exfreundes zu tun? Wenn er einfach auszieht muss er doch trotzdem mit für die Miete aufkommen, solange ich noch da wohne weil eben Beide kündigen müssen. Andersrum ist es der gleiche Fall.
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Nein, muss er nicht. Die Vermieterin könnte das Geld von ihm einfordern, wenn Du nicht zahlst. Aber zwischen Euch beiden ist doch klar, dass Du die Miete alleine zahlst, wenn Du da alleine wohnst.
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Achso und meine Schulden trage ich schon mit der Insolvenz ab. Ich war jung und dumm und stehe auch zu meinen Fehlern. Übrigens weiß der Vermieter ja nicht wofür die Schulden entstanden sind sondern nur das welche da sind.
Ich war immer arbeiten, ausser nach der Geburt meiner Tochter nicht, weil ich im ersten Jahr keinen Kitaplatz bekam und mutterseelen alleinerziehend war.
Danach hab ich immer Putzjobs gemacht und zwischendurch mit meinem Kind von einer Therapie zur nächsten.
Ist also nicht so, dass ich faul bin. Und ich habe ja jetzt auch den Minijob, weil ich hoffe, dass die Firma mir dann irgendwann einen Teilzeitvertrag gibt. Wobei da netto auch nicht mehr wie 600 bis 650 raus kommt.
Das der andere wegen Corona nicht verlängert wurde, ist ja nicht mein verschulden.